Wasserschaden durch Sanitärfirma: Schadenersatzansprüche, Vorgehen & Versicherung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Nach einem Wasserschaden durch eine Sanitärfirma im Neubau ist es wichtig, die Ansprüche auf Schadenersatz korrekt zu ermitteln. Die Höhe des Nutzungsausfalls, die Übernahme von Hotelkosten und die Dokumentation des Stromverbrauchs der Bautrockner sind zentrale Aspekte. Eine offene Kommunikation mit der Versicherung, aber auch das Wissen um die eigenen Rechte sind entscheidend für eine erfolgreiche Schadensregulierung.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 📊 Zusatzinfo · ✅ Empfehlung · 👉 Handlungsempfehlung

Wasserschaden durch Sanitärfirma: Schadenersatzansprüche, Vorgehen & Versicherung?

Hallo,
folgender Hintergrund:
Ich habe ein Haus über eine Hausbaufirma gebaut. Wir wohnen auch schon drin. Diese Hausbaufirma hat für die Sanitäranlagen ein Sanitärunternehmen beauftragt, die Arbeiten durchzuführen. Ein Mitarbeiter der Sanitärfirma hat in unseren WC-Spülkasten versehentlich ein Loch gebohrt und den defekten Spülkasten eingebaut. Nun sind in den letzten 6 Wochen über 1.000 Liter Wasser in die Wände und unter den Estrich gelaufen. Nachdem das Wasser im EGAbk. an den Wänden hochkam und sich erster Schimmel bildete, haben wir das auch mitgekriegt. Die Sanitärfirma hat jetzt ein professionelles Trocknungsunternehmen beauftragt den Schaden zu beseitigen, heißt, bei uns im Haus wurden diverse Fliesen angebohrt und Schläuche verlegt, die jetzt heiße Luft unter den Estrich blasen. Kurzum: Überall Dreck, Lärm von 2 Bautrocknern und 2 Heißluftgebläsen die Tag und Nacht laufen. An Schlaf kaum zu denken und im EG können wir uns lautstärkebedingt nur kurze Zeit aufhalten. Die Gewerbehaftpflichtversicherung des Sanitärunternehmens bezahlt natürlich die Bauschäden (Trocknung, Fliesenleger, Maler). Insgesamt wird das alles ca. 4 Wochen dauern.
Ich möchte nun ggü. der Versicherung auch Schadenersatz für die Zeit in der ich das Haus nur eingeschränkt nutzen kann geltend machen.
Meine Frage: Geht das? Und wenn ja wieviel ist da möglich? Ich wollte pauschal zum Verhandeln 200 € pro Tag ansetzen ...
Danke vorab
  • Name:
  • Peter Bischowsky
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise: Wasserschaden: Schadenersatz vom Sanitärbetrieb?

    🔴 Kritisch: Schimmelbildung stellt eine Gesundheitsgefahr dar. Lassen Sie den Schimmelbefall von einem Fachmann begutachten und professionell entfernen.

    🔴 Kritisch: Durchfeuchtung des Estrichs kann die Statik des Gebäudes beeinträchtigen. Lassen Sie die Statik von einem Fachmann überprüfen.

    GoogleAI-Analyse: Wasserschaden: Schadenersatz vom Sanitärbetrieb?

