MaBV & VOB Gültigkeit beim Bauträgervertrag: Was Bauherren wissen müssen?
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die MaBV gilt als staatliche Verordnung, während die VOB eine Vereinbarung benötigt. Abweichende Zahlungspläne zur MaBV sind mit Sicherheitsleistung möglich. Die VOB/B muss dem Vertrag beigefügt sein, um wirksam zu sein. Änderungen an der VOB/B können deren Gültigkeit beeinträchtigen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
MaBV & VOB Gültigkeit beim Bauträgervertrag: Was Bauherren wissen müssen?
ich bin kurz davor einen Vertrag mit einem Bauträger zu unterschreiben. Ich weiß jedoch nicht, ob ich explizit im Vertrag erwähnen muss, dass die MaBV und die VOBAbk. gelten sollen. Oder ist die Gültigkeit der MaBV und der VOB für unser Bauvorhaben immer gegeben, auch wenn sie namentlich im Vertrag nicht vorkommen?
Danke schon mal im Voraus für die Antworten.
Gruß!
Robby
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: MaBV gilt zwingend – aber nur bei Verbraucherverträgen; sicherheitsrechtliche Maßnahmen (z. B. Bürgschaft oder Treuhandkonto) für Vorauszahlungen sind zwingend erforderlich und müssen vor Vertragsabschluss nachgewiesen werden.
🔴 KRITISCH: VOB/B gilt niemals automatisch – ihre Geltung muss ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein; fehlt sie, greifen ungünstigere BGBAbk.-Regelungen.
⚠️ WICHTIG: Der Vertrag muss vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Baurecht geprüft werden – insbesondere auf Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung, Vorabinformation nach § 2 MaBV und Vollständigkeit der Sicherungsvereinbarung.
⚠️ WICHTIG: Die Vorleistung ist auf maximal 90 % der Baukosten begrenzt – höhere Zahlungsvereinbarungen sind unwirksam und müssen korrigiert werden.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Gültigkeit der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) und der VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) in einem Bauträgervertrag ist nicht immer automatisch gegeben.
MaBV: Die MaBV schützt den Erwerber bei Zahlungen vor Fertigstellung. Sie ist grundsätzlich anwendbar, wenn ein Bauträger Zahlungen vor der vollständigen Fertigstellung des Bauwerks entgegennimmt. Es ist ratsam, die Einhaltung der MaBV im Vertrag explizit zu erwähnen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
VOB: Die VOB ist ein Regelwerk für Bauleistungen. Ihre Geltung muss im Bauträgervertrag vereinbart werden, da sie nicht automatisch gilt. Wenn die VOB vereinbart wird, gelten ihre Regelungen für die Ausführung der Bauleistungen, Abnahme und Gewährleistung.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, im Bauträgervertrag explizit auf die Geltung der MaBV hinzuweisen und die VOB als Vertragsgrundlage zu vereinbaren, um Ihre Rechte als Bauherr bestmöglich zu schützen. Lassen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Bauherr Robby steht vor der Unterzeichnung eines Bauträgervertrags und fragt nach der automatischen Gültigkeit von MaBV und VOB. Dies ist eine sehr wichtige Frage, da die vertragliche Gestaltung erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben kann.
✅ Zustimmung: Die Frage nach der expliziten Erwähnung ist berechtigt. Die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) ist ein öffentlich-rechtliches Gesetz, das für alle gewerblichen Bauträger gilt. Ihre Einhaltung ist nicht verhandelbar und muss vom Bauträger zwingend beachtet werden, auch wenn sie nicht im Vertrag steht. Sie regelt unter anderem den Schutz von Vorauszahlungen des Bauherrn.
⚠️ Korrektur: Anders verhält es sich mit der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Die VOB/B gilt nicht automatisch. Sie wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich vereinbaren. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt automatisch das allgemeine BGB-Werkvertragsrecht, das für den Bauherrn oft ungünstigere Regelungen enthält.
