Kellerfenster Werkvertrag: Eigenleistung vs. Bauunternehmer - Rechtslage?
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen
Kellerfenster Werkvertrag: Eigenleistung vs. Bauunternehmer - Rechtslage?
suche Hilfe zu folgendem Sachverhalt.
Wir haben Werkvertrag für Bau des Einfamilienhaus abgeschlossen. In dem Vertrag wurden Fenster in Eigenleistung vereinbart. Die Rede war immer über Wohnbereichfenster, Kellerfenster sollte Bauunternehmer liefern. Leider im Vertrag fehlt dieses Vermerk.
BU hat die Kellerfenster bestellt und geliefert. Und nun fordert er die Zahlung der Kellerfenster von uns und bezieht sich auf Werkvertrag.
Wir hätten die Kellerfenster viel günstiger kaufen und einbauen können.
Wie ist hier die Rechtslage? Wir wohnen in Rheinland-Pfalz.
Danke für die Hilfe.
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) SchutzAutomatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
GoogleAI-Analyse
Ich verstehe Ihre Situation bezüglich der Kellerfenster im Rahmen Ihres Werkvertrags. Da der Vertrag keine explizite Regelung zu den Kellerfenstern enthält und die Fenster im Wohnbereich als Eigenleistung vereinbart wurden, ist die Klärung der Verantwortlichkeit entscheidend.
Die Tatsache, dass im Vertrag die Fenster als Eigenleistung vereinbart wurden, bezieht sich laut Ihrer Schilderung primär auf die Wohnbereichsfenster. Die Lieferung der Kellerfenster durch das Bauunternehmen wurde mündlich besprochen, aber nicht vertraglich festgehalten. Dies stellt eine Lücke im schriftlichen Werkvertrag dar.
In solchen Fällen ist die Auslegung des Vertrages und die Beweisführung für mündliche Absprachen relevant. Es ist ratsam, die Korrespondenz und alle Unterlagen zu prüfen, die auf eine Zusage des Bauunternehmers bezüglich der Kellerfenster hindeuten.
🔴 Gefahr: Eine fehlende vertragliche Regelung kann zu erheblichen Streitigkeiten und zusätzlichen Kosten führen, wenn die Erbringung der Leistung nicht eindeutig dem Bauunternehmer zugeordnet werden kann.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen dringend, die Angelegenheit mit dem Bauunternehmer zu besprechen und auf die mündlichen Absprachen hinzuweisen. Sollte keine Einigung erzielt werden, ist die Konsultation eines auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalts in Rheinland-Pfalz ratsam, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer zur Herstellung eines versprochenen Werkes und der Besteller zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Im Bauwesen ist dies die gängige Vertragsform für die Errichtung eines Gebäudes.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Kaufvertrag. - Eigenleistung
- Eigenleistung bezeichnet die Erbringung von Bauleistungen durch den Bauherrn selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte, die nicht Teil des Leistungsumfangs des Generalunternehmers sind. Dies muss klar im Werkvertrag definiert werden.
Verwandte Begriffe: Muskelhypothek, Bauträgervertrag, Generalunternehmer. - Mangel
- Ein Mangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit der Leistung von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Dies kann sowohl Sachmängel (z.B. fehlerhafte Ausführung) als auch Rechtsmängel (z.B. Verletzung von Schutzrechten Dritter) umfassen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Rechtsmangel. - Rechtslage
- Die Rechtslage beschreibt die Gesamtheit der geltenden Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung, die auf einen bestimmten Sachverhalt anwendbar sind. Im Baurecht sind dies insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGBAbk.) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOBAbk.).
- Bauunternehmen
- Ein Bauunternehmen ist ein Unternehmen, das Bauleistungen erbringt. Dies kann von der Errichtung ganzer Gebäude bis hin zu spezialisierten Gewerken wie Maurer-, Zimmerer- oder Dachdeckerarbeiten reichen.
Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Subunternehmer, Handwerksbetrieb.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet 'Eigenleistung' im Bauvertrag?
Eigenleistung bedeutet, dass Sie als Bauherr bestimmte Arbeiten am Bau selbst ausführen oder veranlassen, anstatt sie vom Bauunternehmer ausführen zu lassen. Dies muss klar im Werkvertrag geregelt sein. - Was passiert, wenn eine Leistung nicht im Werkvertrag steht?
