Architektenhonorar LP 5 anpassen? Berechnungsgrundlage, Nachträge & Kostenkontrolle
In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Anpassung des Architektenhonorars in LP 5 ist gemäß HOAI möglich, wenn sich die Baukosten ändern. Bauherren haben das Recht auf aktuelle Kostenermittlungen bei Planungsänderungen. Die Schlussrechnung muss auf der endgültigen Berechnungsgrundlage basieren. Eine transparente Kommunikation mit dem Architekten ist entscheidend für eine faire Abrechnung. Das Honorar kann auch bei sinkenden Kosten angepasst werden.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung
Architektenhonorar LP 5 anpassen? Berechnungsgrundlage, Nachträge & Kostenkontrolle
Darf er die Berechnungsgrundlage einfach so ändern? Jederzeit? Dann könnte ich ja auch laufend eine neue Rechnung aufmachen. Wir wissen jetzt z.B. , dass Heizung/Sanitär doch um einiges günstiger wird als wir angesetzt haben. Dann könnte ich ja hergehen und die Rechnung wieder korrigieren?
Vielen Dank,
Reinhard
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
KI-Analyse (GoogleAI): LPAbk. 5: Honorar anpassen? Kostenkontrolle & Nachträge
Ich verstehe, dass Sie sich in Leistungsphase 5 (LP 5) befinden und eine Anpassung des Architektenhonorars in Erwägung ziehen.
Grundlage des Honorars: Das Architektenhonorar basiert auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Die Berechnungsgrundlage sind die anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens und der vereinbarte Honorarsatz.
Anpassungsmöglichkeiten: Eine Anpassung des Honorars ist grundsätzlich möglich, wenn sich die anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens wesentlich ändern. Dies kann beispielsweise durch Nachträge oder Änderungen im Bauablauf der Fall sein.
Kostenkontrolle: Eine kontinuierliche Kostenkontrolle ist entscheidend, um frühzeitig Abweichungen zu erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Vergleichen Sie die tatsächlichen Kosten regelmäßig mit der ursprünglichen Kalkulation.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Berechnungsgrundlage des Architektenhonorars und vergleichen Sie diese mit den aktuellen Baukosten. Klären Sie mögliche Honoraranpassungen frühzeitig mit dem Architekten und halten Sie diese schriftlich fest.
KI-Analyse (DeepSeek): LP 5: Honorar anpassen? Kostenkontrolle & Nachträge
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Anpassung der Berechnungsgrundlage für das Architektenhonorar in der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung). Der Bauherr hat für die Bank eine höhere Kostenaufstellung erstellen lassen, die vom Architekten unterschrieben wurde. Der Architekt nutzt nun diese höheren Kosten als neue Grundlage für seine Honorarabrechnung, was zu einer Erhöhung des Honorars führt.
✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist die Berechnungsgrundlage für das Architektenhonorar nach der HOAI die anrechenbaren Kosten. Wenn sich diese Kosten ändern, kann dies Auswirkungen auf das Honorar haben. Der Bauherr hat durch die Vorlage einer höheren Kostenaufstellung bei der Bank faktisch eine neue Kostenschätzung eingeführt.
⚠️ Korrektur: Die Annahme des Bauherrn, der Architekt könne die Berechnungsgrundlage "jederzeit" und "einfach so" ändern, ist rechtlich nicht zutreffend. Eine einseitige Änderung durch den Architekten ist nicht möglich. Die Anpassung des Honorars setzt eine vertragliche Vereinbarung oder eine nachweisbare Änderung der anrechenbaren Kosten voraus, die in der Regel durch eine schriftliche Vereinbarung oder einen Nachtrag zum Architektenvertrag dokumentiert wird.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist, ob die vom Architekten unterschriebene Kostenaufstellung für die Bank als verbindliche Kostenschätzung oder als Grundlage für eine Vertragsanpassung zu werten ist. Der Bauherr sollte prüfen, ob im Architektenvertrag Regelungen zur Anpassung der Berechnungsgrundlage bei Kostenänderungen getroffen wurden. Zudem ist zu beachten, dass die HOAI eine Anpassung des Honorars bei wesentlichen Änderungen der anrechenbaren Kosten vorsieht, jedoch nicht automatisch und rückwirkend.
