Pseudo-Architekt entlarvt: Rechte, Vorgehen & Kosten nach Pfusch am Bau?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Pseudo-Architekt entlarvt: Rechte, Vorgehen & Kosten nach Pfusch am Bau?
Hat einer Erfahrung mit Leuten, die sich als Architekt ausgeben und auch so abrechnen, aber gar keine Architekten sind!?!
Wie sollten wir vorgehen, da wir das es nach 2/3 der Bauzeit per Zufall herausgefunden haben?
MfG
einer der vielen verzweifelten Bauherren
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Sicherheitshinweise
🔴 Gefahr: Fehlerhafte Bauausführung durch einen unqualifizierten Architekten kann die Bausubstanz gefährden und zu hohen Sanierungskosten führen.
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Ich verstehe, dass Sie einen Architekten beauftragt haben, der sich nun als nicht qualifiziert herausstellt. Das ist eine sehr ernste Situation, die rechtliche Konsequenzen haben kann.
Wichtig ist jetzt:
- Beweise sichern: Sammeln Sie alle Verträge, Rechnungen, E-Mails und sonstige Dokumente, die die Beauftragung und die erbrachten Leistungen des vermeintlichen Architekten belegen.
- Rechtlichen Rat einholen: Ein Anwalt für Baurecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu prüfen und die nächsten Schritte einzuleiten.
- Architektenkammer informieren: Melden Sie den Vorfall der zuständigen Architektenkammer. Diese kann prüfen, ob ein Verstoß gegen Berufsrecht vorliegt.
- Gutachter beauftragen: Lassen Sie die bisher erbrachten Leistungen des vermeintlichen Architekten von einem unabhängigen Gutachter überprüfen. So können Sie Baumängel und Schäden feststellen und dokumentieren.
Mögliche Ansprüche:
- Schadensersatz: Sie können Schadensersatz für die durch die mangelhaften Leistungen entstandenen Schäden fordern.
- Rücktritt vom Vertrag: Unter Umständen können Sie vom Vertrag zurücktreten und bereits gezahlte Honorare zurückfordern.
🔴 Gefahr: Durch die fehlerhafte Planung oder Bauleitung eines nicht qualifizierten Architekten können erhebliche Baumängel und Folgeschäden entstehen.
👉 Handlungsempfehlung: Sichern Sie Beweise, holen Sie sich umgehend rechtlichen Rat und lassen Sie die bisherigen Leistungen von einem Gutachter prüfen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Architekt
- Ein Architekt ist ein Planer und Gestalter von Bauwerken. Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland geschützt und erfordert ein abgeschlossenes Architekturstudium sowie die Eintragung in die Architektenkammer. Architekten sind für die Entwurfsplanung, Bauleitung und Koordination von Bauprojekten zuständig.
Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Innenarchitekt, Stadtplaner - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches Baurecht (z.B. Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht) und privates Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht, Nachbarrecht). Das Baurecht regelt unter anderem die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Anforderungen an die Bauausführung und die Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Nachbarrecht - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder den Abbruch eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten des Bauherrn und des Bauunternehmers. Wesentliche Bestandteile eines Bauvertrags sind die Leistungsbeschreibung, der Preis und die Zahlungsbedingungen.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB/B, BGBAbk.-Bauvertrag - Schadensersatz
- Schadensersatz ist die Leistung, die ein Schädiger dem Geschädigten zum Ausgleich des entstandenen Schadens zu erbringen hat. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise bei Baumängeln, Bauverzögerungen oder Pflichtverletzungen gefordert werden.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelansprüche, Verjährung - Architektenkammer
- Die Architektenkammer ist eine berufsständische Selbstverwaltungsorganisation der Architekten. Sie wacht über die Einhaltung der Berufspflichten, fördert die Baukultur und berät die Politik in Fragen der Baukunst und Stadtentwicklung. Die Eintragung in die Architektenkammer ist Voraussetzung für die Ausübung des Architektenberufs.
