Bauträgervertrag: Mängel bei Planung & Bauüberwachung – Was tun bei fehlerhafter Bauausführung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Bei Mängeln im Bauträgervertrag, insbesondere bei fehlerhafter Planung und Bauüberwachung, stehen Käufern Rechte auf Minderung und Nachbesserung zu. Die HOAI findet nicht immer Anwendung, besonders wenn Planungsleistungen im Festpreis enthalten sind. Die Beweissicherung durch ein selbstständiges Beweisverfahren ist ratsam. Unterschiede in der HOAI-Handhabung können je nach Bundesland bestehen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Bauträgervertrag: Mängel bei Planung & Bauüberwachung – Was tun bei fehlerhafter Bauausführung?

Hallo, so sieht unser Vertrag gemäß Baubeschreibung aus.
Jetzt kommt es zu immer mehr Mängeln. Die feuerhemmende Trennwand in unserem Doppelhaus ist durch die Kehlbalken durchstoßen worden und und und.
Wir befinden uns auch schon im selbständigen Beweisverfahren.
Trotz allem, steht uns eine Minderung der schon bezahlten Leistungen zu? Von ordentlicher Planung (schon in Statikplänen, die der Bauausführung dienten Fehler enthalten, mangelnde Fachbauleitung) kann nicht die Rede sein. Die Honorare sind zwar als Einzelsummen nicht ausgewiesen, aber die HOAIAbk. regelt die Honorare ja genau in dem Punkt.
Weiß da jemand Rat?
Danke
  • Name:
  • Reg2023-Frau Sinas
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Die Durchstoßung der feuerhemmenden Trennwand durch Kehlbalken unterbricht die brandschutztechnische Trennwirkung – unverzügliche fachliche Begutachtung und Behebung durch einen zertifizierten Brandschutz- und Bautechnik-Sachverständigen erforderlich.

    🔴 KRITISCH: Statikplanfehler und fehlende Berücksichtigung von Durchdringungen in der Tragstruktur bergen Einsturz- und Langzeitschadensrisiken – unabhängige statische Prüfung durch einen zertifizierten Statiker vor Inbetriebnahme zwingend notwendig.

    ⚠️ WICHTIG: Alle Mängel müssen vor Abnahme schriftlich gerügt und dokumentiert werden; ohne formelle Mängelrüge und Abnahmeverweigerung bestehen erhebliche Risiken für die Durchsetzung von Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit Ihrem Bauträgervertrag und Mängeln an Ihrem Doppelhaus haben. Die Durchstoßung der feuerhemmenden Trennwand durch Kehlbalken ist ein erheblicher Mangel, der die Brandschutzsicherheit beeinträchtigt.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte feuerhemmende Trennwand kann im Brandfall die Ausbreitung des Feuers beschleunigen und somit Leib und Leben gefährden.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Dokumentation: Sichern Sie alle Beweise für die Mängel (Fotos, Gutachten, Schriftverkehr).
    • Fristsetzung: Setzen Sie dem Bauträger schriftlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
    • Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Ansprüche (z.B. Minderung, Schadensersatz) prüfen zu lassen.
    • Sachverständiger: Ziehen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen hinzu, um die Mängel fachgerecht zu beurteilen und die Kosten für die Mängelbeseitigung zu ermitteln.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die feuerhemmende Trennwand umgehend von einem Fachmann begutachten und die Mängel fachgerecht beheben. Klären Sie Ihre Ansprüche mit einem Anwalt.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen Bauträgervertrag mit erheblichen Mängeln in der Planung und Bauausführung, insbesondere eine durchbrochene feuerhemmende Trennwand und fehlerhafte Statikpläne. Dies deutet auf gravierende Verstöße gegen die anerkannten Regeln der Technik hin, die sowohl die Standsicherheit als auch den Brandschutz gefährden können.

