Mängel bei Handwerkerleistung: Welche Zugeständnisse sind gefahrlos möglich? Tipps für Bauherren
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Bei Handwerkermängeln ist eine detaillierte Mängelanzeige wichtig. Bauherren sollten auf Nachbesserung bestehen, besonders bei sicherheitsrelevanten Mängeln wie mangelhafter Bitumenbahnenabdichtung. Eine klare Kommunikation mit dem Handwerker und dem Architekten ist entscheidend, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Ausschreibung sollte detaillierte Ausführungen enthalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollte ein unabhängiger Experte hinzugezogen werden.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Mängel bei Handwerkerleistung: Welche Zugeständnisse sind gefahrlos möglich? Tipps für Bauherren
wir haben bei einem Handwerker, der bereits jetzt zu Beginn seines Gewerkes mit wenig "Liebe zum Detail" agiert, eine relativ umfangreiche Mängelliste zusammengestellt. Unser Architekt hat jetzt einen Gesprächstermin mit ihm und uns vereinbart, bei dem wir über diese Punkte sprechen wollen. Der Architekt hat bereits signalisiert, dass er bei einigen Beanstandungen nicht unbedingt einen Anlass zur Mangelbeseitigung sieht, weil man auch mit der vom Handwerker ausgeführten Leistung leben könne. Ich denke, dass es bei dem Termin darauf hinausläuft, dass sich die beiden Fachleute einig sind, obwohl z.B. eindeutige Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers oder Detailzeichnungen unberücksichtigt blieben (z.B. Mindestüberdeckung der Bahnen bei einer Bitumenbahnenabdichtung von 8 cm erforderlich, nur 4 cm ausgeführt/anstatt ausgeschriebener Sicherheitsdübel "normale" Befestigungsmittel benutzt etc.). Ich bin an einer verläßlichen Qualität interessiert und will den Handwerker aber auch nicht unnötig mit Nachbesserungen quälen, die mit großem Aufwand nur einen kleinen Zusatznutzen bringen. Auch eine Minderung lässt sich wahrscheinlich schwer kalkulieren und wird auch von mir nicht angestrebt. Aber wenn ich jetzt Zugeständnisse mache und "ein Auge zudrücke", kann ich diese Punkte dann später bei der Abnahme voraussichtlich nicht mehr reklamieren (falls ich z.B. bis dahin Erkenntnisse habe, dass die Fehler doch Auswirkungen haben könnten). Gibt es in der Baupraxis ein bewährtes Mittel für den Bauherren, diese Punkte vernünftig zu regeln? Sagt man z.B. dem Handwerker "Sie können das so lassen wie es ist, aber geben Sie mir bitte schriftlich, dass bei Mängeln in diesem Bereich die Beweislast auch nach der Abnahme bei Ihnen liegt. " Bin für praxistaugliche Tipps dankbar.
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Sicherheitshinweise: Handwerkermängel: Zugeständnisse & Risiken
🔴 Gefahr: Mängel bei der Bitumenbahnenabdichtung können zu Wassereintritt und Folgeschäden führen.
🔴 Gefahr: Fehlerhafte Befestigungsmittel (z.B. Sicherheitsdübel) können die Stabilität gefährden.
GoogleAI-Analyse: Handwerkermängel: Zugeständnisse & Risiken
Ich verstehe, dass Sie eine Mängelliste bei der Handwerkerleistung haben und nach gefahrlosen Zugeständnissen suchen. Hier sind einige Punkte, die ich bei der Entscheidung berücksichtigen würde:
- Unwesentliche Mängel: Diese beeinträchtigen die Funktion oder den Wert der Leistung nicht wesentlich. Hier sind Zugeständnisse eher möglich.
- Wesentliche Mängel: Diese beeinträchtigen die Funktion oder den Wert erheblich. Hier sollten Sie auf Nachbesserung bestehen. 🔴
- Verstoß gegen Verarbeitungsrichtlinien: Wenn der Handwerker gegen Herstellerrichtlinien oder Detailzeichnungen verstoßen hat, kann dies zu Folgeschäden führen. 🔴
- Mindestüberdeckung/Befestigungsmittel: Bei sicherheitsrelevanten Aspekten wie Mindestüberdeckung von Bitumenbahnen oder der korrekten Anbringung von Sicherheitsdübeln sind keine Zugeständnisse möglich. 🔴
Ich empfehle, die Mängel nach ihrer Bedeutung zu priorisieren und bei sicherheitsrelevanten oder wertmindernden Mängeln auf Nachbesserung zu bestehen. Dokumentieren Sie alle Mängel und Vereinbarungen schriftlich.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von Ihrem Architekten oder einem Bausachverständigen beraten, um die Auswirkungen der Mängel richtig einzuschätzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Mängelanzeige
- Eine schriftliche Mitteilung an den Handwerker, in der die Mängel an seiner Leistung detailliert beschrieben und eine Frist zur Nachbesserung gesetzt wird.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Beweislast - Minderung
- Eine Reduzierung des Werklohns aufgrund von Mängeln an der Handwerkerleistung. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung durch den Mangel.
Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Gewährleistung, Preisminderung - Beweislast
- Die Verpflichtung, das Vorliegen einer Tatsache (z.B. eines Mangels) zu beweisen. Im Baurecht liegt die Beweislast in der Regel beim Bauherrn.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Dokumentation, Beweismittel - Gewährleistung
- Die gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Nachbesserung, Schadensersatz - Bitumenbahnenabdichtung
- Eine Abdichtung von Dächern oder Bauwerken mit Bitumenbahnen, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Die fachgerechte Ausführung ist entscheidend für die Dichtigkeit.
Verwandte Begriffe: Dachabdichtung, Wasserdichtigkeit, Abdichtungstechnik - Sicherheitsdübel
- Spezielle Dübel, die für die Befestigung von Bauteilen in sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt werden. Sie müssen bestimmte Anforderungen an die Tragfähigkeit erfüllen.
Verwandte Begriffe: Befestigungstechnik, Tragfähigkeit, Dübeltechnik - Verarbeitungsrichtlinien
- Anweisungen der Hersteller von Baumaterialien, die beschreiben, wie die Materialien fachgerecht verarbeitet werden müssen. Die Einhaltung ist wichtig für die Qualität.
Verwandte Begriffe: Herstellerangaben, Fachregeln, Normen
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was sind unwesentliche Mängel?
Unwesentliche Mängel sind Fehler, die die Funktion oder den Wert der Handwerkerleistung nur geringfügig beeinträchtigen. Beispiele sind kleine optische Mängel oder Abweichungen von Detailzeichnungen, die keine praktischen Auswirkungen haben. Bei unwesentlichen Mängeln können Zugeständnisse in Form einer Minderung des Preises oder einer einvernehmlichen Regelung getroffen werden. - Was sind wesentliche Mängel?
Wesentliche Mängel beeinträchtigen die Funktion oder den Wert der Handwerkerleistung erheblich. Beispiele sind eine undichte Dachabdichtung, eine fehlerhafte Elektroinstallation oder eine mangelhafte Statik. Bei wesentlichen Mängeln haben Sie als Bauherr Anspruch auf Nachbesserung durch den Handwerker. - Wie dokumentiere ich Mängel richtig?
Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und mit Fotos. Erstellen Sie eine detaillierte Mängelanzeige, in der Sie die Mängel genau beschreiben und dem Handwerker eine Frist zur Nachbesserung setzen. Senden Sie die Mängelanzeige per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können. - Was ist eine Minderung?
Eine Minderung ist eine Reduzierung des Werklohns aufgrund von Mängeln an der Handwerkerleistung. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung durch den Mangel. Sie können eine Minderung verlangen, wenn der Handwerker die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt hat. - Was passiert, wenn der Handwerker die Mängel nicht beseitigt?
Wenn der Handwerker die Mängel trotz Fristsetzung nicht beseitigt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung stellen. Alternativ können Sie vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Werklohns verlangen. - Welche Rolle spielt der Architekt bei Mängeln?
Der Architekt hat die Aufgabe, die Handwerkerleistungen zu überwachen und auf Mängel zu achten. Er sollte Sie bei der Erstellung der Mängelanzeige unterstützen und die Mängelbeseitigung überwachen. Im Streitfall kann der Architekt als Gutachter fungieren und die Mängel beurteilen. - Was ist die Beweislast bei Mängeln?
Grundsätzlich trägt der Bauherr die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln. Das bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass die Handwerkerleistung mangelhaft ist. Es ist daher wichtig, alle Mängel sorgfältig zu dokumentieren und gegebenenfalls ein Gutachten einzuholen. - Was sind Verarbeitungsrichtlinien?
Verarbeitungsrichtlinien sind Anweisungen der Hersteller von Baumaterialien, die beschreiben, wie die Materialien fachgerecht verarbeitet werden müssen. Die Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien ist wichtig, um die Qualität und Haltbarkeit der Handwerkerleistung sicherzustellen.
