Architekt droht mit Honoraränderung wegen Übereifer des Bauherrn? Kosten, Rechte, Vorgehen
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architekt droht mit Honoraränderung wegen Übereifer des Bauherrn? Kosten, Rechte, Vorgehen
wir haben mit unserem Architekten ein Problem. Meine Frage nun, gehen wir falsch an die Sache heran oder befindet sich unser Architekt im Irrtum?
Wir haben den Architekten nach LPAbk. 1 - 9 200.000 € (Kostengruppe 300-500) mit dem Bau einer Doppelhaushälfte beauftragt.
Die erste schriftliche Kostenermittlung sieht wie folgt aus: Baukosten 231.000 zzgl. 35.000 Baunebenkosten. Hierüber gab es bereits ein "Kritikgespräch", das Haus wurde jedoch ohne weitere Änderungen dann beauftragt. Wir hatten die Hoffnung, an der ein oder anderen Stelle noch etwas einsparen zu können.
Ja, jeder der bereits gebaut hat wird an dieser Stell lächeln - wir inzwischen auch.
Mit den Mehrkosten von 35.000 haben wir uns inzwischen abgefunden. Glücklicherweise sind wir in der Lage diese aufzufangen, befinden uns sogar inzwischen bei 45.000 (Endstand!)
Nun zum eigentlichen Problem:
Wir haben uns für den Bau mit einem Architekten entschieden, weil wir - entgegen bei einem Bauträgermodell - mitwirken wollen. Schließlich ist es unser Haus.
Unser Architekt weigert sich jedoch von seinen Standardausschreibungen abzuweichen, dies würde den Kostenspiegel verfälschen. Somit schreibt er die einzelnen Gewerke aus und wenn der Vergabevorschlag vorliegt ziehen wir los und sprechen mit den Handwerkern. Beauftragen dann den, der unsere (!) Wünsche am besten/kostengünstigsten umsetzen kann.
Bei diesen Gesprächen ist der Bauleiter logischerweise nicht zugegen. Er erhält dann mit der Beauftragung eine Gesprächsnotiz inkl. Der Auflistung unserer Wünsche.
Eine direkte Anweisung an die Handwerker erfolgt nicht.
Wir schauen auch öfter auf der Baustelle vorbei und leiten schriftliche Vermerke an unseren Bauleiter weiter, sofern die erforderlich ist. So z.B. bei einem falschen Lampenauslass an der Decke, falscher Platzierung der Außenzapfstelle etc.
Einzige Ausschreibung die noch fehtl: Außenanlage - alle anderen Gewerke sind beauftragt. Sanitär fängt nächste Woche mit der Rohmontage an.
Nun ereilt uns folgende E-Mail:
" ... bei allem Verständnis für Ihren Übereifer müssen wir leider feststellen, dass der Bearbeitungsaufwand Ihrer Anliegen, welche Sie uns zwischenzeitlich fast täglich in seitenlangen Faxen übermitteln, nichts mehr mit einer üblichen Bauabwicklung einer Standard-Doppelhaushälfte zu tun hat und weit darüber hinausgeht. Planung und Durchführung eines geordneten und effektiven Bauablaufes sind hierdurch ebenfalls in Frage gestellt. Auch ist es für uns immer wieder erstaunlich, welchen Umfang an Problemstellungen Sie selbst generieren. Dies haben wir in dieser Form noch nicht erlebt.
Mehr als ärgerlich ist es, dass Sie trotz zigfacher Bitte um Unterlassung immer wieder mit den Handwerkern ohne jede Erfordernis in die Diskussion bautechnischer Details eintreten und hieraus Schlussfolgerungen ableiten und Ausführungsfestlegungen in den Raum stellen, welche dann von uns wieder mit entsprechendem Aufwand geradegerückt werden müssen.
Wir möchten Sie bitten, mit Herrn XXXXX zu besprechen, wie nunmehr kurzfristig zu einem Abschluss der Bemusterungen und endgültigen Ausführungsfestlegungen gelangt werden kann, damit Ihr Objekt nach Wetteraufgang schnellstmöglich fertiggestellt werden kann.
