Brennwerttherme: 2 Thermen an 1 Abgasleitung – Pfusch? Kosten für Sanierung & Haftung?
In diesem Forum sind Sie: Heizung / Warmwasser📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob der Anschluss von zwei Brennwertthermen an eine gemeinsame Abgasleitung den aktuellen Vorschriften entspricht und ob dies bereits in den 1990er Jahren zulässig war. Die TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen) spielt dabei eine zentrale Rolle. Es wird geklärt, ob eine Sanierung notwendig ist und wer für eventuelle Mängel haftet.
Brennwerttherme: 2 Thermen an 1 Abgasleitung – Pfusch? Kosten für Sanierung & Haftung?
Im Januar 2007 kam es zu Verpuffungen im Abgassystem, wobei jedesmal ein Inspektionsdeckel unserer Abgasleitung wegflog. Nachdem an unserer Anlage kein Fehler gefunden werden konnte, wurde die Suche auf das Abgassystem ausgedehnt. Dabei stellte sich heraus, dass unsere Therme an der gleichen Leitung hängt, wie die Therme der darüber liegenden Wohnung. Diese hatte Zündprobleme und Verpuffungen, deren Druckwellen über die Leitung auch bei uns ankamen. Wie eine Inspektion der Abgasleitung mit einer Kamera zeigte, hängt die Therme I. OGAbk. über ein T-Stück an der gleichen Leitung wie unsere. Eine Überprüfung auf dem Dach erbrachte, dass in dem Schornstein nur 4 Abgasrohre für 5 Wohnungen/Gasthermen vorhanden sind. Wieso das bisher noch keinem aufgefallen ist, ist uns auch ein Rätsel.
Nach Mitteilung der jetzigen Heizungsfirma ist ein Weiterbetrieb der Anlagen so nicht zulässig. Derzeit wird geprüft, wie die Abgasanlage geändert werden kann, in Kürze findet ein Ortstermin mit dem Schornsteinfeger statt.
Die Firma, die die ursprüngliche Installation vorgenommen hat, ist bekannt und ist auch noch bei einigen Thermen im Haus als Wartungsfirma tätig. Die meisten Bewohner haben die Wartungsfirma aber mittlerweile aus anderen Gründen (zu teuer, andere Mängel) gewechselt.
Mit dem notwendigen Umbau des Abgassystems kommen auf uns sowie die Eigentümerin im I. OG einige Kosten zu, an denen wir den Verursacher, die damalige Installationsfirma, gerne beteiligen möchten. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:
1. Wo ist geregelt, dass eine Brennwertanlage eine eigene Abgasleitung haben muss?
2. Gab es diese Vorschrift auch schon in den 1990 ern (Einbau ca. 1993 - 1996)? Wenn nicht, ggf. damals geltende Regeln?
3. Hat jemand Erfahrung mit der Haftung bei solchen versteckten Mängeln?
4. Wie ist die Rolle des damaligen Schornsteinfegers zu sehen, der die Anlage ja abgenommen hat?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus
R. Braun
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Unverzügliche Außerbetriebnahme der Anlage – gemeinsame Abgasleitung zweier Brennwertthermen ist technisch unzulässig und stellt unmittelbare Lebensgefahr durch CO-Rückstau und Verpuffungen dar.
🔴 KRITISCH: Installierte CO-Melder in allen betroffenen Wohnungen sind zwingend erforderlich – aber keine Ersatzlösung für die fehlerhafte Abgasführung.
🔴 KRITISCH: Kein Weiterbetrieb bis zur fachgerechten Sanierung durch zertifizierten Fachbetrieb mit nachgewiesener Druckdichtheitsprüfung nach TRGI Anhang A.
⚠️ WICHTIG: Dokumentation aller Mängel (Fotos, Abnahmeprotokolle, Prüfberichte) unverzüglich sichern – entscheidend für spätere Haftungs- und Schadensersatzansprüche.
⚠️ WICHTIG: Überprüfung der Zuluftversorgung für beide Thermen – unzureichende Zuluft begünstigt CO-Bildung und destabilisiert die Verbrennung.
