Baustellenkoordinator erforderlich? Bußgeld vermeiden & Pflichten gemäß Baustellenverordnung
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Baustellenkoordinator erforderlich? Bußgeld vermeiden & Pflichten gemäß Baustellenverordnung

Ich habe heute eine Mängeliste vom Stattlichen Amt für Arbeitsschutz bekommen, in der als einziger Mangel das Fehlen eines Baustellenkoordinators aufgeführt ist. Mir wurde gesagt, falls ich nicht nachweisen kann das ich einen Baustellenkoordinator bestellt habe droht mir ein Bußgeld.
Ich deute die Baustellenverordnung nach § 3 aber so, das ich nur dann einen bestellen muss, wenn Arbeitnehmer mehrere Arbeitgeber gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind. Ist bei mir aber nicht der Fall. Derzeit ist außer mir nur der Dachdecker mit 2 Mann tätig. Zwei verschiedene Firmen waren eigentlich noch nie gleichzeitig tätig, bis auf die Momente wo etwas angeliefert wird. Und 20 Mann waren auch nie gleichzeitig auf der Baustelle am arbeiten.
Also ich gehe davon aus das die Mängelliste zu unrecht erstellt wurde, oder?
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    Ich verstehe, dass Sie eine Mängelliste vom Amt für Arbeitsschutz erhalten haben, die das Fehlen eines Baustellenkoordinators (SiGeKo) bemängelt. Dies deutet darauf hin, dass Ihr Bauvorhaben unter die Baustellenverordnung (BaustellVAbk.) fällt.

    Die Baustellenverordnung verpflichtet Bauherren, bei bestimmten Bauvorhaben einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Dies ist der Fall, wenn:

    • Auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander mehrere Arbeitgeber tätig sind.
    • Besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden (siehe Anhang II BaustellV).

    Als Bauherr sind Sie für die Einhaltung der Baustellenverordnung verantwortlich. Das bedeutet, Sie müssen sicherstellen, dass ein geeigneter SiGeKo bestellt ist, wenn die genannten Kriterien zutreffen. Andernfalls droht Ihnen ein Bußgeld.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie, ob Ihr Bauvorhaben unter die Baustellenverordnung fällt. Falls ja, beauftragen Sie umgehend einen qualifizierten SiGeKo und legen Sie den Nachweis dem Amt für Arbeitsschutz vor.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baustellenverordnung (BaustellV)
    Die Baustellenverordnung ist eine deutsche Verordnung, die den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen regelt. Sie verpflichtet Bauherren, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheit, SiGeKo.
    Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
    Der SiGeKo ist eine Person, die vom Bauherrn beauftragt wird, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange auf einer Baustelle zu koordinieren. Er erstellt einen SiGe-Plan, koordiniert die Zusammenarbeit der verschiedenen Gewerke und überwacht die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
    Verwandte Begriffe: Baustellenverordnung, Arbeitsschutz, SiGe-Plan.
    SiGe-Plan
    Der SiGe-Plan ist ein Dokument, das die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf einer Baustelle beschreibt. Er wird vom SiGeKo erstellt und muss regelmäßig aktualisiert werden.
    Verwandte Begriffe: Baustellenverordnung, SiGeKo, Gefährdungsbeurteilung.
    Arbeitgeber
    Eine natürliche oder juristische Person, die Arbeitnehmer beschäftigt. Im Baustellenkontext sind dies in der Regel die verschiedenen Gewerke, die auf der Baustelle tätig sind.
    Verwandte Begriffe: Arbeitnehmer, Baustelle, Baustellenverordnung.
    Bauherr
    Die natürliche oder juristische Person, die ein Bauvorhaben plant oder durchführt. Der Bauherr ist für die Einhaltung der Baustellenverordnung verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Baustellenverordnung, SiGeKo, Bauvorhaben.
    Mängelliste
    Eine Liste von Mängeln, die bei einer Bauabnahme oder einer Begehung durch das Amt für Arbeitsschutz festgestellt wurden. Die Mängel müssen vom Bauherrn oder den beteiligten Unternehmen beseitigt werden.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Amt für Arbeitsschutz, Mängel.
    Amt für Arbeitsschutz
    Eine staatliche Behörde, die für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig ist. Das Amt für Arbeitsschutz kann Baustellen begehen und Mängel feststellen.
    Verwandte Begriffe: Arbeitsschutz, Baustellenverordnung, Mängelliste.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Baustellenkoordinator (SiGeKo)?
      Ein SiGeKo ist eine Person, die vom Bauherrn beauftragt wird, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange auf einer Baustelle zu koordinieren. Er erstellt einen SiGe-Plan, koordiniert die Zusammenarbeit der verschiedenen Gewerke und überwacht die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
    2. Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
      Ein SiGeKo ist erforderlich, wenn auf der Baustelle mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind oder wenn besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden. Die genauen Kriterien sind in der Baustellenverordnung festgelegt.
    3. Wer kann als SiGeKo bestellt werden?
      Als SiGeKo kann eine natürliche oder juristische Person bestellt werden, die über die erforderliche Fachkunde verfügt. Die Fachkunde wird durch eine entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung nachgewiesen.
    4. Welche Aufgaben hat der Bauherr in Bezug auf den SiGeKo?
      Der Bauherr ist verpflichtet, einen geeigneten SiGeKo zu bestellen, wenn die Voraussetzungen der Baustellenverordnung erfüllt sind. Er muss dem SiGeKo alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.
    5. Was passiert, wenn kein SiGeKo bestellt wird, obwohl dies erforderlich wäre?
      Wenn kein SiGeKo bestellt wird, obwohl dies erforderlich wäre, droht dem Bauherrn ein Bußgeld. Außerdem kann es zu Verzögerungen im Bauablauf und zu Unfällen kommen.
    6. Wo finde ich einen qualifizierten SiGeKo?
      Qualifizierte SiGeKos finden Sie beispielsweise über Berufsverbände, Ingenieurbüros oder Architekturbüros. Achten Sie auf die entsprechenden Qualifikationsnachweise.
    7. Was kostet ein SiGeKo?
      Die Kosten für einen SiGeKo hängen von der Größe und Komplexität des Bauvorhabens ab. Lassen Sie sich am besten ein individuelles Angebot erstellen.
    8. Kann ich als Bauherr selbst die Aufgaben des SiGeKo übernehmen?
      Grundsätzlich ja, wenn Sie über die erforderliche Fachkunde verfügen. Dies müssen Sie jedoch gegenüber dem Amt für Arbeitsschutz nachweisen.

