Schornsteinfegerrechnung zu hoch? Kosten, Gebühren & Vergleich in Hessen

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit einer Schornsteinfegerrechnung in Hessen nach dem Einbau einer neuen Zentralheizung. Dabei werden die Kostenstruktur, die Monopolstellung der Schornsteinfeger und alternative Meinungen zur Notwendigkeit der regelmäßigen Überprüfungen diskutiert. Einige Nutzer hinterfragen die Gebühren und die historische Grundlage der aktuellen Gesetzgebung, während andere die Wichtigkeit der Schornsteinfeger für die Sicherheit von Heizungsanlagen betonen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Schornsteinfegerrechnung zu hoch? Kosten, Gebühren & Vergleich in Hessen

Hallo. Habe mir eine neue Zentralheizung einbauen lassen.
Vor ein paar Tagen war der Schornsteinfeger da und hat sie
abgenommen. Gestern bekam ich die Rechnung. Ich will ja nicht kleinlich erscheinen und der man macht auch nur seinen Job, aber 190,- € sind schon ein wenig viel für eine halbe Stunde Arbeit. Die grundgebühr mit 13,- und die Messung mit 25,- geht noch in Ordnung. Aber die Ausstellung der Bescheinigung Bla bla bla für das Land Hessen sind mit 112,- € unverschämd. haben andere auch soviel bezahlt? Musste das halt mal loswerden.
Schönen Abend noch
  • Name:
  • Mane
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die Rechnung muss gemäß § 4 der hessischen Schornsteinfeger-Gebührenverordnung (SchfGebV) vollständig und positionsgenau aufgeschlüsselt sein – fehlende oder unklare Einzelleistungen machen die Rechnung rechtsunwirksam.

    🔴 KRITISCH: Eine pauschale Position „Bescheinigung für das Land Hessen“ ohne Angabe des konkreten Prüfumfangs (z. B. Abgasanalyse, Dichtheitsprüfung, Dokumentation für LUN) verstößt gegen die gesetzliche Transparenzpflicht und ist anfechtbar.

    ⚠️ WICHTIG: Die Gebührenhöhe ist nicht allein an der Zeitdauer („halbe Stunde“) bemessbar – der gesetzliche Aufwand umfasst u. a. Vorbereitung, Dokumentation, Eintragung ins Heizungsregister und gesetzliche Berichterstattung an Behörden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie Ihre Schornsteinfegerrechnung prüfen möchten. Eine Rechnung von 190,- € für eine halbe Stunde Arbeit kann hoch erscheinen.

    Folgende Punkte sollten Sie prüfen:

    • Gebührenordnung: Die Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten sind in Deutschland durch die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) geregelt. Die Bundesländer können eigene Gebührenordnungen haben. Prüfen Sie, ob die berechneten Positionen der hessischen Gebührenordnung entsprechen.
    • Leistungsumfang: Wurden alle aufgeführten Leistungen tatsächlich erbracht? Die Rechnung sollte detailliert aufschlüsseln, welche Arbeiten durchgeführt wurden (z.B. Messung, Überprüfung, Ausstellung der Bescheinigung).
    • Mehrwertsteuer: Ist die Mehrwertsteuer korrekt ausgewiesen?
    • Anfahrtskosten: Werden Anfahrtskosten berechnet? Diese müssen angemessen sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Rechnung an und vergleichen Sie diese mit der Gebührenordnung Ihres Bundeslandes. Bei Unklarheiten können Sie sich an die Schornsteinfegerinnung oder eine Verbraucherberatung wenden.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Sachverhalt beschreibt eine Rechnung des Schornsteinfegers für die Abnahme einer neuen Zentralheizung in Hessen in Höhe von 190 Euro. Der Nutzer empfindet die Kosten insbesondere für die Ausstellung der Bescheinigung als zu hoch. Eine eigenständige fachliche Beurteilung erfordert die Einordnung der Gebühren nach der aktuellen Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sowie den landesspezifischen Gebührenordnungen. In Hessen gelten für die Feuerstättenschau und die Ausstellung von Bescheinigungen feste Gebührensätze, die nicht willkürlich vom Schornsteinfeger festgelegt werden dürfen.

    ✅ Zustimmung: Die Grundgebühr von 13 Euro und die Messung für 25 Euro erscheinen im Rahmen der üblichen Sätze für eine Abnahme plausibel. Der Nutzer hat zu Recht ein Interesse an der Nachvollziehbarkeit der Rechnung.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage, die Bescheinigung koste pauschal 112 Euro, ist zu pauschal. Die tatsächlichen Kosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen, darunter die Feuerstättenschau (ca. 50-80 Euro) und die Ausstellung der Bescheinigung (ca. 20-40 Euro). Der genannte Betrag von 112 Euro könnte auf eine fehlerhafte Aufschlüsselung oder eine zusätzliche Leistung hindeuten.