Verwandte Begriffe: Ingenieurkammer, Berufsordnung, Standesrecht - Baumangel
- Ein Baumangel ist eine Abweichung des Bauwerks von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit. Baumängel können die Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks beeinträchtigen und zu Folgeschäden führen. Der Bauherr hat bei Vorliegen eines Baumangels Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Beweissicherung - Betrug
- Betrug ist eine Straftat, bei der jemand in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.
Verwandte Begriffe: Unterschlagung, Diebstahl, Untreue
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Pseudo-Architekt?
Ein Pseudo-Architekt ist eine Person, die sich fälschlicherweise als Architekt ausgibt, ohne die erforderliche Qualifikation und Zulassung zu besitzen. Dies kann rechtliche Konsequenzen haben, da die Berufsbezeichnung "Architekt" in Deutschland geschützt ist. - Wie kann ich feststellen, ob mein Architekt tatsächlich qualifiziert ist?
Überprüfen Sie die Eintragung in der Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes. Dort sind alle Architekten mit gültiger Berufszulassung registriert. Fragen Sie nach der Urkunde über die bestandene Architektenprüfung und lassen Sie sich Referenzen zeigen. - Welche Risiken bestehen bei der Beauftragung eines Pseudo-Architekten?
Ein Pseudo-Architekt verfügt nicht über die notwendige Fachkenntnis und Erfahrung, um ein Bauvorhaben fachgerecht zu planen und zu überwachen. Dies kann zu Baumängeln, Fehlplanungen, Bauverzögerungen und erhöhten Kosten führen. Zudem besteht das Risiko, dass der Pseudo-Architekt keine Berufshaftpflichtversicherung hat, was im Schadensfall problematisch ist. - Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen einen Pseudo-Architekten einleiten?
Sie können den Pseudo-Architekten wegen Betrugs und unlauteren Wettbewerbs anzeigen. Zudem haben Sie Anspruch auf Schadensersatz für die durch die mangelhaften Leistungen entstandenen Schäden. Ein Anwalt für Baurecht kann Sie hierbei unterstützen. - Kann ich das Honorar des Pseudo-Architekten zurückfordern?
Ja, unter Umständen können Sie das Honorar zurückfordern, da der Vertrag mit dem Pseudo-Architekten aufgrund von arglistiger Täuschung anfechtbar sein kann. Dies hängt jedoch von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. - Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem Bauingenieur?
Ein Architekt ist hauptsächlich für die gestalterische und konzeptionelle Planung eines Gebäudes zuständig, während ein Bauingenieur sich mit der technischen Umsetzung, Statik und Konstruktion befasst. In der Praxis arbeiten Architekten und Bauingenieure oft eng zusammen. - Wie wirkt sich die Beauftragung eines Pseudo-Architekten auf meine Gewährleistungsansprüche aus?
Die Beauftragung eines Pseudo-Architekten kann Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber anderen am Bau beteiligten Unternehmen beeinträchtigen, da die mangelhafte Planung oder Bauleitung des Pseudo-Architekten als Ursache für Baumängel angesehen werden kann. - Was sollte ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass mein Architekt ein Pseudo-Architekt ist?
Stellen Sie die Zahlungen an den Architekten ein, sichern Sie alle Beweise (Verträge, Rechnungen, E-Mails) und holen Sie sich umgehend rechtlichen Rat. Informieren Sie auch die zuständige Architektenkammer.
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Wie Sie Baumängel richtig dokumentieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
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HOAI-Abrechnung: Architektenleistung vs. Titelmissbrauch
Antwort
ganz einfach:
1 wer Architektenleistungen erbringt rechnet nach HOAIAbk. ab - egal ob kammermitglied oder nicht! es geht um die Leistung!
