Abschlussrechnung Rohbau überhöht: Was tun bei Abweichungen von Ausschreibung & Abschlagsrechnungen?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Abschlussrechnung Rohbau überhöht: Was tun bei Abweichungen von Ausschreibung & Abschlagsrechnungen?
Konkret:
Unser Architekt hat eine Ausschreibung durchgeführt und uns drei Angebote detailliert gegenübergestellt, von denen wir eine Firma ausgewählt haben, mit der der Architekt bereits mehrfach zusammengearbeitet hat.
Wir haben in der Bauphase drei Abschlagsrechnungen für den Rohbau erhalten und jeweils sofort ohne Beanstandungen bezahlt. Die dritte Abschlagsrechnung wurde nach dem Abschluss der eigentlichen Rohbaumaßnahmen gestellt, wir gingen daher davon aus, dass die einzelnen Positionen den endgültigen Werten entsprechen sollten. Die Rechnungen wurden jeweils vom Architekten geprüft und abgezeichnet.
Die Abschlagsrechnungen enthielten detailliert alle Positionen der Ausschreibung mit exakt den gleichen, prognostizierten Werten. Für Tätigkeiten die nicht ausgeschrieben waren, z.B. Abriss und Entsorgen einer kleinen Betonmauer, kamen mehrere Zusatzpositionen mit einem Gesamtwert von ca. 1.200 € hinzu.
Da einige weitere Ausschreibungen anscheinend unvollständig waren und wir erhöhte Kosten auf uns zukommen sahen, gab es mit dem Architekten vor einigen Monaten ein Klärungsgespräch, in dem wir konkret gefragt haben, an welchen Stellen ihm weitere Zusatzkosten bekannt seien. Er hat uns lediglich auf erhöhten Aufwand beim Trockenbau hingewiesen und nochmals betont, dass wir ja gerade im Rohbau sogar unter seiner allerersten Grobkalulation lägen, wir also insgesamt doch im finanziellen Rahmen lägen.
Die Abschlussrechnung für die Rohbauarbeiten listet jetzt an vielen Stellen von der Ausschreibung abweichende Maßangaben auf, der Endpreis liegt ca. 10.000 € über der ausgeschriebenen Summe!
Die Preise pro Maßeinheit (z.B. für Ausheben und Abfahren der Baugrube) sind noch die gleichen wie auf der Ausschreibung, die Maßangaben sind aber jetzt deutlich höher. Die Abschlussrechnung wurde ebenfalls vom Architekten geprüft.
Kann es angehen, dass auf den Abschlagsrechnungen die ausgeschriebenen Werte in Rechnung gestellt und vom Architekten einzeln als korrekt abgezeichnet werden und später die gleichen Positionen deutlich höher in Rechnung gestellt werden? Wozu dann überhaupt eine detaillierte Abschlagsrechnung, dann hätte auch ein pauschaler Abschlag gereicht.
Haben wir Möglichkeiten, mit Hinweis darauf, dass die Positionen in den Abschlagsrechnungen bereits geprüft wurden, die erhöhten Positionen wieder auf die bereits bezahlten Werte zu kürzen? Oder kann der Architekt in die Pflicht genommen werden, da er
seiner Prüfungspflicht anscheinend nicht nachgekommen ist?
Vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Tipps, wie wir in dieser Situation vorgehen sollten
Christoph Arentz
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🔴 Kritisch: Bei Unklarheiten oder dem Verdacht auf unberechtigte Forderungen sollten Sie umgehend rechtlichen Rat einholen.
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Wenn Ihre Abschlussrechnung für den Rohbau deutlich höher ausfällt als in der Ausschreibung kalkuliert und Positionen gegenüber den Abschlagsrechnungen geändert wurden, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Rechnung prüfen: Vergleichen Sie die Abschlussrechnung detailliert mit der Ausschreibung, den Abschlagsrechnungen und den tatsächlich erbrachten Leistungen. Achten Sie auf Abweichungen in den Mengenansätzen und den Preisen.
- Klärungsgespräch suchen: Nehmen Sie Kontakt zum Architekten und der Baufirma auf, um die Abweichungen zu besprechen. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten und eine Begründung für die Änderungen.
- Prüfungspflicht Architekt: Der Architekt hat eine Prüfungspflicht der Rechnungen. Er muss sicherstellen, dass die Rechnungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.
- Zusatzkosten: Klären Sie, ob die Zusatzkosten durch unvorhergesehene Umstände entstanden sind oder ob sie bereits in der Ausschreibung hätten berücksichtigt werden müssen.
