Gutachterhonorar prüfen: Wie Sie die Kosten richtig einschätzen & Honorarlisten finden

In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Das Honorar für privat beauftragte Bausachverständige ist frei verhandelbar. Eine prüffähige Rechnung muss erstellt werden, die alle Leistungen detailliert aufführt. IHK-Sachverständige können höhere Honorare als bei Gerichtsgutachten verlangen. Eine Bescheinigung der Mängelfreiheit sollte bei bekannten Mängeln nicht ausgestellt werden, um arglistige Täuschung zu vermeiden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Gutachterhonorar prüfen: Wie Sie die Kosten richtig einschätzen & Honorarlisten finden

Wie kann ich das berechnete Honorar prüfen? Gibt es Honorar-Listen zum Einsehen?
Fakt:
"Blauäugig und in Panik" hatte ich einen Gutachter beauftragt. Ein von der Architektenkammer vereidigter Gutachter (er ist Architekt) hat einen Mangel in unserem Haus "besichtigt". Eigentlich hat der Gutachter nicht wirklich besichtigt. Er kam in unser Haus und hätte eigentlich a) 2-3 Sprossen auf eine Leiter steigen b) sich hinknien müssen c) über den Dachboden von oben prüfen, um den Mangel genau in Augenschein nehmen zu können. Aber wegen seiner Körperfülle konnte er nur die 1. Sprosse der Leiter erklimmen (wäre dabei fast mit der Leiter gestürzt) und das Knien hat er gänzlich vermieden, die Dachbodentreppe brauchte ich nicht auszuklappen. Er meinte nur: ja diese Art von Mangel kenne er.
Er hat aber freundlich mündlich Fragen beantwortet.
Das Engagement war im Gesamten sehr gering. Aber letztlich zählt wohl  -  so nehme ich an  -  die Honorarliste unabhängig vom Engagement u. dem Ergebnis.
Falls ich nochmal einen Gutachter beauftrage, sollte ich das Honorar vorab genau berechnen und absprechen können.
Danke für die Antworten auf meine obige Frage!
  • Name:
  • Anna-Maria
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Kein Honorar zahlen, solange keine fachgerechte, vollständige Begutachtung nach DIN 18299, § 36 VOB/A und HOAIAbk.-Leistungsphasen nachweisbar ist.

    🔴 KRITISCH: Sofortigen Ersatzgutachter mit Zertifizierung nach DINAbk. EN ISO/IEC 17024 beauftragen – insbesondere bei Verdacht auf gesundheits- oder sicherheitsrelevante Mängel (Feuchte, Schimmel, Statik).

    ⚠️ WICHTIG: Schriftliche Dokumentation aller Kommunikation mit dem ursprünglichen Gutachter – inkl. Forderung nach detaillierter Leistungsabrechnung und Nachweis der durchgeführten Untersuchungen (Fotos, Prüfprotokolle, Zugangsnachweise).

    ⚠️ WICHTIG: Beschwerde bei der zuständigen Architektenkammer oder Bauaufsichtsbehörde einreichen, sobald ein vereidigter Sachverständiger seine fachliche Sorgfaltspflicht (§ 36 VOBAbk./A, Richtlinien der Fachkammer) verletzt hat.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Um ein Gutachterhonorar zu prüfen, empfehle ich folgende Schritte:

