Hallo,
beim Beantragen für die öffentlichen Mittel (WfA) müssen im Anhang die unentgeltlich arbeitenden Helfer, die für die Erfüllung der Eigenleistungen nötig sind aufgeführt werden.
Unsere Architektin teilte uns mit, dass diese nun automatisch unfallversichert sind, falls jemand - was bloß nicht passieren soll - auf der Baustelle verunglücken sollte.
Bin ich somit von Zahlungen an die Bau BG vollständig befreit?
Falls wichtig: Das BVAbk. ist in NRW Kreis Steinfurt
Viele Grüße und schon mal im Voraus vielen Dank für eventuelle Antworten.
Bau BG - Versicherungspflicht für Helfer auch bei ...
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen
Bau BG - Versicherungspflicht für Helfer auch bei ...
-
Sind Sie leider nicht!
Die Versicherung kommt lediglich ohne gesonderte Antragstellung oder Meldung zustande. Dies dient dem Schutz der "Werktätigen" damit diese im Falle eines Unfalles nicht unter der Säumigkeit des "Arbeitgebers" zu leiden haben. Die Beitragsberechnung erfolgt anhand der über den Meldebogen der BG erhobenen Daten. -
Oder vielleicht doch?
siehe -
Nachtrag
unter "Die sechs häufigsten Fragen zum Eigenbaunachweis" sind die Kriterien "öffentlich gefördert" näher definiert.
Sinnvoll ist allemal eine kurze Anfrage bei der Bau-BG. -
ich versuche es mal zu erklären
Hallo Thorsten Bauer!
Den Vordruck zur Selbst- und Nachbarschaftshilfe (Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe) (= Muskelkraft), den Sie ausfüllten, war bzw. ist NICHT für die BG bestimmt. Mit dem Vordruck werden nur die Helfer, inkl. Bauherren, erfasst, um bei der Berechnung der Fördermittel auszurechnen, ob Sie insgesamt genügend "Eigenleistung" erbringen. Dabei ist der Begriff "Eigenleistung" der Oberbegriff und beinhaltet auch Barkapital, Schenkung, Guthaben in Bausparverträgen, Wert des eigenen bezahlten Grundstücks usw. Aber eben auch die Muskelkraft.
Die Fördervorschriften für NRW kenne ich leider nicht. Bei uns in BaWü sieht es so aus, dass NICHT alle Fördermittel, die es gibt, auch Öffentliche Fördermittel sind. Das ist bei uns nur das so genannte A-Darlehen, wenn also eine kinderreiche Familie (ab 3 Kindern), unter Einhaltung der "normalen" Einkommensgrenze (ohne Zuschlag, so wie sie im Wohnraumförderungsgesetz steht") Fördermittel für einen Neubau genehmigt bekommt und dieses A-Darlehen zusätzlich bekommt.
Zwar kommen alle Fördermittel aus öffentlichen Haushalten, aber nur ein wirklich kleiner Teil der Gelder sind wirklich die hier angesprochenen öffentlichen Mittel. Kompliziert, klar, wir sind ja auch in Deutschland.
Und nur, wer öffentliche Mittel bekommt, hat die Vergünstigungen bei der BG. Und nur dann haben Sie echt viel Geld gespart und sind trotzdem versichert. Deshalb mit Tipp: Mit dem Darlehensbescheid sich an die BG wenden.
@Ralf:
Das II. WoBauG (Wohnungsbaugesetz) wurde bereits im September 2001 durch das Wohnraumförderungsgesetz abgelöst. Tja, nicht alles was im Internet steht, stimmt auch. Der Teil auf der BG-Homepage stimmt auf jeden Fall NICHT. Ich hoffe nur, dass ich wenigstens Recht habe.
Gruß -
Ich werde ...
Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich werde mich jetzt mit der BG in Verbindung setzen. Sobald ich dort die Antwort habe, werde ich Sie hier ins Forum stellen.
Sollte dies dann auch in diesem Thread oder in einem Neuen erfolgen. -
Stells hier rein
dann ist zusammen, was zusammen gehört.
Gruß
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Bauen mit Eigenleistungen - Bau-Berufsgenossenschaft - Versicherungspflicht auch bei Dachgeschossausbau?
- BAU-Forum - Bauen mit Eigenleistungen - 10128: Bau BG - Versicherungspflicht für Helfer auch bei ...
- … Bau BG - Versicherungspflicht für Helfer auch bei ... …
- … beim Beantragen für die öffentlichen Mittel (WfA) müssen im Anhang die unentgeltlich arbeitenden Helfer, die für die Erfüllung der Eigenleistungen nötig sind aufgeführt …
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