Teilungsvermessung: Kostenexplosion durch Vermesser – Was tun bei Vollstreckungsbescheid?
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Teilungsvermessung: Kostenexplosion durch Vermesser – Was tun bei Vollstreckungsbescheid?
Seine Gebührenbescheide waren in Endeffekt doppelt so hoch wie das Pauschalangebot. Zudem war auf seinen Gebührenbescheiden keine Rechtsmittelbelehrung und außerdem absolut nicht nachvollziehbar, warum sie in dieser Höhe anfallen.
Wir haben diese Bescheide bestritten und ihn um Aufklärung gebeten, da er seine Arbeiten auch noch nicht zu Ende erbracht hat.
Diese Aufklärung hat er nicht vorgenommen, sondern uns "erpresst", dass er nicht weiter machen würde, wenn er sein Geld nicht bekommen würde.
Wir haben ihm daraufhin den Auftrag gekündigt und einen anderen Vermesser beauftragt, der seine Arbeit zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt hat. Seine Gebührenbescheide waren für uns absolut nachvollziehbar, detailliert etc.
Nun der Punkt: die erste Reaktion des gekündigten Vermessers war ein Vollstreckungsbescheid in Amtshilfe mit der zuständigen Behörde. Durch den Einspruch unseres Anwaltes bei der Behörde, wurden dem Vermesser die Unterlagen zurückgeschickt. Nun hat nach zwei Monaten unser ehemaliger Vermesser bei uns eine Kontopfändung durchgeführt, da er sich ja scheinbar als öffentlich bestellter Ingenieur selbst Titel ausstellen kann. Was können wir tun? (Nordrhein-Westfalen)
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Ich verstehe, dass Sie aufgrund eines unerwartet hohen Gebührenbescheids für eine Teilungsvermessung und einem darauf folgenden Vollstreckungsbescheid des Vermessers besorgt sind. Hier sind einige Punkte, die ich Ihnen rate zu beachten:
- Prüfung des Pauschalangebots: War das Pauschalangebot schriftlich fixiert? Wenn ja, ist der Vermesser grundsätzlich daran gebunden. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise bei unvorhersehbaren Mehraufwendungen, die aber nachweisbar und Ihnen gegenüber transparent zu machen gewesen wären.
- Gebührenordnung für Vermessungsleistungen (VermGebO NRW): Auch wenn kein direkter Hinweis auf die Gebührenordnung erfolgte, ist diese in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich maßgeblich. Prüfen Sie, ob die abgerechneten Leistungen und Gebührensätze der VermGebO entsprechen.
- Rechtsmittel gegen den Vollstreckungsbescheid: Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie Einspruch einlegen. Die Frist hierfür ist kurz (in der Regel zwei Wochen ab Zustellung). Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den Einspruch zu formulieren und die Erfolgsaussichten zu beurteilen.
- Anwaltliche Beratung: Angesichts der Kontopfändung und der Komplexität der Rechtslage ist die Einschaltung eines Anwalts ratsam. Dieser kann Akteneinsicht beantragen, die Gebührenabrechnung des Vermessers prüfen und Sie im weiteren Verfahren vertreten.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht oder Honorarrecht auf, um den Vollstreckungsbescheid prüfen zu lassen und die nächsten Schritte zu besprechen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Teilungsvermessung
- Die Teilungsvermessung ist die Zerlegung eines Grundstücks in rechtlich selbstständige Teile. Sie wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt und ist die Grundlage für die Eintragung der neuen Grundstücke im Grundbuch.
Verwandte Begriffe: Grundstücksteilung, Katastervermessung, Grenzfeststellung - Vollstreckungsbescheid
- Ein Vollstreckungsbescheid ist ein Titel, mit dem ein Gläubiger (hier der Vermesser) seine Forderung gegen einen Schuldner (Sie) zwangsweise durchsetzen kann. Er wird auf Antrag des Gläubigers vom Amtsgericht erlassen.
Verwandte Begriffe: Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, Titel - Gebührenordnung für Vermessungsleistungen (VermGebO)
- Die VermGebO ist eine Rechtsverordnung, die die Gebühren für Vermessungsleistungen regelt. Sie legt fest, welche Leistungen wie abgerechnet werden dürfen.
Verwandte Begriffe: Honorarordnung, Leistungsverzeichnis, Gebührensatz - Amtshilfe
- Amtshilfe ist die Unterstützung, die Behörden (z.B. das Amtsgericht) anderen Behörden oder Privatpersonen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gewähren. Im Zusammenhang mit einem Vollstreckungsbescheid bedeutet dies, dass das Gericht den Vermesser bei der Durchsetzung seiner Forderung unterstützt.