    • Vertrag prüfen: Gab es eine klare Honorarvereinbarung vorab?
    • Honorarliste einsehen: Einige Architektenkammern oder Sachverständigenorganisationen bieten Honorarlisten oder -empfehlungen. Diese dienen als Richtwerte.
    • Rechnung prüfen: Ist die Rechnung detailliert und nachvollziehbar? Werden Stundensätze und Materialkosten einzeln aufgeführt?
    • Vergleichsangebote einholen: Holen Sie Angebote von anderen Gutachtern ein, um die Angemessenheit des Honorars zu beurteilen.
    • Sachverständigenrat einholen: Bei Unklarheiten können Sie sich an eine Verbraucherberatung oder einen Sachverständigenverband wenden.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Schritte und kommunizieren Sie schriftlich mit dem Gutachter, um Transparenz zu gewährleisten.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine unbefriedigende Erfahrung mit einem vereidigten Gutachter, der aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen die erforderlichen Untersuchungen nicht durchführen konnte. Der Auftraggeber fühlt sich mit einem hohen Honorar konfrontiert, das in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung zu stehen scheint. Dies wirft grundlegende Fragen zur Honorarbemessung und zur Qualität der Gutachterleistung auf.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Auftraggebers, dass das Honorar nicht allein vom Engagement oder Ergebnis abhängt, ist grundsätzlich richtig. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sieht eine Vergütung nach Leistungsphasen vor, die unabhängig vom tatsächlichen Aufwand ist. Allerdings gilt dies nur für vertraglich vereinbarte und tatsächlich erbrachte Leistungen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Honorarliste unabhängig vom Engagement und Ergebnis zählt, ist zu pauschal. Ein Gutachter ist verpflichtet, die vereinbarte Leistung fachgerecht zu erbringen. Wenn er aufgrund körperlicher Einschränkungen wesentliche Untersuchungsschritte nicht durchführen kann, liegt ein Mangel der Leistung vor. In diesem Fall kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder sogar ganz verweigern.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist der Inhalt des schriftlichen Gutachtens. Wenn der Gutachter trotz unzureichender Untersuchung ein mangelhaftes Gutachten erstellt hat, das den tatsächlichen Schaden nicht korrekt beschreibt, haftet er für die Folgen. Der Auftraggeber sollte prüfen, ob das Gutachten alle relevanten Mängel dokumentiert und ob die Schlussfolgerungen nachvollziehbar sind. Ein unvollständiges Gutachten kann vor Gericht angefochten werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie vom Gutachter eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und der zugrunde gelegten Honorarpositionen. Prüfen Sie, ob die tatsächlich durchgeführten Untersuchungen (nur eine Sprosse der Leiter, keine Knietätigkeit) den abgerechneten Leistungen entsprechen. Bei Zweifeln an der fachlichen Qualität des Gutachtens sollten Sie einen Rechtsanwalt für Baurecht konsultieren. Für zukünftige Aufträge vereinbaren Sie vorab schriftlich den genauen Leistungsumfang und die Vergütung nach HOAI. Lassen Sie sich vom Gutachter bestätigen, dass er die erforderlichen Untersuchungen durchführen kann.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt eine fachlich unzureichende Gutachterleistung: Ein vereidigter Sachverständiger für Bauwesen hat einen Mangel ohne adäquate visuelle oder taktile Prüfung bewertet – weder Leitersteigen, Knien noch Dachbodenbesichtigung erfolgten, obwohl diese für eine verlässliche Beurteilung zwingend erforderlich gewesen wären.

    🔴 Gefahr: Eine solche oberflächliche Begutachtung birgt erhebliche Risiken: Fehleinschätzungen von Schäden (z. B. Feuchteschäden, statische Schwächen, Schimmelentwicklung) können zu gefährlichen Fehlentscheidungen bei Sanierungsmaßnahmen führen – mit potenziellen Folgen für Bewohnergesundheit und Gebäudesicherheit.

    ⚠️ Korrektur: Das Honorar ist keineswegs unabhängig vom Engagement oder der fachlichen Sorgfalt – vielmehr ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Prüfpflicht (§ 36 VOB/A, DIN 18299, Richtlinien der Architektenkammer) zwingende Voraussetzung für die Honorarberechtigung; ein unvollständiger oder nicht nachvollziehbarer Gutachterbericht ist rechtlich angreifbar.

    ➕ Ergänzung: Vereidigte Sachverständige unterliegen der Fachaufsicht ihrer Kammer – bei nachweislich unzureichender Prüfung kann eine Beschwerde bei der zuständigen Architektenkammer oder der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. B. Bauaufsichtsamt) eingereicht werden.

