Außervertragliche Verpflichtungen im Baurecht: Architektenhaftung, Aufklärungspflichten & Fallbeispiele
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Außervertragliche Verpflichtungen im Baurecht: Architektenhaftung, Aufklärungspflichten & Fallbeispiele
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 Gefahr: Falsche Lüftung und Möbelstellung können zu Schimmelbildung führen, was gesundheitsschädlich ist und die Bausubstanz angreift.
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Ich beurteile die Thematik der außervertraglichen Verpflichtungen im Baurecht als relevant für Bauherren und beteiligte Unternehmen. Es geht primär um die Aufklärungspflichten von Architekten, Generalunternehmern, Generalübernehmern und Bauträgern gegenüber dem Bauherrn bezüglich der korrekten Nutzung des Gebäudes.
Wichtige Aspekte sind:
- Aufklärung über richtiges Lüften: Vermeidung von Schimmelbildung.
- Hinweise zur Möbelstellung: Abstand zur Wand, um Kondensation zu verhindern.
Diese Aufklärungspflichten sind wichtig, um spätere Schäden am Bauwerk zu vermeiden und die Wohnqualität zu sichern.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich die Aufklärungspflichten schriftlich bestätigen lassen und bei Unklarheiten einen Bausachverständigen hinzuziehen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Außervertragliche Verpflichtung
- Eine Verpflichtung, die nicht explizit in einem Vertrag vereinbart wurde, sondern sich aus dem Gesetz oder der Verkehrssitte ergibt. Im Baurecht betrifft dies oft Aufklärungspflichten.
Verwandte Begriffe: Deliktische Haftung, Aufklärungspflicht, Verkehrssicherungspflicht. - Aufklärungspflicht
- Die Pflicht, eine andere Person über Tatsachen oder Umstände zu informieren, die für deren Entscheidung oder Verhalten relevant sind. Im Baurecht betrifft dies oft die sachgerechte Nutzung des Gebäudes.
Verwandte Begriffe: Beratungspflicht, Hinweispflicht, Informationspflicht. - Bauträger
- Ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und anschließend verkauft. Der Bauträger hat gegenüber dem Erwerber Aufklärungspflichten bezüglich des Bauwerks.
Verwandte Begriffe: Projektentwickler, Bauherr, Investor. - Generalunternehmer
- Ein Unternehmen, das die Ausführung aller Bauleistungen für ein Bauprojekt übernimmt. Der Generalunternehmer hat Aufklärungspflichten gegenüber dem Bauherrn.
Verwandte Begriffe: Bauunternehmer, Subunternehmer, Bauleiter. - Architekt
- Ein Fachmann, der Gebäude entwirft, plant und die Bauausführung überwacht. Der Architekt hat Aufklärungspflichten gegenüber dem Bauherrn bezüglich der sachgerechten Nutzung des Gebäudes.
Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt. - Schimmelbildung
- Das Wachstum von Schimmelpilzen in Innenräumen, oft verursacht durch hohe Luftfeuchtigkeit und mangelnde Belüftung. Schimmelbildung kann gesundheitsschädlich sein und die Bausubstanz angreifen.
Verwandte Begriffe: Kondensation, Feuchtigkeitsschaden, Bauschaden. - Stoßlüften
- Eine Form der Lüftung, bei der Fenster mehrmals täglich für kurze Zeit vollständig geöffnet werden, um die Luft schnell auszutauschen. Stoßlüften ist effektiv, um Feuchtigkeit abzuführen und Schimmelbildung vorzubeugen.
Verwandte Begriffe: Querlüften, Dauerlüften, Fensterlüftung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche außervertraglichen Pflichten hat ein Architekt?
Ein Architekt hat die Pflicht, den Bauherrn über die sachgerechte Nutzung des Gebäudes aufzuklären, auch wenn dies nicht explizit im Vertrag steht. Dies umfasst beispielsweise Hinweise zur richtigen Lüftung und Heizung, um Bauschäden zu vermeiden. - Was bedeutet "richtiges Lüften" im Zusammenhang mit Neubauten?
Richtiges Lüften bedeutet, mehrmals täglich für kurze Zeit Stoßzulüften, um Feuchtigkeit abzuführen und Schimmelbildung zu verhindern. Insbesondere in Neubauten ist die Luftfeuchtigkeit aufgrund von Baufeuchte oft erhöht. - Warum ist der Abstand von Möbeln zur Wand wichtig?
Ein ausreichender Abstand von Möbeln zur Wand ermöglicht eine Luftzirkulation, wodurch Kondensation und Schimmelbildung vermieden werden können. Besonders betroffen sind Außenwände, die kälter sind als die Raumluft. - Was ist der Unterschied zwischen einem Generalunternehmer und einem Generalübernehmer?
Ein Generalunternehmer übernimmt die Ausführung der Bauleistungen, während ein Generalübernehmer zusätzlich die Planung und Koordination der Bauleistungen verantwortet. Beide haben Aufklärungspflichten gegenüber dem Bauherrn. - Welche Rolle spielt der Bauträger bei außervertraglichen Pflichten?
Der Bauträger ist verpflichtet, den Erwerber über alle wesentlichen Eigenschaften des Bauwerks und dessen sachgerechte Nutzung aufzuklären. Dies umfasst auch Hinweise zur Vermeidung von Bauschäden. - Was kann ich tun, wenn ich als Bauherr nicht ausreichend aufgeklärt wurde?
Wenn Sie als Bauherr den Eindruck haben, nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein, sollten Sie dies schriftlich beim Architekten, Generalunternehmer oder Bauträger beanstanden und gegebenenfalls einen Bausachverständigen hinzuziehen. - Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Verletzung der Aufklärungspflicht?
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann zu Schadensersatzansprüchen des Bauherrn führen, wenn durch die mangelnde Aufklärung Schäden am Bauwerk entstehen. - Wie kann ich mich als Bauherr absichern?
Als Bauherr können Sie sich absichern, indem Sie die Aufklärungspflichten schriftlich im Vertrag festhalten und sich bei Unklarheiten von einem Bausachverständigen beraten lassen.
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Diskussionsstruktur: Rubriken für Bauherren-Verhalten?
Schimpf ruhig, ich wieder 🙂
Und jetzt gebe ich es Dir! Genauso wie Bauherren meine unangenehmen Rückfragen ertragen müssen.
Wie stellst Dir das vor? In einzelnen Rubriken?
Oder wie sich ein Bauherr verhalten muss bei Neueinzug? Geteilt nach Bauweise?