Wenn eine Leistung nicht explizit im Werkvertrag aufgeführt ist, gilt sie als nicht geschuldet. Mündliche Absprachen sind zwar rechtlich bindend, aber schwer zu beweisen. - Wie kann ich eine mündliche Absprache beweisen?
Der Nachweis mündlicher Absprachen ist schwierig. Zeugenaussagen von Personen, die bei dem Gespräch anwesend waren, oder schriftliche Korrespondenz (E-Mails, Briefe), die die Absprache bestätigen, können als Beweismittel dienen. - Welche Rolle spielt das Bauunternehmen bei Fenstern, die als Eigenleistung vereinbart sind?
Wenn Fenster als Eigenleistung vereinbart sind, ist das Bauunternehmen grundsätzlich nicht für deren Lieferung oder Einbau verantwortlich, es sei denn, es gibt spezifische Vereinbarungen oder Zusatzleistungen. - Was ist ein Werkvertrag?
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich eine Partei (der Unternehmer) verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. ein Haus) herzustellen oder eine Leistung zu erbringen, und die andere Partei (der Besteller) zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist. - Was sind die Folgen, wenn der Bauunternehmer die Kellerfenster nicht liefert?
Wenn die Lieferung der Kellerfenster nicht vertraglich vereinbart ist, kann der Bauunternehmer nicht zur Lieferung verpflichtet werden. Dies kann zu Streitigkeiten führen, wenn mündliche Zusagen gemacht wurden. - Sollte ich einen Anwalt einschalten?
Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich des Werkvertrags, insbesondere wenn mündliche Absprachen nicht eingehalten werden, ist die Konsultation eines auf Baurecht spezialisierten Anwalts empfehlenswert.
🔗 Verwandte Themen
- Fehlende vertragliche Regelungen im Bauvertrag
Umgang mit Lücken und Unklarheiten in Bauverträgen, insbesondere wenn mündliche Absprachen getroffen wurden. - Beweislast bei mündlichen Absprachen im Bauwesen
Wie können mündliche Zusagen gegenüber dem Bauunternehmer nachgewiesen werden, wenn sie nicht schriftlich festgehalten sind? - Leistungsumfang im Werkvertrag definieren
Die Bedeutung einer präzisen und vollständigen Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen im Bauvertrag zur Vermeidung von Konflikten. - Anwaltliche Beratung bei Bauverträgen
Wann und warum die Konsultation eines Fachanwalts für Baurecht sinnvoll ist, um rechtliche Risiken zu minimieren. - Gewährleistungsansprüche bei Mängeln am Bau
Welche Rechte haben Bauherren, wenn nach Fertigstellung Mängel auftreten und wie werden diese geltend gemacht?
-
Werkvertrag: Vereinbarung Kellerfenster – Eigenleistung vs. BU
was wurde denn nun vereinbart?
Zitat: "In dem Vertrag wurden Fenster in Eigenleistung vereinbart"
oder
Zitat: "Kellerfenster sollte Bauunternehmer liefern"?
wenn doch vereinbart war, dass der Bauunternehmer die Fenster liefern sollte, dann hat er doch alles richtig gemacht und sollte auch sein Geld bekommen.
wenn er ungeeignete Fenster geliefert hat, muss man drüber reden.
Im Nachgang allerdings festzustellen, dass es eine Leistung anderswo günstiger gibt und daraufhin die vereinbarte und gelieferte Leistung anzuzweifeln ist nicht ganz in Ordnung.
eventuell können Sie Ihre Frage etwas konkreter stellen? -
Kellerfenster: Schriftliche Zusage des Bauunternehmers
Kellerfenster / Bestellung durch Bauunternehmen 19.11.07
Hallo Frau Krause,
vielen Dank für die Rückmeldung. Ich glaube, ich habe den Sachverhalt nicht eindeutig beschrieben.