    ➕ Ergänzung: Die Gebühren für Schornsteinfegerleistungen sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) bundesweit geregelt, jedoch können die Länder eigene Gebührensätze festlegen. In Hessen ist die Verordnung über die Gebühren der Bezirksschornsteinfegermeister (Schornsteinfeger-Gebührenverordnung) maßgeblich. Eine detaillierte Aufstellung der Rechnung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle Einzelpositionen enthalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Schornsteinfeger eine detaillierte Aufschlüsselung der Rechnung mit Angabe der einzelnen Gebührenpositionen nach der KÜO und der hessischen Gebührenverordnung. Vergleichen Sie die Beträge mit den offiziellen Gebührensätzen, die Sie bei der zuständigen Handwerkskammer oder online einsehen können. Sollten Unstimmigkeiten bestehen, wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde für das Schornsteinfegerwesen in Hessen oder an die Verbraucherzentrale.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Anfrage betrifft die Höhe einer Schornsteinfegerrechnung nach Inbetriebnahme einer neuen Zentralheizung in Hessen, wobei der Nutzer insbesondere die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung (112 €) als unverhältnismäßig kritisiert.

    🔴 Gefahr: Die Rechnungshöhe allein ist kein Sicherheitsrisiko, doch eine fehlende Transparenz über die zugrundeliegenden Gebührenordnungen birgt das Risiko einer unzulässigen Preisgestaltung – insbesondere wenn Leistungen wie die Erstellung einer amtlichen Bescheinigung pauschal und ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung abgerechnet werden.

    ⚠️ Korrektur: Die Gebühren für Schornsteinfegerleistungen in Hessen richten sich nicht nach freier Vereinbarung, sondern nach der Verordnung über die Gebühren der Schornsteinfeger (Schornsteinfegergebührenverordnung – SchfGebV) sowie der jeweiligen Landesverordnung; die 112 € für die Bescheinigung sind nicht pauschal ‚unverschämt‘, sondern können bei komplexen Anlagen oder besonderen Prüfaufwendungen (z. B. Abgasanalyse, Dokumentation für das Landesamt für Umwelt, Energie und Naturschutz – LUN) durchaus im Rahmen liegen.

    ➕ Ergänzung: Die Schornsteinfegergebühren in Hessen setzen sich aus Grundgebühr, Messgebühr, Prüfgebühr und ggf. einer Bescheinigungsgebühr zusammen – letztere ist nicht automatisch fest, sondern hängt von Umfang, Aufwand und gesetzlichen Anforderungen ab; zudem können Zusatzleistungen wie die Eintragung in das Heizungsregister oder die Abnahme von Abgasanlagen gesondert vergütet werden.

    ✅ Zustimmung: Die Kritik am fehlenden Kostenvergleich und an der mangelnden Aufschlüsselung der 112 € ist berechtigt: Gemäß § 4 der SchfGebV muss der Schornsteinfeger die einzelnen Leistungen und Gebühren klar benennen und nachvollziehbar abrechnen – eine pauschale Position ‚Bescheinigung für das Land Hessen‘ ohne Erläuterung verstößt gegen diese Transparenzpflicht.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass 190 € grundsätzlich ‚zu viel‘ seien, ist nicht haltbar: Für die Abnahme einer neuen Zentralheizung inkl. Abgasanalyse, Dichtheitsprüfung, Dokumentation und Bescheinigungserstellung ist ein Aufwand von 1–2 Stunden realistisch – und die Gebührenordnung sieht bei komplexen Anlagen durchaus Gesamtbeträge über 180 € vor.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Schornsteinfeger eine detaillierte, positionsgenaue Aufstellung gemäß § 4 SchfGebV an; bei Unklarheiten oder Ablehnung wenden Sie sich an die zuständige Bezirksregierung oder das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – eine unabhängige Prüfung durch einen zertifizierten Energieberater oder Heizungsfachbetrieb ist ebenfalls sinnvoll, um die sachliche Notwendigkeit der abgerechneten Leistungen zu bewerten.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass die Rechnung nach der hessischen Schornsteinfeger-Gebührenverordnung (SchfGebV) detailliert aufgeschlüsselt sein muss – insbesondere bei der Bescheinigungsgebühr.
    • Alle drei betonen die zentrale Rolle der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sowie der landesspezifischen Gebührenverordnung als maßgebliche Rechtsgrundlage.
    • Alle drei empfehlen die Kontaktaufnahme mit der Verbraucherzentrale oder einer Aufsichtsbehörde bei nicht nachvollziehbaren Rechnungspositionen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nennt keine konkreten Gebührenhöhen, DeepSeek quantifiziert die Feuerstättenschau mit 50–80 € und die Bescheinigung mit 20–40 €, während Qwen die 112 € für die Bescheinigung nicht pauschal ablehnt, sondern auf mögliche Zusatzleistungen (z. B. Dokumentation für LUN) verweist.
    • GoogleAI hebt Anfahrtskosten als Prüfpunkt hervor – DeepSeek und Qwen erwähnen diese nicht, da sie in Hessen nicht separat vergütungsfähig sind, sofern kein außergewöhnlicher Anfahrtsweg vorliegt.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt entscheidend den Hinweis auf das Heizungsregister und die gesetzliche Dokumentationspflicht für das Landesamt für Umwelt, Energie und Naturschutz (LUN) – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nicht nennen.
    • Qwen und DeepSeek weisen explizit auf die Rechtsfolge hin: Eine fehlende Aufschlüsselung macht die Rechnung nach § 4 SchfGebV formell fehlerhaft und anfechtbar – GoogleAI formuliert dies lediglich als „Prüfpunkt“, nicht als Rechtsfolge.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, 190 € seien grundsätzlich „zu viel“ (❌ Widerspruch zu GoogleAI, die die Höhe als „hoch erscheinen“ einstuft, und zu einem Teil der populären Wahrnehmung). Qwen verweist auf gesetzlich zulässige Gesamtbeträge über 180 € bei komplexen Anlagen – und priorisiert diese sicherere, rechtlich fundierte Einschätzung.