🔴 Gefahr: Eine unberechtigte oder überhöhte Abschlussrechnung kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Abschlussrechnung von einem Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen. So können Sie Ihre Rechte wahren und unberechtigte Forderungen abwehren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Abschlagsrechnung
- Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung für bereits erbrachte Leistungen während eines Bauprojekts. Sie dient dazu, dem Auftragnehmer (z.B. Baufirma) laufende Einnahmen zu ermöglichen. Die Summe aller Abschlagsrechnungen wird später mit der Abschlussrechnung verrechnet. Verwandte Begriffe: Teilrechnung, Vorauszahlung, Akontozahlung.
- Ausschreibung
- Eine Ausschreibung ist die öffentliche oder beschränkte Aufforderung an Unternehmen, Angebote für eine bestimmte Leistung (z.B. Bauarbeiten) abzugeben. Ziel ist es, durch den Vergleich der Angebote den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln. Verwandte Begriffe: Submission, Angebotseinholung, Leistungsverzeichnis.
- Abschlussrechnung
- Die Abschlussrechnung ist die finale Abrechnung aller erbrachten Leistungen eines Bauprojekts. Sie stellt die Differenz zwischen den bereits geleisteten Abschlagszahlungen und dem Gesamtbetrag der erbrachten Leistungen dar. Verwandte Begriffe: Endabrechnung, Schlussrechnung, Gesamtabrechnung.
- Architekt
- Ein Architekt ist ein Planer und Gestalter von Bauwerken. Er ist verantwortlich für die Planung, Gestaltung und Überwachung der Bauausführung. Er vertritt die Interessen des Bauherrn und sorgt für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften. Verwandte Begriffe: Bauplaner, Bauleiter, Tragwerksplaner.
- Rohbau
- Der Rohbau ist die Phase eines Bauprojekts, in der die tragende Struktur des Gebäudes errichtet wird. Dazu gehören Fundamente, Mauern, Decken und das Dach. Der Rohbau bildet die Grundlage für den weiteren Ausbau des Gebäudes. Verwandte Begriffe: Tragwerk, Bauskelett, Gebäudehülle.
- Positionen
- Positionen in einer Rechnung oder einem Leistungsverzeichnis sind einzelne, genau definierte Leistungen oder Materialien, die mit einer Mengenangabe und einem Preis versehen sind. Sie ermöglichen eine detaillierte und transparente Abrechnung der erbrachten Leistungen. Verwandte Begriffe: Leistungspositionen, Einzelpositionen, Artikel.
- Zusatzkosten
- Zusatzkosten sind Kosten, die zusätzlich zu den ursprünglich vereinbarten Kosten eines Bauprojekts entstehen. Sie können durch unvorhergesehene Umstände, Änderungen der Planung oder zusätzliche Leistungen verursacht werden. Zusatzkosten müssen gesondert vereinbart und abgerechnet werden. Verwandte Begriffe: Nachtragskosten, Mehrkosten, Sonderkosten.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Abschlussrechnung im Bauwesen?
Die Abschlussrechnung ist die finale Abrechnung aller erbrachten Leistungen eines Bauprojekts. Sie fasst alle Abschlagszahlungen zusammen und stellt den endgültigen Rechnungsbetrag dar. Sie muss alle Positionen der Ausschreibung und eventuelle Nachträge berücksichtigen. - Was tun, wenn die Abschlussrechnung höher ist als die Summe der Abschlagsrechnungen?
Prüfen Sie die Abschlussrechnung sorgfältig auf Fehler und Abweichungen von der Ausschreibung. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten an und suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten und der Baufirma. Bei Unklarheiten sollten Sie einen Bausachverständigen oder Anwalt hinzuziehen. - Welche Pflichten hat der Architekt bei der Rechnungsprüfung?
Der Architekt ist verpflichtet, die Rechnungen der Baufirma auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen. Er muss sicherstellen, dass die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden und die Preise angemessen sind. - Was sind Zusatzkosten und wie werden sie abgerechnet?
Zusatzkosten entstehen durch Leistungen, die nicht in der ursprünglichen Ausschreibung enthalten waren. Sie müssen gesondert vereinbart und abgerechnet werden. Die Abrechnung sollte transparent und nachvollziehbar sein. - Kann ich die Zahlung der Abschlussrechnung verweigern, wenn sie fehlerhaft ist?