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      Anleitung zur Erstellung eines umfassenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans für Baustellen.
    • Auswahl eines geeigneten SiGeKo
      Kriterien für die Auswahl eines qualifizierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators.
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      Informationen zu den Faktoren, die die Kosten für einen SiGeKo beeinflussen.
    • Bußgelder bei Verstößen gegen die Baustellenverordnung
      Überblick über die möglichen Bußgelder bei Nichteinhaltung der Baustellenverordnung.
  2. Ironie zum Arbeitsschutz: Kommentar zum 'Staatlichen Amt'

    hahahahahhihihihih
    da STATTLICHE Amt vom Arbeitsschutz, ich kann nicht mehr ...
  3. Freudscher Tippfehler: Baustellenkoordinator macht sich wichtig

    Hopsala das war wohl ein Freudscher Tippfehler weil ...
    Hopsala, das war wohl ein Freudscher Tippfehler, weil der Kerl sich so wichtig gemacht hat 🙂
  4. Baustellen-Wahnsinn: Kommentar zu BG-Palästen und Staatsicherheit

    nix gegen Freud
    und seinen Eigenheiten. : +-)
    aber seit die paläste der bg nicht so richtig ausgelastet waren,
    die Staatsicherheit dahin war, mussten halt neue Wege beschritten werden, um den planeten in rechter Bahn zu halten.
    " textauszug aus: "
    Traumschiffen Entenpreis: 9 und letzte Episode in der Galaxie des Wahnsinns.
    (läuft gerade im Kino, sehr zu empfehlen 😉
  5. Theoretische Baustellenkoordination: Mitarbeiterzahl und Gewerke

    Theoretisch
    muss man das so sehen (im Sinne der Stafa ):
    Der Erdbeweger hat 1 Bagger und 2 Mitarbeiter;Der Rohbauer hat 12 Mitarbeiter, eine Schubkarre und einen Kran, den benutzt dann der Zimmerer mit 3 Mitarbeitern, sowie der Dachdecker mit 4 Mitarbeitern, dann kommt die Putzkolonne (wenn sie kommt ) mit 5 Mann und Putz (wenn sie putzt ) die Leitungen der 2 Elektriker unter Putz; Der wiederum bohrt sein Erdungskabel durch die Wasserversorgung, die die zwei Klempner mühevoll unter der Badewanne verbracht haben. Und ab hier möchte ich mich jetzt für die meinige Diskriminierung entschuldigen, da es ja auch Handwerker  -  Innen gibt. Summa unterm Schmeisser = 30 (wertfrei )
    Sollten jetzt alle gleichzeitig auftauchen (Wunschdenken von ..., weil schneller fertig ) ... dann greift die Theorie der ...?
  6. Bauherr als Koordinator: Theorie vs. Praxis auf der Baustelle