🔗 Verwandte Themen
- Mängelprotokoll bei Bauabnahme
Erstellung eines detaillierten Protokolls aller festgestellten Mängel bei der Bauabnahme. - Rechte des Bauherrn bei Mängeln
Überblick über die Rechte des Bauherrn im Falle von Mängeln an der Handwerkerleistung. - Sachverständigengutachten bei Baumängeln
Die Rolle und Bedeutung von Sachverständigengutachten bei der Feststellung und Bewertung von Baumängeln. - Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
Wie man dem Handwerker eine angemessene Frist zur Beseitigung von Mängeln setzt. - Selbstvornahme der Mängelbeseitigung
Die Möglichkeit der Selbstvornahme, wenn der Handwerker die Mängel nicht beseitigt.
-
Bitumenbahnenabdichtung: Mangelhafte Überdeckung – Nachbesserung!
Die zu geringe
Überdeckung der Bitumenbahnen wäre für mich kein "unwesentlicher" Mangel. Wenn die Verarbeitungsrichtlinien 8 cm Überdeckung vorschreiben hat das seinen Grund. In diesem Punkt würde ich auf Nachbesserung bestehen. Was nutzt Ihnen die Klärung der Beweislastfrage, wenn hier wegen dieser mangelhaften Verarbeitung ein Schaden eintritt, aber der Handwerker z.B. wegen Insolvenz nicht mehr greifbar ist? Warum dieses Risiko eingehen? -
Mängelanzeige: Handwerker zur Mangelbehebung auffordern – Optionen
Sie können
Werte (r) Fragesteller (in)
den Handwerker für jeden einzelnen Mangel:
a) zur Behebung des Mangels auffordern
b) einen Nachlass vereinbaren
oder
c) ihm alles erlassen.
Außerdem können Sie eine Gewährleistungsverlängerung vereinbaren.
Ein solches Gespräch wird i.d.R. ein Ergebnis haben. und und das haben sich alle zu halten, dafür wird das schriftlich fixiert.
Hierfür haben Sie sich einen Fachmann genommen. Der sollte Ihnen raten können, wo eine Mangelbehebung notwendig ist und wo ein Nachlass in welcher Höhe die bessere oder (jur.) einzig mögliche Alternative ist. Wenn Sie schon die Verarbeitungsrichtlinien haben, könnten Sie ja mal beim Hersteller anfragen, wie Ihre Mängel in der Praxis zu bewerten sind.
Und wenn Sie Ihrem Arch. unterstellen, mit dem Handwerker Backebakekuchen zu machen, sollten Sie diesen offen darüber informieren und sich einen neutralen Berater Ihres Vertrauens zum Gespräch dazu holen.
Ich verstehe nicht, warum Bauherren immer gleich meinen, der Arch. würde des Unternehmers Gehilfe sein, wenn er darauf hinweist, dass manchmal Leistungen zwar mangelhaft sind, aber trotzdem geduldet werden können oder müssen? -
Architektenhaftung: Schützt Architekt ungerechtfertigt Handwerker?
warum ..
... sollte der Architekt den Handwerker ungerechtfertigt in Schutz nehmen?
um selber in die Haftung zu kommen? 😉
egal - weil zahlt ja die Versicherung? 😉 -
Haftpflicht: Selbstbeteiligung bei Baumängeln – Kostenrisiko
OT @ MLS
Bei meiner Haftpflicht gehen die ersten 2 1/2 auf meinen Deckel. ;-(Dafür wurde der SF-Rabatt abgeschafft. ☹. -
Bauherrenängste: Halbwissen und Unsicherheit bei Mängeln
@dühlmeyer: Komplex ... ich denke,
das könnte daran liegen, dass die meisten Laien (z.B. ich) oft nur über das klassische Halbwissen verfügen. Dazu kommen typische Bauherrenängste, geschürt durch die doch oft sehr einseitige TV-Berichterstattung, was beim Hausbau so alles passieren kann (Stichwort Repräsentativitäts-Heuristik). Alles in allem eine extreme Unsicherheitssituation die sich entsprechend der typischen Hausbaudauer über viele Monate hinzieht und den Bauherrn vertrauensbezogen schwächeln lässt.
Dann kommt es zum erkannten Mangel: man liest z.B. Zulassungsbezogen, dass ein Material nach einer (exakt) vorgeschriebenen Methode verarbeitet werden muss. In der Praxis wird der vorgeschriebene Weg dann nicht eingehalten, vielleicht weil die Erfahrung gezeigt hat, dass das nicht nötig ist.