2 wer sich als Architekt ausgibt, aber keiner ist, benutzt einen geschützten Titel - was tun? verklagen? der Architektenkammer melden? -
Architektenkammer informiert: Vorgehen bei Titelmissbrauch
-
Fristlose Kündigung: Pseudo-Architekt & Architektenkammer
fristlos kündigen und Meldung an die Architektenkammer
Ich würde an Ihrer Stelle fristlos kündigen, das können Sie bei Architektenverträgen sowieso. Dass Sie getäuscht worden sind kommt Ihnen zugute, möglicherweise ist gar kein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen. Ob und wieviel Sie bezahlen müssen hängt u.a. davon ob was Sie an Leistungen bekommen haben. War Ihr Vertragspartner z.B. ein Ingenieur und hat seine Leistung nicht im Zusammenhang mit Bauleistungen erbracht, ist die HOAIAbk. Abrechnungsgrundlage. Natürlich wird zu prüfen sein ob die Leistungen fachgerecht waren.
Als 'echter' Architekt lege ich Ihnen nahe, der Architektenkammer Ihres Bundeslandes eine Mitteilung zu machen. Die Bayer. Architektenkammer ahndet das unbefugte Führen der Berufsbezeichnung mit Geldbußen bis 10.000 €. -
HOAI: Was ist das? Haftung bei mündlicher Abrede?
vielen Dank 🙂
vielen Dank für die schnelle Antwort!
werde mal der Sache etwas gründlicher auf den Zahn fühlen ...
Was genau ist die HAOI?
Wenn hiernach abgerechnet wird, wie ist das dann eigentlich mit der Haftung?
Vor allem müssten die Gebührensätze doch niedriger sein, oder?
Info: bis dato haben wir gar keinen schriftlichen Vertrag geschlossen, sondern nur eine mündliche Abrede!
Gruß
verzweifelter, aber kämpferischer Bauherr -
Korrektur: HOAI = Honorarordnung Architekten/Ingenieure
-
HOAI-Anwendung: Bauträger vs. Planungsleistung
zur Vermeidung eines Missverständnisses
Ich schrieb weiter oben
"War Ihr Vertragspartner z.B. ein Ingenieur und hat seine Leistung nicht im Zusammenhang mit Bauleistungen erbracht, ist die HOAIAbk. Abrechnungsgrundlage".
Dies bezieht sich auf die Feststellung des BGH, dass die HOAI dann keine Anwendung findet, wenn z.B. ein Bauträger neben der Bauleistung auch die Planungsleistung erbringt. -
Haftung: Pseudo-Architekt vs. Werkvertragsrecht
Haftung und Honorierung haben nichts miteinander zu tun
Auch wenn der Pseudo-Architekt nicht nach HOAIAbk. abrechnen darf und im Nachhinein gesehen nur den Status eines unqualifizierten Bauberaters hat, haftet er nach dem Werkvertragsrecht. Er schuldet den Erfolg und keine Dienstleistung und muss sich daher am Leistungsbild eines Architekten oder Ingenieurs messen lassen. Weniger Honorar = weniger Haftung stimmt so nicht. -
Qualifikation prüfen: Pseudo-Architekt – Bauingenieur?
welche Qualifikation
kann dieser "Pseudo-Architekt" denn nun wirklich dokumentieren? Ist er Bau-Ing oder Maurergeselle oder Zuckerbäcker? -
Architekt: Selbstbezeichnung vs. Fremdzuschreibung
wäre noch interessant zu wissen ...
wäre noch interessant zu wissen ober er sich explizit als Architekt ausgibt (in seinem Stempel oder Briefkopf) oder ob diese Bezeichnung von außen an ihn herangetragen wird. (mir persönlich passiert es immer wieder dass in Firmenwerbung oder auf Zeitschriften der Titel Architekt auftaucht, ohne dass ich mich als einer ausgebe).
Ist er möglicherweise Bauingenieur und führt lediglich seinen Titel, z.B. Ing. grad, oder dipl. -ing. (FH) in seinem anschreiben, stempel etc.
ansonsten, auf jeden Fall der Architektenkammer melden. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Pseudo-Architekt entlarvt: Rechte, Vorgehen & Kosten
💡 Kernaussagen: Bei Verdacht auf einen Pseudo-Architekten sollte man die Qualifikation prüfen, die Architektenkammer informieren und den Vertrag gegebenenfalls fristlos kündigen. Die Abrechnung nach HOAIAbk. ist an die erbrachte Leistung gebunden, unabhängig von der Kammermitgliedschaft. Auch ohne HOAI-Grundlage haftet der Pseudo-Architekt nach Werkvertragsrecht.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Fristlose Kündigung: Pseudo-Architekt & Architektenkammer kann eine Täuschung über die Architekteneigenschaft zur fristlosen Kündigung berechtigen und die Wirksamkeit des Vertrags in Frage stellen.
