Architektenhonorar: Preis für Leistungsphasen 1-4 & Ausführungsplanung angemessen?
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Architektenhonorar: Preis für Leistungsphasen 1-4 & Ausführungsplanung angemessen?

Hallo,
habe heute nachfolgenden Architektenvertrag erhalten:
Hierzu hätte ich eine Kurze Frage ob sich dies in einem guten
Preisrahmen bewegt.
Baukosten gesamt 250000 euro
.-- Für die Leistungsphasen 1-4 (Vorplanung und Entwurfsplanungen und Genehmigungsplanung
2000 € zuzüglich der MwSt
.-- Für die Leistungsphase 5 (kompltte Ausführungsplanung)
4000 € zuzüglich der MwSt
Frage: Sind diese Preise OK oder zu hoch angesiedelt?
Vielleicht könnte mir jemand sagen ob diese Preise gut sind.
Danke MfG Oli
  • Name:
  • OLi
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich beurteile, ob das Architektenhonorar in Ihrem Fall angemessen ist. Die Beurteilung hängt stark von den erbrachten Leistungen und dem regionalen Preisniveau ab. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) bietet einen Rahmen, ist aber nicht zwingend bindend bei freier Vereinbarung.

    Für die Leistungsphasen 1-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) scheinen 2000 € bei Baukosten von 250.000 € zunächst sehr günstig. Dies könnte ein Indiz für eine sehr einfache Planung oder eine Pauschalpreisvereinbarung sein. Die 4000 € für die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) erscheinen ebenfalls eher niedrig, aber auch hier kommt es auf den Umfang der Leistungen an.

    👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie das Angebot mit anderen Architekten in Ihrer Region und lassen Sie sich die einzelnen Leistungspunkte detailliert aufschlüsseln. Klären Sie, ob es sich um eine Pauschale oder eine Abrechnung nach HOAI handelt.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der HOAI definiert.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Projektphasen
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie dient als Orientierungshilfe, ist aber bei freier Vereinbarung nicht zwingend bindend.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarberechnung
    Baukosten
    Die Baukosten umfassen alle Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen, einschließlich Materialkosten, Arbeitskosten und Nebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Projektkosten, Gesamtkosten, Herstellungskosten
    Architektenvertrag
    Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten und das zu zahlende Honorar regelt.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung
    Ausführungsplanung
    Die Ausführungsplanung ist die detaillierte Planung eines Bauvorhabens, die alle technischen Details und Konstruktionszeichnungen enthält, die für die Umsetzung des Projekts erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Werkplanung, Detailplanung, Bauzeichnungen
    Genehmigungsplanung
    Die Genehmigungsplanung umfasst alle Planungsleistungen, die für die Erlangung einer Baugenehmigung erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauvorlage, Behördenplanung
    Vorplanung
    Die Vorplanung ist die erste Phase der Architektenplanung, in der die Grundlagen für das Bauvorhaben ermittelt und erste Konzepte entwickelt werden.
    Verwandte Begriffe: Grundlagenermittlung, Konzeptplanung, Entwurfsskizze

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind die Leistungsphasen 1-4 im Architektenvertrag?
      Die Leistungsphasen 1-4 umfassen die Grundlagenermittlung, die Vorplanung, die Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung. In diesen Phasen werden die grundlegenden Konzepte und Pläne für das Bauvorhaben entwickelt und zur Genehmigung eingereicht.
    2. Was beinhaltet die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5)?
      Die Ausführungsplanung umfasst die detaillierte Planung des Bauvorhabens, einschließlich aller technischen Details und Konstruktionszeichnungen, die für die Umsetzung des Projekts erforderlich sind.
    3. Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
      Das Architektenhonorar kann entweder als Prozentsatz der Baukosten (gemäß HOAI), als Pauschalpreis oder nach Stundensätzen berechnet werden. Die HOAI bietet einen Rahmen, ist aber bei freier Vereinbarung nicht zwingend bindend.
    4. Was ist die HOAI?
      Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Orientierungshilfe, ist aber bei freier Vereinbarung nicht zwingend bindend.
    5. Wie finde ich einen guten Architekten?
      Empfehlungen von Freunden oder Bekannten, Online-Bewertungen und das persönliche Gespräch mit dem Architekten können Ihnen helfen, einen passenden Architekten für Ihr Bauvorhaben zu finden. Achten Sie auf Erfahrung, Qualifikation und Referenzen.
    6. Was sollte ich bei einem Architektenvertrag beachten?
      Achten Sie auf eine detaillierte Beschreibung der Leistungen, eine klare Honorarvereinbarung und Regelungen zu Haftung und Gewährleistung. Lassen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt prüfen.
    7. Sind Architektenhonorare verhandelbar?
      Ja, Architektenhonorare sind grundsätzlich verhandelbar, insbesondere wenn es sich um eine freie Vereinbarung handelt. Die HOAI dient als Orientierungshilfe, ist aber nicht zwingend bindend.
    8. Was passiert, wenn ich mit der Leistung des Architekten nicht zufrieden bin?
      Dokumentieren Sie die Mängel schriftlich und setzen Sie dem Architekten eine Frist zur Nachbesserung. Bei schwerwiegenden Mängeln können Sie den Vertrag kündigen oder Schadensersatz fordern. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt hinzu.