Sie können die Zahlung der Abschlussrechnung verweigern, wenn sie nachweislich fehlerhaft ist. Sie sollten die Fehler schriftlich beanstanden und eine korrigierte Rechnung anfordern. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. - Was ist eine Ausschreibung im Bauwesen?
Eine Ausschreibung ist die Aufforderung an mehrere Bauunternehmen, Angebote für ein Bauprojekt abzugeben. Sie dient dazu, die Preise zu vergleichen und das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Die Ausschreibung sollte detaillierte Leistungsbeschreibungen und Mengenangaben enthalten. - Was ist eine Abschlagsrechnung?
Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung für bereits erbrachte Leistungen während eines Bauprojekts. Sie ermöglicht es dem Bauunternehmen, laufende Kosten zu decken und Liquidität zu sichern. Die Abschlagsrechnungen werden später mit der Abschlussrechnung verrechnet. - Wie lange habe ich Zeit, eine Abschlussrechnung zu beanstanden?
Die Frist zur Beanstandung einer Abschlussrechnung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen. Es ist ratsam, die Rechnung so schnell wie möglich zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
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Rohbau-Abschlussrechnung: Massenberechnung prüfen!
Klare Frage ...
Liegt der Schlussrechnung eine detaillierte Massenberechnung für alle Positionen bei?
Also z.B. Mauerwerk d = 24 cm (7,8 + 2,4 + 3,5 + ... m) *2,675 m = ... m².
Wenn ja und wenn Ihr Architekt diese geprüft hat, mal die Massen nachprüfen.
Wenn solches fehlt, hätte der Architekt gar nicht prüfen können - ergo hätte er die Rechnung nicht weitergeben dürfen.Abweichungen nach oben zwischen AR und SR sind normal.
Wo liegt denn die SR im Vergleich zu:
Kostenermittlung
Angebot
3. AR
Und wie begrüden Bauunternehmer und Architekt die Massenabweichungen? -
Architekt Fehlerhaft? – Ursachen für Massenabweichungen
Klare Antwort ...
wenn das Haus nach den maß- und massegeprüften Abschlagszahlungen noch gewachsen ist, wär der Architekt für mich eine Pfeife. Ich nehme aber an, dass da was missverstanden/gedeutet wird. -
Abschlussrechnung Rohbau: Architektenprüfung hinterfragen
Danke ...
Hallo nochmal,
der Schlussrechnung lag eine handschrifliche Massenberechnung bei, die auch vom Architekten geprüft wurde. Wir haben allerdings (auch bei den anderen Rechnungen) den Eindruck gewonnen, dass die "Prüfung" eher ein Abzeichnen ohne weitere Kontrolle ist, deshalb unser Missmut.
Ich muss allerdings meine erste totale Entrüstung ein wenig revidieren, wir hatten einfach nicht mit so einer hohen Restforderung gerechnet.
Die Ausschreibung lag bei 58.699 EUR, die Schlussrechnung fordert 63.434 EUR, die dritte Abschlagsrechnung ging über 55.142 €. Da die dritte Rechnung, wie bereits erwähnt, einige Zeit nach Abschluss der Rohbaumaßnahmen lag, hatten wir naiv damit kalkuliert, dass wohl nur noch kleinere Nacharbeiten in Rechnung gestellt würden, dass sich alle bereits gezahlten Posten nochmals erhöhen könnten, war uns nicht bewusst.
Und da liegt eigentlich die Grundfrage: ist es in Ordnung, dass die Abschlagsrechnungen exakt die Werte der Ausschreibungen auflisten, der Architekt dies auch abzeichnet und erst die Schlussrechnung die bereits aufgelisteten Punkte korrigiert?
Wozu dann die Auflistung einzelner Punkte? Mit einer allgemeinen Abschlagsrechnung "geleistete Leistungen pauschal 15.000 EUR" und einer detaillierten Abschlussrechnung am Ende wäre es evtl. nicht zu unserer Fehleinschätzung der Kostenlage gekommen.
Mit dem Architekten müssen wir noch sprechen, mit meiner Anfrage hier im Forum wollte ich insbesondere eine neutrale Einschätzung der Situation erreichen.
Deshalb vielen Dank für die Antworten ... -
Rechnungsprüfung Rohbau: Massen selbst nachkontrollieren!
Wenn Sie ...
kein vertrauen zu der Rechnungsprüfung (Massenprüfung) des Architekten haben, mal einfach nachkontrollieren.
Wenn Sie's nicht alleine können, zusammen mit dem Architekten.
Differenzen um 1 - 2 cm sind normal, alles ab 5 cm wird spannend.