✅ Zusatzinfo: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist die Abrechnungsgrundlage für Architektenleistungen, wie in HOAI-Abrechnung: Architektenleistung vs. Titelmissbrauch erläutert wird. Die Meldung an die Architektenkammer ist ein wichtiger Schritt, wie im Beitrag Architektenkammer informiert: Vorgehen bei Titelmissbrauch hervorgeht, da diese rechtliche Schritte einleiten kann.
🔴 Kritisch/Risiko: Es ist entscheidend, die Qualifikation des Architekten zu überprüfen, um Baumängel und finanzielle Schäden zu vermeiden. Ein Pseudo-Architekt haftet möglicherweise nicht im gleichen Umfang wie ein zugelassener Architekt, was zu Problemen bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen führen kann.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Qualifikation des Architekten, dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich und informieren Sie sich über Ihre Rechte im Baurecht. Bei Verdacht auf einen Pseudo-Architekten sollten Sie umgehend die Architektenkammer kontaktieren und rechtlichen Rat einholen. Beachten Sie den Beitrag Architekt: Selbstbezeichnung vs. Fremdzuschreibung zur korrekten Bezeichnung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Pseudo-Architekt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … verlangen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn ich versuche das vom Architekten zu bekommen wird es sicher ein hartes Stück mit Anwalt …
- … Baufirma einen entsprechenden Abzug vereinbare und die sich dann mit dem Architekten mit dem sie zusammenarbeiten selbst auseinandersetzen. Haltet ihr das für …
- … Ich verstehe, dass Sie durch die fehlerhafte Planung Ihres Architekten in eine schwierige Situation geraten sind. Da die Fenster versetzt …
- … Mängelanzeige: Setzen Sie den Architekten schriftlich in Verzug und fordern Sie ihn zur Mängelbeseitigung auf. …
- … Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer (z.B. Architekt), in der er die festgestellten Mängel am Bauwerk detailliert beschreibt …
- … ArchitektenhaftungDie Architektenhaftung bezeichnet die zivilrechtliche Verantwortung des Architekten für Planungs- …
- … Schadensersatz beispielsweise bei Baumängeln oder Planungsfehlern gefordert werden.Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Gewährleistung, Architektenhaftung …
- … (Mängelbeseitigung), Schadensersatz, Minderung des Werklohns oder Rücktritt vom Vertrag, wenn der Architekt seine Pflichten verletzt hat. Die konkreten Ansprüche hängen vom Einzelfall ab. …
- … Wie weise ich nach, dass der Architekt einen Fehler gemacht hat?Sichern Sie Beweise durch Fotos, Gutachten und Zeugenaussagen. Vergleichen Sie die genehmigten Pläne mit der tatsächlichen Ausführung. Ein Bausachverständiger kann den Mangel fachlich beurteilen. …
- … Was ist, wenn der Architekt die Mängelbeseitigung verweigert?Wenn der Architekt die Mängelbeseitigung verweigert oder …
- … einen anderen Fachmann mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem Architekten in Rechnung stellen. Klären Sie dies vorher mit Ihrem Anwalt …
- … Kann ich den Architekten für Folgeschäden haftbar machen?Ja, wenn die fehlerhafte Planung zu Folgeschäden (z.B. Feuchtigkeitsschäden) führt, kann der Architekt für diese Schäden haftbar gemacht werden. …
- … habe ich Zeit, um Mängel geltend zu machen?Die Gewährleistungsfrist für Architektenleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks. …
- … ist eine Mängelanzeige?Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Architekten, in der Sie die festgestellten Mängel detailliert beschreiben und ihn …