Im Vertrag wurde wie folgt vereinbart: " Fenster im Eigenleistung". Gesprochen allerdings wurde über Wohnbereichfenster, die wir auch selbst bestellt und eingebaut haben. Der Bauunternehmer hat uns später schriftlich bestätigt, dass er die Kellerfenster liefert. Diese hat er auch dementsprechend selbst bestellt und eingebaut. Nun 4 Monate nach der Einbau fordert er die Zahlung der Kellerfenster, da diese nicht im Vertrag separat ausgewiesen sind.
Noch Mal zusammengefasst:- Im Vertrag sind " Fenster in Eigenleistung" vereinbart
- Mündlich wurden Kellerfenster separat betrachtet, Bauunternehmer hat die Lieferung zugesagt.
- Bauunternehmer hat Fenster bestellt und eingebaut
- Bauunternehmer verlangt von uns Kostenerstattung für die Fenster.
Müssen wir diese Fenster bezahlen? Wir haben ja diese nicht bestellt und unseren Bauunternehmer auch nicht beauftragt. Gilt diese mündliche Zusage + Bestellung der Bauunternehmer als Vertragsbestandteil?
Wie sehen Sie die Rechtslage?
Gruß -
Bauvertrag: Klärung Wohnraum- vs. Kellerfenster
iss scho kloar 😉
Sind auch im Keller Wohnraumfenster?
Gibt es (k) eine Baubeschreibung,
die unterteilt in Keller und Wohngeschosse?
Die Rechtslage bzw. der Vertragsinhalt ist unklar,
weil sich heute keiner mehr genau an das Gesprochene erinnern kann oder will.
Hier braucht es dann Zeugen?
(Laienmeinung)
Grüße -
Rechtslage: Konkludentes Verhalten bei Fensterlieferung
also die Rechtslage ...
also die Rechtslage kann und darf hier nicht beurteilt werden (Rechtsberatungsgesetzt..).
es ist aber nun mal so, dass sie durch konkludentes (schlüssiges) Verhalten dem Bauunternehmer gegenüber signalisiert haben, dass Sie mit dem Einbau der Fenster durch ihn einverstanden sind. Bis zur Aufforderung der Bezahlung- sohabe ich es hier verstanden - war auch alles von Ihnen akzeptiert worden.
Aber den einen Satz versteh ich immer noch nicht: Zitat"Gesprochen allerdings wurde über Wohnbereichfenster, die wir auch selbst bestellt und eingebaut haben. "
Wer hat den nun die Fenster eingebaut? Sollten Sie die "falsch vom BU" gelieferten und eingebauten Fenster direkt wieder demontiert und ihre eignen eingebaut haben - dann liegt nicht unbedingt schlüssiges Verhalten von Ihnen vor und die Möglichkeit, dass Sie auf den Vertrag verweisen und die Zahlung verweigern besteht.
Aber reden Sie doch miteinander - das hilft manchmal mehr als gleich mit schwerem Geschütz aufzufahren. -
Bauvertrag: Wortlaut der schriftlichen Bestätigung entscheidend
Dann
Zitat: "Der Bauunternehmer hat uns später schriftlich bestätigt, dass er die Kellerfenster liefert"
kommt es auf den genauen Wortlaut dieser Bestätigung an. -
Werkvertrag: Eigenleistung Fenster & Gutschrift Klärung
Kellerfenster / Bestellung durch Bauunternehmen 19.11.07
Hallo an alle, die sich gemeldet haben. Vielen Dank erstmal.
Es sind tatsächlich noch Erläuterungen erforderlich.
Es gibt Werksvertrag über schlüsselfertiges Bau über die Summe X, die wir auch bezahlt haben. Wir haben als Option vereinbart, dass Fenster in Eigenleistung eingebaut werden können. Wir haben diese Option genutzt. Dafür haben wir Gutschrift über die vereinbarte Summe Y bekommen. Gesprochen wurde über Kellerfenster. Wir haben Fenster im Wohnbereich bestellt und eingebaut. Im Vertrag steht nur Fenster in Eigenleistung. Bauunternehmer hat uns gesagt, dass Kellerfenster dazu nicht gehören (kein Wohnbereich) und hat diese Fenster selber bestellt. Wir waren der Meinung, dass Kellerfenster im Gesamtpreis enthalten sind und die Einbau durch Bauunternehmer von Ihm vorgesehen und in dem Gesamtpreis einkalkuliert ist. Warum sollte er doch sonst bestellen.
