HOAI Abschaffung: Auswirkungen auf Architekten, Bauherren & Wettbewerb?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
HOAI Abschaffung: Auswirkungen auf Architekten, Bauherren & Wettbewerb?
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Die Abschaffung der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bedeutet, dass Architekten und Ingenieure ihre Honorare frei verhandeln können. Dies kann zu mehr Wettbewerb führen, da sich Planer nun stärker über den Preis differenzieren können.
Für Bauherren bedeutet dies sowohl Chancen als auch Risiken. Einerseits könnten die Preise für Planungsleistungen sinken. Andererseits besteht die Gefahr, dass durch den Preisdruck die Qualität der Leistungen leidet. Ich empfehle Bauherren, bei der Auswahl von Architekten und Ingenieuren nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualifikation und Erfahrung zu achten.
Die Abschaffung der HOAI kann auch zu einer stärkeren Spezialisierung der Planungsbüros führen. Einige Büros werden sich auf bestimmte Leistungsbereiche konzentrieren, um ihre Effizienz zu steigern. Dies kann für Bauherren von Vorteil sein, da sie so leichter den passenden Spezialisten für ihr Projekt finden können.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten vor der Beauftragung von Architekten und Ingenieuren detaillierte Angebote einholen und die Leistungen genau vergleichen. Achten Sie auf Referenzen und Qualifikationen, um die Qualität der Planung sicherzustellen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
- Die HOAI war eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelte. Sie wurde abgeschafft, um den Wettbewerb zu fördern und den Bürokratieaufwand zu reduzieren. Die HOAI definierte Mindest- und Höchstsätze für die verschiedenen Leistungsphasen eines Bauprojekts.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen, Honorarvereinbarung. - Architektenhonorar
- Das Architektenhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten. Nach der Abschaffung der HOAI wird das Architektenhonorar frei verhandelt. Es sollte transparent und nachvollziehbar sein und alle Leistungen klar definieren.
Verwandte Begriffe: HOAI, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen, Honorarvereinbarung. - Ingenieurhonorar
- Das Ingenieurhonorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Ingenieurs. Nach der Abschaffung der HOAI wird das Ingenieurhonorar frei verhandelt. Es sollte transparent und nachvollziehbar sein und alle Leistungen klar definieren.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarvereinbarung. - Leistungsphasen
- Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten oder Ingenieurs. Die HOAI definierte für jede Leistungsphase bestimmte Honorarsätze.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Bauprojekt. - Wettbewerb
- Der Wettbewerb im Bauwesen bezieht sich auf den Wettbewerb zwischen Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmen um Aufträge. Die Abschaffung der HOAI soll den Wettbewerb fördern, indem die Honorare frei verhandelt werden können. Dies kann zu niedrigeren Preisen und einer besseren Qualität der Leistungen führen.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Baupreise. - Bürokratieabbau
- Der Bürokratieabbau ist ein politisches Ziel, das darauf abzielt, unnötige administrative Belastungen für Unternehmen und Bürger zu reduzieren. Die Abschaffung der HOAI wurde als Maßnahme zum Bürokratieabbau begründet. Durch den Wegfall der verbindlichen Honorarsätze sollen die Verwaltungskosten gesenkt werden.
Verwandte Begriffe: HOAI, Verwaltungskosten, Regulierung, Deregulierung. - Honorarvereinbarung
- Eine Honorarvereinbarung ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten oder Ingenieur, in dem die Vergütung für die Leistungen des Planers festgelegt wird. Nach der Abschaffung der HOAI ist die Honorarvereinbarung frei verhandelbar. Sie sollte alle Leistungen klar definieren und transparent sein.
Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet die Abschaffung der HOAI für Architekten und Ingenieure?
Die Abschaffung der HOAI bedeutet, dass Architekten und Ingenieure ihre Honorare frei verhandeln können. Die bisher verbindlichen Honorarsätze entfallen. Dies führt zu mehr Wettbewerb, da sich Planer nun stärker über den Preis differenzieren können. Es eröffnet auch die Möglichkeit, individuelle Leistungsvereinbarungen zu treffen, die besser auf die spezifischen Bedürfnisse des Projekts zugeschnitten sind. - Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der HOAI auf Bauherren?
Für Bauherren bedeutet die Abschaffung der HOAI sowohl Chancen als auch Risiken. Einerseits könnten die Preise für Planungsleistungen sinken, da Architekten und Ingenieure im Wettbewerb stehen. Andererseits besteht die Gefahr, dass durch den Preisdruck die Qualität der Leistungen leidet. Bauherren sollten daher bei der Auswahl von Planern nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualifikation und Erfahrung achten. - Wie können Bauherren die Qualität der Planungsleistungen sicherstellen?
Bauherren können die Qualität der Planungsleistungen sicherstellen, indem sie detaillierte Angebote einholen und die Leistungen genau vergleichen. Es ist ratsam, Referenzen einzuholen und die Qualifikationen der Planer zu prüfen. Eine klare Leistungsbeschreibung im Vertrag ist ebenfalls wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. Unabhängige Beratungsstellen können Bauherren bei der Auswahl der richtigen Planer unterstützen. - Führt die Abschaffung der HOAI zu niedrigeren Baukosten?
Die Abschaffung der HOAI führt nicht zwangsläufig zu niedrigeren Baukosten. Zwar können die Honorare für Architekten und Ingenieure sinken, dies muss aber nicht der Fall sein. Die Baukosten hängen von vielen Faktoren ab, wie z.B. den Materialpreisen, den Lohnkosten und den Grundstückspreisen. Die Planungskosten machen in der Regel nur einen kleinen Teil der Gesamtbaukosten aus. - Welche Rolle spielt der Wettbewerb nach der Abschaffung der HOAI?
Der Wettbewerb spielt nach der Abschaffung der HOAI eine größere Rolle. Architekten und Ingenieure müssen sich nun stärker über den Preis und die Qualität ihrer Leistungen differenzieren. Dies kann zu Innovationen und einer besseren Kundenorientierung führen. Bauherren haben eine größere Auswahl an Planern und können das beste Angebot für ihr Projekt auswählen. - Was ist bei der Honorarvereinbarung mit Architekten und Ingenieuren zu beachten?
Bei der Honorarvereinbarung mit Architekten und Ingenieuren sollten Bauherren darauf achten, dass alle Leistungen klar definiert sind. Es ist ratsam, ein detailliertes Angebot einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen. Das Honorar sollte transparent und nachvollziehbar sein. Es ist auch wichtig, die Zahlungsbedingungen und die Haftungsregelungen zu klären. - Gibt es weiterhin eine Honorarordnung als Orientierungshilfe?
Auch nach der Abschaffung der HOAI gibt es weiterhin Honorartabellen und -empfehlungen, die als Orientierungshilfe dienen können. Diese sind jedoch nicht mehr verbindlich. Architekten- und Ingenieurkammern sowie Berufsverbände bieten solche Orientierungshilfen an. Bauherren können diese nutzen, um die Angemessenheit der Honorarforderungen zu beurteilen. - Wie wirkt sich die Abschaffung der HOAI auf die Qualität der Bauplanung aus?
Die Auswirkungen der Abschaffung der HOAI auf die Qualität der Bauplanung sind noch nicht abschließend absehbar. Es besteht die Gefahr, dass durch den Preisdruck die Qualität der Leistungen leidet. Andererseits kann der Wettbewerb auch zu Innovationen und einer besseren Kundenorientierung führen. Bauherren sollten daher bei der Auswahl von Planern besonders auf die Qualifikation und Erfahrung achten.
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HOAI Abschaffung: Leistungsbezahlung für Architekten sinnvoll?
Die Abschaffung der HOAIAbk. kann man nur begrüßen ...
Die Abschaffung der HOAI kann man nur begrüßen. Warum sollen Architekten nicht auch wie andere Berufe nach Leistung bezahlt werden, schließlich gibt es auch bei Architekten ein breites Qualitätsspektrum. Und so mancher Architekt würde sich bestimmt mehr ins Zeug legen wenn er nach Leistung und Qualität seiner Arbeit bezahlt wird. Gibt ja genug abschreckende Beispiele, wie man hier immer wieder in Beiträgen lesen kann. Und Architekten die Qualitätsarbeiter liefern haben eigentlich nichts zu befürchten. Wer jetzt zu jammern anfängt sollte sich an die eigene Nase fassen und sich fragen ob er bisher wirklich Dienstleister am Kunden war.
Bauherrenmeinung nach 2 schlechten Erfahrungen mit Architekten. -
Wettbewerbsrecht: HOAI-Aus nur mit fairen Wettbewerbsregeln!
interessanter Ansatz, darf aber nicht isoliert durchgeführt werden
Mit "nicht isoliert durchführen" meine ich Folgendes: passend zu Clements Vorstoß wurde vor einer Woche der Entwurf eines neuen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb veröffentlicht: § 1:
"Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz ... schützt ... das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. "
Unverfälschter Wettbewerb heißt für mich dann: Ein völlig neues Erscheinungsbild der Freiberufler. Weg mit dem Werbeverbot für Architekten, Waffengleichheit mit der Bauträger- / Fertighausbranche, Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Hobbyplaner. Dann kann ich dem Verbraucher auch klarmachen, was Qualität ist und kann endlich Honorare über der HOAIAbk. nehmen. Oder ich specke die Leistungsanforderungen der HOAI und die Haftung brutal ab, ohne Angst vor verlorenen Prozessen. Der Verbraucher kann dann zwischen "billigst" und "qualitativ hochwertig" planen wählen. Kippt man konsequent auch die Gebührenordnungen der Ärzte, Rechtsanwälte und Notare, kann ich endlich wählen, meinen Blinddarm "billigst" oder "hochwertig" operieren zu lassen, "billigst" oder "gut" Prozesse führen und Abmahnungen verschicken (nebenbei: das Rechtsberatungsgesetz muss dann auch weg) und "billigst" ohne Beratung und Haftung beurkunden zu lassen oder "richtig".
Ob die Allgemeinheit wirklich daran Interesse hat? -
HOAI-Aus: Staatliche Bauplanung – Höhere Sanierungskosten?
man sieht ...
wo's herkommt 😉
man sieht nicht: den Zusammenhang mit Entbürokratisierung.
man sieht nicht: clement's hintergedanken 🙂
worauf's rausläuft:
zuerst vermeintliche Kosteneinsparungen für den Staat als Bauherr,
dann höhere Sanierungskosten.
mir graust davor, dass der Staat Planung so "kompetent" ausgeschreibt und überwacht
(das wird noch viel anspruchsvoller), wie z.B. Fahrbahndeckensanierung von
autobahnen (das ist wohl plakativ genug).
andersrum wird aber auch ein Schuh draus:
endlich gibt's auskömmliche Honorare für intensive Planung, spätestens bei der 2. Sanierung
innerhalb von 3 Jahren kapieren dann auch manche besserwisser, was gespielt wird.
der volkswirtschaftliche/privatwirtschaftliche nutzen? frag ich mich auch 😉 -
HOAI-Alternative: Tarifverträge im öffentlichen Dienst abschaffen?
Tarifverträge müssen auch weg
auch im öffentlichen Dienst. Dann kann sich jeder Chef seine Mitarbeiter nach den Kriterien "billigst" oder "gut" zusammenstellen. Um Strumanns Argument aufzugreifen: gute Angestellte brauchen sich keine Sorgen zu machen. Wer dort zu jammern anfängt sollte sich an die eigene Nase fassen und sich fragen ob er bisher wirklich ein guter Angestellter war. -
Werbeverbot für Architekten: Abschaffung dringend erforderlich!
Das Werbeverbot für bestimmte Berufe gehört gekippt das ...
Das Werbeverbot für bestimmte Berufe gehört gekippt, das ist klar. Und bei Ärzten gibt es ja schon Privatkliniken die nicht an Honorare gebunden sind, in soweit hinkt der Vergleich. -
HOAI-Vergleich: Wettbewerb im Gesundheitswesen als Vorbild?
Vergleich mit Ärzten hinkt nicht
Nur müssen die Krankenkassen weg. Dann wird es transparent und jeder Verbraucher kann das bezahlen was er will und in Anspruch nimmt und er kann frei entscheiden, ob er seinen Tumor "billigst" durch Handauflegen oder "hochwertig" durch Operation und Chemotherapie behandeln lässt. Das ist Wettbewerb. Rechtsberatung endlich billig und durch jeden der sich für qualifiziert hält und sich gut verkaufen kann. Goldene Zeiten. Und genauso muss es bei allen Angestellten werden. Die Ich-AGAbk. ist ja zum Glück schon installiert. Endlich Wettbewerb unter den Mitarbeitern und nicht gleiches Tarifgehalt für ungleiche Leistung.
Bin bis Abend offline und freue mich schon über kontroverse Beiträge 😉 -
HOAI-Kritik: Einheitspreis trotz Qualitätsunterschiede bei Architekten
Sie können doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen ...
Sie können doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, sprich Angestellte mit Selbstständigen. Bei HOAIAbk. ist es nun mal so, das ich dem Architekt den vollen Preis Zahlen muss, egal wie gut oder schlecht (kommt bei Architekts gar nicht so selten vor) er gearbeitet hat. Momentan ist es doch so, egal ob gute Qualität oder schlechte, ich Zahl das selbe. Bei einer Aufhebung der HOAI könnte man Leistungsgerechte BeZahlung vereinbaren. Für die komplette Planung eines Hauses von Anfang an dann mehr, wenn ich aber als Bauherr konkrete Vorstellungen habe bei denen nur noch geringe Anpassungen nötig sind ist das ja auch weniger Aufwand für den Architekt, also ist es doch nur gerecht dafür auch weniger zu Zahlen.
Bedenken Sie auch, 90 % der Architekten geben an, das es wenig rosig für Sie aussieht. Daran ist nicht nur die Baukrise Schuld, sondern auch das Image der Architekten. -
HOAI-Debatte: Transparenz bei Architektenhonoraren gefordert!
Und keiner fordert das jeder Eingabeberechtigt in Bezug ...
Und keiner fordert das jeder Eingabeberechtigt (in Bezug auf Bauanttäge) wird, also ist auch hier das Argument mit der Rechtsberatung durch jedermann unsinnig. Es geht ja nicht um Anarchie, sondern um Transparenz bei der Bezahlung. Und nicht die Krankenkassen gehören abgeschafft, sondern die Kassenärtzliche Vereinigung mit ihrer undurchsichtigen und kaum nachprüfbaren Abrechnungspraxis. -
HOAI-Realität: Leistungsbild gefordert, Honorarzahlung verweigert?
wer hat schon mal über die Arztrechnung gefeilscht?
Mit der HOAIAbk. ist es wie bei Schwarzarbeit: nicht darüber reden, jeder macht sein Schnäppchen und ist zufrieden.
Bezahlung nach HOAI: selten so gelacht.
Keiner will die HOAI bezahlen, fordert aber das Leistungsbild.
Geistige Leistungen kann man nicht beurteilen wie ein Pfund Butter.
Die Abschaffung der HOAI hat weitgehende Konsequenzen.
Als ersten werden kostenlose Foren gelöscht und Beratungen nur nach Vorkasse geleistet wie bei Gerätereparaturen: für den Betrag X schauen wir mal und rechnen den Betrag beim Auftrag an.
Und anschließend stellen wir alle Gebühren infrage: Gebühren von Städten und Gemeinden, Bußgeldkatalog, Arztgebühren und ... und..
Spätestens bei der Höhe des Arbeitslosengeldes hört der Spaß auf. -
HOAI-Praxis: Architekten arbeiten 'unter der Hand' günstiger
In einem haben Sie recht Hr Klaus viele ...
In einem haben Sie recht Hr. Klaus, viele Architekten bieten heute schon unter der Hand an für Honorar unterhalb der HOAIAbk. zu arbeiten. Also wozu das ganze dann noch? Und wenn ich ihrer Argumentation folge, dann aber bitte grecht werden und für alle freien und selbstständigen Berufe eine Honorarordnung einführen. das heißt dann aber auch, das Sie in der Hinterhofwerkstatt genauso viel für die Autoreparatur bezahlen müssen wie bei Porsche oder Daimler. -
Angebotsvergleich: Wie vergleicht man geistige Architektenleistungen?
Wie will ich denn ...
für "erst zu erbringende geistige Leistungen" einen Angebotsvergleich relaisieren?
Das schaffen die meisten doch schon nicht einmal für Leistungen die eigentlich scohn von Beginn an genau definiert sind.
Ich Stelle mir das gerade so vor:
Anfrage bei 10 Dachdeckern: Habe ein Dach mit 150 m² Dachfläche und 2 Traufen von je 10 m Länge neu zu decken. Habe mich schon mal umgehört und ein Angebot von 15.000 €. Was würde das bei Euch kosten?
Fragen: Wie soll der Bauherr die 10 unterschiedlichen Angebote vergleichen und gleichzeitig die Qualität beurteilen?
Wer soll alternativ die 10 Angebote vergleichen?
