Fertigstellungsbürgschaft fehlt: Rechte, Optionen & Vorgehen bei Nichterfüllung?
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Fertigstellungsbürgschaft fehlt: Rechte, Optionen & Vorgehen bei Nichterfüllung?

Wie meist üblich, wollte unser Häuslebauer eine Bankbürgschaft. Laut Vertrag erhalten wir dafür im Gegenzug eine Fertigstellungsbürgschaft in Höhe von 30 % des Gesamtpreises. Diese Bürgschaft wird laut Vertrag am 1. Aufbautag des Gebäudes gestellt.
So nun haben wir den Salat. Der erste Aufbautag war der 30.08. die Bürgschaft haben wir allerdings noch nicht erhalten. Angeblich wurde das wohl vergessen und jetzt ist auch noch die zuständige Bearbeiterin im Urlaub. Als Druckmittel wollte ich verhindern, das die erste Abschlagszahlung in Höhe von 10 % (Fälligkeit am 3. Aufbautag, wenn Keller erstellt) durch unsere Bank zurückbehalten wird, bis wir die Bürgschaft haben. Laut Auskunft der Bank geht das jedoch nicht, da unsere Bürgschaftserklärung die Bank zwingt, den Betrag zu zahlen. Hier der genaue Wortlaut:
"Wir übernehmen Ihnen gegenüber unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage gemäß §§ 770,771 BGBAbk. die selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Zahlungsverpflichtungen jeder Art, die dem oder den Bauherrn Aufgrund der oben bezeichneten Hauptschuld zuzüglich Zinsen und Kosten. "
Bei den, leider schon überwiesenen, 10 % sehe ich ja noch kein Problem. Allerdings sind am 4. Aufbautag des Hauses (Fertigteil) 78 % des Gesamtpreises fällig. Wenn wir bis dahin keine Bürgschaft haben, was dann? Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Bank von der Zahlungsverpflichtung zu entbinden (z.B. grobe Mängel)?
Der Aufbautermin ist auf den 18.09. festgelegt. Währe eine mögliches Druckmittel, das ich ankündige, dass das Haus erst gestellt werden darf, wenn Bürgschaft da ist? Das will ich zwar eigentlich nicht (es hat sich sowieso alles verzögert). Aber das ist die einzige Variante, die ich sehe um etwas Druck auszuüben.
Ich weiß, das grenzt schon ziemlich an eine Rechtsberatung. Aber vielleicht kann mir doch jemand ein paar Tipps geben. Danke schon mal im Voraus.
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Ohne Fertigstellungsbürgschaft besteht ein erhebliches finanzielles Risiko bei Insolvenz des Bauträgers.

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    Ich verstehe, dass Sie die vertraglich vereinbarte Fertigstellungsbürgschaft nicht erhalten haben. Das ist ein Problem, da diese Bürgschaft Ihre Zahlungen absichern soll, falls der Bau nicht fertiggestellt wird.

    🔴 Gefahr: Ohne die Bürgschaft tragen Sie ein höheres finanzielles Risiko, falls der Bauträger insolvent geht oder den Bau nicht vertragsgemäß fertigstellt.

    Ich empfehle Ihnen folgende Schritte:

