Grunderwerbsteuer doppelt gezahlt? Teilung Grundstück, Wohnungseigentum & Kosten prüfen!
BAU-Forum: Baufinanzierung
Grunderwerbsteuer doppelt gezahlt? Teilung Grundstück, Wohnungseigentum & Kosten prüfen!
Mein Mann und ich haben, zusammen mit einem anderen Paar, ein Grundstück per einem notariellen "Kaufvertrag über einen ideellen Ein-Halb-Miteigentumsanteil am Grundstück" erworben.
Hierfür erhielten wir den Bescheid für die Grunderwerbssteuer (jedes Paar jeweils 2).
Jedes Paar plante (bzw. ist diese Planung inzwischen Realität!) den Bau eines Einfamilienhauses.
Da uns dieses "ideelle" im nachhinein nicht mehr so richtig zusagte, wurde von uns vier bei unserer Notarin ein "Vertrag über die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum (Wohnungseigentum, Teileigentum) nach § 3 Wohnungseigentumsgesetz WEGAbk. (inkl. Abgeschlossenheitsbescheinigung gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz des Landratsamtes Oberhavel.
Jetzt erhielten wir einen weiteren Bescheid über Grunderwerbssteuer.
In der Anlage zu diesem Bescheid, wird darauf hin gewiesen
"Der Rechtsvorgang unterliegt dem § 7 Abs. 1 GrEStG!
Diese Anlage enthält u.a. eine Rubrik
"Vor Teilung".
Dort tauchen Summen für Grund und Boden, Hypotheken und auch Baukosten für Haus 1 und 2 auf!?!?
Das Ergebnis dieser Summen wir schlicht durch 2 geteilt (obwohl die Kosten für den jeweiligen Grundstücksanteil - und auch die Hauskosten absolut nicht identisch sind!) und dann halt 3,5 % GrESt.
In der Rubrik
"Nach Teilung" wird dann einfach der halbe Betrag Grund und Boden, für unser Haus eine Summe, die allerdings mehr als die Hälfte der "fiktiven" Summe aus dem Bereich "Vor Teilung" beträgt aufgeführt.
Und schwupps haben wir eine weitere Grunderwerbsteuer am Hals.
Ich habe bereits mit dem FA gesprochen, die Mitarbeiterin dort war wirklich sehr hilfsbereit und freundlich, hat sich bemüht, mir diesen Vorgang plausibel zu machen, leider ohne Erfolg. Die Notarin, die für uns alles abgewickelt hat, kann es auch nicht nachvollziehen, da ja Gründung von Wohneigentum gefördert werden soll. Das sind allerdings so gefühlsmäßige Aussagen.
Da ich nicht weiß, was nun wirklich relevant für eine Antwort aus diesem Forum ist, habe ich so ziemlich alles aufgeführt.
Sorry für die Überlänge. Würde mich riesig freuen, wenn mir aus diesen Reihen jemand helfen (bzw. mir verständlich machen kann, wenn diese Angelegenheit so ihre Richtigkeit haben sollte) könnte.
Viele Grüße
Maika
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Ich verstehe, dass Sie und Ihr Mann zusammen mit einem anderen Paar ein Grundstück gekauft haben und nun zweimal Grunderwerbsteuer zahlen mussten. Das klingt ungewöhnlich und sollte geprüft werden.
Mögliche Ursachen und Lösungsansätze:
- Prüfung des Kaufvertrags: Ich empfehle, den notariellen Kaufvertrag genau zu prüfen. Achten Sie auf die Formulierung bezüglich des Erwerbs des Miteigentumsanteils und der geplanten Teilung.
- Wohnungseigentum vs. Teileigentum: Die Begründung von Wohnungseigentum durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung des Landratsamtes ist entscheidend. Wenn tatsächlich Wohnungseigentum entstanden ist, sollte die Grunderwerbsteuer nur einmalig pro Wohnung anfallen.
- Teilung des Grundstücks: Wenn das Grundstück real geteilt wurde, könnte dies die doppelte Steuer rechtfertigen. Hier ist entscheidend, ob es sich um eine Realteilung oder eine Teilung in Wohnungseigentum handelt.
- Gespräch mit dem Notar: Ich empfehle, das Gespräch mit dem Notar zu suchen, der den Kaufvertrag beurkundet hat. Er kann die rechtliche Situation erläutern und ggf. Fehler im Vertrag aufzeigen.
- Einspruch gegen den Steuerbescheid: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Grunderwerbsteuer zu Unrecht doppelt erhoben wurde, sollten Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Sachverhalt von einem Fachanwalt für Steuerrecht oder einem Steuerberater prüfen, der auf Immobilienrecht spezialisiert ist. Dieser kann die Verträge und Bescheide prüfen und Ihnen eine fundierte Einschätzung geben.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grunderwerbsteuer
- Eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist ein Prozentsatz des Kaufpreises. Verwandte Begriffe: Immobilienkauf, Steuerrecht, Grundstücksrecht.
- Wohnungseigentum
- Das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Verwandte Begriffe: Teileigentum, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum.
- Miteigentumsanteil
- Ein Anteil an einem gemeinschaftlichen Eigentum, beispielsweise an einem Grundstück. Jeder Miteigentümer hat das Recht, das gemeinschaftliche Eigentum mitzubenutzen. Verwandte Begriffe: Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Teileigentum.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Eine Bestätigung der Baubehörde, dass eine Wohneinheit baulich von anderen Einheiten getrennt und in sich abgeschlossen ist. Sie ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum. Verwandte Begriffe: Wohnungseigentum, Baurecht, Teilungserklärung.
