Zerkratzte Fenster nach Wohnungsabnahme: Wer haftet für die Kratzer im Glas?
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Zerkratzte Fenster nach Wohnungsabnahme: Wer haftet für die Kratzer im Glas?

Ich habe Ende März eine Neubauwohnung von der Baufirma übernommen.
Bei der Begehung war die Wohnung nur etwas rausgekehrt, sonst nicht viel gereinigt, da im Vertrag "besenreine Übergabe" steht. Fenster waren dementsprechend auch nicht sauber, weshalb Kratzer da nicht auffallen konnten.
Nacdem ich die Wohnung übernommen hatte schaute ich mir die Fenster von außen an, was ich vorher nicht tat, da der Firmenchef, der mir die Wohnung übergab, bei der Abnahme meinte, er hätte alle Fenster schon offen gehabt und es würde alles passen. War so doof und habe nicht nochmal alles selbst überprüft.
Als ich nun die Fenster betrachtete fiel mir auf, dass ein paar Fensterrahmen verkratzt waren. Das meldete ich der Firma, bis heute (8 Wochen später) wurde nichts getan (wie bei einigen anderen Mängeln auch)
ich putzte bis gestern die Fenster nicht, damit es hinterher nicht heißt, ich wäre für die Kratzer verantwortlich, wie es bei einer abgeschlagenen Fliese auch schon hieß, die ich bei der Abnahme übersehen und einen Tag danach entdeckt hatte.
Gestern habe ich aber doch endlich mal angefangen die Fenster zu reinigen und bin extrem erschrocken. Die bisher geputzten Fenster sind außen alle verkratzt. Die Kratzer umfassen auf den Fenstern immer ca. 3-5 x 3-5 cm Fläche. Sie sind unterschiedlich tief und sie sehen aus, als hätte einer versucht Flecken mit etwas wegzukratzen, was Glas zerstört.
Ich weiß momentan nicht, wie ich weiter machen soll, was ich tun kann. Bin total verzweifelt.
Ich weiß nur, dass ich für die Wohnung bisher noch meinen Sicherungsrückhalt nicht zurückgezahlt habe und auch für die Außenanlage noch nichts gezahlt habe, da die noch nicht fertig ist.
Die Firma wird versuchen in den Kunststoffrahmen die, von mir, entdeckten Kratzer raus zu polieren, aber Glas wird man nicht einfach so polieren können. Und austauschen wird die Baufirma meine Fenster sicher auch nicht wollen, weil sie sich da bei meiner Wohnungstür schon sträubt, obwohl ich die schon bei der Abnahme beanstandet habe ...
Könnt ihr mir hilfreiche Tipps geben?
Weiß echt nicht mehr weiter ...
Vielen Dank schon mal!
  • Name:
  • Maria Alst
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie nach der Abnahme Ihrer Neubauwohnung zerkratzte Fenster entdeckt haben. Da die Fenster bei der Übergabe aufgrund der mangelnden Reinigung nicht geprüft werden konnten, stellt sich die Frage der Haftung.

    🔴 Gefahr: Zerkratzte Fenster können die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen und zu Folgeschäden führen, wenn beispielsweise Feuchtigkeit eindringt.

    Ich empfehle Ihnen, die Baufirma schriftlich über die Mängel zu informieren und eine Frist zur Nachbesserung zu setzen. Dokumentieren Sie die Kratzer detailliert mit Fotos und Videos. Falls die Baufirma die Mängel bestreitet oder nicht innerhalb der Frist behebt, sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen, um den Schaden zu begutachten und die Ursache festzustellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte zu prüfen und durchzusetzen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Beweislast zu sichern und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abnahme
    Die Abnahme ist die formelle Entgegennahme eines Bauwerks oder einer Leistung durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Teilabnahme, fiktive Abnahme
    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entspricht. Dies kann sich auf die Qualität, Funktionalität oder Beschaffenheit beziehen.
    Verwandte Begriffe: Baumangel, Sachmangel, Rechtsmangel
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers, Mängel an seiner Leistung zu beheben. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Nachbesserung
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Im Baurecht kann Schadensersatz für Mängel, Verzögerungen oder andere Vertragsverletzungen gefordert werden.
    Verwandte Begriffe: Schaden, Entschädigung, Ausgleich
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis, die zur Begutachtung von Sachverhalten herangezogen wird. Im Baurecht werden Sachverständige zur Feststellung von Mängeln und deren Ursachen eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Gutachten
    BGB
    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGBAbk.) ist die zentrale Rechtsquelle des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem Vertragsrecht, Sachenrecht und Schadensersatzrecht.
    Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht
    Beweislast
    Die Beweislast ist die Verpflichtung einer Partei, Tatsachen zu beweisen, die für die Entscheidung eines Rechtsstreits relevant sind. Im Baurecht liegt die Beweislast für Mängel oft beim Auftraggeber.
    Verwandte Begriffe: Beweis, Beweisführung, Beweismittel