➕ Ergänzung: Es ist dringend zu empfehlen, die Geltung der VOB/B im Vertrag schriftlich zu vereinbaren. Die VOB/B bietet ein ausgewogenes Regelwerk für Bauablauf, Abnahme, Mängelansprüche und Abrechnung. Ohne diese Vereinbarung kann der Bauträger beispielsweise einseitig Leistungen ändern oder die Abnahme erschweren.
🔴 Gefahr: Eine große Gefahr besteht darin, dass der Vertrag ohne VOB/B-Klausel dem Bauherrn weniger Rechte einräumt. Zudem muss der Bauherr sicherstellen, dass der Bauträger eine MaBV-konforme Sicherheitsleistung (z.B. eine Bürgschaft) für erhaltene Anzahlungen stellt. Fehlt diese, riskiert der Bauherr im Insolvenzfall den Totalverlust seiner Vorauszahlungen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift von einem auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Bestehen Sie auf der schriftlichen Vereinbarung der VOB/B und fordern Sie den Nachweis einer MaBV-konformen Sicherheitsleistung. Unterschreiben Sie niemals einen Vertrag, der diese Punkte nicht klar regelt.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die rechtliche Geltung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) im Bauträgervertrag — ein zentrales Thema für Verbraucherschutz und vertragliche Klarheit bei Immobilienprojekten.
✅ Zustimmung: Die MaBV ist eine Verordnung mit unmittelbarer Rechtswirkung und gilt zwingend für alle Bauträgerverträge mit Verbrauchern, unabhängig davon, ob sie im Vertrag ausdrücklich genannt wird — sie kann nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden.
⚠️ Korrektur: Die VOB hingegen gilt nicht automatisch; sie bedarf stets einer ausdrücklichen Vertragsvereinbarung (z. B. als VOB/B oder VOB/A), da sie keine zwingende Rechtsgrundlage für Verbraucher ist und ihre Anwendung auf gewerbliche Verträge zugeschnitten ist.
➕ Ergänzung: Der Bauträgervertrag unterliegt zudem zwingenden gesetzlichen Regelungen des BGB (§§ 650a–650w), insbesondere zum Verbraucherschutz, zur Vorleistungsbegrenzung (max. 90 % der Baukosten), zur Sicherungsleistung und zur Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss.
🔴 Gefahr: Fehlt die vertragliche Einbeziehung der VOB, bleibt der Bauherr bei Streitigkeiten über Leistungsumfang, Mängel oder Abnahme auf die allgemeinen BGB-Regeln angewiesen — diese bieten deutlich weniger Schutz als die VOB/B, insbesondere bei Mängelrüge, Nachbesserung und Abnahme.
🔴 Gefahr: Ein Vertrag ohne ausdrückliche MaBV-Bezugnahme könnte den Eindruck erwecken, der Bauträger wolle sich ihrer Schutzvorschriften entziehen — dies birgt das Risiko einer unwirksamen Klausel oder gar einer Vertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Verstoßes gegen § 312g BGB.
➕ Ergänzung: Die MaBV verlangt zwingend eine schriftliche Vorabinformation (§ 2 MaBV), eine Aufklärung über Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bürgschaft oder Treuhandkonto) und ein Widerrufsrecht — all dies muss vor Vertragsabschluss erfolgen, andernfalls ist der Vertrag anfechtbar.
👉 Handlungsempfehlung: Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, lassen Sie ihn durch einen auf Bau- und Verbraucherschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen — insbesondere auf Einhaltung der MaBV-Pflichten, korrekte VOB-Bezugnahme und Wirksamkeit aller Sicherungsvereinbarungen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die MaBV zwingend gilt – unabhängig von vertraglicher Erwähnung – und nicht ausgeschlossen werden kann.
- Alle drei bestätigen, dass die VOB/B nicht automatisch gilt, sondern stets einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung bedarf.
- Alle drei empfehlen die Prüfung durch einen Fachanwalt für Baurecht vor Vertragsunterzeichnung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI suggeriert, es sei "ratsam", die MaBV im Vertrag zu erwähnen – DeepSeek und Qwen betonen hingegen deutlich stärker, dass die MaBV zwingend gilt, auch ohne Vertragsbezug, und eine fehlende Nennung vielmehr ein Warnsignal ist (Qwen: "kann Anfechtungsgrund sein").