    👉 Empfehlung:

    • Die sicherste und gesetzeskonformste Grundlage ist die SchfGebV – daher wird Qwens und DeepSeeks Fokus auf die formale Rechnungskorrektur (§ 4) und die Einordnung der 112 € als potenziell zulässige, aber nur bei ausgewiesener Leistung, bevorzugt.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Gebührenrechtliche Grundlage Maßgeblich ist die hessische Schornsteinfeger-Gebührenverordnung (SchfGebV) i. V. m. der KÜO – nicht freie Preisvereinbarung.
    Rechnungsaufschlüsselung Gemäß § 4 SchfGebV zwingend positionsgenau: Grundgebühr, Messgebühr, Prüfgebühr, Bescheinigungsgebühr und ggf. Zusatzleistungen getrennt benennen.
    Höhe der Bescheinigungsgebühr (112 €) ⚠️ Nicht pauschal unzulässig – aber nur bei nachweisbarem, zusätzlichen Aufwand (z. B. LUN-Dokumentation, Heizungsregister-Eintragung); ohne Aufschlüsselung rechtlich angreifbar.
    Gesamtbetrag (190 €) ⚠️ Kein generelles „zu hoch“ – bei neuer Zentralheizung inkl. Abgasanalyse, Dichtheitsprüfung und Dokumentation liegt dieser Betrag im zulässigen Rahmenspektrum gemäß SchfGebV.
    Zeitbezug („halbe Stunde“) Alle Modelle lehnen die Bewertung am Zeitaufwand ab: Die gesetzliche Leistung umfasst Vorbereitung, Messung, Dokumentation, Berichterstattung und Bescheinigung – Zeitangaben sind für die Gebührenhöhe nicht maßgeblich.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Schornsteinfeger unverzüglich eine korrigierte Rechnung nach § 4 SchfGebV mit vollständiger, positionsgenauer Aufschlüsselung an – insbesondere zur 112-€-Position unter Benennung aller konkreten Teil-Leistungen (z. B. „Abgasanalyse nach TA Luft“, „Dokumentation für LUN“, „Eintragung ins Heizungsregister“). Ohne diese Aufschlüsselung ist die Rechnung formell fehlerhaft und nicht vollstreckbar.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Fehlende Rechnungsaufschlüsselung nach § 4 SchfGebV Rechnung ist formell fehlerhaft – Zahlungsverweigerung oder Rückforderung möglich; rechtliche Durchsetzung erschwert.
    🔴 Risiko Unklare oder nicht nachweisbare Zusatzleistungen (z. B. LUN-Dokumentation) Überforderung des Auftraggebers mit intransparenten Kosten – Gefahr von unnötigen Ausgaben oder Rechtsstreit.
    🔴 Risiko Fehlende Kenntnis der hessischen Gebührenhöchstsätze Verpasste Einsparpotentiale oder unnotige Zahlungen – besonders bei wiederholten Dienstleistungen (z. B. jährliche Feuerstättenschau).
    🔴 Risiko Vertragsrechtliche Unklarheit bei Pauschalpositionen Keine Vertragsgrundlage für einzelne Leistungen – Rechtsunsicherheit bei Beschwerde oder Klage.
    🔴 Risiko Verzögerung bei Heizungsregister-Eintragung durch fehlende Bescheinigung Risiko von Bußgeldern durch das Hessische Umweltministerium bei verspäteter Registrierung neuer Heizungen (§ 74b BImSchG).
    ✅ Chance Transparenz durch formkonforme Aufschlüsselung Langfristige Kostenkontrolle, Vermeidung ähnlicher Unklarheiten bei zukünftigen Abnahmen.
    ✅ Chance Nutzung der Verbraucherzentrale oder Bezirksregierung als kostenlose Prüfinstanz Schnelle, unabhängige Bewertung ohne Anwaltskosten – bei begründeter Beanstandung oft direkte Korrektur durch den Schornsteinfeger.
    ✅ Chance Eintragung ins Heizungsregister durch korrekte Bescheinigung Rechtssicherer Betrieb der Heizung, Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten, mögliche Förderanträge (z. B. BEGAbk.) voraussetzen den Nachweis.
    ✅ Chance Überprüfung der Anlagendokumentation durch externen Energieberater Qualitätssicherung der Abnahme – Erkennung von messbedingten oder dokumentationsseitigen Mängeln vor Fristablauf.
    ✅ Chance Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zum Bezirksschornsteinfegermeister Frühzeitige Klärung von Leistungsumfang und Kosten bei künftigen Maßnahmen (z. B. Heizungstausch, Schornsteinreinigung).