@ Alfred Witzgall:
Flöööööt.
Bei mir sind die Häuser in der Schlussrechnung auch schon gewachsen. Ich darf Abrechnungsfehler des Bauunternehmer zu GUNSTEN des AGAbk. nicht korrigieren. Merkst der Bauunternehmer bei Schlussrechnung, wächst das eine oder andere Bauteil schon mal 😉. -
Ausschreibung vs. Abschlussrechnung: Differenzen zulässig?
seltsame Logik - teurer ist Vorteil für den Auftraggeber-
Die Ausschreibung lag bei 58.699 EUR, die Schlussrechnung fordert 63.434 EUR
und die Differenz ist zu Gunsten des Auftraggebers?
Ich dachte immer, die Häuser werden "maßhaltig" nach Plänen gebaut;-)
Durch die Infos in diesem Forum ist mir aber inzwischen klar.
"Das kann offensichtlich nicht jeder". Die Wenigen, welche es aber können, bleiben ungehört bzw. gehen in der Masse unter. -
Abschlagsrechnung vs. Schlussrechnung: Wandwachstum erklär
@ Alfred Witzgall ...
Falsch verstanden. Auch "maßhaltige Häuser können zwischen letzter AR und SR noch wachsen.
Beispiel:
Wand in der Zeichnung 3,5 m, gebaut 3,5 m.
Massenermittlung zur letzten AR: Wand = 2,5 m. Ich darf nicht auf 3,5 m korrigieren, wenn der Bauherr dies nicht wünscht.
Merkt der Unternehmer es bei der Massenermittlung zur SR und schreibt 3,5 m hin, "wächst" de Wand - nicht gegenüber der Zeichnung, sondern der AR 😉. -
Nachträge Rohbau: Transparente Kommunikation einfordern!
@Ralf Dühlmeyer
Hallo Herr Dühlmeyer,
soweit verstehe ich das als naiver Baulaie. Ich würde aber als Ihr Auftraggeber einen Hinweis über diesen Umstand und evtl. Nachforderungen erwarten, damit man im Projektbudget entsprechende Rückstellungen macht. Ich würde sogar hoffen, dass dies als Bauherr einforderbar ist.
Es geht ja nicht nur darum, dass keine überhöhten Forderungen bezahlt werden, sondern auch darum, mit dem Budget bis zur Fertigstellung hinzukommen.
Wir konnten uns mit einer Punktlandung (+1.500 EUR) anscheinend glücklich schätzen. -
Abschlussrechnung Rohbau: Änderungen erst jetzt sichtbar?
Nochmal kurze Meinung hierzu
Genau hier liegt unser Problem: die in Rechnung gestellten Maßangaben der Abschlussrechnung mögen ja stimmen, was mich einfach irritiert ist, dass wir diese Änderungen erst auf der Schlussrechnung zu sehen bekommen, obwohl die letzte Abschlagsrechnung den größten Teil der geänderten Posten bereits enthielt und wir den Architekten gegen Ende der Innenausbauphase ganz konkret nach weiteren Preissteigerungen gefragt haben, als andere Ausschreibungen und Rechnungen bereits leicht aus dem Ruder liefen.
Jetzt sind wir längst eingezogen und haben bereits Möbel gekauft, die wir evtl. nicht gekauft hätten, wenn uns diese Preissteigerung bewusst gewesen wäre.
Gibt es hier evtl. eine Pflichtverletzung des Architekten, auf den wir Ihn zumindest ansprechen können oder ein Entgegenkommen seinerseits oder der Baufirma erwirken können?
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das so irgendwie nicht sein kann und es doch irgendwelche Möglichkeiten geben müsste, mich zu wehren. Ohne gleich vor den Kadi zu ziehen, versteht sich. Bisher haben wir auch alle Probleme gütlich aus dem Weg bekommen. -
Abschlagsrechnung Rohbau: Detailliert oder pauschal?
also dann nochmal
=> Wozu dann überhaupt eine detaillierte Abschlagsrechnung, dann hätte auch ein pauschaler Abschlag gereicht. <=
Das war die Frage.
Als Beispiel war der Erdaushub sowohl im Angebot, als auch in der Abschlagsrechnung noch gleich (habe ich das richtig verstanden?)
Bei der Schlussabrechnung war dann das Volumen offensichtlich gewachsen. Weiter waren auch andere "Massen" exakt nach dem Angebot berechnet und auch so gebaut. Danach blieben die Preise gleich, die Massen sind aber inzwischen "gewachsen". Wie kann ich denn mehr bauen, als im Plan vorgesehen, wenn dieser eingehalten wird?