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für Mängel nach einer besenreinen Übergabe verantwortlich?
      Auch bei einer besenreinen Übergabe haftet die Baufirma für Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Prüfung nicht erkennbar waren. Die Beweislast liegt jedoch beim Käufer, nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.
    2. Was kann ich tun, wenn die Baufirma die Mängel bestreitet?
      Wenn die Baufirma die Mängel bestreitet, sollten Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, ein Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten kann als Beweismittel dienen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
    3. Welche Fristen gelten für die Geltendmachung von Mängeln?
      Die Gewährleistungsfristen für Baumängel sind im BGB geregelt und betragen in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Es ist wichtig, Mängel innerhalb dieser Frist schriftlich zu rügen.
    4. Kann ich Schadensersatz für die zerkratzten Fenster verlangen?
      Ja, wenn die Baufirma für die Mängel verantwortlich ist, können Sie Schadensersatz verlangen. Dieser kann die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Fenster umfassen.
    5. Was bedeutet "besenreine Übergabe" genau?
      Eine besenreine Übergabe bedeutet, dass die Wohnung grob gereinigt und von Bauschutt befreit ist. Eine umfassende Reinigung, die das Erkennen von Mängeln ermöglicht, ist nicht erforderlich.
    6. Wie dokumentiere ich die Mängel am besten?
      Dokumentieren Sie die Mängel detailliert mit Fotos, Videos und schriftlichen Beschreibungen. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Feststellung sowie Zeugen, falls vorhanden.
    7. Was ist, wenn die Kratzer erst später sichtbar wurden?
      Auch wenn die Kratzer erst später sichtbar wurden, können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass die Kratzer bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Ein Sachverständigengutachten kann hier Klarheit schaffen.
    8. Sollte ich einen Anwalt einschalten?
      Ja, es ist ratsam, einen Anwalt für Baurecht einzuschalten, um Ihre Rechte zu prüfen und durchzusetzen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Beweislast zu sichern und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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  2. WEG-Verwaltung: Zuständigkeit für Fenster-Mängel

    Die Fenster (Scheiben ) ...
    dürften Gemeinschaftseigentum sein und damit ebenso wie die Rahmen gar nicht in IHRE "Zuständigkeit" fallen, sondern in die der WEGAbk., ergo die des WEG-Verwalters.
    Melden Sie diesem die Mängel (Beweisbar) und fordern Sie ihn zur Behebung der Mängel auf.
    Der kann sich dann mit dem Bauunternehmer rumschlagen, dafür kriegt er ja Geld.
  3. Fenster-Mängel: Eigentum vs. Zuständigkeit der Verwaltung

    Die Wohnung ...
    Die Wohnung und somit doch auch die Fenster, sind aber doch mein Eigentum.
    Die Wohnung wurde von mir gekauft, ich habe jedes Fenster, jede Tür und jede Ecke selbst bezahlt. Ist es dann wirklich Aufgabe der Hausverwaltung, sich um Mängel in meiner Wohnung, an meinen Fenstern, zu kümmern?
    Wenn das wirklich so ist, werde ich schnellstmöglich die Hausverwaltung mit einbeziehen und dazu auffordern sich mit dem Bauunternehmer auseinander zu setzen. Das wird allerdings nicht einfach, da Bauunternehmer und Hausverwalter Brüder sind. ☹
    Was gäbe es denn ansonsten für Möglichkeiten?
    Besteht überhaupt eine Chance, dass die Fenster ausgetauscht werden müssen, oder ich Geld dafür zurückbehalten kann, obwohl die Abnahme schon passiert ist?
    Danke für weiter Hilfe!
    • Name:
    • Maria Alst
  4. Info: Kratzer im Fensterglas – Qualitätsrichtlinien