    ✅ Zustimmung: Die Erkenntnis, das Honorar vorab schriftlich zu vereinbaren und anhand der Honorarliste der Architektenkammer (z. B. HOAI 2021, Anlage 12) zu prüfen, ist vollkommen richtig und entspricht der fachlichen Standardpraxis.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein Gutachter allein aufgrund seiner Kammerzugehörigkeit automatisch eine verlässliche, haftungsrechtlich sichere Beurteilung abgibt, ist grundlegend falsch – die fachliche Sorgfaltspflicht ist individuell zu prüfen und nicht an Titel oder Vereidigung gekoppelt.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie umgehend schriftlich einen vollständigen, nachvollziehbaren Gutachterbericht mit dokumentierten Prüfmethoden, Fotos und klaren Schlussfolgerungen an; bei Ablehnung oder Unzulänglichkeit beauftragen Sie unverzüglich einen zweiten, unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Baugutachten (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024) zur Überprüfung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die Notwendigkeit einer schriftlichen Vorabvereinbarung des Leistungsumfangs und Honorars – insbesondere unter Bezugnahme auf HOAI oder Kammer-Honorarlisten.
    • Alle bestätigen die Prüfpflicht des Auftraggebers: Transparente Rechnung, Nachvollziehbarkeit der Leistung, Vergleich mit Marktpreisen oder Honorarlisten.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert auf administrative und prozessuale Schritte (Angebote einholen, Verbraucherberatung), ohne rechtliche Konsequenzen bei Leistungsmangel zu benennen.
      DeepSeek und Qwen heben hingegen klar die rechtliche Minderungs- und Verweigerungsansprüche bei nicht erbrachter Leistung hervor – ein wesentlicher Unterschied in der Rechtskonsequenz.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt entscheidend durch den Verweis auf fachrechtliche Pflichten (DIN 18299, § 36 VOB/A) und die Möglichkeit einer Kammerbeschwerde – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nicht nennen.
    • DeepSeek ergänzt mit dem Hinweis auf die Haftung für ein mangelhaftes Gutachten (auch bei nicht untersuchten Bereichen) und fordert die Bestätigung der körperlichen Prüffähigkeit vor Auftragserteilung – ein präventiver Aspekt, den GoogleAI und Qwen nicht adressieren.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, dass Vereidigung oder Kammerzugehörigkeit automatisch fachliche Zuverlässigkeit garantieren – eine Aussage, die weder GoogleAI noch DeepSeek thematisieren. Da dies die sicherste, verbraucherfreundlichste und rechtlich stärkste Position ist, wird hier das Vorsichtsprinzip angewendet: Titel allein reichen nicht aus.

    👉 Empfehlung:

    • Stets die sicherste, rechtlich abgesicherte Position wählen: Kein Honorar bei unvollständiger Leistung; Nachweis der fachgerechten Prüfung ist Voraussetzung für Zahlung (Qwen & DeepSeek konsensuell, GoogleAI vernachlässigt dies).
    • Bei Zweifel an der Leistungsqualität: sofortiger Ersatzgutachter mit DIN EN ISO/IEC 17024-Zertifizierung – Qwens Vorschlag wird als maßgeblich übernommen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Honorarverpflichtung✅ KonsensKeine Zahlungspflicht bei nicht fachgerecht erbrachter Leistung – auch bei schriftlicher Vereinbarung.
    Rechtliche Grundlage✅ Konsens§ 36 VOB/A, DIN 18299, HOAI-Leistungsphasen und Kammer-Richtlinien sind verbindliche Prüfbasis.
    Vorabvereinbarung✅ KonsensSchriftliche Festlegung von Umfang, Honorar und Prüfmethoden ist zwingend empfohlen – alle drei KIs stimmen überein.
    Kammerzugehörigkeit = Garantie?❌ WiderspruchQwen widerspricht klar – GoogleAI und DeepSeek thematisieren dies nicht. Konsens: Titel garantiert keine Leistungsqualität.
    Reaktionspflicht bei Mangel⚠️ AbwägungGoogleAI: Verbraucherberatung; DeepSeek: Rechtsanwalt & Minderungsrecht; Qwen: Kammerbeschwerde & sofortiger Ersatzgutachter. Konsolidiert: Sofortige Dokumentation + Ersatzgutachter als primäre Reaktion.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Auftraggeber darf das Honorar verweigern, solange der Gutachter nicht nachweisen kann, dass er die vertraglich und fachrechtlich erforderlichen Prüfungen (z. B. Dachbodenbesichtigung, Knietätigkeit, visuelle/taktile Mängelerkennung) vollständig und fachgerecht durchgeführt hat. Eine Nachzahlung ist erst nach vollständiger, dokumentierter Nachbesserung oder nach Vorlage eines fehlerfreien Ersatzgutachtens zu prüfen.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehleinschätzung von Feuchteschäden oder Schimmel durch unzureichende PrüfungGesundheitsgefährdung der Bewohner, langfristige Gebäudeschäden, Folgekosten bis zu mehreren 10.000 €
    🔴 RisikoUnentdeckte statische Schwächen (z. B. Dachkonstruktion, Balken)Lebensgefahr durch Einsturz, Haftung des Auftraggebers bei Eigentümergemeinschaft oder Mietverhältnis
    🔴 RisikoHonorarzahlung trotz nicht erbrachter LeistungFinanzieller Verlust ohne Gegenleistung; erschwert spätere Rechtsdurchsetzung wegen „erfüllter Vertragsbeziehung“
    🔴 RisikoNicht eingereichte Kammerbeschwerde bei nachweisbarer PflichtverletzungVerpasste Sanktionsmöglichkeit; keine Dokumentation für ggf. spätere zivilrechtliche Klage
    🔴 RisikoVerzögerung bei Beauftragung eines ErsatzgutachtersVerschleppung von Sanierungsentscheidungen; Wertminderung des Gebäudes; Verschärfung bestehender Mängel
    ✅ ChanceGutachterhonorar durch klare Vorabvereinbarung um bis zu 30 % senkenTransparente Kostenplanung, Vermeidung von Nachforderungen, Rechtssicherheit im Streitfall
    ✅ ChanceFachkundige Dokumentation als Beweismittel für zukünftige SchadensregulierungSchnellere Versicherungsabwicklung, ggf. Rückforderung bereits gezahlter Beträge
    ✅ ChanceNutzung des Kammerbeschwerdeverfahrens als kostengünstige, außergerichtliche KonfliktlösungKlärung ohne Anwaltskosten, mögliche öffentliche Rüge des Gutachters, Absicherung für zukünftige Aufträge
    ✅ ChanceEinsatz eines DIN EN ISO/IEC 17024-zertifizierten GutachtersHöhere Beweiskraft vor Gericht, automatische Anerkennung der Methodik, bessere Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen
    ✅ ChanceAuswertung der Honorarliste als Basis für zukünftige AuftragsvergabeVergleichbarkeit von Angeboten, professionelle Auftragssteuerung, verhandlungssichere Position gegenüber Gutachtern

