Baumängel Drainage: Wer haftet? Gutachter finden & Vorgehen bei Pfusch am Bau
BAU-Forum: Neubau

Baumängel Drainage: Wer haftet? Gutachter finden & Vorgehen bei Pfusch am Bau

Folgendes Problem:
Ich fange mal von vorne an:
Wir bauen ein Einfamilienhaus mit Keller mit einem BU, schlüsselfertig. Weil der Generalunternehmer für eine Drainage ein Angebot abgeliefert hat, was jenseits von Gut und Böse lag, haben wir die Drainage durch einen andere Firma durchführen lassen. Zuerst wurde unser Bau durch den Geschäftsführer selbst betreut. Dieser drängte uns dazu die Drainage innerhalb von 2 Tagen durchführen zu lassen. Das Verfüllen der Baugrube hat er an uns, bzw. die Drainagefirma abgetreten. Wir haben dann auch verfüllen lassen, und zwar mit dem vorhandenen Boden, schluffig/feinsandig. (Ich weiß Kies wäre besser gewesen, aber auch teurer). Die Firma hat dann nach dem Verfüllen einmal "verdichtet" allerdings nicht lagenweise. Der Generalunternehmer hatte mir aber gesagt dass er auch nicht verdichten würde.
Vor 2 Wochen hatten wir Richtfest. Am Eingang haben wir eine Dachabschleppung mit 2 Pfosten die mit Punktfundamenten gegründet werden sollten, wie auch vertraglich als Sonderleistung vereinbart. Wir haben uns dann gefragt wie die Pfosten wohl gegründet werden sollen. Ich habe unseren Generalunternehmer (leider nur tel.) darauf hingewiesen, dass ich Bedenken habe dass die Punktfundamente der Pfosten absacken könnten. So ist es jetzt nach dem ersten starken Regen auch geschehen. Die Fundamente sind ca. 20 cm abgesackt, die Pfosten aus der Verzapfung am Dach gerissen. Seit einigen Tagen "betreut" uns jetzt ein anderer Mitarbeiter. Wir haben des Schaden bei der Firma bemängelt. Der "Bauherrenberater" unseres Generalunternehmer hat bestätigt dass auf dem verfülltem Boden nicht hätte gegründet werden dürfen. Der Boden ist nicht verdichtet und auch gar nicht verdichtungsfähig. Jetzt behauptet der Generalunternehmer aber, wir hätten mit Füllkies auffüllen müssen und verdichten müssen. Außerdem hätte ich behauptet, der Boden sei verdichtet (Habe ich nicht!). Zur "Güte" könnte er uns anbieten, wir müssten entweder neu verfüllen und verdichten oder neu ausheben damit die Fundamente auf gewachsenem Boden (ca. 1.80 tiefer) gegossen werden könnten. Dass Ausheben müsste aber in Eigenleistung erstellt werden oder aber zumindest die Kosten von uns getragen werden. Ist leider nicht der Erste Fall wo ich mich über das Vorgehen der Firma nur wundern kann.
Für hilfreiche Ratschläge wäre ich sehr dankbar, komme mir im Moment ziemlich verarscht vor. Sollte ich mir einen Gutachter bestellen? Oder einen Anwalt? Wo finde ich im Raum BS, PE, H einen Gutachter (Gelbe Seiten geben nichts her). Lohnt sich der Aufwand oder sollte ich lieber die 1000 (?) € in Kauf nehmen?
Gruß
Ralf
  • Name:
  • Ralf M
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Eine mangelhafte Drainage kann die Statik des Gebäudes gefährden, insbesondere bei Punktfundamenten. Lassen Sie dies umgehend prüfen.

    🔴 Kritisch: Feuchtigkeitsschäden durch eine defekte Drainage können zu Schimmelbildung führen. Schimmel kann gesundheitsschädlich sein.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Drainage Ihres Neubaus haben und die Verantwortlichkeit klären möchten. Da Sie die Drainage nicht vom Generalunternehmer (GUAbk.) ausführen ließen, sondern von einer separaten Firma, ist die Situation komplexer.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Drainage kann zu erheblichen Schäden am Gebäude führen, wie z.B. Feuchtigkeit im Keller, Schimmelbildung und Schädigung der Bausubstanz.

    Mögliche Vorgehensweise:

    • Dokumentation: Sichern Sie alle Beweise (Fotos, Verträge, Rechnungen, E-Mails).
    • Bauherrenberater/Gutachter: Ein Bauherrenberater oder ein unabhängiger Gutachter kann den Schaden begutachten und die Ursache feststellen. Dies ist wichtig, um die Verantwortlichkeit zu klären.
    • Kommunikation: Nehmen Sie Kontakt mit der Drainagefirma und dem Generalunternehmer auf. Fordern Sie eine Stellungnahme zu den Mängeln.
    • Rechtliche Beratung: Ein Anwalt für Baurecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    Haftung: Die Haftung hängt davon ab, wer den Mangel verursacht hat. Mögliche Szenarien:

