vor 9 Jahren wurden an den Altbau, in dem ich wohne, im Rahmen einer Kernsanierung Vorstellbalkone aus Aluminium mit Betonplatten als Bodenbelag angebaut. Es handelt sich um ein 8-Parteienhaus, aufgeteilt auf 4 Etagen, mehrheitlich von Eigentümern bewohnt. Die Balkone waren im Kaufpreis der Wohnungen enthalten, der Bauherr meldete jedoch Insolvenz an, bevor die Balkone standen, sodass nur 5 Parteien bereit waren, den Kaufpreis noch einmal zu zahlen. Aufgrund dessen sei jeder Eigentümer für die Wartung seines Balkons allein verantwortlich, teilte mir die Hausverwaltung mit.
Mein Balkon ist der mittlere eines 3er Turmes, der Balkon über mir war die ersten 3 Jahre dicht. Zuerst war die Fuge zwischen Balkon und Hauswand defekt, sodass das Regenwasser an der Wand zu mir herunter lief. Es dauerte 1 Jahr, bis der Eigentümer bereit war, diese Fuge reparieren zu lassen, da er die Meinung vertritt, es sei normal, dass das Wasser an der Wand herunterläuft. Nach einem weiteren Jahr war die Fuge wieder defekt und wurde von dem Mieter, der die Wohnung mittlerweile bewohnt, ausgebessert.
Nun stellte sich heraus, dass das Regenwasser zwischen dem Rahmen und den Paneelen, die unter dem Balkonboden angebracht sind, durchläuft. Widerwillig wurde ein Handwerker bestellt, der die Betonplatten hochnahm und angeblich keinen Mangel feststellen konnte. Der Eigentümer gab mir zu verstehen, dass er dieser Angelegenheit nicht weiter nachgehen werde, auch wenn die Undichtigkeit weiterhin besteht, da ich kein Recht darauf habe, dass der Fertigbalkon über mir kein Wasser durchlässt. Schließlich sei der Balkon kein Wohnzimmer.
Das heißt für mich, dass ich zu keiner Jahreszeit in Abwesenheit Dinge auf den Balkon stellen darf, die nicht feucht werden dürfen, dass ich z.B. im Sommer während eines Schauers in die Wohnung flüchten und die Balkontür schließen muss, da das Spritzwasser ansonsten in der Küche landet.
Auch eine geplante Balkonverglasung als zusätzlicher Wetter- und Wärmeschutz wäre hinausgeworfenes Geld, wenn ich ständig das Regenwasser von oben auf meinem Balkon habe.
Da ich bei meinen Recherchen im Internet nicht fündig wurde, nun meine Frage, ob ich mit dem Wasser von oben leben muss. Wofür verfügen Fertigbalkone über eine Entwässerung, wenn es denn zulässig sein sollte, dass sich dennoch ein Teil des Wassers einen anderen Weg bahnt? Kann ich den Eigentümer mit Fristsetzung auffordern, den Mangel, wenn er weiterhin besteht, endgültig beheben zu lassen?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.
Viele Grüße