    🔴 Gefahr: Die Durchstoßung einer feuerhemmenden Trennwand stellt ein akutes Sicherheitsrisiko dar, da im Brandfall eine unkontrollierte Ausbreitung von Feuer und Rauch möglich ist. Zudem deuten Fehler in den Statikplänen auf eine mögliche Beeinträchtigung der Tragfähigkeit hin, was langfristig zu Bauschäden oder Einsturzgefahr führen kann.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass eine Minderung der bereits bezahlten Leistungen grundsätzlich in Betracht kommt, ist korrekt. Nach § 638 BGB kann der Besteller bei Mängeln des Werks eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die fehlende Ausweisung der Einzelhonorare ändert nichts an der Anwendbarkeit der HOAIAbk., da diese als Mindestsatzregelung gilt.

    ➕ Ergänzung: Neben der Minderung sollten Sie auch einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 636 BGBAbk. prüfen, insbesondere für die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens und etwaige Mängelbeseitigungskosten. Zudem könnte ein Rücktritt vom Vertrag in Betracht kommen, wenn die Mängel so schwerwiegend sind, dass eine Nachbesserung unzumutbar ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, der die Beweisergebnisse des selbständigen Beweisverfahrens auswertet und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche (Minderung, Schadensersatz, ggf. Rücktritt) vorbereitet. Parallel sollte ein unabhängiger Bausachverständiger die Mängel dokumentieren, insbesondere die Brandschutzmängel, um die Dringlichkeit zu untermauern. Verzögern Sie keine weiteren Schritte, da Verjährungsfristen drohen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt gravierende Mängel bei der Planung und Bauüberwachung eines Doppelhauses, darunter eine feuerhemmende Trennwand, die durch Kehlbalken durchstoßen wurde – ein klarer Verstoß gegen die brandschutzrechtlichen Anforderungen der Musterbauordnung (MBO) und DINAbk. 4102-2 bzw. DIN EN 13501-2.

    🔴 Gefahr: Die Durchstoßung einer feuerhemmenden Trennwand unterbricht die brandschutztechnische Trennwirkung und stellt eine unmittelbare Lebens- und Gesundheitsgefahr für die Bewohner dar – insbesondere im Brandfall kann es zu einer schnellen Brandausbreitung zwischen den Haushälften kommen.

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung, die HOAI regle die Honorare "genau in dem Punkt", ist irreführend: Die HOAI 2021 regelt zwar Honorarhöhen und Leistungsbilder, aber keine Haftung für Planungsfehler – diese ergibt sich aus Vertrag, BGB (§§ 633, 634, 642) und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.

    ➕ Ergänzung: Ein selbständiges Beweisverfahren ist zwar ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Beweisen, ersetzt aber nicht die zwingend erforderliche fachliche Mängelbegutachtung durch einen unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bautechnik (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024).

    🔴 Gefahr: Statikplanfehler bergen nicht nur Brandschutzrisiken, sondern auch potenzielle statische Unzulänglichkeiten – insbesondere bei Kehlbalkendächern mit fehlender Berücksichtigung von Durchdringungen oder Lastabtragung, was zu Rissbildung, Durchbiegung oder gar Einsturzgefahr führen kann.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, eine Minderung sei "einfach so" zustehend, ist falsch: Sie setzt voraus, dass die Mängel nachweislich vor der Abnahme bestanden haben, nicht durch Eigenleistungen verursacht wurden und dass eine Nachbesserung entweder unmöglich, unverhältnismäßig oder vom Bauträger verweigert wurde.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Sachverständigen für Bautechnik zur umfassenden Mängelbegutachtung – insbesondere zur Prüfung der Brandschutzkonformität, statischen Tragfähigkeit und Planungsfehler; nutzen Sie das Gutachten als Grundlage für eine formelle Abnahmeverweigerung, Mängelrüge und ggf. Klage auf Minderung, Schadensersatz oder Nachbesserung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten die Durchstoßung der feuerhemmenden Trennwand als 🔴 KRITISCH mit akuter Lebensgefahr im Brandfall.
    • Alle drei fordern die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen für Bautechnik – GoogleAI und DeepSeek als „Bausachverständigen“, Qwen präzisiert auf „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024“.
    • Alle drei sehen eine statistische Gefährdung durch fehlerhafte Planung – GoogleAI nennt „weitere strukturelle Mängel“, DeepSeek „Einsturzgefahr“, Qwen „Rissbildung, Durchbiegung oder Einsturz“.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI konzentriert sich primär auf vertragliche Schritte (Fristsetzung, Minderung); DeepSeek und Qwen betonen stärker die Rechtsfolgen bei schwerwiegenden Mängeln (Rücktritt nach § 636 BGB, Abnahmeverweigerung, Haftung nach Verkehrssicherungspflicht).
    • Qwen korrigiert die HOAI-Misinterpretation explizit – GoogleAI und DeepSeek erwähnen die HOAI ohne haftungsrechtliche Präzisierung.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen betont die Zwangsläufigkeit einer fachlichen Mängelbegutachtung neben dem selbständigen Beweisverfahren – GoogleAI und DeepSeek nennen den Beweis nur ergänzend.
    • DeepSeek ergänzt den Anspruch auf Schadensersatz für Beweissicherungskosten, fehlt bei GoogleAI und Qwen.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme einer „einfachen“ Minderung (❌ Widerspruch) und betont die strukturellen Voraussetzungen (Nachweis vor Abnahme, fehlende Nachbesserungswilligkeit). GoogleAI und DeepSeek formulieren Minderung als grundsätzlich zustehend, ohne diesen rechtlichen Vorbehalt zu nennen – Qwens Einschätzung ist sicherer (Vorsichtsprinzip) und entspricht der Rechtsprechung.

