Brennwerttherme: 2 Thermen an 1 Abgasleitung – Pfusch? Kosten für Sanierung & Haftung?
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Brennwerttherme: 2 Thermen an 1 Abgasleitung – Pfusch? Kosten für Sanierung & Haftung?

Wir bewohnen seit 1997 eine EGAbk.-Altbauwohnung in einem 5-stöckigen Mehrfamilienhaus (Erstbezug nach Sanierung) in Hamburg-Eimsbüttel. Das Haus wurde ursprünglich 1908 erbaut, in den 1990 ern saniert und in Eigentumswohnungen aufgeteilt; unsere EG-Wohnung wurde als letzte Wohnung saniert. In Zuge der Sanierung wurden für die einzelnen Wohnungen EWFE-Brennwert-Gasthermen installiert. Bisher sind wir (und unsere Nachbarn sowie auch der Schornsteinfeger) davon ausgegangen, dass jede Therme ein eigenes Abgasrohr besitzt. Die Abgasleitungen von fünf übereinander liegenden Wohnungen verlaufen in zwei Zügen eines alten Schornsteins. Auch beim zwischenzeitlichen Austausch einiger Gasthermen wurden diese vom Schornsteinfeger jeweils abgenommen. Es ist nur noch 1 alte, ursprüngliche Therme vorhanden, zuletzt wurde unsere im Nov. 2006 erneuert und abgenommen. Bei allen Abnahmen wurde die Abgasführung offensichtlich nie im Detail überprüft. Einige andere Mängel des Abgassystems sind dem Schornsteinfeger bekannt (Zuluftversorgung aus einem Kamin für alle Thermen). Diese bekannten Mängel wurden aber bisher  -  auch bei den Abnahmen der neuen Anlagen  -  immer toleriert, da ein Umbau Aufgrund der Platzverhältnisse im Schornstein angeblich schwierig bis unmöglich wäre. Es durften immer nur die EWFE-Nachfolgegeräte MAN bzw. MHG eingebaut werden. Die Erstabnahme nach der Sanierung in den 1990 ern erfolgte durch den ehemaligen Schornsteinfeger, der nicht mehr aktiv oder greifbar ist.
Im Januar 2007 kam es zu Verpuffungen im Abgassystem, wobei jedesmal ein Inspektionsdeckel unserer Abgasleitung wegflog. Nachdem an unserer Anlage kein Fehler gefunden werden konnte, wurde die Suche auf das Abgassystem ausgedehnt. Dabei stellte sich heraus, dass unsere Therme an der gleichen Leitung hängt, wie die Therme der darüber liegenden Wohnung. Diese hatte Zündprobleme und Verpuffungen, deren Druckwellen über die Leitung auch bei uns ankamen. Wie eine Inspektion der Abgasleitung mit einer Kamera zeigte, hängt die Therme I. OGAbk. über ein T-Stück an der gleichen Leitung wie unsere. Eine Überprüfung auf dem Dach erbrachte, dass in dem Schornstein nur 4 Abgasrohre für 5 Wohnungen/Gasthermen vorhanden sind. Wieso das bisher noch keinem aufgefallen ist, ist uns auch ein Rätsel.
Nach Mitteilung der jetzigen Heizungsfirma ist ein Weiterbetrieb der Anlagen so nicht zulässig. Derzeit wird geprüft, wie die Abgasanlage geändert werden kann, in Kürze findet ein Ortstermin mit dem Schornsteinfeger statt.
Die Firma, die die ursprüngliche Installation vorgenommen hat, ist bekannt und ist auch noch bei einigen Thermen im Haus als Wartungsfirma tätig. Die meisten Bewohner haben die Wartungsfirma aber mittlerweile aus anderen Gründen (zu teuer, andere Mängel) gewechselt.
Mit dem notwendigen Umbau des Abgassystems kommen auf uns sowie die Eigentümerin im I. OG einige Kosten zu, an denen wir den Verursacher, die damalige Installationsfirma, gerne beteiligen möchten. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:
1. Wo ist geregelt, dass eine Brennwertanlage eine eigene Abgasleitung haben muss?
2. Gab es diese Vorschrift auch schon in den 1990 ern (Einbau ca. 1993  -  1996)? Wenn nicht, ggf. damals geltende Regeln?
3. Hat jemand Erfahrung mit der Haftung bei solchen versteckten Mängeln?
4. Wie ist die Rolle des damaligen Schornsteinfegers zu sehen, der die Anlage ja abgenommen hat?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus
R. Braun
  • Name:
  • Roland Braun
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Kohlenmonoxid-Vergiftungsgefahr bei defekter Abgasführung. CO-Melder installieren!