Voraussetzungen: Der Bauherr ist, wie meistenteils zu beobachten, absoluter Baulaie! (Bitte nicht vom eigenen Wissensstand ausgehen!) -
HOAI sichert Qualität: Architektenauswahl durch Können & Kompetenz
unzulässig
Die Beurteilung von Architekten und Ingenieuren nach einem Preisvergleich ist unzulässig, deshalb gibt es die HOAIAbk..
Anfragen bei 10 Architekten müssen zu 10 gleichen Angeboten führen.
Eine Auswahl kann also nur durch "das Können" und "die Kompetenz" und "die Leistungsfähigkeit" erfolgen.
Deshalb werben Architekten und Ingenieure mit langen Referenzlisten und der Dachdecker wirbt über den Preis. -
Referenzen: Auch Dachdecker werben mit Qualität, nicht nur Preis!
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HOAI-Folge: Architekt wählt Dachdecker nach Preis & Leistung aus
Jawohl
Jawohl, aber nur, weil ein nach HOAIAbk. bezahlter Architekt den Dachdecker nach einer Auswahl über Preis und Leistung ausgewählt hat -
HOAI-Kritik: Gleiche Architekten-Angebote – Ungleiche Realität!
Aber die 10 auf dem Papier gleichen Angebote ...
Aber die 10 auf dem Papier gleichen Angebote der Architekten sind in der Realität nicht gleich, nur der Preis. Architekt Nummer eins entwirft ein Haus mit verwinkelten Räumen, Fenster die keinen rechten Sinn machen, aber das Haus entspricht seinen Vorstellungen und seine Bauaufsicht besteht darin einmal die Woche für 10 Minuten auf die Baustelle zu fahren und den Maurern zuzumurmeln: "schön schön, weitermachen".
Architekt Nummer 10 setzt sich zigmal mit den Bauherren zusammen, lotet genau aus was sie wollen und brauchen, macht einen Entwurf der den Bauherren wie auf den Leib geschneidert ist, sucht Handwerker aus die gute Arbeit zu vernünftigen Preisen liefern, schaut täglich auf der Baustelle vorbei und prüft jede Kleinigkeit.
Nach HOAIAbk. kosten beide das selbe ☹
So ist die Realität und nicht anders.
Ich bin auch Freiberufler und ich werde aber nach dem Ergebnis was ich abliefere bezahlt.
Klar schreien die meisten Architekten jetzt Sodom und Gomora, weil Sie um ihre Pfründe fürchten. Ist doch auch verständlich, egal was für einen Sch*** die ablieferen, ihr Geld bekommen Sie Dank HOAI. Und warum sollte ein Architekt im Kostenrahmen bleiben? Dann verdient er ja nur weniger.
Es gibt Architekten die ihr Geld Wert sind, aber leider auch viele viele schwarze Schafe. Und die werden durch die HOAI gedeckt. -
Hausbau: Klare Vorgaben an Architekten für faire Honorare!
Falsche Voraussetzungen
Wenn ich ein Auto kaufe, frage ich nicht: was kostet ein Auto auf den Hof gestellt.
Ich gebe Farbe, Typ und besonders die Ausstattung vor und frage dann nach dem Preis.
Wenn ich ein Haus baue, sage ich nicht: Architekt mach mal, sondern diskutiere mit dem Architekt nach Grundstück und Bebauungsplan meine Wünsche und kontrolliere Zwischenergebnisse.
Ich spreche nicht über Stufenhöhen, Raumhöhen oder Türbreiten, das muss der Architekt wissen, auch dass Schlafzimmer nicht an der Straße liegen etc.
Besonderheiten werden nur geplant wenn ich sie will.
Nicht miteinander Reden und später nur aus Preisgründen das Ergebnis niedermachen ist genauso unfair wie ungefragt allen Schnickschnack planen um viel Honorar zu kassieren. -
HOAI sichert Baukultur: Gesellschaftliche Qualität vs. Gewinn!
@strumann, nicht zünde gedacht!
hier geht es nicht um pfründe, denn die gibt es gar nicht. die HOAIAbk. sichert der Gesellschaft eine hohe Baukulturelle Qualität.
das sie das nicht erkennen, zeigt, das sie den Sinn der HOAI gar nicht verstanden haben. ob sie Freiberufler sind oder nicht, ist hier gar nicht relevant, sie arbeiten offensichtlich in einem Bereich, bei dem es keine planerische Leistung gibt. einerseits wollen sie, das die Qualität der ausschlaggebende Faktor wird, andererseits wollen sie die HOAI kippen. was denn nun? mal nachdenken, wohin ein abschaffen der HOAI führt ...! in Teilbereichen wird die HOAI ja schon durch (schlechte?) Architekten unterboten. das Ergebnis können sie in gebauter Form dann begutachten. wollen sie das wirklich? -
HOAI-Auswirkung: Billiganbieter verdrängen gute Architekten?
außerdem
läuft es dann so, dass die Billigheimern den Auftrag (vom Häuslebauer) bekommen und die guten (weil etwas teurer) bleiben auf der Strecke. So sucht sich der Bauherr doch auch seine Firmen aus und was dabei rauskommt, ist ja hinreichend bekannt. -
Wieso sollte der teu (e) re Architekt
der bessere sein, Manni? -
Preis vs. Qualität: Wie unterscheidet man gute Architekten?
wieso, Hr Manni?
Wäre doch völlig in Ordnung so: Billig = Mist, Teuer = Qualität.
Dann könnte man ja anhand des Preises die Guten von den Schlechten unterscheiden.
Aber das ist doch gegenwärtig eben überhaupt nicht so. Da gibt's auch für teures Geld manchmal Sch ..., aber dann auch mal für wenig Geld was ganz Ordentliches.
Das Problem ist, die Guten von den Schlechten unterscheiden zu können. Und das kann man gegenwärtig leider nicht unbedingt am Preis. Vor allem bei Bauträger-Bauten. -
HOAI-Qualitätssicherung? Architektenhäuser ohne Baukultur!
Wieso sichert die HOAIAbk. eine hohe Baukulturelle Qualität ...
Wieso sichert die HOAI eine hohe Baukulturelle Qualität? Das verstehe ich nun wirklich nicht. Ich kenne viele Häuser die von Architekten gebaut wurden (die nach HOAI abrechnen) die ehrlich gesagt alles andere als eine Baukulturelle Qualität darstellen.
Sie denken immer bauen mit dem Architekt gleich hohe Qualität. Dem ist absolut nicht so! Ich besitze 2 Architektenhäuser und muss sagen: Nie wieder mi Architekt, mein 3. Haus entsteht gerade ohne Architekt und ich bin froh darüber und bereue den Schritt ganz und gar nicht.
Sicher, es gibt viele gute, erstklassige Architekten, aber wo Licht ist ist auch Schatten. Und zwar sehr viel und sehr dunkler Schatten. -
HOAI-Abschaffung: Welche Vorteile für Bauherren?
@Strumann
Was genau würde sich denn aus Ihrer Sicht verbessern, wenn die HOAIAbk. abgeschafft würde?
Welchen Vorteil bringt eine "freie" Angebotseinholung für Architektenleistung für angehende Bauherren im Gegensatz zu jetzt?
Ich sehe keinen, wenn ich mich in die Situation versetze keine genaue Kenntnis über die Materie zu haben.
Ein Auto kennt jeder! -
HOAI-Alternativen: Honorar nachträglich nach Qualität festlegen?
Zu Ende denken
@Herr Struman denken Sie mal Ihre Ansicht zu Ende. Sie haben jetzt Schwierigkeiten einen guten Entwurfsverfasser zu finden, obwohl alle prinzipiell das gleiche Honorar fordern müssten. Was ändert sich für Sie, wenn das Honorar aushandelbar wäre?Wollen Sie erst hinterher das Honorar selbst festlegen nach Ihrer Einschätzung welche Qualität Ihr Entwurfsverfasser geliefert hat? Oder wollen Sie doch vorher die Kosten aushandeln und lassen sich dann überraschen welche Qualität Sie bekommen?
Ihre Vorleistungen können schon jetzt in die Höhe des Honorars einfließen - aber manche überschätzen den Anteil ihrer Vorleistungen am gesamten Planungsaufwand.
Wahrscheinlich passiert dann genau das, was jetzt schon bei anderen Gewerken passiert - der Billigste wird genommen und wenn zum Schluss alles fast mangelfrei ist (manche Mängel lassen sich nicht mehr beheben), dann hat es mehr als beim Teuersten gekostet!
Die Abschaffung einiger Prüfungspflichten hat schon einiges gekostet! Den Einzelnen und die Allgemeinheit.
-
HOAI-Diskussion: Billigarchitekten gefährden Baukultur?
@ Strumann
was haben sie denn eigentlich gegen das System?
was haben wir jetzt?
10 Architekten, alle fordern das gleiche Honorar. der Bauherr sucht den passenden aus (nach Qualität und nach persönlichem Stil bzw. "Chemie"). das ist doch wunderbar. was bekommen wir ohne HOAIAbk.🔴 10 Architekten, 3 bieten unter HOAI-Preis an, der Bauherr ist nimmt den billigsten.. der billige sieht zu, das der möglichst wenig Zeit verwendet oder holt was aus der Schublade. am Ende zahlt der Bauherr mehr als die Differenz zum teuersten drauf, da durch schlechtere Planung der bau teurer wird. wer beim planen spart, zahlt eben beim bauen drauf. das bei Variante 2 die bauqualität schlechter ist, kann man sich an drei fingern abzAbk.ählen ...
und demnächst gibt's dann Häuser bei mc d.
nochmals die Frage: was verstehen sie unter Baukultur, Herr Strumann? und wie entsteht diese ihrer Meinung nach? und noch eine Frage: sollen wir dann auch schulen, Theater und flughäfen ohne HOAI bauen? wie wollen sie diese dann taxieren oder abrechnen? nach stundenaufwand? : --) viel Spaß beim ausarbeiten eines angebotes für ein solches Objekt ...! -
HOAI-Fazit: Garantiert keine gute Planungsqualität!
Korrektur
ich zitiere:
" ... das der möglichst wenig Zeit verwendet oder holt was aus der Schublade. "
Genau das kann aber MIT HOAIAbk. auch passieren. Nur mit dem Unterschied, dass man für eine derart schwache Leistung dasselbe zahlt wie für eine gute.
Fazit:
Die HOAI garantiert NICHT gleich gute Planungsqualität.
Schlechte Architekten werden durch die HOAI auch nicht besser. Nur teurer. -
HOAI-Kritik: Eigenleistung reduziert nicht Architektenhonorar!
Eigenleistung gewinnt am Bau immer mehr Bedeutung Bauen ...
Eigenleistung gewinnt am Bau immer mehr Bedeutung. Bauen muss eh billiger werden. Aber genau da liegt bei der HOAIAbk. der Hase im Pfeffer. Eigenleistung wird nämlich nicht vom Architektenhonorar abgezogen, sondern wird so berechnet als wenn ein Handwerker das Gewerk erstellt hätte. Und momentan ist doch keinem Architekt daran gelegen die Baukosten zu drücken, schließlich schmälert das ja seinen Verdienst.
Nein liebe Architekten, auch Sie müssen Abstriche in Kauf nehmen damit es mit dem Baugewerbe nicht vollens Bergab geht. Oder wollen Sie mit fliegenden Fahnen untergehen? -
HOAI-Abschaffung: Wunsch nach günstigerer Planungsleistung?
Anders herum
aufgezäumt.
Das Ansinnen in der Forderung nach Abschaffung der HOAIAbk. ist augenscheinlich der Wunsch nach kostengünstigerer Planungsleistung.
Meine Behauptung: Eine gute Planung wird ohne HOAI nicht günstiger zu bekommen sein als momentan mit HOAI.
Was aber sein wird: Für Laien wird es schwerer raus zu finden sein, ob hinter dem Preis eine gute oder schlechte Planung steht, weil vermeintlich "teurere" Anbieter gar nicht in die engere Wahl kommen! -
Handwerker vs. Architekten: Honorarordnung notwendig?
Kein Handwerker rechnet nach einer Honorarordnung ab und ...
Kein Handwerker rechnet nach einer Honorarordnung ab und da funktioniert es doch auch. Wenn alle das gleiche kosten würden, würde es Ihnen doch auch gelingen die geeignete Werkstatt rauszufinden, oder? -
HOAI-Aus: Wer plant Eigenleistung ohne Honorarordnung?
@Strumann
Wer muss den die Ausführung der Eigenleistung planen (Anschlussdetails, Materialien die geeinget sind etc.)?
Ich schreibe nochmal: Die guten Leistungen werden ohne HOAIAbk. nicht günstiger als mit.
Auch ohne HOAI bauen die meisten Bauherren nur einmal im Leben und entscheiden sich dementsprechend nur einmal für einen Planer ihres Vertrauens. Sie sparen dann vermutlich, weil Sie eine günstige (billige?) Planung wählen, aber der Schaden ist hinterher trotzdem da! -
Planerauswahl: Klare Vorgaben für Architektenhonorare!
Unterschiede
Handwerksleistung sind doch wohl meist definiert, wenn nicht kann ich auch da nicht herausfinden wer der günstigste ist. Jeder bietet dann seine Lösung an und nichts ist miteinander vergleichbar - das ist doch nicht so schwer zu verstehen!
Wer gibt aber bei der Planerauswahl die klaren Vorgaben.
In der Planung stecken doch die Details, die dem Verarbeiter das Leben leichter machen können.
Und wenn ein guter Planer sich intensiv mit Details beschäftigt und dann eine fertige passende Lösung (ich meine keine fertige Hausplanung!) aus der Schublade integriert, dann ist das doch seine Optimierung, seine Einsparung. Gönne nSie doch auch einem guten Architekten mal eine freie Minute. -
Planung aus der Schublade: Preiswerter Hausbau möglich?
mal eine dumme Frage
was spricht eigentlich dagegen, einen Vorschlag aus der Schublade zu nehmen und geringfügig an das ähnliche Umfeld, ähnliche Gegebenheiten, ähnlichen Bedürfnissen anzupassen? Und diese Planungsleistung dann preiswerter anzubieten, da man nicht alles von Anfang an neu machen musste? Und trotzdem entsteht ein mangelarmes Haus?
Muss denn bei jedem Einfamilienhaus das Rad immer komplett neu erfunden werden? -
HOAI im Einfamilienhausbau: Domäne der Schlüsselfertig-Anbieter?
gibt es die HOAIAbk. im Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus-Bereich überhaupt noch?
der Bereich wird doch zu 90 % von Schlüsselfertig-Anbietern abgedeckt. Wenn man als gewissenhafter Architekt für solch ein Objekt überhaupt ein Angebot abgeben darf, ist die HOAI eh nicht auskömmlich - und im wirklichen Leben macht ein "getarnter" Kollege das Plänchen für 1500 €. Hier hat uns doch der Preiskampf schon längst überholt. -
Planung aus der Schublade: Teurer als Neuplanung?
noch eine dumme Frage
was spricht eigentlich dagegen, einen Vorschlag aus der Schublade zu nehmen und geringfügig an das ähnliche Umfeld, ähnliche Gegebenheiten, ähnlichen Bedürfnissen anzupassen? Und diese Planungsleistung dann zu einem höheren Preis anzubieten wie eine komplette Neuplanung, soll bei doch einige Bauträger auch so sein? Und trotzdem entsteht ein mangelhaftes Haus?
Der Wunsch nach Kosteneinsparung ist ja schon verständlich, schränkt aber bei vielen die Sichtweise (oder - weite) ein - IMHO. -
HOAI berücksichtigt Gleichteilefertigung: Geringeres Honorar!
Mensch, Werner ...
keine zwei gleichen teile sind gleich! - aber das ist bisher noch der vernünftigste Ansatz 🙂
echte "Gleichteilefertigung" wird auch in der jetzigen HOAIAbk. berücksichtigt, je öfter
ein Bauwerk errichtet wird, desto geringer das Honorar.
wenn dann auf der zweiten, dritten, vierten .. Baustelle die gleichen Helden werkeln,
wie auf der ersten, dann denk an struman: "da funktioniert es doch auch" 🙂 -
HOAI-Einhaltung: Schutz vor Preisdumping im Bauwesen?
soll ich lachen oder weinen?
beim Thema preisdumping?
ich möchte mit den billigheimern, die es unter Tragwerkern auch gibt, nicht tauschen.
was bei deren Arbeit rauskommt, kann man in BAU.DE hinlänglich bewundern.
insofern steht's sowieso 8:0 für die Einhaltung der HOAIAbk. 😉 -
HOAI-Diskussion: Architekt plant, Unternehmer baut – Eigenleistung?