    Naja aber einige von denen werden selbst in ...
    Naja, aber einige von denen werden selbst in der Theorie nicht zur selben Zeit auf der Baustelle sein. Außerdem sagt die Baustellenverordnung, das ja auch der Bauherr die Aufgabe des Koordinators übernehmen kann (naja zu Mindest theoretisch, weil die meisten Handwerker lassen sich ja nur bedingt koordinieren). Der nette Herr vom Arbeitsschutz sagte mir aber, das ich dafür jemanden spezielles beauftragen muss, richtig mit Vertrag und so weiter. Darauf bestand dieser nette Mensch nämlich. Und weil ich keinen Vertrag vorlegen konnte und der Baukoordinator auch nicht auf dem Baustellenschild aufgeführt war, gab es die Mängelanzeige. Angeblich soll da auch noch was nachkommen.
  7. Baustellenverordnung: Link zu Beye-Hameln für Infos

    Foto von Stefan Ibold

    mal nen Link geb
    Moin,
    da mal nachlesen.
    Grüße
    si
  8. 501 Mannstundentage: BG-typische Berechnung kommentiert

    danke stefan
    die 501 Mannstundentage finde ich echt BG zeichnend ... 🙂
  9. I-DIN vs. I-BG: Alternative im Arbeitsschutz?

    ich mein
    eine I-DINAbk. ist echt Alternativ,
    eine I-BG, alternativ zu?
  10. SiGePlan erstellen: BG-Kompendium vs. teurer Experte

    da gibt es ...
    von der Berufsgenossenschaft das "kompendium arbeitsschutz", eine cd-Rom für 130 euro, für Mitglieder 30 € . in gut einer Stunde basteln sie damit einen SiGeplan, wie ihn kein Mensch braucht aber die bg sehen will. 🙂 mit gefahrenanalyse und allem drum und dran. sie können natürlich auch jemanden engagieren , der ihnen noch mehr Geld aus der Tasche zieht. so doof das auch ist: die Herren sind im recht.
  11. Baustellenverordnung: Gleichzeitige Tätigkeit als Kriterium

    Die Herren sind zum Glück nicht im Recht ...
    Die Herren sind zum Glück nicht im Recht Herr Lenuweit. Ich habe jetzt mehrere Kommentare zur Baustellenverordnung gelesen und die legen die alle so aus, das die Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber gliechzeitig tätig sein müssen! Und in einem Punkt ist die Baustellenordnung klar und unmissverständlich, nämlich das der Bauherr selbst die Koordination übernehmen kann. Und damit ist die Mängelanzeige unrechtmäßig erteilt worden.
  12. RAB 31: SiGePlan-Pflicht bei 500 Personentagen – Klarstellung

    dann haben sie , mit Verlaub gesagt ...
    aber komische Kommentare gelesen . die RAB 31 (Regeln zum arbeitsschutz auf Baustellen) sagen unmissverständlich, dass sigepläne gefertigt und Koordinatoren gestellt werden müssen bei beschäftigten "mehrerer Arbeitgeber , die GLEICHZEITIG ODER NACHEINANDER tätig werden , wenn 500 personentage überschritten werden . was die Koordination bzw. den Koordinator angeht:
    sie haben da recht , der können auch sie selbst sein , aber- und das steht in der RAB 30-
    "geeigneter Koordinator im sinne der BaustellVAbk. ist, wer über ausreichende und einschlägige
    • baufachliche Kenntnisse
    • arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und
    • Koordinatorenkenntnisse sowie
    • berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügt ... "

    undsoweiter ...
    also: ich bin immer noch der Meinung, dass die Herren da in ihrem sinne recht haben , ob das nun richtig ist , ist eine andere frage.