    • Drainagefirma: Wenn die Drainagefirma mangelhaft gearbeitet hat, ist sie für den Schaden verantwortlich.
    • Generalunternehmer: Wenn der GU die Koordination der Gewerke übernommen hat oder die Drainage hätte überwachen müssen, kann er ebenfalls haftbar gemacht werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Baugutachter, um den Schaden zu dokumentieren und die Ursache festzustellen. Klären Sie dann mit einem Anwalt für Baurecht die Verantwortlichkeiten und Ihr weiteres Vorgehen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Drainage
    Eine Drainage ist ein System zur Ableitung von Wasser im Erdreich, um Gebäude vor Feuchtigkeit zu schützen. Sie besteht in der Regel aus Drainagerohren, Filterkies und einer wasserundurchlässigen Schicht. Eine fachgerechte Ausführung ist entscheidend für den langfristigen Schutz des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Dränung, Perimeterdämmung, Bauwerksabdichtung.
    Baugutachter
    Ein Baugutachter ist ein Sachverständiger, der Baumängel und Bauschäden beurteilt und Gutachten erstellt. Er verfügt über Fachkenntnisse in verschiedenen Bereichen des Bauwesens und kann die Ursachen von Schäden feststellen und Sanierungsempfehlungen geben.
    Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Bauherrenberater, Architekt.
    Generalunternehmer (GU)
    Ein Generalunternehmer übernimmt die Verantwortung für die gesamte Bauausführung, einschließlich der Koordination der einzelnen Gewerke. Er schließt Verträge mit den Handwerkern und ist für die Einhaltung der Bauvorschriften und Qualitätsstandards verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauleiter, Bauherr, Subunternehmer.
    Punktfundament
    Ein Punktfundament ist eine einzelne, isolierte Gründung für ein Bauwerk, die Lasten punktuell in den Baugrund ableitet. Es wird häufig für Carports, Gartenhäuser oder Terrassenüberdachungen verwendet. Die Tragfähigkeit des Baugrunds ist entscheidend für die Stabilität des Punktfundaments.
    Verwandte Begriffe: Streifenfundament, Plattenfundament, Tiefgründung.
    Mängelanzeige
    Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer, in der Baumängel oder sonstige Vertragspflichtverletzungen gerügt werden. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadenersatz, Nachbesserung.
    Bauherrenberater
    Ein Bauherrenberater unterstützt Bauherren bei der Planung, Bauausführung und Abnahme ihres Bauvorhabens. Er berät unabhängig und hilft, Fehler zu vermeiden und Kosten zu sparen.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Sachverständiger, Projektsteuerer.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Sie beträgt im Baurecht in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Schadenersatz, Verjährung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer haftet für Schäden durch eine fehlerhafte Drainage, wenn diese nicht vom Generalunternehmer ausgeführt wurde?
      Die Haftung ist komplex und hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und der Ursache des Mangels ab. Grundsätzlich haftet die Firma, die die Drainage mangelhaft ausgeführt hat. Der Generalunternehmer kann haftbar sein, wenn er die Koordination der Gewerke übernommen hat oder seine Überwachungspflicht verletzt hat.
    2. Wie finde ich einen qualifizierten Baugutachter für Drainageprobleme?
      Suchen Sie nach Gutachtern mit Spezialisierung auf Feuchtigkeitsschäden und Drainage. Die Architektenkammer oder Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes kann Ihnen qualifizierte Gutachter nennen. Achten Sie auf Zertifizierungen und Referenzen.
    3. Welche Sofortmaßnahmen sollte ich ergreifen, wenn ich eine fehlerhafte Drainage feststelle?
      Dokumentieren Sie den Schaden (Fotos, Videos), informieren Sie die beteiligten Firmen (Drainagefirma, Generalunternehmer) schriftlich und beauftragen Sie einen Gutachter zur Schadensfeststellung. Vermeiden Sie weitere Eigenleistungen, die den Schaden verschlimmern könnten.
    4. Welche Rolle spielt ein Bauherrenberater in dieser Situation?
      Ein Bauherrenberater kann Sie unabhängig beraten, den Schaden beurteilen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen. Er kann auch die Kommunikation mit den beteiligten Firmen übernehmen und Sie vor Fehlentscheidungen bewahren.
    5. Was kostet ein Gutachten für Drainageprobleme?
      Die Kosten für ein Gutachten variieren je nach Umfang und Komplexität des Schadens. Ein einfaches Gutachten kann einige hundert Euro kosten, während ein umfassendes Gutachten mehrere tausend Euro kosten kann. Holen Sie mehrere Angebote ein.
    6. Kann ich die Kosten für den Gutachter auf die verantwortliche Firma umlegen?
      Wenn die Verantwortlichkeit für den Schaden eindeutig geklärt ist, können Sie die Kosten für das Gutachten als Schadenersatz geltend machen. Dies ist jedoch oft strittig und muss gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
    7. Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten, wenn die beteiligten Firmen sich weigern, den Schaden zu beheben?
      Sie können eine Mängelanzeige an die beteiligten Firmen senden und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Wenn die Mängel nicht innerhalb der Frist behoben werden, können Sie einen Anwalt für Baurecht einschalten und gegebenenfalls eine Klage einreichen.
    8. Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
      Die Gewährleistungsfristen im Baurecht betragen in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Es ist wichtig, Mängel rechtzeitig zu rügen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