Bis dahin müssen wir uns vorbehalten, die vereinbarte Honorargrundlage in Frage zu stellen ... "
Auch wenn nach dieser Email der Eindruck entsteht, wir würden täglich unsere Wünsche ändern, Handwerkern Anweisungen erteilen etc. ... dem ist nicht so.
Wir wollen auch weiterhin aktiv am Hausbau teilhaben und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Nach dieser Email stellt sich die Frage, wie wir vorgehen sollen.
Weder schriftliche, noch mündliche Erläuterungen/Gespräche führen zu einem Ergebnis.
Zwischenzeitlich haben wir auch mit den Handwerkern (alle Handwerker = Empfehlungen unseres Architekten) gesprochen. Dort versteht man auch nicht, weshalb immer mit den "Standard-Ausschreibungen" gearbeitet wird. Unser Mitwirken wird von Seiten der Handwerker als angenehm empfunden, da wir exakt wissen, was wir wollen und darüber hinaus einmal getroffene Entscheidungen auch Bestand haben ...
Wäre es ratsam vorsorglich einen Anwalt einzuschalten (Aufgrund der angedrohten Honoraränderung? Oder ist es wirklich falsch, dass wir uns dafür interessieren, wofür wir unser Geld ausgeben?
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Ich verstehe, dass Sie ein Problem mit Ihrem Architekten haben, der aufgrund von vermeintlichem "Übereifer" mit einer Änderung der Honorargrundlage droht. Hier sind einige Punkte, die ich Ihnen rate zu beachten:
1. Honorarvereinbarung prüfen: Sehen Sie sich die ursprüngliche Honorarvereinbarung genau an. Welche Leistungen sind in den Leistungsphasen 1-9 (LPAbk. 1-9) definiert? Gibt es Klauseln zu Mehrkosten aufgrund von Änderungen oder zusätzlichen Wünschen?
2. Dokumentation: Führen Sie ein detailliertes Protokoll aller Gespräche, E-Mails und Anweisungen an Handwerker. Dies ist wichtig, um den Umfang der Änderungen und den damit verbundenen Aufwand nachzuweisen.
3. Architektenvertrag: Im Bauträger Modell ist der Architekt oft weisungsgebunden durch den Bauträger. Dies sollte im Vertrag geregelt sein. Klären Sie, inwieweit Ihre Wünsche vom Standard abweichen und ob diese im Rahmen des Architektenvertrags abgedeckt sind.
4. Kostenspiegel und Ausschreibungen: Vergleichen Sie die ursprünglichen Kostenschätzungen mit den tatsächlichen Kosten. Hat der Architekt Standardausschreibungen verwendet und einen transparenten Vergabevorschlag erstellt? Weichen die tatsächlichen Kosten erheblich ab, kann dies ein Anlass für eine Honoraranpassung sein.
5. Anwaltliche Beratung: Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Forderung des Architekten berechtigt ist, empfehle ich Ihnen, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren. Dieser kann die Sachlage prüfen und Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht auf, um die Situation rechtlich bewerten zu lassen und Ihre nächsten Schritte zu planen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Leistungsphasen (LP 1-9)
- Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte der Architektenleistung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung gemäß HOAIAbk.. Sie definieren den Umfang der zu erbringenden Leistungen. Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Honorarordnung.
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung. Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarvereinbarung, Baukosten.
- Kostenspiegel
- Ein Kostenspiegel ist eine detaillierte Aufstellung aller Kosten eines Bauprojekts, gegliedert nach Kostengruppen. Er dient der Kostenkontrolle und -transparenz. Verwandte Begriffe: Baukosten, Baunebenkosten, Kostenschätzung.
- Bauträgermodell
- Beim Bauträgermodell überträgt der Bauherr die Planung und Ausführung des Bauprojekts an einen Bauträger. Der Bauträger trägt die Verantwortung für die gesamte Bauabwicklung. Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Bauherr, Architekt.
- Ausschreibung
- Eine Ausschreibung ist die Aufforderung an verschiedene Unternehmen, Angebote für eine bestimmte Leistung abzugeben. Sie dient dem Preisvergleich und der Auswahl des günstigsten Anbieters. Verwandte Begriffe: Vergabeverfahren, Angebot, Bieter.