Nu mal raus mit der Sprache (Schrift) -
Außervertragliche Pflichten: Sammlung von Expertenmeinungen
Du bist aber auch was empfindlich 😉
Nein, ich möchte hier keine Checklistge aufbauen, sondern einfach nur eine Sammlung eröffnen, was der eine oder andere Experte und Fachmann (als Anbieter von bau- und Planungsleistungen (Bauleistungen, Planungsleistungen)) meint, was zu den außervertraglichen Pflichten zählt. Hierbei gibt es wohl keine Rechtsprechung, sondern wird ja (leider) immer wieder durch die Rechtsprechung neu definiert. Und wie es die Praxis an deutschen Gerichten zeigt: Der Unternehmer ist immer schuld. Deshalb möchte ich als Unternehmer (der bestrebt ist, alles richtig zu machen *schleim*) eine Fachsammlung von Meinungen wissen ... und jetzt sei nicht so empfindlich. MB! 😉 -
Verhaltensfehler: Heizen, Lüften & Wasserdampf im Schlafzimmer
Keine Panik
Wenn ich das wirklich wäre, hätte ich das 🙂 weggelassen ...
Ich biete zwar keine Planungsleistung in diesem Sinne an, aber ich sehe ja die Schäden und auch die Ursachen. Ich denke, dass ist auch in Deinem Sinne.
Typische Verhaltensfehler:
1. Schlafzimmer nicht heizen (dauerlüften nutzt da nix)
2. Übermäßig Wasserdampfproduktion in Kombination mit falscher Lüftung. z.B. sehr viele Pflanzen, Wäsche im Zimmer trocknen, Kochen, Aquarien etc.
3. Möbel zu nahe an der Wand (haste ja schon)
4. Baufeuchte nicht berücksichtigt (Lüften, Heizen), und parallel Bauwerksteile am Abgeben des Überschusswassers hindern (z.B. zu früh fliesen)
5. Mangelnde Reinigung der Regenrinne (nicht unterschätzen!)
Mehr fält mir im Moment nicht ein. -
Übergabe-Checkliste: Lüften, Fliesenpflege & Bezugsquellen
Die Idee ist gut
und richtig! Am Ende ist der Unternehmer immer der Dumme. Ich Übergebe daher bei der Hauübergabe den Bauherren seit kurzem eine Liste mit wichtigen Punkten, die ich mir dann auch unterschreiben lasse. U.a. natürlich richtiges Lüftungsverhalten, Pflegehinweise von Fliesen z.B. Terracotta, Marmorbeläge, Fenster, sowie Bezugsquellen dafür. Für Holzfenstern bekommen meine Kunden z.B. eine Bestellnummer für die richtige Farbe mit, damit können Sie dann zu bestimmten Firmen fahren und bekommen dann dort genau die richtige Farbe gemischt.
Wir sollten das wirklich vertiefen, also einfach drauflos schreiben, gerade auch die Bauherren. Manche Probleme erscheinen einem selber ja oftmals als selbstverständlich.
Grüße -
Magic Dust Effekt: Ratschläge für Teppichböden & Tapeten
Bop Pao ist ein Schläger!
Oder was ist mit Hauübergabe gemeint? 🙂
Mir fällt gerade noch der Magic Dust Effekt ein. Irgendwie scheint das ja mit Teppichböden und Tapeten / Farben zusammenzuhängen. Was gibt man denn da für einen Rat? -
Unterschrift sichern: Wichtige Punkte für Bauherren
hehe
na sonst bekomme ich die Unterschrift doch nicht 🙂 -
Reinigungshinweise: Naturstein, Kunststein & Holzfenster
Prima Bop Pao
Das mit dem Reinigen vom Natur- oder Kunststeinböden ist gut und richtig. Das habe ich schon einmal in Kassel von HF (Fahrenkrog) gehört. Da viel mir der Punkt schon positiv auf.
Was auch Sinn macht ist die Beschreibung zur Reinigung der Fenster, da hier Dichtungen etc. beschädigt werden können (bei Holzfenster auch Lacke etc.), wenn das falsche Reinigungsmittel verwendet wird.
Wenn die Bauherren die Maler- und Tapezierarbeiten (Malerarbeiten, Tapezierarbeiten) in Eigenleistung ausführen: Mit welchem Klebeband darf er wie lange die lackierten Holzfenster abkleben - Weichmacher und so ... -
Holzlagerung im Keller: Feuchte, Allergien & Architektenfehler
Keller, Feuchte, Holz, Allergien und der A ... des Architekten
Ein Textbaustein in meinen Sanierungskonzepten für Holzschutz in Altbauten ist der Vermerk, dass die Lagerung von Holzelementen im Keller nichts zu suchen hat, wenn mal wieder aus Kostengründen die Kellersanierung nur 'ne halbe Sache wird (kommt häufiger vor als 100 %ige Varianten). Wurde von dem ein oder anderen schon in seine Mietverträge aufgenommen. Ebenso wichtig ist mir bei der Verarbeitung von Holzschutzmitteln (bekämpfend oder vorbeugend) das irgendwo im Haus frei zugänglich ein Schild anzubringen ist mit Wirkstoffen, usw. (gem. DINAbk. 68800). Kommt vielleicht selten vor, aber wenn mal ein Mieter oder späterer Eigentümer eine Überempfindlichkeit oder Allergie entwickelt, weiß man wonach man suchen kann und gleichzeitig rettet es den A ... des Architekten.
Grüße aus Leipzig von -
Nutzungsänderung: Lagerkeller als Hobbyraum – Feuchteprobleme
Ach ja: Nutzungsänderung
Auch so eine heikle Sache. Ein reiner Lagerkeller (laut Planung) wird auf einmal doch ein Hobby-, Party-, Bastelkeller oder gar ein Gästezimmer. Wenn dann die feuchte kommt, geht's los.
Auch das sollte klar vereinbart sein. -
Bauherren-Aussagen: 'Sie wussten doch, was wir beabsichtigen!'