    🔴 Kritisch: Verpuffungen können zu Schäden an der Therme und der Abgasanlage führen.

    🔴 Kritisch: Unzureichende Zuluft kann die Verbrennung beeinträchtigen und die Bildung von Kohlenmonoxid fördern.

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    Die Installation von zwei Brennwertthermen an einer gemeinsamen Abgasleitung ist unter bestimmten Umständen möglich, jedoch sehr komplex und fehleranfällig. Es müssen strenge technische Regeln und Normen eingehalten werden, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Abgasführung kann zu gefährlichen Kohlenmonoxid-Konzentrationen führen. Dies ist lebensbedrohlich.

    Ich empfehle, folgende Punkte zu prüfen:

    • Zulässigkeit: War die Installation der zwei Thermen an einer Abgasleitung zum Zeitpunkt der Installation (1990er) überhaupt zulässig?
    • Dimensionierung: Ist die Abgasleitung korrekt für die Abgasmenge beider Thermen dimensioniert?
    • Dichtheit: Sind alle Verbindungen dicht, insbesondere die Inspektionsöffnungen?
    • Zuluft: Ist eine ausreichende Zuluftversorgung für beide Thermen gewährleistet?
    • Abgaswerte: Werden die Abgaswerte beider Thermen regelmäßig gemessen und protokolliert?

    Die Verpuffungen und Zündprobleme deuten auf Probleme mit der Abgasführung oder der Verbrennung hin. Die Tatsache, dass die Anlage bereits bei der Erstabnahme Mängel aufwies, ist sehr bedenklich.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die gesamte Abgasanlage von einem unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Heizungs- und Lüftungstechnik überprüfen. Klären Sie die Haftungsfrage mit der Installationsfirma und dem Schornsteinfeger.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Brennwerttherme
    Eine Brennwerttherme ist ein Heizgerät, das die Wärme der Abgase nutzt, um den Wirkungsgrad zu erhöhen. Sie kondensiert den Wasserdampf in den Abgasen und gewinnt so zusätzliche Wärme. Brennwertthermen sind effizienter als herkömmliche Heizkessel.
    Verwandte Begriffe: Heizkessel, Gastherme, Abgas, Wirkungsgrad
    Abgasleitung
    Eine Abgasleitung ist ein Rohr, das die Abgase einer Feuerstätte (z.B. einer Brennwerttherme) ins Freie leitet. Sie muss hitzebeständig und dicht sein, um eine sichere Ableitung der Abgase zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Schornstein, Abgasrohr, Rauchrohr, Abgaswerte
    Schornsteinfeger
    Ein Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Instandhaltung von Schornsteinen und Abgasanlagen zuständig ist. Er führt auch die Feuerstättenschau durch und berät die Hauseigentümer in Fragen des Brandschutzes und der Energieeffizienz.
    Verwandte Begriffe: Feuerstättenschau, Kehrung, Abgaswerte, Brandschutz
    Verpuffung
    Eine Verpuffung ist eine explosionsartige Verbrennung von Gasen, die in einer Feuerstätte oder einer Abgasanlage auftreten kann. Sie wird oft durch eine unvollständige Verbrennung oder eine fehlerhafte Zündung verursacht.
    Verwandte Begriffe: Explosion, Verbrennung, Zündung, Gasgemisch
    Zuluft
    Zuluft ist die Luft, die eine Feuerstätte für die Verbrennung benötigt. Eine ausreichende Zuluftversorgung ist wichtig für eine vollständige Verbrennung und zur Vermeidung von Kohlenmonoxidbildung.
    Verwandte Begriffe: Verbrennungsluft, Frischluft, Sauerstoff, Kohlenmonoxid
    Kohlenmonoxid (CO)
    Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. Es ist giftig und kann bei hohen Konzentrationen zum Tod führen.
    Verwandte Begriffe: Unvollständige Verbrennung, Vergiftung, Abgas, CO-Melder
    Feuerungsverordnung (FeuVO)
    Die Feuerungsverordnung ist eine landesrechtliche Verordnung, die die Anforderungen an Feuerungsanlagen regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Aufstellung, den Betrieb und die Wartung von Feuerstätten sowie über die Abgasführung und die Zuluftversorgung.
    Verwandte Begriffe: Brandschutz, Feuerstätte, Abgas, Zuluft

