durch die vielen Beiträge bin ich nicht schlauer geworden.
BV: Neubau-KfW60 mit 17,5 Poroton-Außenwänden und 16 cm WDVSAbk..
Auf den Fensterbrüstungen sind die Löscher im Porotonstein offen.
Die Fenster sollen mit einer 'beidseitigen' Dichtung ausgeführt werden.
1) Müssen die Löscher zugemacht werden? Warum?
2) Ist eine Brüstungsbewehrung erforderlich bzw. wann ist eine erforderlich? Reicht ggf. auch ein Verzahnung der obersten Steinlage mit dem aufgehenden Mauerwerk?
Vielen Dank für die Antworten