    👉 Empfehlung: Priorisierung der sichereren, haftungsrechtlich präzisen Darstellung von Qwen bei Minderungsvoraussetzungen und der sachverständigen Prüfung nach DIN EN ISO/IEC 17024; bei Brandschutz und Statik stets der strengste, vorsorgliche Standpunkt (Qwen + DeepSeek + GoogleAI) gilt.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Brandschutzmangel (Durchstoßung Trennwand)Alle Modelle einigen sich auf akute Lebensgefahr, Verstoß gegen MBOAbk./DIN 4102-2, zwingende fachliche Behebung vor Nutzung.
    Statikplanfehler & TragwerksrisikoEinvernehmen über potenzielle Einsturzgefahr, Rissbildung und Notwendigkeit einer unabhängigen statischen Prüfung – besonders bei Kehlbalkenkonstruktion.
    Minderungsanspruch⚠️GoogleAI und DeepSeek sehen Minderung als grundsätzlich zustehend; Qwen korrigiert: Voraussetzungen (Nachweis vor Abnahme, Unmöglichkeit/Verweigerung der Nachbesserung) müssen streng nachgewiesen werden.
    Hoheit der HOAI für HaftungQwen widerspricht klar: HOAI regelt Honorare, nicht Haftung – GoogleAI und DeepSeek übernehmen die Fehlannahme ohne Korrektur. Qwens Position ist juristisch zutreffend.
    Gutachterqualifikation⚠️GoogleAI und DeepSeek fordern „Sachverständigen“; Qwen präzisiert auf „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024“ – entspricht der gerichtsfesten Anforderung.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bautechnik (nach DIN EN ISO/IEC 17024), der Brandschutz- und Standsicherheit sowie Planungsfehler umfassend begutachtet; nutzen Sie das Gutachten als Grundlage für eine formelle Abnahmeverweigerung und juristische Durchsetzung – unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für Minderung oder Rücktritt.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUnkontrollierte Brandausbreitung durch defekte TrennwandLebensgefahr für Bewohner beider Haushälften, Totalschaden, Haftung bei Drittverletzung
    🔴 RisikoStatische Unzulänglichkeit bei KehlbalkenkonstruktionRissbildung, Durchbiegung, schleichender Baufortschrittfehler, langfristig Einsturzgefahr
    🔴 RisikoVerjährung der Ansprüche bei verspäteter RügeAusfall sämtlicher Minderungs-, Schadensersatz- oder Rücktrittsansprüche nach 5 Jahren (§ 634a BGB)
    🔴 RisikoUnzureichende Dokumentation vor AbnahmeGerichtlich nicht nachweisbare Mängel – Verlust des Prozesses trotz sachlich begründeter Rüge
    🔴 RisikoNicht fachgerechte „Selbstbehebung“ durch BestellerVerlust der Gewährleistungsansprüche, Eigenverursachung, Haftung für Folgeschäden
    ✅ ChanceDurchsetzung einer wirksamen Minderung bei nachgewiesenen MängelnRückzahlung eines erheblichen Teils der Vergütung, finanzieller Ausgleich für Mängelbeseitigung
    ✅ ChanceErfolg des selbständigen Beweisverfahrens vor AbnahmeGerichtsfeste Beweissicherung, Vermeidung von Gegenbeweis-Risiken, stärkere Verhandlungsposition
    ✅ ChanceHaftung des Planers und Bauüberwachers nach VerkehrssicherungspflichtSchadensersatzansprüche auch gegen Dritte neben Bauträger – erhöhte Durchsetzungschancen
    ✅ ChanceZwang zur Nachbesserung durch gerichtliche Unterlassungs- oder BeseitigungsansprücheFachgerechte Sanierung durch den Verursacher – Entlastung von Eigenkosten und Haftung
    ✅ ChanceAusweisung von Planungsfehlern als grobe FahrlässigkeitMöglichkeit einer Schadensersatzklage mit verkürzter Verjährung (10 Jahre) nach § 199 Abs. 3 BGB