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Dürfen zwei Brennwertthermen an eine Abgasleitung angeschlossen werden?
      Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich, jedoch müssen die Abgasleitung und die Zuluftversorgung entsprechend dimensioniert sein. Die Installation muss den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen. Eine gemeinsame Abgasleitung erfordert eine sorgfältige Planung und Ausführung, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.
    2. Wer haftet für Mängel an der Abgasanlage?
      In erster Linie haftet die Installationsfirma, die die Anlage eingebaut hat. Wenn der Schornsteinfeger die Anlage abgenommen hat, obwohl Mängel vorlagen, kann auch er in die Haftung genommen werden. Es ist wichtig, die Verantwortlichkeiten klar zu klären und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
    3. Welche Rolle spielt der Schornsteinfeger bei der Abnahme der Abgasanlage?
      Der Schornsteinfeger ist für die sicherheitstechnische Überprüfung der Abgasanlage zuständig. Er muss sicherstellen, dass die Anlage den geltenden Vorschriften entspricht und keine Gefahr für die Bewohner darstellt. Bei Mängeln darf er die Anlage nicht abnehmen.
    4. Was sind die Folgen einer fehlerhaften Abgasführung?
      Eine fehlerhafte Abgasführung kann zu einer Kohlenmonoxid-Vergiftung führen, die lebensbedrohlich ist. Außerdem kann es zu Schäden an der Therme und der Abgasanlage kommen. Eine regelmäßige Überprüfung der Abgaswerte ist daher unerlässlich.
    5. Wie oft sollte die Abgasanlage überprüft werden?
      Die Abgasanlage sollte mindestens einmal jährlich von einem Fachmann überprüft werden. Zusätzlich ist eine regelmäßige Reinigung der Abgasleitung erforderlich, um Ablagerungen zu entfernen und einen optimalen Abzug der Abgase zu gewährleisten.
    6. Was ist eine Verpuffung?
      Eine Verpuffung ist eine explosionsartige Verbrennung von Gasen, die in der Therme oder der Abgasleitung auftreten kann. Sie wird oft durch eine unvollständige Verbrennung oder eine fehlerhafte Zündung verursacht. Verpuffungen können zu Schäden an der Anlage führen und sind ein Zeichen für ein Problem.
    7. Was ist bei der Zuluftversorgung zu beachten?
      Die Therme benötigt ausreichend Zuluft für eine vollständige Verbrennung. Eine unzureichende Zuluftversorgung kann zu einer unvollständigen Verbrennung und zur Bildung von Kohlenmonoxid führen. Die Zuluftöffnungen dürfen nicht verstellt oder blockiert werden.
    8. Welche Vorschriften gelten für Abgasanlagen von Brennwertthermen?
      Für Abgasanlagen von Brennwertthermen gelten verschiedene Vorschriften, unter anderem die Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen Bundeslandes, die DINAbk. EN 13384 und die DIN 4705. Diese Vorschriften regeln unter anderem die Dimensionierung der Abgasleitung, die Zuluftversorgung und die Abgaswerte.

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    • Feuerstättenschau Mängel
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  2. TRGI: Brennwerttherme – Eigene Abgasleitung Pflicht?

