Bürgschaftserklärung Baukredit: Kosten, Notwendigkeit & Alternativen für Baufinanzierung?
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Bürgschaftserklärung Baukredit: Kosten, Notwendigkeit & Alternativen für Baufinanzierung?

Wiedermal hoffe ich auf Eure Hilfe. Der Bau macht langsam Fortschritte, allerdings kommt finanziell gesehen, ein Hammer nach dem anderen. Wir hatten uns im November 2001 für den Bau eines Fertighauses entschieden. In den Gesprächen mit der Fertighausfirma wurden uns sämtliche Kosten aufgezählt, wie Hauspreis, Keller, Kosten für Restausbau, Garage, Notar und Vermessung sowie die Hausanschlüsse. Alles in allem ergab eine Summe von 500.000 DM. AbzAbk.üglich unseres Eigenkapitals in Geldwert = 40.000 DM stand ein zu finanzierender Betrag von 460.000 DM an. Einen unabhängigen Finanzmakler der (... XYZ ... Bank ...) bekamen wir seitens der Fertighausfirma empfohlen. Bei dem Gespräch dort, wurde uns Aufgrund des günstigen Zinssatzes (5,03 %) schnell klar, dass wir dort finanzieren werden, da alle sonstigen Anfragen bei anderen Kreditinstituten Zinssätze von 5,5  -  6,2 % ergaben. Zudem noch wurde uns zugesichert, dass wir eine Sondertilgung pro Jahr von bis zu 10 % der Kreditsumme in Anspruch nehmen könnten. Seitens des Finanzmaklers stand eine Finanzierung für uns generell fest, da wir neben unserem Eigenkapital in Geldwert ein Grundstück im Wert von 340.000 DM besitzen. Also schlossen wir dort die Finanzierung ab.
Davon abgesehen, dass wir 1 % der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr von Anfang an weniger ausgezahlt bekamen (dies sei, laut Aussage des Maklers, die Gebühr der Bank, damit wir Sondertilgung wie o.a. leisten dürfen), kam nun, nach knapp einem halben Jahr der Hammer:
Die Fertighausfirma verlangt seitens der finanzierenden Bank eine Bürgschaftserklärung. Diese wurde seitens der Bank mit 2.600 € von unserem Baukonto abgebucht. Es wurde in den Vorgesprächen NIE über eine Bürgschaftserklärung, geschweige denn über einen zu leistenden Betrag für eine Bürgschaft gesprochen; weder in den Gesprächen mit dem Verkäufer der Fertighausfirma (der es hätte ja eigentlich wissen müssen), noch mit dem Finanzmakler der (... XYZ ... Bank ...). Dieser Betrag taucht nirgendwo auf, weder in der Kostenaufstellung der Fertighausfirma, noch in den Finanzierungsunterlagen des Maklers.
Nach Telefonaten mit der (... XYZ ... Bank ...) selbst, bekamen wir zu verstehen, dass diese 1,5 % des zu garantierenden Betrages generell von der (... XYZ ... Bank ...) in Rechnung gestellt werden und dass lediglich der Makler dies ändern könne. Für uns stellt sich nun die Frage, wer ist verantwortlich hierfür? Der Verkäufer der Fertighausfirma, der diesen Betrag hätte in seine Kostenaufstellung mit einrechnen müssen? Der Finanzmakler, der die Aufstellung des Verkäufers übernommen hatte, ohne den Betrag für die Bürgschaftserklärung mit einzurechnen? Beide wissen von der Bürgschaftserklärung, und keiner hatte uns darauf hingewiesen. Nach stundenlangen Gesprächen mit dem Finanzmakler war dieser bereit, auf 1,25 % zu gehen. Dies hilft uns jedoch keine Spur weiter, da die Finanzierung bereits ausgereizt ist. Was können wir tun? An einen Anwalt haben wir auch schon gedacht, jedoch haben wir mit dem Makler keinen Vertrag und ihm somit auch nichts bezahlt; die Bezahlung des Maklers erfolgt, laut Seiner Aussage von der (... XYZ ... Bank ...). Wir haben lediglich Formulare der (... XYZ ... Bank ...) unterschrieben.
  • Name:
  • Stefan
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie unerwartete Kosten für eine Bürgschaftserklärung im Rahmen Ihrer Baufinanzierung haben. Eine Bürgschaftserklärung dient als Sicherheit für die Bank, falls der Kreditnehmer (Sie) zahlungsunfähig wird. Die Kosten dafür können je nach Bürgschaftsgeber und Umfang variieren.