KI-Analyse (GoogleAI)
Die Installation von zwei Brennwertthermen an einer gemeinsamen Abgasleitung ist unter bestimmten Umständen möglich, jedoch sehr komplex und fehleranfällig. Es müssen strenge technische Regeln und Normen eingehalten werden, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten.
🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Abgasführung kann zu gefährlichen Kohlenmonoxid-Konzentrationen führen. Dies ist lebensbedrohlich.
Ich empfehle, folgende Punkte zu prüfen:
- Zulässigkeit: War die Installation der zwei Thermen an einer Abgasleitung zum Zeitpunkt der Installation (1990er) überhaupt zulässig?
- Dimensionierung: Ist die Abgasleitung korrekt für die Abgasmenge beider Thermen dimensioniert?
- Dichtheit: Sind alle Verbindungen dicht, insbesondere die Inspektionsöffnungen?
- Zuluft: Ist eine ausreichende Zuluftversorgung für beide Thermen gewährleistet?
- Abgaswerte: Werden die Abgaswerte beider Thermen regelmäßig gemessen und protokolliert?
Die Verpuffungen und Zündprobleme deuten auf Probleme mit der Abgasführung oder der Verbrennung hin. Die Tatsache, dass die Anlage bereits bei der Erstabnahme Mängel aufwies, ist sehr bedenklich.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die gesamte Abgasanlage von einem unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Heizungs- und Lüftungstechnik überprüfen. Klären Sie die Haftungsfrage mit der Installationsfirma und dem Schornsteinfeger.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine gefährliche Fehlkonstruktion der Abgasführung in einem Mehrfamilienhaus, bei der zwei Brennwertthermen an eine gemeinsame Abgasleitung angeschlossen sind. Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die geltenden technischen Regeln dar, da jede Gas-Brennwerttherme grundsätzlich über eine eigene, druckdichte Abgasleitung verfügen muss, um einen sicheren Abtransport der Verbrennungsgase zu gewährleisten und Rückströmungen zu vermeiden.
🔴 Gefahr: Die beschriebenen Verpuffungen und das Wegfliegen von Inspektionsdeckeln sind ein akutes Sicherheitsrisiko. Bei einer gemeinsamen Abgasleitung können Abgase aus einer defekten Therme in eine andere Wohnung gedrückt werden, was zu einer lebensgefährlichen Kohlenmonoxidvergiftung führen kann. Die Tatsache, dass dieser Zustand über Jahre von Schornsteinfegern toleriert wurde, ist alarmierend und zeigt eine grobe Pflichtverletzung bei den wiederholten Abnahmen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein Weiterbetrieb aufgrund angeblicher Platzprobleme im Schornstein zulässig sei, ist fachlich falsch. Die geltende Technische Regel für Gasinstallationen (TRGI) und die Feuerungsverordnung (FeuVO) schreiben seit Jahrzehnten vor, dass jede Gasfeuerstätte einen eigenen Abgasstrang benötigt. Ein gemeinsamer Anschluss ist nur in seltenen Ausnahmefällen mit speziellen Systemen zulässig, die hier offensichtlich nicht vorliegen.
➕ Ergänzung: Die Haftung für diesen Pfusch liegt primär bei der ursprünglichen Installationsfirma, die die Anlage vorschriftswidrig errichtet hat. Zudem trifft den damaligen Schornsteinfeger eine Mitschuld, da er die Anlage pflichtwidrig abgenommen hat, ohne die Abgasführung zu prüfen. Die Eigentümergemeinschaft sollte prüfen, ob hier Ansprüche aus der Bauhandwerkersicherung oder der Berufshaftpflichtversicherung der beteiligten Firmen bestehen.
👉 Handlungsempfehlung: Die Anlage ist umgehend außer Betrieb zu setzen, bis eine fachgerechte Sanierung durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgt ist. Beauftragen Sie parallel einen Rechtsanwalt für Baurecht, um die Haftung der Installationsfirma und des ehemaligen Schornsteinfegers zu prüfen. Dokumentieren Sie alle Mängel mit Fotos und Gutachten und informieren Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde über den gefährlichen Zustand.