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Bedienungsanleitung fürs Haus: Pflege- & Wartungshinweise
also praktisch eine Bedienungsanleitung mit pflege - und
Wartungshinweisen. wäre eine tolle Sache, wenn das alle ihren Kunden mal mitgeben würden. welche Reinigungsmittel schädigen übrigens die Fensterdichtungen? ich nehme dafür das normale Fensterklar oder spüliwasser, das war's? man sollte es allerdings nicht in den idiotensektor treiben, in USA z.B. steht auf den außenSpiegeln der PKW's sinngemäß "Achtung, gegenstände die sie in diesem Spiegel sehen, sind näher als es scheint! " spätestens bei solchen Sachen wird's blöd! MfG Holzauge:-) -
Fensterreinigung: Beschädigungen durch aggressive Mittel vermeiden
@Holzauge
Nein: Nicht den Idiotensektor. Beim Neubau findet man auf den Fenstern oft noch irgendwelche Rückstände von Aufklebern der Glashütten etc. Und da gehen manche Bauherren auch ganz schön brutal ran. Allzu oft mit groben Schwämmen etc. (Erfahrung!) und kommen dann auch gegen die Dichtungen der Scheiben - mechanische Beschädigungen. Sicherlich kann man die Aufklärung übertreiben, was Sie dann mit "Idiotensektor" interpretieren - aber denken Sie mal darüber nach, wie heutzutage die Gerichte und Verbraucherverbände beurteilen. Nicht umsonst steht auf Ihrem Außenspiegel solch ein Satz. Und genau darum habe ich diesen Topic eröffnet, um zu erörtern, wie weit die außervertragliche Pflicht gehen kann. -
Anleitung fürs Haus: Wertdarstellung & Bestandteile
nein, da haben sie mich falsch verstanden.
das was sie meinen, bezeichne ich als sinnvoll, schließlich gibt es für jede banane eine Anleitung, wo die batterien reingehören *g*, also warum nicht gerade auch für ein Haus und seine Bestandteile, alleine der Wert den das darstellt. hatte zwar nicht an putzreste gedacht, aber schon den richtigen hintergedanken. spätestens bei sowas wie einem außenspiegel/PKW wird es aber lachhaft weil Feder eine fahrschule besuchen muss, wo er/sie sowas beigebogen bekommen sollte. schließlich würden sie doch auch nicht auf'n kaffeebecher "Achtung, heißer Inhalt kann ihre haut verbrühen" draufschreiben, weil da wird es echt blöd. also, munter bleiben. 😉 MfG Holzauge -
Erfahrung: Zerkratzter Außenspiegel durch ungeeignete Reinigung
nicht lachen, aber
Moin,
das mit dem Außenspiegel ist mir passiert.
Und zwar im Urlaub in Tu's und meinen geliebten Dolomiten. Der Page meinte es gut und hat den linken Außenspiegel eisfrei machen wollen und dabei völlig zerkratzt. Was er nicht wusste: da ist eine Schicht gegen schnellem Beschlagen draufgewesen und der Spiegel war beheizbar.
So dumm, wie so manches läuft, so dumm können wir manchmal gar nicht denken.
Das die Usianer allerdings nicht wissen, dass nen Hamster zum Trocknen nicht in die Mikrowelle gehört, spricht Bände 😉
Grüße
si -
Wartungsempfehlungen: Heizung, Elektroanlagen & Silikonfugen
Die Dolomiten
haben mich auf den Plan gerufen 😉
HP, wie wäre es mit Wartungsempfehlungen (Heizungsanlage, sonst. elektrische Anlagen etc.). Auflistung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen sowie Empfehlungen zu Zwischenprüfungen, bzw. auch, wer diese durchführen kann (Fachkraft, unterwiesene Personen, Nutzer ...).
Tipps und Tricks, wie z.B. mit abgerissenen Silikonfugen umgegangen werden soll, wie hakende Schlüssel im PZ-Schloss am besten behandelt werden, was tun bei tropfenden Wasserhähnen ... -
Katze im Herd: Tragische Missverständnisse & Heizverhalten
Hallo SI, das war kein hamster, man muss dazu die ganze Geschichte wissen, dann
ergibt sich erst das menschlich/tierisch tragische an der Sache. also die Frau hatte also eine Katze, wenn sie die gebadet hatte, hat sie diese zum trocknen (quasi fönersatz) in ihren heißluftHerd gesteckt und auf 40 Grad o.ä. gestellt. habe sogar mal einen getroffen, der gesagt hat das seine Katze, wenn die klappe offen ist, auch ohne nass zu sein da reingeht. Katzen haben es halt mit der Wärme. Ich denk da immer an Kachelofen und die Katze meiner Schwester, welche sich zwischen Wand und Ofen durchzwängte. auf alle fälle lief das solange gut, bis die Frau einen neuen Herd bekam. dies war ein kombinationsgerät mikrowelle/heißluft. Ich glaube das Ergebnis ist klar, die Katze ist geplatzt und der arme Ofen war zu nichts mehr zu gebrauchen. *g* es ist also nicht ganz so bescheuert, wie es immer erzählt wird, aber es ist trotzdem schon hart an der Grenze zum laufenden Schwachsinn. übrigens gibt es auch sogenannte fönboxen für Katzen. das mit der heißluft ist also gar nicht ohne. MfG Holzauge 🙂 PS: wollte mal eine E-Mail wegen einer vertraulichen baufrage zusenden, wo soll ich die hinschicken? -
Hausübergabe-Ordner: Anleitungen & Ergänzungen für Käufer
@TU, teilweise gibt es das ja schon, zu jeder Heizung, jedem veluxfenster
türschlössern gibt's 'ne Gebrauchsanweisung. aber wer außer mir Idiotien hebt sowas schon auf ... da wär es ein echter fortschritt, wenn man praktisch bei Übergabe des Hauses 'nen Ordner übergeben bekommt, wo die sowieso vorhandenen Anleitungen mit weiteren Ergänzungen drin sind, richtig schön kompackt. wenn's der Käufer dann nicht beachtet, hat er selbst schuld. MfG Holzauge 🙂 -
Neubau/Sanierung: Übergabe mit vollständiger Liste
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Heizungsunterlagen: Rechtzeitig vor Entsorgung retten!
@Holzauge
ich konnte mir die Anleitungen/Unterlagen zur Heizung und anderen hautechnischen Sanitären Komponenten aus dem Karton mit dem Verpackungsmüll raussuchen, gerade rechtzeitig bevor der Sanitär- und Heizungsinstallateur (Sanitärinstallateur, Heizungsinstallateur) ihn mitnehmen wollte ... -
E-Mail Adresse für weitere Informationen
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Anleitungen aufheben: Haus, Haushalt & Technik
dann sind wir jetzt 3 (Idioten?)
ich hebe sowas auch immer auf ... nicht nur vom Haus, sondern von allen Haushalts- und techn. Produkten ... -
Anachronismus: Anleitung lesen vs. 'Ich kann das!'
