HOAI Honorar LP1-4: Fälligkeit nach Leistungsphase oder Baugenehmigung?
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HOAI Honorar LP1-4: Fälligkeit nach Leistungsphase oder Baugenehmigung?

Zu welchem Zeitpunkt wird das Honorar nach der HOAIAbk. für die LP1 bis 4 fällig? Jeweils nach jeder erbrachter LPAbk., oder sobald der Bau genehmigt wurde?
  • Name:
  • Martin
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    Die Fälligkeit des Honorars nach der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für die Leistungsphasen 1 bis 4 ist klar geregelt.

    Grundsatz: Gemäß HOAI wird das Honorar grundsätzlich nach Abnahme der jeweiligen Leistungsphase fällig. Das bedeutet, dass Sie als Auftraggeber nach erbrachter und abgenommener Leistung (z.B. LP1, LP2, LP3 oder LP4) zur Zahlung verpflichtet sind.

    Keine automatische Fälligkeit durch Baugenehmigung: Die Erteilung der Baugenehmigung ist kein direkter Auslöser für die Fälligkeit des Honorars für die vorherigen Leistungsphasen. Die Fälligkeit richtet sich nach der Abnahme der jeweiligen Leistung.

    👉 Handlungsempfehlung: Achten Sie auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung im Architektenvertrag und vereinbaren Sie gegebenenfalls Abschlagszahlungen nach erbrachten Teilleistungen innerhalb einer Leistungsphase, um den Zahlungsfluss transparent zu gestalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine angemessene Vergütung sicherstellen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Anrechenbare Kosten, Honorarzone
    Leistungsphasen
    Die HOAI definiert neun Leistungsphasen (LP1 bis LP9), die den gesamten Planungsprozess eines Bauprojekts von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung abbilden. Jede Leistungsphase umfasst spezifische Aufgaben und Leistungen des Architekten oder Ingenieurs.
    Verwandte Begriffe: Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass die Leistung des Architekten oder Ingenieurs vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist und das Honorar wird fällig.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Gewährleistung, Honorarfälligkeit
    Anrechenbare Kosten
    Die anrechenbaren Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architekten- oder Ingenieurhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten, können aber je nach Projekt und Vereinbarung variieren.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Honorarzone, Honorarsatz
    Prüffähige Honorarrechnung
    Eine prüffähige Honorarrechnung muss alle relevanten Informationen enthalten, um die Berechnung des Honorars nachvollziehbar zu machen. Dazu gehören unter anderem die erbrachten Leistungen, die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone und der Honorarsatz.
    Verwandte Begriffe: Honorarberechnung, HOAI, Leistungsphasen
    Abschlagszahlung
    Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung des Honorars, die während des laufenden Projekts geleistet wird. Sie wird in der Regel nach erbrachten Teilleistungen oder Baufortschritt vereinbart.
    Verwandte Begriffe: Vorauszahlung, Honorarfälligkeit, Architektenvertrag
    Architektenvertrag
    Der Architektenvertrag ist die vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Architekt und Auftraggeber. Er regelt alle wichtigen Aspekte des Projekts, einschließlich der Leistungen des Architekten, des Honorars und der Zahlungsbedingungen.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorar

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wann genau wird das Honorar für eine einzelne Leistungsphase fällig?
      Das Honorar für eine Leistungsphase wird fällig, sobald die Leistung erbracht, abgenommen und eine prüffähige Honorarrechnung gestellt wurde. Die Abnahme sollte idealerweise schriftlich erfolgen.
    2. Was passiert, wenn ich mit der Leistung einer Leistungsphase nicht zufrieden bin?
      Wenn Sie mit der Leistung nicht zufrieden sind, sollten Sie dies dem Architekten unverzüglich mitteilen und eine Nachbesserung fordern. Bis zur mängelfreien Erbringung der Leistung können Sie die Zahlung des Honorars zurückbehalten.
    3. Kann der Architekt eine Vorauszahlung verlangen?
      Vorauszahlungen sind grundsätzlich möglich, sollten aber im Architektenvertrag klar geregelt sein. Üblich sind Abschlagszahlungen nach Baufortschritt oder erbrachten Teilleistungen.
    4. Was ist eine prüffähige Honorarrechnung?
      Eine prüffähige Honorarrechnung muss alle relevanten Informationen enthalten, um die Berechnung des Honorars nachvollziehbar zu machen. Dazu gehören unter anderem die erbrachten Leistungen, die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone und der Honorarsatz.
    5. Was passiert, wenn es Streitigkeiten über die Höhe des Honorars gibt?
      Bei Streitigkeiten über die Höhe des Honorars empfiehlt es sich, zunächst das Gespräch mit dem Architekten zu suchen. Gelingt keine Einigung, kann eine Schlichtungsstelle oder im Extremfall ein Gericht angerufen werden.
    6. Welche Rolle spielt der Architektenvertrag bei der Fälligkeit des Honorars?
      Der Architektenvertrag ist die Grundlage für die Zusammenarbeit und sollte alle wichtigen Aspekte regeln, einschließlich der Fälligkeit des Honorars. Individuelle Vereinbarungen im Vertrag haben Vorrang vor den allgemeinen Regelungen der HOAI.
    7. Was sind anrechenbare Kosten im Sinne der HOAI?
      Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Architektenhonorars herangezogen werden. Sie umfassen in der Regel die Baukosten, können aber je nach Projekt und Vereinbarung variieren.
    8. Wie lange habe ich Zeit, eine Honorarrechnung zu prüfen?
      Die Prüffrist für eine Honorarrechnung sollte im Architektenvertrag vereinbart werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt eine angemessene Frist, die sich nach dem Umfang und der Komplexität der Rechnung richtet.

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  2. HOAI Honorar: Fälligkeit bei vertragsgemäßer Leistung

    Das Honorar wird fällig,
    wenn die Leistungen vertragsgemäß erbracht sind und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht wurde. Abschläge können in angemessenen zeitl. Abständen für nachgewiesene Leistungen angefodert werden
    • Name:
    • Roland
  3. Werkvertrag: HOAI Honorar erst bei Erfolg – Vereinbarung nötig!

    das muss aber vereinbart sein!
    da es sich um einen Werkvertrag nach bgb handelt, wird der Erfolg geschuldet, und dann erst das Honorar! az nur bei vertraglicher Vereinbarung! keine Rechtsberatung!
    • Name:
    • anderer roland
  4. HOAI LP1-4: Abschlagszahlungen vor Baugenehmigung fällig?

    Abschläge
    Da ich nur die LP1 bis 4 beauftragt habe bzw. beauftragen möchte, sind dort Abschlagszahlungen fällig? Ich denke diese Leistungsphasen hängen irgendwie zusammen und letztlich sehe ich eine genehmigtes Baugesuch als Grundlage für eine erbrachte Leistung. Ich denke z.B. eine erbrachte Entwurfsleistung (LP3?) ist sinnlos, wenn sie später nicht genehmigt wird.
    Wird das von den Architekten genauso gesehen?
    • Name:
    • Martin
  5. Bestätigung: Honorarfälligkeit nach Leistung gemäß HOAI

    Roland
    Sie waren gerade schneller. Ich glaube das dürfte meine Frage schon beantworten!
    • Name:
    • Martin
  6. BGB: HOAI Honorar – Verbraucherfreundlich erst nach Genehmigung!

    verbraucherfreundlich!
    das bgb ist hier sehr verbraucherfreundlich 😉
    also wenn keine az vereinbart, erst wenn Genehmigung durch!
    habe gerade selbiges prob (stehe auf archiseite!)
    [oder bist du mein bh?! ]
    • Name:
    • !?!
  7. HOAI Honorar: Fälligkeit der LP vor Baugenehmigung riskant?

    Nein!
    Mein Architekt beginnt erst mit der Planung und hat auf der Auftragsbestätigung stehen, dass jede Leistungsphase nach deren Erbringung zur Zahlung fällig wird. Das sehe ich irgendwie nicht ein, weil man letztlich erst nach der Genehmigung sagen kann, ob eine Leistung wirklich erbracht wurde. Grundsätzlich wäre mir eine rasche Zahlung egal, aber ich würde damit dem Architekt die Anreize nehmen, den Bauantrag schnell Genehmigungsfähig zu machen. Die 6 % (oder 7 %?) für die LP4 sind dabei einfach zu gering, wenn das Honorar für die anderen LPs schon überwiesen ist. Sonst müsste ich Ihm Termine setzen, was ich auch nicht unbedingt möchte, da dadurch die Planung auch nicht besser werden dürfte.
    • Name:
    • Martin
  8. HOAI Honorar: Vorentwurf honorieren – Kompromiss finden!

