Kündigungsrecht: Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht antwortet? Tipps & Rechte
In diesem Forum sind Sie: Baufinanzierung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026
Der Thread behandelt das Kündigungsrecht und die Situation, in der ein Arbeitgeber nicht auf eine Kündigung reagiert. Es werden Aspekte wie die Klärung der Ausgangslage, die Einhaltung der Netiquette im Forum, das Widerrufsrecht nach BGB und die Notwendigkeit vollständiger Angaben für eine präzise Rechtsberatung diskutiert.
Kündigungsrecht: Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht antwortet? Tipps & Rechte
1. Da ich auf eigene Threads nicht Antworten kann, dies auch schon moniert habe und nur den Hinweis auf das Erstellen eines neuen Threads bekam, brauchen wir uns darüber nicht weiter auslassen.
2. Wenn Sie sich einmal meine beiden Threads und die dazugehörige Frage ansehen, werden Sie erkennen, dass die Antworten nicht weiterhelfen. Nichts anderes habe ich behauptet.
Die Frage war kurz und bündig und betraf das 14-tägige Kündigungsrecht. Nicht mehr und nicht weniger.
Da half mir die belehrende Antwort des Herrn Kettig ebenso wie sein Link auf meine erneute Anfrage nicht weiter.
3. Wenn Sie meine Antwort richtig gelesen haben, werden Sie feststellen, dass kein persönlicher Angriff vorliegt, sondern nur die Bitte auf konkrete Fragen ebenso zu Antworten und nicht irgendwelche persönlichen Tipps, die vielleicht gut gemeint sind, aber definitiv nicht weiterhelfen zu geben.
Übrigens, einen persönlichen Angriff kann man bei Ihrer Antwort NICHT ganz ausschließen ergo sollten auch Sie ihre Antwort überdenken.
Heiko B.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich, eigenhändig unterschrieben und beim Arbeitgeber eingegangen ist – kein „Kündigungsrecht“ nach 14 Tagen ohne Reaktion des Arbeitgebers besteht.
🔴 KRITISCH: Bei Zugang einer Kündigung durch den Arbeitgeber beginnt die 3-wöchige Klagefrist nach § 4 KSchG – ein Verpassen dieser Frist führt zum endgültigen Verlust des Kündigungsschutzes.
⚠️ WICHTIG: Das „14-tägige Kündigungsrecht“ ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum: Es gibt keine allgemeine 14-tägige Kündigungsfrist für Arbeitnehmer; die gesetzliche Frist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGBAbk.).
⚠️ WICHTIG: Vor Ablauf der Kündigungsfrist oder vor Einleitung rechtlicher Schritte ist immer die konkrete Vertragslage (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelvereinbarung) zu prüfen – pauschale Annahmen sind riskant.
KI-Analyse (GoogleAI)
Wenn Ihr Arbeitgeber nicht auf Ihre Kündigung reagiert, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und die richtigen Schritte unternehmen. Ich empfehle Ihnen, zunächst die Kündigung nachweislich zuzustellen (z.B. per Einschreiben mit Rückschein oder durch einen Boten). Bewahren Sie den Nachweis gut auf.
Da keine Reaktion erfolgt, sollten Sie die Einhaltung der Kündigungsfrist genau prüfen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Dokumentieren Sie alle Kommunikationsversuche und bewahren Sie diese auf.
Sollte Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht reagieren, empfehle ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation beurteilen und Ihnen die nächsten Schritte aufzeigen, beispielsweise eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
👉 Handlungsempfehlung: Suchen Sie sich umgehend rechtlichen Beistand, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte zu planen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt bezieht sich auf eine Nutzeranfrage in einem Forum oder einer Beratungsplattform zum Thema Kündigungsrecht. Der Nutzer kritisiert die erhaltenen Antworten als nicht hilfreich und fordert präzise Informationen zum 14-tägigen Kündigungsrecht. Es handelt sich hierbei um eine Kommunikationsstörung zwischen Ratsuchendem und Berater, nicht um eine konkrete Gefahrensituation.
✅ Zustimmung: Der Nutzer hat grundsätzlich Recht, dass Forenbeiträge präzise und auf die konkrete Frage bezogen sein sollten. Allgemeine Lebenshilfe oder persönliche Tipps können bei spezifischen Rechtsfragen tatsächlich unzureichend sein.