Idiotien in "" , weil heutzutage doch gerade "wir Männer" aber auch "Frauen" mit
der massgabe durchs leben gehen "ich habe abitur, ich kann das", Ergebnisse teilweise hier im Forum zu lesen. da sind wir halt ein anachronismus, eigentlich sind wir unpassend in unserer Zeit*ggg*. man sollte allerdings darauf achten, das man/Frau nie dieselben Geräte hat wie "Freunde/bekannte/verwandte" da man sonst um 23:30 angerufen wird, sag mal hast du die Anleitung vom drucker? ich habe die patrone gewechselt, aber der druckt immer noch nicht! *ggg*MfG Holzauge:-) -
Aufklärungspflicht: Lüften, Möbel & Schimmel vermeiden
Wir verennen uns ...
Wir verennen uns ich denke, und da sind wir uns auch wohl einig (übrigens, ich bin der 4. Idiot), dass die Notwendigkeit der außervertraglichen Verpflichtung zur Aufklärung gegeben ist. Mir geht es doch darum, Entschuldigung, nicht über Hamster in der Mikrowelle zu reden, sondern mögliche Fallinterpretationen zu sammeln.
Halten wir mal fest:- Richtig lüften
- Richtig möbelieren um Schimmel zu vermeiden
- richtig reinigen (Hinweise zu Reinigungsmitteln oder Medien)
- Übergabe einer Hausakte mit Einbau- und Gebrauchsanweisungen zu allen mechenaischen und haustechnischen Teilen
- Notfallplan - wenn z.B. mal die Heizung ausfällt oder eine Sicherung heraussspringt: Liste mit allen chronologishcen Lösungen und Obliegenheiten
- Notfallplan - wenn's mal brennt - Beratung Feuerlöscher, Löschdecke etc.
- Einbruchsschutz - Beratung?!
Bitte jetzt vervollständigen!
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Rauchmelderpflicht: Baumaterialien & Brandsicherheit
bei feuerlöscher unbedingt noch RAUCHMELDER in jedem Raum
davorsetzen, die meisten Leute verbrennen erst, wenn sie schon 30 Minuten vorher an Rauchvergiftung zugrunde gegangen sind. das wäre übrigens auch noch 'ne Idee, über Baumaterialien und deren Brandsicherheit/Giftgasentwicklung im brandfall aufzuklären. was nützt der gesparte t€, wenn man danach die gute Deckenverkleidung aus holzimmitat/styroporbasis unter der Decke hat. MfG Holzauge:-) -
Wartungsbedürftige Teile: Heizung, Speicher, Filter & Fugen
Explizite Hinweise auf wartungsbedürftige Teile + Komponenten
wie z.B.- Heizungskessel/-Therme
- Korrosionsschutzanode am Warmwasserspeicher
- Wasserfilter am Hausanschluss
- Sperrfix (falls vorhanden)
- alle Silikonfugen / Acrylfugen
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Notfallpläne: Feuer, Blitzschlag & Sicherheitsmaßnahmen
ich liste mal auf was mir zum Thema notfallpläne einfällt.
Notfall 1. Feuer, dessen Vermeidung (nicht zehn dreifachstecker ineinander usw.), dessen Wahrnehmung (rauchmelder!), dessen Bekämpfung (Feuerlöscher, Brandschutzdecke, Türen/Fenster schließen, sofort 112 und Haus verlassen. (ist nicht ganz vollständig und die Reihenfolge naja). Notfall 2. blitzeinschlag, dessen "Verhinderung/Ableitung", was ist zu tuen evtl. 112 um nach schwelBrand zu gucken (reiner Sicherheitsaspekt). Notfall 3. Wasser, Vermeidung (keine Schläuche unbeaufsichtigt unter Druck lassen), Bekämpfung (hauptWasserhahn abdrehen/nie ganz öffnen, damit er sich nicht festsetzt), entfernen des Wassers, evtl. SV für weitergehende Schadensfeststellung, Maßnahmen empfehlen. Notfall 4. abWasserrückstau, Vermeidung (automatische sperrschieber), deren Wartung, über Beseitigung schweige ich. Notfall 5. Heizungsstörung, vermeiden (Wartung, regelmäßige Sichtkontrolle), bei Brand/Brandgefahr wo sind die absperrhähne, speziell bei Gas keine elektr. Sachen einschalten, Fenster/Türen auf, kontrolliertes verlassen, 112 und Gaswerke verständigen. auf erdbeben, lawienern und sturmfluten geh ich aber nicht ein. *ggg* MfG Holzauge:-) -
Frost & Sturm: Schutzmaßnahmen für Wasserhähne & Rollläden
und nicht zu vergessen: Was beachten bei Frost? Sturm?
z.B. bei Frost Außenwasserhähne entleeren, ggf. Rohre vor Frost schützen, etc.
Und bei Sturm die Rollläden GANZ schließen (oder ganz offen lassen), da sie sonst aus der Führung herausgedrückt werden können ... -
Frost & Sturm: Keine Notfälle, sondern Bereicherung!
Frost und Sturm sind keine notfelle, darauf
kann man sich einstellen*ggg*, die bereichern das leben, sonst wär's ja langweilig. 😉 MfG Holzauge -
Hinweisbedürftigkeit: Auch bei vermeintlichen Nicht-Notfällen
Notfälle nicht, aber
trotzdem hinweisbedürftig ... 😉 -
Pestizide im Neubaugebiet: Aufklärungspflicht für Altlasten?
Au weia ...
Die Liste wird ja immer länger! ☹
Mir fällt da gerade noch was ein: Oftmals kommt es ja vor, dass Neubauvorhaben - vor allem die in Neubaugebieten - auf ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen errichtet werden. Diese Flächen wurden in der Vergangenheit mit Pestiziden und Herbiziden behandelt, was natürlich im Boden bleibt und sich nur langsam abbaut. Also auch im zukünftigen Garten können diese Rückstände zu finden sein. Nun bleibt es spekulativ, ob die Grenzwerte für die neue Nutzung eingehalten werden. Wie sieht's eigentlich hier mit der außervertraglichen Aufklärungs- und Hinweispflicht (Aufklärungspflicht, Hinweispflicht) aus.
Ich habe sowas schon einmal erlebt, als ich einen Kindergartenneubau auf einem ehemaligen Gärtnereigelände betreut habe und ich feststellte, dass auf der Oberbodenmiete gar kein Unkraut wächst. Ich habe also den Auftraggeber diesbezüglich angeschrieben und darauf hingewiesen. Dieser wurde ganz schnell wach und hat eine Bodenuntersuchung durchführen lassen. Die Ergebnisse lagen weitestgehend knapp unter den zulässigen Werten, die anderen weit drunter. Der fehlende Bewuchs war auf die Auslaugung des Oberbodens zurückzuführen. Glück gehabt! Aber einmal wird's schief gehen, und dann möchte ich es nicht sein, der sich vom Richter anhören muss: " Sie HÄTTEN ... "- Auch das Risiko, im späteren Oberboden Überreste von Kampfmitteln zu finden, wie Handgranaten etc. ist nicht wegzudiskutieren. Bei uns am Niederrhein liegen genug metallische Kartoffeln auf den Akkern.
