Bauabnahme verweigert: Mängel, Fristen überschritten – Was tun bei Pfusch am Neubau?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Verweigerung der Bauabnahme aufgrund von Mängeln am Neubau, insbesondere Wasser im Keller und fehlende Fassadendämmung. Es werden verschiedene Strategien diskutiert, darunter der Gerichtsweg, die Kontaktaufnahme mit Subunternehmern und der Einsatz von Druckmitteln gegenüber dem Generalunternehmer. Die finanzielle Situation des Generalunternehmers und dessen mögliche Zahlungsunfähigkeit spielen ebenfalls eine Rolle.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Bauabnahme verweigert: Mängel, Fristen überschritten – Was tun bei Pfusch am Neubau?

Hallo!
Nun ist es also rum (ich hatte dazu gepostet und gute Tipps erhalten) ,- wir hatten einen Übergabetermin, an dem sämtliche Mängel des Neubaus (u.a. ungeklärte Ursache von Wasser im Keller, WU-Beton fehlerhaft, Verpressen nichts gebracht, etc. sowie Fehlende Fassade/Dämmung, etc, um nur die wichtigsten Dinge zu nennen).
Wir waren mit Sachverständigen dort und wir haben nun angekündigt, wenn nicht endlich binnen 14 Tagen alles fertig gestellt wird (wir sind 5 Monate in Verzug!), der Innenausbau ist fertig, da Eigenleistung  -  dann würden wir Fremdvergabe vornehmen und in Abzug bringen.
Der Generalunternehmer grinste nur frech und meinte "ja, das ist wohl die beste Lösung, wir bekommen das derzeit nicht auf die Reihe ... "
Und jetzt?
Damit hat wirklich keiner gerechnet. Er tut einfach nichts mehr! Ganz locker. Da wir allein durch den Schadenersatz (Vorfälligkeitszinsen, Miete, einige bereits vorgestreckte Gewerke, die wir für ihn übernommen haben) ... fast das ganze zurückbehaltene Geld aufrechnen können, bleibt kaum was über, sodass wir hinterher dem Geld nachrennen müssten.
Wahrscheinlich spekuliert er darauf.
Das ist doch alles so unfassbar. Unser SV meint, das hätte er noch nie erlebt. Auch der RA meint, mehr können wir nun auch nicht tun (außer natürlich den Gerichtsweg).
Sowas von am Ende sind wir, das gibt's doch gar nicht.
Heute meinte er am Telefon, er wisse auch nicht, wo die Fassadenbauer seien. Und warum der Estrichleger nicht käme ... Etc. Nach wie vor das Hinhalte-Spiel. Am Wochenende ziehen wir ein.
Wir schicken nun morgen einen Einschreiben mit Rückschein und nochmals den Hinweis, die Fristen einzuhalten. Nur, was tun, wenn er tatsächlich nicht in die Pötte kommt?
Danke schon mal für Erfahrungswerte.
Iris
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise: Bauabnahme verweigert: Was tun?

    🔴 Kritisch: Wassereintritt im Keller muss umgehend von einem Fachmann untersucht werden, um Folgeschäden (Schimmel, Statik) zu vermeiden.

    🔴 Kritisch: Fehlende oder mangelhafte Fassadendämmung kann zu erheblichen Bauschäden und Schimmelbildung führen. Eine energetische Sanierung sollte geprüft werden.

    GoogleAI-Analyse: Bauabnahme verweigert: Was tun?

    Ich verstehe, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, da die Bauabnahme aufgrund von Mängeln verweigert wurde und Fristen verstrichen sind. Es ist wichtig, jetzt die richtigen Schritte einzuleiten, um Ihre Ansprüche zu sichern.

    🔴 Gefahr: Ungeklärte Wassereintritte im Keller können die Bausubstanz erheblich schädigen und zu Schimmelbildung führen. Fehlende Fassadendämmung führt zu Energieverlusten und Bauschäden durch Witterungseinflüsse.