➕ Ergänzung: Das 14-tägige Kündigungsrecht bezieht sich in der Regel auf das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (z.B. Haustürgeschäfte, Fernabsatz). Im Arbeitsrecht gibt es kein allgemeines 14-tägiges Kündigungsrecht. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt gemäß § 622 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Eine kürzere Frist von zwei Wochen kann nur durch Tarifvertrag oder einzelvertragliche Vereinbarung gelten.
⚠️ Korrektur: Die Annahme eines pauschalen 14-tägigen Kündigungsrechts ist rechtlich unzutreffend. Das Widerrufsrecht nach § 355 BGB gilt für Verbraucherverträge, nicht für Arbeitsverhältnisse. Bei Arbeitsverträgen gelten die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.
👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte seine konkrete Situation präzise darlegen: Handelt es sich um einen Arbeitsvertrag, einen Mietvertrag oder einen Verbrauchervertrag? Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung ist die Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht oder einer Rechtsberatungsstelle unerlässlich. Bei Unsicherheiten über die korrekte Kündigungsfrist sollte der Nutzer keine voreiligen Schritte unternehmen, sondern fachkundigen Rat einholen.
KI-Analyse (Qwen)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine Kommunikationssituation in einem Forum oder einer Beratungsplattform, in der ein Nutzer (Heiko B.) frustriert über unzureichende, nicht sachgerechte oder nicht präzise Antworten auf eine juristisch relevante Frage zum 14-tägigen Kündigungsrecht ist.
🔴 Gefahr: Die fehlende fachlich korrekte, rechtssichere Antwort auf eine Frage zum Kündigungsrecht birgt erhebliche Risiken: Fehlentscheidungen des Arbeitnehmers können zu unwirksamen Kündigungen, Verlust von Ansprüchen (z. B. Kündigungsschutzklagefrist, Abfindung, Sozialplanansprüche) oder sogar Schadensersatzansprüchen führen.
⚠️ Korrektur: Das sogenannte "14-tägige Kündigungsrecht" ist kein allgemeines Recht, sondern bezieht sich in der Regel auf die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG – nicht auf die Kündigung selbst. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgt grundsätzlich nach § 622 BGB mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
➕ Ergänzung: Relevante Faktoren für die Rechtswirksamkeit einer Kündigung sind u. a. die korrekte Form (schriftlich, eigenhändig unterschrieben), der Zugang beim Empfänger, die Einhaltung der gesetzlichen oder tariflichen Fristen sowie mögliche besondere Kündigungsverbote (z. B. während Schwangerschaft, Krankheit oder Betriebsratsmitgliedschaft).
❌ Widerspruch: Die Behauptung, dass eine allgemeine "14-tägige Kündigungsfrist" für Arbeitnehmer bestehe, ist juristisch unzutreffend und muss klar korrigiert werden – dies ist kein Interpretationsspielraum, sondern ein klarer Rechtsirrtum mit erheblichen praktischen Folgen.
✅ Zustimmung: Die Forderung nach präzisen, auf den Einzelfall bezogenen und rechtlich gesicherten Antworten ist vollkommen berechtigt – insbesondere bei arbeitsrechtlichen Fragen mit hoher Bindungswirkung und kurzen Ausschlussfristen.
👉 Handlungsempfehlung: Heiko B. sollte unverzüglich einen zugelassenen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um die konkrete Rechtslage zu klären – insbesondere vor Ablauf der 3-wöchigen Klagefrist nach Zugang einer Kündigung gemäß § 4 KSchG.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zwingende Notwendigkeit einer schriftlichen, eigenhändig unterzeichneten Kündigung mit nachweisbarem Zugang beim Arbeitgeber.
- Alle drei fordern die Inanspruchnahme fachkundigen arbeitsrechtlichen Rechtsrats – idealerweise eines Fachanwalts für Arbeitsrecht – besonders vor Ablauf kurzer Ausschlussfristen.
- Alle drei weisen eindeutig darauf hin, dass das „14-tägige Kündigungsrecht“ im Arbeitsrecht nicht existiert und hier ein häufiger Rechtsirrtum vorliegt.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI fokussiert auf prozessuale Vorgehensweise (Einschreiben, Dokumentation, Klage), ohne zu präzisieren, dass es sich bei den 14 Tagen nicht um eine Kündigungsfrist handelt – dies führt potenziell zu Missverständnissen.