    Foto von Josef Schrage

    Richtlinien dazu
    Hallo Maria,
    zur Beurteilung möglicher Ansprüche bezüglich der Kratzer
    lesen zu zuerst mal hier:

    Und gogglen Sie mal nach: visuelle Qualität Kunststofffenster
    Grüße

  5. Teilungserklärung prüfen: Eigentum vs. Gemeinschaftseigentum

    Bei so einer Konstellation ...
    sollten Sie einen Anwalt besuchen, der Ihnen an Hand der Teilungserklärung genau darlegt, was Ihnen gehört (wahrscheinich nicht viel) und was der Gemeinschaft (wahrscheinlich sehr viel).
    Der kann dann auch gleich dem verbrüderten Verwalter einen Brief aufsetzen, der wenig Luft für brüderliche Gefühle lässt.
  6. Rechtsberatung: Anwalt finden ohne Rechtsschutzversicherung

    Anwalt einschalten ...
    Anwalt einschalten OK. Das sagt man so einfach, aber ich bin nicht rechtsversichert und ich habe doch durch den kauf momentan eh schon kein Geld mehr. So ein Anwalt kostet doch sicher viel ... und wie käme ich an einen, der mir da weiterhelfen kann? Wie finde ich zuständige Anwälte am Besten?
    Ich hoffe, ich kann mich ohne Anwalt mit der Firma einigen, aber viel Hoffnung habe ich nach den letzten Erfahrungen nicht mehr ...
  7. Rechtsschutzversicherung: Keine Deckung bei Baumängeln

    Foto von

    Rechtschutz
    Hallo Maria,
    bei einem Rechtsstreit ein Bauwerk betreffend, bezahlt keine/r der Nepperschlepperbauernfänger (genannt Versicherungen)!
    Das Geld für den (und) Sinn einer "Rechtsschutz"  -  Versicherung haben Sie schon mal gespart ...
    Und bevor Sie sich eines Rechtsanwaltes bedienen lesen Sie doch mal die von mir vorgeschlagenen Links und nutzen Sie die daraus gewonnenen Erkenntnisse über möglicherweise reklamierbare Fehler für Ihre weitere Vorgehensweise.
    Freundliche Grüße
  8. Problem: Baufirma lehnt Haftung für Kratzer ab

    Problem ...
    Problem Guten morgen,
    nun habe ich das erwartete Problem wirklich.
    Ich habe die Kratzer gestern per E-Mail der Baufirma gemeldet und heute die Antwort erhalten.
    Da die Kratzer bei der Abnahme nicht ausfgenommen worden waren (war nicht möglich, da sie nicht auffielen, da die Fenster nicht gereinigt waren) wird nun von der Firma gesagt, sie machen nichts, da die Kratzer auch von mir ins Fenster gemacht worden sein können.
    Ich habe aber am Montag zum 1x die Fenster von außen berührt, da ich sie zuvor nicht anrührte, da ich am Tag nach der Abnahme schon Kratzer in den Rahmen entdeckte und erst wollte, dass die Fenster nochmal begutachtet werden.
    Habe ich jetzt überhaupt noch eine Chance, dass bei den Fenstern was gemacht werden kann, ohne, dass ich dafür gerade stehen muss?
    Ich verstehe immer besser, weshalb ich die Fenster damals nicht ordentlich gereinigt bekommen habe ...
    Bin immer mehr am verzweifeln, da ich nicht mehr weiß, wie ich die Richtlinien für Fenster einsetzen kann, wenn mir eh schon die Schuld in die Schuhe geschoben wird.
    Können Sie mir was raten?
  9. WEG-Risiko: Haftung für Fenster-Schäden bei Gemeinschaftseigentum

    Anwalt, Anwalt und nochmal Anwalt ...
    Sollten die Fenster Gemeinschaftseigentum sein, ist die dafür zuständig  -  auch für deren Abnahme.
    Sie sind dann ohne es zu wissen, in einer saublöden Position. Es könnte schlimmstenfalls so weit kommen, dass der Unternehmer raus ist und SIE der Gemeinschaft gegenüber für den Schaden an den Fenstern haftbar sind.
    WEG ist das schlimmste, was einem passieren kann  -  und ein Erstbezug einer WEGAbk.-Wohnung ist ohne Juristen der Versuch, Flamenco in einem Minenfeld zu tanzen.
  10. Nachbarn fragen: Gibt es ähnliche Mängel?

    Sie sind doch bestimmt nicht der ...
    Sie sind doch bestimmt nicht der Einzige, der dort eine neue Wohnung übernimmt, wie sieht es denn bei den Nachbarn aus? Und für Probleme mit Handwerkern gibt es auch Schiedsstellen, gehen Sie doch mal zur Handwerkskammer.
  11. Abnahme-Zeuge: Ungeputzte Fenster als Indiz für Vorsatz?

    Wer war von Ihrer Seite
    als Zeuge bei der Abnahme und könnte bestätigen, dass die Fenster ungeputzt waren und ihnen das einzelne Öffnen vom Verkäufer ausgeredet wurde?
    Verschmutzte Fenster, deren Funktions- und Sichtkontrolle bei der Abnahme vom Verkäufer abgewürgt wurde, lässt evtl. auf Vorsatz schließen, wenn Ihm das einA nwalt vorhält, wird er sich wohl doch auf Ihre Seite schlagen und gegen den putze/Maler der Fassade eine Kostenbeteiligung am Austausch der Verglasungen durchsetzen.
    Ich geh mal davon aus, das Sie leider alles vor Abnahme bezahlt haben?
    Jetzt hilft Ihnen wirklich nur noch ein Anwalt und ggf. ein Glasgutachter, der Art/Ursache der Kratzer auch jetzt noch ermitteln kann.
    Gruß aus Berlin
  12. Sicherungsrücklagen: Einbehalt bei Mängeln gerechtfertigt?

    Die Sicherungsrücklagen ...
    Die Sicherungsrücklagen habe ich bisher noch einbehalten.
    Die werde ich erst zahlen, wenn ich wirklich alles geklärt habe, habe ich der Firma auch so mitgeteilt, als diese das Geld einfordern wollte.
  13. Juristische Rechte: Was zählt wirklich bei Mängeln?

    Relevant ist nicht ...
    was Sie der Firma mitteilen, sondern welche Rechte Ihnen juristisch zustehen!
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Zerkratzte Fenster nach Wohnungsabnahme: Haftungsfragen

    💡 Kernaussagen: Nach der Wohnungsabnahme entdeckte Kratzer an Fenstern werfen Fragen zur Haftung auf. Die Diskussion dreht sich um die Zuständigkeit (Eigentümer vs. WEGAbk.), Beweisführung und mögliche Ansprüche gegenüber der Baufirma. Eine zentrale Frage ist, ob die Fenster zum Gemeinschaftseigentum gehören. Die Teilungserklärung spielt eine entscheidende Rolle bei der Klärung der Eigentumsverhältnisse und Zuständigkeiten.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag WEG-Risiko: Haftung für Fenster-Schäden bei Gemeinschaftseigentum wird auf das Risiko hingewiesen, dass Eigentümer bei Gemeinschaftseigentum unter Umständen für Schäden an den Fenstern gegenüber der Gemeinschaft haften könnten, falls die Baufirma nicht mehr belangt werden kann.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Info: Kratzer im Fensterglas – Qualitätsrichtlinien verweist auf Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Kunststofffenstern, die bei der Bewertung der Kratzer hilfreich sein können. Es wird empfohlen, die Teilungserklärung genau zu prüfen, um die Eigentumsverhältnisse klarzustellen, wie im Beitrag Teilungserklärung prüfen: Eigentum vs. Gemeinschaftseigentum angeraten wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um die individuellen Rechte und Pflichten zu klären und die Erfolgsaussichten einer möglichen Schadensersatzforderung zu prüfen. Alternativ kann die Handwerkskammer kontaktiert werden, um eine Schiedsstelle einzuschalten. Der Beitrag Abnahme-Zeuge: Ungeputzte Fenster als Indiz für Vorsatz? legt nahe, Zeugen zu suchen, die bestätigen können, dass die Fenster bei der Abnahme ungeputzt waren, um eventuell Vorsatz nachzuweisen.

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