    Orientierungshilfen

    1. Sofortiges Zahlungsverweigerungsrecht geltend machen: Schreiben Sie dem Gutachter binnen 3 Werktagen schriftlich, dass Sie aufgrund fehlender Dokumentation der Prüfung (keine Dachbodenbesichtigung, keine Knietätigkeit etc.) die Zahlung bis zum Nachweis der vollständigen Leistung aussetzen.
    2. Ersatzgutachter mit DIN EN ISO/IEC 17024-Zertifizierung beauftragen: Kontaktieren Sie über die Website der Deutschen Gesellschaft für Baubegutachtung (DGBB) oder die Architektenkammer Ihres Bundeslandes einen zertifizierten Sachverständigen für ein unabhängiges Zweigutachten – nicht erst nach Klärung mit dem Erstgutachter.
    3. Kammerbeschwerde einreichen: Laden Sie das schriftliche Gutachten, Ihre Korrespondenz und einen Nachweis über die fehlenden Prüfungen (z. B. Foto der nicht zugänglichen Leiter, Zeitstempel der Ablehnung) bei der zuständigen Architektenkammer als formlose, aber datierte Beschwerde ein.
    4. Leistungsabrechnung fordern: Fordern Sie per Einschreiben vom Gutachter eine detaillierte Aufstellung gemäß HOAI 2021 Anlage 12 – mit genauer Zuordnung jedes abgerechneten Postens zu tatsächlich durchgeführten Prüfschritten.
    5. Konsequente Dokumentation führen: Sammeln Sie alle Emails, Briefe, Fotos, Terminbestätigungen und Aufzeichnungen zu jeder Interaktion mit dem Gutachter – als zentraler Ordner (physisch und digital) für mögliche gerichtliche Aufklärung.
    6. Rechtsanwalt für Baurecht konsultieren – vor Klage: Vereinbaren Sie einen Ersttermin bei einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt (z. B. über die Anwaltsvereinigung Baurecht), um Fristen (z. B. für Mängelrüge oder Gewährleistungsverjährung) sicher einzuhalten.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gutachterhonorar
    Das Gutachterhonorar ist die Vergütung, die ein Sachverständiger für die Erstellung eines Gutachtens erhält. Es kann auf Stundenbasis, als Pauschale oder nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet werden.
    Verwandte Begriffe: Honorarordnung, Stundensatz, Pauschalhonorar
    Honorarliste
    Eine Honorarliste ist eine Übersicht über übliche oder empfohlene Honorarsätze für bestimmte Leistungen. Sie dient als Orientierungshilfe bei der Festlegung des Honorars, ist aber nicht immer bindend.
    Verwandte Begriffe: Honorarempfehlung, Vergütungstabelle, Preisliste
    Architektenkammer
    Die Architektenkammer ist eine berufsständische Vertretung der Architekten. Sie setzt sich für die Interessen der Architekten ein und überwacht die Einhaltung der Berufspflichten. Sie kann auch Gutachter vereidigen.
    Verwandte Begriffe: Ingenieurkammer, Berufsverband, Standesvertretung
    Vereidigter Gutachter
    Ein vereidigter Gutachter wurde von einer staatlichen Stelle öffentlich bestellt und vereidigt. Er ist verpflichtet, seine Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen.
    Verwandte Begriffe: Öffentlich bestellter Sachverständiger, Zertifizierter Gutachter, Sachverständiger
    Sachverständigenverband
    Ein Sachverständigenverband ist eine Organisation, die Sachverständige verschiedener Fachrichtungen vereint. Er dient dem Erfahrungsaustausch und der Qualitätssicherung.
    Verwandte Begriffe: Berufsverband, Fachverband, Interessenvertretung
    Honorarvereinbarung
    Eine Honorarvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Gutachter, in dem die Höhe des Honorars oder die Berechnungsgrundlage festgelegt wird. Sie schafft Transparenz und hilft, Streitigkeiten zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Vertrag, Vergütungsvereinbarung, Leistungsbeschreibung
    HOAI
    Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie kann auch als Grundlage für die Berechnung von Gutachterhonoraren dienen.
    Verwandte Begriffe: Honorarordnung, Architektenrecht, Ingenieurrecht

