Handwerkerrechnung über Angebot: Was tun bei 36% Mehrkosten für Balkon-Schlosserarbeiten?
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Handwerkerrechnung über Angebot: Was tun bei 36% Mehrkosten für Balkon-Schlosserarbeiten?

Im Frühjahr 2008 wurde bei mir ein zweistockiger Balkon (Erdgeschoss und 1. Stock) in Sichtbetonweise angebaut. Die bauausführende Firma hat ein Komplettangebot inkl. Schlosser arbeiten für das Geländer gemacht. Die Schlosserarbeiten im Gesamtangebot beliefen sich auf 5000,- €. Die Schlosserei die für die Arbeiten zuständig war, hat nun nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten und Aufmaß am Bau ein Angebot gemacht, das sogar unter der Summe war, die im Gesamtangebot ausgewiesen war. Das Angebot ging an den Bauleiter, der es geprüft und für gut befunden hat. Wir hatten deshalb keine weiteren Angebote mehr eingeholt. Das Angebot belief sich auf 4428,68 € + MwSt für zwei Balkone. Nach Fertigstellung der Arbeiten bekamen wir eine Rechnung über 6067,12 € + MwSt. Nach Rückfrage beim Bauleiter wegen der höheren Rechnung wurde uns mitgeteilt, die Schlosserei hat sich beim Angebot verechnet und zwei Seiten vom Balkon vergessen mitzukalkulieren. Wäre uns im Angebot diese Summe mitgeteilt worden, hätte ich noch andere Angebote eingeholt.
Meine Frage ist nun, ob ich die höhere Rechnung nun voll bezahlen muss, nachdem der Bauleiter das Angebot für gut befunden hat? Die Summe über das Angebot habe ich sofort überwiesen und die Differenz zur Schlussrechnung einbehalten.
Land Baden-Württemberg
Freundliche Grüße Bernd Glöggler
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  • Bernd Glöggler
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    Wenn eine Handwerkerrechnung 36% über dem ursprünglichen Angebot liegt, ist es wichtig, systematisch vorzugehen. Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Prüfen Sie das Angebot: War es ein Festpreisangebot oder eine Kostenschätzung? Bei einer Kostenschätzung sind Überschreitungen bis zu einem gewissen Grad (ca. 10-20%) üblich, müssen aber begründet sein.
    • Vergleichen Sie das Aufmaß: Stimmen die abgerechneten Mengen mit den tatsächlich erbrachten Leistungen überein? Fordern Sie das detaillierte Aufmaß an und prüfen Sie es sorgfältig.
    • Suchen Sie das Gespräch: Klären Sie die Abweichungen mit der Baufirma. Gibt es Nachträge oder zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht enthalten waren?
    • Prüfen Sie die Rechnungspositionen: Sind die einzelnen Positionen nachvollziehbar und korrekt abgerechnet?

    Sollten Sie keine Einigung erzielen, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt für Baurecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Schritte und halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Festpreisangebot
    Ein verbindliches Angebot, bei dem der Preis für die Leistung fest vereinbart ist. Nachträge sind nur bei zusätzlichen Leistungen möglich.
    Verwandte Begriffe: Kostenschätzung, Pauschalpreisvertrag, Einheitspreisvertrag
    Kostenschätzung
    Eine unverbindliche Angabe der voraussichtlichen Kosten für eine Leistung. Überschreitungen sind bis zu einem gewissen Grad zulässig.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Kostenvoranschlag, Richtpreis
    Aufmaß
    Die detaillierte Erfassung der erbrachten Leistungen und Mengen. Dient als Grundlage für die Rechnungsstellung.
    Verwandte Begriffe: Mengenermittlung, Leistungsverzeichnis, Abrechnung
    Nachtrag
    Eine Vereinbarung über zusätzliche Leistungen, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren. Muss schriftlich vereinbart werden.
    Verwandte Begriffe: Zusatzleistung, Änderungsanordnung, Bauzeitverlängerung
    Werklohn
    Die Vergütung für die erbrachte Werkleistung. Der Werklohn ist in der Regel im Werkvertrag geregelt.
    Verwandte Begriffe: Honorar, Entgelt, Vergütung
    Mängelanzeige
    Die schriftliche Mitteilung an den Handwerker, dass die erbrachte Leistung mangelhaft ist. Setzt eine Frist zur Mängelbeseitigung.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Nacherfüllung
    Bauvertrag
    Ein Vertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer regelt. Es gibt verschiedene Arten von Bauverträgen, z.B. Werkvertrag, Bauträgervertrag.
    Verwandte Begriffe: VOB/B, BGBAbk.-Bauvertrag, Architektenvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen einem Festpreisangebot und einer Kostenschätzung?
      Ein Festpreisangebot ist bindend, während eine Kostenschätzung eine ungefähre Angabe der Kosten darstellt. Überschreitungen bei einer Kostenschätzung sind bis zu einem gewissen Grad zulässig, müssen aber begründet werden.
    2. Was ist ein Aufmaß?
      Ein Aufmaß ist die detaillierte Erfassung der erbrachten Leistungen und Mengen. Es dient als Grundlage für die Rechnungsstellung.
    3. Was ist ein Nachtrag?
      Ein Nachtrag ist eine Vereinbarung über zusätzliche Leistungen, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren. Nachträge müssen schriftlich vereinbart werden.
    4. Wie lange habe ich Zeit, eine Rechnung zu prüfen?
      Es gibt keine gesetzliche Frist für die Prüfung einer Rechnung. Allerdings sollten Sie die Rechnung zeitnah prüfen und eventuelle Einwände geltend machen.
    5. Was kann ich tun, wenn ich die Rechnung nicht bezahlen kann?
      Suchen Sie das Gespräch mit der Baufirma und versuchen Sie, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn dies nicht möglich ist, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen.
    6. Wann verjähren Werklohnforderungen?
      Werklohnforderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
    7. Was ist eine Mängelanzeige?
      Eine Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung an den Handwerker, dass die erbrachte Leistung mangelhaft ist. Die Mängelanzeige sollte detailliert sein und eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen.
    8. Kann ich die Zahlung verweigern, wenn Mängel vorliegen?
      Ja, Sie können einen angemessenen Teil der Zahlung zurückbehalten, bis die Mängel beseitigt sind. Der zurückbehaltene Betrag sollte in etwa den Kosten für die Mängelbeseitigung entsprechen.

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