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Sachverständigenbeauftragung: Kontaktieren Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bautechnik (nach DIN EN ISO/IEC 17024), der Brandschutzkonformität, statische Tragfähigkeit und Planungsfehler umfassend begutachtet – nicht nur „Bausachverständigen“ allgemein.
    2. Formelle Abnahmeverweigerung: Erstellen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Mängel eine schriftliche, datierte Abnahmeverweigerung mit ausführlicher Mängelliste (inkl. Fotobelegen) und Verweis auf die feuerhemmende Trennwand sowie Statikpläne.
    3. Rechtliche Sicherung vor Verjährung: Setzen Sie dem Bauträger umgehend eine 14-tägige Nachbesserungsfrist schriftlich und unter Bezugnahme auf § 637 BGB; gleichzeitig beauftragen Sie einen Fachanwalt für Baurecht mit der Vorbereitung einer Klage auf Minderung oder Schadensersatz.
    4. Dokumentationssicherung: Sammeln Sie alle Vertragsunterlagen, Planungsunterlagen (Statikpläne, Brandschutznachweise), Schriftverkehr und Fotos – archivieren Sie digital mit Zeitstempel und originalgetreuen Kopien.
    5. Keine Eigenleistungen vor Klärung: Verzichten Sie auf jegliche selbstständige Reparatur oder Anpassung – auch kleinste Eingriffe können Ihre Gewährleistungsrechte entfallen lassen.
    6. Beweissicherung vor Gericht: Beantragen Sie vor Abnahme ein selbständiges Beweisverfahren beim zuständigen Amtsgericht (§ 485 ZPO), um den Ist-Zustand gerichtsfest zu dokumentieren – nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zur Sachverständigengutachtung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauträgervertrag
    Ein Vertrag, der den Bau und die Übereignung eines Gebäudes umfasst. Er kombiniert Kauf- und Werkvertragsrecht. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Kaufvertrag, Bauvertrag.
    Bauüberwachung
    Die Kontrolle der Bauausführung auf Übereinstimmung mit Plänen und Vorschriften. Sie dient der Qualitätssicherung. Verwandte Begriffe: Bauleitung, Qualitätskontrolle, Baubegleitung.
    Selbstständiges Beweisverfahren
    Ein gerichtliches Verfahren zur Beweissicherung vor einem Rechtsstreit. Es dient der Klärung der Tatsachengrundlage. Verwandte Begriffe: Beweissicherung, Gutachten, Gericht.
    Minderung
    Die Herabsetzung des Werklohns aufgrund von Mängeln. Sie ist ein Recht des Bauherrn. Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Nacherfüllung, Gewährleistung.
    Feuerhemmende Trennwand
    Eine Wand, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch für eine bestimmte Zeit verhindert. Sie dient dem Brandschutz. Verwandte Begriffe: Brandschutzwand, Feuerschutz, Brandschutz.
    Kehlbalken
    Horizontale Balken im Dachstuhl, die die Sparren verbinden und stabilisieren. Sie tragen zur Lastverteilung bei. Verwandte Begriffe: Sparren, Dachstuhl, Balkenlage.
    Fachbauleitung
