Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten durch unvorhergesehene Baukosten erhöht? Kostenprüfung!
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten durch unvorhergesehene Baukosten erhöht? Kostenprüfung!
unser Architekt hat bei der Baukostenschätzung am Ende 7 % (ca. 12.000 €) dazugerechnet, damit wir etwas Luft in unserem Kostenrahmen haben (dieser kam dann genau als Summe raus). Jetzt hat er in seiner Honorarberechnung die anrechenbaren Kosten um diese Summe erhöht (und noch einiges andere Ärgerliche dazugerechnet).
Ist das so richtig?
Patrick Weißer
(Ba-Wü)
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Ich verstehe Ihren Ärger. Eine Erhöhung der anrechenbaren Kosten durch einen pauschalen Zuschlag für "unvorhergesehenes" ist kritisch zu prüfen.
Grundsatz: Anrechenbare Kosten müssen sich auf tatsächlich erbrachte Leistungen beziehen. Ein pauschaler Zuschlag ohne konkrete Grundlage ist fragwürdig.
- Prüfen Sie den Architektenvertrag: Was wurde dort zur Kostenberechnung vereinbart?
- Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung an: Der Architekt muss nachvollziehbar darlegen, wie sich die anrechenbaren Kosten zusammensetzen.
- Beachten Sie die HOAIAbk.: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Berechnungsgrundlagen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Honorarberechnung von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einem Fachanwalt für Baurecht prüfen. So können Sie feststellen, ob die Erhöhung rechtens ist.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Anrechenbare Kosten
- Die anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen und die Baunebenkosten, jedoch nicht die Kosten für das Grundstück oder die Finanzierung. Die genaue Definition ist in der HOAI festgelegt.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Baukosten. - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung der Leistungen sicherstellen.
Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Architektenhonorar, Leistungsphasen. - Baukosten
- Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen, einschließlich der Materialkosten, der Lohnkosten und der Baunebenkosten. Sie sind ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Architektenhonorars.
Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Honorarzone, Kostenschätzung. - Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase ist mit bestimmten Aufgaben und Leistungen verbunden, die vom Architekten erbracht werden müssen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Bauplanung. - Architektenvertrag
- Der Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. Er sollte detaillierte Angaben zu den Leistungen des Architekten, dem Honorar und den Zahlungsbedingungen enthalten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen. - Honorarzone
- Die Honorarzone ist ein Faktor bei der Berechnung des Architektenhonorars. Sie richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Bauprojekts und beeinflusst die Höhe des Honorars.
Verwandte Begriffe: HOAI, Anrechenbare Kosten, Baukosten. - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse im Bereich des Bauwesens verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Baumängel beurteilen und bei Streitigkeiten zwischen Bauherr und Architekt vermitteln.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Baumängel, Beweissicherung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was sind anrechenbare Kosten beim Architektenhonorar?
Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten, jedoch nicht alle Kostenpositionen. Die genaue Definition ist in der HOAI festgelegt. - Darf ein Architekt einfach einen Zuschlag für "Unvorhergesehenes" auf die Baukosten aufschlagen?
Ein pauschaler Zuschlag ohne konkrete Grundlage ist kritisch zu sehen. Anrechenbare Kosten müssen sich auf tatsächlich erbrachte Leistungen und Kosten beziehen. Eine detaillierte Aufschlüsselung ist erforderlich. - Was kann ich tun, wenn ich Zweifel an der Honorarberechnung habe?
Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der anrechenbaren Kosten an. Prüfen Sie den Architektenvertrag und die HOAI. Lassen Sie die Berechnung von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einem Fachanwalt für Baurecht prüfen. - Welche Rolle spielt die HOAI bei der Honorarberechnung?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Grundlagen der Honorarberechnung. Sie legt fest, welche Leistungen wie zu honorieren sind und welche Kosten anrechenbar sind. - Was ist, wenn der Architekt Mehrkosten geltend macht, die nicht im Vertrag stehen?