    🔴 Gefahr: Ein Wasserschaden kann erhebliche Folgeschäden wie Schimmelbildung und strukturelle Schäden verursachen. Es ist wichtig, schnell zu handeln, um die Auswirkungen zu minimieren.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Dokumentation: Fotografieren Sie den Schaden umfassend, bevor Sie mit der Beseitigung beginnen.
    • Schadensmeldung: Melden Sie den Schaden unverzüglich der Gewerbehaftpflichtversicherung des Sanitärunternehmens.
    • Gutachter: Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter, um das Ausmaß des Schadens und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu bewerten. Dies ist wichtig für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
    • Forderungen: Machen Sie folgende Schadenersatzansprüche geltend:
      • Kosten für die Trocknung und Sanierung (Estrich, Wände, Fliesen)
      • Kosten für die Beseitigung von Schimmel
      • Entschädigung für Nutzungsausfall (wenn Wohnräume unbenutzbar sind)
      • ggf. Wertminderung der Immobilie
    • Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht oder Versicherungsrecht hinzu, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und sich bei den Verhandlungen mit der Versicherung vertreten zu lassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Schäden detailliert und holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Sanitärunternehmens geltend zu machen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wasserschaden
    Ein Wasserschaden bezeichnet das unkontrollierte Austreten von Wasser, das zu Schäden an Gebäuden und Inventar führt. Ursachen können Rohrbrüche, defekte Geräte oder Naturereignisse sein.
    Verwandte Begriffe: Rohrbruch, Feuchtigkeitsschaden, Überschwemmung.
    Schadenersatz
    Schadenersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die eine Person oder ein Unternehmen für einen erlittenen Schaden erhält. Der Schaden kann materieller oder immaterieller Natur sein.
    Verwandte Begriffe: Entschädigung, Haftung, Gewährleistung.
    Gewerbehaftpflichtversicherung
    Die Gewerbehaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Risiken, die durch Schäden entstehen, die sie anderen zufügen. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
    Verwandte Begriffe: Haftpflichtversicherung, Betriebshaftpflicht, Versicherungsschutz.
    Gutachter
    Ein Gutachter ist eine unabhängige Person mit Fachkenntnissen, die eine objektive Bewertung eines Sachverhalts vornimmt. Im Falle eines Wasserschadens kann ein Gutachter das Ausmaß des Schadens und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen beurteilen.
    Verwandte Begriffe: Sachverständiger, Experte, Bewertung.
    Nutzungsausfall
    Nutzungsausfall bezeichnet den Schaden, der entsteht, wenn eine Sache (z.B. eine Wohnung) aufgrund eines Schadens nicht genutzt werden kann. Der Geschädigte hat Anspruch auf Entschädigung für den entgangenen Nutzen.
    Verwandte Begriffe: Mietausfall, Nutzungseinbuße, Entschädigung.
    Verjährung
    Verjährung ist der Zeitraum, nach dem ein Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt in der Regel drei Jahre.
    Verwandte Begriffe: Frist, Anspruch, Rechtsverwirkung.
    Estrich
    Estrich ist eine Schicht aus Mörtel oder Beton, die auf den Rohboden aufgebracht wird, um einen ebenen Untergrund für Bodenbeläge zu schaffen. Durchfeuchtung des Estrichs kann zu Schäden und Schimmelbildung führen.
    Verwandte Begriffe: Unterboden, Ausgleichsschicht, Bodenbelag.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Versicherung ist für den Wasserschaden zuständig?
      In Ihrem Fall ist die Gewerbehaftpflichtversicherung des Sanitärunternehmens zuständig, da der Schaden durch einen Fehler eines Mitarbeiters verursacht wurde. Diese Versicherung deckt in der Regel die Kosten für die Beseitigung des Schadens und eventuelle Folgeschäden.
    2. Welche Schadenersatzansprüche kann ich geltend machen?
      Sie können Schadenersatz für die Kosten der Trocknung, Sanierung, Schimmelbeseitigung, Nutzungsausfall und eventuelle Wertminderung der Immobilie geltend machen. Es ist wichtig, alle Kosten detailliert zu dokumentieren und gegebenenfalls durch einen Gutachter bestätigen zu lassen.
    3. Wie gehe ich vor, wenn die Versicherung des Sanitärunternehmens nicht zahlt?
      Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert oder nur einen Teil des Schadens übernimmt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt kann Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
    4. Muss ich die Handwerkerfirma zuerst abmahnen, bevor ich Schadenersatz fordern kann?
      Eine Abmahnung ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich, da der Schaden bereits entstanden ist und nicht mehr behoben werden kann. Sie können direkt Schadenersatzansprüche geltend machen.
    5. Kann ich auch Schadenersatz für meinen eigenen Aufwand geltend machen?
      Ja, Sie können auch Schadenersatz für Ihren eigenen Aufwand geltend machen, beispielsweise für die Zeit, die Sie für die Schadensmeldung, die Koordination der Handwerker und die Dokumentation des Schadens aufgewendet haben. Dieser Aufwand sollte jedoch angemessen und nachweisbar sein.
    6. Was ist ein Nutzungsausfall und wie wird er berechnet?
      Nutzungsausfall entsteht, wenn Sie aufgrund des Wasserschadens bestimmte Räume in Ihrem Haus nicht nutzen können. Die Höhe des Nutzungsausfalls wird in der Regel anhand der ortsüblichen Miete für vergleichbare Räume berechnet.
    7. Wie lange habe ich Zeit, meine Schadenersatzansprüche geltend zu machen?
      Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und Sie Kenntnis davon erlangt haben.
    8. Was ist, wenn der Schaden größer ist als die Versicherungssumme?
      Wenn der Schaden die Versicherungssumme übersteigt, haftet das Sanitärunternehmen persönlich für den Differenzbetrag. In diesem Fall ist es besonders wichtig, sich rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls gerichtlich vorzugehen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Rohrbruch in der Wand: Ursachen und Folgen
      Informationen zu den Ursachen eines Rohrbruchs und den möglichen Schäden.
    • Schimmelbildung nach Wasserschaden: Risiken und Sanierung
      Hinweise zur Erkennung und Beseitigung von Schimmelbefall.
    • Versicherungsrechtliche Aspekte bei Wasserschäden
      Informationen zu den Pflichten und Rechten von Versicherungsnehmern.
    • Baurechtliche Gewährleistung bei Neubauten
      Erklärung der Gewährleistungsansprüche gegenüber Baufirmen.
    • Gutachterkosten bei Wasserschäden: Wer zahlt?
      Informationen zur Kostenübernahme für Gutachterleistungen.
  2. Mietwert bei Wasserschaden: Realistische Einschätzung