Aber woher soll der Laie jetzt wissen, ob das richtig ist oder nicht, ob es hält, ob zu erwarten ist, dass Probleme auftauchen? Die Unsicherheit sorgt dafür, überzogene Erwartungen zu stellen. Je unsicherer der Mensch, desto mehr bieten Vorschriften Sicherheit. Da kann man sich dran klammern. Zum Durchsetzen dieser Erwartungen möchte man den Fachmann (hier Architekt) nutzen. Wenn der jetzt sagt, das sei 'nicht so schlimm' oder 'gängige Praxis', fürchtet der Laie natürlich, dass sich irgendwann (im Falle eines Schadens) doch rausstellt dass es schlimm war. Und dass er damals auf den Rat eines Profis vertraut hat. Und dann plötzlich sieht er die Verbindung ganz klar: Profi/Profi vs. Laien (Bauherr) ...
Viele Grüße, -
Ausschreibungssieger: Detailregelungen vs. vertraute Methoden
Was mich daran noch stört, ist auch
dass die Firma, die "Ausschreibungssieger" wurde, anstatt der teilweise im LVAbk. enthaltenen - und vielleicht tatsächlich entbehrlichen oder im Grunde doch nicht so wichtigen - Detailregelungen auf der rauen Baustelle dann doch lieber auf die ihr vertrauten Methoden zurückgreift. Ich gehe mal davon aus, dass das zwar Methoden sind, mit der die Firma gute Erfahrungen gesammelt hat, d.h. die funktionieren.
Aber das vom Bauherrn und Planer gewollte Ergebnis sollte sich halt auf einem höheren und anders definierten Qualitätsniveau bewegen, d.h. nicht nur so eben noch hinnehmbar und funktionstauglich sein, sondern richtig gutes Handwerk eben.
Ich bin auch etwas verärgert im Hinblick auf die Konkurrenzfirmen, die - z.T. mit geringem Abstand - nicht zum Zug kamen. Diese haben ihr Angebot vielleicht exakt auf der Basis der ausgeschriebenen Stoffe u. Verarbeitungsvorgaben kalkuliert und hätten die Planung inkl. "richtliniengemäßer" Verarbeitung der Baustoffe 1:1 in die Realität umgesetzt, auch "wenn es Umstände macht". Evtl. waren Sie ja deswegen auch einen Hauch teurer. Aber vor der Vergabeentscheidung haben wir zu der jetzt beauftragten Firma keine schlechten Meinungen gehört und deshalb auch keinen Grund gesehen, für die bei allen Bietern vermeintlich gleiche Leistung mehr zu investieren. "Hinterher ist man immer schlauer"
@ Tom Köhl: in Ihrem Beitrag haben Sie zu mind. 85 % die Situation sehr treffend beschrieben
Vielen Dank an die Beteiligten für die bisherigen Stellungnahmen. Bin an weiteren Beiträgen interessiert ... -
Ausschreibung: Detaillierte Ausführung vs. Handwerker-Haftung
oftmalls liegt es auch an der Ausschreibung
Wenn ein Gewerk mit einer genau definierten Ausführung, sprich Detail Zeichnung vorliegt, dann ist es eindeutig.
Ansonsten kann ein Handwerksmeister gegebenenfalls auch die erforderliche Konstruktion abwandeln. Schließlich liegt die Haftung fast ausschließlich beim Auftragnehmer.
Sollten Sie Ihrem Architekt nicht vertrauen, sollten Sie sich einen Ansprechpartner für gelegentliche Abnahmen suchen.
Die Fachliteratur in Händen eines Laien wird nur noch mehr Verwirrung verursachen.
Leider sind die DINAbk. Normen wiederum durch ATV unterwandert und im manchmal immer noch nicht umsetzbar.
Überdeckung allerdings sollte bei Bitumen schon vorhanden sein!
Meine Frage wäre, ist das ein Bauträger oder ein Architektengeschäfft. Und wenn ist der Bauträger auch der Architekt?
Ansonsten würde ich nicht unbedingt alle Aussagen des hoffentlich Fachkundigen Architekten anzweifeln.