    • Prüfen Sie den Bauvertrag genau: Welche Klauseln gibt es zur Fertigstellungsbürgschaft? Welche Fristen sind vereinbart?
    • Setzen Sie dem Bauträger eine schriftliche Frist: Fordern Sie die Stellung der Bürgschaft unter Fristsetzung (z.B. 14 Tage) ein.
    • Kündigen Sie den Vertrag an: Falls die Frist fruchtlos verstreicht, können Sie die Kündigung des Bauvertrags androhen.
    • Ziehen Sie rechtlichen Rat in Betracht: Ein Anwalt für Baurecht kann Ihre Situation beurteilen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Baurecht auf, um Ihre Rechte zu wahren und die nächsten Schritte zu planen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Fertigstellungsbürgschaft
    Eine Fertigstellungsbürgschaft ist eine Bürgschaft, die ein Bauträger stellen muss, um die Fertigstellung eines Bauvorhabens zu gewährleisten. Sie dient als Sicherheit für den Bauherrn, falls der Bauträger insolvent geht oder den Bau nicht vertragsgemäß fertigstellt.
    Verwandte Begriffe: Vertragserfüllungsbürgschaft, Bankbürgschaft, Bauvertrag.
    Abschlagszahlung
    Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung, die der Bauherr an den Bauträger während der Bauzeit leistet. Die Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen sind im Bauvertrag geregelt.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Zahlungsplan, Baukosten.
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauträger, der die Errichtung eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien, insbesondere die Bauleistung, den Preis und die Zahlungsbedingungen.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, BGBAbk., VOBAbk./B.
    Insolvenz
    Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. Im Falle einer Insolvenz wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, um die Gläubiger zu befriedigen.
    Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Gläubiger.
    Mängel
    Mängel sind Abweichungen der Bauleistung von den vertraglich vereinbarten Eigenschaften. Mängel berechtigen den Bauherrn zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Baumangel.
    Fristsetzung
    Eine Fristsetzung ist die Aufforderung an eine Vertragspartei, eine bestimmte Leistung innerhalb einer bestimmten Zeit zu erbringen. Nach Ablauf der Frist kann die andere Vertragspartei Rechte geltend machen, z.B. Schadensersatz fordern oder den Vertrag kündigen.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Verzug, Leistungsstörung.
    Kündigung
    Die Kündigung ist die Beendigung eines Vertragsverhältnisses durch einseitige Erklärung. Im Bauvertrag kann der Bauherr den Vertrag kündigen, wenn der Bauträger seine Pflichten verletzt, z.B. die Fertigstellungsbürgschaft nicht stellt.
    Verwandte Begriffe: Rücktritt, Anfechtung, Vertragsauflösung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Fertigstellungsbürgschaft?
      Eine Fertigstellungsbürgschaft ist eine Sicherheit, die ein Bauträger stellen muss, um die Fertigstellung des Bauvorhabens zu gewährleisten. Sie dient als Schutz für den Bauherrn, falls der Bauträger insolvent geht oder den Bau nicht vertragsgemäß fertigstellt. Die Bürgschaft deckt in der Regel die Kosten für die Fertigstellung des Baus durch einen anderen Unternehmer ab.
    2. Was kann ich tun, wenn der Bauträger die Fertigstellungsbürgschaft nicht stellt?
      Setzen Sie dem Bauträger schriftlich eine Frist zur Stellung der Bürgschaft. Wenn die Frist verstreicht, können Sie den Vertrag kündigen und Schadensersatz fordern. Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte durchzusetzen.
    3. Welche Risiken bestehen ohne Fertigstellungsbürgschaft?
      Ohne Fertigstellungsbürgschaft tragen Sie das volle finanzielle Risiko, falls der Bauträger insolvent geht oder den Bau nicht fertigstellt. Sie müssen dann selbst für die Fertigstellung des Baus aufkommen oder erleiden einen Totalverlust Ihrer bisherigen Zahlungen.
    4. Kann ich Abschlagszahlungen verweigern, wenn die Bürgschaft fehlt?
      Ja, Sie können Abschlagszahlungen verweigern, solange die vertraglich vereinbarte Fertigstellungsbürgschaft nicht gestellt wurde. Die Bürgschaft ist eine wesentliche Voraussetzung für Ihre Zahlungsverpflichtung.
    5. Was ist der Unterschied zwischen einer Fertigstellungsbürgschaft und einer Vertragserfüllungsbürgschaft?
      Eine Fertigstellungsbürgschaft sichert die Fertigstellung des Baus ab, während eine Vertragserfüllungsbürgschaft die Erfüllung aller vertraglichen Pflichten des Bauträgers absichert, einschließlich der Mängelbeseitigung.
    6. Wie hoch sollte die Fertigstellungsbürgschaft sein?
      Die Höhe der Fertigstellungsbürgschaft sollte in der Regel 30% des Gesamtpreises betragen, um die Kosten für die Fertigstellung des Baus durch einen anderen Unternehmer abzudecken.
    7. Was passiert, wenn der Bauträger die Bürgschaft nachträglich stellt?
      Wenn der Bauträger die Bürgschaft nachträglich stellt, nachdem Sie ihm eine Frist gesetzt haben, sollten Sie die Bürgschaft prüfen und sich rechtlich beraten lassen, ob Sie den Vertrag fortsetzen möchten.
    8. Welche Alternativen gibt es zur Fertigstellungsbürgschaft?
      Eine Alternative zur Fertigstellungsbürgschaft ist die Hinterlegung einer Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft oder einer Versicherung. Auch eine Bauzeitversicherung kann einen Teil des Risikos abdecken.