    meinen Sie nicht,
    das wäre etwas hoch gegriffen?
    das macht 6.000,00 € "Monatsmiete". Welchen Mietwert setzten Sie denn realistischer Weise für Ihr Haus an und in welchem prozentualen Umfang ist denn der Nutzwert eingeschränkt? Immerhin können Sie ja offensichtlihh weiter drin wohnen ..
    Meine Daumenpeilung: Eine Null streichen.
    Laie
    Gruß
  3. Nutzungsausfall vs. Schmerzensgeld: Wasserschaden-Folgen

    Nutzungsausfall..
    und Schmerzensgeld sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
    Nutzungsausfall: Theoretisch zu erzielende m² Miete * Fläche der betr. Räume * Laufzeit Trocknung = XXX €. Ich glaub da nicht mal an die 600 €.
    Schmerzensgeld für Lärm gibt's meines Wissens nach nicht.
    MfG
  4. Hotelkosten bei Wasserschaden: Monatlicher Aufenthalt

    Hotel
    Hallo
    wenn eine ganze Familie ein Monat im Hotel verbringen muss, kann ich Höhe tägliche Kosten eigentlich vorstellen ...
    laienhafte Grüße
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  5. Wasserschaden: Nutzungseinschränkung & Entschädigungsforderung

    Hallo, prinipiell ist das Obergeschoss zu nutzen. Das ...
    Hallo,
    prinipiell ist das Obergeschoss zu nutzen. Das EGAbk. ist nicht nutzbar, da die Möbel von den Wänden abgerückt, Teppiche sind weg und auf dem Boden liegen überall die Luftschläuche rum. Das WC im EG ist aus der Wand gestemmt worden  -  sieht dort also aus wie Baustelle.
    600 € für den Ärger, Lärm (insb. nachts), Dreck, usw.  -  kommt mir ein bisschen wenig vor. Ich will es mit 6000 € ja auch nicht übertrieben  -  halt nur so als Verhandlungsgrundlage ... Eigentlich müssten wir hier einen Monat in eine kleine Pension umziehen  -  ist mir aber zu umständlich.
    Gruß
    • Name:
    • Peter
  6. Versicherung & Wasserschaden: Umzug als Druckmittel nutzen!