Nun will er separate Vergütung der Kellerfenster.
Hätten wir von Anfang an Info bekommen, dass Kellerfenster nicht im Gutschrifspreis enthalten sind, hätten wir diese selber bestellt und eingebaut oder auf die Ausführung in Eigenleistung verzichtet.
Gruß -
Eigenleistung Fenster: Unklare Gutschrift & Kostenfolgen
sowas
regt mich auf!
ne Gutschrift über Fenster, bei der nicht mal die Anzahl und Qualität benannt ist ;-(
Sorry!
Um welche Summe geht es denn bei den Kellerfenster-Einsätzen?
Ich komme mit dem Satz hier nicht klar:
"Hätten wir von Anfang an Info bekommen, dass Kellerfenster nicht im Gutschrifspreis enthalten sind, hätten wir diese selber bestellt und eingebaut oder auf die Ausführung in Eigenleistung verzichtet. "
Grüße -
Bauvertrag: Inhalt der Kellerfenster-Bestätigung prüfen
Beitrag 6
macht nicht schlauer, was dieses Schreiben angeht:
Zitat: "Der Bauunternehmer hat uns später schriftlich bestätigt, dass er die Kellerfenster liefert"
was steht denn da nun genau drin? -
Bauvertrag: Unklare Absprachen zu Kellerfenster-Kosten
und auch da steht:
"Gesprochen wurde über Kellerfenster"
Ja was denn?
Kein Wort über drin oder nicht drin?
Ausstattung => (Mehr) -Kosten?
unklar -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 21.04.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 21.04.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Werkvertrag Kellerfenster: Rechtslage bei Eigenleistung vs. Bauunternehmer
💡 Kernaussagen: Die Klärung der Rechtslage bei Kellerfenstern im Werkvertrag hängt maßgeblich von den getroffenen Vereinbarungen ab. Eine unklare vertragliche Regelung bezüglich Eigenleistung oder Lieferung durch den Bauunternehmer führt schnell zu Streitigkeiten. Schriftliche Bestätigungen und detaillierte Baubeschreibungen sind essenziell für die Beweisführung.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Die genaue Formulierung der schriftlichen Bestätigung des Bauunternehmers bezüglich der Lieferung der Kellerfenster ist entscheidend, wie im Beitrag Bauvertrag: Wortlaut der schriftlichen Bestätigung entscheidend dargelegt wird. Unklare Absprachen können zu unerwarteten Kosten führen.
🔧 Praktische Umsetzung: Eine detaillierte Baubeschreibung, die zwischen Wohnraum- und Kellerfenstern unterscheidet, schafft Klarheit. Fehlende Spezifikationen bei der Gutschrift für Eigenleistung bei Fenstern können zu Missverständnissen führen, wie im Beitrag Eigenleistung Fenster: Unklare Gutschrift & Kostenfolgen thematisiert wird.
🔴 Kritisch/Risiko: Das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung steigt, wenn mündliche Absprachen nicht schriftlich festgehalten werden. Konkludentes Verhalten kann als Zustimmung gewertet werden, was die eigene Position schwächen kann, wie im Beitrag Rechtslage: Konkludentes Verhalten bei Fensterlieferung erläutert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Unklarheiten im Bauvertrag bezüglich der Lieferung von Kellerfenstern ist es ratsam, die genauen Vereinbarungen zu prüfen und gegebenenfalls eine Klärung mit dem Bauunternehmer herbeizuführen. Die Prüfung der schriftlichen Bestätigungen ist unerlässlich, um die eigene Rechtsposition zu sichern.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Kellerfenster, Werkvertrag, Bauunternehmen, Eigenleistung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletlager: Tankwagenkupplung mit 30 Grad Bogen finden – Hersteller, Einbau & Alternativen?
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Blower-Door-Test beim Fertighaus: Was ist das & ist er Pflicht?