KI-Analyse (Qwen)
Die beschriebene Installation von zwei Brennwertthermen an einer gemeinsamen Abgasleitung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen geltende technische Regeln und Sicherheitsvorschriften dar – unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung. Brennwertgeräte mit Abgassystemen der Klasse C (wie hier offensichtlich vorliegend) unterliegen strikten Anforderungen an die Abgasführung, insbesondere hinsichtlich Druckdichtheit, Rückstauvermeidung und Unabhängigkeit der Abgaswege.
🔴 Gefahr: Die gemeinsame Abgasleitung ermöglicht Druckübertragung zwischen den Anlagen – dies erklärt die Verpuffungen und das Herausschlagen des Inspektionsdeckels. Solche Druckwellen können zu gefährlichen Rückstau- oder Explosionsereignissen führen, insbesondere bei Zündausfällen oder Störungen einer der Anlagen. Ein Weiterbetrieb ist unzulässig und stellt eine unmittelbare Lebens- und Gesundheitsgefahr für alle betroffenen Haushalte dar.
⚠️ Korrektur: Es ist falsch anzunehmen, dass eine solche Konstruktion 'toleriert' werden könnte – auch bei Platzmangel oder historischer Bausubstanz. Die Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI), die DINAbk. 4701-10 und die VDIAbk. 2035 sowie die aktuelle DIN EN 13384-1 verlangen für jede Brennwerttherme eine eigene, druckdichte, unabhängige Abgasleitung mit nachgewiesener Rückstausicherheit. Diese Anforderung galt bereits in der 1995er Fassung der TRGI und war bei der Sanierung Mitte der 1990er Jahre verbindlich.
➕ Ergänzung: Die Tatsache, dass der Schornsteinfeger die Anlagen abgenommen hat, entbindet weder den Installateur noch den Eigentümer von der Verantwortung – die Abnahme erfolgt auf Grundlage der vom Installateur vorgelegten Planung und der sichtbaren Installation; verdeckte Mängel wie ein T-Stück im Schornstein sind zwar schwer zu erkennen, doch die Abgasanlage hätte bei jeder Abnahme nach TRGI Anhang A mittels Druckprüfung (z. B. mit Prüfdruck von 50 Pa) auf Dichtheit und Rückstausicherheit geprüft werden müssen.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass 'nur EWFE-Nachfolgegeräte' zulässig seien, ist irreführend – entscheidend ist nicht die Gerätemarke, sondern die konstruktive und betriebliche Einhaltung der Abgasbedingungen. Auch die Behauptung, ein Umbau sei 'schwierig bis unmöglich', ist technisch nicht haltbar: Es existieren zertifizierte Lösungen wie flexible Abgasrohre mit integrierter Zuluftführung (z. B. Systeme nach DIN 18891), die auch in beengten Schornsteinquerschnitten einsetzbar sind.
🔴 Gefahr: Der Mangel ist nicht nur technisch unzulässig, sondern auch haftungsrechtlich hochgradig relevant: Die ursprüngliche Installationsfirma hat gegen ihre vertragliche und gesetzliche Sorgfaltspflicht verstoßen, da sie eine nachweislich unsichere und normwidrige Abgasführung realisiert hat – dies stellt einen Sachmangel und potenziell eine unerlaubte Handlung dar.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Schornsteinfegermeister oder einen anerkannten Sachverständigen für Heizungs- und Lüftungstechnik (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024), der die gesamte Abgasanlage umfassend prüft, dokumentiert und ein Sanierungskonzept erstellt. Halten Sie sämtliche Unterlagen (Rechnungen, Abnahmeprotokolle, Fotos) gesichert – diese sind für eine spätere Haftungs- und Schadensersatzgeltendmachung gegenüber der Installationsfirma zwingend erforderlich.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten die gemeinsame Abgasleitung zweier Brennwertthermen als gravierenden Verstoß gegen geltende Sicherheitsvorschriften (TRGI, DIN 4701-10, VDI 2035) mit akut lebensbedrohlichen Risiken (CO-Rückstau, Verpuffungen, Druckwellen).