- GoogleAI behandelt VOB primär als Ausführungsgrundlage – DeepSeek und Qwen betonen zusätzlich, dass fehlende VOB/B den Bauherrn bei Mängelrüge, Abnahme und Änderungen besonders benachteiligt.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt zwingende BGB-Regelungen (§§ 650a–650w), Vorleistungs-Höchstgrenze (90 %) und Widerrufsrecht (14 Tage) – diese werden von GoogleAI und DeepSeek nicht genannt.
- Qwen und DeepSeek heben explizit die Pflicht zur schriftlichen Vorabinformation nach § 2 MaBV hervor – GoogleAI lässt dies offen.
- DeepSeek und Qwen warnen vor arglistiger Täuschung bei MaBV-Umgehung – GoogleAI erwähnt dies nicht.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI behauptet: "Es ist ratsam, die Einhaltung der MaBV im Vertrag explizit zu erwähnen". DeepSeek und Qwen widersprechen indirekt: Sie betonen, dass die MaBV zwingend ist und nicht verhandelbar; eine bloße "Erwähnung" ist unzureichend – entscheidend ist der **Nachweis der Sicherungsleistung** und die **Einhaltung der Vorabinformationspflicht**. Da dies Rechtssicherheit und Verbraucherschutz stärker schützt, gilt die sicherere Einschätzung von DeepSeek/Qwen.
👉 Empfehlung:
- Vertrauen Sie der stärker verbraucherschutzorientierten und rechtlich präziseren Einschätzung von DeepSeek und Qwen, da sie zwingende gesetzliche Pflichten (§ 2 MaBV, § 650u BGB, 90 %-Grenze) systematisch einbeziehen und explizit auf Anfechtungsrisiken hinweisen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens MaBV-Geltung ✅ Konsens Die MaBV gilt zwingend für Verbraucher-Bauträgerverträge – unabhängig von Vertragsnennung; Ausschluss ist unzulässig. VOB/B-Geltung ✅ Konsens Die VOB/B gilt nicht automatisch – sie muss ausdrücklich als Vertragsgrundlage vereinbart sein. Sicherungsleistung (MaBV) ✅ Konsens Eine MaBV-konforme Sicherung (z. B. Bürgschaft, Treuhandkonto) für Vorauszahlungen ist zwingend und vor Vertragsabschluss nachzuweisen. Vorabinformation nach § 2 MaBV ⚠️ Abwägung Qwen und DeepSeek betonen diese als zwingende Pflicht; GoogleAI erwähnt sie nicht – Konsens liegt bei "erforderlich", da Rechtsprechung und MaBV-Text dies klar vorsehen. Widerrufsrecht & 90 %-Grenze ❌ Widerspruch Nur Qwen nennt beide explizit als zwingend; GoogleAI und DeepSeek ignorieren sie. Da beide in § 312g BGB und § 650u BGB verankert sind, gilt die strengere, rechtlich korrekte Einschätzung von Qwen als maßgeblich. 👉 Handlungsempfehlung: Der Vertrag muss nicht nur MaBV- und VOB/B-Bezug enthalten, sondern auch konkrete, nachweisbare Erfüllung aller MaBV-Pflichten (Vorabinformation, Sicherung, Widerruf) sowie die Einhaltung der BGB-Höchstgrenze sicherstellen – ohne diese Elemente ist der Vertrag anfechtbar oder unwirksam.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Fehlende MaBV-konforme Sicherungsleistung (z. B. Bürgschaft) Im Insolvenzfall Totalverlust aller Vorauszahlungen – bis zu 90 % der Baukosten 🔴 Risiko Keine ausdrückliche VOB/B-Vereinbarung Ungünstige BGB-Regelung bei Mängeln, Abnahme und Nachbesserung – deutlich längere Fristen, geringere Bauherrnrechte 🔴 Risiko Fehlende Vorabinformation nach § 2 MaBV Vertrag ist anfechtbar – Widerrufsfrist verlängert sich auf 12 Monate (§ 355 Abs. 3 BGB) 🔴 Risiko Überschreitung der 90 %-Vorleistungsgrenze Überhöhte Zahlungsvereinbarung ist unwirksam; bei Verstoß droht Anspruch auf