🔴 Gefahr: Es besteht die Gefahr, dass der Bauherr durch die eigenmächtige Erstellung einer höheren Kostenaufstellung für die Bank ungewollt eine neue, höhere Honorargrundlage geschaffen hat. Der Architekt könnte dies als Zustimmung zu höheren Kosten und damit zu einem höheren Honorar interpretieren. Eine einseitige Rücknahme der Kostenaufstellung durch den Bauherrn, wie im Text angedeutet, ist rechtlich nicht ohne weiteres möglich, wenn der Architekt diese bereits als Grundlage für seine Abrechnung verwendet hat.
👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte umgehend das Gespräch mit dem Architekten suchen und die Situation klären. Es ist dringend zu empfehlen, eine schriftliche Vereinbarung über die Berechnungsgrundlage für das Honorar zu treffen. Der Bauherr sollte darauf bestehen, dass die tatsächlichen, durch Angebote belegten Kosten (z.B. die günstigeren Heizungs- und Sanitärkosten) als Grundlage dienen. Falls keine Einigung erzielt wird, sollte ein auf Baurecht spezialisierter Rechtsanwalt oder ein Sachverständiger für Architektenhonorare hinzugezogen werden, um die vertraglichen Grundlagen und die Rechtmäßigkeit der Honorarforderung zu prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Honorars und definiert die verschiedenen Leistungsphasen.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Anrechenbare Kosten, Honorarsatz - Leistungsphase 5 (LP 5)
- Die Leistungsphase 5 umfasst die Ausführungsplanung. In dieser Phase werden die detaillierten Pläne und Beschreibungen für die Umsetzung des Bauvorhabens erstellt.
Verwandte Begriffe: HOAI, Ausführungsplanung, Werkplanung - Anrechenbare Kosten
- Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten ohne Grundstückskosten und Baunebenkosten.
Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Honorarberechnung - Nachtrag
- Ein Nachtrag ist eine zusätzliche Leistung, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht. Nachträge können zu einer Erhöhung der Baukosten und des Architektenhonorars führen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsänderung, Mehrkosten - Kostenkontrolle
- Die Kostenkontrolle umfasst die Überwachung und Steuerung der Baukosten während des gesamten Bauprojekts. Ziel ist es, die Kosten im Rahmen des Budgets zu halten und frühzeitig Abweichungen zu erkennen.
Verwandte Begriffe: Budget, Baukosten, Kostenplanung - Architektenvertrag
- Der Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. Er sollte detaillierte Angaben zum Leistungsumfang, zum Honorar und zu den Zahlungsbedingungen enthalten.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, HOAI, Leistungsbeschreibung - Honorar
- Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten. Es wird in der Regel auf Basis der HOAI und der anrechenbaren Kosten berechnet.
Verwandte Begriffe: HOAI, Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die Leistungsphase 5 (LP 5)?
Die LP 5 umfasst die Ausführungsplanung. Hier erstellt der Architekt detaillierte Pläne und Beschreibungen für die Umsetzung des Bauvorhabens. - Wie werden Nachträge beim Architektenhonorar berücksichtigt?
Nachträge, die zu einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten führen, können eine Anpassung des Architektenhonorars rechtfertigen. Die genaue Berechnung sollte im Architektenvertrag geregelt sein. - Welche Rolle spielt die Kostenkontrolle in LP 5?