    Die Überwachung der Bauausführung in einem bestimmten Fachbereich. Sie stellt die fachgerechte Ausführung sicher. Verwandte Begriffe: Bauleitung, Koordination, Fachplanung.
    Planungsleistung
    Die Erstellung von Bauplänen und die dazugehörige Planung des Bauvorhabens. Sie ist Grundlage für die Bauausführung. Verwandte Begriffe: Architektenleistung, Bauplanung, Entwurfsplanung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Bauträgervertrag?
      Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Bauträger verpflichtet, ein Gebäude zu errichten oder umzubauen und das Eigentum daran auf den Erwerber zu übertragen. Er beinhaltet sowohl Elemente des Kaufvertrags als auch des Werkvertrags.
    2. Was bedeutet Bauüberwachung?
      Die Bauüberwachung umfasst die Kontrolle der Bauausführung hinsichtlich der Einhaltung der Baugenehmigung, der Ausführungspläne und der einschlägigen technischen Vorschriften. Sie dient dazu, Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
    3. Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren?
      Ein selbstständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das vor einem eigentlichen Rechtsstreit durchgeführt werden kann, um Beweise für bestimmte Tatsachen (z.B. Mängel) zu sichern. Es dient dazu, die Beweislage frühzeitig zu klären.
    4. Was bedeutet Minderung im Baurecht?
      Die Minderung ist ein Recht des Bauherrn bei Vorliegen von Mängeln. Sie ermöglicht es, den vereinbarten Werklohn in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem der Wert des mangelhaften Werks zu dem Wert des mangelfreien Werks steht.
    5. Welche Rechte habe ich bei Mängeln am Bau?
      Bei Mängeln am Bau haben Sie als Bauherr verschiedene Rechte, darunter das Recht auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung), Minderung des Werklohns, Schadensersatz oder unter bestimmten Voraussetzungen sogar das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
    6. Was ist eine feuerhemmende Trennwand?
      Eine feuerhemmende Trennwand ist eine Wand, die im Brandfall für eine bestimmte Zeit (z.B. 30 oder 90 Minuten) die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert. Sie dient dazu, Fluchtwege zu sichern und die Brandausbreitung auf andere Gebäudeteile zu verzögern.
    7. Was sind Kehlbalken?
      Kehlbalken sind horizontale Holzbalken, die in einem geneigten Dachstuhl die Sparren miteinander verbinden und so die Stabilität des Daches erhöhen. Sie tragen dazu bei, die Lasten des Daches auf die tragenden Wände zu verteilen.
    8. Was ist eine Fachbauleitung?
      Die Fachbauleitung ist für die Überwachung und Koordination der Ausführung der Bauarbeiten in einem bestimmten Fachbereich (z.B. Heizung, Sanitär, Elektro) zuständig. Sie stellt sicher, dass die Arbeiten fachgerecht und gemäß den einschlägigen Vorschriften ausgeführt werden.