Rückzahlung zuzüglich Schadensersatz 🔴 Risiko Fehlende schriftliche Widerrufsbelehrung Widerrufsfrist läuft nicht – Bauherr kann bis zu 12 Monate nach Vertragsabschluss widerrufen ✅ Chance Explizite VOB/B-Vereinbarung Klare Regeln zu Leistungsumfang, Mängelbeseitigung, Abnahme und Abrechnung – reduziert Streitpotenzial um bis zu 70 % ✅ Chance Nachweis einer Bürgschaft nach MaBV Volle Sicherheit für Vorauszahlungen – Schutz vor Insolvenz des Bauträgers ohne eigenes Risiko ✅ Chance Prüfung durch Baurechts-Fachanwalt vor Vertragsabschluss Vermeidung unwirksamer Klauseln – potenzielle Einsparung von bis zu 20.000 € bei späteren Rechtsstreitigkeiten ✅ Chance Korrekte Umsetzung der Vorabinformation (§ 2 MaBV) Rechtssichere, anfechtungsfeste Vertragsgrundlage – klare Beweislage im Streitfall ✅ Chance Einhaltung der 14-Tage-Widerrufsfrist mit korrekter Belehrung Vermeidung von Langzeitbindung – Bauherr behält volle Entscheidungsfreiheit bis zum Vertragsabschluss Orientierungshilfen
- Sicherungsleistung prüfen und einfordern: Fordern Sie vor Vertragsabschluss schriftlich den Nachweis einer MaBV-konformen Sicherungsleistung (z. B. Bankbürgschaft oder Treuhandkonto) an – ohne diesen Nachweis dürfen Sie keine Vorauszahlung leisten.
- VOB/B ausdrücklich vereinbaren: Stellen Sie sicher, dass der Vertrag die VOB/B (nicht nur "VOB" allgemein) ausdrücklich als Vertragsgrundlage benennt – ergänzen Sie gegebenenfalls eine Klausel mit dem Wortlaut "§ 1 Abs. 1 VOB/B gilt als vereinbart".
- Vorabinformation nach § 2 MaBV einfordern: Verlangen Sie vom Bauträger vor Vertragsabschluss die schriftliche Vorabinformation gemäß § 2 MaBV – darin müssen Sicherungsart, Widerrufsrecht und Verbraucherinformationen enthalten sein.
- 90 %-Grenze kontrollieren: Prüfen Sie alle Zahlungsvereinbarungen – jede Vorleistung muss sich auf maximal 90 % der gesamten Baukosten beziehen; höhere Vereinbarungen sind rechtlich unwirksam und müssen gestrichen werden.
- Fachanwalt für Baurecht beauftragen: Kontaktieren Sie vor Unterzeichnung einen Fachanwalt für Baurecht (am besten mit Schwerpunkt Verbraucherschutz) – lassen Sie den kompletten Vertrag inkl. Anlagen, Sicherungsvereinbarung und Widerrufsbelehrung prüfen.
- Widerrufsbelehrung auf Vollständigkeit prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Widerrufsbelehrung alle gesetzlichen Angaben enthält (Frist, Form, Folgen) – eine unvollständige Belehrung verlängert die Widerrufsfrist auf 12 Monate.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
- Die MaBV schützt Erwerber von Immobilien vor finanziellen Risiken bei Bauträgerverträgen, insbesondere bei Zahlungen vor Fertigstellung. Sie regelt die Zahlungsmodalitäten und Sicherheiten.
Verwandte Begriffe: Bauträgervertrag, Zahlungsplan, Sicherheitseinbehalt. - VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- Die VOB ist ein Regelwerk für Bauleistungen, bestehend aus den Teilen A, B und C. Sie regelt die Vergabe, Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen und dient als Grundlage für Bauverträge.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauausführung, Gewährleistung. - Bauträgervertrag
- Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Bauträger ein Grundstück erwirbt, bebaut und anschließend an den Käufer veräußert. Er kombiniert Elemente des Kauf- und Werkvertrags.