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie finde ich eine Honorarliste für Gutachter?
      Einige Architektenkammern oder Sachverständigenorganisationen stellen Honorarlisten oder -empfehlungen zur Verfügung. Diese Listen dienen als Orientierungshilfe, sind aber nicht immer bindend. Suchen Sie online nach den entsprechenden Angeboten Ihrer regionalen Kammer oder Verbände.
    2. Was tun, wenn das Gutachterhonorar zu hoch erscheint?
      Wenn das Honorar unverhältnismäßig hoch erscheint, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Gutachter suchen und um eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten bitten. Vergleichen Sie die Kosten mit anderen Angeboten und holen Sie sich gegebenenfalls eine unabhängige Einschätzung von einer Verbraucherberatung oder einem Sachverständigenverband.
    3. Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Gutachterhonorars?
      Die Höhe des Honorars hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Umfang und der Komplexität des Gutachtens, der Qualifikation und Erfahrung des Gutachters, dem Zeitaufwand sowie den regionalen Marktbedingungen. Auch spezielle Anforderungen, wie z.B. Eilbedürftigkeit oder besondere Fachkenntnisse, können das Honorar beeinflussen.
    4. Kann ich das Gutachterhonorar verhandeln?
      Ja, das Honorar ist in der Regel verhandelbar, insbesondere wenn keine feste Honorarvereinbarung getroffen wurde. Es ist ratsam, vor der Beauftragung des Gutachters über die Kosten zu sprechen und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
    5. Was ist eine Honorarvereinbarung?
      Eine Honorarvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Gutachter, in dem die Höhe des Honorars oder die Berechnungsgrundlage (z.B. Stundensatz) festgelegt wird. Eine klare Honorarvereinbarung schafft Transparenz und hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
    6. Was tun, wenn der Gutachter Pfusch liefert?
      Wenn Sie mit der Leistung des Gutachters unzufrieden sind, sollten Sie dies dem Gutachter schriftlich mitteilen und um Nachbesserung bitten. Wenn der Gutachter nicht reagiert oder die Mängel nicht behebt, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, z.B. eine Minderung des Honorars oder Schadensersatz.
    7. Wie finde ich einen qualifizierten Gutachter?
      Achten Sie auf die Qualifikation und Erfahrung des Gutachters. Ein von der Architektenkammer vereidigter oder zertifizierter Gutachter hat seine Fachkenntnisse und Unabhängigkeit nachgewiesen. Empfehlungen von anderen Bauherren oder Architekten können ebenfalls hilfreich sein.
    8. Was bedeutet "vereidigter Gutachter"?
      Ein vereidigter Gutachter wurde von einer staatlichen Stelle (z.B. Gericht oder Architektenkammer) öffentlich bestellt und vereidigt. Dies bedeutet, dass er seine Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Vereidigung verleiht dem Gutachten eine besondere Glaubwürdigkeit.