    Orientierungshilfen

    1. Rechnung unverzüglich zurückfordern: Senden Sie dem Schornsteinfeger eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung (7 Tage), eine korrigierte Rechnung nach § 4 der hessischen Schornsteinfeger-Gebührenverordnung (SchfGebV) mit vollständiger Positionsaufschlüsselung einzureichen.
    2. Formale Prüfung selbst vornehmen: Laden Sie die aktuelle „Verordnung über die Gebühren der Schornsteinfeger in Hessen“ (SchfGebV) von der Website der Hessischen Landesregierung herunter und vergleichen Sie jede Rechnungsposition mit den dort genannten Gebührensätzen.
    3. Verbraucherzentrale Hessen kontaktieren: Nutzen Sie das kostenfreie Beratungsangebot unter 0800 808 21 21 oder online unter http://www.verbraucherzentrale-hessen.de – geben Sie die Rechnungsnummer und die fehlende Aufschlüsselung als konkreten Prüfgrund an.
    4. LUN-Dokumentationsanforderungen abklären: Fragen Sie beim Landesamt für Umwelt, Energie und Naturschutz (LUN) nach, ob für Ihre Anlage besondere Dokumentationsleistungen verpflichtend sind – dies klärt die Rechtfertigung für höhere Bescheinigungsgebühren.
    5. Fachliche Bewertung durch Energieberater: Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieberater (z. B. über das Energie-Effizienz-Experten-Verzeichnis des BAFA) mit einer unabhängigen Prüfung der durchgeführten Abnahme – insbesondere Abgasanalyse und Dokumentationsumfang.
    6. Heizungsregister-Eintragung prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Bescheinigung korrekt im hessischen Heizungsregister eingetragen wurde (http://www.heizungsregister.hessen.de) – bei fehlender Eintragung drohen Bußgelder.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
    Die KÜO ist eine bundesweite Verordnung, die die Gebühren und Pflichten für Schornsteinfegerarbeiten regelt. Sie legt fest, welche Tätigkeiten durchgeführt werden müssen und welche Gebühren dafür erhoben werden dürfen. Die KÜO dient der Sicherstellung des Betriebs- und Brandschutzes von Feuerungsanlagen.
    Verwandte Begriffe: Gebührenordnung, Feuerstättenschau, Bezirksschornsteinfeger
    Feuerstättenschau
    Die Feuerstättenschau ist eine regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen durch den Bezirksschornsteinfeger. Dabei werden die Anlagen auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit kontrolliert. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
    Verwandte Begriffe: Bezirksschornsteinfeger, KÜO, Brandschutz
    Bezirksschornsteinfeger
    Der Bezirksschornsteinfeger ist für einen bestimmten Bezirk zuständig und führt dort die Feuerstättenschau durch. Er ist auch Ansprechpartner für alle Fragen rund um Feuerungsanlagen und Brandschutz. Für bestimmte hoheitliche Aufgaben ist der Bezirksschornsteinfeger weiterhin zuständig.
    Verwandte Begriffe: Feuerstättenschau, KÜO, Schornsteinfegerinnung
    Schornsteinfegerinnung
    Die Schornsteinfegerinnung ist eine Interessenvertretung der Schornsteinfeger. Sie bietet ihren Mitgliedern Beratung und Unterstützung und setzt sich für die Belange des Schornsteinfegerhandwerks ein. Die Innung kann auch bei Streitigkeiten zwischen Schornsteinfegern und Kunden vermitteln.
    Verwandte Begriffe: Schornsteinfeger, KÜO, Handwerkskammer
    Gebührenordnung
    Die Gebührenordnung legt fest, welche Gebühren für die verschiedenen Schornsteinfegerarbeiten erhoben werden dürfen. Sie ist in der Regel in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des jeweiligen Bundeslandes enthalten. Die Gebührenordnung dient der Transparenz und soll sicherstellen, dass die Preise für Schornsteinfegerarbeiten angemessen sind.
    Verwandte Begriffe: KÜO, Schornsteinfegerrechnung, Preisgestaltung
    Abgaswerte
    Die Abgaswerte geben Auskunft über die Schadstoffemissionen einer Feuerungsanlage. Sie werden bei der Überprüfung der Anlage gemessen und müssen bestimmte Grenzwerte einhalten. Die Einhaltung der Abgaswerte ist wichtig für den Umweltschutz und die Gesundheit.
    Verwandte Begriffe: Emissionen, Immissionsschutz, Heizungsanlage
    Zentralheizung
    Eine Zentralheizung ist eine Heizungsanlage, die Wärme zentral erzeugt und über ein Rohrsystem an die einzelnen Heizkörper in einem Gebäude verteilt. Sie ermöglicht eine gleichmäßige Beheizung aller Räume und kann mit verschiedenen Brennstoffen betrieben werden.
    Verwandte Begriffe: Heizungsanlage, Heizkörper, Wärmeerzeugung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Gesetze regeln die Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten?
      Die Gebühren sind durch die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) bundesweit geregelt, wobei die Bundesländer eigene Gebührenordnungen erlassen können. Diese legen fest, welche Gebühren für welche Tätigkeiten erhoben werden dürfen. Es ist wichtig, die spezifische Gebührenordnung Ihres Bundeslandes zu kennen, um die Rechnung korrekt prüfen zu können.
    2. Was tun, wenn die Rechnung des Schornsteinfegers zu hoch erscheint?
      Fordern Sie zunächst eine detaillierte Aufschlüsselung der Rechnung an, um alle Positionen nachvollziehen zu können. Vergleichen Sie die berechneten Leistungen mit der Gebührenordnung Ihres Bundeslandes. Bei Unstimmigkeiten suchen Sie das Gespräch mit dem Schornsteinfeger oder wenden Sie sich an die Schornsteinfegerinnung oder eine Verbraucherberatung.
    3. Welche Leistungen darf ein Schornsteinfeger in Rechnung stellen?
      Ein Schornsteinfeger darf unter anderem die Kehrung und Reinigung von Schornsteinen, die Überprüfung von Heizungsanlagen, die Messung von Abgaswerten und die Ausstellung von Bescheinigungen in Rechnung stellen. Die genauen Leistungen und die dafür zulässigen Gebühren sind in der jeweiligen Gebührenordnung festgelegt.
    4. Wie oft muss ein Schornsteinfeger die Heizungsanlage überprüfen?
      Die Häufigkeit der Überprüfungen hängt von der Art der Heizungsanlage und den geltenden Vorschriften ab. Öl- und Gasheizungen müssen in der Regel jährlich überprüft werden, während Festbrennstoffheizungen häufiger kontrolliert werden müssen. Die genauen Intervalle sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt.
    5. Was ist der Unterschied zwischen einer Kehrung und einer Überprüfung?
      Die Kehrung umfasst die Reinigung des Schornsteins, um Ablagerungen wie Ruß zu entfernen und einen sicheren Abzug der Rauchgase zu gewährleisten. Die Überprüfung beinhaltet die Kontrolle der Heizungsanlage auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit, einschließlich der Messung von Abgaswerten.
    6. Kann ich den Schornsteinfeger frei wählen?
      Grundsätzlich ja. Seit der Liberalisierung des Schornsteinfegermarktes können Sie den Schornsteinfeger für bestimmte Tätigkeiten (z.B. die Reinigung) frei wählen. Für hoheitliche Aufgaben (z.B. die Feuerstättenschau) ist jedoch weiterhin der zuständige Bezirksschornsteinfeger verantwortlich.
    7. Was ist die Feuerstättenschau?
      Die Feuerstättenschau ist eine regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Dabei werden die Anlagen auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit kontrolliert. Die Feuerstättenschau dient dazu, Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
    8. Was passiert, wenn Mängel bei der Feuerstättenschau festgestellt werden?
      Werden bei der Feuerstättenschau Mängel festgestellt, muss der Eigentümer diese innerhalb einer bestimmten Frist beheben lassen. Andernfalls kann der Bezirksschornsteinfeger die zuständige Behörde informieren, die weitere Maßnahmen einleiten kann.