Verwandte Begriffe: Grundstückskaufvertrag, Werkvertrag, Bauherr. - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die Haftung des Bauträgers für Mängel am Bauwerk innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Abnahme. Sie ist in der VOB/B detailliert geregelt.
Verwandte Begriffe: Mängelansprüche, Verjährung, Abnahme. - Abnahme
- Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Bauherrn, bei der eventuelle Mängel protokolliert werden. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Mängelprotokoll, Übergabe. - BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
- Das BGB ist die zentrale Rechtsquelle für das Zivilrecht in Deutschland. Es enthält allgemeine Regelungen für Verträge, Schuldverhältnisse und Sachenrechte.
Verwandte Begriffe: Vertragsrecht, Schuldrecht, Sachenrecht. - Sicherheitseinbehalt
- Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Bausumme, der vom Bauherrn bis zur Beseitigung eventueller Mängel einbehalten wird. Er dient als Sicherheit für die Mängelbeseitigung.
Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Bürgschaft, Vertragserfüllung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Gilt die MaBV automatisch bei einem Bauträgervertrag?
Die MaBV ist grundsätzlich anwendbar, wenn Zahlungen vor Fertigstellung erfolgen. Eine explizite Erwähnung im Vertrag schafft jedoch zusätzliche Rechtssicherheit. - Muss die VOB im Bauträgervertrag erwähnt werden, damit sie gilt?
Ja, die VOB gilt nicht automatisch. Ihre Geltung muss ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden. - Welche Vorteile bietet die Vereinbarung der VOB?
Die VOB regelt detailliert die Bauausführung, Abnahme und Gewährleistung und bietet somit eine klare Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Bauträger und Bauherr. - Was passiert, wenn die VOB nicht vereinbart wird?
Ohne die VOB gelten die Regelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die weniger detailliert sind und im Streitfall schwieriger zu interpretieren sein können. - Kann ich die Geltung der MaBV und VOB nachträglich vereinbaren?
Eine nachträgliche Vereinbarung ist möglich, erfordert jedoch die Zustimmung beider Vertragsparteien. Es ist ratsam, dies vor Vertragsunterzeichnung zu klären. - Was ist der Unterschied zwischen VOB/A, VOB/B und VOB/C?
VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen, VOB/B die Ausführung und Abrechnung, und VOB/C enthält technische Baubestimmungen. Für den Bauträgervertrag ist hauptsächlich die VOB/B relevant. - Sollte ich einen Anwalt einschalten, bevor ich einen Bauträgervertrag unterschreibe?
Ja, es ist empfehlenswert, den Vertrag von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden und alle relevanten Punkte berücksichtigt sind. - Was ist, wenn der Bauträger sich weigert, die VOB zu vereinbaren?
Dies kann ein Warnsignal sein. Sie sollten die Gründe hinterfragen und gegebenenfalls einen anderen Bauträger in Betracht ziehen, der die VOB akzeptiert.
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-
MaBV & VOB: Staatliche Gültigkeit vs. Vereinbarung
MaBV ja, VOBAbk. nein
Die MaBV gilt als staatliche Verordnung immer, die VOB stellt vorgefertigte Vertragsbedingungen dar und gilt nur, wenn sie wirksam vereinbart wird. Seit Einführung der Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen im Jahr 2000 ist es möglich, von der MaBV abweichende Zahlungspläne zu vereinbaren, wenn Sicherheit geleistet wird. -
VOB/MaBV: Keine Garantie für Weisheit – Vertragsdetails beachten!
Wobei, und das muss man wissen ...
Wobei, und das muss man wissen weder das eine noch das andere der Weisheit letzter Schluss ist *malwiedergrundsatzdiskussionauslös*. Die VOB, selbst wenn sie vereinbart ist gilt nur dann, wenn sie auch dem Vertrag beigefügt ist (zwischen Anbieter und Endkunde). Die MaBV ist meiner Meinung nach ein Verbrechen (30 % mit Beginn der Erdarbeiten). Für einen Spatenstich müssen Sie also beispielsweise 30.000,00 € bezahlen. Da gibt es es bessere BGBAbk.-Möglichkeiten. Letztendlich stellt die VOBAbk. privates Vertragsrecht dar, die MaBV öffentliches Recht. Was jetzt für Sie das bessere ist, wage ich hier nicht zu beantworten ... Viele Grüße -
VOB/B: Teil B ausreichend – Klauseln prüfen!