  13. Amt widerspricht sich: Baustelle unter 501 Personentagen?

    Der gute Mann vom Amt bezog sich eindeutig ...
    Der gute Mann vom Amt bezog sich eindeutig auf eine Baustelle mit weniger! als 501 Personentagen. Außerdem widersprechen sich die Erläuterungen des Staatlichen Amtes für Arbeitsschutz zur Baustellenverordnung. In einem Abschnitt wird erläutert das die Arbeitnehmer gleichzeitig tätig sein müssen, anschließend ist von gleichzeitig oder nacheinander die Rede.
    Im übrigen gibt es in der Erläuterung mehrere sich widersprechende Aussagen. Ich habe den Eindruck das man beim Amt für Arbeitsschutz selber nicht so recht weiß wie die Sachlage ist.
  14. Koordinator/SiGePlan unnötig: Unter 501 Personentagen auf Baustelle

    bei weniger als 501 personentagen ...
    kommt ja keiner der geforderten Punkte zum tragen. wenn der liebe Herr also davon ausgegangen ist, dass das Bauvorhaben unter 500 personentagen bleibt, ist weder ein Koordinator noch ein SiGeplan vonnöten.
  15. BaustellV: Gleichzeitig vs. Nacheinander – Erklärung

    Friedensvertrag
    Hallo,
    der Widerspruch der mehreren Arbeitgeber nacheinander bzw. gleichzeitig ist nur scheinbar.
    In § 2 (2) Nr. 1 BaustellVAbk. ist von gleichzeitig die Rede. Hier geht es um die Vorankündigung.
    In § 3 (1) BaustellV ist von gleichzeitig oder nacheinander die Rede. Hier geht es um Gefährdungen. Es kann durchaus eine Gefährdung entstehen wenn z.B. der Tiefbauer eine Grube nicht richtig abböscht oder absichert und anschließend die Rüstung des Rohbauers dort reinrutscht (Theorie aber denkbar).
    Allgemein ist zu sagen, dass ein Kampf mit Behörden nie gewonnen werden kann. Maximal ist ein Friedensvertrag oder Waffenstillstand möglich.
    Drei Möglichkeiten bestehen:
    1.) Der Gewerbeaufsicht klar machen, dass sie selbst der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) sind und dass auch können. (Wenn Sie Lehrer oder Bäcker sind wird Ihnen das Amt dies nicht abnehmen.)
    2.) Mit dem Bauunternehmer, Bauleiter, Architekten über eine "Vertragserweiterung" sprechen, so das der dann die entsprechenden Aufgaben übernimmt.
    3.) Eine externe Fachkraft bestellen und richtig Geld abdrücken.
    Mit freundlichen Grüßen
  16. Herr Lenuweit

    was Bauens den eigentlich?
  17. EFH mit Bürotrakt: Keine Großbaustelle, kein Hochhaus

    Ein Einfamilienhaus mit kleinem Bürotrakt Also kein großes ...
    Ein Einfamilienhaus mit kleinem Bürotrakt. Also kein großes Geschäftshaus oder Hochhaus 🙂
  18. EFH: SiGeKo-Pflicht – Ernsthaft oder Witz?

    EFH + Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo)?
    Das ist doch jetzt ein schlechter Witz, oder?
  19. SiGeKo-Pflicht: Grüner Zettel als Beweis – Kein Fake!

    Leider nein ist wirklich kein Witz oder Fake ...
    Leider nein, ist wirklich kein Witz oder Fake. Der grüne Zettel beweißt mir das es kein Alptraum war.
  20. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baustellenkoordinator Pflicht? Bußgeld vermeiden gemäß Baustellenverordnung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit eines Baustellenkoordinators (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung, insbesondere bei kleinen Baustellen. Entscheidend sind die Anzahl der Personentage und ob mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Der Bauherr kann die Koordination selbst übernehmen, benötigt aber entsprechende Kenntnisse. Bei weniger als 501 Personentagen ist ein SiGeKo oft nicht erforderlich.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz kann Mängelanzeigen ausstellen, selbst wenn die Baustelle unter 501 Personentagen liegt, wie im Beitrag Amt widerspricht sich: Baustelle unter 501 Personentagen? diskutiert wird. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der Baustellenverordnung genau zu prüfen.

    ✅ Zusatzinfo: Die RAB 31 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) präzisiert, dass SiGePläne und Koordinatoren erforderlich sind, wenn mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und 500 Personentage überschritten werden. Siehe dazu auch RAB 31: SiGePlan-Pflicht bei 500 Personentagen – Klarstellung.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die konkreten Umstände Ihrer Baustelle (Anzahl der Personentage, Anzahl der beteiligten Firmen, gleichzeitige Tätigkeit). Konsultieren Sie bei Unklarheiten die Baustellenverordnung und die RAB 31. Beachten Sie den Link im Beitrag Baustellenverordnung: Link zu Beye-Hameln für Infos für weitere Informationen.

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