@strumann
zum Thema Eigenleistung: sie kennen den Unterschied zwischen ausführender Firma und Architekt wohl nicht? der Architekt wird fürs planen bezahlt, der Unternehmer fürs bauen. wenn sie Eigenleistung haben, dann muss doch umso besser geplant werden. zudem muss der Architekt auch noch den Laien in die anderen Gewerke integrieren. also Mehraufwand. Beispiel: Haus zu 200.000, einmal sind 100.000 Eigenleistung drin. für den Architekten doch die gleiche Arbeit bzw. sogar höherer koordinationsaufwand, oder?
und wir sollen also Abstriche machen? warum überweisen sie dann nicht auch mal die hälfte ihres gehaltes an einen gemeinnützigen Verein? übrigens: die HOAIAbk. wurde seit 7 Jahren nicht novelliert, die Baupreise sind fallend, die Lebenshaltungskosten dabei steigend. noch fragen? meine Meinung: nicht wir müssen Abstriche machen, sondern die Leute müssen qualitätsbewusster werden. dann geht auch keiner unter. gute Architektur zahlt sich aus, das weiß jeder, der sich mit der Materie auskennt.
@werner: klar, es kann IMMER passieren, das man an den falschen Gerät. aber wollen wir uns hier immer auf das niedrigste Niveau begeben? wollen wir uns immer an den paar schwarzen schaffen messen? dann lasst uns lieber gleich aufhören, zu diskutieren!
ich kaufe mir dann auch bald nichts mehr, weil es überall was zu mäkeln gibt. Mann-o-Mann, wann hört das hier auf?
@axel düwel: genauso ist es!
@strumann zum Thema Handwerker und Planer: das kann man nicht Vergleichen. Thema verfehlt! absoluter Unsinn, diesen Vergleich zu machen. Preiswettbewerb und Qualitätswettbewerb kann man nicht Vergleichen! und geistige Planungsleistung ist eben nicht anders zu fassen als mit einer HOAI. versuchen sie dann doch mal, die Planung eines flughafens anzubieten! wie machen sie das? bitte um konkrete Antwort! 🙂
@werner zum Ort: jeder Ort ist verschieden. guck dir doch an, wie "Fertighäuser" einfach auf Grundstücken abgestellt werden. dann hast du die Antwort. im übrigen ist der "Wiederholungsfall" in der HOAI dokumentiert, bei Wiederholungen wird das honoarar gemindert.
@ horst Schmid: ja, die HOAI im EFHAbk.-Bau gibt es noch. nämlich bei denjenigen, die erkannt haben, das sie mit einer guten planuzng das Honorar schon durch einen günstigeren bau schon wieder drin haben. wer das nicht erkennt, zahlt eben insgesamt das selbe für ein Haus von der Stange beim bt ...
und das ist eben der Qualitätswettbewerb. gute Planung für gutes Geld = guter bau für günstiges Geld
zu guter letzt @ Strumann: was ist eigentlich ihr Problem? wären sie gerne Architekt? dann studieren sie doch Architektur (kostet so um die 50.000 € und dauert im schnitt 6 Jahre)
übrigens: ich mache den Job ja nun einige Jahre und ich habe öfter mal nachgerechnet, was für den Bauherren nun besser gewesen wäre: Stundenabrechnung oder nach HOAI. die HOAI war bei EFH IMMER günstiger für den Bauherren - und das lag sicher nicht daran, das ich zu langsam gearbeitet habe 😉 die stundensätze entnehmen sie bitte der HOAI. und nun würde ich gerne wissen, was sie denn so beruflich machen, vielleicht können wir da dann auch mal was sparen.. ;--) schöne Grüße -
HOAI-Kritik: Warum gilt sie als bürokratisch?
was mir unverständlich ist
: warum meint Herr clement, dass die HOAIAbk. bürokratisch ist? und wie stellt er sich dann alternativ die Preisfindung für Objektplanung vor? das konnte sich ja noch nicht mal Stefan Ibold vorstellen ... ;--)
Herr clement, der nächste reichstagsumbau ist bei mir ab Sommer im Angebot! kostet sie nur die hälfte! : --) -
HOAI-Alternative: Pauschalpreis für Architektenplanung möglich?
@Rossi zur Preisfindung
Wo ist das Problem? Jeder Bauherr hat doch grundlegende Vorstellungen von seinem Haus (Zimmeranzahl, ungefähre Größe). Warum soll ein Architekt dafür vorab keinen Pauschalpreis für die Planung angeben können. Das funktioniert auch nicht schlechter als die HOAIAbk., wo das Honorar nahezu linear an die Baukosten gebunden ist. Oder meinen Sie, dass z.B. die Planung/Ausschreibung für die Dacheindeckung einer 3000 m² großen Reihenhauszeile der 100-fache Aufwand von einem 30 m² Garagendach ist? -
HOAI: Honorarordnung für alle Objekte – Seit Jahrzehnten bewährt!
ich habe's doch gesagt, hr. Baumann
ein Pauschalpreis ist selbstverständlich möglich und bei EFH evtl. auch sinnvoll. alles kein Problem, auch nach HOAIAbk. nicht. bedenken sie jedoch, das die HOAI eine Honorarordnung für alle Objekte ist, d.h. man kann eben nach der HOAI auch das Honorar für eine Kirche, eine Bank oder eine fabrikhalle ermitteln. und das funktioniert seit Jahrzehnten tadellos. und es ist eben wichtig, das alle Architekten für die gleiche Arbeit auch das gleiche Geld bekommen. wo ist dabei das Problem? so kann sich der Architekt eben "seinen" Architekten nach Qualität und nach sonstigen Kriterien aussuchen. das ist doch genial, oder nicht? schöne Grüße -
HOAI-Flexibilität: Stundensatz bei reiner Dachplanung vereinbaren!
und zu ihrem Beispiel
Herr Baumann: es hinkt, denn wenn jemand "NUR" ein neues Dach geplant haben will, vereinbart man wohl einen Stundensatz. hier ist die HOAIAbk. ja flexibel. oder meinen sie, die Bauherren sind blöd und lassen 3000 m² nach den Baukosten abrechnen? das wäre wohl auch etwas unseriös, oder? sie sehen, die HOAI ist das geeignete Werkzeug für die Honorarermittlung bei Planungsleistungen. wer etwas anderes behauptet kennt sie entweder nicht oder er weiß sie nicht korrekt anzuwenden. oder er hat eine profilneurose ... -
HOAI-Abschaffung: Dienstleistungsvertrag mit Zeithonorar?
fleißig
Da hat sich ja einiges angesammelt seit heute Mittag.
Also ich bin für die Abschaffung der HOAIAbk., Voraussetzung: Dienstleistungsvertrag, ein erfolgs- und leistungsunabhängiges (erfolgsunabhängiges, leistungsunabhängiges) Zeithonorar mit auskömmlichen Stundensätzen, Bezahlung nach Anwesenheit, genauso wie bei jedem Tarifgehalt.
Alternative, aber dann bitte wieder für alle: erfolgsorientierte Bezahlung. Kein Architektenhonorar ohne Baugenehmigung, kein Arzthonorar wenn der Patient stirbt, kein Anwaltshonorar wenn der Prozess verloren wird, kein Lohn für den Arbeiter der schief gemauert hat. Lohn und Gehalt dürfen nicht tabu sein. 90 % der Mängel baut nicht der "Bauträger" oder die "Firma" ein, sondern der Mitarbeiter. Die Ich-AGAbk. wird es in Zukunft richten. -
Architekten: Bandbreite von sehr gut bis sehr schlecht!
@Rossi
nein, ich begebe mich nicht aufs unterste Niveau. Aber ich bin Realist. Und da darf man die Augen nicht davor verschließen, dass es eine ganze Bandbreite von sehr guten bis sehr schlechten Architekten gibt, und nicht nur "ein paar" schwarze Schafe ...
Als Realist rechne ich immer mit der vollen Bandbreite und nicht wie Sie, Herr Rossi, mit dem Idealbild eines Architekten. -
Architektenempfehlung: Realistisch, kritisch und vorsichtig sein!
zur Klarstellung
ich will hier keine Architekten schlecht machen. Im Gegenteil. Ich empfehle jedem, mit einem Architekten zu bauen und würde es wohl auch selber tun wenn ich selbst nochmal bauen würde.
Aber man sollte auch dabei realistisch, kritisch und vorsichtig sein.
Meine Meinung. -
HOAI-Kritik: Mangelndes Interesse an preisgünstiger Umsetzung?
Sankt Florian ...
Das erinnert mich schon mal wieder an die mir bestens bekannten Diskussionen über Subventionen.
1. Welcher nicht öffentliche Auftraggeber zahlt eigentlich noch HOAIAbk.🔴
2. Warum kann man das nicht wie die VOBAbk. handhaben (Vereinbarungssache)?
3. Kritikpunkte an der HOAI sind für mich in erster Linie das mangelnde Interesse an einer preisgünstigen und zügigen Umsetzung einer Leistung. Höhere Kosten - höheres Honorar, längere Bauzeit - Zuschläge für Bauzeitverlängerung.
4. Alle sind gegen starre Regeln und gegen Bürokratismus ... -
HOAI-Vorurteile: Festpreis und Mehrhonorar sind vereinbar!
auch Sankt Florian
Das sind aber Vorurteile und Unkenntnis der HOAIAbk. Herr Engelhardt. Problemlos und völlig HOAI-konform lassen sich sowohl ein Festpreis als auch Mehrhonorar bei Baukostenunterschreitung vereinbaren. Mehr Honorar bei Bauzeitverlängerung gibt es nur, wenn diese nicht durch den Architekten veranlasst ist. Überschreitet ein Bauunternehmer schuldhaft die Bauzeit, bezahlt dieser im Rahmen des Schadensersatzes das eventuelle Mehr-Honorar. Überhaupt haben Terminvereinbarungen nichts mit der HOAI zu tun.
Ihr Kritikpunkt trifft viel eher auf Gehaltsempfänger zu. Je fauler der Mitarbeiter, desto mehr Geld bekommt er für die selbe Leistung. Deshalb: wenn schon ändern, dann das Entlohnungssystem für Arbeiter und Angestellte. Da fällt mir ein Witz ein:
der Erste: ich war ein sehr intelligentes Kind, ich konnte mit 7 Monaten schon laufen.
der zweite: intelligent nennst du das? ich habe mich mit 14 Monaten noch tragen lassen. -
HOAI: Typisch Deutsch? Weltweit relevant?
HOAI klingt irgendwie chinesisch,
scheint aber doch etwas typisch deutsches zu sein. So eine abgeschlossene kleine Welt mit Gartenzaunperspektive, Motto "Was schert mich die Welt, ich will meine HOAIAbk.". Umgekehrt scheint es aber Fakt zu sein, dass es den Sack Reis in China nicht kratzt, ob HOAI fällt oder nicht. Er fällt von allein um. Oder anders ausgedrückt:
Gibt es eigentlich überall auf der Welt HOAI? Denn meines Wissens wird da überall gebaut, und großenteils nicht schlechter als in Deutschland. Anstatt also hin- und herzuargumentieren, ob ohne HOAI die Welt untergeht oder nicht, könnte man ja auch gucken, wie es denn die anderen beispielsweise machen. Wieso ist da noch niemand drauf gekommen?
Grüße
Torsten Stodenberg -
HOAI als freiwilliges Regelwerk: VOB als Vorbild?
@ Stubenrauch
Ja schön - genau das meine ich ja. Man kann das ohne Zwang vereinbaren. Warum dann nicht die HOAIAbk. im Sinn eines freiwillig vereinbarten Regelwerks (VOBAbk.) weiterführen?
Die Sache mit der Schuldzuweisung bei einer Bauzeitverlängerung ist nur eine theoretische Nummer. Gerichtsfest nachweißbar ist das fast nie. Das Ergebnis ist meistens ein höheres Honorar.
Und die Verquickung mit Gehaltsempfängern ist hier - und in anderen Beiträgen - völlig fehl. Erstens reden hier über Selbstständige mit unternehmerischen Risiken (im negativem und im positiven Sinne) und zweitens ist der Verweiß auf Andere (warum solll ich was tun - bei denen ist es ja noch viel schlimmer) ein Non-Argument. Im Sinne unseres Heiligen habe ich das aber auch nicht anders erwartet. -
HOAI-Vergleich: Selbstständige vs. Angestellte im Bauwesen
@Stubenrauch
Ein Vergleich der Entlohnung Selbständiger/Freiberufler zum Arbeiter/Angestellten ist doch sinnlos. Wenn Sie etwas vergleichen wollen, dann vergleichen Sie die Entlohnung von einem angestellten Architekten in einem Architekt-Büro zu einem Arbeiter/Angestellten in der sonstigen Wirtschaft. Oder Sie vergleichen einen freiberuflichen Architekt zu einem anderen selbständigen Beruf (Handwerksfirma, Dienstleistungsbetrieb, ...).
Und dann werden Sie sehen, dass es starre Honorarordnungen welche den Wettbewerb massiv einschränken in kaum einem anderen Bereich gibt. Mit gleichem Recht wie hier die meisten Architekten an der HOAIAbk. festhalten wollen, könnte auch ein Handwerker Einheitspreise fordern, damit der Wettbewerb nur über die Qualität und nicht den Preis geführt wird. -
HOAI-Abschaffung: Warum eigentlich? Starres Preisgefüge?
warum
wollen sie die HOAIAbk. denn abschaffen? ich habe das immer noch nicht verstanden. allerdings kennen die meisten hier die HOAI gar nicht ... und warum gerade Herr Stodenberg diese abschaffen will, ist mir erst recht ein Rätsel, er müsste doch eigentlich erst recht dafür sein. Ich höre den Satz "starres preisgefüge.. " was spricht denn dagegen? seid doch froh, in unserem preischaos von "Schnäppchen hier" und "Angebot dort" ein gewisses maß an Beständigkeit zu haben. und wer die HOAI gelesen hat, der erkennt schnell die Flexibilität. und um die HOAI mal mit den tarifverträgen zu vergleichen: in den letzten 8 Jahren sind die löhne und gehälter um fast 20 % gestiegen, die Lebenshaltungskosten ebenso und die HOAI blieb unverändert. wer die Abschaffung fordert, will anscheinend einen "modernen" Dienstleistungsvertrag. meinen sie, damit bekommen sie den bau billiger? mitnichten! der Architektenvertrag darf dann auch kein Werkvertrag mehr sein, ich komme dann nur noch die vereinbarten xx Stunden auf die Baustelle. und auch die Haftung wäre dann dementsprechend anzupassen. Leute, Leute, so etwas modernes und verbraucherfreundliches wie die HOAI bekommt ihr doch so schnell nicht wieder, merkt ihr das eigentlich nicht? diejenigen, die hier die Abschaffung fordern, sollen doch mal aufzeigen, wie sie sich das ganze dann vorstellen. was ist "typisch deutsch"? so wie diese Argumentation geführt wird: ein Haus bauen kann doch jeder, wozu braucht man dann eine HOAI? und hinterher kommt ihr dann mit den Bauschäden zum Architekten und jammert. na dann mal los! im @ Hangs engelhard: sie verstehen die HOAI nicht. die HOAI kann überhaupt nicht "VOB-ähnlich" ersetzt werden, da die HOAI kein vertragswerk ist. sie ist lediglich eine Verordnung zur Ermittlung der Honorare bei Architekten und Ingenieuren. diejenigen, die diese Verordnung abschaffen wollen, sind uns immer noch einen adäquaten erSatzvorschlag schuldig. typisch deutsch: herummäkeln, ohne alternative Vorschläge zu machen!
der Architektenvertrag ist ein WERKVERTRAG nach bgb und hat mit der HOAI nichts zu tun, hier werden lediglich die Honorarvereinbarungen festgeschrieben. also Leute: erstmal lesen, dann verstehen, und wenn kritisieren - dann bitte konstruktiv. danke! -
Deutsche Ingenieurleistungen: Weltweit bekannt und geschätzt!
und @stodenberg
warum ist eigentlich in China oder sonstigem Ausland alles besser und in Deutschland alles schlecht? es sind in hohem Maße unsere Ingenieurleistungen gewesen, die den Begriff "made in Germany" in aller Welt bekannt gemacht haben. alles so schlecht?
gerade in asien hat "deutsche" Architektur einen sehr guten ruf. bevor sie hier einfach so daherreden, sollten sie sich erstmal informieren. im übrigen werden in China Normen nach deutschem Vorbild und nach deutschem Standard eingeführt. warum wohl?
nochmals: wer eine Abschaffung des qualitätswettbewerbs bei Planungsdienstleistungen fordert, setzt das gesamte Niveau herab. Baukultur adé! ist es das, was sie wollen? -
HOAI-Gegner: Niveau vs. System – Was ist das Problem?
übertrieben
Ich gebe gern zu, provozierend übertrieben zu haben, um die Motivation der HOAIAbk.-Gegner herauszulocken. Wir müssen wohl zwei Richtungen unterscheiden. Geht es um das Niveau der HOAI oder geht es um das System der HOAI?