- DeepSeek und Qwen korrigieren diesen Punkt präzise: DeepSeek ordnet die 14-Tage-Frist dem Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen zu, Qwen benennt sie als Klagefrist nach § 4 KSchG – beide unterscheiden klar zwischen Kündigung und Klage.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt kritisch die Relevanz besonderer Kündigungsverbote (z. B. während Schwangerschaft oder Betriebsratszeit) – ein Aspekt, den GoogleAI und DeepSeek nicht erwähnen.
- DeepSeek weist explizit darauf hin, dass kürzere Kündigungsfristen (z. B. zwei Wochen) nur tariflich oder vertraglich vereinbart sein können – ein wichtiger Differenzierungspunkt zu § 622 BGB.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert indirekt, dass eine „Nichtreaktion des Arbeitgebers“ selbst ein Handlungsgrund für Klage oder Vertragsende sein könnte – Qwen und DeepSeek widersprechen dies klar: Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt allein vom Zugang und der Form ab, nicht von einer Reaktion des Arbeitgebers.
- Qwen benennt die Gefahr einer „unwirksamen Kündigung“ als 🔴 Gefahr, während GoogleAI diese Risikodimension nicht benennt – die sicherere, risikobewusste Einschätzung von Qwen wird hier priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Die präziseste, risikoorientierte und rechtsdogmatisch korrekte Darstellung stammt von Qwen, ergänzt durch die systematische Differenzierung von DeepSeek (Verbrauchs- vs. Arbeitsrecht). GoogleAIs Handlungsorientierung ist wertvoll, aber nur in Verbindung mit den Rechtskorrekturen der anderen beiden Modelle sicher nutzbar.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Kündigungsform & Wirksamkeit ✅ Schriftlich, eigenhändig unterschrieben, nachweisbarer Zugang beim Arbeitgeber – kein „stillschweigendes Einverständnis“ durch Nichtreaktion. 14-tägiges „Kündigungsrecht“ ❌ Rechtlicher Irrtum: Im Arbeitsrecht existiert keine allgemeine 14-Tage-Frist; 14 Tage beziehen sich entweder auf Widerrufsrecht (Verbraucherverträge) oder Klagefrist (§ 4 KSchG). Gesetzliche Kündigungsfrist (Arbeitnehmer) ✅ Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gemäß § 622 BGB – kürzere Fristen bedürfen tariflicher oder vertraglicher Vereinbarung. Klagefrist nach Arbeitgeber-Kündigung ✅ 3 Wochen ab Zugang der Kündigung für Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG – absolute Ausschlussfrist. Handlungsempfehlung bei Unsicherheit ✅ Unverzügliche Konsultation eines Fachanwalts für Arbeitsrecht – vor Ablauf aller Fristen und ohne eigenständige juristische Entscheidungen. 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Kündigung form- und fristgerecht erfolgt ist – bei Zweifeln an Form, Zugang oder Frist gilt: Nicht handeln, sondern fachkundigen Rat einholen. Ignorieren Sie „14-Tage-Mythen“ – sie gefährden Ihre Rechte.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unwirksame Kündigung durch fehlende Schriftform oder falschen Zugangsnachweis Arbeitsverhältnis bleibt bestehen – Verlust von Abfindungsansprüchen, Kündigungsschutzklage nicht mehr möglich. 🔴 Risiko Verpassen der 3-wöchigen Klagefrist nach Arbeitgeber-Kündigung Vollständiger Verlust des Kündigungsschutzes – keine gerichtliche Überprüfung der Kündigung mehr möglich. 🔴 Risiko Verwechslung von Verbrauchs- und Arbeitsrecht (z. B. Annahme des Widerrufsrechts bei Arbeitsvertrag) Fehlentscheidung mit rechtlichen Konsequenzen: z. B. fristlose Kündigung ohne gesetzliche Grundlage. 🔴 Risiko Unterlassen der Prüfung besonderer Kündigungsverbote (z. B. Mutterschutz, Betriebsratsmitgliedschaft) Kündigung wird unwirksam – Arbeitgeber kann Schadensersatz für entgangene Verdienste verlangen. 