- Teileigentum
- Das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes, beispielsweise an Gewerbeflächen oder Garagen, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Verwandte Begriffe: Wohnungseigentum, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum.
- Realteilung
- Die tatsächliche Aufteilung eines Grundstücks in mehrere selbstständige Grundstücke. Jedes Grundstück erhält dann ein eigenes Grundbuchblatt. Verwandte Begriffe: Grundstücksteilung, Vermessung, Grundbuch.
- Sondereigentum
- Das Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder einem bestimmten Raum in einem Gebäude, das von anderen Wohnungen oder Räumen getrennt ist. Verwandte Begriffe: Wohnungseigentum, Teileigentum, Gemeinschaftseigentum.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist ein Prozentsatz des Kaufpreises. - Wann fällt Grunderwerbsteuer an?
Grunderwerbsteuer fällt an, wenn ein Grundstück den Eigentümer wechselt, beispielsweise durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft. Auch die Übertragung von Miteigentumsanteilen kann Grunderwerbsteuer auslösen. - Was ist Wohnungseigentum?
Wohnungseigentum entsteht, wenn ein Grundstück in mehrere selbstständige Wohneinheiten aufgeteilt wird. Jede Wohneinheit bildet dann ein eigenes Wohnungseigentum, das verkauft oder vermietet werden kann. - Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bestätigung der Baubehörde, dass eine Wohneinheit baulich von anderen Einheiten getrennt und in sich abgeschlossen ist. Sie ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum. - Was bedeutet Miteigentumsanteil?
Ein Miteigentumsanteil ist ein Anteil an einem gemeinschaftlichen Eigentum, beispielsweise an einem Grundstück. Jeder Miteigentümer hat das Recht, das gemeinschaftliche Eigentum mitzubenutzen, muss aber auch die Lasten und Kosten anteilig tragen. - Kann man Grunderwerbsteuer vermeiden?
Es gibt bestimmte Konstellationen, in denen die Grunderwerbsteuer reduziert oder vermieden werden kann, beispielsweise bei der Übertragung von Grundstücken innerhalb der Familie oder bei der Einbringung von Grundstücken in eine Gesellschaft. - Was ist eine Realteilung?
Eine Realteilung ist die tatsächliche Aufteilung eines Grundstücks in mehrere selbstständige Grundstücke. Jedes Grundstück erhält dann ein eigenes Grundbuchblatt. - Was ist Teileigentum?
Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes, beispielsweise an Gewerbeflächen oder Garagen, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
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Informationen zur Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Grundstücken im Rahmen einer Schenkung. - Grunderwerbsteuer bei Erbschaft
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Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte verzeichnet sind.
-
Grunderwerbsteuer: Steuerberater prüft Bescheid auf Richtigkeit
Steuerberater
Hallo,
Ob der Grundsteuerbescheid OK ist, kann hier nicht beurteilt werden. Steuerbescheide werden durch Steuerberater auf ihre inhaltliche und formale Richtigkeit geprüft. Gegebenenfalls wird beim zuständigen Finanzamt innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und begründet.
In Ihrem Fall ist es wichtig, dass sich alle Betroffenen (da es mehrere Bescheide gibt) an einen (am besten denselben) Steuerberater wenden und das möglichst bald, um keine Fristen (1 Monat nach Bekanntgabe) zu versäumen.
Zu Ihrer Info habe ich einen Link zum § 7 des Grunderwerbsteuergesetzes angefügt.
Viele Grüße -
Korrektur: Gemeint ist Grunderwerbsteuerbescheid
Grunderwerbsteuerbescheid
war gemeint, nicht Grundsteuerbescheid.
Viele Grüße -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Grunderwerbsteuer bei Grundstücksteilung: Doppelzahlung vermeiden!
💡 Kernaussagen: Bei der Teilung eines Grundstücks und der Begründung von Wohnungseigentum kann es zur Doppelzahlung der Grunderwerbsteuer kommen. Eine genaue Prüfung der Steuerbescheide und der zugrundeliegenden Verträge ist daher unerlässlich. Die Beratung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert, um die formale und inhaltliche Richtigkeit der Bescheide zu gewährleisten und gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Die korrekte Begründung von Wohnungseigentum durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist entscheidend, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Grunderwerbsteuer: Steuerberater prüft Bescheid auf Richtigkeit ist eine professionelle Prüfung des Grundsteuerbescheids durch einen Steuerberater unerlässlich, um dessen Richtigkeit zu gewährleisten und gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen.
✅ Zusatzinfo: Die korrekte Bezeichnung im Bescheid ist Grunderwerbsteuerbescheid, wie in Korrektur: Gemeint ist Grunderwerbsteuerbescheid klargestellt wird. Dies ist wichtig für die weitere Kommunikation und Prüfung.
👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie einen Steuerberater, um die individuellen Umstände Ihres Falls zu prüfen und sicherzustellen, dass die Grunderwerbsteuer korrekt berechnet wurde. Achten Sie auf die Einhaltung von Fristen für Einsprüche gegen den Steuerbescheid.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Grunderwerbsteuer, Grundstücksteilung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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