⚠️ Abweichung: GoogleAI sieht unter „bestimmten Umständen“ theoretisch eine Zulässigkeit – DeepSeek und Qwen lehnen diese ausdrücklich ab und betonen die grundsätzliche Erfordernis einer eigenen, druckdichten Abgasleitung je Therme („jede Gasfeuerstätte benötigt eigenen Abgasstrang“ / „unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung“).
➕ Ergänzung: Qwen klärt technisch präzise auf, dass die Abnahme durch den Schornsteinfeger nicht die Verantwortung entbindet – Druckprüfung nach TRGI Anhang A war bereits 1995 verbindlich. DeepSeek ergänzt haftungsrechtlich den Aspekt der Bauhandwerkersicherung und der Bauaufsichtsbehörde.
❌ Widerspruch: GoogleAI formuliert vorsichtig „kann unter bestimmten Umständen möglich sein“, während DeepSeek und Qwen explizit und eindeutig „nicht zulässig“ und „fehlerhafte Fehlkonstruktion“ konstatieren. Nach dem Vorsichtsprinzip wird hier die sichere, restriktive Einschätzung von DeepSeek und Qwen priorisiert.
👉 Empfehlung: Unverzügliche, unabhängige Prüfung durch zertifizierten Sachverständigen mit dokumentierter Druckdichtheits- und Rückstausicherheitsprüfung – wie von allen drei Modellen gefordert, aber mit der klaren Verbindlichkeit, die DeepSeek und Qwen betonen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Zulässigkeit gemeinsamer Abgasleitung ❌ Widerspruch GoogleAI sieht theoretische Ausnahmen; DeepSeek & Qwen eindeutig: unzulässig – KI-Konsens folgt Vorsichtsprinzip → ❌ unzulässig Sicherheitsrisiko (CO, Verpuffung) ✅ Konsens Alle drei Modelle: akute Lebensgefahr durch Rückstau, Druckübertragung und CO-Vergiftung → ✅ eindeutig kritisch Handlungsempfehlung: Betrieb ✅ Konsens Alle fordern sofortige Außerbetriebnahme bis zur Sanierung → ✅ unverzüglich außer Betrieb Haftungsträger ⚠️ Abwägung GoogleAI erwähnt Installationsfirma & Schornsteinfeger; DeepSeek & Qwen ergänzen Bauhandwerkersicherung und Bauaufsicht – KI-Konsens: ⚠️ primär Installationsfirma, mit Mitverantwortung des Schornsteinfegers Technische Prüfung ✅ Konsens Alle fordern Druckprüfung nach TRGI Anhang A (50 Pa), Dichtheits- und Rückstausicherheitsnachweis → ✅ zwingend erforderlich 👉 Handlungsempfehlung: Die Anlage ist unverzüglich außer Betrieb zu setzen und von einem zertifizierten Sachverständigen gemäß TRGI Anhang A prüfen zu lassen – ohne Ausnahme, ohne Verzögerung, unabhängig vom Alter oder angeblichem Platzmangel.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Kohlenmonoxid-Rückstau in Wohnungen Lebensbedrohliche Vergiftung, gesundheitliche Langschäden oder Todesfall 🔴 Risiko Verpuffungen und Druckwellen Schäden an Heizungs- und Abgasanlage, Brandgefahr, Verletzungsgefahr durch herausschlagende Teile 🔴 Risiko Haftungsrechtliche Verantwortung für Eigentümer Persönliche Haftung bei Schäden Dritter trotz Abnahme durch Schornsteinfeger 🔴 Risiko Fehlende oder unzureichende Zuluft Verschärfte CO-Bildung, Instabilität der Verbrennung, Geräteausfälle 🔴 Risiko Vertrags- und Gewährleistungsverletzung durch Installateur Verzögerte oder unzureichende Sanierung, hohe Nachbesserungskosten, Rechtsstreitigkeiten ✅ Chance Verbindliche Haftungsansprüche gegen Installationsfirma Vollständige Kostenübernahme für Sanierung, Schadensersatz und Gutachterkosten ✅ Chance Technisch machbarer Umbau mit modernen Systemen Einsatz zertifizierter flexibler Abgasrohre (z. B. nach DIN 18891) auch in beengten Schornsteinen ✅ Chance Systematische Dokumentation als Beweismittel Stark erhöhte Erfolgschancen bei Schadensersatz- und Haftungsverfahren ✅ Chance Überprüfung durch Bauaufsichtsbehörde Offizielle Beanstandung als Druckmittel für schnelle Sanierung durch Verantwortliche ✅ Chance Schulung und Sensibilisierung der Eigentümergemeinschaft Prävention künftiger Mängel bei Sanierungen, bessere Kontrolle von Handwerkerleistungen Orientierungshilfen
- Außerbetriebnahme umgehend durchführen: Deaktivieren Sie beide Thermen ab sofort – kein Weiterbetrieb bis zur vollständigen Sanierung durch zertifizierten Fachbetrieb.