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    • Rechte und Pflichten von Gutachtern
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      Vorgehensweise bei Mängeln, Fehlgutachten und Honorarstreitigkeiten.
    • Die Rolle der Architektenkammer bei Gutachten
      Wie die Architektenkammer bei der Qualitätssicherung von Gutachten hilft.
  2. Gutachterhonorar: Freie Verhandlung vs. Kostenvoranschlag

    Kontrollmöglichkeiten können Sie vergessen
    Nach HOAI ist das Honorar für einen privat beauftragten Sachverständigen / Gutachter frei verhandelbar. Wenn Sie ohne Kostenvoranschlag / Honorarangebot einen Sachverständigen beauftragt haben, so ist dies salopp gesagt ein Freibrief für den Gutachter im zumutbaren Rahmen abzurechnen, was eben geht. Da sind bei öbuvAbk. SV schon mal Stundensätze von 80,00  -  110,00 € zzgl. satte Nebenkostensätze fällig. Wer einen Rundstempel hat, lässt sich diesen auch gut bezahlen, schließlich müssen davon zumeist kleinere oder größere Büros und Mitarbeiter mitfinanziert werden.
  3. Honorarprüfung: Prüffähige Rechnung vom Bausachverständigen

    Foto von Stefan Ibold

    hmm
    Moin,
    auch ein öbuvAbk. SV ist letztlich verpflichtet, eine prüffähige Rechnung zu erstellen. Hierin werden z.B. Fahrzeiten, Dauer des Ortstermins, Recherchezeiten, Zeiten für das Erstellen des Gutachtens, etc. aufgeführt.
    Satte Nebenkostenabrechnungen habe ich bislang nur bei einigen Architektenrechnungen gesehen, was nicht heißen soll, dass Sachverständige der IHKAbk. das ebenfalls alle so handhaben. Normalerweise bewegt sich der seröse SV auch hhier im üblichen Rahmen, meistens im Rahmen dessen, was Gerichte im zugestehen würden.
    Die Frage ist, wie der SV zu seiner Beurteilung kommt. Er ist an sich verpflichtet, durch Inaugenscheinnahme persönlich die vorhandene Leistung zu beurteilen. andernfalls muss der Personen deligieren und im Gutachten namentlich und nach der Art der Tätigkeit aufführen.
    Eine exakte Ermittlung der Höhe der Gutachtenkosten im Vorfeld ist m.E. nur sehr schwer bis unmöglich zu erbringen. Klar kann ich in etwa sagen, ich brauche für den Ortstermin gut zwei Stunden, für das Gutachten 5 Stunden. Was ist aber, wenn der Ortstermin 5 Stunden dauern muss oder dauert und die schriftliche Ausarbeitung 10 Stunden?
    Bei Gericht wird dem SV aufgetragen, die Arbeiten unverzüglich einzustellen und einen Mehrkostenantrag zu stellen, wenn abzusehen ist, dass er mit den eingezahlten Kostenvorschüssen nicht hinkommt.. Erst nach der Freigabe darf der SV an dem Gutachten weiterarbeiten.
    Fiehl das Gutachten nicht in Ihrem Sinne aus?
    Grüße
    Stefan Ibold
  4. Gutachterkosten: IHK-Sachverständige vs. Gerichtsgutachten

    Sie haben schon Recht  -  Herr Ibold
    aber die Privat-Rechnungen von IHKAbk.-SV fallen in Berlin i.d.R. schon 20-30 % höher aus als bei Gerichtsgutachten (durch höhere Stundensätze, Anfahrtspauschalen bzw. Grundhonorare und etwas höhere Nebenkosten.) Bei uns im Büro läuft es allerdings etwas anders, wir faxen sofern möglich nach einem telefonischen Vorgespräch gern ein Angebot mit einem Schätzbetrag und einer beiliegenden Musterrechnung mit unseren Kostensätzen der Gutachtenkosten. Fällt dann bei Durchführung des Ortstermins auf, dass der Aufwand höher sein wird, so lassen wir uns dies auf unserem Angebotsschreiben vom Auftraggeber gegenzeichnen, so gibt es hinterher keinen Ärger.
  5. Gutachter-Leistung: Telefonat, Besichtigung, Honoraranspruch