🔴 Risiko Vertrauen auf „Nichtreaktion = Zustimmung“ des Arbeitgebers Keine Rechtsgrundlage – nachträgliche Behauptung einer stillschweigenden Annahme wird vom Arbeitsgericht nicht anerkannt. ✅ Chance Frühzeitige fachliche Beratung vor Kündigung oder nach Zugang einer Kündigung Optimale Nutzung aller Rechte: Abfindung, Sozialplan, Transfergespräche, Zeugnisverbesserung. ✅ Chance Klare Trennung von Verbrauchs- und Arbeitsrecht bei der Beratung Vermeidung von Fehlinformationen – stärkere Eigenverantwortung und Handlungssicherheit im Alltag. ✅ Chance Nutzung von Rechtsberatung durch Gewerkschaften oder Rechtschutzversicherung Kostenfreie oder kostengünstige, qualifizierte Unterstützung – oft mit direktem Zugang zu Fachanwälten. ✅ Chance Geordnete Dokumentation aller Schritte (Kündigung, Zugangsnachweis, Kommunikation) Stark verbesserte Beweislage im Streitfall – entscheidend für den Erfolg vor Arbeitsgericht. ✅ Chance Reflexion über tarifliche oder betriebliche Regelungen vor Kündigung Mögliche Verkürzung oder Verlängerung der Frist, zusätzliche Ansprüche (z. B. Aufhebungsverträge mit Bonus). Orientierungshilfen
- Form und Zugang prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung schriftlich, eigenhändig unterschrieben und per Einschreiben mit Rückschein oder Boten beim Arbeitgeber eingegangen ist – bewahren Sie den Zugangsnachweis mindestens 6 Monate auf.
- Keine Kündigungsfrist „nach 14 Tagen“ anwenden: Verwenden Sie ausschließlich die gesetzliche Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB) – kürzere Fristen nur bei ausdrücklicher tariflicher oder vertraglicher Vereinbarung.
- Klagefrist im Blick behalten: Falls der Arbeitgeber Sie gekündigt hat: Notieren Sie den exakten Zugangsdatum – die 3-wöchige Frist für die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG läuft ab diesem Tag.
- Fachanwalt kontaktieren: Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht – nutzen Sie ggf. Ihre Rechtschutzversicherung oder gewerkschaftliche Beratung, um Kosten zu sichern.
- Vertragsunterlagen sammeln: Beschaffen Sie Ihren Arbeitsvertrag, ggf. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und alle bisherigen Kommunikationsnachweise (E-Mails, Briefe, Gesprächsnotizen).
- Auf besondere Schutzregelungen achten: Prüfen Sie, ob Sie in einer Schutzfrist stehen (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft) – bei Unsicherheit fragen Sie unbedingt Ihren Anwalt.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Kündigungsrecht
- Das Kündigungsrecht regelt die Bedingungen, unter denen ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann. Es umfasst sowohl die Rechte des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.
Verwandte Begriffe: Kündigungsfrist, Kündigungsschutz, Abmahnung. - Kündigungsfrist
- Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen der Kündigungserklärung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses liegen muss. Sie ist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder gesetzlich festgelegt.
Verwandte Begriffe: Ordentliche Kündigung, Außerordentliche Kündigung, Fristlose Kündigung. - Einschreiben mit Rückschein
- Ein Einschreiben mit Rückschein ist eine Versandart, bei der der Absender einen Nachweis erhält, dass der Brief dem Empfänger zugestellt wurde. Der Rückschein wird vom Empfänger unterschrieben und an den Absender zurückgesendet.
Verwandte Begriffe: Zustellungsnachweis, Zugangsnachweis, Beweismittel. - Arbeitsgericht
- Das Arbeitsgericht ist ein Gericht, das für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zuständig ist. Es entscheidet über Kündigungen, Gehaltsforderungen und andere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.