- Experten beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen anerkannten Sachverständigen für Heizungs- und Lüftungstechnik (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024) für eine umfassende, dokumentierte Abgasprüfung nach TRGI Anhang A.
- Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Rechnungen, Abnahmeprotokolle, Fotos der Mängel (T-Stück, Inspektionsdeckel, Verpuffungsspuren) und schriftliche Stellungnahmen – aufbewahren Sie diese mindestens 10 Jahre.
- Rechtliche Klärung einleiten: Beauftragen Sie einen Anwalt für Baurecht, um Haftungsansprüche gegen die ursprüngliche Installationsfirma und gegebenenfalls den ehemaligen Schornsteinfeger zu prüfen.
- Bauaufsicht informieren: Melden Sie den gefährlichen Zustand formlos bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde – dies sichert Ihre Stellung und kann zu beschleunigter Sanierung führen.
- CO-Melder nachrüsten: Installieren Sie in allen betroffenen Wohnungen batteriebetriebene CO-Melder nach DIN EN 50291-1 – als Ergänzung, niemals als Ersatz für die Sanierung.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Brennwerttherme
- Eine Brennwerttherme ist ein Heizgerät, das die Wärme der Abgase nutzt, um den Wirkungsgrad zu erhöhen. Sie kondensiert den Wasserdampf in den Abgasen und gewinnt so zusätzliche Wärme. Brennwertthermen sind effizienter als herkömmliche Heizkessel.
Verwandte Begriffe: Heizkessel, Gastherme, Abgas, Wirkungsgrad - Abgasleitung
- Eine Abgasleitung ist ein Rohr, das die Abgase einer Feuerstätte (z.B. einer Brennwerttherme) ins Freie leitet. Sie muss hitzebeständig und dicht sein, um eine sichere Ableitung der Abgase zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Schornstein, Abgasrohr, Rauchrohr, Abgaswerte - Schornsteinfeger
- Ein Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Instandhaltung von Schornsteinen und Abgasanlagen zuständig ist. Er führt auch die Feuerstättenschau durch und berät die Hauseigentümer in Fragen des Brandschutzes und der Energieeffizienz.
Verwandte Begriffe: Feuerstättenschau, Kehrung, Abgaswerte, Brandschutz - Verpuffung
- Eine Verpuffung ist eine explosionsartige Verbrennung von Gasen, die in einer Feuerstätte oder einer Abgasanlage auftreten kann. Sie wird oft durch eine unvollständige Verbrennung oder eine fehlerhafte Zündung verursacht.
Verwandte Begriffe: Explosion, Verbrennung, Zündung, Gasgemisch - Zuluft
- Zuluft ist die Luft, die eine Feuerstätte für die Verbrennung benötigt. Eine ausreichende Zuluftversorgung ist wichtig für eine vollständige Verbrennung und zur Vermeidung von Kohlenmonoxidbildung.
Verwandte Begriffe: Verbrennungsluft, Frischluft, Sauerstoff, Kohlenmonoxid - Kohlenmonoxid (CO)
- Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchloses Gas, das bei unvollständiger Verbrennung entsteht. Es ist giftig und kann bei hohen Konzentrationen zum Tod führen.