    🔗 Verwandte Themen

    • Feuchtigkeit im Keller
      Ursachen, Sanierungsmöglichkeiten und Präventionsmaßnahmen.
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      Gesundheitliche Risiken, Ursachen und Beseitigung.
    • Bauabnahme verweigern
      Gründe, Vorgehensweise und rechtliche Konsequenzen.
    • Rechte bei Baumängeln
      Gewährleistung, Schadenersatz und Minderung.
    • Baugutachter finden
      Qualifikationen, Kosten und Aufgaben.
  2. Haftung Drainage: RA-Einschätzung bei Baumängeln

    besser RA, wenn überhaupt
    denn was sollte der Gutachter wohl sagen. Doch nur, dass verschiedene Regeln nicht eingehalten wurden  -  daran besteht ja wohl auch kein Zweifel. Wer Schuld hat ist ja die Frage. Haben Sie von Ihrem Generalunternehmer ein detailliertes Angebot für die Drainage und Wiederverfüllung und hat die ausführende Firma genau diesen Leistungsumfang erbracht oder erbringen sollen? Haben Sie abgeklärt, ob der Generalunternehmer oder wer anstelle des Generalunternehmer die Koordinationsleistung zwischen den Firmen erbringt. Hat der Generalunternehmer die Verfüllung mit dem nicht verdichtungsfähigen Boden abgenickt? Wenn nicht, würde ich den Großteil der Schuld tatsächlich bei Ihnen sehen; zumindest können Sie's wohl kaum dem Generalunternehmer (rechtswirksam) anlasten. Am Ende wird's wohl auf einen Vergleich hinauslaufen  -  den können Sie auch so aushandeln.
  3. Baumängel Drainage: Anwalt & externe Bauleitung ratsam

    RA und externe Bauleitung
    Hallo,
    hier hilft nur noch der Anwalt.
    Es hört sich aber so an, als ob noch nicht alles fertig und abgenommen ist. Für diesen Fall sollten sich sich fachkundige Hilfe durch eine unabhängigen Bauingenieur/Architekten suchen. Die Kosten dafür sind wahrscheinlich nicht umsonst.
    Anschriften gibt es beim Bauamt Ihrer Kommune, der Ingenieurkammer, der Architektenkammer oder für ö.b.v. Sachverständige bei der Industrie- und Handelskammer (Industriekammer, Handelskammer).
    Mit freundlichen Grüßen
  4. Drainage Pfusch: Streitwert & Haftung – Expertenrat

    Fragen über Fragen bleiben ...
    Fragen über Fragen bleiben weshalb Ihre Frage kaum seriös zu beantworten ist. Was heißt z.B. "BU"? Meinen Sie damit den Unternehmer, der die Drainage verlegt hat?
    Mein Rat: Wenn es um 1.000 € geht, lassen Sie den Streit. Ein RA wird Ihnen hierbei übrigens kaum helfen können, es sei denn, sie haben einen schriftlichen Vertrag mit dem "Drainage-Unternehmer" und der hat "ins Blaue hinein" oder unter Missachtung der allgemein anerkannten Regeln die Drainage verlegt. Sicherlich wäre auch zu überlegen, ob der Generalunternehmer die Leistung des anderen Unternehmers nicht hätte prüfen müssen (= Prüfpflicht des Nachunternehmers) ... allerdings wird ein guter Bau-RA schon für die Prüfung dieser Fragen Ihre 1.000 € mind. selbst verlangen.
    Haben Sie keinen Bauüberwacher und/oder Architekten? Der wäre hier eine sichere "Bank". Kurz und um: Versuchen Sie eine Einigung mit dem Generalunternehmer, die für alle Beteiligten tragbar ist.
  5. Drainage Neubau: Punktfundamente & Verfüllung – Risiken

    Ich stimme den ersten beiden Schreibern hier voll zu.
    Nur: Der Generalunternehmer hätte sein Gründung per Punktfundamente "vor" dem Verfüllen, welches er an Ihnen abgetreten hat anmelden (oder erstellen) müssen. Hat er die Verfüllung Beweisbar freigegeben? Eine Punktgründung in Angefülltem Bereich funktioniert auch bei Kies nicht verlässlich. 100 % Protectordichte sind ein Wunschwert.
    Die Fa. Welche die Verfüllung erstellt hat ist aber auch nicht raus. Hier werden noch langfristig weitere Setzungen des Verfüllten Bereichs zu erwarten sein. Hoffentlich haben Sie einen Anfüllschutz mit Gleitschicht wenn Sie ein Schwarze Wanne haben. Ansonsten kann es auch im Bereich der Vertikalen Sperrung zu Schäden kommen.
    Ergo, falls keine Bewegung in die Sache kommt, Abnahme verweigern und RA einschalten.
  6. Drainage Schaden: Folgeschäden durch fehlerhafte Verfüllung

