Folgende Fragen zur Honoraraufstellung eines Architekten:
1) Es wurde ein Umbauzuschlag angesetzt. Berechnen sich die Nebenkosten nun auf das Grundhonorar MIT oder OHNE Umbauzuschlag?
2) Was hat es mit der Verarbeitung vorhandener Bausubstanz auf sich? Erhöht oder reduziert dies die anrechenbaren Kosten?
Vielen Dank.