    Ich empfehle Ihnen:

    • Dokumentation: Sichern Sie alle Beweise (Fotos, Protokolle, Gutachten).
    • Fachanwalt für Baurecht: Ein Anwalt kann Ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen.
    • Gerichtliches Mahnverfahren: Leiten Sie ein solches Verfahren ein, um Ihre Ansprüche zu sichern.
    • Ersatzvornahme: Nach Ankündigung und Fristsetzung können Sie Mängel durch Dritte beheben lassen und die Kosten dem Generalunternehmer in Rechnung stellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Baurecht und einen unabhängigen Bausachverständigen, um die nächsten Schritte zu planen und Ihre Rechte zu wahren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauabnahme
    Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn. Sie dokumentiert, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Gewährleistung, Abnahmeprotokoll
    Mängelrüge
    Die Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer, in der er die festgestellten Mängel am Bauwerk beanstandet und zur Beseitigung auffordert.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Gewährleistung, Nacherfüllung
    Ersatzvornahme
    Die Ersatzvornahme ist die Beauftragung eines Dritten mit der Beseitigung von Mängeln, nachdem der ursprüngliche Auftragnehmer trotz Fristsetzung seiner Pflicht zur Nacherfüllung nicht nachgekommen ist. Die Kosten der Ersatzvornahme können dem ursprünglichen Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Nacherfüllung, Schadenersatz
    Schadenersatz
    Schadenersatz ist die finanzielle Entschädigung für Schäden, die durch einen Vertragsbruch oder eine Pflichtverletzung entstanden sind. Im Baurecht kann Schadenersatz beispielsweise für Mängelbeseitigungskosten oder entgangenen Gewinn geltend gemacht werden.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Gewährleistung, Nacherfüllung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Haftung des Auftragnehmers für Mängel an seinem Werk. Sie verpflichtet ihn zur Nacherfüllung, also zur Beseitigung der Mängel.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Mängelrüge, Schadenersatz
    Fristsetzung
    Die Fristsetzung ist die Aufforderung an den Auftragnehmer, innerhalb einer bestimmten Zeit eine bestimmte Leistung zu erbringen oder einen Mangel zu beseitigen. Nach Ablauf der Frist können dem Auftragnehmer weitere Rechtsfolgen drohen.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Nacherfüllung, Ersatzvornahme
    Gerichtliches Mahnverfahren
    Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Es ist schneller und kostengünstiger als ein reguläres Gerichtsverfahren.
    Verwandte Begriffe: Klage, Vollstreckung, Zahlungsbefehl

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet Bauabnahmeverweigerung?
      Die Bauabnahme ist ein wichtiger Schritt, bei dem der Bauherr bestätigt, dass das Werk vertragsgemäß erstellt wurde. Bei Mängeln kann die Abnahme verweigert werden, was rechtliche Konsequenzen hat.
    2. Welche Rechte habe ich bei Baumängeln?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Minderung des Werklohns, Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, abhängig von der Schwere der Mängel.
    3. Was ist eine Ersatzvornahme?
      Wenn der Generalunternehmer die Mängel nicht beseitigt, können Sie nach Fristsetzung einen anderen Handwerker beauftragen und die Kosten dem Generalunternehmer in Rechnung stellen.
    4. Wie sichere ich meine Ansprüche?
      Dokumentieren Sie alle Mängel, setzen Sie dem Generalunternehmer Fristen zur Mängelbeseitigung und ziehen Sie einen Fachanwalt für Baurecht hinzu.
    5. Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?
      Ein Mahnverfahren ist ein schneller Weg, um offene Forderungen gerichtlich geltend zu machen, ohne sofort einen teuren Zivilprozess führen zu müssen.
    6. Welche Rolle spielt ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger kann die Mängel fachkundig beurteilen, deren Ursachen feststellen und die Kosten für die Beseitigung schätzen. Sein Gutachten dient als Beweismittel.
    7. Was sind Vorfälligkeitszinsen?
      Vorfälligkeitszinsen entstehen, wenn ein Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird. Die Bank verlangt eine Entschädigung für die entgangenen Zinsen.
    8. Wie lange habe ich Zeit, Mängel geltend zu machen?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bauabnahme richtig durchführen
      Worauf Sie bei der Bauabnahme achten müssen, um Mängel frühzeitig zu erkennen.
    • Mängelprotokoll erstellen
      Wie Sie ein vollständiges und rechtssicheres Mängelprotokoll erstellen.
    • Rechte bei Pfusch am Bau
      Ihre Rechte und Ansprüche, wenn Baumängel auftreten.
    • Schadenersatzansprüche durchsetzen
      Wie Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber dem Bauunternehmen geltend machen.
    • Die Rolle des Bausachverständigen
      Wie ein Bausachverständiger Ihnen bei der Feststellung und Bewertung von Mängeln helfen kann.
  2. Druckmittel im Baurecht: Konsequenzen bei Drohungen – Baupfusch!