    @Siegel
    Hallo,
    "Mein Rat: Wenn es um 1.000 € geht, lassen Sie den Streit. "
    Prizipell richtig WENN es NUR um 1.000,- € geht. Die Schilderung der Verfüllung, der Setzung und des Verhaltens der beteiligten Firmen lassen aber erahnen, das es eben nicht NUR um 1.000,- € gehen wird.
    Das der Bauunternehmer NUR 1.000,- € für die Erdarbeiten haben will und nicht die komplette Dachkonstruktion lässt das "schlechte Gewissen" schon erahnen.
    Mit freundlichen Grüßen
  7. Drainage Mangel: Bauunternehmer Haftung für Verfüllung?

    Antwort
    Danke erstmal für die schnelle Antwort.
    Mit Bauunternehmer ist Bauunternehmer gemeint, also die mit der wir das Haus bauen.
    Ich sehe das eigentlich so wie Herr Carden.
    Ich habe eine Gutschriftt über 500 € für das Verfüllen der Baugrube von unserem Hausbauer, der Drainagefritze konnte das mit der Dachabschleppung nicht wissen, ich habe mir darüber zu dem Zeitpunkt auch keine Gedanken gemacht und der Bauunternehmer offensichtlich auch nicht ... das ist dann aber sein Versäumnis. Er hätte doch darauf zu diesem Zeitpunkt hinweisen müssem oder?
    Vertikale Gleitbahnen haben wir und Dickbeschichtung auch (Remmers) Produkte, die der Bauunternehmer von Remmers abnehmen lassen hat, aber nicht rausgeben kann angeblich weil er das dort versprechen musste weil dann ja die ganzen Bauherren dort immer anrufen würden ... jaja ist klar.. hört sich vertrauenswürdig an an oder?
    Genauso: Schornstein für Kamin bestellt, Schornsteinfeger nimmt den aber so nicht ab, weil der Arbeitsraum im Spitzbogen zu gering ist nach DINAbk. XYZ, also Dachluke und Tritte ... wer übernimmt die Kosten_? Natürlich der Kunde ... obwohl der Arbeitsraum für diesen Haustypen nirgendwo gegeben wäre, egal wo Schornstein platziert.
    Was kostet so ein unabhängiger Gutachter?
    Was heißt abgenommen? Wann gilt als abgenommen, bisher haben wir nur Teilrechnungen bezahlt, die Abnahme erfolgt doch erst bei Schlüsselübergabe, oder?
    • Name:
    • Ralf M
  8. Drainage Angebot: Preis vs. Leistung – Baumängel Folgen

    Sie sagen doch selbst ...
    Sie sagen doch selbst " ... weil der Generalunternehmer ein Angebot abgegeben hat, was jenseits von Gut und Böse war ... ". Sind Sie fachkundig genug zu erkennen, was tatsächlich der Leistungsumfang war? War dieses Angebot eventuell doch reell und Sie wolltens nur billig haben? Und jetzt wo das Kind in den Brunnen gefallen ist schreien Sie um Hilfe. Der Böse Generalunternehmer. Offensichtlich schielen Sie immer ein wenig auf den Preis, sonst hätten Sie von Anfang an den Dreckboden wegfahren lassen, was natürlich teurer gekommen wäre. Aber für 1.000,00 € Streitwert bekommen Sie nichts anständiges, das ist doch Fakt. Ein Gutachter kommt heute doch nicht mehr unter 1.500 € raus. Dasselbe für den RA. Dann die Zeitverzögerung. Sie sollten sich lieber schleunigst einigen um DR. Siegel zu bestätigen. Viele Grüße
  9. Drainage Verfüllung: Bauherr vs. Generalunternehmer Pflichten

    Meint Ihr nicht,
    das Ihr hier vom AGAbk. zu viel Sachverstand erwartet.
    Soll der die Verdichtbarkeit von Aushub einschätzen können. Wenn ich mit meinem Auto in die Werkstatt faire, kann ich dem Meister auch nicht sagen was kaputt ist. Fakt ist, wenn nicht von vorneherein der Boden vom Generalunternehmer, dem AG gegenüber als nicht verdichtungsfähig erklärt wurde, woher sollte der dieses wissen. Andersrum gesehen, jedes Mal wenn wir eine Baugrube ausheben und ich vorschlage  -  weg mit dem Zeug und Füllboden her  -  bin ich ein Halsabschneider. Soweit hat MoRüBe mit der Feststellung über die evtl. Doch faire Preisgestaltung des Generalunternehmer doch recht. Wobei mir die 500 € (des Dränagemenschen) für eine Verfüllung des Arbeitsraumes scheint "billig" zu sein.
    Aber trotzdem, auch ein zu günstiger Preis, verlang qualifizierte Arbeit und die wurde hier nicht erbracht. Er hat scheinbar auch keine Bedenken bezüglich des Bodens angemeldet. Aber woher nimmt der Fragesteller das Wissen, dass es hier um "nur" 1000 € geht. Ich bin mir sicher, hier kommt der Ratenschwanz noch hinterher.
    Ich möchte keine 10 Jahre lang den Boden um das Haus herum immer wieder einebnen und auffüllen. Ganz zu schweigen von Kiesrapporte mit Rasenkanten und/ oder Wege/Pflasterungen.
    Nur wie kommt Ihr auf die Idee, dass Sachverständige oder besser öbvs nicht für unter 1500 € rauskommen. Die Stundenverrechnungssätze für Privatgutachten liegen bei ca. 55 bis 75 € + Anfahrt + Sachaufwendungen. Wenn der Sachverständige nun insgesamt 5 Stunden benötigt + sagen wir mal 60 € Sachaufwendungen, kann jeder den Rest ausrechnen.
  10. Drainage Neubau: Ärger mit Generalunternehmer – Erfahrungen