Da der Architekt ja die Abschlagsrechnung geprüft hatte, könnte er doch zumindest seinen AGAbk. (welcher ja nachgefragt hatte) auf den Umstand hinweisen.
Was mich aber sehr zum grübeln bringt ist der Hinweis an den Fragesteller, die Massen einfach mal nachzuprüfen. Ist das nicht etwas unlogisch, da ich ja z.B. den Architekten extra u.a. für diese Aufgabe anheuere und auch bezahle?
Zu Regress gegenüber dem Architekten äußere ich mich hier nicht, da fehlt mir die Ansicht der Gegenseite. -
Abschlussrechnung: Architekt zur Rechnungsprüfung befragen
Ein bissel Erläuterung ...
Ich weise meine Bauherren erst bei der Schlussrechnung auf Minderbeträge aus mangelhafter Massenermittlung durch den Bauunternehmer hin. Vorher macht es auch keinen Sinn.
Wenn Sie Kostenübersichten gefragt haben, wäre zu klären, was der Architekt hier geleistet und wie das geleistete war.
Eine Aussage zu evtl. Haftungen ist hier nicht möglich, aber sprechen Sie den Architekten doch mal an.
@ AW + all
Die Frage nach der Rechnungsprüfung hat zwei Hintergründe. Zum einen sind wir ALLE nicht fehlerfrei, ein kleiner Denk- oder Rechenfehler (Denkfehler, Rechenfehler) kann teure Auswirkungen haben.
Zum anderen sind die genauen Rechnungsprüfungen zwar Auftragsumfang, werden aber leider nicht von allen Kollegen so ernst genommen, wie dies in Anbetracht mancher Rechnungslegung notwendig wäre.
Auch darin könnte ein Grund für Mehrkosten liegen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Abschlussrechnung Rohbau: Abweichungen prüfen & Rechte sichern
💡 Kernaussagen: Bei einer überhöhten Abschlussrechnung für den Rohbau ist eine detaillierte Prüfung der Massenberechnung unerlässlich. Architekten sollten die Rechnungen sorgfältig prüfen, und Bauherren haben das Recht, Transparenz und nachvollziehbare Abrechnungen einzufordern. Kommunikationsfehler und mangelnde Information über Nachträge können zu Missverständnissen und Streitigkeiten führen. Eine frühzeitige Klärung und gegebenenfalls eine unabhängige Rechnungsprüfung sind ratsam.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Abschlussrechnung Rohbau: Architektenprüfung hinterfragen sollte man sich nicht blind auf die Architektenprüfung verlassen, sondern die Massenberechnungen selbst oder mit einem Sachverständigen nachkontrollieren.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Abschlagsrechnung vs. Schlussrechnung: Wandwachstum erklär erläutert, dass Differenzen zwischen Abschlags- und Schlussrechnung entstehen können, wenn Massen korrekt erfasst, aber aus Kulanzgründen in der Abschlagsrechnung nicht vollständig berücksichtigt wurden.
💰 Zusatzinfo: Die Diskussion zeigt, dass Abweichungen zwischen Ausschreibung und Abschlussrechnung im Bereich des Rohbaus keine Seltenheit sind. Es ist wichtig, die Ursachen für die Mehrkosten zu identifizieren und zu prüfen, ob diese gerechtfertigt sind. Eine transparente Kommunikation zwischen Bauherr, Architekt und Bauunternehmer ist entscheidend, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
🔴 Kritisch: Wenn Änderungen erst in der Abschlussrechnung auftauchen (siehe Abschlussrechnung Rohbau: Änderungen erst jetzt sichtbar?), obwohl sie bereits in früheren Bauphasen relevant waren, kann dies auf eine Pflichtverletzung des Architekten hindeuten. In solchen Fällen sollte man rechtlichen Rat einholen.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Massenberechnung an und vergleichen Sie diese mit den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln an der Richtigkeit der Rechnung sollten Sie eine unabhängige Rechnungsprüfung durchführen lassen. Klären Sie Unstimmigkeiten frühzeitig mit dem Architekten und dem Bauunternehmer, um teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Abschlussrechnung, Rohbau". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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Suche nach: Abschlussrechnung Rohbau: Abweichungen? Rechte!
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Suche nach: Abschlussrechnung, Rohbau, Ausschreibung, Abschlagsrechnung, Abweichung, Baurecht, Architekt, Honorar, Rechnungsprüfung, Zusatzkosten
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