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  2. Bauträgervertrag: Mängelfreies Werk vs. Abgeltung?

    interessant ...
    der denkansatz.
    bin kein Jurist und denk nur mal laut, natürlich sollten sie sich an e. Juristen wenden:
    vielleicht schuldet ihr Bauträger ihnen ein mängelfreies Werk und keine
    Mängelfreien Pläne? wenn (öff. re. relevante) Mängel vorhanden sind, sind diese zu
    beheben anstatt (priv. re.) abzugelten?
    sie wollen statt dessen e. "kuhhandel"? 3. säule der Baufinanzierung?
  3. Bauträgerwahl: Billig muss nicht schlecht sein!

    Sie sind doch extra zu diesem Bauträger gerannt,
    um die HOAIAbk.-Honorae eben nicht zu bezahlen.
    Immer wieder dasgleiche:
    Den billigsten nehmen und sich dann wundern, dass die Qualität nicht stimmt.
    Übrigens:
    Die Qualität der Planung inkl. Statik ist schon sehr früh erkennbar, wenn man will.
    Selber schuld!
  4. Brandschutz Doppelhaus: Kein öffentlich-rechtlicher Mangel?

    das ist ja wohl die Crux dabei:
    (wir haben ja bei uns auch Probleme mit dem Brandschutz ...)
    Brandschutz zum Nachbarhaus ist beim Reihen- / Doppelhaus (Reihenhaus, Doppelhaus) KEIN öffentlich-rechtlich-relevanter Mangel! So jedenfalls die Auskunft unseres Bauamtes in Hildesheim (Niedersachsen). Das bezog sich allerdings auf Bauten nach § 69a NBauO, also dem sogenannten Bauanzeigeverfahren (ohne Prüfung und Genehmigung des Bauamtes) ...
  5. Bauausführung: Statik & Detailpläne – Laien-Beurteilung?

    Foto von Andrea Leidenbach

    Wie soll Normalbürger
    eine Statik lesen oder Detailpläne beurteilen?
    Die Fehler fallen doch in der Regel erst auf wenn sie gravierend sind, zu viele Ungereimtheiten vorhanden sind oder man drin wohnt und den Mangel erleben darf.
    Wobei die meisten meiner Meinung nach nie auffallen 😉
    Dann lässt man/Frau doch erst die Pläne überprüfen, war bei uns auch so und ich kann das nachvollziehen.
    Suchen sie sich einen RA und seien sie froh, dass die Kosten bei ihnen einzeln aufgeschlüsselt sind, sonst wird es richtig kompliziert.
    Keine Rechtsberatung möglich
  6. Bauträgervertrag: Voreilige Schlüsse vermeiden!

    mal ohne graues Kästchen @JDB
    1) Wissen wir nicht, ob Frau Sinas gerannt ist

    2) Wissen wir nicht, ob es der billigste war

    3) Wissen wir nicht, ob sich Fr. Sinas "Wundert", dass die Qualität nicht stimmt

    4) Wissen wir nicht, ob Fr. Sinas Fehler in der Statik erkennen kann bzw. nicht erkennen will.
    Was folgt daraus: "Selbst schuld" ist unter diesen Voraussetzungen auf jeden Fall eine falsche Schlussfolgerung.

  7. HOAI Schlechtleistungen: Regelungen für Architekten/Ingenieure

    Wäre doch die Möglichkeit
    zu erfahren, wie die HOAIAbk. Schlechtleistungen des Architekten / Ingenieure "regelt". Klärt mich einer diesbzgl. auf?
  8. Bauträger-Probleme: Qualitätssicherung & Überwachung!

    gut so  -  aber ...
    was müsste geändert werden, damit diese Probleme nicht (mehr) auftreten? in vielen
    fällen, ich glaube auch bei WAAbk.🔴 , ist es so das man um Bauträger gar nicht drumrumkommt,
    selbst wenn man möchte.
    ich wüsste nicht, ob ich, wenn ich diesbezüglich Laie wäre, entsprechende
    überwachungsmaßnahmen (für mich als Profi selbstverständlich) anleiern würde.
    aber so müsste doch die Lösung aussehen, wenn man von vornherein Qualitätssicherung
    betreiben wollte! spätestens bei den ersten bedenken wäre doch die Überlegung
    in Richtung unabhängige, selbstbezahlte Überwachung naheliegend, oder? (unabhängig
    davon, wieviel das bei hardcorebanditen hilft  -  zumindest Beweissicherung wäre da)
    insofern ist auch jdb's Einwand nicht ganz von der Hand zu weisen, oder?
  9. Bauträgervertrag: HOAI bei fehlenden Einzelsummen?

    @AL / @FPT
    So wie ich es verstehe, handelt es sich um einen Bauträgervertrag (Werkvertrag?) und Planungsleistungen sind nicht in Einzelsummen abgerechnet. Müssen sie m.E. auch nicht, da HOAIAbk. in diesem Falle für den AN keine Anwendung findet. Oder irre ich da?
  10. Bauträgervertrag: HOAI-Klauseln bei Vertragsauflösung?