    ahja ...
    Danke Herr Morübe für den Beitrag, lassen Sie mich raten welchen Beruf Sie haben ... sorry aber auf die Nummer "warum meckern eigentlich alle immer an den Generalunternehmer's rum? " habe ich keinen Nerv ... natürlich sind wir Bauherren nur Nörgler und Nerver und Billichkäufer ist klar.
    Natürlich habe ich auf den Preis geschaut, ich mache schließlich die Anschaffung meines Lebens und ja, ich habe mich kundig gemacht was für die Dränage notwendig ist, soweit das eben einem NICHT-Bauingenieur. möglich ist.. ich bin zumindest techn. versiert. Ich habe mir von 3 anderen Firmen Angebote geholt. Alle lagen etwa bei 4000 € (ohne Verfüllen und in der vorhandenen Baugrube, inkl. Pumpenschacht) Mein Generalunternehmer oder Bauunternehmer wie auch immer war trotz 4-facher schriftlicher Aufforderung nach ca. 6 Wochennicht in der Lage ein detailliertes Angebot zu machen, wollte allein für das Legen der Dränrohre und 4 Spülschächte 2.500 €. Ohne Pumpenschacht, ohne was weiß ich was ... Mündlich habe ich in letzter Minute die Aussage bekommen, mind. 5.000 € ... und ob darin 200 m³ Fülkies drin gewesen wären sei zu bezweifeln. Ich kann der Drainagefirma (spezialisiert auf Kellertrockenlegung) keinen Vorwurf machen, die haben mich darauf hingewiesen dass Verfüllen mit Kies besser wäre ... aber ich habe das nur auf Feuchtigkeit bezogen. Verdichten war eben nie die Rede. Ich gehe davon aus dass mein Generalunternehmer es eben einfach auch verschusselt hat, dass wir ja Punktfundamente bekommen und er uns jetzt die Schuld in die Schuhe schieben will, dass er dabei lügt ist eine Bodenlose Frechheit. Mir passieren auch Fehler und ich gestehe diese dann aber auch meinen Kunden gegenüber ein.
    Aber ich schweife ab.
    Herr Carden, was heißt 10 Jahre lang nachzuverfüllen? Und was heißt Rattenschwanz? Mir wird übel. Die 1000 € habe ich mal
    angenommen für das Ausheben von 2 Löchern bis auf gewachsenem Boden.
    So ich geh mich jetzt aus dem Fenster stürzen ... lass ich eben nochmal alles ausheben, abfahren und mit Kies verfüllen ... wer braucht schon Tapeten und Bodenbeläge oder Fenster ...
    • Name:
    • Ralf M
  11. Drainage Kosten: Gutschrift für Verfüllung akzeptiert

    ach ja die 500 €
    ... fürs verfüllen hat der Drainagefritze zähneknirschend angenommen weil mein fairer Generalunternehmer die Summe gutgeschrieben hat ...
    • Name:
    • Ralf M
  12. Baubetreuung: Qualifizierte Aufsicht bei Drainage Mängeln

    Hier sind wir beim eklatanten Beispiel ...
    Hier sind wir beim eklatanten Beispiel drei Firmen sagen 4.000 €. Sie suchen solange bis Sie das gefunden haben was Sie hören wollen. Sie sind technisch versiert. Lassen Sie mich raten was Sie machen: Lehrer oder sowas. Ich spiele bestimmt nicht gerne mit unseren Architekten aber hier sage ich doch mal eindeutig: ohne eine qualifizierte Baubetreuung läuft nichts. Und ich geh weiterhin davon aus, dass Sie kaum in der Lage sind eine qualifizierte Ausschreibung zu machen. Rossi/Bruno/Jupp und Co: Jetzt könnt Ihr mich gerne fertig machen. Viel Grüße (ach ja, ich oute mich jetzt) ...
  13. Drainage Pfusch: Punktfundamente & Folgeschäden – Haftung

    was sagt uns dieser Beitrag?
    dass Lehrer bestenfalls technisch ein wenig versiert sein können, aber niemals eine Ausschreibung hinbekommen?

    Was soll diese plumpe Polemik?