    Mögliche Ursachen für die Kosten:

    • Fehlende Eigenmittel: Wenn Ihr Eigenkapital nicht ausreicht, kann die Bank eine Bürgschaft fordern.
    • Risikoeinschätzung: Die Bank bewertet Ihr individuelles Risiko (Bonität, Einkommen, etc.) und kann eine Bürgschaft verlangen, um sich abzusichern.
    • Art der Finanzierung: Bei bestimmten Finanzierungsmodellen (z.B. mit hohem Beleihungsauslauf) kann eine Bürgschaft üblich sein.

    Alternativen zur Bürgschaftserklärung:

    • Erhöhung des Eigenkapitals: Mehr Eigenkapital reduziert das Risiko für die Bank.
    • Grundschuld: Die Bank kann eine Grundschuld auf Ihr Grundstück oder eine andere Immobilie eintragen lassen.
    • Restschuldversicherung: Diese Versicherung übernimmt im Todesfall oder bei Arbeitsunfähigkeit die Tilgung des Kredits.

    👉 Handlungsempfehlung: Sprechen Sie mit Ihrem Finanzmakler und der Bank, um die Notwendigkeit der Bürgschaftserklärung zu hinterfragen und alternative Sicherheiten zu prüfen. Lassen Sie sich die Kosten detailliert aufschlüsseln und vergleichen Sie Angebote verschiedener Bürgschaftsgeber.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bürgschaftserklärung
    Eine Bürgschaftserklärung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der sich ein Bürge verpflichtet, für die Schulden eines Kreditnehmers einzustehen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Sie dient als Sicherheit für den Gläubiger (z.B. Bank).
    Verwandte Begriffe: Kredit, Sicherheit, Haftung, Ausfallrisiko.
    Baukredit
    Ein Baukredit ist ein Darlehen, das speziell für die Finanzierung von Bauvorhaben oder den Kauf einer Immobilie verwendet wird. Er wird in der Regel in Raten ausgezahlt, die dem Baufortschritt entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Baufinanzierung, Hypothek, Darlehen, Zinssatz.
    Finanzmakler
    Ein Finanzmakler ist ein unabhängiger Vermittler von Finanzprodukten, wie z.B. Krediten, Versicherungen oder Kapitalanlagen. Er berät seine Kunden und sucht nach den passenden Angeboten verschiedener Anbieter.
    Verwandte Begriffe: Finanzberater, Kreditvermittler, Versicherungsmakler, Honorarberater.
    Eigenkapital
    Eigenkapital ist das Kapital, das ein Kreditnehmer selbst in die Finanzierung einbringt. Es kann aus Ersparnissen, Wertpapieren, oder anderen Vermögenswerten bestehen. Ein höherer Eigenkapitalanteil reduziert das Risiko für die Bank und kann zu besseren Konditionen führen.
    Verwandte Begriffe: Fremdkapital, Beleihungswert, Finanzierung, Bonität.
    Grundschuld
    Eine Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das als Sicherheit für einen Kredit dient. Sie wird im Grundbuch eingetragen und gibt der Bank das Recht, das Grundstück zu versteigern, falls der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
    Verwandte Begriffe: Hypothek, Beleihung, Zwangsvollstreckung, Grundbuch.
    Zinssatz
    Der Zinssatz ist der Preis, den ein Kreditnehmer für die Überlassung von Kapital an den Kreditgeber zahlt. Er wird in der Regel als Prozentsatz des Kreditbetrags pro Jahr angegeben.
    Verwandte Begriffe: Sollzins, Effektivzins, Nominalzins, Bauzinsen.
    Kreditinstitute
    Kreditinstitute sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben. Dazu gehören z.B. die Annahme von Einlagen, die Vergabe von Krediten und die Durchführung des Zahlungsverkehrs.
    Verwandte Begriffe: Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Bausparkassen.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Bürgschaftserklärung im Zusammenhang mit einem Baukredit?
