Fliesenabbruch nach VOB: Schmutzfangmatte & Türöffnungen – Abzug der Fläche?
In diesem Forum sind Sie: Estrich und Bodenbeläge📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026
Bei der Abrechnung von Fliesenabbrucharbeiten nach VOB sind Aussparungen über 0,5 m² (z.B. Schmutzfangmatten) vom Flächenmaß abzuziehen. Türöffnungen werden bei der Abrechnung von Sockelfliesen übermessen. Die DIN 18459 regelt die Details zur Abrechnung nach Flächen- und Längenmaß.
Fliesenabbruch nach VOB: Schmutzfangmatte & Türöffnungen – Abzug der Fläche?
Wie sieht es beim Abbruch von Sockelfliesen aus, werden Türöffnungen (90 cm lang) übermessen?
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GoogleAI-Analyse: Fliesenabbruch: Abzug für Schmutzfangmatte & Türöffnungen?
Die Abrechnung von Abbrucharbeiten, insbesondere von Fliesen, unterliegt den Regelungen der VOBAbk./C. Da ich die VOB/C für Abbrucharbeiten nicht vorliegen habe, kann ich keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Generell gilt jedoch, dass für die Abrechnung die tatsächlich bearbeitete Fläche maßgeblich ist.
Bei einer Schmutzfangmatte im Bodenbereich könnte es üblich sein, die Fläche der Matte von der Gesamtabbruchfläche abzuziehen, da hier keine Fliesen vorhanden sind. Dies hängt jedoch von der konkreten Vereinbarung im Bauvertrag ab.
Beim Abbruch von Sockelfliesen ist es üblich, Türöffnungen bei der Abrechnung zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass die Fläche der Türöffnungen von der abzurechnenden Fläche abgezogen wird, da dort keine Sockelfliesen vorhanden sind.
👉 Handlungsempfehlung: Konsultieren Sie die VOB/C für Abbrucharbeiten oder einen Bausachverständigen, um eine verbindliche Auskunft für Ihren konkreten Fall zu erhalten. Klären Sie die Abrechnungsmodalitäten im Vorfeld mit dem Auftraggeber, um Missverständnisse zu vermeiden.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB/C
- Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C) ist ein Regelwerk, das die technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen festlegt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil von Bauverträgen und regelt unter anderem die Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen. Die VOB/A und VOB/B sind weitere Teile der VOB.
Verwandte Begriffe: VOB/A, VOB/B, Bauvertrag, Leistungsverzeichnis - Leistungsverzeichnis
- Das Leistungsverzeichnis (LVAbk.) ist eine detaillierte Auflistung aller zu erbringenden Leistungen eines Bauprojekts. Es enthält Beschreibungen der einzelnen Leistungen, Mengen und Einheitspreise. Das Leistungsverzeichnis dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Abrechnung der Bauleistungen.
Verwandte Begriffe: Angebot, Abrechnung, Einheitspreis, Baubeschreibung - Aufmaß
- Das Aufmaß ist die genaue Messung und Dokumentation der ausgeführten Bauleistungen. Es dient als Grundlage für die Abrechnung der Leistungen und muss nachvollziehbar und prüfbar sein. Das Aufmaß wird in der Regel vom Auftragnehmer erstellt und vom Auftraggeber geprüft.
Verwandte Begriffe: Abrechnung, Dokumentation, Baustelle, Messung - Abrechnung
- Die Abrechnung ist die Zusammenstellung aller erbrachten Leistungen und deren Kosten. Sie basiert auf dem Leistungsverzeichnis und dem Aufmaß. Die Abrechnung dient als Grundlage für die Zahlung der Bauleistungen durch den Auftraggeber.
Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Aufmaß, Zahlung, Rechnung - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen. Er kann Gutachten erstellen, Bauleistungen bewerten und bei Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vermitteln. Ein Bausachverständiger kann bei Fragen zur Abrechnung von Bauleistungen hilfreich sein.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Baubegleitung, Bauwesen, Fachmann - Sockelfliesen
- Sockelfliesen sind Fliesen, die an der unteren Wand entlang des Bodens angebracht werden. Sie dienen als Schutz vor Beschädigungen und Verschmutzungen und können auch dekorative Zwecke erfüllen. Sockelfliesen werden oft in Badezimmern, Küchen und Fluren verwendet.
Verwandte Begriffe: Fliesen, Wandfliesen, Bodenfliesen, Fliesenspiegel - Schmutzfangmatte
- Eine Schmutzfangmatte ist eine Matte, die im Eingangsbereich von Gebäuden platziert wird, um Schmutz und Feuchtigkeit aufzufangen. Sie dient dazu, die Sauberkeit im Gebäude zu erhalten und die Böden vor Beschädigungen zu schützen. Schmutzfangmatten gibt es in verschiedenen Größen, Materialien und Ausführungen.
Verwandte Begriffe: Fußmatte, Sauberlaufzone, Eingangsbereich, Bodenbelag
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wie wird die Fläche einer Schmutzfangmatte beim Fliesenabbruch abgerechnet?
In der Regel wird die Fläche der Schmutzfangmatte von der Gesamtabbruchfläche abgezogen, da dort keine Fliesen vorhanden sind. Die genaue Abrechnung hängt jedoch von den Vereinbarungen im Bauvertrag und den Regelungen der VOB/C ab. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit dem Auftraggeber zu klären. - Werden Türöffnungen beim Abbruch von Sockelfliesen von der abzurechnenden Fläche abgezogen?
Ja, üblicherweise werden Türöffnungen bei der Abrechnung des Abbruchs von Sockelfliesen berücksichtigt und von der abzurechnenden Fläche abgezogen, da sich dort keine Fliesen befinden. Dies entspricht der Logik, dass nur die tatsächlich bearbeitete Fläche abgerechnet wird. - Was ist die VOB/C und warum ist sie wichtig für Abbrucharbeiten?
Die VOB/C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C) enthält allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie regelt unter anderem die Ausführung und Abrechnung von Bauleistungen, einschließlich Abbrucharbeiten. Die VOB/C ist wichtig, um einheitliche Standards und faire Bedingungen für Auftragnehmer und Auftraggeber zu gewährleisten. - Was mache ich, wenn ich unsicher bin, wie eine bestimmte Position im Leistungsverzeichnis abgerechnet wird?
Bei Unsicherheiten bezüglich der Abrechnung einer Position im Leistungsverzeichnis sollten Sie zunächst die VOB/C und die vertraglichen Vereinbarungen prüfen. Klären Sie Unklarheiten mit dem Auftraggeber oder ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen. - Wo finde ich die VOB/C für Abbrucharbeiten?
Die VOB/C kann über den Deutschen Bauverlag oder andere Fachverlage bezogen werden. Zudem bieten einige Bibliotheken und Institutionen Zugriff auf die VOB/C. Es ist wichtig, die aktuelle Fassung der VOB/C zu verwenden. - Was passiert, wenn im Bauvertrag keine Regelungen zur Abrechnung von Abbrucharbeiten getroffen wurden?
Wenn im Bauvertrag keine spezifischen Regelungen zur Abrechnung von Abbrucharbeiten getroffen wurden, gelten die allgemeinen Regelungen der VOB/C. Es ist jedoch empfehlenswert, im Vertrag möglichst detaillierte Vereinbarungen zu treffen, um Streitigkeiten zu vermeiden. - Kann ich als Auftragnehmer eine Nachforderung stellen, wenn sich während der Abbrucharbeiten herausstellt, dass die abzurechnende Fläche größer ist als ursprünglich angenommen?
Ob eine Nachforderung gerechtfertigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Wenn die größere Fläche auf unvorhersehbaren Umständen beruht und nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt, kann eine Nachforderung berechtigt sein. Dies sollte jedoch im Vorfeld mit dem Auftraggeber geklärt werden. - Welche Rolle spielt das Aufmaß bei der Abrechnung von Abbrucharbeiten?
Das Aufmaß ist die Grundlage für die Abrechnung von Abbrucharbeiten. Es dokumentiert die tatsächlich ausgeführten Leistungen und die abgerechneten Flächen. Ein korrektes und nachvollziehbares Aufmaß ist daher unerlässlich, um eine transparente und faire Abrechnung zu gewährleisten.
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Informationen zur Abrechnung von Abbrucharbeiten auf Basis von Einheitspreisen im Leistungsverzeichnis. - VOB/C: Rechte und Pflichten von Auftragnehmer und Auftraggeber
Überblick über die wichtigsten Regelungen der VOB/C und deren Bedeutung für Bauprojekte. - Aufmaß erstellen: So dokumentieren Sie Bauleistungen korrekt
Anleitung zur Erstellung eines korrekten und nachvollziehbaren Aufmaßes für die Abrechnung von Bauleistungen. - Bausachverständiger: Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Informationen darüber, wann die Beauftragung eines Bausachverständigen empfehlenswert ist und welche Vorteile dies bietet. - Fliesenarbeiten: Tipps zur Planung und Ausführung
Ratgeber für die Planung und Ausführung von Fliesenarbeiten, einschließlich der Auswahl der richtigen Materialien und Techniken.
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Abrechnung Fliesenabbruch: DIN 18459 – Aussparungen über 0,5 m²
DIN 18459
Zu der Fußbodenaussparung
Es werden abgezogen
5.2.2 Bei Abrechnung nach Flächenmaß:
5.2.2.1 ... in Böden Aussparungen über 0,5 m² Einzelgröße
5.2.4 Bei Abrechnung nach Längenmaß
Unterbrechungen über 1 m Einzellänge
Gruß -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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💡 Kernaussagen: Bei der Abrechnung von Fliesenabbrucharbeiten nach VOB sind Aussparungen über 0,5 m² (z.B. Schmutzfangmatten) vom Flächenmaß abzuziehen. Türöffnungen werden bei der Abrechnung von Sockelfliesen übermessen. Die DINAbk. 18459 regelt die Details zur Abrechnung nach Flächen- und Längenmaß.
⚠️ Wichtig/Achtung: Beachten Sie die genauen Vorgaben der DIN 18459 zur Abrechnung von Aussparungen und Unterbrechungen, wie im Beitrag Abrechnung Fliesenabbruch: DIN 18459 – Aussparungen über 0,5 m² erläutert. Falsche Abrechnung kann zu Streitigkeiten führen.
📊 Zusatzinfo: Die VOB/C regelt die Ausführung von Bauleistungen, während die DIN 18459 spezifische Abrechnungsregeln für Abbrucharbeiten definiert. Die korrekte Anwendung beider Regelwerke ist entscheidend für eine faire Abrechnung von Fliesenabbrucharbeiten.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie vor Beginn der Abbrucharbeiten die genauen Maße der Aussparungen und Türöffnungen. Dokumentieren Sie diese sorgfältig, um eine korrekte Abrechnung gemäß VOB und DIN 18459 sicherzustellen. Konsultieren Sie bei Unklarheiten einen Bausachverständigen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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