Erst mal zum Niveau:
Hierbei ist festzustellen, dass es niedriger ist als die Honorarordnungen der übrigen Freiberufler. Hierzu zähle ich Ärzte, Anwälte und Notare. Das Niveau innerhalb der Bauberufe ist ebenfalls niedrig. In einem anderen Forum hatte ich vor einem Jahr etwas dazu geschrieben, dass das zeigt:
"Aus meiner baugewerblichen Zeit weiß ich, dass baugewerblich angestellte Bauingenieure frisch von der Uni weg einen tariflichen Anspruch auf T5 5. Berufsjahr, entsprechend DM 6.591,- brutto haben (Tarife techn. Angestellter), während es für angestellte Architekten-Berufsanfänger in Architekturbüros im Durchschnitt nur DM 5.046,- gibt (Gehaltsumfrage AKNW). Dies drückt nicht die Zahlungsmoral der unterschiedlichen Arbeitgeber, sondern ihre unterschiedliche Wirtschaftskraft aus. "
Wie hier schon geschrieben, wurde die HOAI seit 1996 nicht angepasst. Da wir nominal Baupreise haben, die 1 % unter denen des Jahres 1996 liegen und die Honorare im Wesentlichen an die Bausumme gekoppelt sind, haben wir seit 7 Jahren nominal gleiche Honorare, während in allen anderen Wirtschaftszweigen seit 1996 nominale Einkommensverbesserungen von 11-15 % stattgefunden haben (wenn wir die Lufthansa-Piloten mal weglassen). Dazu kommt noch der wachsende Konkurrenzdruck durch Anbieter, die bewusst die HOAI unterschreiten. Die Höhe der Honorare kann wohl nicht der Kritikpunkt sein.
Nun zum System:
Alle Freiberufler haben Honorarordnungen und damit keinen Preiswettbewerb, sondern einen Qualiätswettbewerb. Auf alle Freiberufler passt der Kritikpunkt "gleiches Honorar auch für Schlechtleistung", positiv formuliert: "gleiches Honorar für bessere Leistung". Wenn hier aber kritisiert wird, dann ist die selbe Kritik am Angestellten/Arbeiter mehr als angebracht. Kein anderes System belohnt Schlechtleistung und Bummeln mehr als das des fixen Gehalts.
Schieflagen beim Verhältnis Berechnungsgrundlage/Aufwand gibt es bei Rechtsanwälten wesentlich extremer als bei Architekten. Ein und der selbe Brief kann extrem unterschiedlich kosten, je nachdem wie hoch der Streitwert ist.
Der Ruf nach Abschaffung von Honorarordnungen aller Art ist legitim. Eingeführt wurden sie, um dem Verbraucher die Qualität und nicht den Preis als Entscheidungsgrundlage zu geben. Auch kommt darin das Treuhänderische der Tätigkeit des Freiberuflers zum Ausdruck. Der Stimmungslage entnehme ich, dass das wohl nicht vermittelbar ist.
Ich persönlich kann auch mit Preiswettbewerb leben (der de facto sowieso schon da ist). Der Preiswettbewerb muss dann entkriminalisiert werden (Abschaffung der Honorarordnung). Gleichzeitig müssen gleiche Wettbewerbsbestimmungen geschaffen werden, dazu müssen diverse berufsständische Zöpfe abgeschnitten werden. Der Architekt sollte sich dann aber auch dazu bekennen dürfen, in erster Linie für seinen Geldbeutel und nicht für die Interessen des Bauherrn einzutreten, genauso wie jeder Bauträger. Der Werkvertragscharakter mit seinem geschuldeten Erfolg muss weg (ähnlich dem Anwalt, dem sogar untersagt ist, erfolgsabhängig abzurechnen), die Architektenleistung muss als Dienstleistung verstanden werden, wie es der TÜV als Baubetreuer versucht: 6 Stück Baustellenbesuche zum fixen Tarif, egal ob das Haus dann steht oder nicht. Ein Stück Interessendeckung würde damit verloren gehen und der Verbraucher wäre gefordert, mehr zu hinterfragen, auf wen er sich einlässt. Ich bin sicher, dass Architekten im Vergleich mit Hobbyplanern, bauleitenden Kaufleuten und Anwesenheit verkaufenden Vereinen da nicht schlecht abschneiden und ihren Platz finden würden.
Zur Frage der Honorarerhöhung bei Bauzeitverlängerungen: jede Firma, die hell genug ist, ein Nachtragsangebot zu erstellen (und das sind die meisten), wird bei einer nicht von ihr verursachten Bauzeitverlängerung Mehrkosten berechnen, und auch zu Recht. Die Verlängerung verursacht ganz einfach höhere Kosten. Beim Freiberufler ist das nicht anders. Und jeder halbwegs intelligente Bauherr wird mit Hilfe seines Architekten solche Mehrkosten dem Verursacher auferlegen.
Ausländische Honorarregelungen kenne ich zu wenig. In Italien ist es aber so, dass der Architekt nicht direkt vom Bauherrn, sondern von den Firmen bezahlt wird. Er nimmt dort Prozente, die auf die Handwerksleistung aufgeschlagen werden. Das System ist weniger transparent, vergleichbar dem Bauträgerhaus, wo das Honorar zwar auch anfällt, aber irgendwo versteckt wird. Vorteil: kein Neid, da niemand weiß was der Architekt bekommt. Im italienischen System kommt aber auch zum Ausdruck: dem Architekten kann der Bauherr ziemlich egal sein, keine Interessendeckung, kein treuhänderisches Arbeiten. Ein ähnliches Beispiel eines Baubetreuers war neulich in ZDF-WISO zu sehen: "Der Baubetreuer arbeitet sogar umsonst, da er Geld von den Firmen bekommt. " Wessen Interessen er bei der Abnahme vertritt ist damit wohl klar. -
HOAI Pro & Contra: Wettbewerb, Qualität, Schlechtleistung
mal nen summenstrich ziehen
Moin,
und das ohne Wertung.
Pro HOAIAbk.:
1. Rossi nimmt die Baukultur zum Hauptanlass der Beibehaltung der HAOI.
2. Bruno würde sich öffnen, aber nur dann, wenn der restliche Bereich der Dienstleitster ebenso angepasst würde.
3. Von allen anderen Befürwortern wird das Argument Wettbewerb durch Qualität und nicht durch den Preis angeführt.
Contra HOAI:
1. Gleiches Geld auch für eine Schlechtleistung.
2. An sich sparende Eigenleistung wird dennoch in die Honorare eingerechnet, dadurch verminderte Ersparnis.
3. Kein Interesse seitens der Architekten, die Baukosten zu mindern.
Hab ich etwas Wesentliches vergessen?
Grüße
Stefan Ibold -
HOAI-Diskussion: China, DIN-Normen und deutsche Ingenieurleistungen
@hr. rossi
Nur mal kurz, weil Sie immer alles so gern ins Persönliche polemisieren:
Wer hat wo geschrieben, dass in China alles besser ist? Ich bevorzuge ungeschälten Reis, also trifft es nicht einmal auf Reis zu.
In China werden nicht deutsche Normen erst eingeführt, sondern die DINAbk. gilt dort schon lange. Und nicht nur dort. z.B. war Schweden das einzige Land, das sofort das deutsche System der Schuko-Stecker und -Steckdosen eingeführt hatte. Was gut ist, haben die schon immer blitzartig adaptiert.
Apropos Ingenieurleistungen und Gartenzaunperspektive: Es gibt auch "Made in UKAbk.", "Made in Sweden" u.a.m. z.B. waren schon immer englische Lederschuhe für ihre Qualität weltberühmt. Und übrigens ist Schweden das Land mit den weltweit meisten Patenten nach den USA, nur dass Schweden lediglich 8 Millionen Einwohner hat. Und diesem Erfindungsgeist verdankt das Land neben den Naturressourcen Holz und Eisen sowie dem Qualitätsniveau seiner Produkte seine herausragende wirtschaftliche Bedeutung. Der Exporterfolg ist nämlich, relativ gesehen, wesentlich größer als der deutsche. Und da wollen wir auch mal die Japaner nicht vergessen. Deren Autos erweisen sich bei ADAC-Untersuchungen stets als die zuverlässigsten in der Mittelklasse.
Schließlich: Zu behaupten, irgendjemand fordere die Abschaffung eines Qualitätswettbewerbs bei Planungsdienstleistungen, ist nach dem bereits erfolgten Argumentationsaustausch über genau diesen Punkt ein solch offensichtlicher Unfug, dass ich darauf gar nicht mehr eingehen möchte.
Ich bin außerdem mit dem Nachdenken über die HOAIAbk. noch keineswegs am Ende, denke nur, dass es sicher auch ohne HOAI ginge. Man sollte diese wie manche anderen Diskussionen einfach etwas tiefer hängen, d.h. gelassener und sachlicher diskutieren, meine ich.
Gruß
tst -
HOAI-Flexibilität: Erfolgshonorar und Pauschalauftrag möglich!
@si
falsch. und zwar dein punkt3. der Bauherr kann erfolgshonorar vereinbaren, wenn die Baukosten durch perfekte Planung weiter sinkt. desweiteren kann er auch pauschal beauftragen, dann ist eine evtl. Erhöhung der Baupreise egal.
Fazit: die HOAIAbk. ist sehr flexibel, es wirkt ein Treuhänder im sinne des Bauherren, das Honorar ist nicht zu hoch (siehe mein Posting vgl. abrechnug nach Stunden vs Abrechnung über Bausumme und auch brunos heutiges Statement zum Vergleich Architekten vs restlicher Markt). meine Frage: WARUM IN aller Welt WOLLT IHR SO etwas gutes ABSCHAFFEN? ich sehe KEIN Argument, was gegen im sinne des Bauherren und besonders im sinne einer hohen bauqualität gegen die HOAI spricht. objektiuv nicht! wo sind also eure Argumente? zählt sie bitte einzeln auf, dann können wir sachlich jedes einzelne diskutieren. danke. -
HOAI Contra: Nachtrag zum dritten Punkt
@si
Nachtrag: ich meinte deinen dritten Punkt bei "contra"
Gruß -
HOAI-Diskussion: Argumente Pro & Contra abarbeiten
-
HOAI Contra: Gleiches Geld für Schlechtleistung – Was tun?
dann mal zu contra
1. Gleiches Geld auch für eine Schlechtleistung.
dagegen ist man nie geschützt. das gibt es auch bei allen anderen
Systemen und in allen berufszweigen. schwarze Schafe überall, auch Arbeitnehmer arbeiten unterschiedlich gut. was soll man dagegen machen? die HOAIAbk. deswegen abschaffen? dann haben wir das gleiche dann beim freien "Dienstleistungsvertrag"
ich bin aber der Meinung, das es sehr gut ist, wenn das Honorar und damit ja gemäß Werkvertrag auch die Leistung feststeht und jeder Bauherr bei jedem Architekten auch das erwarten kann, was er haben will: ein mängelfreies Haus. also eigentlich ein Punkt "PRO HOAI"
2. An sich sparende Eigenleistung wird dennoch in die Honorare eingerechnet, dadurch verminderte Ersparnis.
falsch, si!
warum verminderte Ersparnis? Beispiel: der Bauherr legt die fliesen selbst rein. er spart dadurch den Fliesenleger ein, meinetwegen 5000 €. geplant hat das fliesenbild und die verschiedenen höhen, dehnfugen etc. der Architekt. soll der nun kein Geld bekommen, nur weil der Bauherr selbst gefliest hat?
3. Kein Interesse seitens der Architekten, die Baukosten zu mindern
kein Problem: anrechenbare kosten werden entweder pauschaliert (fixhonorar) oder der Bauherr vereinbart erfolgshonorar für eingesparte Baukosten. also "PRO HOAI"! oder noch besser: der Bauherr gibt ein Budget vor und der Architekt plant "design to cost", also im Rahmen des genannten Budgets. mehr Geld gibt es eben nicht. wo ist das Problem. also wieder "PRO HOAI", denn flexibler geht es doch gar nicht.
so, nun Werte mal schön aus! : ---) schöne Grüße -
HOAI Summenstrich: Ergänzung zu Pro & Contra Liste
tendenziöser Summenstrich - Ergänzung
Das ging daneben si. Wenn wir schon eine pro- und contra-Liste erstellen, müssen alle Punkte auf beiden Seiten rein, bei pro:
1. Gleiches Geld für bessere Leistung
2. Möglichkeit, Honoraranreize fürs Kostensparen zu schaffen. Bei freier Preisvereinbarung gibt es diesen Anreiz nicht.
und bei contra:
1. Abschaffung der HOAIAbk. wirkt sich nicht auf Baukultur aus.
Der Punkt "Eigenleistung wird in die Honorare eingerechnet" gehört gar nicht in die Liste. Planerische und bauleiterische Eigenleistung wirkt sich sehr wohl honorarmindernd aus. Durch Sonderfälle verminderte Einkaufspreise der selben Bauleistung wirken sich aber nicht auf den planerischen Aufwand aus. Ok, das war bereits Diskussion.
Anderer Diskussionspunkt: mich stört die Unterstellung, der Architekt nutzt die HOAI nur, um die Baukosten und die Bauzeit hochzutreiben. Das ist Pflegen von Vorurteilen und Neidkomplexen, Lösungsmöglichkeiten habe ich aufgezeigt. Wenn schon solche Sticheleien, dann doch bitte mit Humor:
"Was bringt den Doktor um sein Brot?
A die Gesundheit, B der Tod.
Drum hält der Arzt, auf dass er lebe
uns zwischen beiden in der Schwebe. "
(Eugen Roth)
Nach wie vor kann ich mir die Spitze gegen schlechtleistende Lohn- und Gehaltsempfänger (Lohnempfänger, Gehaltsempfänger) mit fixem Salär nicht verkneifen. Ich war mal als Unternehmer tätig und habe erlebt, wie mich das Unvermögen eines Bauleiters mein komplettes Jahresgehalt gekostet hat. Die Bodenplatte einer Wohnanlage wurde lagemäßig um 2 Meter falsch betoniert. Schaden: fast 6-stellig und keine Möglichkeit, den Verursacher in Regress zu nehmen. Im Gegenteil: die einzige Sanktion, nämlich die Kündigung, wird mit zusätzlichen Kosten in Form einer Abfindung bestraft. Unter diesem Aspekt kann ich die kommende Umwandlung der Mitarbeiter in Selbständige per Ich-AGAbk. nur begrüßen.
Ansonsten ist Öffentlichkeitsarbeit der Architekten gefragt. Gelingt es nicht zu vermitteln, welche Potenziale bezüglich Entwurfsqualität, Lebensqualität und Kostenersparnis der Architekt erschließt, wird der Architekt ein ungeliebter Kostenfaktor mit geschützter Honorierung bleiben/werden. Anzukämpfen ist dabei gegen die Mentalität des Kopf-in-den-Sand-Steckens beim Verbraucher. Der will nicht wissen wieviel Steuern er hätte sparen können wenn er zum Steuerberater gegangen wäre und verschenkt Steuererstattungen in Milliardenhöhe. Die 2 Stunden Beratung hat er aber schon mal gespart. Genauso wenig wird er ohne Sensibilisierung wissen wollen, wieviel Geld er beim Hausbau verschenkt und spart lieber vordergründig die Planungskosten weg. Und zur Baukultur: so lange der Bauherr für Unterschiede nicht sensibilisiert wird, ist ihm relativ egal wie die gebaute Umwelt aussieht. -
HOAI-Diskussion: Wie findet man ohne HOAI einen guten Architekten?
Kardinalproblem
Auf die selbstgestellte Kardinalfrage hat Herr Struve noch nicht geantwortet: wie will er bei Wegfall der HOAIAbk. besser einen guten Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur.) finden, als mit HOAI. Das war doch seine Hauptbegründung. -
HOAI-Diskussion: Contra-Anhänger sind gefragt!
nur zur Klarstellung
Moin,
ich habe lediglich versucht, die Argumente der Parteien in jeweils drei Sätzen zusammenzufassen.
Meine Argumente hatten wir hier bereits mehrfach ausgetauscht und ich hatte Gelegenheit, darüber nachzudenken. Ein Umstand, der Rossi sicher erfreuen wird 🙂 )
Ich denke aber mal, dass nun die corta - Anhänger mal zu Wort kommen sollten. Immerhin haben wir es jetzt ja hübsch nummeriert und von Euch Beiden ein Statement erhalten, das in der Reihenfolge bleibt.
Also ran Jungs, nicht so müde.
Grüße
Stefan Ibold -
HOAI-Debatte: Wo ist Herr Strumann?
@ebel
sie meinten sicher Herrn Strumann, Herr ebel. wo ist er überhaupt? hat er sich am Ende doch noch die HOAIAbk. besorgt und gelesen? ;--) schönes Wochenende allerseits! -
HOAI Pro & Contra: Richtigstellung der Argumente!
@si
bruno hat aber recht! wenn schon pro und contra, dann auch richtig! 🙂 oder eben weglassen, wenn's für beide Parteien gelten kann! -
HOAI-Argumente: Contra zu Pro umwandeln – Ist das OK?