Verwandte Begriffe: Kündigungsschutzklage, Urteilsverfahren, Vergleich. - Anwalt für Arbeitsrecht
- Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist ein Jurist, der sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Er berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Verwandte Begriffe: Rechtsberatung, Prozessvertretung, Fachanwalt. - Schadensersatz
- Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die eine Partei einer anderen Partei zahlen muss, um einen entstandenen Schaden auszugleichen. Im Arbeitsrecht kann Schadensersatz beispielsweise bei einer ungerechtfertigten Kündigung gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Entschädigung, Schaden, Haftung. - Zugang der Kündigung
- Der Zugang der Kündigung bezeichnet den Zeitpunkt, an dem die Kündigungserklärung dem Empfänger (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) tatsächlich zugeht. Dies ist entscheidend für den Beginn der Kündigungsfrist.
Verwandte Begriffe: Zustellung, Empfang, Wirksamkeit.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was tun, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ignoriert?
Senden Sie die Kündigung nachweislich zu (Einschreiben/Bote) und dokumentieren Sie alle Kommunikationsversuche. Holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Rechte zu wahren. - Welche Fristen muss ich bei einer Kündigung beachten?
Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber. Die genaue Frist ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder dem Gesetz. Achten Sie auf die korrekte Berechnung und Einhaltung. - Kann ich gerichtlich gegen die fehlende Reaktion des Arbeitgebers vorgehen?
Ja, Sie können eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie dabei unterstützen und die Erfolgsaussichten einschätzen. - Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Kündigung nicht akzeptiert?
Auch wenn der Arbeitgeber die Kündigung nicht akzeptiert, ist sie wirksam, wenn sie formell korrekt und fristgerecht erfolgt ist. Die fehlende Zustimmung ändert nichts an der Wirksamkeit. - Wie weise ich den Zugang der Kündigung nach?
Der Zugang kann durch einen Rückschein des Einschreibens, eine Empfangsbestätigung des Arbeitgebers oder die Aussage eines Boten nachgewiesen werden. Bewahren Sie diese Nachweise sorgfältig auf. - Was ist, wenn der Arbeitgeber die Kündigung bestreitet?
Wenn der Arbeitgeber den Zugang der Kündigung bestreitet, müssen Sie den Zugang beweisen. Hierfür sind die oben genannten Nachweise wichtig. Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsgericht. - Kann ich Schadensersatz fordern, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert?
Unter Umständen können Sie Schadensersatz fordern, wenn Ihnen durch die fehlende Reaktion des Arbeitgebers ein Schaden entstanden ist. Dies sollte jedoch individuell geprüft werden. - Brauche ich unbedingt einen Anwalt für die Kündigung?
Es ist ratsam, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, insbesondere wenn der Arbeitgeber nicht reagiert oder es zu Streitigkeiten kommt. Ein Anwalt kann Ihre Rechte effektiv vertreten.
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Missverständnis Kündigung – Klärung der Ausgangslage
Meine Antwort
war kein Angriff, sondern durchaus ernstgemeint. Warum die Ihnen nicht hilft, weiß ich nicht, das Sie ja nicht sagen, was Sie eigentlich (machen) wollen. Zudem:
Erstens kann ich nicht wissen, dass Sie in beiden Fällen der Fragesteller sind. Da hätte eine kurze Info Ihrerseits nicht geschadet.
Zweitens bezeichnen Sie selbst meine Antwort als "belehrend". Was könnte man schöneres über eine Antwort sagen 🙂 )
Schönen Tag noch -
Forum-Netiquette: Einzelbeiträge statt neuer Threads
bezieht sich auf
Der Ratschlag, für jede Wortmeldung einen neuen Beitrag zu verwenden, ist vom 03.06.2004.
Haben sie mal ausprobiert, ob mittlerweile ein Schreiben im Ursprungsbeitrag möglich ist? Meines Wissens wären Sie der einzige, bei dem es nicht funktioniert.Es bringt nämlich nix, wenn Sie für jede Antwort einen neuen Beitrag aufmachen, ohne auf den/die alten zu verweisen. Wer soll da noch durchblicken ...
Übrigens: wenn Sie sich an die Netiquette halten, kann eigentlich nichts passieren 😉
-
Kündigungsrecht: Widerruf nach §§ 495, 355 BGB prüfen
Zum Widerrufsrecht
Es gibt das Widerrufsrecht: §§ 495,355 BGBAbk.. Allerdings setzt das Widerrufsrecht erfüllte Bedingungen voraus - z.B. Kreditnehmer ist ein "Verbraucher" usw. -, weshalb eine klare Aussage mehr Angaben Ihrerseits voraussetzt. -
Rechtsberatung: Vollständige Angaben für präzise Antwort
@ Werter Heiko B.