    Da kann ich ja selbst als Gegenbeispiel dienen: ich bin ein Lehrer, der sämtliche Ausschreibungen im Zuge des Hausbaus selbst erstellt hat. Trotzdem bin ich weit davon entfernt, zu sagen, proffessionelle Bauaufsicht wäre überflüssig  -  im Gegenteil!

    Zur Sache: Ich bin der Ansicht, die überwiegende Schuld für das Absinken der Punktfundamente und die Folgeschäden am Dach liegt beim Generalunternehmer.

    Dieser hätte selbstverständlich vor dem Anarbeiten auf bauseits beigestellte Leistungen diese auf Funktionsfähigkeit prüfen müssen und allf. Bedenken  -  schriftl.  -  mitteilen müssen. Indem er genau dieses unterlassen hat, geht das Risiko allf. Schäden auf ihn über.
    Ganz allgemein: ein BU, der auf frisch angeschüttetem Boden gründet, hat seine Hausaufgaben nicht gemacht und handelt gemeingefährlich!
    Derart gegründete Bauteile sind einsturzgefährdet und daher potentiell lebensgefährlich.

    Wer sagt eigentlich, dass es immer eine Super-Drainage mit kompletter Arbeitsraum-Kies-Verfüllung (hier 200 m³!) sein muss? Für geringen Lastfall genügt sicher auch eine ordentliche Drainagepackung (rundum mit Drainvlies verschlossen usw.) im Fundamentbereich. In diesem Fall hätte der Generalunternehmer Sowieso-Kosten gehabt, indem er den Boden im Bereich der Punktfund. ohnedies auswechseln hätte müssen. Genau wie auch im Fall, dass sich der BH ganz gegen eine Drainage entschieden hätte.

    Vorgangsweise daher:

    • Mängel und Mangelfolgeschäden schritl. rügen
    • evtl. bei bedenkl. Statik Bauamt einschalten
    • Abnahme verweigern
    • Ersatzvornahme tätigen
    • spätestens ab dem dritten Punkt proffessionelle Hilfe in Anspruch nehmen
  14. Bauleitung Qualifikation: Dipl.-Ing. vs. Diplomkaufmann

    alter Schwede ...
    alter Schwede ich bin Dipl. Ing Maschinenbau, mein Baubetreuer und Geschäftsführer der Baufirma ist Diplomkaufman ... naja, lassen wir  -  das ist albern ...
    • Name:
    • Ralf M.
  15. Bauträger Kritik: Drainage Mängel & Geschäftsgebaren

    Na ja, ab sofort unterrichte ich jetzt Kinder ...
    Na ja, ab sofort unterrichte ich jetzt Kinder denn ich kann lesen und schreiben. Schlechter als die bisherige PISA-Studie wird es wohl kaum ausfallen ... 🙂 aber jetzt mal im Ernst: 1. Bauträger macht ein Angebot jenseits von Gut und Böse, Bauträger lügt, legt merkwürdige Geschäftsgebaren an den Tag, jetzt der faire Bauträger. Na was denn nun *schweinchenamgangerkenn*? Wer es billig will, bekommts billig. Aber dann hinterher rumzetern ist ganz einfach nicht in Ordnung. Für 500 € bei der Masse sieht es so aus, als hätte man den Bauern mit einem Bagger um die Ecke gefragt, ob er mal kurz alles dicht schütten kann. Ach ja, wenn Sie schon dabei sind, dann legens doch mal schnelle eine Dränage mit rein. Ach ja, und Rechnung brauche ich auch nicht.
  16. Drainage Gewährleistung: Fehlerhafte Verfüllung – Kernpunkt

    nochmal ...
    ich schrieb fairer Generalunternehmer, meinte aber "fairer" Generalunternehmer ... sowas nennt man Sarkasmus ...
    genau Herr Berg, so scheint es mir in der Baubranche weit verbreitet zu sein (Achtung Sarkasmus!): Ich kann Steine aufeinander stellen und mache ein Baugeschäft auf!
    Nochmal zum Verstehen, der Generalunternehmer hatte offensichtlich kein Interesse an der Dränage, lieferte kein vernünftiges Angebot, weigerte sich dann die Baugrube zu verfüllen, schrieb mir dafür 500 € gut und ich habe die Drainagefirma für den selben Betrag mit dem Verfüllen beauftragt. Die Firma hat genau das getan was mein Generalunternehmer auch getan hätte ... den vorhanden Boden in die Baugrube zu kippen und NICHT lagenweise zu verdichten. Ich hätte die Drainage gern durch den Generalunternehmer durchführen lassen, wegen der Gewährleistung ... aber wer sich so überheblich anstellt ... gut, offenbar war es doch ein Fehler!
    Kernpunkt meiner eigentlichen Frage ist doch, hätte mich der Generalunternehmer darauf hinweisen müssen dass ich die Baugrube zumindest im Eingangsbereich mit Füllkies verfüllen UND verdichten müssen?
    Und was heißt hier 3 Angebote eingeholt, alle lagen um 4000 € und das war was ich hören wollte. Hallo? Wie machen Sie denn das gewöhnlich? Wenn ich 4 Angebote habe 3 davon liegen dicht beieinander und das 4. um 25 % höher, ehhh ... also da hat sich dann wer verkalkuliert oder ist ein Halsabschneider.
    • Name:
    • Ralf M
  17. Drainage Eingangsbereich: Füllkies & Fundament – Pflichten