-
HOAI-Diskussion: Sankt Floriansprinzip der Architekten?
Ich bin wieder hier keine Angst Nur Zwischendurch ...
Ich bin wieder hier, keine Angst. Nur Zwischendurch ruft auch mal die Arbeit.
Diese Diskussion wird sich aber immer weiter im Kreis drehen, weil natürlich fast keiner der durch die HOAIAbk. Begünstigten ein Argument pro Abschaffung zulassen wird. Ist aber irgendwie auch verständlich. Wie schon gesagt Sankt Floriansprinzip: Alle sind für Entbürokratisierung, aber bitte doch nicht bei mir.
Viele Architekten werden erst dann neutral über das Thema nachdenken wenn sie pleite sind, dann ist es aber zu spät.
Und nach neuesten Umfragen zufolge geben 90 % der Architekten an, sie stehen mit dem Rücken zur Wand und beurteilen ihre wirtschaftliche Lage als kritisch. Woran das wohl liegt? Bestimmt nicht nur an der Krise im Baugewerbe. -
HOAI-Bürokratie: Höhere Rechnungen ohne HOAI schreiben?
ach so einfach ist das
Jetzt habe ich es verstanden:
die HOAIAbk. ist zu bürokratisch, deshalb stehen 90 % der Architekten wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand.
Wenn es so einfach ist, dann weg mit der HOAI und ganz unbürokratisch höhere Rechnungen schreiben. Ich bin dabei. -
Architekten-Honorar: Ich mach's billiger...
Ich mach's billiger ... -
HOAI und Bürokratie: Was hat das miteinander zu tun?
@strumann
was sind sie eigentlich von beruf? : --)
was die HOAIAbk. nun mit Bürokratie zu tun haben soll, habe ich bis jetzt noch nicht verstanden. würden sie das bitte mal erklären? danke. -
HOAI-Diskussion: Wie findet man ohne HOAI einen qualifizierten Architekten?
Ich bleibe bei meiner Frage ...
@Herr Strumann (Entschuldigung für den falschen Namen in einem vorhergehenden Beitrag), wieso glauben Sie ohne HOAIAbk. einen qualifizierteren Entwurfsverfasser zu finden? -
HOAI-Angst: Architekt macht es für nen Tausender...
billig - JDB hat das Stichwort gegeben
Nix anderes hat Herr Strumann gemeint. Keiner geht mehr zum Architekten weil er Angst vor der muffigen HOAIAbk. hat. Würde der von der HOAI befreite Architekt unbürokratisch sagen, ich mache es für nen Tausender genauso wie der Kollege auf dem Bauamt oder der Maurermeister oder die Zeichnerin, die der Schwiegervater vom Nachbarn kennt, wären die Auftragsbücher wieder voll. Für den zweitverwertenden Architekten (Griff in die Schublade, ab und zu eine Gefälligkeitsunterschrift) und seine blauäugigen Kunden mag das der Idealzustand sein. Ich mache es lieber nach dem Motto "Sie müssen nicht, aber ich muss auch nicht" und bediene individuell diejenigen, denen Architektur noch was bedeutet. -
Super-Billig-Bau: Alles muss raus!
Schon vergessen?Alles muss raus!
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Architekten-Honorare: Nicht die Preise kaputtmachen!
nicht die Preise kaputtmachen JDB
Der Markt gibt (derzeit noch) mehr her: 9,99 € für einen Grundriss. Unter 9,99 bückt sich der Architekt nicht um in die Schublade zu greifen. Wir sind doch nicht blöd 🙂Ach ja, fast vergessen: Gefälligkeitsunterschrift inkl. Haftungsfreizeichnungsformular gibt es bei mir 😉
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Architektur-Vergleich: Denkmalgeschützte Altstadt vs. Neubaugebiete
Wer
kennt Sie nicht die alten Innenstädte mit deren denkmalgeschützten Gebäuden ... geplant und restauriert mit Architektenleistungen ... schön gell? ... kommt man da nicht ins schwärmen wenn man diese alte Handwerkskunst bestaunt? ... und jetzt machen wir mal einen Sprung in unsere Neubaugebiete ... meist städtebaulich noch schick anlegt
"ABER" der äußere Glanz erlischt wenn man die einzelnen Gebäude mal zueinander betrachtet ... Dachüberstände von Null bis 2 Meter, Balkone vom edlem Edelstahl über Betonsäulen bis hin zum Roider Jakop Holzspossenstiel, plumpe Fertigaragen neben Luxus Massivgaragen, Höhen Tiefe *ach was juckt mich der Nachbar* ... Aluminium-Wintergärten und gleich daneben Holzfenster mit Sprossen ala Landhausstil ... vom Stallputz (sehr rau) bis zum feinsten Edelputz in sich beissende Fassadenfarben untereinander, Billiges Betonplfaster gleich neben Granitpflaster ... vom Holzzaun bis zum Maschendrahtzaun usw. usw. usw. "WIE" nennt man solche architektonische Meisterleistungen?
"Ja" weg mit der HOAIAbk. und den Architekten schlimmer kann's ja eh wohl nimmer werden? ... naja wenigstens brauchen unsere Nachfahren sich keine Gedanken über den erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden mehr machen denn da gibt es nichts mehr zu schützen (!)
Die Aufgabe eines Architekten ist unter anderen die Örtlichkeiten aufzunehmen um sich dort einzupassen ... "Falsch" Mr. Clement vernünftiger wäre es in den eigenen Reihen abzubauen und diese städtebaulichen Belange über den Wettbewerb den Architekten anzuvertrauen (!) ... sprich ein Architekt (Architektengruppe) dem eine solche Neubausiedlung unterliegt und jener entscheidet was zueinander passt ... "DENN" es wär echt Zeit das da mal was passiert (!) ... ABER lieber diskutiert man halt über Architektenhonorare *tztztz* -
HOAI-Problem: Unpolitik der Volksverdreher!
endlich ...
hat's mal einer auf den Punkt gebracht 😉
das Problem sind nicht die Architekten (oder Ärzte oder rentner oder Beamte oder ...)
sondern die seit Jahrzehnten grassierende unpolitik unserer volksverdreher.
solange die interessenlage der Vorredner (nicht der vordenker!) vom kurzen zeittakt
der wahlen bestimmt wird, kann man nichts anderes erwarten als eine taktik, die
schon bei "Mensch-ärger-dich-nicht" NICHT funktioniert:
wer lieber seine mitspieler (mittlerweile scheinen's "Gegner" zu sein ...) schlägt,
anstatt seine steine ins ziel zu bringen ... der gewinnt nicht!
die großen sozialneidgeneratoren beherrschen diese neuen spielregeln, die
nachplapperer haben offensichtlich noch nicht kapiert, worum's geht. -
Neubausiedlungen: Gleichartigkeit vs. Vielfalt in der Architektur
Zu ihrem Beitrag Herr Tahlhammer ich zitiere "sprich ...
Zu ihrem Beitrag Herr Tahlhammer, ich zitiere: "sprich ein Architekt (Architektengruppe) dem eine solche Neubausiedlung unterliegt und jener entscheidet was zueinander passt ... "DENN" es wär echt Zeit das da mal was passiert (!) ". Alles, aber bitte nur das nicht. Ich kenne solche Neubausiedlungen wo alles in einer Hand war und ich kann Ihnen sagen diese Siedlungen sind der reinste Graus.
Es ist doch gerade die Vielfalt die das Auge verwöhnt, Gleichartigkeit stumpft ab. Zum Glück öffnen immer mehr Gemeinden und Städte ihre Baugebiete dieser Vielfalt. Diese Siedlungen wo alle Häuser die gleiche Fassade, Dachneigung und Dacheindeckung haben sind doch stinklangweilig. Jeder Mensch ist anderes, wir laufen doch auch nicht alle gleich gekleidet rum. Selbst die Chinesen tragen nicht mehr diese Maojacken.
Und Herr Rossi, die HOAIAbk. ist Brürokratismus, denn sie ist eine Festlegung.
Und wieso soll es einem Bauherren ohne HOAI plötzlich nicht mehr gelingen einen passenden Architekten zu finden? Laufen bei einer Abschaffung plötzlich alle Bauwilligen verwirrt durch die Gegend und wissen nicht mehr was ein Architekt ist? So ein Schmarrn. -
HOAI-Diskussion: Unkritisches Nachplappern unfähiger Politiker?
Ausgangspunkt
@Herr Struman nach einer Vorbemerkung einige Zitate aus Ihren Beiträgen:Wenn ich Ihre Beiträge so lese, kommen diese mir vor wie das unkritische Nachplappern unfähiger Politiker. Auf den ersten Blick machen die oft den Eindruck seriös zu sein. Aber wenn man deren Vorschläge zu Ende und in Ihren Auswirkungen bedenkt, kommt größtenteils Unsinn heraus. z.B. ich war am 27.08.02 (also vor mehr als 5 Monaten) in einer Diskussionsveranstaltung mit einem Mitglied der Hartz-Kommission und habe ihm angeboten, ihm nachzuweisen, dass die Hartzvorschläge die Arbeitslosigkeit weiter erhöhen und nicht vermindern. Und was ist 5 Monate später eingetreten - genau das Vorhergesagte. Das Stichwort Entbürokratisierung ist auch so ein schönes Schlagwort, über dessen Sinn oder Unsinn für den Einzelfall nicht nachgedacht wird. Polizei ist auch Bürokratie - wollen Sie die im Zuge der Entbürokratisierung auch abschaffen?
Versuchen Sie bitte mal meine Fragen zu beantworten.
"Und so mancher Architekt würde sich bestimmt mehr ins Zeug legen wenn er nach Leistung und Qualität seiner Arbeit bezahlt wird. Gibt ja genug abschreckende Beispiele, wie man hier immer wieder in Beiträgen lesen kann. Und Architekten die Qualitätsarbeiter liefern haben eigentlich nichts zu befürchten. " Wollen Sie nach Beendigung der Arbeit sagen, dass ist nach meiner Meinung eine schlechte Qualität, da zahle ich nichts oder wie?
"Bei HOAIAbk. ist es nun mal so, das ich dem Architekt den vollen Preis Zahlen muss, egal wie gut oder schlecht (kommt bei Architekten gar nicht so selten vor) er gearbeitet hat. Momentan ist es doch so, egal ob gute Qualität oder schlechte, ich Zahl das selbe. Bei einer Aufhebung der HOAI könnte man leistungsgerechte BeZahlung vereinbaren. " Und wer beurteilt was leistungsgerecht ist?
"Es gibt Architekten die ihr Geld Wert sind, aber leider auch viele viele schwarze Schafe. Und die werden durch die HOAI gedeckt. " Und wie unterscheiden Sie die besser ohne HOAI?
"Ich besitze 2 Architektenhäuser und muss sagen: Nie wieder mi Architekt, mein 3. Haus entsteht gerade ohne Architekt und ich bin froh darüber und bereue den Schritt ganz und gar nicht. Sicher, es gibt viele gute, erstklassige Architekten, aber wo Licht ist ist auch Schatten. Und zwar sehr viel und sehr dunkler Schatten. " Wieso hätten Sie ohne HOAI bessere Architekten gefunden?
"Und wieso soll es einem Bauherren ohne HOAI plötzlich nicht mehr gelingen einen passenden Architekten zu finden? " Eben haben Sie doch geschrieben mit HOAI hätten Sie keinen passenden Architekten (oder anderen Entwurfsverfasser) gefunden (oder wie ist sonst Ihr voriger Absatz zu verstehen?). Oder haben Sie doch mit HOAI einen passenden Architekten gefunden? Oder glauben Sie ohne HOAI einen passenderen Entwurfsverfasser zu finden?
Legen Sie bitte mal alle Ihre Ansichten auf Ihren eigenen Prüfstand!
-
HOAI-Irrtum: Schlechtleistung muss nicht bezahlt werden!
Schlechtleistung muss nicht bezahlt werden
Wenn der Vorwurf gegen die HOAIAbk. nur dahin geht, dass damit angeblich die Bezahlung von Schlechtleistungen festgeschrieben wird, dann ist das falsch. Was Schlechtleistung ist, ergibt sich allein aus dem Vertrag. Bei Schlechtleistung entsteht kein Vergütungsanspruch, wie bei jedem anderen Werkvertrag auch und unabhängig davon, wie die Höhe der Vergütung geregelt ist.
Ob die Leistung gut oder schlecht ist hängt nicht vom Zeitaufwand ab. Der Architekt schuldet nicht Stunden, sondern das vertragsgemäße Entstehen lassen des Gebäudes. Schafft er das schneller ist das sein Verdienst, braucht er doppelt so lang, ist das sein Pech. Das zweifelhafte Privileg, die Entlohnung durch Bummeln zu steigern haben nur Gehaltsempfänger. -
HOAI-Diskussion: Schlechtleistung und Gehaltsempfänger
der letzte Satz von Bruno
ist gleichermaßen oberflächlich wie falsch.
Bummelt ein Gehaltsempfänger, bekommt er zwar zunächst mal mehr Gehalt für die gleiche Arbeit. Faktisch bedeutet das aber für die Firma, dass die Arbeitsproduktivität sinkt. Im Endergebnis werden entweder Zulagen gestrichen oder Arbeitsplätze abgebaut.
Wo ist da jetzt ein Angestelltenprivileg bei verlorenem Arbeitsplatz?
(Angestelltenmeinung)
Im übrigen würde mich mal eines interessieren:
Was sieht es mit einer Architektenleistung aus, die ein Haus vertragsgemäß entstehen lässt, bei dem z.B. Rossi aber als Verfechter der Baukultur wegen der "schlechten Architektur" die Hände über den Kopf zusammenschlagen würde?
Vertragsgemäß ist das Haus entstanden, der Betrag gemäß HOAIAbk. muss also komplett bezahlt werden, obwohl man im Prinzip eine Art "architektonische" (nicht vertragliche) Schlechtleistung erhalten hat.
Wie man an diesem Beispiel sieht, hat eine Bezahlung nach HOAI nicht unbedingt was mit dem Sichern architektonischer Qualität zu tun ...
Und, Herr Rossi, fangen Sie jetzt bitte nicht wieder damit an, ich würde nur die schlechten Architekten als Beispiel nehmen. Es ist immer eine Bandbreite von schlecht bis sehr gut, mit der ich als Kunde rechnen muss. Und ich suche in dieser Diskussion nach Wegen, mich vor den schlechteren zu schützen. Die HOAI jedenfalls tut das jedenfalls nicht.
(Bauherrenmeinung) -
Aber die Abschaffung der HOAI tut das auch nicht
-
HOAI-Diskussion: Off-topic!
Knapper und besser geht's nicht, Herr Ebel.
Also Werner, das war: Off-topic! -
HOAI: Nicht das Allheilmittel!
-
HOAI-Diskussion: Und nun?
Und nun?
Wieso "Und nun? "
Was kratzt dich die HOAIAbk.🔴
Was erlaubtst Du Dir eigentlich?
... hier mitreden zu dürfen?
:-) -
HOAI-Diskussion: @JDB
@JDB
Off-topic war Bruno mit seinem letzten Satz.
Ich bin nur darauf eingegangen, weil der so falsch nicht stehenbleiben konnte. -
HOAI-Diskussion: Billigbauer!
@JDB
das muss ein Billigbauer gerade sagen! 😉 ) -
Architekten-Vergütung: Wie soll es denn nun sein?
wie vergüten wir denn nun?
Ich habe immer noch keinen vernünftigen Vorschlag gelesen, wie soll es denn sein?- Den Architekten erst mal ein halbes Jahr arbeiten lassen und dann schauen obs gefällt, wenn ja dann vielleicht HOAIAbk., bei Nichtgefallen wenig bis nichts?
- Stundensatz?
- Oder soll es ganz einfach billig sein?
Wer das erste will, der sollte das mal in anderen Wirtschaftsbereichen vormachen und vor allem seinem Chef das selbe Recht einräumen. Beim Fall 2 bin ich sofort dabei. Im Fall 3 gibt es ganz einfach weniger Leistung und den Griff in die Schublade.
-
HOAI: Nicht das Vertragswerk der Architektenleistung!
@ bruno
das Problem ist, das viele hier nicht kapieren, das die HOAIAbk. nicht das vertragswerk der Architekten- oder Ingenieurleistung ist ...
strumanns Argumente zeugen von der Tatsache, das er sich überhaupt nicht mit dem Thema "Architektur" beschäftigt, wenn er ein Haus baut.
@strumann: wo steht denn die Siedlung, die sie meinen? wirklich von Architekten geplant? oder war das eine dieser NeubauSiedlungen vom Bauträger aus der nächsten Stadt?
würden sie sich auch nur ein wenig mit Baukultur beschäftigen und sich mal die mühe machen, sich über Stadtplanung mal ein wenig was anzulesen, dann kommen sie schnell dahinter, was ihnen entgeht. Wir wären froh, wenn sie ihre contra-Argumente mal etwas untermauern könnten. danke übrigens jo. Thalhammer für seinen Beitrag. er hat es auf den Punkt gebracht. -
Leistungsbezogene Vergütung: Architekt seltener auf der Baustelle?
Ebel 1 Punkt Ich schlage nicht vor das ...
@ Ebel: 1. Punkt: Ich schlage nicht vor das ein Bauherr den Architekt erst machen lässt und dann meckert, sondern das im Vorfeld über Leistungsbezogene Vergütung gesprochen wird. Außerdem ist es so wie bei Handwerkern, es spricht sich rum wer wie gut ist und wo er schlechter ist. Nun könnte ich z.B. sagen, ein Architekt der bekannt dafür ist seltener auf der Baustelle vorbeizuschauen, bekommt dafür weniger Geld und diesen gesparten Betrag investiert man dann in einen unabhängigen Bauüberwacher.
Punkt 2: Kann im Vorfeld geklärt werden, z.B. wie oft schaut der Architekt auf der Baustelle vorbei. Momentan ist halt alles pauschal geregelt, ohne HOAIAbk. könnte nach tatsächlich geleisteter Arbeit bezahlt werden. Schauen Sie mal bei baumurks unter Rohbau, da sehen Sie wie die Bauüberwachung eines Architekten aussehen kann und der arme Bauherr hat dafür wegen der HOAI den vollen Preis bezahlt.
Punkt 3: Momentan ist es so das ich egal ob gut oder schlecht das selbe bezahlen muss, Zwangsweise.
Punkt 4: Meine Aussage bezog sich auf Rossi, der hier im Forum es immer so darstellt, dass wenn man mit Architekt baut ein Fehlerfreies Haus entsteht. Hat nichts direkt mit der HOAI zutun, war nur eine Entgegnung auf Rossis Ausführungen weiter oben.
Bei ihrem Punkt 5 ist Ihnen wohl die Übersicht volles abhanden gekommen, Sie zitieren und Entgegnen völlig unzusammenhängend.
Die Aussage das Bauherren ohne HOAI keinen Architekten mehr finden, ist nicht von mir, sondern wurde weiter oben von Ihnen selbst gestellt. (ich reich ihnen mal eben eine Packung Voltax rüber). Und diese Aussage ist absoluter Unsinn. Ohne HAOI habe ich einfach die Chance als Bauherr eine anforderungs- und leistungsgerechte (anforderungsgerechte, leistungsgerechte) Bezahlung zu vereinbaren.
Und das die HOAI überholt ist, zeigt sich ja auch daran das viele Architekten inzwischen (illigal) auch zu Honoraren unterhalb der durch die in der HOAI festgelegten Sätzen arbeiten. -
HOAI-Kritik: Leistungsgerechte Bezahlung bei gleichen Häusern?
Argumente gegen die HOAIAbk. Leistungsgerechte Bezahlung Nehmen wir ...
Argumente gegen die HOAI:
Leistungsgerechte Bezahlung:
Nehmen wir den Fall an, 2 Bauherren bauen nebeneinander 2 Häuser die genau die gleiche Quadratmeterzaghl haben, fast den gleichen Grundriss und auch in Bezug auf den Baukörper sind sie fast identisch. Die übrige Ausstattung ist quantitativ genau gleich bei beiden Häusern.
Bauherr 1 verwendet billigste Porotonziegel ala Krümelkeks, Betondachpfannen, die billigsten Fenster die angeboten werden, Sanitär und Heizungsobjekte billigster Preisstufe, also alles billig, auch Bodenbeläge etc..
Bauherr 2 lässt mit T9 bauen, verwendet 3-fach verglaste Fenster, glasierte Tondachziegel, die Heizung ist das Luxusmodell und die Sanitärausstattung ist von einer bekannten deutschen Designfirma.
Der Planungsaufwand ist für den Architekten gleich hoch, dennoch zahlt Bauherr 2 mehr.
Argument Eigenleistung: Ein Bauherr übernimmt das Badezimmer in Eigenleistung, er spricht selber mit dem Löti ab, wo dieser die Wasseranschlüsse und Abflüsse hinlegen soll. Dann fliest der Bauherr selber die Fliesen die er sich zuvor selbst ausgesucht und besorgt hat. Das gesparte Geld investiert er in eine Luxus-Whirlwanne und hochwertige Waschbecken und Armaturen.
Obwohl der Architekt hier kaum Planungsaufwand hat wird der Wert des Badezimmers voll in die Berechnung des Honorars mit einbezogen. -
HOAI-Diskussion: Ahnungslosigkeit demonstrieren?
gutes Beispiel ...
um Ahnungslosigkeit zu demonstrieren.
für alle rohbaugewerke gilt, je hochwertiger die Ausführung, desto aufwendiger die Planung
und Überwachung - nicht nur die der Fachplaner, auch die der Architekten.
habe ich eine wesentliche falschaussage in diesem Beispiel übersehen? 😉 -
HOAI-Diskussion: Erwiderung zur leistungsbezogenen Vergütung
Erwiderung
" ... sondern das im Vorfeld über leistungsbezogene Vergütung gesprochen wird. " Wie definieren Sie denn vorher, wie Sie seine Leistung bewerten wollen?"Außerdem ist es so wie bei Handwerkern, es spricht sich rum wer wie gut ist und wo er schlechter ist. " Das ist mit und ohne HOAIAbk. so. Allerdings ist da mit dem rumsprechen teilweise schlechter, weil die Meisten nur einmal bauen.
"Nun könnte ich z.B. sagen, ein Architekt der bekannt dafür ist seltener auf der Baustelle vorbeizuschauen, bekommt dafür weniger Geld und diesen gesparten Betrag investiert man dann in einen unabhängigen Bauüberwacher. " Obwohl ich für einen unabhängigen Bauüberwacher bin - die Zahl der Besuche macht es nicht, sondern er muss dann eingreifen, wenn es kritisch ist. Ein Entwurfsverfasser, der zwar oft da ist - aber gerade nicht bei kritischen Sachen ist weniger wirksam als einer, der evtl. seltener da ist, aber immer genau dann, wenn seine Anwesenheit erforderlich ist. Können Sie das beurteilen und werten?
"Kann im Vorfeld geklärt werden, z.B. wie oft schaut der Architekt auf der Baustelle vorbei. Momentan ist halt alles pauschal geregelt, ohne HOAI könnte nach tatsächlich geleisteter Arbeit bezahlt werden. " Siehe oben.
"Schauen Sie mal bei baumurks unter Rohbau, da sehen Sie wie die Bauüberwachung eines Architekten aussehen kann und der arme Bauherr hat dafür wegen der HOAI den vollen Preis bezahlt. " Stimmt nicht. Aus zwei Gründen. Erstens muss der Entwurfsverfasser nicht der Bauüberwacher sein - er schuldet Ihnen nur einen mangelfreien Entwurf. Wenn der Entwurf das nicht ist, können Sie eine Abstellung der Mängel verlangen und wenn er das nicht tut entsprechend das Honorar kürzen. Der Entwurfsverfasser wird Sie dann nicht verklagen - und wenn verliert er den Prozess. Genau wie bei jeder Leistung, die zu Recht! bemängelt wird. Aber wer beurteilt ob die Leistung mangelhaft erbracht wurde? Und da ist es wieder ohne und mit HOAI gleich. Zwitens, wenn die Planung fehlerfrei war und die Ausführung mangelhaft, haftet der Bauüberwacher im Allgemeinen als Gesamtschuldner - also wieder Kürzung. Für eine mangelhafte Leistung gibt es also ohne oder mit HOAI weniger Honorar.
"Momentan ist es so das ich egal ob gut oder schlecht das selbe bezahlen muss, Zwangsweise. " Stimmt nicht - siehe vorher.
"Die Aussage das Bauherren ohne HOAI keinen Architekten mehr finden, ist nicht von mir, sondern wurde weiter oben von Ihnen selbst gestellt. " Ich habe Sie zitiert. Aber zitieren Sie bitte (Datum/Uhrzeit des Beitrages), wo ich mich missverständlich ausgedrückt haben soll?
"Ohne HAOI habe ich einfach die Chance als Bauherr eine anforderungs- und leistungsgerechte (anforderungsgerechte, leistungsgerechte) Bezahlung zu vereinbaren. " Wie vereinbaren Sie denn Anforderungen und Leistungen?
"Und das die HOAI überholt ist, zeigt sich ja auch daran das viele Architekten inzwischen (illigal) auch zu Honoraren unterhalb der durch die in der HOAI festgelegten Sätzen arbeiten. " Das heißt nicht anderes, als dass aus Überlebensgründen viele Entwurfsverfasser bereit sind, Erpressungen durch angehende Bauherren nachzugeben. Das sich die Bauherren damit selber schaden geht Ihnen nicht auf. Der Entwurfsverfasser muss dann Masse statt Klasse machen, besucht keine Fortbildungsveranstaltungen, seine Rechenausrüstung wird mangelhaft (Hard- und Software (Hardware, Software)), evtl. wird keine Versicherung bezahlt (manche Versicherungen kürzen im Schadensfall die Leistungen im Verhältnis tatsächliches Honorar zu HOAI-Honorar) usw.
"Nehmen wir den Fall an, 2 Bauherren bauen nebeneinander 2 Häuser die genau die gleiche Quadratmeterzahl haben, fast den gleichen Grundriss und auch in Bezug auf den Baukörper sind sie fast identisch. Die übrige Ausstattung ist quantitativ genau gleich bei beiden Häusern.
Bauherr 1 verwendet billigste ...
Bauherr 2 lässt mit ...
Der Planungsaufwand ist für den Architekten gleich hoch, dennoch zahlt Bauherr 2 mehr. " Wie genau Sie den Planungsaufwand kennen! Sicherlich besser als die Entwurfsverfasser. Wenn der Planungsaufwand nach Zeit bezahlt würde, müsste ganz schön mehr bezahlt werden (siehe z.B. Brunos Beitrag). Ein Billigbau erfordert z.T. einen höheren Planungsaufwand und Sie bezahlen sogar weniger. Deswegen gibt es die Bonusregelung - aber wegen der Erpressung ..."Ein Bauherr übernimmt das Badezimmer in Eigenleistung, er spricht selber mit dem Löti ab, wo dieser die Wasseranschlüsse und Abflüsse hinlegen soll. Dann fliest der Bauherr selber die Fliesen die er sich zuvor selbst ausgesucht und besorgt hat. Das gesparte Geld investiert er in eine Luxus-Whirlwanne und hochwertige Waschbecken und Armaturen.
Obwohl der Architekt hier kaum Planungsaufwand hat wird der Wert des Badezimmers voll in die Berechnung des Honorars mit einbezogen. " Sie kennen die HOAI nicht genau, aber wissen alles ganz genau. -
HOAI-Diskussion: Gute Argumente für eine Diskussion!
@Strumann
Das sind gute Argumente Herr Strumann, die eine Diskussion Wert sind.- Welche Basis soll zugrunde gelegt werden? Man kann es noch übertriebener formulieren: Teppichböden für 25 € da, Teppichböden für 150 € dort, gleiche Architektenleistung, unterschiedliches Honorar. Das ist genauso unbefriedigend wie bei Anwalt ein und der selbe Mahnbrief um Welten differiert, je nachdem welcher Streitwert vorliegt, der Notar für identische Urkunden unterschiedlich kassiert und der Makler die 10-fache Provision kassiert, nur weil die Zahl in seinen sonst identischen Anzeigen eine Null mehr hat. Fair ist hier nur Zeithonorar. Ganz klar ist dabei zu bedenken, dass die Honorare bei kleinen Bauvorhaben/Rechtsangelegenheiten/Beurkundungen prozentual sehr hoch werden. Unfair wäre, alle Honorare nach dem denkbar billigsten Fall zu bemessen oder auch, bei kleinen Fällen nach HOAIAbk., bei größeren nach Zeitaufwand abzurechnen.
- Der Bauherr leistet selbst, wobei er auch die technische Klärung und Angebotseinholung/Ausschreibung und Überwachung durchführt. Hier stecken Architektenleistungen in der Eigenleistung des Bauherrn. Diese kann man auch nach der HOAI herausnehmen.
Wenn Sie nicht auf das Honorarniveau insgesamt losgehen, wäre ich zu einer generellen Abrechnung nach Zeitaufwand jederzeit bereit. Zeithonorar birgt aber ein Risiko für den Bauherrn: der trödelnde Architekt wird teurer. (N.b. @WAAbk.: da das im besonderen auf Angestellte zutrifft, war auch mein gestriger Hinweis nicht Off-topic).
Ich sehe die Lösung in einem Honorar nach HAOI, aber pauschaliert, dazu klare Leistungsvorgaben und Termine für den Architekten. Dann gibt es keine versteckten Anreize zu bummeln und die Kosten hochlaufen zu lassen. Übernimmt der Bauherr Architektenleistungen, sind diese aus dem Vertrag zu nehmen. HOAI-konform können Eigenleistungen, für die der Bauherr komplett Werkplanung, Ausschreibung und Überwachung übernimmt und auf Forderungen gegen den Architekten verzichtet, wenn etwas schiefgeht, auch aus den anrechenbaren Kosten für die Leistungsphasen 5-9 genommen werden. In die anrechenbaren Kosten für LPh 1-4, bis zur Genehmigung, gehören sie aber hinein. Schließlich wird nicht ein Rohbau entworfen. Auch der öffentlich-rechtliche Bauantrag wird für das fertige Haus gestellt. -
HOAI-Ergänzung: Anrechenbare Kosten bei nachträglichem Whirlpool-Einbau
Ergänzung anrechenbare Kosten
Zur Beruhigung der HOAIAbk.-Gegner folgender Fall:
Der Architekt plant ein Haus ohne Whirlpool, reicht auch so den Bauantrag ein (LPh 4 ist also abgeschlossen). Der Bauherr entschließt sich danach, einen Whirlpool einzubauen. Er plant selbst, bespricht mit dem Installateur die gegenüber der vom Architekten gemachten Ausschreibung und Werkplanung notwendigen Änderungen und baut den Pool selbst ein. Der Architekt hat keinerlei Planungs- und Überwachungsaufwand. In diesem Fall ist es nach HOAI korrekt, die Kosten des Pools komplett aus den anrechenbaren Kosten herauszunehmen. Weder wurde er im Entwurf berücksichtigt noch fielen später Architektenleistungen dafür an. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).HOAI Abschaffung: Auswirkungen auf Architektenhonorare und Wettbewerb im Bauwesen?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob die HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) abgeschafft werden soll. Befürworter argumentieren mit mehr Wettbewerb und leistungsgerechter Bezahlung. Gegner sehen die Gefahr sinkender Qualität und Baukultur. Einigkeit besteht darin, dass Transparenz bei Architektenleistungen wichtig ist. Die HOAI wird als nicht zwingend bürokratisch, aber auch nicht als Allheilmittel gesehen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die HOAI garantiert keine hohe Baukulturelle Qualität, wie im Beitrag HOAI-Qualitätssicherung? Architektenhäuser ohne Baukultur! diskutiert wird. Es gibt auch Architektenhäuser, die nicht den höchsten Qualitätsansprüchen genügen.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Viele Teilnehmer befürworten einen Wettbewerb, der sich an der Qualität der Architektenleistungen orientiert und nicht nur am Preis. Dies wird im Beitrag HOAI Pro & Contra: Wettbewerb, Qualität, Schlechtleistung hervorgehoben.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten klare Vorgaben an Architekten machen und Zwischenergebnisse kontrollieren, um ein faires Honorar zu gewährleisten (siehe Hausbau: Klare Vorgaben an Architekten für faire Honorare!). Es wird empfohlen, Referenzen zu prüfen und das persönliche Gespräch zu suchen, um den passenden Architekten zu finden.
Die Abschaffung der HOAI könnte zu einem verstärkten Preisdumping führen, was die Qualität der Planung und Ausführung negativ beeinflussen könnte. Es wird argumentiert, dass eine gute Planung ohne HOAI nicht günstiger zu bekommen sein wird. Laien könnten es schwerer haben, gute von schlechten Planungen zu unterscheiden. Die Diskussionsteilnehmer sind sich uneins, ob die HOAI tatsächlich bürokratisch ist und ob sie die Eigenleistung der Bauherren ausreichend berücksichtigt.
Die Frage, wie man ohne HOAI einen qualifizierten Architekten findet, bleibt ein zentraler Punkt der Auseinandersetzung. Einige sehen in der HOAI ein Hindernis für Innovation und Wettbewerb, während andere sie als notwendigen Schutz vor unseriösen Anbietern betrachten. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob die HOAI im Einfamilienhausbau überhaupt noch relevant ist, da dieser Bereich zunehmend von Schlüsselfertig-Anbietern dominiert wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "HOAI, Honorarordnung, Architekt, Ingenieur". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei Planungsfehlern? Vorgehen & Rechte
- … Architekt im Praktikum: Honorarkürzung? …
- … Architekt im Praktikum hat Planungsfehler verursacht? Kann das Architektenhonorar gekürzt werden? Welche Rechte haben Bauherren? Jetzt informieren! …
- … Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei Planungsfehlern? Vorgehen & Rechte …
- … wir haben ein Architekturbüro mit unserem Bauprojekt beauftragt LP1-8. Der Vertrag wurde von …
- … dem Architekturbüro Senior Architekten unterschrieben. Die gesamte Planung und Umsetzung wurde jedoch von einem Architekten im Praktikum AiP durchgeführt. Leider mit nicht der nötigen …
- … Frage: Kann das Architektenhonorar auf Grund des Einsatzes eines AiP gekürzt werden? Falls ja, …
- … Ich verstehe, dass Sie aufgrund von Planungsfehlern durch einen Architekten im Praktikum (AiP) Mehrkosten haben und sich fragen, ob eine …
- … Grundsätzlich ist das Architektenbüro für die Leistungserbringung verantwortlich, unabhängig davon, wer die Planung konkret durchgeführt hat. Der Architekt im Praktikum arbeitet unter der Aufsicht des verantwortlichen Architekten. …
- … Bei Planungsfehlern haftet das Architekturbüro. …
- … Mängelrüge: Dokumentieren Sie die Planungsfehler detailliert und setzen Sie dem Architekturbüro eine angemessene Frist zur Nachbesserung. …
- … Prüfen Sie den Architektenvertrag auf Regelungen zur Haftung und Mängelbeseitigung. …
- … Architekt im Praktikum (AiP)Ein Architekt im Praktikum ist ein Absolvent der Architektur, der praktische Erfahrungen sammelt, um sich für die Architekt …
- … Begriffe: Junior Architekt, Berufsanfänger. …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die …
- … Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und soll eine angemessene Vergütung sicherstellen. Verwandte Begriffe: Architekt …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Architekten oder Bauunternehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Die …
- … LeistungsphasenDie Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, die in der HOAIAbk. definiert sind. Sie umfassen unter anderem die Grundlagenermittlung, die Vorplanung, die …
- … Mitwirkung bei der Vergabe, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenleistung. …
- … Was ist ein Architekt im Praktikum (AiP)?Ein …
- … Architekt im Praktikum ist ein Hochschulabsolvent der Architektur, der nach seinem …
- … Studium praktische Erfahrungen sammelt, um sich für die Architektenkammer eintragen zu lassen. Er arbeitet unter der Aufsicht eines erfahrenen Architekten. …
- … Haftet ein Architekt im Praktikum für Planungsfehler?Grundsätzlich haftet …
- … das Architekturbüro für die Fehler, da der AiP unter Aufsicht arbeitet. Die interne Verantwortlichkeit kann jedoch anders geregelt sein. …
- … Welche Fristen muss ich bei einer Mängelrüge beachten?Setzen Sie dem Architekturbüro eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Die Frist sollte ausreichend …
- … Kann ich das Architektenbüro wechseln, wenn die Fehler zu gravierend sind?Ein Wechsel ist unter Umständen möglich, kann aber vertragliche Konsequenzen haben. Lassen Sie sich rechtlich beraten. …
- … Was ist die HOAIAbk. und welche Bedeutung hat sie?Die HOAI (Honorarordnung für …
- … Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie …
- … dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. …
- … Welche Gewährleistungsfristen gelten bei Architektenleistungen?Die Gewährleistungsfristen sind im BGBAbk. geregelt und betragen in …
- … Was kann ich tun, wenn das Architekturbüro die Mängel nicht beseitigt?Sie können rechtliche Schritte einleiten und …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Informationen zur …
- … HOAIAbk. und zur Berechnung des Architektenhonorars. …
- … Kann das Architektenhonorar auf Grund des Einsatzes eines AiP gekürzt werden? …
- … Architektenhonorar: Keine Minderung durch AiP-Einsatz möglich …
- … Die Honorarordnungen, egal ob Ingenieur, Architekt, Arzt, Steuerberater, Anwalt etc. haben keine Verbindung zu Personen oder deren Anzahl am Fall oder Projekt. Damit kann vorliegend keine Honorarminderung erwartet werden. …
- … Architekt im Praktikum: Honorarkürzung bei Planungsfehlern? …
- … forum/architektur/11408.php,/forum/architektur/11306.php,/forum/architektur/11024.php,/forum/architektur/10926.php,/forum/architektur/10683.php,/forum/architektur/10342.php, …
- … forum/architektur/10238.php,/forum/architektur/10146.php,/forum/architektur/10137.php,/forum/aussenwaende/14364.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW?
- … Architektenhonorar prüfen: Kosten im Blick …
- … Architektenhonorar prüfen: Wie Bauherren in NRW die Honorarkalkulation ihrer Architekt …
- … Architektur, Bauwesen, Honorarordnung, Baurecht, Fertighausbau …
- … Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW? …
- … Mein Mann und ich sind Bauherren und werden ein Fertighaus in NRW bauen, wobei die Architektin nicht der Firma angehört, sondern uns als Verbindungsarchitekt …
- … Um das Architektenhonorar zu prüfen, empfehle ich Ihnen folgende Schritte: …
- … HOAIAbk.-Konformität: Prüfen Sie, ob die Honorarkalkulation der Architektin der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( …
- … HOAIAbk.) entspricht. Die HOAI regelt die Honorare nach Leistungsphasen und Baukosten. …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist …
- … eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert die verschiedenen Leistungsphasen und legt Honorarsätze fest, die sich nach dem Schwierigkeitsgrad und den Baukosten richten.Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Baukosten, Architektenhonorar. …
- … bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenleistung, Bauprojekt. …
- … Baunebenkosten. Die Baukosten sind eine wichtige Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAIAbk., Baunebenkosten. …
- … ArchitektenhonorarDas Architektenhonorar …
- … ist die Vergütung, die ein Architekt für seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAIAbk. und hängt von den erbrachten Leistungen, den Baukosten und dem …
- … Schwierigkeitsgrad des Projekts ab.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Baukosten, Leistungsphasen. …
- … GrundleistungenGrundleistungen sind die typischen Leistungen, die ein Architekt im Rahmen eines Bauprojekts erbringt. Dazu gehören beispielsweise die Planung, …
- … die Erstellung von Bauanträgen und die Bauleitung.Verwandte Begriffe: Architektenleistung, HOAIAbk., Leistungsphasen. …
- … Wie kann ich das Architektenhonorar prüfen?Prüfen Sie die erbrachten Leistungen, die HOAI-Konformität, …
- … Was ist die HOAIAbk.?Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. …
- … Sie regelt die Honorare für Architektenleistungen nach Leistungsphasen und Baukosten. …
- … Wie beeinflusst die Bausumme das Architektenhonorar?Das Architektenhonorar wird prozentual von der Bausumme berechnet. …
- … von einer unabhängigen Stelle prüfen und verhandeln Sie gegebenenfalls mit dem Architekten. …
- … des Bodengutachtens ist eine Architektenleistung, die in der Honorarermittlung berücksichtigt wird, insbesondere bei der Planung eines Kellers. …
- … Was sind Grundleistungen des Architekten?Grundleistungen sind die Leistungen, die ein Architekt üblicherweise erbringt, …
- … Wie finde ich einen unabhängigen Bausachverständigen?Bausachverständige finden Sie über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Online-Portale. …
- … HOAIAbk.-konforme HonorarberechnungWie Architekt …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Bauherren bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … Honorarprüfung: Nicht erbrachte Architektenleistungen absetzen …
- … Das gilt für den Zahnarzt oder die Autowerkstatt genauso wie beim Architekten. …
- … HOAIAbk.-konforme Abrechnung: Architektenvertrag vs. Pauschalpreis …
- … in Eurem Architektenvertrag die HOAIAbk. genannt ist, dann sollte die Abrechnung auch auf deren Grundlage erfolgen. Da reicht ein Pauschalansatz von 2,5 % des Hauspreises nicht aus. …
- … Architektenhonorar prüfen: Kostenkontrolle beim Fertighausbau in NRW …
- … 1776622567,/forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11409.php,/forum/architektur/11408.php,/forum …
- … /architektur/11386.php,/forum/architektur/11364.php,/forum/architektur/11361.php,/forum …
- … /architektur/11345.php,/forum/architektur/11339.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt als Immobilienberater: Modernisierungsberatung – Kosten, Ablauf & Vorteile?
- … Architekt als Immobilienberater: Modernisierung …
- … Architekt als Immobilienberater für Modernisierung: Beratung zu Kosten, Ablauf & Vorteilen. Jetzt informieren und kompetente Unterstützung sichern! …
- … Architekt, Immobilienberater, Modernisierung, Beratung, Kosten, Ablauf, Vorteile, Sanierung …
- … Architektur, …
- … Architekt als Immobilienberater: Modernisierungsberatung – Kosten, Ablauf & Vorteile? …
- … Architekt als Immobilienberater Modernisierungsberatung …
- … Ein Architekt kann als Immobilienberater bei Modernisierungen wertvolle Dienste leisten. Ich empfehle, einen Architekten mit Erfahrung in der Modernisierung von Bestandsgebäuden zu wählen. …
- … Leistungen eines Architekten als Immobilienberater: …
- … Vorteile der Beauftragung eines Architekten: …
- … Fachkompetenz: Architekten verfügen über umfassende Kenntnisse in den …
- … Unabhängigkeit: Architekten sind unabhängig von Bauunternehmen und Handwerkern und können somit eine objektive Beratung gewährleisten. …
- … Kreativität: Architekten können kreative Lösungen für die Modernisierung entwickeln, die den …
- … ArchitektEin Architekt plant und gestaltet Gebäude. Er ist verantwortlich für die Entwurfsplanung, …
- … Modernisierungen kann er die baulichen Maßnahmen planen und überwachen.Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Innenarchitekt, Stadtplaner. …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und …
- … Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Vergütung von Architekten- und Ingenieur …
- … Frage: Welche Qualifikationen sollte ein Architekt für eine Modernisierungsberatung haben?Antwort: Ein Architekt für Modernisierungsberatung sollte Erfahrung …
- … Frage: Welche Kosten entstehen für eine Architektenberatung bei Modernisierung?Antwort: Die Kosten für eine Architektenberatung variieren …
- … je nach Umfang der Leistungen und dem Honorar des Architekten. Üblicherweise wird nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) abgerechnet. …
- … Frage: Kann ein Architekt auch bei der Fördermittelbeantragung helfen?Antwort: Ja, viele Architekten bieten …
- … Frage: Wie finde ich den richtigen Architekten für meine Modernisierung?Antwort: Sie können im Internet nach Architekt …
- … Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem Innenarchitekten bei Modernisierungen?Antwort: Ein Architekt …
- … Frage: Wie lange dauert eine Modernisierungsberatung durch einen Architekten?Antwort: Die Dauer einer Modernisierungsberatung hängt vom Umfang des Projekts …
- … Anspruch nehmen kann. Klären Sie den Zeitrahmen im Vorfeld mit dem Architekten ab. …
- … ArchitektenvertragWichtige Punkte bei der Beauftragung eines Architekten. …
- … Immobilien-Modernisierungsberatung: Chancen für Architekten? …
- … Na alle die Architekten, die Modernisierungsplanung machen, sollten bzw. müssen darin Erfahrung haben, sonst …
- … der Arbeit, bestenfalls hat man Partner oder fähige Kollegen in dem Architekturbüro für das man gearbeitet hat, von denen man - logisch …
- … Architekt als Immobilienberater: Modernisierungsberatung …
- … 1776629915,/forum/architektur/11365.php,/forum/planung/13037.php,/forum/werhat/12749.php,/forum/alternat …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - HOAI Honorar Fassadensanierung Gewerbe: Kosten, Architektenleistungen & Beauftragung?
- … HOAIAbk. Honorar Fassadensanierung: Berechnung & Leistungen …
- … HOAI Honorar bei Fassadensanierung eines Gewerbeobjekts? Architektenleistungen, Kosten & Beauftragung. …
- … HOAIAbk., Honorar, Fassadensanierung, Gewerbeobjekt, Architekt, Architektenleistungen, Kosten, Ausschreibung, Objektüberwachung, Abnahme …
- … Architektur, Honorar, Fassadensanierung, Gewerbebau, Baurecht …
- … HOAI Honorar Fassadensanierung Gewerbe: Kosten, …
- … Architektenleistungen & Beauftragung? …
- … Der beauftragte Architekt ist eingebunden in die : …
- … Ich beurteile die Frage zum HOAIAbk.-Honorar bei einer Fassadensanierung eines Gewerbeobjekts wie folgt: …
- … Architektenleistungen bei einer Fassadensanierung richtet sich nach der HOAIAbk. (Honorarordnung …
- … für Architekten und Ingenieure). Relevant sind hierbei insbesondere: …
- … HOAIAbk.: Anwendbarkeit der HOAI auf die genannten Leistungen. …
- … § 36 HOAI: …
- … § 37 HOAIAbk.: Leistungsphasen. Das Honorar wird prozentual auf die verschiedenen Leistungsphasen (Entwurf, Planung, …
- … Anlage 10 HOAIAbk.: Hier finden sich die Honorartafeln, anhand derer das Honorar in Abhängigkeit vom Auftragswert (hier 120.000 netto) und der Honorarzone berechnet wird. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI …
- … LeistungsphaseDie HOAIAbk. unterteilt Architekten- und Ingenieurleistungen in verschiedene Leistungsphasen, die den …
- … Bauprozess abbilden. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen, die der Architekt oder Ingenieur erbringt.Verwandte Begriffe: Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Objektüberwachung …
- … Objekts erforderlich sind. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architekten- oder Ingenieurhonorars gemäß HOAIAbk..Verwandte Begriffe: Baukosten, Honorar, Auftragswert …
- … Gewerke, die Kontrolle der Kosten und die Abnahme der Leistungen. Der Architekt oder Ingenieur stellt sicher, dass die Arbeiten fachgerecht und gemäß den …
- … Frage: Welche Leistungsphasen der HOAIAbk. sind bei einer Fassadensanierung relevant?Antwort: Typischerweise sind die Leistungsphasen 3 …
- … Frage: Was sind anrechenbare Kosten im Sinne der HOAIAbk.?Antwort: Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Herstellung, Umbau oder …
- … Frage: Kann das HOAIAbk.-Honorar frei verhandelt werden?Antwort: Die HOAI ist für Grundleistungen grundsätzlich …
- … bindend. Allerdings können Architekten und Auftraggeber bei besonderen Leistungen oder bei Überschreitung bestimmter Auftragswerte individuelle Vereinbarungen treffen. Es ist ratsam, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. …
- … Frage: Welche Rolle spielt die Ausschreibung bei der Fassadensanierung?Antwort: Eine detaillierte Ausschreibung ist wichtig, um vergleichbare Angebote von Handwerkern zu erhalten und die Kosten zu kontrollieren. Der Architekt kann bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und der Bewertung der …
- … Frage: Was beinhaltet die Objektüberwachung durch den Architekten?Antwort: Die Objektüberwachung umfasst die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der Gewerke, die Kontrolle der Kosten und die Abnahme der Leistungen. Der Architekt stellt sicher, dass die Arbeiten fachgerecht und gemäß den Planungen …
- … Antwort: Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass die Leistungen des Architekten und der Handwerker vertragsgemäß erbracht wurden. Die Abnahme ist wichtig …
- … HOAIAbk.-konforme RechnungsstellungWie erstelle ich eine korrekte Architektenrechnung nach HOAI? …
- … Architektenvertrag: Inhalte und FallstrickeWorauf muss ich …
- … bei einem Architektenvertrag achten? …
- … 1776599150,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11408.php, …
- … forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11365.php,/forum/architektur/11327.php,/forum/architektur/11281.php,/forum/architektur/11264.php,/forum/architektur/11226.php, …
- … forum/architektur/11217.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt für Mehrfamilienhaus in Düsseldorf finden: Empfehlungen, Kosten & Planung?
- … Architekt für MFH in Düsseldorf gesucht? …
- … Architekt für Mehrfamilienhaus (3 Etagen, Tiefgarage) in Düsseldorf gesucht? ➤ Empfehlungen und …
- … Architekt, Mehrfamilienhaus, Düsseldorf, Empfehlung, Bauplanung, Tiefgarage, Wohnviertel, Architektensuche …
- … Architektur, Mehrfamilienhaus, Bauplanung, Düsseldorf, Bauwesen …
- … Architekt für Mehrfamilienhaus …
- … Ich bin auf der Suche nach einem guten Architekten in Düsseldorf. Gebaut werden soll ein 3 Etagen-Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage …
- … ich zurzeit noch im Norden Deutschlands wohne, kenne ich leider keine Architekten Vorort. …
- … Ich verstehe, dass Sie einen Architekten für ein Mehrfamilienhaus in Düsseldorf suchen. Da Sie ortsunkundig sind, …
- … Referenzen: Sehen Sie sich Referenzprojekte des Architekten an, idealerweise Mehrfamilienhäuser mit ähnlichen Anforderungen (z.B. Tiefgarage). …
- … Sie ab, welche Leistungsphasen der Architekt abdeckt (Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung). …
- … Lokale Expertise: Ein Architekt mit Erfahrung in Düsseldorf kennt die lokalen Bauvorschriften und Gegebenheiten. …
- … Kommunikation: Achten Sie auf eine gute Kommunikation und Erreichbarkeit des Architekten, besonders da Sie nicht vor Ort sind. …
- … ArchitektEin Architekt ist ein Planer und Gestalter von Bauwerken. Er …
- … verantwortlich für den Entwurf, die Planung und die Bauleitung von Gebäuden. Architekten müssen in der Architektenkammer eingetragen sein. Verwandte Begriffe: Bau …
- … ingenieur, Bauplaner, Innenarchitekt. …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt …
- … die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist ein Gesetz und dient als Berechnungsgrundlage für die Architektenkosten. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Baukosten. …
- … ist die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten durch einen Architekten oder Bauingenieur. Sie stellt sicher, dass die Planung umgesetzt wird und …
- … Frage: Welche Qualifikationen sollte ein Architekt für ein Mehrfamilienhaus haben?Antwort: Ein Architekt für ein Mehrfamilienhaus sollte …
- … Frage: Wie finde ich einen Architekten, der sich mit Tiefgaragen auskennt?Antwort: Fragen Sie gezielt nach …
- … Referenzen für Projekte mit Tiefgaragen. Achten Sie darauf, dass der Architekt Erfahrung in der Planung von Entwässerung, Belüftung und Brandschutz in Tiefgaragen hat. …
- … Frage: Welche Kosten entstehen durch einen Architekten?Antwort: Die Architektenkosten richten sich nach der Honorarordnung …
- … für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und sind abhängig …
- … Frage: Wie wichtig ist die Bauleitung durch den Architekten?Antwort: Die Bauleitung durch den Architekten ist entscheidend für …
- … die Qualitätssicherung und die Einhaltung der Planung. Der Architekt überwacht die Ausführung der Arbeiten, koordiniert die Gewerke und sorgt für die Einhaltung der Bauvorschriften. …
- … Frage: Wie finde ich heraus, ob ein Architekt zuverlässig ist?Antwort: Recherchieren Sie online nach Bewertungen und Erfahrungsberichten. …
- … die Erstellung der Bauantragsunterlagen und die Einreichung bei der Baubehörde. Der Architekt sollte Erfahrung im Umgang mit den lokalen Behörden haben und die …
- … ArchitektenvertragInhalte, Rechte und Pflichten im Architektenvertrag. …
- … Architekt Düsseldorf: Kontaktaufnahme – E-Mail erforderlich! …
- … Architekt für Mehrfamilienhaus in Düsseldorf finden …
- … forum/architektur/11417.php,/forum/architektur/11374.php,/forum/architektur/11366.php,/forum/architektur/11359.php,/forum/architektur/11320.php,/forum/architektur/11281.php, …
- … forum/architektur/11267.php,/forum/architektur/11257.php,/forum/architektur/11236.php,/forum/architektur/11231.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Leistungsphasen 1-4: Abbruch wegen hoher Kosten – Honoraranspruch & Alternativen?
- … Architekt: Abbruch nach LPH 1-4 – Honorar? …
- … Architekt erbrachte LPH 1-4, Projektabbruch wegen Kosten. Honoraranspruch? Alternativen zur Kostenkontrolle …
- … Architekt, Leistungsphasen, Honorar, Projektabbruch, Kostenkontrolle, Baurecht, Ausschreibung, Vergabe …
- … Architektur, Baurecht, Honorar …
- … Architekt Leistungsphasen 1-4: Abbruch wegen hoher Kosten …
- … Hallo, angenommen ein Architekt leistet zunächst die Hallo, …
- … angenommen ein Architekt leistet zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4. …
- … Welche Leistungsphasen hat der Architekt erbracht? …
- … Wenn ein Architekt die Leistungsphasen 1 bis 4 erbracht hat und das Bauvorhaben danach …
- … aufgrund zu hoher Kosten abgebrochen wird, hat der Architekt grundsätzlich Anspruch auf Honorar für die erbrachten Leistungen. …
- … Grundlage hierfür ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Die …
- … HOAIAbk. regelt die Berechnung des Honorars nach Leistungsphasen und anrechenbaren Kosten. …
- … LeistungsphasenDie Leistungsphasen nach HOAIAbk. gliedern ein Bauprojekt von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung in einzelne …
- … Abschnitte. Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Architekten. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenhonorar, Projektplanung. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten …
- … und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie dient als Grundlage für die Berechnung …
- … des Architektenhonorars. Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenhonorar, anrechenbare Kosten. …
- … Anrechenbare KostenDie anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk.. Sie umfassen die Kosten, die für …
- … die Herstellung des Bauwerks erforderlich sind. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenhonorar, Baukosten. …
- … HonorarDas Honorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten oder Ingenieurs. Es wird in der Regel auf …
- … Basis der HOAIAbk. und der anrechenbaren Kosten berechnet. Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten. …
- … Frage: Welche Leistungsphasen umfasst die HOAI?Die HOAI umfasst neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung (LPAbk. 1) …
- … Frage: Wie wird das Honorar des Architekten berechnet?Das Honorar des Architekten wird auf Basis der …
- … die Baukosten während der Planung steigen, kann dies Auswirkungen auf das Architektenhonorar haben, da sich die anrechenbaren Kosten erhöhen. Es ist wichtig, …
- … Frage: Kann der Architekt für Kostenüberschreitungen haftbar gemacht werden?Der Architekt kann für Kostenüberschreitungen haftbar …
- … festgelegter maximaler Betrag, der für das Bauvorhaben ausgegeben werden darf. Der Architekt ist verpflichtet, die Planung so zu gestalten, dass diese Obergrenze eingehalten …
- … ArchitektenvertragRegelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. …
- … HOAIAbk. Honorar: Splittertabelle für Architektenleistungen …
- … acroread/alle/arch_r/splittertabelle%20HOAIAbk..pdf …
- … Architekt Honorar: Projektabbruch & Kostenkontrolle nach LPH 1-4 …
- … 1776641391,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11409.php,/forum/architektur/11408.php, …
- … forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11404.php,/forum/architektur/11383.php,/forum/architektur/11365.php,/forum/architektur/11364.php,/forum/architektur/11361.php, …
- … forum/architektur/11346.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten zu hoch? Honorar, Leistungsphasen & Eigenleistungen prüfen
- … Architektenvertrag: Kosten prüfen …
- … Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten in der Abschlagsrechnung zu hoch? So prüfen Sie Honorar, Leistungsphasen und Eigenleistungen. Jetzt informieren! …
- … Architektenvertrag, anrechenbare Kosten, Honorar, Leistungsphasen, Eigenleistungen, Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Architekt …
- … ich habe eine Frage zum Architektenvertrag bzw. zur Abrechnung. …
- … Wir haben für unseren Neubau einen Architekten mit allen 9 Leistungsphasen beauftrag. …
- … Frage. Wenn beispielsweise die Malerarbeiten in Eigenleistung gemacht werden, kann der Architekt dafür ein Honorar verlangen wenn er diese Arbeiten ausgeschrieben hat.? Und …
- … Honorar: Überprüfen Sie die Honorarzone und den vereinbarten Honorarsatz im Architektenvertrag. Sind diese korrekt in der Abrechnung berücksichtigt? …
- … die Kostenermittlung im Architektenvertrag mit den tatsächlichen Baukosten. Gibt es hier Abweichungen, die das Honorar beeinflussen? …
- … Anrechenbare KostenDie anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Honorarberechnung des Architekten. Sie umfassen die Kosten der Baukonstruktion, der technischen Anlagen …
- … LeistungsphasenDie Leistungsphasen gliedern die Architektenleistung in einzelne Abschnitte, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede …
- … Phase hat einen bestimmten Anteil am Gesamthonorar.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Bauplanung. …
- … AbschlagsrechnungEine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung für bereits erbrachte Architektenleistungen. Sie wird in regelmäßigen Abständen oder nach Fertigstellung bestimmter …
- … SchlussrechnungDie Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung des Architekten nach Fertigstellung aller Leistungen. Sie berücksichtigt alle Abschlagszahlungen und stellt …
- … der Bauherr selbst oder durch Dritte ausführt und die nicht vom Architekten beauftragt wurden. Diese Kosten werden bei der Berechnung des Architekt …
- … Anrechenbare Kosten, Honorarsatz, HOAIAbk.. …
- … HOAIDie HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und …
- … Ingenieurleistungen. Sie dient als Orientierungshilfe bei der Vertragsgestaltung und Honorarberechnung.Verwandte Begriffe: …
- … Frage: Was sind anrechenbare Kosten im Architektenvertrag?Antwort: Anrechenbare Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des …
- … Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen Anlagen …
- … Frage: Wie werden Eigenleistungen bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt?Antwort: Eigenleistungen werden aus den anrechenbaren Kosten herausgerechnet, da …
- … der Architekt für diese Leistungen kein Honorar erhält. Es ist wichtig, dass die Eigenleistungen im Architektenvertrag klar definiert und dokumentiert sind. …
- … im Architektenvertrag?Antwort: Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Schritte der Architektenleistung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase hat einen …
- … Frage: Was ist eine Abschlagsrechnung im Architektenvertrag?Antwort: Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung für bereits erbrachte Leistungen des Architekten. Sie wird in der Regel nach dem Fortschritt der …
- … Frage: Was ist eine Schlussrechnung im Architektenvertrag?Antwort: Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung des Architekten nach Fertigstellung aller Leistungen. Sie berücksichtigt alle Abschlagszahlungen und …
- … Was kann ich tun, wenn ich Zweifel an der Richtigkeit der Architektenrechnung habe?Antwort: Sie sollten die Rechnung detailliert prüfen und gegebenenfalls …
- … eine Klärung mit dem Architekten suchen. Wenn Sie weiterhin Zweifel haben, können Sie einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzuziehen. …
- … Frage: Welche Rolle spielt die Kostenermittlung im Architektenvertrag?Antwort: Die Kostenermittlung ist ein wichtiger Bestandteil des Architekt …
- … HOAIAbk.?Antwort: Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieur …
- … gemäß HOAIAbk. berechnet wird. …
- … Leistungsphasen im DetailEine detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungsphasen im Architektenvertrag. …
- … Rechte und Pflichten des ArchitektenWelche Rechte und Pflichten …
- … Architekten gegenüber ihren Auftraggebern haben. …
- … Baumängel und ArchitektenhaftungWas Sie bei …
- … Baumängeln tun können und wie der Architekt haftet. …
- … Architektenhonorar: Eigenleistungen & Baukosten – Logik-Beispiel …
- … Ihrer Logik folgend bekäme der Architekt dann kein Honorar. …
- … Architekt & Eigenleistungen: Beratungspflicht trotz Überwachungsausschluss …
- … ... ein schwieriges Thema, da diverse Gerichte den Architekt mindestens in der Beratungspflicht sehen, wenn der Bauherr was selber …
- … machen will. Soll heißen, der Architekt kann sich zwar schriftlich von der Überwachungspflicht entbinden lassen, muss aber dennoch den BH vorab erklären, wie er alles richtig machen muss und hinterher, wenn andere vom Architekt überwachte Gewerke auf die Bauherren-Eigenleistung draufgehen sollen, dann hat der …
- … Architekt wieder die volle Überwachungspflicht bei der Übernahme der BH-Eigenleistungen. Tolle Kiste …
- … Also kann der Architekt die BH-Leistungen gleich mit überwachen. …
- … Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten, Honorar & Eigenleistungen …
- … 1776645851,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11409.php, …
- … forum/architektur/11408.php,/forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11402.php,/forum/architektur/11386.php,/forum/architektur/11367.php,/forum/architektur/11365.php, …
- … forum/architektur/11361.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnungsgrundlage & Baubetreuung?
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten & Berechnung …
- … Architektenhonorar für Fassadendämmung: Wie berechnet sich das Honorar? Welche Kosten …
- … Architektenhonorar, Fassadendämmung, Baubetreuung, EnEVAbk., Honorarberechnung, Sanierungskosten, Angebotsprüfung, Energiebericht …
- … Architektur, Fassadendämmung, Baubetreuung, Honorar …
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnungsgrundlage & …
- … Baubetreuung hat er 13.311 veranschlagt. Grundlage sind die Lf 5-8 der HOAIAbk. = 70 % von 106.000 geschätzten Baukosten + 20 % Aufschlag für Modernisierung. Ich …
- … dämmen und Fenster tauschen möchten und sich fragen, wie sich das Architektenhonorar dafür zusammensetzt. …
- … Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars ist …
- … die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Diese regelt die Leistungsphasen (z.B. Planung, Ausführung) und die anrechenbaren Kosten (Baukosten). Die Fassadendämmung und der Fenstertausch fallen unter die anrechenbaren Kosten. Der Schwierigkeitsgrad des Projekts beeinflusst das Honorar ebenfalls. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI …
- … die Berechnung des Architektenhonorars bei Bauprojekten.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, anrechenbare Kosten …
- … LeistungsphasenDie HOAIAbk. unterteilt Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis …
- … Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und wird entsprechend honoriert.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Planung, Bauüberwachung …
- … Anlage erforderlich sind. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk..Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Honorarberechnung …
- … umfasst die Überwachung und Koordination der Bauausführung durch einen Architekten oder Bauingenieur. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Arbeiten fachgerecht und …
- … Frage: Wie wird das Architektenhonorar bei einer Fassadensanierung berechnet? …
- … Antwort: Das Architektenhonorar wird auf …
- … Basis der HOAIAbk. berechnet. Dabei spielen die anrechenbaren Kosten der Sanierung, der Schwierigkeitsgrad und die erbrachten Leistungsphasen eine Rolle. Die HOAI legt Honorarspannen fest, innerhalb derer das Honorar verhandelt werden kann. …
- … Frage: Was sind anrechenbare Kosten im Sinne der HOAIAbk.? …
- … Frage: Was beinhaltet die Baubetreuung durch den Architekten? …
- … Frage: Kann das Architektenhonorar frei verhandelt werden? …
- … Antwort: Innerhalb der Honorarspannen der HOAIAbk. ist …
- … energetische Sanierung planen und begleiten. Er arbeitet oft eng mit dem Architekten zusammen. …
- … Handwerker auf Vollständigkeit, Vergleichbarkeit und Angemessenheit der Preise geprüft werden. Der Architekt kann hierbei unterstützen. …
- … Architektenvertrag: Was sollte er beinhalten? …
- … Hinweise zu wichtigen Punkten im Architektenvertrag, wie Leistungsumfang und Honorar. …
- … Architektenhonorar: Bauleitung – Aufwand, Haftung & Kosten! …
- … Solch ein Angebot über 1.300 (vermutlich brutto) kann nur funktionieren, wenn es als Grundlagenermittlung für eine nach HOAIAbk. abrechenbare Sanierungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung funktioniert und der Ingenieur …
- … Es handelt sich um HOAIAbk. Phasen 5-8 …
- … Aber ein Architekt, ja der verlangt immer zu viel. …
- … Auge auf die Bauarbeiten zu werfen. Dass das dann in einem HOAIAbk.-Vertrag mit offensichtlich entsprechenden Kosten endet, war uns nicht klar, wobei …
- … Architektenleistung: Werkplanung & Renovierungszuschlag – Klarstellung …
- … Und schon gar nicht, dass ein Architekt grundsätzlich zu viel verdient ... …
- … Architektenhonorar …
- … Da ist dann der Architekt gefragt, Lösungen zu entwickeln und darzustellen! …
- … bei der Bauüberwachung wollen Sie keine Vollbauleitung. Auch dort soll der Architekt ja bloß mal draufkucken (letztlich muss er aber doch bei allen …
- … Leider gibt es bei der Haftpflichtversicherung des Architekten keinen günstigen Tarif für bloß mal draufkucken . …
- … Architekt für bloß mal draufkucken nur 1.000 nimmt und dann was schief …
- … können und deshalb die WEGAbk. einfach Pech hat, wenn sie den Architekt nicht voll beauftragt hat. Solche Urteile gibt es in der Praxis …
- … eben nicht. Ein Architekt haftet immer voll oder gar nicht (z.B. wenn er nicht beauftragt ist). Dazwischen gibt es kaum Spielraum. Warum sollte es dann beim Honorar einen geben? …
- … Architektenleistung: Überzeugende Argumente – Perspektivenwechsel! …
- … Als Laien haben wir natürlich keine Ahnung, was hinter so einer Architektenleistung alles steckt bzw. stecken sollte. Da haben wir wohl das …
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnung & Baubetreuung …
- … 1776629969,/forum/architektur/11217.php,/forum/architektur/10954.php,/forum/architektur/10526.php, …
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