- … Verpflichten können Sie dazu Ihr Bauunternehmen sicherlich in Ihrem Bauvertrag, aber gratis gibt es den Test dann …
- … Vorsicht bei Eigenleistung im Innenausbau, dann auf klare Abgrenzung und rechtzeitigen BDT achten, ansonsten …
- … reinkommt. soll ja sowieso alles geprüft werden, und ob es vom Kellerfenster zur Haustür oder andersrum strömt, ist egal. …
- BAU-Forum - Bauen mit Eigenleistungen - 10190: Kellerfenster Werkvertrag: Eigenleistung vs. Bauunternehmer - Rechtslage?
- … Kellerfenster Werkvertrag: Wer zahlt? Eigenleistung oder Bauunternehmer? …
- … Werkvertrag für Einfamilienhaus: Wer muss Kellerfenster zahlen? Klären Sie die Rechtslage …
- … Kellerfenster, Werkvertrag, Bauunternehmen, Eigenleistung, Bauvertrag, Rechtslage, Einfamilienhaus, Nachtrag, Mangel, Gewährleistung …
- … Bauvertrag, Werkvertrag, …
- … Kellerfenster Werkvertrag: Eigenleistung vs. Bauunternehmer - Rechtslage? …
- … Wir haben Werkvertrag für Bau des Einfamilienhaus abgeschlossen. In dem Vertrag wurden Fenster …
- … in Eigenleistung vereinbart. Die Rede war immer über Wohnbereichfenster, Kellerfenster sollte Bauunternehmer liefern. Leider im Vertrag fehlt dieses Vermerk. …
- … BU hat die Kellerfenster bestellt und geliefert. Und nun fordert er die Zahlung der …
- … Kellerfenster von uns und bezieht sich auf Werkvertrag. …
- … Kellerfenster viel günstiger kaufen und einbauen können. …
- … Ich verstehe Ihre Situation bezüglich der Kellerfenster im Rahmen Ihres Werkvertrags. Da der Vertrag keine explizite Regelung …
- … zu den Kellerfenstern enthält und die Fenster im Wohnbereich als Eigenleistung vereinbart wurden, ist die Klärung der Verantwortlichkeit entscheidend.Die Tatsache, dass im …
- … Vertrag die Fenster als Eigenleistung vereinbart wurden, bezieht sich laut Ihrer Schilderung primär auf die Wohnbereichsfenster. Die Lieferung der Kellerfenster durch das Bauunternehmen wurde mündlich besprochen, aber nicht vertraglich festgehalten. …
- … Dies stellt eine Lücke im schriftlichen Werkvertrag dar.In solchen Fällen ist die Auslegung des Vertrages und die Beweisführung für mündliche Absprachen relevant. Es ist ratsam, die Korrespondenz und alle Unterlagen zu prüfen, die auf eine Zusage des Bauunternehmers bezüglich der Kellerfenster hindeuten.& …
- … WerkvertragEin Werkvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, bei …
- … gängige Vertragsform für die Errichtung eines Gebäudes.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Kaufvertrag.EigenleistungEigenleistung bezeichnet die Erbringung von Bauleistungen durch den Bauherrn selbst oder …
- … nicht Teil des Leistungsumfangs des Generalunternehmers sind. Dies muss klar im Werkvertrag definiert werden.Verwandte Begriffe: Muskelhypothek, Bauträgervertrag, Generalunternehmer.MangelEin Mangel liegt vor, wenn die …
- … Bürgerliche Gesetzbuch (BGBAbk.) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOBAbk.).BauunternehmenEin Bauunternehmen ist ein Unternehmen, das Bauleistungen erbringt. Dies kann von …
- … Was bedeutet 'Eigenleistung' im Bauvertrag?Eigenleistung bedeutet, dass Sie als Bauherr bestimmte Arbeiten am …
- … anstatt sie vom Bauunternehmer ausführen zu lassen. Dies muss klar im Werkvertrag geregelt sein.Was passiert, wenn eine Leistung nicht im Werkvertrag steht?Wenn …
- … eine Leistung nicht explizit im Werkvertrag aufgeführt ist, gilt sie als nicht geschuldet. Mündliche Absprachen sind zwar rechtlich bindend, aber schwer zu beweisen.Wie kann ich eine mündliche Absprache beweisen?Der Nachweis mündlicher Absprachen ist schwierig. Zeugenaussagen von Personen, die bei dem Gespräch anwesend waren, oder schriftliche Korrespondenz (E-Mails, Briefe), die die Absprache bestätigen, können als Beweismittel dienen.Welche Rolle spielt das Bauunternehmen bei Fenstern, die als Eigenleistung vereinbart sind?Wenn Fenster als …