Die Kostenkontrolle ist in LP 5 besonders wichtig, da hier die Ausführungsplanung konkretisiert wird und die Kosten genauer abschätzbar sind. Regelmäßige Vergleiche mit der ursprünglichen Kalkulation helfen, Abweichungen frühzeitig zu erkennen. - Was sind anrechenbare Kosten?
Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten ohne Grundstückskosten und Baunebenkosten. - Wie kann ich mein Architektenhonorar überprüfen?
Sie können Ihr Architektenhonorar anhand der HOAI und der vereinbarten Leistungen überprüfen. Bei Unklarheiten kann eine unabhängige Beratung durch einen Bausachverständigen oder einen Architektenverband sinnvoll sein. - Was passiert, wenn die Baukosten steigen?
Wenn die Baukosten steigen, kann dies zu einer Erhöhung des Architektenhonorars führen, da die anrechenbaren Kosten steigen. Dies sollte jedoch im Architektenvertrag geregelt sein. - Darf der Architekt das Honorar jederzeit anpassen?
Nein, der Architekt darf das Honorar nicht jederzeit anpassen. Eine Anpassung ist nur bei Änderungen der anrechenbaren Kosten oder des Leistungsumfangs möglich. - Was ist, wenn ich mit der Rechnung nicht einverstanden bin?
Wenn Sie mit der Rechnung nicht einverstanden sind, sollten Sie dies dem Architekten schriftlich mitteilen und um eine detaillierte Aufschlüsselung bitten. Bei weiterhin bestehenden Unklarheiten können Sie eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.
🔗 Verwandte Themen
- Architektenvertrag prüfen
Worauf Sie bei der Prüfung Ihres Architektenvertrags achten sollten. - HOAI-Grundlagen verstehen
Die wichtigsten Aspekte der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. - Baukosten senken
Tipps und Strategien zur Reduzierung der Baukosten. - Nachträge vermeiden
Wie Sie Nachträge im Bauprozess minimieren können. - Kostenkontrolle im Bauprozess
Methoden und Werkzeuge zur effektiven Kostenkontrolle.
-
Architektenhaftung: Honorar für Risiko bei Kostenüberschreitung
Sie wollten ...
bei der Bank was rausholen und brauchten dafür die Unterschrift des Architekten. Der HAFTET für seine Unterschrift. Wenn Sie also mauscheln und der Architekt mitspielt, warum sollte der Architekt dann nicht sein höheres Haftungsrisiko vergütet bekommen.
Außerdem - wieviel haben Sie denn da draufgepackt, dass es sich so massiv im Honorar bemerkbar macht. Musste die S-Klasse für die Garage noch mit finanziert werden?
Ich liebe das. Immer alles mitnehmen und nichts bezahlen. -
HOAI: Anpassung der Berechnungsgrundlage bei Finanzierung
Also mit Mauscheln hat das nichts zu tun ...
Also mit Mauscheln hat das nichts zu tun. Wir hatten ursprünglich ein Budget angesetzt, das Berechnungsgrundlage war, mit dem wir jetzt halt nicht ganz klar kommen werden, sodass wir das bei der Finanzierung berücksichtigen mussten. Von S-Klasse kann keine Rede sein. Wir sind schon froh, wenn wir einigermaßen hinkommen.
Was sagt denn die HOAIAbk. dazu? Kann die Berechnungsgrundlage fortlaufend angepasst werden? -
HOAI §10: Honoraranpassung bei geänderten Baukosten
-
Kostenberechnung: Fortlaufende Anpassung – HOAI-Regelung?
Danke für die Links. Leider ist offensichtlich nicht ...
Danke für die Links. Leider ist offensichtlich nicht geregelt, ob bzw. wie oft Kostenberechnung, Kostenanschlag etc. fortlaufend angepasst werden dürfen. -
Planungsänderungen: Bauherrenrecht auf aktuelle Kostenermittlung
Das kann doch ...
gar keiner regeln. Schließlich hat der Bauherr a) das Recht, alle 2 Tage eine Planungsänderung (mit Kostenänderung) zu beauftragen - er muss es nur bezahlen und b) ein Anrecht auf eine aktuelle KE.