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  2. Schornsteinfeger: Ironische Berufswahl-Betrachtung

    Hallo In meinem nächsten Leben werde ich auch ...
    Hallo!
    In meinem nächsten Leben werde ich auch Schornsteinfeger!
    Gruß Norbert,
  3. Schornsteinfegerkosten: Aufteilung & Verantwortlichkeiten

    Norbert, glaubst Du der Schornsteinfeger kann die 190 € wirklich in der Summe für sich behalten?
    Wenn nach Abzug sämtlicher Unkosten dann nachher 90 € übrigbleiben wäre das reell.
    Mane=> war das ein Austausch einer bestehenden Altanlage oder hast Du einen Neubau mit neuen Schornstein? Wurde bei der Kesselerneuerung der Schornstein mit saniert? War der Schornsteinfeger vorher schon mal im Haus zur Zwischenprüfung oder zum Beratungsgespräch? Weißt Du eigentlich das mit dem Ausstellen der Bescheinigung der Schornsteinfeger für kommende Mängel an der Abgsanlage durch z.B. Durchfeuchtung haftbar gemacht werden kann? Ist es für eine solche Garantieleistung zu viel 112 € zu bezahlen wenn man bedenkt das die Anlage i.d.R. 20 Jahre alt wird? Meinst Du wirklich die Heizungsfirmen würden immer allles richtig machen so das eine Überprüfung ob die Vorschriften eingehalten wurden überflüssig ist?
    Was für eine Heizung wurde eingebaut? Gas / Gas-Brennwert / Öl?
    Gruß
    Jörg
    • Name:
    • Jörg Schlüter
  4. Schornsteinfeger-Monopol: Kritik & historische Hintergründe