- Vergabevorschlag
- Ein Vergabevorschlag ist die Empfehlung des Architekten oder Bauleiters, welches Unternehmen den Zuschlag für eine bestimmte Leistung erhalten soll. Er basiert auf den eingegangenen Angeboten und deren Bewertung. Verwandte Begriffe: Ausschreibung, Angebot, Zuschlag.
- Baunebenkosten
- Baunebenkosten sind alle Kosten, die zusätzlich zu den reinen Baukosten anfallen, wie z.B. Architektenhonorare, Genehmigungsgebühren und Versicherungen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Gesamtbaukosten. Verwandte Begriffe: Baukosten, Kostenspiegel, Finanzierung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet LP 1-9 im Architektenvertrag?
LP 1-9 steht für die Leistungsphasen 1 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese Phasen umfassen alle Leistungen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. - Was ist ein Kostenspiegel?
Ein Kostenspiegel ist eine detaillierte Aufstellung aller Kosten, die bei einem Bauprojekt anfallen. Er dient dazu, die Kosten zu kontrollieren und Abweichungen frühzeitig zu erkennen. - Was ist das Bauträgermodell?
Beim Bauträgermodell beauftragt der Bauherr einen Bauträger, der das gesamte Bauprojekt plant und umsetzt. Der Architekt ist in diesem Fall oft dem Bauträger weisungsgebunden. - Was tun, wenn der Architekt Mehrkosten fordert?
Prüfen Sie die Honorarvereinbarung, dokumentieren Sie alle Änderungen und holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat. Vergleichen Sie die ursprünglichen Kostenschätzungen mit den tatsächlichen Kosten. - Welche Rolle spielen Ausschreibungen?
Ausschreibungen dienen dazu, Angebote von verschiedenen Handwerkern einzuholen und die günstigsten Preise zu ermitteln. Standardausschreibungen sorgen für Transparenz und Vergleichbarkeit. - Was ist bei Anweisungen an Handwerker zu beachten?
Alle Anweisungen sollten schriftlich dokumentiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden und den Umfang der Änderungen nachweisen zu können. - Wie wichtig ist die Dokumentation von Gesprächen?
Eine detaillierte Dokumentation aller Gespräche, E-Mails und Anweisungen ist wichtig, um den Umfang der Änderungen und den damit verbundenen Aufwand nachzuweisen. - Was ist die Honorargrundlage?
Die Honorargrundlage ist die Basis für die Berechnung des Architektenhonorars. Sie basiert auf den Baukosten und den erbrachten Leistungen.
🔗 Verwandte Themen
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Worauf Sie bei der Vertragsgestaltung achten sollten. - Honorarberechnung nach HOAI
Grundlagen und Tipps zur korrekten Honorarermittlung. - Umgang mit Mehrkosten am Bau
Wie Sie unerwartete Kostensteigerungen vermeiden. - Rechte und Pflichten des Bauherrn
Was Sie als Bauherr wissen müssen. - Streit mit dem Architekten
Wie Sie Konflikte lösen und Ihre Interessen wahren.
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Architekt vs. Bauherr: Vertrauen und Interessenvertretung
Bauen braucht vertrauen
Hallo,
Sie haben sich einen unabhängigen Fachmann hinzu geholt, der dafür bezahlt wird, dass er IHRE Interessen vertritt. Es scheint aber ein graues Schaf zu sein, was Sie da beauftragt haben 😉
Sie hätten spätestens reagieren sollen, als Ihre speziellen Wünsche nicht umgesetzt wurden. Die Leistungsbeschreibung ist genau dafür da, die konkrete Ausführung festzulegen. Je genauer dies im Vorfeld geschieht, desto sicherer können die Unternehmer kalkulieren und desto genauer steht das Endergebnis fest. Bei so erheblichen Kostenüberschreitungen kann und muss man dann entsprechend gegen steuern.
Sie sollten schnellstens das Gespräch suchen und eine Klärung herbei führen. Es ist selbstverständich Ihr gutes Recht, Ihre Baustelle zu besuchen. Wenn dabei Fehler festgestellt und angezeigt werden, so sollte der Architekt dafür dankbar sein.
Wahrscheinlich wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als, unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes, den Vertrag zu lösen oder nach dem Motto "weiter so" zu Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen -
HOAI: Honorarermittlung unabhängig von Bauherren-Mitwirkung
Honorargrundlage
Warum sollte Frau L. den Vertrag lösen? Die HOAIAbk. ist auf den Leistungsumfang ausgerichtet und nicht auf die Größe der Mitwirkung des Bauherrn. Natürlich ist der Umfang der Arbeiten abhängig von den Kenntnissen, Fähigkeiten, Beteiligung, Sorgfalt usw. von Bauherrn und Handwerkern - aber das geht nicht in die Honorarermittlung ein.Bestenfalls können die Vertrauensgrundlagen der Zusammenarbeit mit dem Architekten gestört sein - und zwar von beiden Seiten. Aus der Anfrage Frau L. ist zu vermuten, dass bez. der Aufgabe des Architekten von Ihrer Seite (noch?) kein Vertrauensverlust besteht. Warum sollten Sie dann Aktivitäten entwickeln. Von Seiten des Architekten dürfte höchstens eine Drohung der Kündigung wegen unmöglicher Zusammenarbeit möglich sein - aber keine Drohung mit zusätzlichen Honorarforderungen.
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Bauleitung: Vertrauen vs. ständige Fehlerkontrolle
meine Meinung
wenn dieses Schreiben auch nur annähernd der Wahrheit entspricht, sind sie der Alptraum eines jeden Bauleiters.
Sie kaufen sie einen Fachmann ein, lassen sie den doch mal machen! Immer sofort auf alle Fehler reagieren und damit dem Bauleiter seinen Führungsstil verwässern ist doch kontraproduktiv. Halten sie sich mal 3 Wochen zurück und bringen sie Vertrauen entgegen. Und wenn mal ein Kabelauslass nicht richtig sitzt, was soll es. wird halt 2 Tage später geändert, solange sie es nicht bezahlen müssen.
Gruß Christian
PS: ist doch klar, dass die Handwerker Ihnen in den Hintern kriechen, die Meisten haben doch Spaß, wenn der Bauleiter als unfähig dargestellt wird. -
Ausschreibung: Standard vs. Bauherren-Wünsche
das Problem ist doch ...
Wenn ich es richtig sehe liegt das Problem doch hier:
"Unser Architekt weigert sich jedoch von seinen Standardausschreibungen abzuweichen, dies würde den Kostenspiegel verfälschen. "
Kostenspiegel verfälschen? Man kann doch nicht den goldenen Wasserhahn ausschreiben wenn der Bauherr einen Weiß-lackierten will?
Wenn die Treppe aus Kiefernholz sein soll, darf man doch nicht die Stufen aus Marmor ausschreiben?
Oder liege ich als Bauherr mit meiner Meinung hier falsch?
Grüße -
Bauleiter irritiert: Direkter Kontakt zu Handwerkern?
Ergänzung zum Übereifer
Hallo,
das Problem ist nicht, dass wir kein Vertrauen hatten, sondern der Bauleiter irritiert ist, dass wir mit den Handwerkern überhaupt Kontakt aufnehmen. Mit jedem Gespräch entsteht wohl mehr Verärgerung, was wir nicht verstehen können.
Wir zahlen schließlich die Rechnungen, wir werden in dem Haus leben ...
Ja, wir haben einen Fachmann beauftragt - aber doch zur Koordination und Beratung, nicht dafür, dass wir bei unserem eigenen Hausbau nichts mehr zu sagen haben ...
Die Gesprächsnotizen (um ihn stets aktuell informiert zu halten) stören seinen Arbeitsablauf.
Ein Beispiel:
Für unseren Balkon plante der Architekt ein feuerverzinktes Geländer mit Gitterrost. Er und der Bauleiter empfahlen uns dieses mit dem Kommentar, dies sei die kostengünstigste Variante. Optisch für uns kein "high-light", aber die in Aussicht gestellte Kosteneinsparung ließ uns mit der Optik "Frieden schließen".
Das Ausschreibungsergebnis jedoch ließ "Dolarzeichen" in unseren Augen aufblühen.
Das Gespräch mit dem Handweker begann dann mit " ... na, da haben Sie sich ja etwas teures ausgesucht ... " Unsere Überraschung kann sich der Laie evtl. vorstellen ...