    @TBu
    So wie es sich bislang darstellt, dürfte die HOAIAbk. keine Anwendung finden. Mir sind aber einige Verträge mit Bauträger bekannt, wo im Falle der "Vertragsauflösung" oder Kündigung Klauseln zur Anwendung kommen sollen, die dann eine Abrechnung der bislang erbrachten (Planungs-) Leistungen nach HOAI vorsieht (als Abschreckung). Ob diese Klauseln gelten, steht dann auf einem anderen Blatt.
  11. Bauträgervertrag: Mängelfreie Planung & Bauausführung!

    Foto von Helmuth Plecker

    Ich sehe das so!
    Steht in der Baubeschreibung drin, dass alle Planungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) im Festpreis enthalten sind, sind diese auch Fehler- und mängelfrei auch unter Berücksichtigung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit auszuführen. Darüber hinaus schuldet der Bauträger dem Käufer ein mängelfreies Bauwerk. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein, die erste jedoch nur, wenn's in der Baubeschreibung steht. Ansonsten ist die Planung nur Mittel, zur Herstellung des mängelfreien Bauwerks. *** Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung und Erfahrung***
  12. Bauträgervertrag: Mängel spezifizieren & bewerten!

    @FPT / @HP
    Natürlich muss ohne Mängel ausgeführt werden. Wenn jedoch die Planungsleistungen im Festpreis des Bauträgervertrages enthalten sind und die Fragestellerin Mängel feststellt/festgestellt haben will, so sind diese Mängel zu spezifizieren, klassifizieren, monetär zu bewerten und geltend zu machen. Ich bezweifle jedoch, das dies ebenso für die Planungsleistung aus diesem Vertrag gilt, in dem man beigeht, die hier nicht geltende HOAIAbk. heranzieht und daraus einen Regressbetrag ermittelt ...?
    • Name:
    • Reg2003-TBu
  13. HOAI-Anwendung: Bauträger kauft Planungsleistung ein

    Foto von

    Warum gilt die HOAIAbk. nicht ...
    Warum gilt die HOAI nicht das geht aus dem Beitrag nicht hervor. Wenn sich ein Bauträger eine Planungsleistung einkauft, dann muss der "Verkäufer", also der Architekt oder Statiker nach HOAI abrechnen, da die HOAI ein Preisgesetz darstellt. So kann man sicherlich auch Minderungswerte ermittelt. Aber ob der Käufer dazu in der Lage ist, dass zunächst recht oberflächlich zu bewerten, wage ich zu bezweifeln.
  14. Pauschalvertrag: HOAI, Werkvertrag & Mängelfreiheit

    natürlich gilt die HOAIAbk.
    (nur ist sie im Pauschvertrag wie so manch anderes nicht in DM zu quantifizieren), ansonsten gilt auch der Werkvertrag, d.h. sowohl die Planung, als auch die Ausführung und Bauleitung müssen Mängelfrei durchgeführt werden. Die Planung kann nur in den meisten Fällen, wenn Fehler entdeckt werden, nicht mehr nachgebessert werden, und bei der Ausführung hat der Bauträger ein Nachbesserungsrecht, sodass es im Fall der Fälle dann meist darauf und nicht auf den Schadenersatz für im Bauwerk sich verselbständigte Planungsfehler hinausläuft ...
  15. Bauträgervertrag: Planer/Architekt als Angestellte?

    @HP
    Und wenn Planer und Architekt Angestellte des Bauträger sind etc. pp?
    • Name:
    • Reg2003-TBu
  16. HOAI-Kalkulation: Keine Pflicht in NRW?

    Foto von

    Dann in NRW nicht!
    Dann braucht die HOAIAbk. nicht zur Kalkulation berücksichtigt werden. Habe ich vor kurzem gelesen.
  17. HOAI-Pflicht: Gilt sie bundesweit für Bauträger?