    nicht so verbissen!
    ich habe das schon des öfteren von der anderen Seite des Ufers erlebt, wie bh's mal so ein halbes Jahr Zeit zur Entscheidung für einen Entwurf brauchen! und dann erwartest du einfach so, dass der Architekt quasi deine kostenfreie Bank ist? jede medaille hat zwei Seiten. Wir handhaben das eh so, dass erst mal ein Vorentwurf gemacht und honoriert wird. wenn man dann miteinander kann, geht es weiter bis zu lph4 etc.
    ich weiß nicht was du beruflich machst, aber man sollte so alle 4 bis 6 Wochen mal was für seine Arbeit sehen, meine ich;-)
    sind lange Zahlungsziele wirklich motivierend?
    statt nach jeder lph wäre ein gangbarer Kompromiss doch nach jeder geradzahligen (bis zur 4), oder?
    übrigens, ein Freund aus den niederlanden hat mir kürzlich erzählt, er macht nur noch was gegen vorauskasse! du siehst, im europäischen Ausland reagiert man etwas früher auf die schlechte zahlungs  -  Moral!
  9. Bauleitung Honorar: Fälligkeit nach Handwerkerarbeiten korrekt?

    habe auch eine frag zum Thema AT mein ...
    habe auch eine frag zum Thema AT: mein Architekt (wollte nur Bauleitg. f. Rohbau u. Dach machen) behauptet, sein Honorar stünde ihm nach Abschluss der Handwerkerarbeiten zu. Er meint, für die Überprüfung der Schlussrechnung bräuchte man ihn nicht mehr, er will also 100 % Honorar haben. Ich bin damit nicht einverstanden und möchte einen Prozentsatz einbehalten, bis die Schlussrechnung geprüft wurde. Unfreundlicherweise drängt er den Bu auch noch, seine Schlussrechnung so schnell wie möglich zu stellen  -  dieser wollte sie uns erst im Dez. präsentieren. (naja, man weiß ja, wie sehr dem Architekten die Interessen des Bu am Herzen liegen).
    Maria
    • Name:
    • maria
  10. Schlussrechnung prüfen: Wer kontrolliert Architektenhonorar?

    Wer überprüft die denn sonst?
    Können Sie das etwa selbst? Kommt mal wieder auf den Vertrag an.
    • Name:
    • Martin Beisse
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    HOAI Honorar LP1-4: Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um den Fälligkeitszeitpunkt des HOAIAbk. Honorars für die Leistungsphasen 1 bis 4. Es wird erörtert, ob Abschlagszahlungen vor der Baugenehmigung fällig werden können und welche Rolle vertragliche Vereinbarungen spielen. Das BGBAbk. wird als verbraucherfreundlich in Bezug auf die Honorarfälligkeit nach Genehmigung dargestellt. Ein Kompromiss zwischen Architekt und Bauherr wird empfohlen, um eine faire Lösung zu finden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Werkvertrag: HOAI Honorar erst bei Erfolg – Vereinbarung nötig! ist eine vertragliche Vereinbarung über Abschlagszahlungen wichtig, da es sich um einen Werkvertrag handelt, bei dem der Erfolg geschuldet wird.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag HOAI Honorar: Fälligkeit bei vertragsgemäßer Leistung betont, dass das Honorar fällig wird, wenn die Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden und eine prüffähige Honorarschlussrechnung vorliegt. Abschläge können für nachgewiesene Leistungen angefordert werden.

    💰 Zusatzinfo: Im Beitrag HOAI Honorar: Vorentwurf honorieren – Kompromiss finden! wird angemerkt, dass es üblich sein kann, einen Vorentwurf zu honorieren, um dem Architekten entgegenzukommen und eine faire Basis für die weitere Zusammenarbeit zu schaffen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Fälligkeit des HOAI Honorars und mögliche Abschlagszahlungen im Vorfeld vertraglich, um Missverständnisse zu vermeiden. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag BGB: HOAI Honorar – Verbraucherfreundlich erst nach Genehmigung! bezüglich der verbraucherfreundlichen Regelungen im BGB.

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