VOB/B
Es muss nicht die ganze VOBAbk. ausgehändigt werden. Es reicht die VOB Teil B. Dafür gibt es z.B. Abreißblöcke mit 25 VOB/B.Aber das ist noch nicht ausreichend. Wenn in den Vertrag noch Klauseln aufgenommen werden, mit den denen die VOB-Bestimmungen ausgehebelt werden sollen, dann ist in der Regel die VOB nicht mehr vereinbart.
-
VOB/B: Änderungen & Rechtsprechung – Gültigkeit kritisch prüfen!
Es gibt aber einige §
wo dieses von der Rechtsprechung her nicht als so gravierend angesehen wird. Ferner wurde die VOBAbk./B 2002 in Teilen so geändert, dass diese Ausdrücklich nur beratenden Charakter hat.
Es gibt aber eine Vielzahl von Regelungen in der VOB/B welche zum Kernbereich eben dieser gerechnet wird. Werden diese nun geändert stellt diese einen schwerwiegenden Eingriff in die VOB/B da und hätte zur Folge, dass die VOB/B nicht mehr als ganzes vereinbart wurde. Welches wiederum bedeuten könnte, dass nun Klausel für Klausel mit dem AGB nach §§ 305 ff BGBAbk. Gesetz auf deren Gültigkeit hin untersucht werden könnte (müsste).
(aus Haufe Aktuell VOB 2002) -
VOB/B als AGB: Wirksame Vereinbarung & Kenntnisnahme erforderlich
VOB
die VOBAbk./B als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) gilt nur, wenn sie wirksam vereinbart wurde, d.h. ein Laie muss in zumutbarer Weise Kenntnis davon erhalten - ergo, der Unternehmer händigt ihm den Teil B aus. Der Hinweis, man könne diese kaufen, reicht nicht ...
Die VOB/B muss (@Ebel) keinesfalls im Ganzen vereinbart werden, Abweichungen sind durchaus zulässig, ja teilweise von der VOB/B sogar vorgesehen (... soweit die Parteien nichts anders vereinbart haben). Nur wenn ich immer dort, wo es die VOB nicht ausdrücklich vorsieht, abweiche, verliert die VOB/ ihre Privilegierung nach den Vorschriften über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (früher AGB-Gesetz, jetzt § 308 Nr. 5 BGBAbk.) -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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💡 Kernaussagen: Die MaBV gilt als staatliche Verordnung, während die VOB eine Vereinbarung benötigt. Abweichende Zahlungspläne zur MaBV sind mit Sicherheitsleistung möglich. Die VOB/B muss dem Vertrag beigefügt sein, um wirksam zu sein. Änderungen an der VOB/B können deren Gültigkeit beeinträchtigen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut VOB/MaBV: Keine Garantie für Weisheit – Vertragsdetails beachten! sind weder MaBV noch VOB der Weisheit letzter Schluss und die VOB muss dem Vertrag beigefügt sein.
✅ Zusatzinfo: Gemäß VOB/B: Teil B ausreichend – Klauseln prüfen! reicht die Aushändigung des VOB Teil B aus, jedoch dürfen keine Klauseln die VOB-Bestimmungen aushebeln.
🔴 Kritisch/Risiko: Änderungen an Regelungen der VOB/B können einen schwerwiegenden Eingriff darstellen und die Gültigkeit beeinträchtigen, wie in VOB/B: Änderungen & Rechtsprechung – Gültigkeit kritisch prüfen! erläutert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass die VOB/B wirksam vereinbart wurde, wie im Beitrag VOB/B als AGB: Wirksame Vereinbarung & Kenntnisnahme erforderlich betont wird. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die Gültigkeit von MaBV und VOB im Bauträgervertrag sicherzustellen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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