Verwandte Begriffe: Behördenkooperation, Vollstreckungshilfe, Rechtshilfe - Pauschalangebot
- Ein Pauschalangebot ist ein Festpreis für eine bestimmte Leistung. Der Auftragnehmer (hier der Vermesser) ist grundsätzlich an diesen Preis gebunden, es sei denn, es treten unvorhergesehene Mehraufwendungen auf.
Verwandte Begriffe: Festpreisvereinbarung, Kostenvoranschlag, Angebot - Rechtsmittel
- Rechtsmittel sind rechtliche Instrumente, mit denen man eine Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde anfechten kann. Im vorliegenden Fall ist der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein Rechtsmittel.
Verwandte Begriffe: Einspruch, Widerspruch, Klage - Kontopfändung
- Eine Kontopfändung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, bei der das Guthaben auf einem Bankkonto des Schuldners gepfändet wird, um die Forderung des Gläubigers zu befriedigen.
Verwandte Begriffe: Zwangsvollstreckung, Pfändung, Bankkonto
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was tun, wenn die Vermessungskosten das Pauschalangebot übersteigen?
Prüfen Sie das Pauschalangebot und die Gebührenabrechnung des Vermessers genau. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen an. Wenn die Abweichungen nicht gerechtfertigt sind, legen Sie Widerspruch ein und suchen Sie rechtlichen Rat. - Welche Rolle spielt die Gebührenordnung für Vermessungsleistungen (VermGebO)?
Die VermGebO regelt die zulässigen Gebühren für Vermessungsleistungen. Auch wenn kein direkter Hinweis darauf erfolgte, ist sie in der Regel bindend. Überprüfen Sie, ob die abgerechneten Positionen und Sätze der VermGebO entsprechen. - Wie kann ich gegen einen Vollstreckungsbescheid vorgehen?
Gegen einen Vollstreckungsbescheid können Sie innerhalb einer bestimmten Frist (meist zwei Wochen) Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und begründet sein. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Formulierung helfen. - Was ist Amtshilfe im Zusammenhang mit einem Vollstreckungsbescheid?
Amtshilfe bedeutet, dass Behörden (z.B. das Amtsgericht) den Vermesser bei der Durchsetzung des Vollstreckungsbescheids unterstützen, beispielsweise durch die Anordnung einer Kontopfändung. - Kann ich die Kontopfändung rückgängig machen?
Wenn der Vollstreckungsbescheid unrechtmäßig ist, können Sie versuchen, die Kontopfändung aufheben zu lassen. Dies erfordert in der Regel einen Antrag beim zuständigen Gericht und die Unterstützung eines Anwalts. - Welche Kosten entstehen durch einen Anwalt?
Die Kosten für einen Anwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Klären Sie die Kostenfrage vorab mit dem Anwalt. - Was bedeutet Teilungsvermessung?
Eine Teilungsvermessung ist die Zerlegung eines Grundstücks in mehrere selbstständige Grundstücke. Sie ist erforderlich, wenn ein Grundstück geteilt und verkauft oder bebaut werden soll. - Was ist ein Vermessungsingenieur?
Ein Vermessungsingenieur ist ein Experte für die Vermessung von Grundstücken und Gebäuden. Er führt Teilungsvermessungen durch, erstellt Lagepläne und berät Bauherren und Grundstückseigentümer.
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Teilungsvermessung: Anwalt einschalten – Lohnt sich das?
hört sich komisch an
Schon mal auf die Idee gekommen, einen Anwalt zu fragen?
Geteilt durch 9 dürfte dies eine lohnende Investition sein.
Mit freundlichen Grüßen -
Vollstreckungsbescheid: Konto gesperrt – Was tun?
Lustiger Tipp
Natürlich. Habe bereits zwei Anwälte mit dieser Problematik beschäftigt.
Mein Problem ist, dass ich nicht Monate warten möchte, bis ein Verwaltungsgericht entscheidet und bis dahin das Konto gesperrt bleibt.
Ich könnte die Forderung natrlich auch bezahlen und danach klagen, aber mir stellen sich die Nackenhaare auf bei dem Gedanken, diesen Vermesser erst einmal zu bezahlen. Was ist z.B. , rein hypothetisch, wenn der pleite ist? Dann bekomme ich irgendwann vor Gericht recht, bekomme mein Geld aber trotzdem nicht wieder.
Mir geht es ja vor allem, um folgende Fragen: Darf der einfach so, wie z.B. ein Finanzamt oder eine andere Behörde, in mein Konto pfänden? Wie bekomme ich es schnellstens wieder frei, ohne zu zahlen oder Sicherheit zu leisten? -
Teilungsvermessung: Um welche Summe geht es?
Um welchen Betrag
geht es hier? (Nur damit das Ganze eine Dimension bekommt).