    1. Wo ist geregelt, dass eine Brennwertanlage eine ...
    1. Wo ist geregelt, dass eine Brennwertanlage eine eigene Abgasleitung haben muss?
    Muss sie nicht, Regeln stehen in der TRGI
    Gehen auch mehrere an einer Abgasleitung.
    In dem Anhang schau mal auf Seite 17 dort bei B 2.
    2. Gab es diese Vorschrift auch schon in den 1990 ern (Einbau ca. 1993  -  1996)? Wenn nicht, ggf. damals geltende Regeln?
    Na klar, stand auch schon in der TRGI
    3. Hat jemand Erfahrung mit der Haftung bei solchen versteckten Mängeln?
    Der damalige Schornsteinfeger hat es so abgenommen damit bestand kein Mangel. Nun geht euch die Düse wegen der Verpuffung, kann ich gut verstehen, allerdings ist eine Verpuffung bei intakten Geräten eigentlich nicht
    möglich, ob da wohl einer selbstgeschraubt hat.
    4. Wie ist die Rolle des damaligen Schornsteinfegers zu sehen, der die Anlage ja abgenommen hat?
    Er ist für die ordnungsgemäße Montage, Einbindung in die Abgas-Wege verantwortlich. Der BSM hat das ja so abgenommen.
    Somit dürfte es kaum möglich sein die Installation. Firma da noch ins Boot zu holen. Wenn überhaupt geht das nur über Anwälte
    ob dann jemand noch an den Kosten beteiligt werden kann
    weiß Gott allein. Vor Gericht und auf hoher See.
  3. Abgasleitung: TRGI-Angaben – Mehrere Thermen möglich?

    Danke für die Antwort, dazu noch folgende Erläuterungen:
    Zu 1. :
    Die bisherigen eindeutigen Aussagen von Heizungsfirma und Schornsteinfeger sagen, dass das nicht geht. Wenn doch, wäre das für uns natürlich am besten, da dann alles so bleiben könnte, wie es ist und überhaupt keine Kosten entstehen würden. Haben Sie eine genaue Quelle zur Angabe TRGI (welche Nummer etc.)? Aus dem Bild in Ihrem Anhang geht m.E. nicht ganz eindeutig hervor, ob gemeint ist, dass mehrere Anlagen an einer Abgasleitung oder mehrere Anlagen mit jeweils eigenen Leitungen in einem Schornsteinschacht zulässig sind.
    Zu 3. :
    Hier besteht sicher noch Klärungsbedarf, ob die Anlage damals so abgenommen wurde. Sind wir dran. Das Problem der Verpuffungen ist bereits gelöst (Mängel an Anlage im I. OGAbk.), in dem Zusammenhang haben wir bzw. die beauftragte Fa. den "Fehler" in der Abgasführung bemerkt.
    • Name:
    • Roland Braun
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Brennwerttherme: 2 Thermen an 1 Abgasleitung – Pfusch?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob der Anschluss von zwei Brennwertthermen an eine gemeinsame Abgasleitung den aktuellen Vorschriften entspricht und ob dies bereits in den 1990er Jahren zulässig war. Die TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen) spielt dabei eine zentrale Rolle. Es wird geklärt, ob eine Sanierung notwendig ist und wer für eventuelle Mängel haftet.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Abgasleitung: TRGI-Angaben – Mehrere Thermen möglich? widersprechen sich die Aussagen von Heizungsfirma und Schornsteinfeger bezüglich der Zulässigkeit einer gemeinsamen Abgasleitung. Hier besteht Klärungsbedarf, um unnötige Kosten zu vermeiden.

    ✅ Zusatzinfo: Beitrag TRGI: Brennwerttherme – Eigene Abgasleitung Pflicht? verweist auf die TRGI als relevante Vorschrift, die auch die Möglichkeit mehrerer Geräte an einer Abgasleitung vorsieht. Es wird empfohlen, Seite 17, Abschnitt B 2 des Anhangs zu prüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Um Klarheit zu gewinnen, sollte die aktuelle TRGI-Norm (Technische Regeln für Gasinstallationen) konsultiert und mit den Aussagen von Heizungsfirma und Schornsteinfeger abgeglichen werden. Eine unabhängige Expertise kann helfen, die Situation korrekt einzuschätzen und die Notwendigkeit einer Sanierung zu beurteilen. Die Haftung bei Mängeln sollte im Vorfeld geklärt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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