      Eine Bürgschaftserklärung ist eine Art Garantie, die ein Dritter (Bürge) gegenüber der Bank abgibt. Der Bürge verpflichtet sich, für die Schulden des Kreditnehmers einzustehen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Sie dient der Bank als zusätzliche Sicherheit für den Baukredit.
    2. Welche Kosten sind mit einer Bürgschaftserklärung verbunden?
      Die Kosten für eine Bürgschaftserklärung können unterschiedlich sein. Sie hängen vom Bürgschaftsgeber (z.B. Versicherung, Bank), der Höhe der Bürgschaftssumme und der Laufzeit ab. Oft wird eine jährliche Gebühr erhoben, die sich prozentual an der Bürgschaftssumme orientiert. Es ist wichtig, die genauen Konditionen und Gebühren im Vorfeld zu klären.
    3. Ist eine Bürgschaftserklärung immer notwendig für einen Baukredit?
      Nein, eine Bürgschaftserklärung ist nicht immer zwingend erforderlich. Die Bank entscheidet anhand verschiedener Faktoren, ob sie eine zusätzliche Sicherheit benötigt. Dazu gehören die Bonität des Kreditnehmers, die Höhe des Eigenkapitals und der Wert der Immobilie. Wenn ausreichend Sicherheiten vorhanden sind, kann auf eine Bürgschaft verzichtet werden.
    4. Welche Alternativen gibt es zur Bürgschaftserklärung?
      Es gibt verschiedene Alternativen zur Bürgschaftserklärung. Dazu gehören die Erhöhung des Eigenkapitals, die Eintragung einer Grundschuld auf das Grundstück oder eine andere Immobilie, oder der Abschluss einer Restschuldversicherung. Welche Alternative am besten geeignet ist, hängt von der individuellen Situation ab.
    5. Was passiert, wenn der Bürge für den Kreditnehmer einstehen muss?
      Wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, wird der Bürge von der Bank in Anspruch genommen. Der Bürge muss dann die ausstehenden Raten oder den gesamten Kreditbetrag begleichen. Es ist daher wichtig, sich der Risiken einer Bürgschaft bewusst zu sein und nur Bürgschaften zu übernehmen, wenn man sich die finanzielle Belastung leisten kann.
    6. Wie wirkt sich eine Bürgschaft auf den Zinssatz des Baukredits aus?
      Eine Bürgschaft kann sich positiv auf den Zinssatz des Baukredits auswirken, da sie das Risiko für die Bank reduziert. Allerdings ist der Zinsvorteil oft geringer als die Kosten für die Bürgschaft selbst. Es ist daher ratsam, die Gesamtkosten (Zinsen + Bürgschaftsgebühren) zu vergleichen, um die günstigste Option zu finden.
    7. Kann eine Bürgschaftserklärung vorzeitig beendet werden?
      Ob eine Bürgschaftserklärung vorzeitig beendet werden kann, hängt von den Vereinbarungen mit dem Bürgschaftsgeber ab. In manchen Fällen ist eine vorzeitige Beendigung möglich, beispielsweise wenn der Kreditnehmer einen Teil des Kredits getilgt hat oder andere Sicherheiten gestellt werden können. Es ist wichtig, die Kündigungsbedingungen im Bürgschaftsvertrag zu prüfen.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einer selbstschuldnerischen und einer Ausfallbürgschaft?
      Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank den Bürgen direkt in Anspruch nehmen, sobald der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät. Bei einer Ausfallbürgschaft muss die Bank zunächst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Geld vom Kreditnehmer zu bekommen, bevor sie den Bürgen in Anspruch nehmen kann. Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist für die Bank sicherer und daher häufiger anzutreffen.