    ME,
    hätte der Generalunternehmer Sie nicht darauf hinweisen müssen, dass im Eingangsbereich Füllkies hingehört.
    Er hätte vor Verfüllung Das Fundament bis auf gewachsenen Boden gründen müssen.
    Ich kann Steine aufeinander stellen und mache ein Baugeschäft auf! ., hierzu möchte ich nichts sagen. Ich (der ein Baugeschäft führt) habe keine Lust in meiner Freizeit hier zu sritzen und mich auch noch ...  -  lassen wir das. Wenn Sie der Meinung sind, ohne Bauleitung bauen zu müssen, begeben Sie sich in die Gefahr, dass sämtlich Vorschläge oder Entscheidungen vom Generalunternehmer immer nur zu seinem Vorteil sind. Obwohl, ein schlechter Bauleiter hätte Ihnen auch nicht weiter geholfen. Ich habe die Erfahrung gemacht, ganz ohne Polemik, dass jeder der einmal ein Haus gebaut hat, oder jeder der sich seiner guten Bildung sicher ist, meint jede Menge Ahnung vom Bau zu haben. Aber hier passiert mehr, als die meisten Leute denken. Das Boden lagenweise verdichtet werden muss, ist hierbei noch das geringste. Hierfür brauche ich nicht wirklich zu studieren.
    Warum haben Sie nicht die Dränage von Fa. Xy einbauen lassen und die Verfüllung vom GUAbk.🔴 Ich weiß es ist hierfür zu spät, aber für 500 € wäre mir der nicht davon gekommen.
  18. Drainage Kosten: Kubikmeterpreis & Gewährleistung – Info

    Genauso ist es ...
    Genauso ist es drei Silvester lang die Bausparkassenzeitschrift studiert, dann weiß ich wovon ich rede. Ja meinen Sie denn, der Bauunternehmer macht das alles umsonst und gibt denn auch noch Gewährleistung dafür? Alles für lau? Ein Kubikmeter liefern und einbauen liegt hier bei 14 plus. Dann kommt Dränage dazu (Martins Liebingsspruch war immer: Wenn Sie eine Drainage wollen gehen Sie zum Arzt) Da erreichen Sie schneller 4.000 €, als das Sie a sagen können. Wenn aber Tapeten wichtiger sind dann müssen Sie auch die Konsequenzen tragen. So bitter das ist. Aber hier pauschal ohne Sachkenntnis auf eine ganze Branche einprügeln, das ist gelinde gesagt schon ein starkes Stück ...
  19. Fundament Gründung: Wer zahlt bei Drainage Baumängeln?

    wer zahlt..
    Die Mehrkosten für das erneute, diesmal hoffentlich richtige Gründen der Fundamente zahlt doch ganz einfach derjenige, der die Fundamente auf nicht tragfähigem Grund errichtet hat. Wohlgemerkt, die Mehrkosten. Die Sowieso-Kosten, also den Aufwand für die von Anfang an richtige Gründung auf tragfähigem Grund trägt der Auftraggeber.
    "Billig ist halt teurer als Richtig"
  20. Generalunternehmer: Gewährleistung & Drainage – Missverständnis

    Moment ...
    irgendwie werde ich wohl missverstanden:
    Herr Carden, ich habe keinen Rundumschlag auf die Baubranche gemacht, und Sie waren damit auch nicht gemeint. Wenn das so rüberkam, Entschuldigung.
    Ich bin der Auffassung das es in der Baubranche eine Menge (aber eben NICHT NUR) schwarzer Schafe gibt. Mein Generalunternehmer scheint mir zumindest grau oder gefleckt zu sein.
    Ich Maße mir nicht an, Bauexperte zu sein, sonst hätte ich nicht mit einem Generalunternehmer gebaut, sondern die Gewerke alle einzeln vergeben.
    Das Verfüllen hat mein Generalunternehmer verweigert, mit dem Hinweis dass bei Gewährleistung an der Drainage er herangezogen werden könnte (kann ich ja sogar noch verstehen). Wäre nach Ansicht des Generalunternehmer's verfüllen UND verdichten notwendig gewesen, hätte er mir doch mehr gutschreiben müssen?!
    Das Errichten der Fundamente vor dem Verfüllen würde angeblich nicht möglich sein, sagt der Generalunternehmer, weil diese beim Verfüllen kippen könnten!? Is ja nun eh zu spät ... Aber wenn dieses doch möglich gewesen wäre, und einfach nur vergessen wurde, warum soll ich dann jetzt an den Kosten für das Ausheben der beiden Löcher herangezogen werden?
    ich war bisher der Ansicht, wer mit einem Generalunternehmer baut braucht keinen externen Baubetreuer, sondern wird vom Generalunternehmer betreut. Das war wohl ein Irrglaube, zeigt doch aber dass in der Baubranche etwas nicht richtig läuft. Ich nehme mir doch beim Neuwagenkauf auch keinen TÜV Gutachter mit ...
    • Name:
    • Ralf M
  21. Bauvertrag: Drainage Leistung & Qualitätsunterschiede