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Sicherheitsbedürfnis: Paranoia durch Überinformation?
mich deucht, ich habe da noch eine Packung pampers ...
ich glaube das ein Sicherheitsbedürfnis dieser Art, zu paranoia führt. dann kann man auch gleich zu hause im Bett liegen bleiben. wozu gibt es Bodengutachten. Ich weiß um ihre Intention, aber wir wollen doch nicht, wie die amis, jeden Menschen per se zum Idiotien erklären, oder? 🙂 MfG Holzauge -
Bodengutachten: Tragfähigkeit vs. chemische Zusammensetzung
@holzauge
Was wir wollen, ist doch eigentlich klar - nämlich es leichter haben. Leider ist die Realität anders und es wird immer schlimmer. Sicherlich gibt es Bodengutachten, aber die Bewerten in der Regel doch eher die Tragfähigkeit (Elastizitätsmodul etc.) jedoch nicht die chemische und biologische Zusammensetzung. Und dann fragen Sie doch mal den Einfamilienhäuslebauer, ob er ein Bodengutachten hat, oder den Billigheimer-Bauträger (Generalunternehmer, Generalübernehmer).
Ich kann Ihre "Bremse" gut verstehen, deshalb diskutiren wir ja auch hier! -
Geschäftsfähige Bauherren: Keine Anleitung für Alles!
ich dachte halt nur, das es langsam in die Richtung geht, das
man erwachsene Menschen an die Hand nimmt und über den zebrastreifen geleitet. das geht dann einfach zu weit, schließlich Handelt es sich um voll geschäftsfähige Menschen, auch wenn man trotzdem manchmal das Gefühl hat, das gehirne an der Garderobe abgegeben wurden. 😉 deshalb auch meine Ablehnung von Sturm und Frost als Notfall, weil man sich darauf vorbereiten kann. denn, wo führt das hin? Achtung Sturm, das müssen sie tuen wenn ihr dachwegfliegt, das müssen sie tuen wenn sie dabei verletzt werden, das müssen sie tuen wenn ihr rtw auf dem weg zum krankenhaus einen unfall hat ... man kann nicht auf alle eventualitäten vorbereitet sein. Ich weiß, meine abfolge war ein bisschen extrem. dann muss man halt eine Bodenanalyse machen lassen, dabei findet man aber nur die Stoffe, nach denen man sucht. das leben an und für sich ist halt risikobehaftet. MfG Holzauge 🙂 -
Gerichtstermin: Erfahrungen aus der Praxis
"das gehirne an der Garderobe abgegeben wurden. 😉 "
Hat mir mal wieder gefallen. Es klingt hart, aber oft genug habe ich den Eindruck auch.
Ich erzähl mal von dem heutigen Gerichtstermin, wenn der Fall beendet ist ☹ -
Hirngröße schrumpft: Leidiges Thema Kohle & Rechtsprechung
Ich habe jetzt ja auch nicht die Endlösung!
Sicherlich haben wir es mit voll geschäftsfähigen Bauherren zu tun, nur wenn's ums leidige Thema Kohle geht, kommt es immer wieder vor, dass die Hirngröße schrumpft. Sorry, dass ich es so deutlich sage, aber was ich schon so alles erlebt habe ... Beruht auf Erfahrung. Natürlich will ich nicht alle über einen kam scheren, aber die Rechtsprechung ...?! -
Technische Unterlagen: Wartung, Pflege & Gefahrenhinweise
@holzauge: es geht hier nicht nur um Notfälle
oder würdest Du Wartung und Pflege als Notfall werten?
Wir sprachen doch von technischen Unterlagen des Hauses und sämtlicher Einbauten.
Insofern gehört die oben gesagten Hinweise mit dem Sturm und Frost natürlich dazu.
Natürlich ist es immer problematisch, wie weit man da gehen muss.
Müsste nun also auch noch abei stehen: Vorsicht, nicht in die Steckdose fassen, weil man einen gewischt bekommt?
Oder: Vorsicht, nicht an dem Eis im Eisfach lecken, weil dann die Zunge anfriert?
Ist in der Tat problematisch ... wo ist die Grenze? -
Hinweispflicht: Notfälle vs. Höhere Gewalt im Baurecht
Notfälle oder höhere Gewalt
Das mit den Notfällen ist auf meine tabelarische "Einleitung" zurückzuführen. Dabei meine ich nicht Schäden, die Aufgrund höherer Gewalt zurückzuführen sind, sondern Notfälle, die Aufgrund Versagen und Defekten technischer Geräte und Bauteile entstehen können. Deshalb ist Sturm und Frost sicherlich nicht m.E. als außervertragliche Hinweispflicht zu bewerten, außer das Entleeren der Außenzapfstelle, da dies eine Schnittstelle bedeutet. -
Amerikanisches Rechtssystem: Prozesse & UNBESCHOLTENE BÜRGER
@werner, nein nein, das mit der pflege und Wartung ist schon
richtig, ich hatte halt nur erstmal zum Bereich notfälle mir Gedanken gemacht. das man von allen technischen aus- und einrichtungsgegenständen die bedienungs-, pflege- und Wartungsanleitung reinnimmt ist klar. @helmuth, wenn man die Andeutungen so liest, könnte man denken wir sind im amerikanischen rechtssystem!? ich habe auch schon Prozesse miterlebt, wo man selbst dem Richter jeglichen verstand absprechen müsste. ein Beispiel aus vielen strafProzessen, Voraussetzung der angeklagte steht das erste mal vor Gericht. Formulierung des staatsanwalts: anzurechnen ist dem angeklagten, das er bisher nicht in Erscheinung getreten ist (was nur bedeutet, das er bis jetzt nicht erwischt wurde!) daher fordere ich eine strafe von ... auf bewährung. der Richter übernimmt diesen Blödsinn. nach der Verhandlung beim klönschnack mach ich die beiden auf den Schwachsinn aufmerksam. jeder UNBESCHOLTENE BÜRGER ist bisher nicht in Erscheinung getreten! das ist der Normalfall! und das wird dem angeklagten positiv angerechnet? die beiden haben mir übrigens zugestimmt, ich hoffe, das ich wenigstens zwei Leuten die Augen öffnen konnte. MfG Holzauge 🙂 -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Außervertragliche Pflichten im Baurecht: Architektenhaftung & Aufklärung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die außervertraglichen Aufklärungspflichten von Architekten und Bauunternehmen gegenüber Bauherren. Es geht um Themen wie richtiges Lüften, Möbelstellung zur Vermeidung von Schimmel, Wartungshinweise für technische Anlagen und potenzielle Gefahrenquellen. Die Teilnehmer tauschen Erfahrungen und Meinungen aus, inwieweit Bauherren über Risiken und notwendige Maßnahmen informiert werden müssen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Details zur Reinigung von Fenstern sind wichtig, um Beschädigungen an Dichtungen zu vermeiden, wie im Beitrag Fensterreinigung: Beschädigungen durch aggressive Mittel vermeiden erläutert wird.