- … Eigenleistung vereinbart sind, ist das Bauunternehmen grundsätzlich nicht für deren Lieferung oder …
- … es sei denn, es gibt spezifische Vereinbarungen oder Zusatzleistungen.Was ist ein Werkvertrag?Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich eine Partei (der …
- … vereinbarten Vergütung verpflichtet ist.Was sind die Folgen, wenn der Bauunternehmer die Kellerfenster nicht liefert?Wenn die Lieferung der Kellerfenster nicht vertraglich vereinbart ist, …
- … wurden.Sollte ich einen Anwalt einschalten?Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich des Werkvertrags, insbesondere wenn mündliche Absprachen nicht eingehalten werden, ist die Konsultation …
- … Bauunternehmer nachgewiesen werden, wenn sie nicht schriftlich festgehalten sind?Leistungsumfang im Werkvertrag definierenDie Bedeutung einer präzisen und vollständigen Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen …
- … Werkvertrag: Vereinbarung Kellerfenster – Eigenleistung vs. BU …
- … In dem Vertrag wurden Fenster in Eigenleistung vereinbart …
- … Zitat: Kellerfenster sollte Bauunternehmer liefern ? …
- … Kellerfenster: Schriftliche Zusage des Bauunternehmers …
- … Kellerfenster / Bestellung durch Bauunternehmen 19.11.07 …
- … Im Vertrag wurde wie folgt vereinbart: Fenster im Eigenleistung . Gesprochen allerdings wurde über Wohnbereichfenster, die wir auch selbst bestellt …
- … haben. Der Bauunternehmer hat uns später schriftlich bestätigt, dass er die Kellerfenster liefert. Diese hat er auch dementsprechend selbst bestellt und eingebaut. Nun …
- … 4 Monate nach der Einbau fordert er die Zahlung der Kellerfenster, da diese nicht im Vertrag separat ausgewiesen sind. …
- … - Im Vertrag sind Fenster in Eigenleistung vereinbart …
- … - Mündlich wurden Kellerfenster separat betrachtet, Bauunternehmer hat die …
- … Bauvertrag: Klärung Wohnraum- vs. Kellerfenster …
- … Zitat: Der Bauunternehmer hat uns später schriftlich bestätigt, dass er die Kellerfenster liefert …
- … : Eigenleistung Fenster & Gutschrift Klärung …
- … Kellerfenster / Bestellung durch Bauunternehmen 19.11.07 …
- … auch bezahlt haben. Wir haben als Option vereinbart, dass Fenster in Eigenleistung eingebaut werden können. Wir haben diese Option genutzt. Dafür haben wir …
- … Gutschrift über die vereinbarte Summe Y bekommen. Gesprochen wurde über Kellerfenster. Wir haben Fenster im Wohnbereich bestellt und eingebaut. Im Vertrag steht nur Fenster in Eigenleistung. Bauunternehmer hat uns gesagt, dass Kellerfenster dazu nicht gehören …
- … und hat diese Fenster selber bestellt. Wir waren der Meinung, dass Kellerfenster im Gesamtpreis enthalten sind und die Einbau durch Bauunternehmer von Ihm …
- … Nun will er separate Vergütung der Kellerfenster. …
- … Hätten wir von Anfang an Info bekommen, dass Kellerfenster nicht im …
- … wir diese selber bestellt und eingebaut oder auf die Ausführung in Eigenleistung verzichtet. …
- … Eigenleistung Fenster: Unklare Gutschrift & Kostenfolgen …
- … Um welche Summe geht es denn bei den Kellerfenster-Einsätzen? …
- … von Anfang an Info bekommen, dass Kellerfenster nicht im Gutschrifspreis enthalten sind, hätten wir diese selber bestellt und eingebaut oder auf die Ausführung in Eigenleistung verzichtet. …
- … Bauvertrag: Inhalt der Kellerfenster-Bestätigung prüfen …
- … Zitat: Der Bauunternehmer hat uns später schriftlich bestätigt, dass er die Kellerfenster liefert …
- … zu Kellerfenster-Kosten …
- … Gesprochen wurde über Kellerfenster …
- … Werkvertrag Kellerfenster: Rechtslage bei Eigenleistung vs. Bauunternehmer& …
- BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Fenster Standardmaße: Gibt es Normen für Breite & Höhe? Experten-Tipps
- BAU-Forum - Fertighaus - Falsche Fenster geliefert: Rechte, Mangel, Austausch & Möglichkeiten gegen Hausbaufirma?