    Nein, Sie werden nicht missverstanden ...
    Nein, Sie werden nicht missverstanden Sie begreifens ganz einfach nicht. Um denn bei der Autobranche zu bleiben: Sie kaufen kein Stück Auto der Marke xy beim Händler a, und bekommen dasselbe Auto bei Händler B für Kaufpreis minus 10.000. Das ist eben halt der große Irrtum. Sie bekommen eben halt nicht dasselbe Auto. Ein Stück Haus ist eben halt nicht ein Stück Haus. Hier geht es um Vertragsfragen, Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung), Beweislast (die hier teilweise bei Ihnen liegt) usw. usw. Hier ist meiner Meinung nach von Anfang an der Fehler gemacht worden alles billig zu bekommen. Für Qualitätsarbeit muss man entsprechend tiefer in die Tasche greifen. Dazu waren Sie aber nicht bereit. Und müssen jetzt die Konsequenzen tragen ...
  22. Drainage Pfusch: Folgen schlechter Qualität & Ratschläge

    "Die Freude am niedrigen Preis ...
    ist längst vergessen, wenn einem die Folgen schlechter Qualität immer noch Ärger bereiten. " John Ruskin
    Hab ich gerade vom Katalog meines Generalunternehmer abgeschrieben. BWL, 1. Semester ... blabla . Ein hoher Preis sichert mir noch kein gutes Produkt!
    Irgendwie driftet hier das ganze ab. Herr Berg unterstellt mir, das ich keinen techn. Sachverstand habe, macht sich über Lehrer lustig, wenn ich dann mit der selben billigen Polemik zurückschiesse bin ich unverschämt ... ahja.
    Ich habe mich hinsichtlich der Drainage selbst kundig gemacht, im Internet recherchiert, die DINAbk. dafür gelesen, Baufachbücher geliehen, mir 3 detaillierte Angebote machen lassen ... letztendlich habe ich einen Fachbetrieb für Bautenschutz damit beauftragt. OK, beim nächsten mal mache ich noch ein Aufbaustudium für Bau-Ing und sammle ein paar Jahre Erfahrung im Bauwesen. <  -  Sarkasmus!
    Eigentlich wollte ich doch nur ernsthafte Ratschläge was ich tun kann und wer rechtl. die Schuld trägt. Wenigstens habe ich ein paar wertv. Informationen erhalten (u.a. Dank Herr Carden).
    • Name:
    • Ralf M
  23. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baumängel Drainage: Haftung, Gutachter & Vorgehen bei Pfusch am Bau

    💡 Kernaussagen: Bei Drainage-Problemen am Neubau ist die Klärung der Verantwortlichkeiten entscheidend. Die Diskussion dreht sich um die Haftung des Generalunternehmers versus der beauftragten Drainagefirma bei mangelhafter Ausführung. Eine unabhängige Bauleitung und ein Baugutachter sind oft unerlässlich, um den Schaden zu bewerten und die Schuldfrage zu klären. Die Kosten für eine fachgerechte Sanierung sollten nicht unterschätzt werden, da Folgeschäden teuer werden können. Eine transparente Kommunikation und klare Vertragsvereinbarungen sind präventiv wichtig.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie auf die korrekte Gründung der Fundamente, wie im Beitrag Drainage Eingangsbereich: Füllkies & Fundament – Pflichten betont wird. Fehler hier können schwerwiegende Konsequenzen haben.

    ✅ Zusatzinfo: Eine frühzeitige Einbindung eines Anwalts für Baurecht kann helfen, die eigenen Rechte zu wahren und die Haftung zu klären, wie im Beitrag Baumängel Drainage: Anwalt & externe Bauleitung ratsam empfohlen wird. Dies ist besonders wichtig, wenn der Generalunternehmer seine Koordinationspflichten vernachlässigt hat.

    🔴 Risiko: Sparen am falschen Ende kann teuer werden. Wie im Beitrag Drainage Angebot: Preis vs. Leistung – Baumängel Folgen diskutiert, sollte man nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf die Qualität der Ausführung und die Erfahrung der ausführenden Firma. Mangelhafte Verfüllung kann zu Setzungen und Schäden führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel und halten Sie die Kommunikation mit allen Beteiligten schriftlich fest. Holen Sie sich unabhängigen Rat von einem Baugutachter, um den Schaden zu bewerten und die Ursache zu ermitteln. Klären Sie die Haftungsfrage und ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt für Baurecht hinzu. Beachten Sie die Hinweise zur korrekten Fundamentgründung und Verfüllung, um Folgeschäden zu vermeiden.

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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