✅ Zusatzinfo: Eine Übergabe-Checkliste mit Hinweisen zu Lüftung, Fliesenpflege und Bezugsquellen kann Bauherren helfen, Schäden zu vermeiden (siehe Übergabe-Checkliste: Lüften, Fliesenpflege & Bezugsquellen).
🔴 Kritisch/Risiko: Die Lagerung von Holzelementen im Keller kann zu Feuchtigkeitsproblemen und Allergien führen, besonders wenn die Kellersanierung mangelhaft ist (Holzlagerung im Keller: Feuchte, Allergien & Architektenfehler).
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten bei der Hausübergabe einen Ordner mit Anleitungen und Wartungshinweisen erhalten (Hausübergabe-Ordner: Anleitungen & Ergänzungen für Käufer). Es ist ratsam, sich über die Wartung von Heizungsanlagen, Filtern und Fugen zu informieren (Wartungsbedürftige Teile: Heizung, Speicher, Filter & Fugen).
Die Diskussion beleuchtet auch die Grenzen der Aufklärungspflicht, da eine Überinformation zu Paranoia führen kann (Sicherheitsbedürfnis: Paranoia durch Überinformation?). Es wird betont, dass Bauherren grundsätzlich geschäftsfähig sind, aber im Streitfall oft das Wissen fehlt (Hirngröße schrumpft: Leidiges Thema Kohle & Rechtsprechung). Die Notwendigkeit von Rauchmeldern und Brandschutz wird ebenfalls hervorgehoben (Rauchmelderpflicht: Baumaterialien & Brandsicherheit).
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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- … Was ist eine Baulast?Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu …
- … 1775635753,/forum/architektur/11416.php,/forum/architektur/11267.php,/forum/architektur/11196.php,/forum …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei Planungsfehlern? Vorgehen & Rechte
- … Architekt im Praktikum: Honorarkürzung? …
- … Architekt im Praktikum hat Planungsfehler verursacht? Kann das Architektenhonorar gekürzt werden? Welche Rechte haben Bauherren? Jetzt informieren! …
- … Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei Planungsfehlern? Vorgehen & Rechte …
- … wir haben ein Architekturbüro mit unserem Bauprojekt beauftragt LP1-8. Der Vertrag wurde von …
- … dem Architekturbüro Senior Architekten unterschrieben. Die gesamte Planung und Umsetzung wurde jedoch von einem Architekten im Praktikum AiP durchgeführt. Leider mit nicht der nötigen …
- … Frage: Kann das Architektenhonorar auf Grund des Einsatzes eines AiP gekürzt werden? Falls ja, …
- … Ich verstehe, dass Sie aufgrund von Planungsfehlern durch einen Architekten im Praktikum (AiP) Mehrkosten haben und sich fragen, ob eine …
- … Grundsätzlich ist das Architektenbüro für die Leistungserbringung verantwortlich, unabhängig davon, wer die Planung konkret durchgeführt hat. Der Architekt im Praktikum arbeitet unter der Aufsicht des verantwortlichen Architekten. …
- … Bei Planungsfehlern haftet das Architekturbüro. …
- … Mängelrüge: Dokumentieren Sie die Planungsfehler detailliert und setzen Sie dem Architekturbüro eine angemessene Frist zur Nachbesserung. …
- … Prüfen Sie den Architektenvertrag auf Regelungen zur Haftung und Mängelbeseitigung. …
- … Architekt im Praktikum (AiP)Ein Architekt im Praktikum ist ein Absolvent der Architektur, der praktische …
- … Erfahrungen sammelt, um sich für die Architektenkammer zu qualifizieren. Er arbeitet unter der Aufsicht eines erfahrenen Architekten und lernt die verschiedenen Aspekte des Berufs kennen. Verwandte …
- … Begriffe: Junior Architekt, Berufsanfänger. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die …
- … Berechnung des Architektenhonorars und soll eine angemessene Vergütung sicherstellen. Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen. …
- … an den Architekten oder Bauunternehmer, dass die erbrachte Leistung Mängel aufweist. Sie ist die Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung. …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Architekten oder Bauunternehmers, für Mängel an der erbrachten …
- … bei der Vergabe, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung. Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenleistung. …
- … Was ist ein Architekt im Praktikum (AiP) …
- … Ein Architekt im Praktikum ist ein Hochschulabsolvent der Architektur, der nach seinem Studium praktische Erfahrungen sammelt, um sich für die Architektenkammer eintragen zu lassen. Er arbeitet unter der Aufsicht eines …
- … erfahrenen Architekten. …
- … Haftet ein Architekt im Praktikum für Planungsfehler?Grundsätzlich haftet das Architekturbüro für die Fehler, da der AiP unter Aufsicht arbeitet. …
- … Welche Fristen muss ich bei einer Mängelrüge beachten?Setzen Sie dem Architekturbüro eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Die Frist sollte ausreichend Zeit …
- … Kann ich das Architektenbüro wechseln, wenn die Fehler zu gravierend sind?Ein Wechsel ist unter Umständen möglich, kann aber vertragliche Konsequenzen haben. Lassen Sie sich rechtlich beraten. …
- … Was ist die HOAIAbk. und welche Bedeutung hat sie?Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Sie …
- … dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. …
- … Welche Gewährleistungsfristen gelten bei Architektenleistungen?Die Gewährleistungsfristen sind im BGBAbk. geregelt und betragen in …
- … Was kann ich tun, wenn das Architekturbüro die Mängel nicht beseitigt?Sie können rechtliche Schritte einleiten und …
- … Architektenvertrag prüfenWorauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Informationen zur HOAI und zur Berechnung des Architekt …
- … Architektenhonorar: Keine Minderung durch AiP-Einsatz möglich …
- … Die Honorarordnungen, egal ob Ingenieur, Architekt, Arzt, Steuerberater, Anwalt etc. haben keine Verbindung zu Personen …
- … Architekt im Praktikum: Honorarkürzung bei Planungsfehlern? …
- … 💡 Kernaussagen: Der Einsatz eines Architekten im Praktikum (AiP) rechtfertigt keine automatische Honorarkürzung. Bei nachweisbaren …
- … jedoch Schadensersatzansprüche. Die Honorarhöhe ist unabhängig von der Qualifikation des bearbeitenden Architekten, solange die Leistung fachgerecht erbracht wurde. Bauherren sollten Planungsfehler dokumentieren …
- … Zusatzinfo: Die Honorarordnung (HOAIAbk.) bezieht sich nicht auf die Person des Architekten, sondern auf die erbrachte Leistung. Daher ist die Qualifikation des …
- … Architekten (AiP oder Senior Architekt) unerheblich, solange die Planung den …
- … anerkannten Regeln der Technik entspricht, wie im Beitrag Architektenhonorar: Keine Minderung durch AiP-Einsatz möglich erläutert wird. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten bei Planungsfehlern durch einen Architekten im Praktikum (AiP) die Fehler detailliert dokumentieren und rechtlichen …
- … Einsatzes eines AiP möglich. Klären Sie im Vorfeld die Verantwortlichkeiten im Architekturbüro, um Missverständnisse zu vermeiden. …
- … 1775635741,/forum/architektur/11408.php,/forum …
- … /architektur/11306.php,/forum/architektur/11024.php,/forum/architektur/10926.php,/forum …
- … /architektur/10683.php,/forum/architektur/10342.php,/forum/architektur/10238.php,/forum …
- … /architektur/10146.php,/forum/architektur/10137.php,/forum/aussenwaende/14364.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenerbe: Unterlagen archivieren & Rechte klären – Was tun mit alten Bauplänen?