MfG Mike -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Mängel bei Handwerkerleistung: Zugeständnisse & Gewährleistung
💡 Kernaussagen: Bei Handwerkermängeln ist eine detaillierte Mängelanzeige wichtig. Bauherren sollten auf Nachbesserung bestehen, besonders bei sicherheitsrelevanten Mängeln wie mangelhafter Bitumenbahnenabdichtung. Eine klare Kommunikation mit dem Handwerker und dem Architekten ist entscheidend, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Ausschreibung sollte detaillierte Ausführungen enthalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollte ein unabhängiger Experte hinzugezogen werden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bitumenbahnenabdichtung: Mangelhafte Überdeckung – Nachbesserung! wird betont, dass eine zu geringe Überdeckung der Bitumenbahnen einen wesentlichen Mangel darstellt, der zur Nachbesserung führen sollte, um spätere Schäden zu vermeiden.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Mängelanzeige: Handwerker zur Mangelbehebung auffordern – Optionen erläutert die verschiedenen Optionen, die Bauherren bei Mängeln haben, von der Aufforderung zur Mangelbehebung bis zur Vereinbarung eines Nachlasses oder einer Gewährleistungsverlängerung.
🔴 Risiko: Laien verfügen oft nur über Halbwissen, was zu Unsicherheiten und Ängsten führen kann, wie im Beitrag Bauherrenängste: Halbwissen und Unsicherheit bei Mängeln diskutiert wird. Es ist ratsam, sich fachkundige Unterstützung zu suchen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die Ausschreibung detailliert gestalten und auf die Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien bestehen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Handwerkerleistung sollte ein unabhängiger Experte hinzugezogen werden. Siehe auch Ausschreibung: Detaillierte Ausführung vs. Handwerker-Haftung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Handwerkermängel, Mängelanzeige, Zugeständnisse, Bauabnahme". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Handwerker tauscht Tür: Umtauschrecht, Produkttausch & Ihre Rechte?
- … Mängelanzeige: Setzen Sie den Handwerker schriftlich in Verzug und fordern Sie ihn auf, den Mangel (abweichende Tür) zu beseitigen. Setzen Sie eine angemessene Frist. …
- … Mängelanzeige richtig formulierenTipps und Vorlagen für die Mängelanzeige beim Handwerker. …
- … Schadensersatz bei HandwerkermängelnWie Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. …
- BAU-Forum - Neubau - 13767: Mängel bei Handwerkerleistung: Welche Zugeständnisse sind gefahrlos möglich? Tipps für Bauherren
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Schlecht installierte Solaranlage? TV-Journalist sucht Betroffene für Reportage!
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage Druckverlust: Ursachen, Behebung & Kosten für Druckprüfung?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Risse im Tragwerk: Ursachen, Baugrund, Statik & Gewährleistung – Was tun?
- … der Verwalter per Kaufvertragsklausel vom Bauträger eingesetzt und ist intern beauftragt Mängelanzeigen mit Pinselreparaturen über die Gewährleistungszeit hinweg zu deckeln? Sowas soll es …
- … Gewährleistungsablauf: Mängelanzeige & Anerkenntnis bis 31.12.! …
- … BGBAbk. - Vertrag : Mängelanzeige hat keinen Einfluss auf die Gewährleistungsfrist. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fehlerhafte Baupläne im Freistellungsverfahren: Was tun bei Mängeln & Planungsfehlern?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fundamentplatte weicht vom Vertrag ab: Rechte, Vorgehen & Kosten bei Mängeln?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Lichtschacht zu niedrig nach Pflasterarbeiten: Wer trägt die Kosten für Aufsätze in NRW?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt hat Sanierung ruiniert: Kostenexplosion, Pfusch & Regress – Was tun?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Fehler beim Umbau: Fensterproportionen, nasse Mineralwolle & Bauüberwachung?
- … Mängelanzeige: Setzen Sie den Architekten und die ausführende Firma schriftlich (am besten per Einschreiben) über die Mängel in Kenntnis und fordern Sie eine umgehende Beseitigung. Setzen Sie eine realistische Frist. …
- … Mängelanzeige …
- … Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung eines Bauherrn an den …
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Handwerkermängel, Mängelanzeige, Zugeständnisse, Bauabnahme" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Handwerkermängel, Mängelanzeige, Zugeständnisse, Bauabnahme" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Mängel bei Handwerkerleistung: Welche Zugeständnisse sind gefahrlos möglich? Tipps für Bauherren
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Handwerkermängel: Zugeständnisse & Risiken
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Handwerkermängel, Mängelanzeige, Zugeständnisse, Bauabnahme, Gewährleistung, Baumängel, Architekt, Beweislast, Nachbesserung, Bitumenbahnenabdichtung
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |