Architektenhonorar Bauvoranfrage: Kosten, Berechnung & Honorarordnung (HOAI)?
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Architektenhonorar Bauvoranfrage: Kosten, Berechnung & Honorarordnung (HOAI)?

Für einen Anbau einer Garage mit Abstellraum (Kosten: ca. 25.000,- €) soll beim Bauamt eine Bauvoranfrage gestellt werden. Der Lageplan ist vorhanden, der Grundriss ist bereits eingezeichnet. Eine Seitenansicht und eine Vorderansicht des Anbaues und des bestehenden Gebäudes ist vorhanden.
Das Bauamt nimmt nur Bauvoranfragen von Architekten an, der Bauamtsmitarbeiter, teilte noch mit das die Qualität der Zeichnungen gut ist und für eine Bauvoranfrage genügen würden.
Was "darf" nun ein Architekt für ein Honorar verlangen, wenn er einen formlosen Antrag mit den bereits vorhandenen Unterlagen stellt? Die HOA  -  gibt da kaum (meiner Meinung nach) eindeutige Anhaltspunkte.
Vielen Dank für alle zukünftigen Hinweise.
  • Name:
  • peter neuberger
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    Ich beurteile die Frage zum Architektenhonorar für eine Bauvoranfrage wie folgt: Das Honorar für Architektenleistungen bei einer Bauvoranfrage ist nicht pauschal festgelegt, sondern richtet sich in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Die HOAI gibt Rahmen vor, innerhalb derer das Honorar verhandelt werden kann.

    Grundlagen der Honorarberechnung:

    • Anrechenbare Kosten: Die Baukosten des geplanten Anbaus (hier ca. 25.000 €) bilden eine Basis.
    • Leistungsphasen: Die HOAI definiert verschiedene Leistungsphasen. Für eine Bauvoranfrage sind typischerweise die Grundlagenermittlung und die Vorplanung relevant.
    • Honorarzonen: Das Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens wird in Honorarzonen eingeteilt.

    Individuelle Vereinbarung: Es ist wichtig, vorab mit dem Architekten eine klare Honorarvereinbarung zu treffen, in der die erbrachten Leistungen und die Berechnungsgrundlage detailliert aufgeführt sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie mehrere Angebote von Architekten ein und vergleichen Sie diese hinsichtlich der angebotenen Leistungen und des Honorars. Achten Sie auf eine transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauvoranfrage
    Ein formeller Antrag beim Bauamt, um vorab die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens zu klären. Sie dient der Planungssicherheit vor der Einreichung eines Bauantrags.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauamt.
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Berechnungsgrundlage, lässt aber Raum für individuelle Vereinbarungen.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Honorarberechnung.
    Anrechenbare Kosten
    Die Kosten, die für die Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen die Baukosten des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Honorarzone, Leistungsphase.
    Leistungsphasen
    Die einzelnen Abschnitte der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase ist mit einem bestimmten Prozentsatz des Gesamthonorars bewertet.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenleistung, Bauplanung.
    Honorarzone
    Eine Einteilung des Schwierigkeitsgrades eines Bauvorhabens, die sich auf die Höhe des Architektenhonorars auswirkt. Es gibt verschiedene Honorarzonen, die je nach Komplexität des Vorhabens unterschiedliche Honorarsätze vorsehen.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Schwierigkeitsgrad, Architektenhonorar.
    Bauamt
    Die Behörde, die für die Genehmigung von Bauvorhaben zuständig ist. Das Bauamt prüft, ob ein Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Baurecht.
    Architekt
    Ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. Architekten sind für die Erstellung von Bauplänen, die Bauleitung und die Koordination der am Bau beteiligten Gewerke zuständig.
    Verwandte Begriffe: Bauplanung, Bauleitung, Bauvoranfrage.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Bauvoranfrage?
      Eine Bauvoranfrage ist ein formeller Antrag beim Bauamt, um vorab zu klären, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie dient dazu, Planungssicherheit zu gewinnen, bevor umfangreiche Planungsarbeiten in Auftrag gegeben werden.
    2. Welche Unterlagen sind für eine Bauvoranfrage erforderlich?
      Die erforderlichen Unterlagen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. In der Regel sind ein Lageplan, Grundrisse, Ansichten und eine Baubeschreibung erforderlich. Im vorliegenden Fall sind die meisten Unterlagen bereits vorhanden.
    3. Wie lange dauert die Bearbeitung einer Bauvoranfrage?
      Die Bearbeitungsdauer einer Bauvoranfrage kann variieren. In der Regel sollte man mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten rechnen. Es ist ratsam, sich beim zuständigen Bauamt nach der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer zu erkundigen.
    4. Was ist die HOAI?
      Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung, lässt aber auch Raum für individuelle Vereinbarungen.
    5. Kann ich eine Bauvoranfrage auch ohne Architekten stellen?
      Grundsätzlich ist es möglich, eine Bauvoranfrage auch ohne Architekten zu stellen. Allerdings ist es ratsam, einen Architekten hinzuzuziehen, da dieser über das notwendige Fachwissen verfügt und die Unterlagen fachgerecht erstellen kann.
    6. Was passiert, wenn die Bauvoranfrage abgelehnt wird?
      Wird die Bauvoranfrage abgelehnt, bedeutet dies, dass das geplante Bauvorhaben in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig ist. Es besteht die Möglichkeit, die Planung anzupassen und eine neue Bauvoranfrage zu stellen oder direkt einen Bauantrag einzureichen.
    7. Welche Vorteile bietet eine Bauvoranfrage?
      Eine Bauvoranfrage bietet Planungssicherheit, da sie vorab klärt, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie hilft, unnötige Planungskosten zu vermeiden, wenn das Vorhaben von vornherein aussichtslos ist.
    8. Wie wird das Honorar des Architekten bei einer Ablehnung der Bauvoranfrage behandelt?
      Auch bei einer Ablehnung der Bauvoranfrage hat der Architekt Anspruch auf Honorar für die erbrachten Leistungen. Die Höhe des Honorars richtet sich nach den erbrachten Leistungsphasen und der getroffenen Honorarvereinbarung.

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      Wie Sie die Kosten für Ihr Bauprojekt realistisch einschätzen.
    • Bauantrag stellen
      Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einreichung eines Bauantrags.
    • Architektenvertrag
      Worauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten.
    • HOAI-Leistungsphasen
      Die einzelnen Leistungsphasen der HOAI im Detail erklärt.
    • Baugenehmigungsprozess
      Der Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens von der Antragstellung bis zur Genehmigung.
  2. Bauvoranfrage: Architektenpflicht – Rechtliche Grundlage prüfen!

    Foto von Horst Schmid

    Bauvoranfrage
    dies ist eine Besondere Leistung, die in den Grundleistungen nicht erfasst sind.
    Wieso nimmt das Bauamt die Bauvoranfrage nur vom Architekten an? Auf welcher Rechtsgrundlage?
  3. Architektenhonorar: Bauvoranfrage per Zeithonorar abrechnen!

    zeithonorar!
    das geht nur nach zeithonorar! wenn das alles so unkompliziert ist wie sie schildern, Stelle ich mir die Frage, was sie mit einer Voranfrage erreichen wollen? oder gibt es doch ein paar komplizierte baurechtliche oder gar nachbarrechtliche Feinheiten, die vom planfertiger zu lösen wären? da sollten sie mal etwas nachinformieren!
    würde sich die Sachlage so unkompliziert darstellen, gäbe es keinen Grund für eine Voranfrage, dann wäre ein Bauantrag die richtige Vorgehensweise! in dem falle würde ich mal so ca. 2 Stunden für ein Gespräch mit ihnen, einem Sondierungsgespräch mit der bau Behörde und der Zusammenstellung der Unterlagen ansetzen. im anderen falle kann da auch locker mal ein Tag verbraten werden.
    mit anderen worten  -  es kommt ganz drauf an!
    im übrigen sind bei diesem Bauvorhaben je nach Bundesland nicht ausschließlich nur Architekten eingabeberechtigt, sondern auch Bauingenieur, Bautechniker, Rohbau- und Zimmerermeister.
  4. Bauvoranfrage unnötig? Direkt Bauantrag mit Architekt erstellen!

    Sei ehrlich ...
    , die Bauvoranfrage sollte doch nur deine baurechtlichen Zweifel/Unkenntnisse klären.
    Jetzt, wo Du sowieso einen Architekten o.ä. brauchst, hat sich somit die Bauvoranfrage erübrigt und der Bauantrag kann gleich erstellt werden.
    Oder nich?
  5. Architektenhonorar: Konkrete Antworten statt Endlosdiskussion!

    Foto von Stephan Langbein

    Ich enthalte mich jeglichen Kommentars
    sonst gibt es wieder eine Endlosdiss. Herr Blücher, der "Kunde" wollte konkretes wissen. Sagen Sie was oder darf ich 😉
  6. Architektenhonorar: Zeithonorar – Abrechnung für Bauvoranfrage

    die Frage war..
    was "darf" ein Architekt für ein Honorar verlangen?
    die Antwort war: zeithonorar, der Architekt darf ein zeithonorar verlangen. die Einschätzung ist schwierig, da man nichts weiß -so! und nun Langbein  -  mit oder ohne rhetorischer retourkutsche? ist mir doch egal, fachlich sachlich fiel ihm ja immer schwer:-) also ma los!
  7. Architektenkosten: Bauvoranfrage – Zeithonorar realistisch einschätzen!

    ganz klar
    zeithonorar! wie hoch es ausfällt, hängt von den Einzelheiten ab, die hier nicht bekannt sind. meiner Einschätzung nach kommen da max 200 Euros bei raus. Herr Langbein würde natürlich gleich bis Leistungsphase 4 (lph 4) beauftragen.. ;--)
    • Name:
    • Herr Rossi
  8. Bauvoranfrage: Bauamt zwingen, Bauherrenpläne anzunehmen?