- … Architektenerbe: Unterlagen & Rechte – Was tun? …
- … Architektenerbe übernommen? So archivieren Sie alte Baupläne & klären Rechte. …
- … Architektenerbe, Unterlagen archivieren, Baupläne, Rechteklärung, Architekturbüro, Nachlass, Dokumentenmanagement, Baurecht …
- … Architektur, Erbrecht, Archivierung, Baurecht, Dokumentenmanagement …
- … Architektenerbe: Unterlagen archivieren & Rechte klären – Was tun mit alten …
- … Ich habe das Erbe meines Vaters angetreten der ein sein Architekturbüro bereits von seinem ehemaligen Chef übernommen hatte. Beide hatten einen …
- … und wer hält die Rechte an diesen. Der Auftraggeber oder der Architekt bzw. Sein Erbe. …
- … Als Erbe eines Architekturbüros stehe ich vor der Herausforderung, eine große Menge an Unterlagen …
- … AufbewahrungspflichtDie Aufbewahrungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Dokumente für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Sie dient der Nachweisbarkeit …
- … Welche Unterlagen muss ich als Erbe eines Architekturbüros aufbewahren?Die Aufbewahrungspflichten richten sich nach steuerrechtlichen und baurechtlichen Vorgaben. …
- … sein. Ich sollte prüfen, ob diese für das Bauamt oder ein Architekturmuseum von Interesse sind, bevor ich sie entsorge. …
- … Was mache ich mit persönlichen Unterlagen des Architekten?Persönliche Unterlagen, die nicht für das Architekturbüro relevant sind, …
- … ArchitektenhaftungInformationen zur Haftung von Architekten bei Planungs- und Baufehlern. …
- … Urheberrechtsschutz für ArchitektenDetails zum …
- … Schutz von architektonischen Werken durch das Urheberrecht. …
- … Büroorganisation im ArchitekturbüroTipps zur effizienten Organisation und Verwaltung eines Architekturbüros. …
- … Architektenerbe: Büroübernahme – Checkliste für Altlasten! …
- … Dein Vater war als selbständiger Architekt tätig? …
- … Architekt und übernimmst somit das Büro deines Vaters? Sind denn da noch …
- … Frag doch mal die Architektenkammer deines Bundeslandes wie du mit den Unterlagen umgehen solltest. …
- … Architektenerbe: Aufbewahrungsfristen – Urheberrecht vs. Gewährleistung …
- … Es gibt Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren für Geschäftsunterlagen. Dann gibt es Fristen von 30 Jahren für Gewährleistungen von Architektenleistungen. Dann gibt es für Architekten Urheberrechte die nicht …
- … Architektenerbe: Planungsunterlagen – Beweissicherung im Rechtsstreit! …
- … Architektenerbe: Unterlagen archivieren & Rechte klären …
- … Architektenerbe erfordert die Beachtung von Aufbewahrungsfristen (10 Jahre für Geschäftsunterlagen, 30 …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenerbe: Planungsunterlagen – Beweissicherung im Rechtsstreit! wird darauf hingewiesen, dass Planungsunterlagen auch …
- … ✅ Zusatzinfo: Die Architektenkammer des Bundeslandes kann Auskunft über den Umgang mit den Unterlagen …
- … geben, wie im Beitrag Architektenerbe: Büroübernahme – Checkliste für Altlasten! erwähnt wird. Dies ist besonders relevant bei der Übernahme eines Architekturbüros im Rahmen eines Architektenerbes. …
- … vernichten Sie ältere Dokumente nach Ablauf der Frist, wie im Beitrag Architektenerbe: Aufbewahrungsfristen – Urheberrecht vs. Gewährleistung empfohlen wird. Klären Sie vorab die …
- … 1775635505,/forum/architektur/11405.php,/forum/alternat/11458.php,/forum/alternat/11433.php,/forum/alternat/11429.php, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Höhenlage 1. Vollgeschoss (§9 BauGB): "darf mindestens" vs. "höchstens" – Was bedeutet das?
- … BaulastEine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Handlungen auf seinem Grundstück zu …
- … Baulastenverzeichnis eingetragen und wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern.Verwandte Begriffe: Grunddienstbarkeit, Nachbarrecht, öffentlich-rechtliche Verpflichtung …
- … 1775633331,/forum/architektur/11387.php,/forum/architektur/11150.php,/forum/architektur/10935.php,/forum …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Wärmepumpe als Nebenanlage nach BauNVO? Genehmigung, Abnahme & bayerische Regelungen
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - AKBW Mitgliedschaft trotz berufsfremder Tätigkeit: Voraussetzungen, Beitrag & Möglichkeiten?