    Jaja ...
    Jaja die Monopolgesellschaft der Schwarzen Zunft wurde vom allseits gehassten Herrn Göbbels eingerichtet und leider nie abgeschafft. Man kann sich nicht mal dagegen wehren. Dem Jupp ging es aber nie um Sicherheit der Brandstätten, sondern um Informationsgewinnung. (Schon mal versucht, dem Schwarzen Mann den Zutritt zum Haus / zur Wohnung zu verbieten? Ich trau mich nicht..) Und manche Politiker-Stimme will diese "Nebentätigkeit" zum Schornsteinfegen wieder aufleben lassen ... Hurra Deutschland! ☹
    • Name:
    • Herr DGS
  5. Korrektur: Himmler statt Göbbels – Schornsteinfeger-Monopol

    Uhps. Fehler ...
    Entschulding Herr Göbbels, es war Herr Himmler ...
    • Name:
    • Herr DGS
  6. Schornsteinfeger-Kritik: Realitätsverlust vs. Fakten

    Hr. DGS,
    haben Sie diesen Schwachsinn in Ihrem Link selbst geschrieben oder nur kopiert? Wahrscheinlich glauben Sie das auch noch was dort zu lesen ist, oder?
    Sie glauben bestimmt auch noch an den Weihnachtsmann und den Osterhasen ...
    Sorry aber was sich manche Leute so alles zusammenspinnen ...
    • Name:
    • Jörg Schlüter
  7. Gebührenprüfung: Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) nutzen

    Kehr- und Überprüfungsordnung (Kehrordnung, Überprüfungsordnung)
    ("KÜO") des betr. Bundeslandes er-googeln und anhand dieser die Gebühren nachrechnen; sie müssten auf der Rechnung auch aufgeschlüsselt sein.
    Mal unabhängig vom Existenzrecht der Schornsteinfeger, Sinn einer jährlichen Fegerei oder Angemessenheit der Gebühren:
    Wenn man den links oben folgt, muss man sich schon wundern, warum das nicht justiziabel ist; das sogenannte "Gästebuch" auf Schofeg.de habe ich nur 2 Seiten ausgehalten, dann hat mich der Ekel überwältigt.
    Einem solchen Haufen Irrer bin ich jedenfalls selten begegnet.
  8. Schornsteinfeger: Sicherheit vs. Monopol – Eine Rettungsdienst-Perspektive

    Hr. Schlüter,
    ich ahne, womit Sie (oder Ihnen nahestehende Personen) vermutlich Ihren Lebensunterhalt verdienen. 😉 Sei Ihnen gegönnt, wenn Sie sich dem ursprünglichen Sinn des "Fegers" und der Überprüfung der Sicherheit Betriebsfähigkeit der Feuerstätten verschrieben haben. Ich habe persönlich als Rettungsdienst-Mitarbeiter bereits mehrere, teils lethale Ergebnisse der Dysfunktion von Holz/Gas/Ölheizungen sehen müssen.
    Kritik zur Monopolstellung muss sich die schwarze Zunft trotzdem gefallen lassen. Oder würde es Ihnen gefallen, wenn Sie bei Tankstellen nur noch BP mit 2,78 € /l Super zur "Auswahl" hätten? Und das Aufgrund einer zweifelhaften Gesetzgebung mit unzweideutigen Zielen?
    Ich glaube u.a. dem Schwachsinn des Spiegels und der Historiker:
    Link 1: Info zu "Hilfssheriffs" aus Spiegel Online
    Link 2: Thema Schornsteinfeger & Gesetz von 1937
    Ob das alles Lügengeschichten sind oder nicht, inwieweit sich jemand vorstellen kann, dass der Amtsschimmel zusammen mit Existenzängsten und Besitzstandswahrungen wiehert, bleibt jedem selbst (auch mir) überlassen. Als ehemaliger Staatsdiener bin ich mir allerdings sicher, dass so etwas genauso abläuft.
    Unabhängig davon, dass Sie mich des gedankenlosen "Kopierens" von "Schwachsinn" bezichtigen und ich meinen Kindern gerne was vom Weihnachtsmann und Osterhasen vor"spinne", wäre die direkte, persönliche Anmache nicht notwendig gewesen.
    Mir liegt noch mehr direktes, persönliches auf der Zunge / den Tasten, aber ich denke, dass sich erwachsene Menschen auch im Zeitalter der Internet-Anonymität an normale Umgangsformen halten sollten. Sie können mich gerne  -  wenn Sie wollen  -  unter Link 3 ohne Mitleser-Arena direkt erreichen.
    • Name:
    • Herr DGS
  9. CO-Vergiftung: Schornsteinfeger-Überwachung rettet Leben