    Wer droht muss auch weitermachen..
    sonst glaubts Ihnen niemand. Manchmal hilft Drohung aber manchmal halt auch nicht. Dann müssen die Konsequenzen erfolgen. Ist wie Kindererziehung.
    Dass es für Sie Finanziell etwas "mau" aussieht ist ein anderes Thema. Gerichtsweg ist ganz nett, nur der kostet auch Geld.
    Vielleicht hilft es ja, wenn Sie mal 1 Gewerk durch eine andere Firma machen lassen. Dann merkt Ihr Generalunternehmer dass Sie es ernst meinen. Vielleicht auch nicht.
    Keine Rechtsberatung, nur Laie.
  3. Gerichtsweg vs. Eigenleistung: Strategien bei Baumängeln

    tja
    es gibt dann tatsächlich nur noch den Gerichtsweg oder Eigenleistung. Falls Sie bei der Eigenleistung Geld vorstrecken, werden Sie es aber hinterher wohl auch nur auf dem Klageweg wiederbekommen können.
    Vielleicht hilft es aber auch, wenn Sie dem Generalunternehmer ankündigen, die Probleme mit ihm zu veröffentlichen (z.B. in der örtlichen Presse), wenn er nichts tut. Rechtlich ist das allerdings eine ziemliche Gratwanderung.
    Oder stellen Sie auf der Baustelle ein Schild auf, auf dem Sie Ihren Unmut über den Generalunternehmer äußern und die vorhandenen Mängel benennen.
    Letzteres ist übrigens kürzlich sogar in einem Urteil als rechtmäßig erachtet worden (siehe Link).
    (Bauherrenmeinung)
  4. Generalunternehmer: Finanzielle Probleme? – Baustopp vermeiden!

    Foto von Helmuth Plecker

    Sieht so aus, als würde der Generalunternehmer ...
    Sieht so aus, als würde der Generalunternehmer die Handwerksfirmen nicht mehr bezahlen (können), deshalb erscheinen die Firmen nicht mehr auf Ihrer Baustelle. Da hängt der Generalunternehmer am "Fliegenfänger", da er seine Vertragserfüllung Ihnen gegenüber nicht mehr erbringen kann. Ob hier der gerichtliche Weg tatsächlich der richtige ist, wage ich zu bezweifeln. Sprechen Sie doch mal offen (wenn das noch geht) mit dem Generalunternehmer und über seine vermeintlichen Finanzprobleme. Vielleicht gibt es da ja noch einen anderen Weg. Hier sollte Sie aber auch Ihr RA umfassend beraten können. Der gerichtliche Konfrontatsionsweg würde hier wohl im Sande verlaufen.
    • Name:
  5. Bauabnahme: Wahrheitspflicht des Generalunternehmers einklagen!

    Wir haben "offen" gesprochen, aber er sagt nicht die Wahrheit ...
    Schon so oft baten wir um ein klärendes Gespräch, boten "Hilfe"an, was wir tun könnten, damit es weiter geht. Er sagt immer, er habe keinen finanziellen Engpass (laut Rating b. Bank stimmt das auch), aber er müsse eben auch die Mängel erst bei den einzelnen Gewerken durchsetzen und das dauert ...
    Außerdem sagt er immer, jaja, er macht nächste Woche ... und dann passiert halt nix. Hinhalte. Mürbemachen.
    Das mit dem Schild haben wir überlegt, er hat ein Riesen-Schild auf unserer Baustelle "Bauen Sie Ihr Traumhaus in 9,5 Wochen! " Mittlerweile sind es 9,5 Monate und wir wollten dies schon "korrigieren", aber ich denke, so fängt dann der Kleinkrieg an a la TV und das wollten wir doch noch etwas aufschieben, so lange es noch eine Chance (wenn auch kleiner 1) gibt, es auf normalem Wege zu lösen.
    Trotzdem danke für die Tipps. -
    In unserem Fall werden wir wohl mal mit der Fassade auf Eigenleistung anfangen und dann hoffen, dass der Gerichstweg, den wir nie wollten, auf unserer Seite ist.
  6. Mangelbeseitigung Fassade: Widersprüche des Generalunternehmers

    anscheinend
    anscheinend widerspricht sich dich Ihr Generalunternehmer selber: Einerseits erklärt er, er wisse auch nicht, wo die Fassadenbauer bleiben (also wollten die anscheinend schon zur Mangelbeseitigung kommen?), andererseits dauert die Durchsetzung der Mängel bei den Firmen seine Zeit, also ist die Mängelbeseitigung noch gar nicht durchgesetzt ...? Ja was denn nun?
    Meine Meinung:
    Wenn es schon so weit ist, dass er Sie anscheinend bewusst an der Nase herumführt und nur hinhalten will, dann gibt's nur noch eins: Setzen Sie ihn massiv unter Druck, gerichtlich oder auf anderen oben genannten Wegen.
    Der Kleinkrieg, den Sie vermeiden wollen, hat Ihr Generalunternehmer nämlich schon längst begonnen. Reagieren Sie entsprechend!
    Eigene Bauherrenerfahrung.
  7. Subunternehmer kontaktieren: Infos bei Baumängeln erhalten!