Nach diesem Beratungsgespräch enthielt unsere Gesprächsnotiz lediglich den Hinweis, dass wir das Geänder gemäß Ausschreibung nicht wünschen, sondern ein feuerverzinkten 40 x 40 mm Rahmen mit geschweißtem Flacheisen in Auftrag gegebn werden soll. Nach Beauftragung des Schlossers in einem Vororttermin noch weitere Details geklärt werden.
So möchte unser Bauleiter unbedingt, dass der Treppenabgang mit einer Zinkblechabdeckung versehen wird (Zusatzkosten ca. 500 €), der Schlosser und wir uns jedoch bereits einig sind, dass dies nicht nötig ist. Eine Ferndiagnose wollten jedoch weder er noch wir, sondern die endgültige Entscheidung fällt bei der anstehenden Besichtigung.
Auf den Kostenunterschied angesprochen meinte unser Bauleiter.. "ja, da ist ja auch ein Bauträgergeländer ... "
Je weiter der Bau voranschreitet, je mehr haben wir den Eindruck, dass sich der Architekt verwirklichen will - aber doch bitte nicht auf unsere Kosten.
Und wie sollen wir ruhigen Gewissens den Bau einfach laufen lassen ...?
Ähnliche Beispiele könnte ich nun noch einige aufführen ... -
Haftungsausschluss: Bauherr-Anweisung vs. Architekten-Haftung
Die Wahrheit ...
scheint mal wieder irgendwo dazwischen zu liegen.
Wenn der Architekt und sein Bauleiter (= Planer) einer Ausführung vorschlagen - Blechabdeckung -, dann haften sie dafür.
Wenn Sie das nicht wollen und der Handwerker vielleicht keine Ahnung hat, dann entlassen Sie den Architekten einfach aus der Haftung - und gut ist. Aber bitte schriftlich.
Dito mit den Kosten.
Ohne ganz konkrete Beispiele mit Zahlen wird hier niemand sagen können, ob Sie, der Architekt oder beide Recht haben.
Aber eines kann ich Ihnen aus täglich Erfahrung sagen.
Viele Handwerker nutzen einen Bauherren, der wider seinen Bauleiter /Architekt handelt genüsslich aus, um immer ihren Willen und den max. Gewinn durchzusetzen. Und im Zweifel war es immer der andere, der die Anweisung gegeben hat. Und dann beweisen Sie mal, dass Sie's nicht waren.
So was ist wirklich ein Alptraum.
Wenn Sie mit Handwerkern verhandeln - IMMER mit Ihrem BL. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architekt Honorar: Rechte und Vorgehen bei Übereifer
💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert die Problematik, wenn ein Architekt mit Honoraränderungen aufgrund von vermeintlichem "Übereifer" des Bauherrn droht. Es geht um die Rechte des Bauherrn, die korrekte Honorarermittlung nach HOAIAbk. und die Bedeutung von Vertrauen und klarer Kommunikation zwischen Bauherr, Architekt und Handwerkern. Die Diskussion beleuchtet auch die Frage, inwieweit der Bauherr in den Bauprozess eingreifen darf und welche Konsequenzen dies für die Haftung des Architekten hat.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Haftungsausschluss: Bauherr-Anweisung vs. Architekten-Haftung wird darauf hingewiesen, dass Bauherren, die von Architekten-Vorschlägen abweichen, die Haftung des Architekten übernehmen sollten – idealerweise schriftlich.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI: Honorarermittlung unabhängig von Bauherren-Mitwirkung stellt klar, dass die Honorarermittlung nach HOAI sich nach dem Leistungsumfang richtet und nicht nach dem Grad der Mitwirkung des Bauherrn.
🔧 Zusatzinfo: Im Beitrag Ausschreibung: Standard vs. Bauherren-Wünsche wird die Problematik von Standardausschreibungen des Architekten thematisiert, die nicht den Wünschen des Bauherrn entsprechen. Hier sollte eine klare Kommunikation und Anpassung der Ausschreibung erfolgen.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten frühzeitig und offen mit ihrem Architekten kommunizieren, ihre Wünsche klar äußern und auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung achten. Bei Meinungsverschiedenheiten sollte das Gespräch gesucht werden, um Vertrauensverluste und Honorarstreitigkeiten zu vermeiden. Bei unklaren Situationen ist die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes ratsam. Siehe auch Architekt vs. Bauherr: Vertrauen und Interessenvertretung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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