    🔗 Verwandte Themen

    • Architektenvertrag prüfen lassen
      Vor der Unterzeichnung eines Architektenvertrags sollte dieser von einem Anwalt geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Punkte berücksichtigt sind.
    • Honorarvereinbarung im Architektenvertrag
      Die Honorarvereinbarung sollte detailliert und transparent sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
    • Leistungsbeschreibung im Architektenvertrag
      Die Leistungsbeschreibung sollte alle Leistungen des Architekten detailliert auflisten, um Missverständnisse zu vermeiden.
    • Baugenehmigung einholen
      Die Baugenehmigung ist eine Voraussetzung für den Baubeginn und sollte rechtzeitig beantragt werden.
    • Bauleitung durch den Architekten
      Die Bauleitung durch den Architekten stellt sicher, dass das Bauvorhaben gemäß den Plänen und Vorschriften umgesetzt wird.
  2. Architektenhonorar: Honorarrechner – Link zu Archifee.de

    Foto von Lieselotte Tussing

    Honorarrechner
    gibt es bei
    • Name:
  3. Architektenhonorar: Honorarrechner – Link zu Archifee.de

    Foto von Martin G. Halbinger

    illegal
    diese Preist unterschreien deutlich die verbindlich eingeführte
    HOAI. Wieviel Eigenleistung (eigener Entwurf usw.) ist bei diesem Angebot berücksichtigt? Der HOAIAbk.-Mindestsatz für die LPAbk. 1-4 (ohne Eigenleistung) liegt bei 7100 € ...
  4. Architektenhonorar: HOAI-Rechner Zone 3 – Mittelsatz Link

    Schauen Sie mal hier ...
    Schauen Sie mal hier auf HOAIAbk.-Rechner Zone 3 Mittelsatz ...
  5. Forum-Geschwindigkeit: Schnelle Antworten zur Architektenplanung

    Wow, innerhalb von weniger als 1 Minute..
    ... drei Antworten, hat sogar die Chrono-Liste durcheinander gebracht ... 🙂
  6. Architektenvertrag: Unterschreiben bei illegalem Honorar?

    Nicht unterschreiben?
    Hallo,
    Also sollte ich den Vertrag nicht unterschreiben, dar dieser illegal ist?
    Nochmal zum Vertrag:
    beauftragt sind für 2000 € die Leistungsphasen 1-4 wobei die 1 aber ohne Berechnung ist.
    Einen Grundriss habe ich nicht vorgelegt nur mitgeteilt was die Grundlage ist.
    Grundlage war. :
    Einfamilienhaus mit 3 Zimmer Küche Bad WC im Erdgeschoss und Wohnzimmer mit 40 m².
    Obergeschoss voll ausgebaut mit 4 Zimmern und 1 Bad.
    Das ganze optional so gesttet das jederzeit eine Umwandlung in ein Zweifamilienhaus sttattfinden kann
    Dies wurde der Architektin so mitgeteilt und keine weiteren Aussagen
    Die Entwurfsplanung wurde nun 3 mal verändert und nun will sie erst den Vertrag machen zuvor sie weiter arbeitet. Es soll nun mit Vertragsunterzeichnung noch ein 4 Treffen sttfinden wo ich neues kundtun kann und dann die Genehmigungsplanung gemacht wird.
    Postiv fand ich bei dieser architktin das sie vorab 4 Treffen a 4 Stunden komplett ohne Vertrag machte und sagte das iwr dies erst machen wenn ich ichr gegenüber eine sympathie aufbauen kann.
    Sollte ich aber jetzt den Vertrag nicht unterschreiben und nochmal von vorn anfangen?
    Kann ich belangt werden, wenn sie mir dieses Angebot macht?
    MfG
    Oli
  7. Architektenhonorar: Rechtliche Konsequenzen bei Unterschreitung?