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  2. Fertigstellungsbürgschaft: Rücktrittsrecht bei Nichterfüllung?

    Haben Sie kein Rücktrittsrecht vereinbart?
    wenn die Bankbürgschaft nicht rechtzeitig gestellt wird?
  3. Fertigstellungsbürgschaft: Vertragsbruch & Folgen der Nichtabgabe

    @Steffen
    ich bin kein Rechtsanwalt, und kann diese frage nur aus dem Gefühl heraus beantworten. offensichtlich wurde die eine Bürgschaft mit der anderen nicht verknüpft, somit kann die Bank nicht anders, sie muss zahlen.
    allerdings besteht hier meines Erachtens vertragsbruch. sind denn folgen der nichtabgabe der Fertigstellungsbürgschaft im Vertrag aufgenommen worden? irgendwo muss doch eine Abhängigkeit der bürgschaften zu Papier gebracht worden sein?
    ich sehe da nur den weg zum Rechtsanwalt, oder mit dem Vertrag zur Bank und dort mit der Rechtsabteilung reden.
    nur, die Zahlungen der Bank werden sie so einfach nicht aufhalten können, ohne dass die Bank den rücken frei hat und die Zahlung Aufgrund rechtlicher Bestandteile verweigern kann.
    also nen Rechtsanwalt fragen, geht wohl kein weg drum rum.
    Gruß joachim kähler
  4. Bauvertrag prüfen lassen: Fertigstellungsbürgschaft vergessen!

    Tja, wie schon so oft geraten,
    mit dem Vertrag noch vor Unterzeichnung zum Rechtsanwalt und alles überprüfen lassen. Zu dumm, das ich das Forum damals noch nicht kannte.
    Ich habe zwar die mündliche Zusage, das zwar die verantwortliche Sekretärin momentan im Urlaub ist, sich aber so schnell wie möglich darum gekümmert wird (angeblich wurde das irgendwie vergessen). Und was wenn nicht?
    Gut, der Keller steht (zwar mit etlichen Mängeln) und die Abschlagszahlung deckt ca. die Hälfte der Kosten für den Keller. Es ist also nichts verloren. Die Mängel sind bisher auch kein Grund, vom Vertrag zurückzutreten. Nur wenn das Haus gestellt wird, sind am 3. Aufbautag ca. 250.000,- DM fällig. Wenn dann der Bau irgendwo stecken bleibt, dann haben wir den Mist.
    Der Bank habe ich auch erst mal einen Schuss vor den Bug gesetzt. Die Überweisung wurde nämlich schon am ersten Aufbautag des Kellers getätigt. Fällig ist diese aber erst am 3. Aufbautag, wenn Wände und Decken erstellt sind. Angeblich wird aber generell Einkunft über den Bautenstand vor einer solchen Überweisung vom Architekten eingeholt (laut Auskunft der Kundenbetreuerin). Nun bin ich ja mal gespannt, ob diese auch eingeholt wurde. Wenn ja, handelt es sich eindeutig um Vorspielung falscher Tatsachen. Ich frage mich nur, warum ich da nicht gefragt werde. Es hätte ja nur eines der Fertigteile falsch verladen sein brauchen und der Keller währe nicht fertig.
    Es ist schon bedauerlich, wie man nach allen regeln der Kunst verarscht wird. Und das selbst von den großen Firmen. Wer meine Fragen kennt, weiß mit welcher Firma wir bauen.
    Der Gang zum Rechtsanwalt wird mir wahrscheinlich nicht erspart bleiben.
  5. Fertigstellungsbürgschaft: Mündliche Zusagen vs. Vertrag

    @Steffen
    mündliche zusagen sind eigentlich Verträge, aber wie will man das beweisen? und dann ist da noch das Ding, war die sekretärin dazu berechtigt, glaube mal eher nicht.
    also arschkarte gezogen, die Baufirma hat was sie wollte und du stehst ziemlich im regen und kannst wohl nur hoffen, das alle Termine eingehalten werden und der bau so läuft wie du es dir vorstellst.
    meines Erachtens hat die Bank keine Chance Zahlungen zu verweigern wenn die Voraussetzungen gegeben sind die Zahlungen zu leisten. denn bei Nichtzahlung geht sie in Rechtsstreit mit dem Bauträger. sie bürgt für die Zahlungen, ist so als würde sie im Vertrag stehen.
    nur eine Argumentation kann ich nicht versehen, die sekretärin ist im Urlaub und kein anderer kann das bearbeiten? was ist denn das für eine klitsche? ist das deren übliches vertragsgebahren? ich würde mir mal den Chef des unternehmens an die strippe holen und den vorfall schildern. ein renomiertes unternehmen kann sich sowas normalerweise nicht leisten und wird einlenken. wenn dem nicht so ist, dann prost Mahlzeit, denn dann stimmt ja offensichtlich grundlegend etwas nicht.
    Gruß joachim kähler
  6. Beschwerdebrief: Negative Erfahrungen mit Baufirma

    Habe ich auch vor,
    das mit dem Chef jedenfalls. Ich werde ein gepfeffertes Beschwerdeschreiben aufsetzen. Am Telefon bringt das nicht viel, da wir mit mehreren Sachen nicht zu frieden waren. Vor unserer Entscheidung habe ich eigentlich keine negativen Erfahrungen mit diesem eigentlich wirklich renommierten Unternehmen gefunden. Aber bei uns ging ja so ziemlich alles schief, was schiefgehen konnte. Liegt evtl. daran, das die sonst Häuser bauen, die erst bei 800.000,- DM anfangen (unser FastFertig Haus bleibt wesentlich unter 400.000,-). Ihnen wird ja auch nachgesagt, der Mercedes unter den Fertighausfirmen zu sein. Aber wenn ich einen A-Klasse Wagen kaufe (würde ich zwar nie machen) dann will ich trotzdem den Service haben.
    Danke erstmal für die Beiträge.
  7. Fertighaus: Preisverhandlung & Firmennamen-Nennung

    Mercedes unter den Hausbauern?
    Nun, mit diesem Argument versucht die Firma "Kampa" jede Preisverhandlung zu unterbinden. Allerdings gibt es da auch Sachen für 250 TDM.
    Ich konnte mich einfach nicht zurückhalten mit der Nennung von Firmennamen, da hier wohl jeder versucht mit diesem Argument unangenehme Fragen abzublocken.
    Ferner fällt mir da noch die Firma "Weber" ein, aber das die solche Praktiken durchziehen, scheint mir fast unglaublich. Dann würde ich bei den Vertragsverhandlungen mal etwas öffentlichkeits bezogen argumentieren (späterer Termin wg. Anfrage in div. Internetforen) [klappt mittlerweile bei meiner Autowerkstatt recht gut].
    Eine renommierte Firma sollten Fehleranzeigen in der Öffentlichkeit Gedanken über ihr Markenimmage wachwerden lassen.
    Gruß
    Rene
  8. BAU.DE Alternative: Link für Autobereich gesucht

