siehe:
Unverletzlichkeit der Wohnung oder Bezirksschornsteinfegermeister?
1935 wurden für Deutschland Bezirksschornsteinfegermeister mit einem Betretungsrecht der Wohnung eingeführt. (Ab 1933 Zeit gab es kein Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung)
Seit 1949 gibt es das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 13 garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Wie ist Ihre Entscheidung? Für die Unverletzlichkeit der Wohnung oder für das Betretungsrecht der Wohnung durch den Schornsteinfeger, erstmals 1935 für Deutschland eingeführt. Länder wie Frankreich, England und die USA kennen so etwas nicht.
MfG
Joachim Datko