    Frage Ist ein Preis unterhalb also illegal und ...
    Frage. :
    Ist ein Preis unterhalb also illegal und nicht zu tragen?
    Bestehnen hier für mich rechtliche Konsequenzen?
    MfG
  8. 🔴 Architektenhonorar: Risiken bei HOAI-Unterschreitung für Architekt & Bauherr

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Risiko
    Bei einem Vertrag, der die HOAIAbk. unterschreitet, bestehen aus meiner Sicht folgende Risiken:
    für die Architektin:
    Wird der Vertrag der Architektenkammer bekannt, bekommt sie garantiert eine Abmahnung und ein berufsgerichtliches Verfahren nebst Bußgeld.
    für den Bauherrn:
    Bußgeld droht nicht. Entsteht aber irgendwann ein Streit mit der Architektin ums Honorar, kann sich diese auf die Unwirksamkeit der Vereinbarung berufen und die HOAI-Mindestsätze abrechnen. Ausnahme: der Bauherr kennt sich nicht aus, weiß nichts vom Charakter der HOAI als geltendes Preisrecht, durfte auf die Gültigkeit der Vereinbarung vertrauen und hat sich finanziell darauf eingerichtet. Nur dann genießt er Vertrauensschutz. Mit der Information, die Sie jetzt aus dem Forum erhalten haben, erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht mehr und sind dem Risiko einer späteren höheren Abrechnung ausgesetzt.
  9. Diskussion: Anonyme Information zum Architektenhonorar

    naja @Bruno
    Es kann ja niemand nachweisen, dass der Fragesteller sich hier informiert hat. Und niemand kennt ja seine/ihre wahre Identität ... 😉
  10. Architektenhonorar: Harte Fakten zur HOAI-Abrechnung

    Foto von

    nur harte Fakten
    Das waren auch nur die harten Fakten. Was daraus gemacht wird muss jeder selbst wissen. Es ist auch äußerst unwahrscheinlich, dass die Architektin den Vertrag ihrer Kammer vorlegt. Man sollte aber den schlimmsten Fall in seine Überlegungen einbeziehen. Für den Bauherrn wäre es der, dass die Architektin  -  aus welchem Grund auch immer  -  nach HOAIAbk. abrechnet. Für die Architektin wäre es der, dass der Bauherr im Gegenzug die Kammer informiert. So lange man gut miteinander kann, ist alles eitel Sonnenschein.
  11. Architektenhonorar: Leistungsumfang bei geringerem Honorar prüfen!

    OLi sollte die Architektin mal fragen ...
    OLi sollte die Architektin mal fragen, was Sie denn für o.g. Honorar noch so an Leistungen erbringt. Lt. HOAIAbk. gibt's da Vorgaben, die der Architekt/Planer zu erbringen hat.
    Bei geringerem Honorar gibt es meist auch entsprechend weniger Leistung, die Architekt/Planer aber auch nicht genauer erläutert!
    Stichwort Kostenberechnung nach DINAbk. 276, Ausführungsplanung gleich hochkopierter Bauantrag, etc.
    MfG
    Gleser Ralf
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar: Angemessener Preis für Leistungsphasen & Ausführungsplanung?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit eines Architektenhonorars für die Leistungsphasen 1-4 und die Ausführungsplanung. Ein wichtiger Punkt ist die Einhaltung der HOAIAbk.-Mindestsätze. Bei Unterschreitung drohen Risiken für Architekt und Bauherr. Es wird empfohlen, den Leistungsumfang genau zu prüfen und zu vergleichen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Architektenhonorar: Risiken bei HOAI-Unterschreitung für Architekt & Bauherr werden die potenziellen Risiken einer Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze sowohl für den Architekten als auch für den Bauherrn detailliert erläutert. Dies sollte unbedingt beachtet werden.

    💰 Zusatzinfo: Es gibt Online-Honorarrechner, wie im Beitrag Architektenhonorar: Honorarrechner – Link zu Archifee.de erwähnt, die als erste Orientierung dienen können. Diese sollten jedoch nicht blind als Grundlage für die Honorarvereinbarung dienen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den genauen Leistungsumfang mit dem Architekten ab und vergleichen Sie Angebote. Achten Sie darauf, dass die Honorarvereinbarung transparent und nachvollziehbar ist. Prüfen Sie, ob die genannten Preise im Rahmen der HOAI liegen, wie im Beitrag Architektenhonorar: Leistungsumfang bei geringerem Honorar prüfen! empfohlen wird.

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