    @ Rene:
    Es gibt etwas vergleichbares wie BAU.DE im Autobereich? Für den Link wäre ich sehr dankbar (mir ist gerade der Motor unseres Baumobils geplatzt *grummel*).
    Vielen Dank schon mal.
  9. Bauvertrag: Nicht von Firmengehabe einschüchtern lassen!

    Foto von Andrea Leidenbach

    Mit Mercedes und Golf
    hat die Firma EKB bei uns auch angefangen und 550 000 DM sind ja im Vergleich zu dem was sie sonst bauen ein Klaks, stimmt aber nicht so ganz wie sich später herausstellte, so toll ist die Auftragslage bei den meisten Firmen auch nicht mehr, das sie Aufträge in den Wind schießen können.
    Nur nicht einschüchtern lassen. 😉
  10. Fertigstellungsbürgschaft: Bearbeitung & Zahlung im Zeitplan?

    Zwischenbericht
    Angeblich wurde die zuständige Bearbeiterin aus dem Urlaub geholt und die Bürgschaft beantragt. Bis Ende der Woche (also morgen) soll diese dann auch da sein. Die Zahlung für das Haus ist (wenn bei der Aufstellung alles klappt) Freitag nächste Woche (4. Aufbautag). Ich werde jetzt noch bis Mo. warten. sollte die Bürgschaft dann noch nicht gestellt sein, muss ich wohl doch rechtliche Schritte unternehmen. Jedenfalls erstmal mit der Rechtsabteilung der Bank nach einer Möglichkeit suchen, die Zahlung so lange zurückzuhalten, bis die Bürgschaft gestellt ist. Aber da ich eigentlich daran glaube, das so eine Politik nicht generell von unserer Hausfirma gefahren wird, sondern das da eher jemand geschlampt hat, bin ich noch optimistisch.
    Mal sehen was draus wird.
  11. Fertigstellungsbürgschaft: Nicht warten & Anwalt einschalten!

    Nicht mehr warten
    An Ihrer Stelle würde ich nicht mehr warten.
    " wir übernehmen Ihnen gegenüber unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage"
    dass ist der Hammer bei solchen Bürgschaften. Ich fürchte auch die Rechtsabteilung der Bank kann nichts reißen. Das ist nach meiner Meinung so ziemlich die wasserdichteste Formulierung die es hier gibt.
    Also. Nochmals (wenn es geht sofort) Anruf beim Chef der Firma, Termin setzen. Wenn Antwort befriedigend, sorfort bestätigen lassen per Fax etc. auf jeden Fall schriftlich. Wenn Antwort unbefriedigend sofort zum kompetenten Anwalt.
    Ich halt die Daumen
  12. Fertigstellungsbürgschaft: Notar involviert? Nachfragen!

    Notar?
    Wenn angeblich eine Bürgschaft in Arbeit ist (wer erstellt eigentlich den Text? , ein Notar?) wird diese doch beglaubigt, da ist in der Regel ein Notar beauftragt. Fragen Sie doch mal nach dem Notar und sprechen mit ihm. Wenn es keinen Notar gibt, würde ich schnellstens bei einem RA wenigstens einen Rechtsrat einholen, das kann nicht die Welt kosten. Ggfs. ist die Erstberatung sogar kostenlos. Wo leben Sie denn?
  13. Fertigstellungsbürgschaft: Notarielle Form nötig? Juristenrat!

    notarielle Form
    muss nicht unbedingt sein. Aber Idee mit Notar ist nicht schlecht, wenn evtl. der Kaufvertrag not. beurkundet wurde.
    Juristischen Rat auf jeden Fall schnell
    Gruß
  14. Fertigstellungsbürgschaft: Vorab per Fax erhalten? Anwalt!