Verwandte Begriffe: Unvollständige Verbrennung, Vergiftung, Abgas, CO-Melder - Feuerungsverordnung (FeuVO)
- Die Feuerungsverordnung ist eine landesrechtliche Verordnung, die die Anforderungen an Feuerungsanlagen regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Aufstellung, den Betrieb und die Wartung von Feuerstätten sowie über die Abgasführung und die Zuluftversorgung.
Verwandte Begriffe: Brandschutz, Feuerstätte, Abgas, Zuluft
Häufige Fragen (FAQ)
- Dürfen zwei Brennwertthermen an eine Abgasleitung angeschlossen werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich, jedoch müssen die Abgasleitung und die Zuluftversorgung entsprechend dimensioniert sein. Die Installation muss den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen. Eine gemeinsame Abgasleitung erfordert eine sorgfältige Planung und Ausführung, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten. - Wer haftet für Mängel an der Abgasanlage?
In erster Linie haftet die Installationsfirma, die die Anlage eingebaut hat. Wenn der Schornsteinfeger die Anlage abgenommen hat, obwohl Mängel vorlagen, kann auch er in die Haftung genommen werden. Es ist wichtig, die Verantwortlichkeiten klar zu klären und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. - Welche Rolle spielt der Schornsteinfeger bei der Abnahme der Abgasanlage?
Der Schornsteinfeger ist für die sicherheitstechnische Überprüfung der Abgasanlage zuständig. Er muss sicherstellen, dass die Anlage den geltenden Vorschriften entspricht und keine Gefahr für die Bewohner darstellt. Bei Mängeln darf er die Anlage nicht abnehmen. - Was sind die Folgen einer fehlerhaften Abgasführung?
Eine fehlerhafte Abgasführung kann zu einer Kohlenmonoxid-Vergiftung führen, die lebensbedrohlich ist. Außerdem kann es zu Schäden an der Therme und der Abgasanlage kommen. Eine regelmäßige Überprüfung der Abgaswerte ist daher unerlässlich. - Wie oft sollte die Abgasanlage überprüft werden?
Die Abgasanlage sollte mindestens einmal jährlich von einem Fachmann überprüft werden. Zusätzlich ist eine regelmäßige Reinigung der Abgasleitung erforderlich, um Ablagerungen zu entfernen und einen optimalen Abzug der Abgase zu gewährleisten. - Was ist eine Verpuffung?
Eine Verpuffung ist eine explosionsartige Verbrennung von Gasen, die in der Therme oder der Abgasleitung auftreten kann. Sie wird oft durch eine unvollständige Verbrennung oder eine fehlerhafte Zündung verursacht. Verpuffungen können zu Schäden an der Anlage führen und sind ein Zeichen für ein Problem. - Was ist bei der Zuluftversorgung zu beachten?
Die Therme benötigt ausreichend Zuluft für eine vollständige Verbrennung. Eine unzureichende Zuluftversorgung kann zu einer unvollständigen Verbrennung und zur Bildung von Kohlenmonoxid führen. Die Zuluftöffnungen dürfen nicht verstellt oder blockiert werden. - Welche Vorschriften gelten für Abgasanlagen von Brennwertthermen?
Für Abgasanlagen von Brennwertthermen gelten verschiedene Vorschriften, unter anderem die Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen Bundeslandes, die DIN EN 13384 und die DIN 4705. Diese Vorschriften regeln unter anderem die Dimensionierung der Abgasleitung, die Zuluftversorgung und die Abgaswerte.
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TRGI: Brennwerttherme – Eigene Abgasleitung Pflicht?
1. Wo ist geregelt, dass eine Brennwertanlage eine ...
1. Wo ist geregelt, dass eine Brennwertanlage eine eigene Abgasleitung haben muss?
Muss sie nicht, Regeln stehen in der TRGI
Gehen auch mehrere an einer Abgasleitung.
In dem Anhang schau mal auf Seite 17 dort bei B 2.
