- Mein Architekt und mein Stuckateur haben verschiedene Ansichten über die Abrechnung des Gewerkes. Bei der Massenermittlung für das 18 cm dicke WDVSAbk. verwendet mein Architekt das Rohbaumaß als Ermittlung für die WDVS-Flächen.
- Der Stuckateur sagt, das fertige Maß sei entscheidend.
- Da bei meinem WDVS sich jede Rohbauwand um 2 mal 20 cm vergrößert (18 cm WDVS und 2 cm Putz), ist der Unterschied natürlich beträchtlich. Prinzipiell erscheint mir mein Architekt recht zu haben, letztendlich braucht der Stuckateur ja nicht mehr Material, nur weil dieses dicker ist.
- Nun haben gesetzliche Bestimmungen nicht immer mit Logik zu tun: Wer weiß, wie die Vorschriften sind?
Viele Grüße