    Ich denke, das die Antwort "befriedigend" war
    Also müsste ich bis morgen die Bürgschaft (wenigstens vorab per Fax) erhalten. Das soll jetzt nicht zu gutgläubig klingen, aber wenn ja =>OK, wenn nein Anwalt, das wird dann aber sowieso vor nächsten Mo. wahrscheinlich nichts.
    Die Bürgschaft wird (besser soll) von der Deutschen Bank gestellt werden. Im Vertrag steht hierzu "XXX leiste dem Bauherren für die Abnahmereife Fertigstellung der Bauleistung Sicherheit in Höhe von 30 % des gesamtpreises. Die Sicherheitsleistung erfolgt durch Stellung einer Bankbürgschaft der Deutschen Bank AGAbk., Filiale Offenburg, in gesonderter Urkunde auf Anforderung des Bauherren. Die Bürgschaft wird zum ersten Aufbautag des Bauwerkes gestellt und ist 4 Wochen vorher bei XXX abzurufen. ". (der rechtzeitige Abruf ist erfolgt)
  15. Bankbürgschaft: Anfrage bei Deutscher Bank beschleunigen

    Bank
    Wenn sie einen guten Draht zu Ihrem Bankberater haben, wird der sicherlich kein Problem haben, einmal in Ihrem Interesse bei der Deutschen Bank AGAbk., Filiale Offenburg, anzufragen, wie der Stand der Dinge ist, erst recht, wenn Ihre Bank auch noch an selbige Bank Zahlungen leistet. Manchmal geht das unter Bankern eher und schneller als wenn Sie privat nachfragen. Hat mir auch mal geholfen, allerdings wegen einer anderen Sache.
  16. Fertigstellungsbürgschaft: Erstellung dauert nur halbe Stunde!

    alles schon sehr merkwürdig
    Bei uns (dt. Großbank) dauert die Erstellung einer solchen Bürgschaft inkl. Unterschriften in einem eilbededürftigen Fall max. eine halbe Stunde. Da es nicht die erste Bürgschaft ist, die Ihr Hausbauer zu stellen hat, ist bei der Deutschen Bank sicher ein entsprechender Text abgespeichert und braucht nur um Betrag, Namen und Laufzeit ergänzt werden. Dass der Auftrag nur von einer Person erteilt werden kann, die leider im Urlaub ist, erscheint mir nun doch nicht glaubwürdig (war doch ein größeres Unternehmen, gell?).
    Haben Sie den Bürgschaftstext vorab gesehen? Hoffentlich so 'gut' wie der Ihrer BÜ.
    Eine Beratung beim Anwalt scheint mir doch sehr dringend erforderlich. Viel Glück!
  17. Fertigstellungsbürgschaft: Schnell handeln & höflich bleiben!

    Ja das meinen ja alle hier
    handeln Sie schnell. Das mit der Sachbearbeiterin im Urlaub ist ein schlichtes Armutszeugnis oder eine Scheinbehauptung. Beides ist doch für Sie schlimm genug. Bleiben Sie dran, lästig aber höflich. Wie Claudia schon sagt, geht sowas in 30 Minuten. Den Tipp von Ricardo noch zusätzlich befolgen. Ist doch wurscht, wenn Sie's dann 3 mal bestätigt bekommen. Hauptsache das ...
    Sie sind Vertrags- bzw. Geschäftspartner und kein Bittsteller.
  18. Fertigstellungsbürgschaft: Tipps & Bank-Nachfrage nutzen

    Danke für die Tipps.
    Vor allem für den mit unserer Bank. Mir wurde zwar heute versichert, das die Sachbearbeiterin Anfang der Woche aus dem Urlaub geholt wurde, der Auftrag weg ist und ich eigentlich bis morgen, spätestens Anfang nächster Woche die Bürgschaft bekomme.
    Wenn meine Bank nachfragt, dann weiß ich auf jeden Fall Bescheid.
    Ebenfalls wurde mir versichert, das der Betrag nicht eingezogen worden währe, wenn die Bürgschaft noch nicht da ist. Allerdings nur mündlich, laut Vertag sind allerdings mündliche Absprachen nur Gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
    Also erstmal Danke. Ich melde mich, sobald ich wieder was neues weiß.
  19. ✅ Fertigstellungsbürgschaft erhalten: Schlamperei oder Absicht?