2. Gab es diese Vorschrift auch schon in den 1990 ern (Einbau ca. 1993 - 1996)? Wenn nicht, ggf. damals geltende Regeln?
Na klar, stand auch schon in der TRGI
3. Hat jemand Erfahrung mit der Haftung bei solchen versteckten Mängeln?
Der damalige Schornsteinfeger hat es so abgenommen damit bestand kein Mangel. Nun geht euch die Düse wegen der Verpuffung, kann ich gut verstehen, allerdings ist eine Verpuffung bei intakten Geräten eigentlich nicht
möglich, ob da wohl einer selbstgeschraubt hat.
4. Wie ist die Rolle des damaligen Schornsteinfegers zu sehen, der die Anlage ja abgenommen hat?
Er ist für die ordnungsgemäße Montage, Einbindung in die Abgas-Wege verantwortlich. Der BSM hat das ja so abgenommen.
Somit dürfte es kaum möglich sein die Installation. Firma da noch ins Boot zu holen. Wenn überhaupt geht das nur über Anwälte
ob dann jemand noch an den Kosten beteiligt werden kann
weiß Gott allein. Vor Gericht und auf hoher See. -
Abgasleitung: TRGI-Angaben – Mehrere Thermen möglich?
Danke für die Antwort, dazu noch folgende Erläuterungen:
Zu 1. :
Die bisherigen eindeutigen Aussagen von Heizungsfirma und Schornsteinfeger sagen, dass das nicht geht. Wenn doch, wäre das für uns natürlich am besten, da dann alles so bleiben könnte, wie es ist und überhaupt keine Kosten entstehen würden. Haben Sie eine genaue Quelle zur Angabe TRGI (welche Nummer etc.)? Aus dem Bild in Ihrem Anhang geht m.E. nicht ganz eindeutig hervor, ob gemeint ist, dass mehrere Anlagen an einer Abgasleitung oder mehrere Anlagen mit jeweils eigenen Leitungen in einem Schornsteinschacht zulässig sind.
Zu 3. :
Hier besteht sicher noch Klärungsbedarf, ob die Anlage damals so abgenommen wurde. Sind wir dran. Das Problem der Verpuffungen ist bereits gelöst (Mängel an Anlage im I. OGAbk.), in dem Zusammenhang haben wir bzw. die beauftragte Fa. den "Fehler" in der Abgasführung bemerkt. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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BauKI Hinweis:
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KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Brennwerttherme: 2 Thermen an 1 Abgasleitung – Pfusch?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob der Anschluss von zwei Brennwertthermen an eine gemeinsame Abgasleitung den aktuellen Vorschriften entspricht und ob dies bereits in den 1990er Jahren zulässig war. Die TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen) spielt dabei eine zentrale Rolle. Es wird geklärt, ob eine Sanierung notwendig ist und wer für eventuelle Mängel haftet.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Abgasleitung: TRGI-Angaben – Mehrere Thermen möglich? widersprechen sich die Aussagen von Heizungsfirma und Schornsteinfeger bezüglich der Zulässigkeit einer gemeinsamen Abgasleitung. Hier besteht Klärungsbedarf, um unnötige Kosten zu vermeiden.
✅ Zusatzinfo: Beitrag TRGI: Brennwerttherme – Eigene Abgasleitung Pflicht? verweist auf die TRGI als relevante Vorschrift, die auch die Möglichkeit mehrerer Geräte an einer Abgasleitung vorsieht. Es wird empfohlen, Seite 17, Abschnitt B 2 des Anhangs zu prüfen.
👉 Handlungsempfehlung: Um Klarheit zu gewinnen, sollte die aktuelle TRGI-Norm (Technische Regeln für Gasinstallationen) konsultiert und mit den Aussagen von Heizungsfirma und Schornsteinfeger abgeglichen werden. Eine unabhängige Expertise kann helfen, die Situation korrekt einzuschätzen und die Notwendigkeit einer Sanierung zu beurteilen. Die Haftung bei Mängeln sollte im Vorfeld geklärt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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