    Foto von

    Ok, Herr Blücher
    also wenn ich die Frage richtig gelesen haben, dann schreibt der Bauherr, dass sein Bauamtleiter nur Pläne eines Architekten annimmt (für eine Voranfrage?). Zuerst sollte mal geklärt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aussage getroffen wurde. Wenn ich den Bauherren richtig verstanden habe, dann sehen seine Zeichnungen gut aus.
    Meine Frage ist nun: Kann man das Bauamt "sanft zwingen", die Bauherrenpläne wie die Pläne eines Architekten zu behandeln (Zusatz: ist ja nur Voranfrage) oder hat der Amtsschimmel immer recht?
    Gruß und bitte keine Grundsatzdiss. Irgendwann müssen wir ja mal wieder "erwachsen" werden. Die Retourkutsche kam bei mir an.
  9. Bauvoranfrage: Bundesland – Eingaberecht auch für Bauherren?

    auch OK -)
    mit Hinweis auf das Bundesland hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass auch andere außer Architekten eingabeberechtigt seien können. die Frage scheint mir nicht geeignet, hier einen dissenz über eingabeberechtigte zu führen:-) nur solange der fragende sich nicht zu erkennen gibt, und fragen beantwortet tun wir uns schwer. bleibt also die allgemeine Antwort oben.
    zur Behandlung der Voranfrage des Bauherrn. in meinem Bundesland gibt es die Voranfrage nach Bauordnung. die Ämter lassen aber auch sogenannte formlose anfragen zu. diese unterliegen dann nicht den entsprechenden Paragraphen der Bauordnung, haben aber auch wegen des informellen charakters keine rechtliche Bindung wie die Voranfrage nach LBOAbk.. es kommt also drauf an:-) soll das ganze förmlich nach LBO sein, dann muss auch der Status des planfertigers der LBO entsprechen. HTH
  10. Bauvoranfrage: Architekt sinnvoll – Risiken durch Laien vermeiden!

    "bei uns"
    kann jeder eine Bauvoranfrage stellen. eine Einschränkung gibt es in der LBOAbk. nicht.
    es ist jedoch sinnvoll, dies einen Architekten machen zu lassen, da dieser die notwendige baurechtliche Ausbildung besitzt. nichts ist problematischer, als wenn ein Laie evtl. Argumente für eine Bebauung schon durch voreilige oder unprofessionelle Anträge blockiert hat. dann hat man zwar 200 € gespart, gibt aber evtl. an anderer Stelle viel Geld für einen Kompromiss aus.
    schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Architektenhonorar für Bauvoranfrage: Kosten, HOAIAbk. & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wie ein Architektenhonorar für eine Bauvoranfrage korrekt berechnet wird, ob die Honorarordnung (HOAI) greift und welche Alternativen es gibt. Ein wichtiger Punkt ist, ob das Bauamt die Bauvoranfrage nur von Architekten annimmt und auf welcher rechtlichen Grundlage dies basiert. Zudem wird die Möglichkeit der Abrechnung nach Zeithonorar und die Sinnhaftigkeit einer Bauvoranfrage im Vergleich zum direkten Bauantrag erörtert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauvoranfrage: Architekt sinnvoll – Risiken durch Laien vermeiden! wird darauf hingewiesen, dass eine Bauvoranfrage durch einen Architekten sinnvoll ist, um Risiken durch unprofessionelle Anträge zu vermeiden, auch wenn dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

    ✅ Zusatzinfo: Mehrere Beiträge, wie z.B. Architektenhonorar: Bauvoranfrage per Zeithonorar abrechnen!, betonen, dass die Abrechnung des Architektenhonorars für eine Bauvoranfrage in der Regel nach Zeithonorar erfolgt, da es sich um eine besondere Leistung handelt, die nicht in den Grundleistungen der HOAI erfasst ist.

    💰 Zusatzinfo: Die Einschätzung der konkreten Architekten Kosten für die Bauvoranfrage ist schwierig, da diese von den individuellen Umständen und dem Umfang der erforderlichen Leistungen abhängen. Im Beitrag Architektenkosten: Bauvoranfrage – Zeithonorar realistisch einschätzen! wird eine Schätzung von maximal 200 Euro genannt, wobei dies stark vom Einzelfall abhängt.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie zunächst die rechtliche Grundlage für die Annahme von Bauvoranfragen durch das Bauamt. Prüfen Sie, ob in Ihrem Bundesland auch andere Personen als Architekten eingabeberechtigt sind (siehe Bauvoranfrage: Bundesland – Eingaberecht auch für Bauherren?). Holen Sie Angebote für ein Zeithonorar von verschiedenen Architekten ein und vergleichen Sie diese.

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