Architektenhonorar ohne Vertrag: Nebenkosten, Leistungen & Verhandlung – Was tun?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Architektenhonorar ohne Vertrag: Nebenkosten, Leistungen & Verhandlung – Was tun?

Hallo,
wir haben unseren Architekten den Auftrag gegeben, die Renovierung unseres Hauses zu planen, mit den Leistungsphasen 1-3. Dabei wurde kein Vertrag abgeschlossen.
Nun haben wir die Rechnung erhalten und waren über die Gesamthöhe überrascht:
  • Es wurden 2 Vorplanungen (10.5 %) und 2 Entwurfsplanungen in Rechnung gestellt (16.5 %)  -  die umfassendste Planung würde voll, jede weitere zur Hälfte angerechnet.

Tatsächlich wurde eine Entwurfsplanung leicht überarbeitet; gilt das schon als neue Planung?

  • Nebenkosten wurden pauschal mit 5 % angesetzt. Darüber wurde im Vorfeld kein Wort gewechselt.
  • mündlicher Auftrag der Aufmaßnahme; darüber, dass es sich dabei um besondere Leistungen handelt und damit zusätzliche Kosten entstehen, wurde wir nicht aufgeklärt. Die Höhe von 1500 € finde ich darüber hinaus überzogen.

Wo bestehen Ansatzmöglichkeiten für Verhandlungen?
Freundliche Grüße,
lakl0001

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  • lakl0001
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie eine Architektenrechnung ohne schriftlichen Vertrag erhalten haben und die Höhe überraschend ist. Da kein schriftlicher Vertrag vorliegt, ist es wichtig, die erbrachten Leistungen und die Nebenkosten genau zu prüfen.

    Prüfung der Leistungen: Vergleichen Sie die in Rechnung gestellten Leistungsphasen (1-3) mit den tatsächlich erbrachten Leistungen. Wurden die Vor- und Entwurfsplanungen tatsächlich in dem Umfang erbracht, wie in der Rechnung dargestellt?

    Nebenkosten: Hinterfragen Sie die Nebenkostenpositionen. Sind diese detailliert aufgeschlüsselt und nachvollziehbar? Übliche Nebenkosten sind beispielsweise Fahrtkosten, Druckkosten und Kosten für Genehmigungen.

    Honorarhöhe: Auch ohne schriftlichen Vertrag besteht ein Anspruch auf ein angemessenes Honorar. Orientieren Sie sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.), auch wenn diese nicht zwingend bindend ist. Die HOAI kann als Richtlinie für die Angemessenheit des Honorars dienen.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Architekten auf und bitten Sie um eine detaillierte Aufschlüsselung der Rechnung. Versuchen Sie, im Gespräch eine Einigung über die Honorarhöhe zu erzielen. Falls dies nicht möglich ist, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist zwar nicht zwingend bindend, dient aber als Richtlinie für die Bestimmung angemessener Honorare. Die HOAI definiert verschiedene Leistungsphasen und Honorarzonen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzonen, Architektenhonorar
    Leistungsphasen
    Die HOAI unterteilt die Architekten- und Ingenieurleistungen in neun Leistungsphasen, die den gesamten Planungsprozess von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung abdecken. Jede Phase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Vorplanung, Entwurfsplanung
    Nebenkosten
    Nebenkosten sind zusätzliche Kosten, die neben dem eigentlichen Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen anfallen. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, Druckkosten, Kosten für Genehmigungen und Auslagen für besondere Leistungen. Nebenkosten müssen detailliert aufgeschlüsselt und nachgewiesen werden.
    Verwandte Begriffe: Honorar, Auslagen, Spesen
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Planung und Überwachung eines Bauvorhabens regelt. Der Vertrag sollte die Leistungen des Architekten, das Honorar und die Zahlungsbedingungen klar definieren.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarvertrag
    Entwurfsplanung
    Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach HOAI) ist die Ausarbeitung eines detaillierten Entwurfs, der die Grundlage für die Genehmigungsplanung bildet. Sie beinhaltet die zeichnerische Darstellung des Bauvorhabens, die Festlegung der Materialien und die Berücksichtigung der technischen Anforderungen.
    Verwandte Begriffe: Vorplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung
    Vorplanung
    Die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) umfasst die Erarbeitung eines Planungskonzepts und die Klärung der wesentlichen Rahmenbedingungen für ein Bauvorhaben. Sie beinhaltet die Analyse der Aufgabenstellung, die Erstellung von Vorentwürfen und die Kostenschätzung.
    Verwandte Begriffe: Entwurfsplanung, Grundlagenermittlung, Konzeptplanung
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAI, kann aber auch frei vereinbart werden. Das Honorar kann als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder Erfolgshonorar vereinbart werden.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Nebenkosten, Vergütung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn kein schriftlicher Architektenvertrag vorliegt?
      Auch ohne schriftlichen Vertrag ist ein Architektenvertrag gültig, wenn er mündlich oder stillschweigend geschlossen wurde. Allerdings ist es im Streitfall schwieriger, die vereinbarten Leistungen und das Honorar nachzuweisen. Es gilt, die erbrachten Leistungen und die üblichen Honorarsätze zu prüfen.
    2. Welche Nebenkosten dürfen Architekten in Rechnung stellen?
      Architekten dürfen üblicherweise Nebenkosten wie Fahrtkosten, Druckkosten, Kosten für Genehmigungen und Auslagen für besondere Leistungen in Rechnung stellen. Diese müssen jedoch detailliert aufgeschlüsselt und nachvollziehbar sein. Pauschale Nebenkosten sind kritisch zu hinterfragen.
    3. Wie kann ich das Architektenhonorar verhandeln?
      Grundlage für die Verhandlung ist die HOAI, auch wenn diese nicht zwingend bindend ist. Vergleichen Sie die in Rechnung gestellten Leistungen mit den tatsächlich erbrachten Leistungen. Hinterfragen Sie die Nebenkosten und suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten, um eine Einigung zu erzielen.
    4. Was sind die Leistungsphasen nach HOAI?
      Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die den gesamten Planungsprozess eines Bauvorhabens abdecken. Diese reichen von der Grundlagenermittlung (Phase 1) bis zur Objektbetreuung (Phase 9). Jede Phase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Vorplanung und Entwurfsplanung?
      Die Vorplanung (Leistungsphase 2) umfasst die Erarbeitung eines Planungskonzepts und die Klärung der wesentlichen Rahmenbedingungen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) baut darauf auf und beinhaltet die Ausarbeitung eines detaillierten Entwurfs, der die Grundlage für die Genehmigungsplanung bildet.
    6. Was bedeutet "stillschweigender Vertragsschluss"?
      Ein stillschweigender Vertragsschluss liegt vor, wenn aus dem Verhalten der Parteien (Architekt und Bauherr) erkennbar ist, dass sie einen Vertrag abschließen wollen. Beispielsweise, wenn der Architekt Planungsleistungen erbringt und der Bauherr diese entgegennimmt, ohne zu widersprechen.
    7. Wie wirkt sich das Fehlen eines schriftlichen Vertrags auf die Beweislast aus?
      Ohne schriftlichen Vertrag liegt die Beweislast für die vereinbarten Leistungen und das Honorar beim Architekten. Er muss nachweisen, dass die Leistungen erbracht wurden und dass das Honorar angemessen ist. Der Bauherr kann die Rechnung bestreiten und muss dann darlegen, warum er die Rechnung für überhöht hält.
    8. Welche Rolle spielt die HOAI bei Honorarstreitigkeiten ohne Vertrag?
      Auch wenn die HOAI bei fehlendem Vertrag nicht zwingend bindend ist, dient sie als wichtige Richtlinie für die Bestimmung eines angemessenen Honorars. Gerichte orientieren sich häufig an den HOAI-Sätzen, um die Angemessenheit des Honorars zu beurteilen.