Mehrkosten müssen grundsätzlich nachvollziehbar begründet sein. Prüfen Sie, ob die Mehrkosten auf zusätzlichen Leistungen beruhen, die Sie beauftragt haben. Wenn nicht, sind Sie nicht verpflichtet, diese zu bezahlen. - Wie finde ich einen unabhängigen Bausachverständigen?
Bausachverständige finden Sie über die Architektenkammern, Ingenieurkammern oder über Sachverständigenverzeichnisse der Industrie- und Handelskammern. Achten Sie auf eine Zertifizierung des Sachverständigen. - Was sind die häufigsten Fehler bei Architektenhonoraren?
Häufige Fehler sind die falsche Berechnung der anrechenbaren Kosten, die falsche Zuordnung zu Honorarzonen und die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen. - Kann ich das Architektenhonorar nachträglich mindern?
Wenn die Honorarberechnung fehlerhaft ist, können Sie das Honorar nachträglich mindern. Dies sollten Sie jedoch durch einen Fachmann prüfen lassen.
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Worauf Sie bei der Gestaltung eines Architektenvertrags achten sollten. - Bausachverständiger finden
So finden Sie den richtigen Bausachverständigen für Ihr Bauprojekt.
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Architektenhonorar: Kostenermittlung – Posten 'Sonstiges' in DIN 276
es kommt auf die Summe an
Die Berechnung des Honorars für die LPh 1-4 nach der Kostenschätzung ist möglich. Es kommt auf die Summe an. Die muss natürlich aufgegliedert werden. In einer frühen Phase der Kostenermittlung wird dort immer ein Posten "Sonstiges" auftauchen. Auch die DINAbk. 276, die bei der Kostenermittlung herangezogen wird, beinhaltet diese Systematik. Es gibt dort eine Reihe von explizit genannten Kosten und zu jeder Kostenart noch "Sonstiges". Nur der Begriff "Unvorhergesehenes" scheint mir unglücklich gewählt. -
Architektenhonorar: Kostenbereich – 'Noch nicht zugeordnet'
Bei mir ...
Bei mir heißt dieser Kostenbereich "noch nicht zugeordnet" 😉.
Freundliche Grüße -
Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten – Inklusive Maurer & Zimmerer!
ja
Die Höhe des Architektenhonorares richtet sich nach den anrechenbaren Kosten. Wenn diese 12.000 € dazu gehören (z.B. Maurer, Zimmerer, Estrich usw.), dann werden sie korrekterweise in die Honorarhöhe mit einfliesen.
Das gleiche gilt für die Abrechnung bis einschl. Leistungsphase 4 (Lph 4 = Genehmigungsplanung). Hier wird das Honorar nach der Kostenschätzung oder nach der Kostenberechnung abgerechnet. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten und unvorhergesehene Baukosten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Architekt unvorhergesehene Baukosten in die anrechenbaren Kosten für sein Honorar einbeziehen darf. Die Antworten beleuchten die Kostenschätzung nach DINAbk. 276, die Rolle von Kostenbereichen wie "Sonstiges" oder "noch nicht zugeordnet" und die korrekte Einbeziehung von Gewerken wie Maurer und Zimmerer in die Honorarberechnung.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bei der Kostenermittlung nach DIN 276 taucht oft ein Posten "Sonstiges" auf, wie im Beitrag Architektenhonorar: Kostenermittlung – Posten 'Sonstiges' in DIN 276 erläutert wird. Dieser kann unvorhergesehene Kosten abdecken, muss aber transparent aufgegliedert werden.
✅ Zusatzinfo: Der Kostenbereich kann auch als "noch nicht zugeordnet" bezeichnet werden, wie im Beitrag Architektenhonorar: Kostenbereich – 'Noch nicht zugeordnet' erwähnt. Dies ist eine übliche Praxis, um Flexibilität in der frühen Planungsphase zu gewährleisten.
💰 Zusatzinfo: Die Höhe des Architektenhonorars richtet sich nach den anrechenbaren Kosten. Wenn die 12.000 € unvorhergesehenen Kosten tatsächlich Gewerke wie Maurer, Zimmerer oder Estrich betreffen, fließen sie korrekterweise in die Honorarhöhe ein, wie im Beitrag Architektenhonorar: Anrechenbare Kosten – Inklusive Maurer & Zimmerer! bestätigt wird. Eine detaillierte Kostenprüfung ist ratsam.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Zusammensetzung der unvorhergesehenen Kosten detailliert auf und prüfen Sie, ob diese tatsächlich anrechenbare Kosten im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) darstellen. Beachten Sie die Ausführungen im Beitrag Architektenhonorar: Kostenermittlung – Posten 'Sonstiges' in DIN 276 zur Kostenschätzung nach DIN 276.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenhonorar, Kosten". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauantrag Raumnutzungsänderung Dachbodenausbau: Kosten, Dauer & Genehmigung?
- … Bauantrag für Raumnutzungsänderung beim Dachbodenausbau? Infos zu Kosten, Dauer und Genehmigung. Jetzt informieren! …
- … Bauantrag Raumnutzungsänderung Dachbodenausbau: Kosten, Dauer & Genehmigung? …
- … ? Handlungsempfehlung: Klären Sie vorab mit einem Architekten oder Bauingenieur, ob der Dachbodenausbau technisch und baurechtlich umsetzbar ist, um unnötige Kosten und Verzögerungen zu vermeiden. …
- … Kosten DachbodenausbauEine Übersicht über die verschiedenen Kostenfaktoren beim Dachbodenausbau. …
- … Dachbodenausbau: Architektenhonorar – Baugenehmigung mit Auflagen …
- … für einen ordnungsgemäßen Antrag einreichen müssen? War das Honorar angemessen? Welche Kosten kommen in etwa noch für die Nachweise auf mich zu? …
- … - Höhe der anrechenbaren Kosten? …
- … Bauantrag: Ingenieurleistungen – Zusatzkosten oder Inklusiv? …
- … sind Ingenieurleistungen die ein Architekt erbringen muss. Entweder sind es Zusatzkosten oder die Leistungen sind im Honorar enthalten und noch zu erbringen …
- … Bauantrag Raumnutzungsänderung Dachbodenausbau: Kosten, Dauer & Genehmigung …
- … 💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Kosten und den …
- … ob diese Leistungen im ursprünglichen Honorar enthalten sein sollten und welche Kosten zusätzlich entstehen können. …
- … (Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz) erbracht werden, wie im Beitrag Dachbodenausbau: Architektenhonorar – Baugenehmigung mit Auflagen erläutert wird. Ohne diese ist der Bauantrag wertlos. …
- … 💰 Kosten: Das Architektenhonorar betrug 2300 €. Unklar ist, ob die …
- … geforderten Nachweise darin enthalten sind oder zusätzliche Kosten verursachen. Dies sollte im Vorfeld mit dem Architekten geklärt werden. …
- … 🔧 Praktische Umsetzung: Klären Sie mit Ihrem Architekten, ob die geforderten Nachweise im Honorar enthalten sind. Falls nicht, holen Sie Angebote für die Erstellung der Nachweise ein, um die Gesamtkosten des Dachbodenausbaus besser einschätzen zu können. Beachten Sie den Beitrag …
- … Bauantrag: Ingenieurleistungen – Zusatzkosten oder Inklusiv?. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Architekten auf und besprechen Sie die offenen Fragen bezüglich der Nachweise und der damit verbundenen Kosten. Klären Sie, ob die Leistungen im Honorar enthalten sind …
- … oder ob zusätzliche Kosten entstehen. Der Beitrag Bauantrag Dachbodenausbau: Fehlende Unterlagen – Was tun? gibt hierzu …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung?
- … Architekt kündigen? Gründe, Vorgehen, Kosten bei Bauverzögerung. Jetzt informieren und rechtliche Schritte prüfen lassen! …
- … Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung? …
- … Andernfalls ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Fristen möglich. Die Kosten für die bisher erbrachten Leistungen des Architekten müssen in der Regel …
- … verbindliche Preisregelung, die jedoch durch individuelle Vereinbarungen angepasst werden kann.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen …
- … Frage: Welche Kosten entstehen bei der Kündigung eines Architektenvertrags?Antwort: In der Regel müssen …
- … Honoraranspruch des ArchitektenWie das Architektenhonorar berechnet wird und welche Rechte Sie haben. …
- … 💰 Zusatzinfo: Die Kosten für einen Rechtsanwalt sollten in die Überlegung einbezogen werden, um die …
- … Sie, ob eine außergerichtliche Einigung mit dem Architekten möglich ist, um Kosten zu sparen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt berechnet zu viele Entwürfe: Kosten, Rechte & Vorgehen bei Planungsänderungen?
- … Architekt: Zu viele Entwürfe? Rechte & Kosten …
- … Architekt, Entwurf, Honorar, Bauplanung, Architektenvertrag, Leistungsphasen, Planungsänderung, Baukosten, Bauantrag …
- … Pläne für ein Bauvorhaben geändert werden müssen. Planungsänderungen können zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen führen. Es ist wichtig, Planungsänderungen frühzeitig zu erkennen und …
- … Frage: Wie kann ich mich vor unerwarteten Kosten schützen? …
- … Unerwartete Baukosten vermeiden …
- … Tipps, um Kostenüberschreitungen beim Bauen zu verhindern. …
- … Den kostenpflichtigen Teil der Rechnung sollte man dann mit dem Zusatz Schlussrechnung …
- … in 3 D gearbeitet. Es gibt es vermutlich immer noch als kostenlose 4-Wochen Testversion auf einer CD oder zum herunterladen. …
- … Architektenvertrag vereinbart wurden. Unbestellte Präsentationen und Akquise-Entwürfe sind in der Regel kostenfrei. Ein Vertrauensverhältnis ist wichtig, aber unklare Vereinbarungen können zu Streit …
- … Klären Sie vorab, welche Entwürfe im Honorar enthalten sind, um unerwartete Kosten zu vermeiden. …
- … alle Vereinbarungen schriftlich, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei Unklarheiten bezüglich des Architektenhonorars sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenfehler beim Dach: Was tun bei Planungsfehlern, Bauverzug & Kosten?
- … Architektenfehler am Dach? Bauverzug? Planungsfehler? Jetzt Ursachen erkennen, Rechte prüfen & Kosten minimieren. Hier erfahren Sie, wie! …
- … Architektenfehler beim Dach: Was tun bei Planungsfehlern, Bauverzug & Kosten? …
- … ich davon ausgehe, dass er für die hohen und nicht einkalkulierten Kosten aufkommen wird und das der Anbau wirtschaftlich und finanziell nicht mehr …
- … und nicht für die Berechnung des Kredit KfW 152. Die Anwaltskosten soll ich auch bezahlen, obwohl ich ihm schon vorab mitgeteilt hatte, …
- … beauftragt seine umstrittene Forderung gelten zu machen, ich für die entstandenen Kosten nicht aufkommen werde. …
- … Dachdecker haben auf Planungsfehler hingewiesen, was zu Bauverzug und potenziellen Mehrkosten führt. …
- … um Ihre Ansprüche (Schadensersatz, Minderung) zu prüfen. Ihre Rechtsschutzversicherung könnte die Kosten übernehmen. …
- … Antwort: Sie haben Anspruch auf Nachbesserung, Schadensersatz oder Minderung des Architektenhonorars. Die genauen Ansprüche hängen vom Umfang des Fehlers und den …
- … Antwort: Schadensersatz deckt die Kosten, die Ihnen durch den Planungsfehler entstanden sind (z.B. Mehrkosten für …
- … die Behebung des Fehlers). Minderung bedeutet, dass Sie das Architektenhonorar aufgrund des Fehlers reduzieren können. …
- … Architektenfehler am Dach: Rechte, Planung & Kosten …
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