Indira Simon -
Teilungsvermessung: Ursprüngliches Angebot vs. Rechnung
ursrpüngliches Angebot ca. 9.000 €, in Rechnung gestellt ...
ursrpüngliches Angebot ca. 9.000 €, in Rechnung gestellt ca. 18.000 €, bereits vor Monaten gezahlt 5.000 €, Pfändung ca. 12.000 € -
Vollstreckbarer Titel: Wie Konto pfänden ohne Gerichtsbeschluss?
Wo hat der Vermesser
denn den vollstreckbaren Titel her? Meiner Meinung nach (Laienantwort) kann er als Geschäftsmann nicht einfach ein Konto pfänden. Dazu bedarf es des Titels und den gibt es doch nur über einen Gerichtsbeschluss oder einen Mahnbescheid, dem nicht rechtzeitig widersprochen wurde ...
Haben Sie mal Ihre Bank gefragt, auf welcher Basis der Vermesser die Pfändung losgetreten hat? Irgendwas muss er ja vorgewiesen haben ... Oder lassen Sie sich über Ihre Anwälte vom Vermesser den Titel zeigen. -
Teilungsvermessung: Gebührenordnung bei hoheitlicher Aufgabe?
Teilungsvermessung
Interessant wäre der Wortlaut des Angebotes, weil Sie schreiben, dass nirgends auf die Gebührenordnung hingewiesen wurde.
Bei einer Teilungsvermessung handelt es sich um eine 'hoheitliche Aufgabe', die nur von Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure (ÖbVI) oder der staatlichen Vermessungsstellen durchgeführt werden darf. Bei diesem Amtshandlungen gilt wie z.B. beim Notar eine Gebührenordnung. Diese sollte im Angebot genannt worden sein.Die öffentliche Bestellung begründet wohl auch die direkte Erwirkung eines Titels: 'von Amts wegen'.
Was ich allerdings wieder mal nicht verstehe ist die Tatsache, dass pro Grundstück demnach 2.000 € für die Teilung entstehen. Man sollte den Betrag im Verhältnis zu den sonstigen am Bau anfallenden Kosten sehen bzw. was beim Grundstücksverkauf erzielt wird, ich denke, dass wird ein Vielfaches dessen sein.
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Teilungsvermessung: Kann Vermesser Titel selbst ausstellen?
Den Titel kann er sich scheinbar selbst ausstellen, ...
Den Titel kann er sich scheinbar selbst ausstellen, da er ja Aufgrund seines Titels "einer Behörde gleicht".
Sein Angebot hat er Aufgrund eines vorhandenen Bebauungsplanes mt bereits angegebenen Teilgrundstücken abgegeben, was natürlich auch bedeutet, dass sich z.B. Grenzlängen nicht verändert haben. In seinem Angebot steht nur noch, dass er noch untersuchen muss, ob wirklich alle Grenzen neu vermessen werden müssen, ansonsten würde es günstiger. Und dass er sich über eine Auftragserteilung freuen würde.
Als wir seine Gebhrenbescheide Aufgrund Unverständnis zurückgewiesen haben und um Aufklärung gebeten haben, hat er geantwortet, was wohl einem "Nichtabhilfebeschluss" (oder so ähnlich heißt das) gleichkommt. Diese Erklärung war aber nach wie vor völlig unverständlich.
Dann kam es zur Diskussion, Kündigung etc.
Meines Wissens nach, hätte er aber, denn dies ist ein notwendiges Rechtsmittel, wenn man ihn einer Behörde gleichstellt, unseren Widerspruch der Bezirksregierung vorlegen müssen. Dies hat er nicht getan, sondern sofort gepfändet. -
Vermesser-Bestellung streitig machen: Wegen Gebührenabweichung?
Wenn der öffentlich bestellt ist
dann ja wohl vom Vermessungsamt der Kommune oder des Landkreises. Versuchen Sie doch, Ihm dort seine Bestellung streitig zu machen, weil er a) Angebote abgibt, die er so nicht abgeben darf, da er von der Gebührenordnung abweicht und b) versucht Sie zu erpressen, in dem er Ihr Konto pfändet. Würde also als erstes mit der die Bestellung veranlassenden Stelle ein dringendes Gespräch suchen. Fruchtet dies nicht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bestellenden nachschieben, wenn solche Leute öffentlich tätig werden dürfen und um Abhilfe bitten. Weiß zwar nicht ob es der richtige Weg ist, so würde ich es versuchen. Was die Pfändung angeht, schafft es denn keiner der Anwälte, gegen Sicherheitsleistung von 12.000 € auf einem Notaranderkonto, das gesperrte Konto wieder frei zu bekommen?! -
Teilungsvermessung: Zwei Aufträge – Was bedeutet das?
haben Sie 2 Aufträge erteilt?
Es hört sich an, als hätten Sie 2 Aufträge erteilt.
