d.h. 2 Festverglasungen im Masse von je 1100 * 2600 wurden im Terrasseneck zu 90 ° zusammengefügt. Ich kam zufällig bei der Montage vorbei und sah, dass auf einer der beiden Scheiben auf der Raum-Innenseite ein Etikett aufgeklebt war mit der Aufschrift: Achtung: diese Seite nach Außen. - Alle anderen Scheiben trugen auch dieses Etikett, aber alle auf der Außenseite. Als ich den Umstand der Baufirma vorgebracht habe, hat man mir gesagt, eine solche Eckverglasung ließe sich nicht anders lösen, also musste eine der beiden Scheiben sozusagen verkehrt angebracht werden. Mir leuchtet das nicht ein, denn diese Scheibe leitet ja die Wärme von Innen nach Außen und die Kälte natürlich nach Innen.
Es handelt sich um Neutralux N+ 1,1 Ug im Ausmaß wie gesagt von 1100 * 2600.
Auf meine schriftliche Reklamation hat man mir folgedes geantwortet: Durch die Emaillierung ist es technisch nicht möglich die Beschichtung auf der Innenseite der Scheibe anzubringen. Aus diese Grund fühlt sich die Scheibe kälter als die andere.
Frage:
1) Habe ich ein Recht auf Austausch der Scheibe, bzw. kann ein Preisabschlag erwirkt werden.?
2) Wie hoch kann der Wärmeverlust beziffert werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