    "zu umständlich"
    würde ich an Ihrer Stelle NIE gegenüber der Versicherung erwähnen. Sagen Sie, sie sind fertig und ziehen um  -  tun sie es auch! Ich KENNE den Lärm, die solche Trocknungen machen (14 Rohrbrüche in 22 Jahren bei meinen Eltern im Haus)! Dann lassen sie die Versicherung einen Vorschlag machen, holen umgehnd einen Vertretetr von denen vor Ort und bieten ihm an, bei Ihnen zu übernachten. Wir haben die Lüfter nachts ausgestellt, weil wir sonst (noch) irre (r) geworden wären ...
  7. Bautrockner: Lärm, Luftfeuchtigkeit & Wassermengen

    nicht nur Lärm
    Hallo Peter
    Christian Sigge hat recht! Bei mir waren 3 Bautrockner im Haus vor ich eingezogen bin. Schlaffen bei so ein Krack kann ich gar nicht vorstellen. Und die Luftfeuchtigkeit war auch schlimm.
    Ich weiß nicht was für Bautrockner geplant sind, aber wie wird das gesammeltes Wasser aus dem Haus gebracht? Bei mir musste man regelmäßig prüfen und die Wasserbehälter selber leeren ... sonst wäre das Wasser gleich wieder am/im Boden gewesen ... wie bei 2 meine Nachbarn passiert ist.
    Ich hätte auch Fragen bzgl. Stromkosten sowie die 1000 Liter Wasserverschwendung ...
    Viel Glück
    Amy
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  8. Bautrockner: Stromverbrauch & Bescheinigungen für Versicherung

    Bescheinigungen
    Bei uns gab es von der Trockunungsfirma automatisch gleich mehrere Bescheinigungen über den Stromverbrauch. Einmal für die Versicherung und einmal für den Versorger, damit der sie im nächsten Jahr nicht zu hoch einstuft ... da kommt einiges zusammen. Unser Bautrockner hatte übrigens nen Schlauch, der in den Abfluss ging. Kenne aber auch die Wannen, die man leeren muss ... alle 2 Stunden aber nur im Regenwald 😉 Das dauerte bei uns länger ...
  9. Wasserschaden: Baustrom & Wasserkostenübernahme

    Der Baustrom wird selbstverständlich übernommen. Und die Kosten ...
    Der Baustrom wird selbstverständlich übernommen. Und die Kosten für 1000 l Wasser liegen bei 4,50 €  -  ist nicht so dramatisch. Das Wasser wird in Behältern aufgefangen, die müssen wir 2 mal täglich leeren. Mal sehen was der Schadensmensch von der Versicherung anbeitet ...
    Gruß
    • Name:
    • Peter
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Wasserschaden durch Sanitärfirma: Schadenersatz & Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Nach einem Wasserschaden durch eine Sanitärfirma im Neubau ist es wichtig, die Ansprüche auf Schadenersatz korrekt zu ermitteln. Die Höhe des Nutzungsausfalls, die Übernahme von Hotelkosten und die Dokumentation des Stromverbrauchs der Bautrockner sind zentrale Aspekte. Eine offene Kommunikation mit der Versicherung, aber auch das Wissen um die eigenen Rechte sind entscheidend für eine erfolgreiche Schadensregulierung.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Versicherung & Wasserschaden: Umzug als Druckmittel nutzen! sollte man gegenüber der Versicherung nicht erwähnen, dass der Umzug "zu umständlich" sei, sondern den tatsächlichen Umzug vollziehen, um den Druck zu erhöhen.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für Baustrom und Wasser werden in der Regel von der Versicherung übernommen, wobei die Wasserkosten oft weniger dramatisch sind als erwartet, wie in Wasserschaden: Baustrom & Wasserkostenübernahme erwähnt wird.

    📊 Zusatzinfo: Der Beitrag Bautrockner: Stromverbrauch & Bescheinigungen für Versicherung weist darauf hin, dass Trocknungsfirmen Bescheinigungen über den Stromverbrauch ausstellen, die sowohl für die Versicherung als auch für den Energieversorger relevant sind.

    ✅ Empfehlung: Es ist ratsam, sich über die Unterschiede zwischen Nutzungsausfall und Schmerzensgeld zu informieren, wie im Beitrag Nutzungsausfall vs. Schmerzensgeld: Wasserschaden-Folgen erläutert wird, um die eigenen Ansprüche korrekt geltend zu machen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Schäden und Kosten detailliert und holen Sie sich gegebenenfalls rechtlichen Rat, um Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der Sanitärfirma und der Versicherung durchzusetzen. Beachten Sie die Hinweise zur Nutzungseinschränkung und Entschädigungsforderung im Beitrag Wasserschaden: Nutzungseinschränkung & Entschädigungsforderung.

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