- … AKBW, Architektenkammer, Mitgliedschaft, berufsfremde Tätigkeit, Beitragspflicht, Freiberuflichkeit, Architektengesetz, Versorgungswerk …
- … Architektur, …
- … Ich bin studierter Architekt und habe zunächst einige Jahre im Angestelltenverhältnis gearbeitet bevor ich freiberuflich …
- … Ich werde meine Architektentätigkeit in Kürze aufgeben und auf absehbare Zeit (eventuell für immer) …
- … nicht mehr als Architekt tätig sein, sondern im Angestelltenverhältnis berufsfremd arbeiten. …
- … Kann ich trotzdem weiterhin in der Architektenkammer bleiben oder muss ich austreten (bzw. werde ich ausgetreten) …
- … Falls ich irgendwann doch nochmal als selbstständiger Architekt tätig sein möchte, dachte ich zu bleiben. Oder wäre das hierfür gar nicht erforderlich, weil ich dann zu einem späteren Zeitpunkt ganz einfach wieder in die Kammer eintreten könnte? Die Voraussetzungen habe ich ja bereits bei meiner erstmaligen Aufnahme in die Kammer erfüllt ... …
- … Als Architekt mit einer Mitgliedschaft in der Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW) und …
- … Die Mitgliedschaft in der AKBW ist grundsätzlich an die Ausübung einer Architektentätigkeit gebunden. Wenn Sie keiner solchen Tätigkeit mehr nachgehen, kann dies …
- … Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die AKBW sind im Architektengesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. In der Regel ist ein abgeschlossenes …
- … Architekturstudium und eine anschließende praktische Tätigkeit erforderlich. Die Beitragspflicht zur AKBW …
- … Falls Sie Ihre Architektentätigkeit in Kürze wieder aufnehmen möchten, könnte eine beitragsfreie Anwartschaft in …
- … Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW)Die AKBW ist die berufsständische Vertretung der Architekten in Baden-Württemberg. Sie ist zuständig für die Wahrung der …
- … Berufsinteressen, die Qualitätssicherung und die Fortbildung ihrer Mitglieder.Verwandte Begriffe: Architektengesetz, Berufsordnung, Versorgungswerk. …
- … ArchitektengesetzDas Architektengesetz regelt die Voraussetzungen für die Ausübung des …
- … Architektenberufs und die Aufgaben der Architektenkammern.Verwandte Begriffe: Berufsrecht, Honorarordnung, Bauordnung. …
- … VersorgungswerkDas Versorgungswerk ist eine berufsständische Altersversorgungseinrichtung für Architekten und andere freie Berufe. Es bietet Leistungen zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.Verwandte Begriffe: Altersvorsorge, Rente, Berufsunfähigkeitsversicherung. …
- … BeitragspflichtDie Beitragspflicht bezeichnet die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen an die Architektenkammer und das …
- … TätigkeitEine berufsfremde Tätigkeit ist eine Tätigkeit, die nicht dem Beruf des Architekten entspricht. Dies kann beispielsweise eine Tätigkeit in einem anderen Beruf …
- … Tätigkeit als Angestellter in einem Unternehmen sein, das nicht im Bereich Architektur tätig ist.Verwandte Begriffe: Nebentätigkeit, Quereinstieg, Berufswechsel. …
- … SatzungDie Satzung ist die rechtliche Grundlage der Architektenkammer. Sie regelt die Aufgaben, die Organisation und die Mitgliedschaft der …
- … Frage: Kann ich Mitglied der AKBW bleiben, wenn ich keiner Architektentätigkeit nachgehe?Die Mitgliedschaft in der AKBW ist in der Regel …
- … an die Ausübung einer Architektentätigkeit gebunden. Wenn Sie keiner solchen Tätigkeit nachgehen, kann die Mitgliedschaft ruhen oder beendet werden. Klären Sie dies direkt mit der AKBW. …
- … Frage: Bin ich weiterhin beitragspflichtig, wenn ich keiner Architektentätigkeit nachgehe?Die Beitragspflicht zur AKBW und zum zugehörigen Versorgungswerk …
- … Beiträge zu zahlen. Dies kann in Frage kommen, wenn Sie Ihre Architektentätigkeit in Kürze wieder aufnehmen möchten. …
- … AKBW?Die genauen Regelungen zur Mitgliedschaft in der AKBW sind im Architektengesetz des jeweiligen Bundeslandes und in der Satzung der AKBW festgelegt. …
- … Wiederaufnahme der Mitgliedschaft möglich, wenn Sie die Voraussetzungen (z.B. Ausübung einer Architektentätigkeit) wieder erfüllen. Klären Sie die genauen Bedingungen mit der AKBW. …
- … Gibt es Alternativen zur Mitgliedschaft in der AKBW?Wenn Sie keiner Architektentätigkeit nachgehen, gibt es möglicherweise keine Notwendigkeit für eine Mitgliedschaft in …
- … Sie, ob eine freiwillige Mitgliedschaft oder andere Formen der Unterstützung für Architekten in Frage kommen. …
- … Ruhen der Mitgliedschaft in der ArchitektenkammerInformationen zu den Voraussetzungen und Folgen des Ruhens der Mitgliedschaft. …
- … zur Architektenkammer bei TeilzeitbeschäftigungRegelungen zur Beitragspflicht bei reduzierter Arbeitszeit. …
- … Freiwillige Mitgliedschaft in der ArchitektenkammerMöglichkeiten und Vorteile einer freiwilligen Mitgliedschaft. …
- … Anerkennung ausländischer ArchitektentitelInformationen …
- … zur Anerkennung von Architektentiteln aus dem Ausland. …
- … Berufshaftpflichtversicherung für ArchitektenBedeutung und Umfang der Berufshaftpflichtversicherung. …
- … dass Sie evtl. bei einer Festanstellung in Vollzeit wieder zurück in die Deutsche Rentenversicherung müssen. Die Rentenversicherung des Versorgungswerkes können Sie dann mit einem verminderten Beitrag als Zusatzversicherung weiter laufen lassen. Wenn Sie dort ganz aussteigen kommen Sie nie wieder rein, auch wenn Sie später wieder mal als freier Architekt arbeiten werden. …
- … die Auswirkungen auf die Rentenversicherung. Es wird empfohlen, direkt mit der Architektenkammer Kontakt aufzunehmen, um individuelle Optionen zu klären. …
- … 1775622815,/forum/architektur/11378.php,/forum/architektur/11019.php,/forum/architektur/10811.php,/forum …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Risse im Tragwerk: Ursachen, Baugrund, Statik & Gewährleistung – Was tun?
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, Mängel am Bauwerk innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen.Verwandte …
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