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  2. Architektenhonorar: Honorarrechner – Externe Web-Site

    Schauen
    Sie sich mal diese Web-Site an und benutzen dort mal den "Honorar-Rechner".
    • Name:
    • M.P.
  3. Architektenhonorar: Korrekter Link zum Honorarrechner

    Sorry,
    hier der korrekte Link:
    • Name:
    • M.P.
  4. HOAI §19: Fehlerhafte Honorarrechnung bei mündlicher Beauftragung!

    Großees Fragezeichen, da ...
    1. Ihr Architekt, nach den von Ihnen hier gemachten Angaben (mündl. Beauftragung der LPH 1-3) gem. § 19 HOAIAbk. eine fehlerbehaftete Honorarrechnung vorgelegt haben dürfte. Abrechnen dürfte er, die Richtigkeit Ihrer Angaben vorausgesetzt, ausschließlich nach § 15, Nr. 2 HOAI für die Lph 1-3, zzgl. der Nebenkosten, oder bei einem geringen Auftragswert unter 25.000,00 € auch nach Zeitaufwand, allerdings dann ohne § 19 als Zusatz.
    2. Nebenkosten fallen i.A. an, außer es wurde bei (auch mündlicher) Auftragserteilung schriftlich etwas Abweichendes vereinbart.
    3. auch eine mündliche Beauftragung stellt, entgegen Ihrer Annahme, einen Vertrag dar, der grundsätzlich vergütungsfähig ist.
    4. Empfehle ich Ihnen das direkte Gespräch mit Ihrem Architekten zu suchen und sich von diesem dessen Honorarberechnung genau erläutern zu lassen. Sollte dies nicht zu Ihrer Zufriedenheit möglich sein, rate ich Ihnen zur Überprüfung der Honorarforderung durch einen geeigneten Sachverständigen.
    5. Linkhinweis zur HOAI

    MfG
    Ralph Kaiser

  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar ohne Vertrag: Nebenkosten und Honorarverhandlung

    💡 Kernaussagen: Bei fehlendem Architektenvertrag ist die Honorarberechnung komplex. Die HOAIAbk. regelt die Abrechnung nach Leistungsphasen. Nebenkosten müssen transparent ausgewiesen sein. Eine Honorarverhandlung ist oft möglich. Bei Unklarheiten sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Gemäß HOAI §19: Fehlerhafte Honorarrechnung bei mündlicher Beauftragung! kann eine Honorarrechnung fehlerhaft sein, wenn die Beauftragung mündlich erfolgte und die Abrechnung nicht korrekt nach HOAI §15, Nr. 2 erfolgt.

    💰 Zusatzinfo: Bei geringem Auftragswert unter 25.000 € kann das Architektenhonorar auch nach Zeitaufwand berechnet werden. Es ist ratsam, die Nebenkosten detailliert aufzuschlüsseln und zu prüfen.

    📊 Fakten/Zahlen: In der ursprünglichen Anfrage wurden 2 Vorplanungen (10.5 %) und 2 Entwurfsplanungen (16.5 %) in Rechnung gestellt. Die umfassendste Planung sollte voll, jede weitere zur Hälfte berechnet werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Führen Sie ein offenes Gespräch mit Ihrem Architekten, um die Honorarberechnung zu klären. Nutzen Sie den im Beitrag Architektenhonorar: Korrekter Link zum Honorarrechner genannten Honorarrechner zur Überprüfung. Bei anhaltenden Unstimmigkeiten empfiehlt sich die Einschaltung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Honorarforderung.

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