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  2. § 648a BGB – Sicherheitsleistung: Kosten trägt Auftragnehmer!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    § 648a BGBAbk.
    Ich kann nicht nachvollziehen was genau gelaufen ist, welche Details zur Sicherheitsleistung vertraglich vereinbart sind und ob diese wirksam vereinbart sind, deshalb ein Rat mit Einschränkungen: Sie sollten auf jeden Fall den § 648a BGB lesen. Möglicherweise sind die Kosten für die Bürgschaft vom Auftragnehmer zu tragen. So steht es zumindest in Absatz 3 des § 648a: "Der Unternehmer hat dem Besteller die üblichen Kosten der Sicherheitsleistung bis zu einem Höchstsatz von 2 vom Hundert für das Jahr zu erstatten". Und noch eins oben drauf, in Absatz 7 steht: "Eine von den Vorschriften der Absätze 1 bis 5 abweichende Vereinbarung ist unwirksam".
  3. Bürgschaft Baukredit: Wer trägt die Kosten?

    Foto von Ralf Sparwel

    Was für eine Bürgschaft?
    Hallo
    Was für eine Bürgschaft wurde denn gefordert?
    Ich frage weil bei fast allen Bürgschaften die Kosten eigentlich immer der Unternehmer tragen muss, und da die meisten Bürgschaften im BGBAbk. für Ein und Zweifamilienhäuseren klar ausgeschlossen sind.
    MfG Ralf Sparwel
    PS. Keine Rechtsberatung
  4. Bürgschaft Fertighaus: Bank fordert Sicherheit trotz Grundstück!

    Bürgschaftserklärung ...
    Seitens des Fertighausherstellers, da dieser den Großteil des finanzierenden Betrages (170.000 €) erhält, wurde von der Bank eine Bestätigung (sog. Bürgschaft) gefordert, dass der Fertighaushersteller auf jeden Fall sein Geld erhält. Das ganze ist für uns sowieso schleierhaft, da die Bank als Sicherheit unsererseits ein Grundstück mit dem selben Wert (170.000 €) hat. Und für ein Schreiben, welches die Sicherheit des zu zahlenden Hauspreises bestätigt, 2.600 € zu verlangen, ist das schon heftig. Lt. Aussage des Finanzmaklers wäre das generell so und die 1,5 % der (... XYZ-Bank ...) noch günstig.
    • Name:
    • stefan
  5. Bankbürgschaft: Verzicht auf Vorausklage – Risiko für Bauherren!

    Und welche "Sicherheit" haben Sie dafür im Gegenzug erhalten ...
    ist wohl üblich, dass der Hausbauer eine Bank-Bürgschaft möchte. Möglichst noch unter Verzicht der Vorausklage. d.h. Hausbauer bekommt immer Geld, auch wenn der Bau Mangelhaft ist. Sie können noch nicht mal was zurückhalten, da die Bank direkt an den Hausbauer zahlt. Die rechtliche Frage wäre nur, wie schon geschrieben, ob diese Klauses wirksammer Vertragsbestandteil ist. Da Sie es nicht gewusst hatten ist es "überraschend" und dürfte nach meinem Verständnis nach dem AGBG unwirksam sein. Das müsste RA wissen (Erstberatung verlangen).
    Die Frage wäre nun, was SIE als Sicherheit erhalten haben. z.B. Sicherheit bei Konkurs (sog. Vorauszahlungssicherungsbürgschaft). Fazit: Der Hausbauer bekommt auf jeden Fall sein Geld. Sie haben jedoch keine Sicherheit. Ist aber wohl so üblich in der Branche. Sind Sie wohl leider nicht der einzige. Hoffen Sie einfach, dass alles gut geht. Dann bleibt es "nur" bei einem "Verlust" von 2500,- €. Das einzige was Sie machen können, die Bauabnahme absolut gründlich. Da lohnt es sich dann auch nochmals Geld für einen externen Bausachverständigen auszugeben. Dann haben Sie wenigsten noch "etwas" Verhandlungsspielraum im nachinhein. Wobei es Ihnen dann passieren kann, dass Sie erst einziehen, wenn alle Mängel behoben sind. Also wohl auch nicht das erwünschte.
  6. Bürgschaft Bausumme: Auf erste Anforderung – Sehr riskant!