    Problem hat sich erledigt.
    Heute kam nun endlich nach (17 Tagen Verspätung) die Bürgschaft. Die Frage ist nun war das Schlamperei oder Absicht. Erfahren werde ich es wohl nie. Auf jeden Fall eine Sauerei.
    Jetzt bin ich allerdings etwas beruhigt. Ich glaube zwar nicht, das es notwendig sein wird, die Fertigstellungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen aber jetzt haben wir wenigstens etwas für den Fall der Fälle in der Hand.
    Nochmals Danke für eure Unterstützung.
  20. Hausbau: Konzentration & viel Spaß!

    Ich freu mich,
    denn jetzt können Sie sich wenigstens auf Ihren Hausbau konzentrieren.
    Viel Spaß und schönes Wetter
  21. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Fertigstellungsbürgschaft: Rechte, Optionen & Vorgehen bei Nichterfüllung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um das Fehlen einer vereinbarten Fertigstellungsbürgschaft und die daraus resultierenden Rechte des Bauherrn. Es wird empfohlen, den Bauvertrag vor Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen und bei Verzögerungen oder Nichterfüllung rechtliche Schritte einzuleiten. Mündliche Zusagen sind schwer zu beweisen, daher sollte auf schriftliche Vereinbarungen bestanden werden. Die Dauer der Erstellung einer Bürgschaft beträgt im Normalfall nur ca. 30 Minuten.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Fertigstellungsbürgschaft: Mündliche Zusagen vs. Vertrag wird darauf hingewiesen, dass mündliche Zusagen schwer zu beweisen sind und die Baufirma möglicherweise im Vorteil ist, wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bankbürgschaft: Anfrage bei Deutscher Bank beschleunigen schlägt vor, dass der Bauherr seinen Bankberater kontaktieren soll, um den Prozess bei der Deutschen Bank zu beschleunigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten umgehend einen Rechtsanwalt konsultieren, wenn die Fertigstellungsbürgschaft nicht rechtzeitig gestellt wird. Siehe auch Fertigstellungsbürgschaft: Nicht warten & Anwalt einschalten!. Es ist ratsam, den Kontakt zum Notar zu suchen, falls dieser in den Prozess involviert ist, wie im Beitrag Fertigstellungsbürgschaft: Notar involviert? Nachfragen! erwähnt.

    Die Diskussion beleuchtet die Wichtigkeit einer Fertigstellungsbürgschaft im Bauvertrag und die möglichen Konsequenzen bei deren Fehlen. Es wird deutlich, dass Bauherren ihre Rechte kennen und frühzeitig handeln sollten, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen. Die Einholung von Rechtsberatung und die Kommunikation mit der Bank können entscheidend sein, um die Bürgschaft zu erhalten und die eigenen Ansprüche durchzusetzen.

    Abschließend zeigt der Thread, dass es sich lohnt, hartnäckig zu bleiben und verschiedene Optionen auszuschöpfen, um die Fertigstellungsbürgschaft zu erhalten. Wie im Beitrag ✅ Fertigstellungsbürgschaft erhalten: Schlamperei oder Absicht? berichtet, kann das Problem nach einiger Zeit gelöst werden, auch wenn die Umstände unklar bleiben. Die Fertigstellungsbürgschaft bietet dem Bauherrn im Fall der Fälle eine wichtige Sicherheit.

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