    Foto von

    @WAAbk.
    ... und was soll's bringen? Druck erzeugt Gegendruck! Bei derartigen Kleinkriegen verliert in der Regel der Bauherr! Holen Sie sich doch mal selbst Erkundigungen bei den Subunternehmern ein. Sie werden doch wohl wissen, wie die heißen, die hatten ja mal ihre Fahtrzeuge mit Firmenlogo auf der Baustelle stehen. Vielleicht erfahren Sie da mehr!
    • Name:
  8. Konsequente Maßnahmen: Druckmittel gegen Generalunternehmer!

    @HP
    sehe ich (auch aus eigener Erfahrung) ein wenig anders.
    Meine Meinung:
    Im vorliegenden Fall probiert's der Generalunternehmer einfach. Und solange der Bauherr das Geplänkel mitmacht und keine konsequenten "härteren" Mittel benutzt, wird sich auch nichts ändern (eigene Erfahrung). Wenn man nicht konsequent die härteren Mittel, die man androht, auch anwendet, macht man sich unglaubwürdig und der Generalunternehmer spielt mit einem bis zum St. -Nimmerleinstag weiter seine Spielchen ...
    Genügend Druck erzeugt nämlich oft auch Einlenken (auch eigene Erfahrung).
  9. Strategie bei Baumängeln: Subunternehmer-Gespräch & Rechtsberatung

    Foto von

    @WAAbk.
    Grundsätzlich haben wir beide Recht, da beides möglich ist. Die Entscheidung können wir dem Bauherren nicht abnehmen. Das ist nun ein Risiko"spiel". Ich denke trotzdem, dass es sinnvoll ist, dass der Bauherr erst einmal mit den Sub's spricht und von dort aus Infos erhält. Darauf aufbauend kann er dann zusammen mit seinem RA eine Strategie aufbauen.
    • Name:
  10. Empfehlung: Subunternehmer kontaktieren vor härteren Maßnahmen

    dann sind wir uns ja einig 🙂
    Mit den Sub's zu reden ist sicher empfehlenswert, ehe man dann ggf. "härtere" Maßnahmen ergreift.
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauabnahme verweigert: Strategien bei Mängeln & Pfusch am Neubau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Verweigerung der Bauabnahme aufgrund von Mängeln am Neubau, insbesondere Wasser im Keller und fehlende Fassadendämmung. Es werden verschiedene Strategien diskutiert, darunter der Gerichtsweg, die Kontaktaufnahme mit Subunternehmern und der Einsatz von Druckmitteln gegenüber dem Generalunternehmer. Die finanzielle Situation des Generalunternehmers und dessen mögliche Zahlungsunfähigkeit spielen ebenfalls eine Rolle.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Druckmittel im Baurecht: Konsequenzen bei Drohungen – Baupfusch! wird darauf hingewiesen, dass Drohungen nur wirken, wenn sie auch konsequent umgesetzt werden. Andernfalls verliert der Bauherr an Glaubwürdigkeit.

    💰 Zusatzinfo: Der Gerichtsweg kann teuer sein. Es wird im Beitrag Gerichtsweg vs. Eigenleistung: Strategien bei Baumängeln die Möglichkeit der Eigenleistung angesprochen, jedoch wird darauf hingewiesen, dass die Rückforderung der Kosten schwierig sein kann.

    🔴 Kritisch/Risiko: Es besteht das Risiko, dass der Generalunternehmer die Handwerksfirmen nicht mehr bezahlt, was zu einem Baustopp führen kann. Dies wird im Beitrag Generalunternehmer: Finanzielle Probleme? – Baustopp vermeiden! thematisiert.

    ✅ Zusatzinfo: Die Kontaktaufnahme mit den Subunternehmern kann wertvolle Informationen liefern, um die Situation besser einschätzen und eine Strategie entwickeln zu können. Dies wird im Beitrag Subunternehmer kontaktieren: Infos bei Baumängeln erhalten! empfohlen.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu den Subunternehmern auf, um Informationen zu sammeln. Klären Sie die finanzielle Situation des Generalunternehmers. Wägen Sie die Vor- und Nachteile des Gerichtswegs ab und ziehen Sie gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung in Betracht. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Strategie bei Baumängeln: Subunternehmer-Gespräch & Rechtsberatung.

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