    Foto von Andrea Leidenbach

    Ich kann nur erzählen wie es bei uns war/ist
    wir brauchten auch eine Bürgschaft über einen Teil der Bausumme, unbedingt zum RA gehen es gibt hier verschiedene Bürgschaftsformen, nicht dass sie eine auf erste Anforderung haben die ist für sie im Streitfall äußerst ungünstig auch wenn sie wergen Mängeln Geld einbehalten wollen.
    1,5 % ist nach unseren Erfahrungen durchschnitt, ungewöhnlich finde ich, dass die komplette Bausumme abgedeckt ist, in der Regel vereinbart man einen bestimmten Betrag und dieser wurde/wird bei uns monatlich nach Zeit der Anspruchnahme gerechnet.
    Welche Bürgschaft erhalten sie denn im Gegenzug vom Unternehmen (Fertigstellungsbürgschaft?) oder ist dies nur einseitig?
    Ich versuche seid nun mehr einem Jahr meine Bürgschaft zurückzzbekommen und die Sache wird sich noch über Jahre ziehen so wie es aussieht, bitte, lassen sie unbedingt einen RA auf die Verträge und auch die Bürgschaft schauen man kann damit gehörig auf die Schnauze fallen.
    Da das Verfahren noch läuft darf ich leider nicht mehr sagen.
  7. Bürgschaft Baukredit: Kein Einzelfall – Naivität vermeiden!

    Foto von

    Noch was
    nur damit hier kein "Na ein Bauvorhaben" kommt, es handelt sich bei uns NICH um einen Einzelfall, andere waren genauso blöd oder naiv wie wir.
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bürgschaftserklärung Baukredit: Kosten, Notwendigkeit & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Eine Bürgschaftserklärung für einen Baukredit kann zusätzliche Kosten verursachen. Es ist wichtig zu prüfen, wer diese Kosten tragen muss. Alternativen zur Bürgschaft sollten in Betracht gezogen werden, um die Baufinanzierung zu optimieren. Die Bedingungen der Bürgschaft, insbesondere der Verzicht auf Vorausklage, sind genau zu prüfen. Bauherren sollten sich rechtlich beraten lassen, um Risiken zu minimieren.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie auf Klauseln zum Verzicht auf Vorausklage bei Bankbürgschaften, wie im Beitrag Bankbürgschaft: Verzicht auf Vorausklage – Risiko für Bauherren! erläutert. Dies kann im Falle von Baumängeln problematisch sein.

    💰 Kosten: Die Kosten für eine Bürgschaft betragen durchschnittlich 1,5 % der Bausumme. Es ist ungewöhnlich, die komplette Bausumme abzusichern, wie im Beitrag Bürgschaft Bausumme: Auf erste Anforderung – Sehr riskant! beschrieben.

    ✅ Zusatzinfo: Der § 648a BGB kann relevant sein, wenn es um die Frage geht, wer die Kosten für die Sicherheitsleistung tragen muss, siehe § 648a BGB – Sicherheitsleistung: Kosten trägt Auftragnehmer!. Es ist ratsam, diesen Paragraphen zu prüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Finanzmakler oder einer Bank über alternative Finanzierungsmodelle beraten, um die Notwendigkeit einer Bürgschaft zu hinterfragen. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen genau und holen Sie sich rechtlichen Rat, um Risiken zu minimieren. Beachten Sie den Beitrag Bürgschaft Baukredit: Wer trägt die Kosten? bezüglich der Kostentragung.

    Die Diskussion zeigt, dass eine Bürgschaftserklärung im Rahmen einer Baufinanzierung sowohl Vor- als auch Nachteile haben kann. Eine umfassende Beratung und Prüfung der Vertragsbedingungen sind unerlässlich, um die optimale Lösung für die individuelle Situation zu finden. Die Beiträge Bürgschaft Fertighaus: Bank fordert Sicherheit trotz Grundstück! und Bürgschaft Baukredit: Kein Einzelfall – Naivität vermeiden! verdeutlichen die Notwendigkeit, sich umfassend zu informieren und beraten zu lassen.

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