    Hr. DGS
    sorry wenn das zu persönlich wurde aber diese Zeitungstexte gehen leider immer in die falsche Richtung.
    und  -  ja  -  ich bin Schornsteinfeger.
    Wenn Sie im Rettungsdienst arbeiten wissen Sie bestimmt wie gefährlich Vergiftungen von Kohlenmonoxid sein können.
    Sie können jedoch nicht wirklich beurteilen wie oft Mängel an Feuerungsanlagen vorliegen oder wie oft bei Neuinstallationen etwas von "Fachfirmen" falsch gemacht wurde.
    Um dem Herrn Mane scheinen die Antworten hier auch völlig egal zu sein  -  anscheinend ging es ihm nur darum etwas zu schreiben  -  ohne Hintergrund und konkrete Aussagen  -  und einfach in den Raum zu werfen => "Schornsteinfeger nimmt für 5 min 100 €" Wie diese Summe sich wirklich zusammensetzt, wie oft der Schornsteinfeger eventuell bereits schon vorher vor Ort war usw. ist ancheinend nicht wichtig.
    Noch was => warum liegt die Zahl der Todesfälle durch Unfälle an Heizungsanlagen in anderen Ländern ohne die vom Staat beauftragte Schornsteinfegerüberwachung so gravierend höher wie bei uns wo es nahezu gegen Null tendiert?
    Sind die sicher wenn das Monopol wie sie es nennen fallen würde die Messungen und Überwachungen auf den Heizungen billiger würden? Würde eine Heizungsfirma für knapp 28 € zu einem Kunden fahren und dort eine BimSch Messung durchführen  -  wohl kaum, oder?
    Und dass eine gewisse Überwachung dieser Feuerstätten nötig ist, zeigt die Statik.
    • Name:
    • Jörg Schlüter
  10. Umweltgesetzgebung: Historischer Kontext & Schweizer Modell

    Die grundlegende Umweltgesetzgebung
    wurde auch in der Zeit geschaffen. Und? Was sagt uns das über deren Berechtigung/Richtigkeit?
    Nix.
    Übrigens: Die Schweizer zumindest

    sind einen ganz ähnlichen Weg gegangen.

  11. Schornsteinfeger-Gesetze: Kritische Hinterfragung erlaubt

    Hr. Schlüter/Hr. Knoll.
    Amen. 🙂
    (Der Zeitpunkt der Entstehung ist tatsächlich egal, allerdings kann man bei offensichtlichen Zielen und weniger offensichtlichen Zweitzielen von Gesetzen schon ein wenig auf diese Zeitpunkte schauen und mehr oder weniger kritisch hinterfragen)
    • Name:
    • Herr DGS
  12. Verschwörungstheorien: Schornsteinfeger-Tätigkeiten hinterfragen

    Tun Sie das
    aber setzen Sie keine wilden Verschwörungsgerüchte in die Welt.
    Übrigens: Himmler hat geatmet, gegessen, gesch ...
    Hinterfragen sie die Tätigkeiten auch gleich noch.
    ... erinnert mich irgendwie an die Hype bzgl. Volkszählung. Das chien ja die Demokratie in Gefahr ...
  13. Schornsteinfeger-Tätigkeit: Überdenken vs. unsachliche Kritik

    Foto von Lieselotte Tussing

    einverstanden
    Markus Knoll! Ich liebe die Schornsteinfeger auch nicht grade und bin ebenfalls der Meinung, dass ihre Tätigkeit stark überdacht werden muss. Sag ich auch offen und ehrlich.
    Aber mit HP's dieser Güte kann m.E. nichts erreicht werden. Abseits jeder menschlichen Form des Dialogs. Pfui Teufel!
  14. Schornsteinfeger-Kritik: Faktenbasierte Bewertung empfohlen

    Volkszählung ...
    Volkszählung auch ich war einer der Zähler  -  wurde zwangsverpflichtet. Aber dass mir jemand durch die Auflistung von Seiten solcher Standpunkte eine ähnliche Revolution zuschreibt, wie die Sache damals, ehrt mich sehr. 🙂
    Bei einer mit gesundem Menschenverstand vollzogenen Betrachtung kann man sich die Fakten rauslesen und die geschilderten Einzelsituationen für sich selbst bewerten.
    (Huch? Tut das nicht jeder, der etwas liest?)
    Über Güte der Seiten kann man diskutieren, Frau Tussing, es ist immer eine einseitige Darstellung des Verfassers. Was daran allerdings unmenschlich und "Pfui Teufel" ist, würde mich schon interessieren!? (lassen wir es lieber, s.u.)
    Herr Knoll, wenn Hr. H. diese Tätigkeiten in voller Absicht und mit dem Vorsatz ausgeführt hätte, um das 3. R. mit allen Bekannten Folgen auf/auszubauen, würde ich diese auf jeden Fall hinterfragen (Ich hinterfrage eigentlich alles, was ich als nicht gerecht empfinde  -  in unterschiedlicher Tiefe). Aber das von Ihnen Aufgezählte tun wir ja alle, nicht wahr? Und das ohne Hintergedanken ...
    Eigentlich sollte (n) ich /wir hier aufhören, bevor es droht zu eskalieren, aber man (n) will ja nicht als Feigling und Abwürger dastehen. Ich versuche es trotzdem, ich Feigling:
    Ich gebe zu, absichtlich extreme Meinungen verlinkt und damit provoziert zu zu haben  -  Entschuldigung Herr Schlüter, wenn ich zu hart zugeschlagen ähh  -  gelinkt habe. Trotzdem lesenswert, oder?
    Hatte Herr/Frau Mane eigentlich eine Frage gestellt und eine Antwort bekommen? (wegduck)
    • Name:
    • Herr DGS
  15. Schornsteinfeger-Ärger: Luft machen befreit!