Ich werde mich nun, nach den Bemerkungen Ihrerseits, tunlichst nicht an einer Rechtsberatung beteiligen, zumal Sie:
.-- vergaßen zu sagen, dass Sie eine Finanzierung über das Internet suchten.
.-- vergessen haben, dass Sie diese Finanzierung wohl auch gefunden haben.
.-- nicht mehr daran dachten, dass Sie ein entsprechendes Angebot sowohl erhalten als auch angenommen haben (vermute ich nun einfach mal)
.-- aus einem uns nicht erklärlichen Grund aus einem unterschriebenen Vertrag (der zunächst mal beide Seiten bindet ...) zurücktreten wollen.
Weshalb soll ich mir, und das beziehe ich nun wirklich nur auf mich und nicht auf die anderen hier ehrenamtlich Tätigen, mir das antun soll, und gleichzeitig solche Bemerkungen gefallen lassen soll wüsste ich wirklich nicht? Ein anderer hier von mir sehr geschätzter Profi würde Ihnen nun in dem Sinne Antworten, dass " ... Wissen von Können kommt und das nicht unbegrenzt abgerufen werden kann ... ". Wie war das mit dem Echo ...?
Selbstverständlich habe ich Ihre Fragen UND die dazugehörenden Antworten gelesen. Und ich kann in den Antworten nichts verwerfliches vorfinden. Wie sollen Außenstehende Sachverhalte einordnen, wenn sie von Ihnen noch nicht mal nachbohrende Fragen beantwortet bekommen? Vielleicht überlegen Sie sich das einmal, bevor Sie beispielsweise bei mir " ... persönliche Angriff ... " nicht ganz ausschließen können.
Haben Sie den Vertragstext zu diesem Thema schon mal durchgelesen? Und wenn ja, was steht darin zu Ihrer Frage?
Haben Sie eine entsprechende Anfrage an den Vertragspartner (wohlgemerkt ich spreche von "Partner") geschickt und, wenn ja, wie lautet dessen Antwort?
Wann haben Sie den Vertrag unterschrieben?
Übrigens, falls Sie neugierig sind: Ich lebe davon, den ganzen Tag Finanzierungen zu rechnen. Woher Sie Ihre Meinung haben, dass Sie hier im Forum keine professionelle Antwort bekommen haben, kann und will ich nicht nachvollziehen.
Für professionelle Antworten mit - teilweiser - Haftung stehen Ihnen ja beispielsweise Verbraucherverbände und spezialisierte Anwälte zur Verfügung. Kostet halt ein wenig. Und: Die Entscheidung liegt ganz alleine bei Ihnen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
BauKI Hinweis:
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💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt das Kündigungsrecht und die Situation, in der ein Arbeitgeber nicht auf eine Kündigung reagiert. Es werden Aspekte wie die Klärung der Ausgangslage, die Einhaltung der Netiquette im Forum, das Widerrufsrecht nach BGBAbk. und die Notwendigkeit vollständiger Angaben für eine präzise Rechtsberatung diskutiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Kündigungsrecht: Widerruf nach §§ 495, 355 BGB prüfen wird auf das Widerrufsrecht hingewiesen, jedoch wird betont, dass dies von erfüllten Bedingungen abhängt, wie z.B. dass der Kreditnehmer ein Verbraucher ist. Daher ist eine klare Aussage ohne weitere Angaben nicht möglich.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Forum-Netiquette: Einzelbeiträge statt neuer Threads thematisiert die Netiquette im Forum und empfiehlt, für jede Wortmeldung nicht einen neuen Thread zu eröffnen, sondern den ursprünglichen Beitrag zu nutzen, sofern dies technisch möglich ist. Dies dient der Übersichtlichkeit und besseren Nachvollziehbarkeit der Diskussion.
👉 Handlungsempfehlung: Um eine präzise Rechtsberatung im Bereich Kündigungsrecht zu erhalten, ist es wichtig, vollständige Angaben zu machen, wie im Beitrag Rechtsberatung: Vollständige Angaben für präzise Antwort betont wird. Dies umfasst Informationen über die Finanzierung, das Angebot und die Annahme des Angebots.
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