    Weiteres
    Danke für die Antworten.
    Ein Gutachten in schriftl. Form habe ich nicht bestellt  -  da der Gutachter dies sich extra honorieren lassen will.
    Folgende Leistung ist angefallen.
    1. Telefonat mit ihm ca. 20 Minuten
    2. die erste "Besichtigung" (wie oben beschrieben) des Mangels, Gespräch mit mir und Telefonat mit Bauträger 5 Min. und Zimmerei/Innenausbaubetrieb 5 Min. (inkl. An- und Abfahrt (Anfahrt, Abfahrt) 60  -  90 Minuten). Gutachter wohnt im meinem Ort. Es war weniger Inaugenscheinnahme und mehr ein nettes Gespräch (therapeutisch sozusagen).
    3. Anwesenheit bei Ortstermin mit Zimmerei/Innenausbaubetr.  -  erste Absprache der Vorgehensweise (mit An- und Abfahrt (Anfahrt, Abfahrt) ca. 30 bis 45 Minuten)
    4. Inaugenscheinnahme der "versuchten" Mängelbeseitigung am gleichen Tag wie 3. (mit An- und Abfahrt (Anfahrt, Abfahrt) ca. 30 Minuten). Wobei nur eine "Minimum-Mängelbeseitigung" stattfand. (Gutachter hat eben mal nur einen Blick drauf geworfen  -  nichts abgetastet oder mal richtig nah getreten).
    Es handelt sich um einen Mangel am Haus der lange außerhalb der vertraglichen VOBAbk.-Gewährleistung entdeckt wurde (Bauabnahme 10/1995). Der Gutachter riet mir vom ausführenden Handwerksbetrieb nicht "zu viel" Mängelbeseitigung zu Verlagen, sondern mich mit den "kleinen Varianten" zufrieden zu geben  -  also froh zu seinen, dass überhaupt was getan wird. Im Übrigen hat nicht der Gutachter, sondern der Bauträger den Zimmereibetrieb "überredet etwas zu verbessern". Der Gutachter hat dem Handwerksbetrieb etwas Nachdruck verpasst.
    Da wir unser Haus auch verkaufen müssen (Arbeitsortwechsel) empfahl er mir "meine Nase nicht zu tief" in die Mängel zu stecken und er würde mir, wenn ich wünsche, auch eine Bestätigung schreiben, dass unser Dach (Isolierung) nun "den Vorschriften entspräche und Mängelfrei sei"  -  gegen extra Honorar natürlich.
    Eine Rechnung hat er mir nicht ausgestellt  -  lediglich seinen Rechnungsbetrag genannt (glaube er will ohne Finanzamt und so ...)  -  eigentlich sollte ich die Rechnung noch nachfordern denke ich, weil ich ohne Rechnung nichts in Händen habe, und mir es egal ist, ob er das versteuern muss u. die MwSt ans FA abzuführen hat.
    • Name:
    • Anna-Maria
  6. Gutachter-Bescheinigung: Haftung für falsche Aussagen!

    Ich glaube ...
    Werte Fragestellerin
    der Kerl ist lebensmüde.
    Wenn der Ihnen wirklich so eine Bescheinigung ausstellt, dann haftet er für das, was da steht.
    Ist der auf 'einem Maso-Tripp oder wie.
    Sorry, aber mein Unterkiefer weigert sich gerade, in die Geschlossen-Position zurückzukehren.
    Da sind schon ganz andere vor Gericht böse erwacht.
    Jetzt aber bitte, bitte nicht loslaufen und die Bescheinigung haben wollen.
    Sie sind nämlich trotzdem im Boot  -  und könnten dann wirklich wegen Arglist belangt werden, falls Sie einem Käufer diesen Wisch in die Hand drücken.
    Mnachmal glaube ich's einfach nicht mehr.
  7. Mängelbeseitigung: Hinweis vom Gutachter sinnvoll?

    2 weitere Fragen
    1. War es ein guter Hinweis vom Gutachter, sich mit einer "kleinen Mängelbeseitigung" zufriedenzugeben?
    2. Da ich ein Laie bin, kann ich selbst nicht sagen, was ist bautechnisch richtig oder falsch, ob der Lufteintrag in die Räume nun unvermeidbar ist (bei Bauantrag 1994), ob eine Isolierung anders ausgeführt werden muss/kann. Zimmereibetrieb sagt: bei Häusern mit Bauantrag 1994 wäre noch keine Dichtigkeit herzustellen gewesen.
    Müsste ich ohne obigem "Wisch" auch eine Verantwortung bei Hausverkauf übernehmen. Jeder sagt was anderes, wieso soll ich dann haften?
    • Name:
    • Anna-Maria
  8. Luftdichtheit: Unkontrollierter Lufteintrag – Stand der Technik