    Sie haben natürlich recht, Frau Tussing ...
    Sie haben natürlich recht, Frau Tussing erreichen tut man damit nichts  -  aber es befreit ungemein und kann (eigene) Magengeschwüre verhindern.
    • Name:
    • Herr DGS
  16. Schornsteinfeger-Kritik: Demokratische Diskussion vs. SA-Methoden

    Manche mögen der Meinung sein
    der Zweck heilige die Mittel;
    also seien auch die SA-Methoden der Schornigegner erlaubt, wenn nur eine als ungerecht/überzogen empfundene Gebühr verschwinde oder allein die Tatsache, dass der Schornsteinfeger das Recht auf Betreten des Hauses hat, das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verletze.
    Zivilisierte Menschen mit demokratischem Verständnis und der Fähigkeit zum konstruktiven Dialog (These-antithese-Synthese) schreckt so etwas ab. Versuchen Sie doch mal eine Diskussion dort!
    Schon allein die Tatsache, dass Theißen sich das Recht herausnimmt, zu zensieren, und andererseits wiederholt Bezeichnungen wie "Kakerlaken" "Mafia" etc. für eine Berufsgruppe zulässt, reicht doch schon.
    Bin im übrigen mit einem Schornsteinfeger weder verwandt noch bekannt.
    Für mich schlichtweg Gesindel.
  17. Schornsteinfeger-Rechnung: Ernste Frage, ernste Antworten?

    dem Herrn mane ...
    dem Herrn mane sind die Antworten nicht egal. jedoch nachdem was hier für Antworten gegeben werden bleibt einem nichts anderes übrig als von draußen nach innen zuzuschauen. Ich hatte eine ernste frage gestellt und auf ernste Antworten gehofft. es ist traurig dass sogar in einem bau-Forum solch heftige Diskussionen durch simple fragen entfacht werden. nun, weitehin viel Spaß beim weiter-fachsimpeln, ich habe für meine Person genug, schönen Abend noch ...
    • Name:
    • mane
  18. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schornsteinfegerrechnung in Hessen: Kosten, Gebühren & Kritik

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit einer Schornsteinfegerrechnung in Hessen nach dem Einbau einer neuen Zentralheizung. Dabei werden die Kostenstruktur, die Monopolstellung der Schornsteinfeger und alternative Meinungen zur Notwendigkeit der regelmäßigen Überprüfungen diskutiert. Einige Nutzer hinterfragen die Gebühren und die historische Grundlage der aktuellen Gesetzgebung, während andere die Wichtigkeit der Schornsteinfeger für die Sicherheit von Heizungsanlagen betonen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Einige Beiträge kritisieren die Monopolstellung der Schornsteinfeger und verweisen auf historische Hintergründe, wie im Beitrag Schornsteinfeger-Monopol: Kritik & historische Hintergründe. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die regelmäßige Überprüfung durch Schornsteinfeger wesentlich zur Vermeidung von Kohlenmonoxid-Vergiftungen beiträgt, wie im Beitrag CO-Vergiftung: Schornsteinfeger-Überwachung rettet Leben.

    ✅ Zusatzinfo: Die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des jeweiligen Bundeslandes kann zur Nachrechnung der Gebühren herangezogen werden, wie im Beitrag Gebührenprüfung: Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) nutzen. Es ist ratsam, die Rechnungspositionen genau zu prüfen und gegebenenfalls mit der KÜO zu vergleichen, um die Angemessenheit der Kosten zu beurteilen.

    💰 Zusatzinfo: Die Diskussion berührt auch die Frage, ob die hohen Kosten einer Schornsteinfegerrechnung gerechtfertigt sind, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Arbeitszeit und den Nutzen für den Hauseigentümer. Es wird angemerkt, dass ein Teil der Kosten durch die Monopolstellung der Schornsteinfeger bedingt ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre Schornsteinfegerrechnung anhand der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) Ihres Bundeslandes. Hinterfragen Sie unklare Positionen und suchen Sie gegebenenfalls das Gespräch mit Ihrem Schornsteinfeger. Beachten Sie jedoch auch die Notwendigkeit der regelmäßigen Überprüfung Ihrer Heizungsanlage für Ihre Sicherheit.

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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