Also sind Änderungen (egal warum) einzuarbeiten. -
Architektenhonorar: Anpassung bei sinkenden Baukosten?
Ach ja ...
Wenn sich die Kosten nach unten verändert hätten, würden Sie dann auch fragen, ob Sie auch nach der alten, höheren KE abrechnen dürfen - dem Architekten also mehr zahlen.
Ich glaub es nicht. -
Schlussrechnung: Endgültige Berechnungsgrundlage laut HOAI
Es wäre auch unsinnig
wenn in der HOAIAbk. stehen würde, dass z.B. maximal 3x angepasst werden darf. Selbstverständlich ist am Ende, also zur Schlussrechnung, auf die jeweils endgültige Berechnungsgrundlage anzupassen. Wer Lust hat, bei jeder auch noch so geringen Änderung eines Kostenbestandteils der anrechenbaren das Honorar täglich rauf- und runterzurechnen und ständig Kleinbeträge hin und her zu berechnen und zu überweisen, kann das natürlich tun wenn es ihm nicht zu blöd wird. -
Architektenhonorar: Faire Abrechnung und Kostenkontrolle
OK, vielen Dank für die Ausführungen. Damit ist ...
OK, vielen Dank für die Ausführungen. Damit ist mir schon mal geholfen. Natürlich will ich den Architekt nicht um sein verdientes Honorar bringen, aber ich möchte halt, dass es fair zugeht. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architektenhonorar LPAbk. 5: Anpassung, Kostenkontrolle & Nachträge
💡 Kernaussagen: Die Anpassung des Architektenhonorars in LP 5 ist gemäß HOAIAbk. möglich, wenn sich die Baukosten ändern. Bauherren haben das Recht auf aktuelle Kostenermittlungen bei Planungsänderungen. Die Schlussrechnung muss auf der endgültigen Berechnungsgrundlage basieren. Eine transparente Kommunikation mit dem Architekten ist entscheidend für eine faire Abrechnung. Das Honorar kann auch bei sinkenden Kosten angepasst werden.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhaftung: Honorar für Risiko bei Kostenüberschreitung trägt der Architekt ein Haftungsrisiko, wenn er bei der Finanzierung mitwirkt. Dies sollte bei der Honoraranpassung berücksichtigt werden.
✅ Zusatzinfo: Gemäß HOAI §10: Honoraranpassung bei geänderten Baukosten regelt die HOAI die Anpassung des Honorars, falls keine Pauschalierung vereinbart wurde. Die Begriffe Kostenberechnung und Kostenanschlag sind in der DINAbk. 276 definiert.
📊 Zusatzinfo: Die Diskussionsteilnehmer betonen, dass der Bauherr das Recht hat, Planungsänderungen zu beauftragen, die sich auf die Baukosten auswirken. Dies führt zu einer Anpassung der Kostenermittlung, wie im Beitrag Planungsänderungen: Bauherrenrecht auf aktuelle Kostenermittlung erläutert wird. Die fortlaufende Anpassung der Kostenberechnung ist demnach ein dynamischer Prozess.
💰 Zusatzinfo: Es ist wichtig zu beachten, dass eine Anpassung des Architektenhonorars sowohl bei steigenden als auch bei sinkenden Baukosten möglich ist. Dies wird im Beitrag Architektenhonorar: Anpassung bei sinkenden Baukosten? thematisiert. Eine faire Abrechnung sollte beide Szenarien berücksichtigen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Berechnungsgrundlage und mögliche Nachträge frühzeitig mit Ihrem Architekten. Achten Sie auf eine transparente Kostenkontrolle während der Leistungsphase 5. Weitere Informationen zur Honoraranpassung finden Sie im Beitrag HOAI: Anpassung der Berechnungsgrundlage bei Finanzierung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenhonorar, Leistungsphase, Honoraranpassung, Nachträge". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar berechnen: Kostenfaktoren, HOAI-Grundlagen & Spartipps für Anbau?