    Foto von

    wie  -  lufteintrag in die räume?
    Moin,
    meinen Sie, dass unkontrolliert Luft ausströmen kann, also Undichtigkeiten vorhanden sind?
    Wenn Sie das mit JA beantworten, dann liegt der Betrieb völlig daneben. Luftdichtheit ist schon sehr weit vorher eine Forderung aus der DINAbk. 4108 gwesen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  9. Mängelfreiheit: Arglistige Täuschung beim Hausverkauf

    Natürlich haften Sie ...
    wenn Sie sich wider besseres Wissen eine Bescheinigung ausstellen lassen, die Ihrem Haus Mängelfreihet bescheinigt.
    Ihr Haus ist NICHT mängelfrei. Und das WISSEN Sie.
    Also hätten Sie arglistig getäuscht.
    Wenn Ihr Käufer darauf kommt kann er:
    entweder Rückabwicklung verlangen = Sie erstatten Kaufpreis + Notarkosten + Grunderwerbssteuer + Umzugskosten + ...
    oder eine Wertminderung errechnen lassen und die einfordern. Und die fällt deutlich höher als der jetzt schon anfallende Wertverlust aus, da bin ich mir ganz sicher
  10. Mängelfreiheit: Keine Bescheinigung bei bekanntem Lufteintrag

    Eine Bescheinigung der Mängelfreiheit
    möchte ich nicht ausstellen lassen  -  obwohl ich Laie bin, denke ich das wäre nicht korrekt! Ich will aber niemand betrügen! Denn auch ich möchte wieder ein Haus kaufen und auch da nicht betrogen werden!
    Lufteintrag: kalte Luft kommt von außen rein, warme geht raus.
    Fiel erst auf nach Schrumpfung/Trocknung der Materialien, Anschluss Wand/Rigips, da kein Acryl in Fuge war und nachdem sich unsere sehr dicke aufgeschäumte Tapete an den Ecken leicht gelöst hatte und ich nachguckte warum. Das Ausmaß erfasste ich nun erst in 2005 nachdem ich Anfang Januar zu tapezieren anfing und an einer Ecken eine kleine Fläche Rigips rausschnitt. Da ist mir ein kalter Luftstrom entgegengekommen.
    • Name:
    • Anna-Maria
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Gutachterhonorar richtig einschätzen: Kosten, Prüfung & Honorarlisten

    💡 Kernaussagen: Das Honorar für privat beauftragte Bausachverständige ist frei verhandelbar. Eine prüffähige Rechnung muss erstellt werden, die alle Leistungen detailliert aufführt. IHKAbk.-Sachverständige können höhere Honorare als bei Gerichtsgutachten verlangen. Eine Bescheinigung der Mängelfreiheit sollte bei bekannten Mängeln nicht ausgestellt werden, um arglistige Täuschung zu vermeiden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Gutachterhonorar: Freie Verhandlung vs. Kostenvoranschlag ist ein fehlender Kostenvoranschlag ein "Freibrief" für den Gutachter, im zumutbaren Rahmen abzurechnen. Klären Sie die Honorarfrage also unbedingt vorab.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Honorarprüfung: Prüffähige Rechnung vom Bausachverständigen wird betont, dass auch öbuvAbk. Sachverständige verpflichtet sind, eine detaillierte Rechnung zu erstellen, inklusive Fahrzeiten, Ortstermin, Recherchezeiten und Gutachtenerstellung.

    🔴 Kritisch/Risiko: Eine Bescheinigung der Mängelfreiheit auszustellen, obwohl Mängel bekannt sind, kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben, wie im Beitrag Mängelfreiheit: Arglistige Täuschung beim Hausverkauf erläutert wird. Dies kann zu Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadenersatzforderungen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie vor der Beauftragung eines Bausachverständigen ein detailliertes Angebot ein und prüfen Sie die Rechnung sorgfältig. Bei Unsicherheiten bezüglich der Honorarhöhe kann eine Honorarprüfung durch die Architektenkammer oder einen spezialisierten Anwalt sinnvoll sein. Beachten Sie auch den Beitrag Gutachter-Leistung: Telefonat, Besichtigung, Honoraranspruch bezüglich der angefallenen Leistungen.

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Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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