- … geregelt, insbesondere die Vorschriften zum Kaufrecht (§§ 434 ff. BGBAbk.) und Werkvertragsrecht (§§ 634 ff. BGB, relevant, wenn die Fenster Teil eines …
- … WerkvertragEin Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein …
- … sich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Im Baurecht ist der Werkvertrag die typische Vertragsform für Bauleistungen.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistung, Vergütung. …
- … Was ist der Unterschied zwischen Kaufrecht und Werkvertragsrecht?Kaufrecht kommt zur Anwendung, wenn Sie die Fenster separat gekauft …
- … haben. Werkvertragsrecht gilt, wenn die Fenster im Rahmen eines Bauvertrags (z.B. Fertighausvertrag) geliefert und eingebaut wurden. Das Werkvertragsrecht bietet in der Regel stärkere Rechte für den Bauherren. …
- … schmerzlich daran, dass ich vor 4 Wochen für eines meiner größeren Kellerfenster, dicht an der Durchfahrt gelegen, einen extra verstärkten Schacht bestellt hatte …
- BAU-Forum - Keller - Keller feucht im Sommer: Ursachen, Maßnahmen & Kosten für Trockenlegung?
- BAU-Forum - Keller - Kellerboden betonieren: Kosten, Vorgehen & Transport über 30m Entfernung?
- … komme mit einem Betonmischwagen nur bis auf 30 m an mein Kellerfenster. Auf Anfragen beim Betonwerk gäbe es eine sogenannte Pummi (auf Mischer …
- … Eine Betonpumpe kann den Beton über längere Distanzen und auch durch Kellerfenster pumpen. Dies ist besonders effizient. …
- … ich auf Europaletten stellen und dann mit einem Geländehubwagen bis ans Kellerfenster Fahren, dann muss ich nur noch durch das Fenster schaufeln. …
- BAU-Forum - Keller - WU-Keller: Mehrkosten, Abdichtung & Risiken – Was Sie vor dem Bau wissen müssen?
- BAU-Forum - Keller - Betonlichtschacht Sondermaß: Preis, Montage & Alternativen im Vergleich?
- … Ein Bauelement vor Kellerfenstern zur Belichtung und Belüftung. Schützt vor Schmutz und Regen. …
- … Kellerfenster, Gitterrost, Entwässerung. …
- … Kellerfenster …
- … Was ist ein Lichtschacht?Ein Lichtschacht ist ein Bauelement, das vor Kellerfenstern angebracht wird, um Tageslicht und Belüftung in Kellerräume zu …
- … ermöglichen. Er schützt das Kellerfenster vor Schmutz und Regenwasser. …
- … Kellerfenster austauschenInformationen zu Materialien, Kosten und Einbau von Kellerfenstern. …
- BAU-Forum - Neubau - Feuchtigkeit im WU-Betonkeller: Ursachen, Folgen & Sanierung bei Neubau?
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Kellerfenster, Werkvertrag, Bauunternehmen, Eigenleistung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Kellerfenster, Werkvertrag, Bauunternehmen, Eigenleistung" oder verwandten Themen zu finden.
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Kellerfenster, Werkvertrag, Bauunternehmen, Eigenleistung" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Kellerfenster, Werkvertrag, Bauunternehmen, Eigenleistung" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Kellerfenster Werkvertrag: Eigenleistung vs. Bauunternehmer - Rechtslage?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Kellerfenster Werkvertrag: Wer zahlt? Eigenleistung oder Bauunternehmer?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Kellerfenster, Werkvertrag, Bauunternehmen, Eigenleistung, Bauvertrag, Rechtslage, Einfamilienhaus, Nachtrag, Mangel, Gewährleistung
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!