- … Architektenhonorar: Berechnungsgrundlagen & Kosten …
- … Architektenhonorar verstehen: Wie sich die Kosten für Planung & Baugenehmigung beim Anbau zusammensetzen. Jetzt informieren & Honorar richtig einschätzen! …
- … Architektenhonorar, HOAIAbk., Baukosten, Anbau, Baugenehmigung, Architekt Kosten, Honorarzone, Mittelsatz, Architektenrechnung, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Neubau: Transparenz der Architekten-Kalkulation – Wie Rohdaten & Rechenwege prüfen?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei Planungsfehlern? Vorgehen & Rechte
- … Architekt im Praktikum hat Planungsfehler verursacht? Kann das Architektenhonorar gekürzt werden? Welche Rechte haben Bauherren? Jetzt informieren! …
- … AiP, Architektenhonorar, Honorarkürzung, Planungsfehler, Bauherrenrechte, Architektenvertrag, LP1-8, Bauprojekt …
- … Frage: Kann das Architektenhonorar auf Grund des Einsatzes eines AiP gekürzt werden? Falls ja, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW?
- … Architektenhonorar prüfen: Kosten im Blick …
- … Architektenhonorar prüfen: Wie Bauherren in NRW die Honorarkalkulation ihrer Architekten nachvollziehen und Kostenfallen vermeiden. Jetzt informieren! …
- … Architektenhonorar, Honorarkalkulation, Fertighausbau, NRW, Baukosten, Architektvertrag, HOAIAbk., Leistungsphasen, Kostenprüfung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauantrag Raumnutzungsänderung Dachbodenausbau: Kosten, Dauer & Genehmigung?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt berechnet zu viele Entwürfe: Kosten, Rechte & Vorgehen bei Planungsänderungen?
- … Architekt, Entwurf, Honorar, Bauplanung, Architektenvertrag, Leistungsphasen, Planungsänderung, Baukosten, Bauantrag …
- … Die HOAI definiert verschiedene Leistungsphasen, und für jede Phase sind bestimmte Leistungen vorgesehen. Wenn der …
- … [br]Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorar, Architektenvertrag …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt für Mehrfamilienhaus in Düsseldorf finden: Empfehlungen, Kosten & Planung?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Auflösen: Kosten, Risiken & Alternativen bei Planungsfehlern?
- … mangelnder Kommunikation in eine Krise geraten ist. Der Architekt hat die Leistungsphasen 5 und 6 nicht ordnungsgemäß erbracht und möchte nun den Vertrag …
- … sachliche Begründung beenden will – trotz bestehender vertraglicher Verpflichtung zur Erstellung der Leistungsphasen 5 und 6 (Werkplanung und Ausschreibung). …
- … Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten, Architektenhonorare und Nebenkosten.[br]Verwandte Begriffe: Baunebenkosten, Honorar, Budget …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigt Vertrag: Rechte, Pflichten & Alternativen bei Vertrauensverlust?
- … und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die verschiedenen Leistungsphasen fest.[br]Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen …
- … Leistungsphasen …
- … Die HOAIAbk. unterteilt Architekten- und Ingenieurleistungen in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen.[br]Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenleistung, …
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenhonorar, Leistungsphase, Honoraranpassung, Nachträge" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Architektenhonorar, Leistungsphase, Honoraranpassung, Nachträge" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Architektenhonorar LP 5 anpassen? Berechnungsgrundlage, Nachträge & Kostenkontrolle
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: LP 5: Honorar anpassen? Kostenkontrolle & Nachträge
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Architektenhonorar, LP 5, Leistungsphase 5, Honoraranpassung, Nachträge, Kostenkontrolle, Baukosten, Architektenrechnung
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |
