Flugsparren fehlt: Flugdachsteine & Dachlatten als Alternative? Statik prüfen!
BAU-Forum: Dach
Flugsparren fehlt: Flugdachsteine & Dachlatten als Alternative? Statik prüfen!
Der letzte Sparren ist im Haus vor dem Giebel. Dann kommen ca. 8,5 cm Luft, 17,5 cm (Kalksandstein) KS-Stein, 12 cm WDVSAbk. und ca. 15 cm (vielleicht etwas mehr) Dachüberstand. In Summe also mindestens 53 cm, die nur von den freischwebeneden Dachlatten (30x50) getragen werden. Da drauf liegen Betondachsteine von Nelskamp.
Mir erscheint das mehr als gewagt. Nachdem ich gestern Abend lange im Netz gesurft habe, bin ich anscheinend nicht der Einzige, der da Bedenken hat. habe z.B. sehr interessante Artikel und PDFs von Herrn Ibold gefunden.
Insofern werde ich gegenüber dem Bauträger Bedenken anmelden. Zwei Fragen habe ich, um mich auf die zu erwartende Diskussion vorzubereiten:
1. Wer ist "normalerweise" für dieses Thema verantwortlich: Statiker, bauleitender Architekt, Dachdeckerfirma? (Ja, ja, ich weiß selbst das auf unserer Baustelle nur wenig "normal" läuft)
2. Gibt es ein Regelwerk, DINAbk., Berufsgenossenschaft o.ä., die ich als Referenz zitieren kann, dass es so nicht geht? Was genau kann oder muss ich daraus zitieren?
Oder habe ich da einen blinden Fleck und das ist so doch in Ordnung?
Bernd
-
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🔴 Kritisch: Statische Mängel am Dach können zu Einsturzgefahr führen. Unbedingt Statik prüfen lassen!
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Ich verstehe, dass es Unstimmigkeiten bezüglich des fehlenden Flugsparrens am Giebel Ihres Reiheneckhauses gibt. Anstelle eines Flugsparrens werden Flugdachsteine und Dachlatten verwendet, um den Dachüberstand zu realisieren.
🔴 Gefahr: Ein fehlender Flugsparren kann die Statik des Dachs beeinträchtigen, insbesondere bei Wind- und Schneelasten. Die korrekte Lastabtragung muss gewährleistet sein.
Ich empfehle, folgende Punkte zu prüfen:
- Statische Berechnung: Lassen Sie sich die statische Berechnung des Dachs vom Statiker oder Architekten vorlegen. Diese muss die gewählte Konstruktion mit Flugdachsteinen und Dachlatten berücksichtigen.
- Regelwerk: Prüfen Sie, ob die Ausführung den geltenden Normen und Richtlinien (z.B. DINAbk.-Normen für Dachkonstruktionen) entspricht.
- Fachgerechte Ausführung: Achten Sie darauf, dass die Flugdachsteine und Dachlatten fachgerecht verlegt und befestigt sind.
👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf einer detaillierten statischen Überprüfung der Dachkonstruktion durch einen unabhängigen Statiker. Klären Sie die Verantwortlichkeiten mit dem Bauträger und der Dachdeckerfirma.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Flugsparren
- Ein Sparren, der über die Außenwand hinausragt und den Dachüberstand bildet. Er dient zur Lastabtragung und zum Schutz der Fassade.
Verwandte Begriffe: Sparren, Dachüberstand, Dachkonstruktion - Flugdachsteine
- Spezielle Dachziegel, die anstelle eines Flugsparrens verwendet werden können, um einen Dachüberstand zu erzeugen. Sie müssen statisch geeignet sein.
Verwandte Begriffe: Dachziegel, Dachüberstand, Dacheindeckung - Dachlatten
- Holzleisten, die horizontal auf den Sparren befestigt werden und als Unterkonstruktion für die Dacheindeckung dienen.
Verwandte Begriffe: Sparren, Dacheindeckung, Unterkonstruktion - Dachüberstand
- Der Teil des Dachs, der über die Außenwand hinausragt. Er schützt die Fassade vor Witterungseinflüssen und trägt zur Ableitung von Regenwasser bei.
Verwandte Begriffe: Flugsparren, Flugdachsteine, Fassade - Statik
- Die Lehre von der Standsicherheit von Bauwerken. Sie befasst sich mit der Berechnung und Dimensionierung von Bauteilen, um deren Tragfähigkeit zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Lastabtragung, Tragfähigkeit, Standsicherheit - WDVS
- Wärmedämmverbundsystem. Eine Außendämmung der Fassade, die aus Dämmplatten und einer Putzschicht besteht.
Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Fassade, Energieeffizienz - Giebel
- Die obere, dreieckige Abschlusswand eines Gebäudes unterhalb des Dachs.
Verwandte Begriffe: Dach, Fassade, Wand
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Flugsparren?
Ein Flugsparren ist ein Sparren, der über die Außenwand hinausragt und den Dachüberstand bildet. Er dient zur Lastabtragung und zum Schutz der Fassade. - Was sind Flugdachsteine?
Flugdachsteine sind spezielle Dachziegel, die anstelle eines Flugsparrens verwendet werden können, um einen Dachüberstand zu erzeugen. Sie werden auf den Dachlatten befestigt und müssen statisch geeignet sein. - Welche Normen sind beim Dachbau zu beachten?
Beim Dachbau sind verschiedene DIN-Normen zu beachten, z.B. DIN 1055 (Lastannahmen für Bauten), DIN 4108 (Wärmeschutz) und DIN 68800 (Holzschutz). - Wer ist für die Statik des Dachs verantwortlich?
In der Regel ist der Statiker oder Architekt für die statische Berechnung und die Standsicherheit des Dachs verantwortlich. Der Dachdecker ist für die fachgerechte Ausführung zuständig. - Was tun, wenn Bedenken hinsichtlich der Dachkonstruktion bestehen?
Bei Bedenken sollten Sie einen unabhängigen Sachverständigen oder Statiker hinzuziehen, der die Konstruktion überprüft und gegebenenfalls Mängel feststellt. - Wie wichtig ist der Dachüberstand?
Der Dachüberstand schützt die Fassade vor Witterungseinflüssen und trägt zur Ableitung von Regenwasser bei. Er kann auch gestalterische Funktion haben. - Was ist WDVSAbk.?
WDVS steht für Wärmedämmverbundsystem. Es handelt sich um eine Außendämmung der Fassade, die aus Dämmplatten und einer Putzschicht besteht. - Was sind Dachlatten?
Dachlatten sind Holzleisten, die horizontal auf den Sparren befestigt werden und als Unterkonstruktion für die Dacheindeckung dienen.
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Wie Sie sicherstellen, dass Ihr Dach den aktuellen Normen entspricht. - Statische Berechnung verstehen
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Qualitätskontrolle: Rolle & Erwartungen auf der Baustelle
Hallo Herr Seemann,
OT: Welche Rolle spielt denn die Qualitätskontrolle?
Grüße -
Qualitätskontrolle: Erwartungen vs. Realität beim Hausbau
OT: Mit Qualitätskontrolle
wollte ich ausdrücken, dass ich für mein Geld auf der Baustelle jemanden erwartet hätte, der die Arbeiten der Subunternehmer kontrolliert und dafür sorgt, dass ggf. auftretende Mängel behoben werden. Weil: eigentlich habe ich ein fertiges und mängelfreies Haus laut Vertrag gekauft. Und ich habe weder billig noch Geiz-ist-geil gekauft.
Insofern habe ich ein Problem damit, wenn selbst nach persönlichem Gespräch, Email, Fax und Einschreiben einfachst zu behebende Mängel nicht behoben werden. Und darum das Kriegsbeil. -
Missverständnis: Anzahl beteiligter Personen auf Baustelle
OT: Sorry
ich dachte, Sie waren zu dritt.
;-( -
Vertragspartner: Wer ist zuständig für Baumängel?
Vertragspartner
Mit wem haben Sie denn einen Vertrag geschlossen? Mit dem Dachdecker, dem Statiker, dem Bauleiter?
Das beantwortet Ihre Frage. -
Bauträger als Vertragspartner: Aufgabenverteilung unklar
Vertragspartner von mir
ist ausschließlich der Bauträger.
Der Bauträger hat eine Firma als Generalübernehmer und diese wiederum eine Menge von Sublieferanten, die die echte Arbeit tun. Von der Planung bis zur Ausführung. Da ich aber mit denen kein Vertragsverhältnis habe, ist mir die Aufgabenteilung und -Abgrenzung nicht klar.
Mittlerweile hat mein Vertragspartner (Bauträger) einen unabhängigen (?) Sachverständigen zwecks Prüfung dieses und einiger weiterer Mängel beauftragt. Da der Bauträger noch einige Häuser nicht verkauft hat, hat er noch ein gewisses Interesse, die bisherigen Käufer nicht in Horden meckernd während der Verkaufsgespräche daneben stehen zu haben. Außerdem wird er sich ggf. gegenüber seinem Generübernehmer schadlos halten wollen.
Hat denn noch jemand zu meinen beiden konkreten Fragen eine Antwort? -
Bauträger-Vertrag: Mängelrüge & Verantwortlichkeiten
Die Antwort ist doch da
Ihr Vertragspartner ist der Bauträger! Mit keinem anderen haben Sie einen Vertrag. Ich fürchte, Sie wissen nicht, was Sie da unterschrieben haben.
Nochmal: Ihr Ansprechpartner ist der Vertragspartner. Es ist für Sie völlig gleichgültig, wer für was verantwortlich ist.
Sie sollten den Mangel (selbst wenn es ein vermeintlicher Mangel ist) schriftlich (!) rügen. Fachregeln des Dachdeckerhandwerks kosten Geld, allerdings finden Sie im Internet auch einiges dazu. -
Flugsparren-Planung: Verantwortlichkeiten & Bedenkenanmeldung
letztlich alle
Moin,
Zu Frage 1. Letztlich müsste es einen Planer geben, der das plant. Tut der das nicht, ist der Bauleiter an der Reihe. Pennt auch der, müsste der Dachdecker Bedenken anmelden.
SIE können nur bei dem Bauträger rügen. DER muss die Rüge weitergeben.
Zu Frage 2. Die Antwort steht in dem Artikel auf Seite 2 in der gesamten linken Spalte.
Grüße
Stefan Ibold -
Statik: Dachüberstand 55cm – Bedenken bei Betondachsteinen
Statiker hat Berechnung erstellt
und behauptet darin, dass ein Überstand von 55 cm über den letzten Sparren vertretbar sei. Das würde Schnee, Wind und Dachdecker aushalten - nur nicht alles gleichzeitig. Das ist im Widerspruch zu den bisher im Netz gefundenen Aussagen. Noch mal zur Erinnerung: S10-Dachlatten und Betondachsteine.
Hat jemand noch "ernsthaftes Futter" in Form von "Dachdeckernormen", aRdT, DINAbk., etc. Andernfalls werde ich die Ausführung wohl mit deutlichem Grummeln in der Magengegend akzeptieren müssen.
Danke und Gruß, Bernd -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Flugsparren-Alternative: Dachlatten & Flugdachsteine – Statik-Check!
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um das Fehlen eines Flugsparrens am Giebel eines Reiheneckhauses und die resultierenden Fragen zur Statik und Ausführung des Dachüberstands. Alternativen mit Flugdachsteinen und Dachlatten werden diskutiert, wobei die Notwendigkeit einer Statikprüfung betont wird. Der Bauträger ist der primäre Vertragspartner, was die Kommunikation und Mängelbehebung betrifft. Die Verantwortung für die Planung und Ausführung liegt letztendlich beim Bauträger bzw. seinen Subunternehmern.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Statik: Dachüberstand 55cm – Bedenken bei Betondachsteinen bestehen Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit eines 55 cm Dachüberstands mit S10-Dachlatten und Betondachsteinen, trotz gegenteiliger Aussage eines Statikers. Hier ist Vorsicht geboten und eine unabhängige Prüfung ratsam.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Flugsparren-Planung: Verantwortlichkeiten & Bedenkenanmeldung wird klargestellt, dass der Planer, Bauleiter oder Dachdecker Bedenken anmelden muss, wenn die Ausführung nicht den Fachregeln entspricht. Der Bauherr kann sich direkt an den Bauträger wenden.
🔧 Praktische Umsetzung: Es wird empfohlen, den vermeintlichen Mangel (fehlender Flugsparren) schriftlich beim Bauträger zu rügen, wie im Beitrag Bauträger-Vertrag: Mängelrüge & Verantwortlichkeiten beschrieben. Dies ist der erste Schritt zur Mängelbeseitigung.
👉 Handlungsempfehlung: Eine unabhängige Statikprüfung des Dachüberstands mit den gewählten Materialien (Dachlatten, Betondachsteine) wird dringend empfohlen, um die Sicherheit und Stabilität der Dachkonstruktion zu gewährleisten. Siehe auch Statik: Dachüberstand 55cm – Bedenken bei Betondachsteinen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Flugsparren, Flugdachsteine, Dachlatten, Dachüberstand". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Flugsparren fehlt am Giebel? Alternativen mit Flugdachsteinen & Dachlatten prüfen. Statik-Check empfohlen! Jetzt informieren. …
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- … Flugsparren fehlt: Flugdachsteine & Dachlatten als Alternative? Statik prüfen! …
- … Der letzte Sparren ist im Haus vor dem Giebel. Dann kommen ca. 8,5 cm Luft, 17,5 cm (Kalksandstein) KS-Stein, 12 cm WDVSAbk. und ca. 15 cm (vielleicht etwas mehr) Dachüberstand. In Summe also mindestens 53 cm, die nur von …
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