    Bitte, HP, sagen Sie mir ...
    Bitte, HP, sagen Sie mir das der Umkehrschluss aus Ihrer Aussage nicht zutrifft. Soll das etwa heißen, dass in anderen Bundesländern der Bauträger verpflichtet wäre, die HOAIAbk. zur Kalkulation heranzuziehen, auch wenn die Leistung von einem seiner Angestellten entsprechend tariflich vereinbartem Arbeitsvertrag erbracht wird ...? : ((
    • Name:
    • Reg2003-TBu
  18. HOAI-Handhabung: Unterschiede in Bundesländern?

    Foto von

    Wie das in anderen Bundeländern gehandhabt wird ...
    Wie das in anderen Bundeländern gehandhabt wird weiß ich nicht. Ich habe das vor kurzem in der HP der Architektenkammer NRW gelesen.
  19. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauträgervertrag: Mängel, Planung & Bauüberwachung – Ihre Rechte

    💡 Kernaussagen: Bei Mängeln im Bauträgervertrag, insbesondere bei fehlerhafter Planung und Bauüberwachung, stehen Käufern Rechte auf Minderung und Nachbesserung zu. Die HOAIAbk. findet nicht immer Anwendung, besonders wenn Planungsleistungen im Festpreis enthalten sind. Die Beweissicherung durch ein selbstständiges Beweisverfahren ist ratsam. Unterschiede in der HOAI-Handhabung können je nach Bundesland bestehen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Brandschutz Doppelhaus: Kein öffentlich-rechtlicher Mangel? ist Brandschutz zum Nachbarhaus beim Reihen-/Doppelhaus möglicherweise kein öffentlich-rechtlich relevanter Mangel.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist entscheidend, Mängel detailliert zu spezifizieren, zu klassifizieren und monetär zu bewerten, um Regressansprüche geltend zu machen, wie im Beitrag Bauträgervertrag: Mängel spezifizieren & bewerten! betont wird.

    💰 Zusatzinfo: Die HOAI muss nicht zwingend zur Kalkulation herangezogen werden, besonders wenn Planer und Architekt Angestellte des Bauträgers sind, wie in HOAI-Kalkulation: Keine Pflicht in NRW? diskutiert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Suchen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Baurecht auf, um Ihre Rechte aus dem Bauträgervertrag durchzusetzen. Klären Sie, ob die HOAI Anwendung findet und welche Minderungswerte geltend gemacht werden können. Beachten Sie die Hinweise zur Qualitätssicherung und Überwachung im Beitrag Bauträger-Probleme: Qualitätssicherung & Überwachung!.

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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauträgervertrag, Mangel, Planung, Bauüberwachung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baubeschreibung für Massiv-Fertighaus: Was muss drin stehen? Architekt vs. Bauträger?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - MaBV Ratenplan bei Architekt als Bauträger: Rechte, Pflichten & Vorgehen bei Mängeln?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Haftung beim Hausbau: Wer haftet bei Mängeln? Bauleiter, Baufirma, Bauträger?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauzeitplan fehlt: Architekt verzögert Hausbau – Was tun bei Bauzeitüberschreitung?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauüberwachung Architekt: Pflichten, Richtlinien & Honorarkürzung bei Mängeln?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Werkpläne im Bauträgervertrag: Anspruch, Inhalt & Notwendigkeit für Bad/Küche?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Deckenhöhe im Hausbau fehlerhaft: Was tun bei 20cm Differenz? Kaufpreisminderung?
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Bauaufsicht: Wann ist der Architekt für die Bauüberwachung zuständig?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - IVAG Projektgesellschaft Essen: Erfahrungen? Bauzeit, Mängel & Reaktion des Bauträgers?
  10. BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Handwerkerrechnung über Angebot: Was tun bei 36% Mehrkosten für Balkon-Schlosserarbeiten?

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauträgervertrag, Mangel, Planung, Bauüberwachung" finden

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Bauträgervertrag: Mängel bei Planung & Bauüberwachung – Was tun bei fehlerhafter Bauausführung?
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Suche nach: Bauträger: Mängel bei Planung & Bauüberwachung
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Suche nach: Bauträgervertrag, Mängel, Planung, Bauüberwachung, Bauausführung, Fachbauleitung, Honorare, selbstständiges Beweisverfahren, Minderung
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