Beim ersten Auftrag gab es Streit über die Schlussrechnung, also war der Auftrag erledigt.
Der zweite Auftrag wurde erledigt und abgerechnet.
Öffentlich bestell bedeutet nicht, dass jemand wie eine Behörde handeln kann.
Rechnungen beinhalten auch keine Rechtsmittelbelehrung.
Sie sollten erst einmal klären, ob ein Werkvertrag abgeschlossen wurde oder ob ein Auftrag an ein Amt erteilt wurde.
Ämter können Konten sperren wenn rechtskräftige Bescheide nicht bezahlt werden.
Vermessungen sind geistige Leistungen, die nicht zurückgegeben werden können nach dem diese angefallen sind.
Wenn es eine Gebührenordnung für die Vermessung gibt so war das Pauschalangebot unzulässig.
Sprechen Sie mit der Behörde welche für den ersten Vermesser zuständig ist.
Bei unzulässiger Sperre oder Amtsmißbrauch können Sie Schadenersatz beanspruchen. -
Öffentlich bestellter Vermesser: Handeln wie eine Behörde?
Handeln wie eine Behörde
Bei Öff. bestellten Vermessern schon:
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist beliehener Freiberufler, dem der Staat hoheitliche Aufgaben übertragen hat. Er arbeitet privatrechtlich und handelt gleichzeitig auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts wie eine Behörde. Der ÖbVI ist per Gesetz berechtigt, Liegenschaftsvermessungen auszuführen, Grenzfeststellungen und Abmarkungen vorzunehmen und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. -
Honorar- vs. Gebührenrechnung: Was gilt bei Teilungsvermessung?
Honorarrechnung oder Gebührenbescheid?
Hat der Vermesser nun eine Honorarrechnung erstellt oder hat die Behörde einen Gebührenbescheid erlassen?
Für Honorarrechnungen gilt das Angebot, ersatzweise die Honorarordnung.
Bei einem Gebührenbescheid gelten die amtlichen Gebühren mit Rechtsmittelbelehrung.
Hat der Vermesser eine Geschäftsbesorgung für Selbständige durchgeführt oder im Unterauftrag der Behörde gehandelt?
Diese Klärungen werden den Fehler aufzeigen.
Ich hoffe für Sie, dass der Vermesser einen unklaren Auftrag hatte den er nicht hätte ausführen dürfen.
Im normalen Geschäftsleben sind Pauschalen verbindlich und bei Abrechnungen nach Aufwand ist der Auftraggeber bei 10 Prozent Überschreitung zu informieren und die Überschreitung ist zu begründen.
Gruß -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Teilungsvermessung: Kostenexplosion & Vollstreckungsbescheid – Was tun?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um eine Kostenexplosion bei einer Teilungsvermessung, resultierend in einem Vollstreckungsbescheid. Es wird die Rechtmäßigkeit der Gebührenordnung, die Möglichkeit der Anfechtung und alternative Vorgehensweisen diskutiert. Ein wichtiger Punkt ist die Klärung, ob ein Pauschalangebot vorliegt und ob der Vermesser auf die Gebührenordnung hingewiesen hat.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Vollstreckbarer Titel: Wie Konto pfänden ohne Gerichtsbeschluss? sollte geprüft werden, auf welcher Basis der Vermesser die Pfändung veranlasst hat. Ein Titel ist erforderlich, der in der Regel durch einen Gerichtsbeschluss oder Mahnbescheid erwirkt wird.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Teilungsvermessung: Gebührenordnung bei hoheitlicher Aufgabe? wird erläutert, dass Teilungsvermessungen eine hoheitliche Aufgabe sind, die in der Regel einer Gebührenordnung unterliegen. Es ist wichtig zu prüfen, ob der Vermesser ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist.
💰 Zusatzinfo: Die Differenz zwischen dem ursprünglichen Angebot (ca. 9.000 €) und der in Rechnung gestellten Summe (ca. 18.000 €) ist erheblich, wie im Beitrag Teilungsvermessung: Ursprüngliches Angebot vs. Rechnung erwähnt. Dies rechtfertigt eine genaue Prüfung der Honorarforderung.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen, wie im Beitrag Teilungsvermessung: Anwalt einschalten – Lohnt sich das? vorgeschlagen. Zudem sollte man mit der bestellenden Stelle des Vermessers sprechen, um die Situation zu klären, wie im Beitrag Vermesser-Bestellung streitig machen: Wegen Gebührenabweichung? angeraten wird.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie, ob eine Honorarrechnung oder ein Gebührenbescheid vorliegt (siehe Honorar- vs. Gebührenrechnung: Was gilt bei Teilungsvermessung?). Dies ist entscheidend für die anwendbaren Rechtsmittel und Gebührenordnungen im Grundstücksrecht.
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