- … Architektenvertrag prüfenÜberprüfen Sie den Architektenvertrag auf Haftungsregelungen und Gewährleistungsfristen. …
- … Bauüberwachungspflichten des ArchitektenWelche Pflichten …
- … hat der Architekt bei der Bauüberwachung und hat er diese erfüllt? …
- … Rechte und Pflichten des BauherrnWelche Rechte und Pflichten haben Sie als Bauherr gegenüber dem Architekten und den ausführenden Firmen? …
- … helfen, den Streit mit dem Architekten außergerichtlich beizulegen? …
- … Architekt Werkpläne: Fensterlage falsch vermaßt – Haftung? …
- … es also Werkpläne des Architekten, in denen die Lage der Fenster falsch vermaßt war. Nach diesen Plänen haben die Firmen gebaut. So weit richtig? …
- … Da Sie einen Vertrag mit dem Architekten haben, können Sie den Firmen nichts abziehen. …
- … Architekt haftbar? Entschädigung prüfen! …
- … Dann gab es also Werkpläne des Architekten, in denen die Lage der Fenster falsch vermaßt war. Nach diesen Plänen haben die Firmen gebaut. So weit richtig? …
- … Fast. Die Werkpläne wurden von den Baufirmen (Holzbau und Keller verschieden - leider ...) auf Basis der Genehmigungsplanung des Architekten erstellt. Herangezogen wurden die Grundrisse, nicht die Ansicht, sonst …
- … War der Architekt nur mit LPh 1-4 = bis zur Eingabeplanung beauftragt, ist er …
- … Normalerweise erstellt ein Architekt die Werkpläne, zumindest koordiniert er die Planungen anderer fachlich Beteiligter und …
- … Frage, wer für den Schaden aufkommt, erübrigt sich deshalb. Außer, der Architekt hat mehr getan als vorgeschrieben und die Lage der Fenster tatsächlich …
- … Falsche Eingabepläne: Fensterversatz 50cm – Architekt haftbar? …
- … Architekt: Grundriss korrekt, Ansicht falsch? Haftung prüfen! …
- … wenn der Architekt im Grundriss freiwillig vermaßt hat? …
- … ich nehme mal bewusst die Gegenposition ein: Ich würde mich als Architekt erfolgreich dagegen wehren können, wenn ich einerseits die Werkplanung explizit nicht …
- … Falsche Baupläne: Architekt haftbar? Ursachenforschung! …
- … sei machbar wenn wir dafür Zeit übrig haben. Er bringt den Architekt an, der uns die Pläne zeichnen soll. Werkpläne werden dann von …
- … der Baufirma gezeichnet, die die Pläne des Architekten, mit dem sie zusammenarbeitet, erhält. Und selbstverständlich auf deren Basis die Werkpläne erstellt! …
- … Von Leistungspunkten und den möglichen Aufgaben eines Architekten haben wir zu diesem Zeitpunkt noch keinen blassen Schimmer, …
- … wir gehen davon aus, der Architekt ist der der die Pläne zeichnet und fertig. …
- … Nein! Nicht auf die von uns gelieferten Angaben, sondern auf die vom Architekten an die Baufirma gelieferten Pläne! …
- … schließlich sind keine anderen da und es hat auch niemand, weder Architekt noch Berater, davon gesprochen dass es da noch was anderes geben …
- … mitteilen und kann nicht einfach sagen: Wir haben die Pläne vom Architekten und bauen das jetzt - also entweder oder! …
- … die Genehmigungsmappe bekommen und somit Ansichten und Grundrisse gesehen. Und vom Architekten haben sie die Ansicht auch erhalten. Im Vertrag mit der …
- … Baubetreuung: Architekt Fehler – Tätigkeitsfehler Honorar prüfen! …
- … Prinzipiell hat der Planer (Architekt oder Bauingenieur.) eine Beratungsaufgabe. Wenn Sie beweisen können (und das wird …
- … Architektenhaftung: Fehler vertuschen? Glaubwürdigkeit prüfen! …
- … Es fällt auf, wenn alle schuld sind, nur nie der Architekt! …
- … Architekt Murks: Flüchtigkeitsfehler? Werkplanung prüfen! …
- … Der Architekt hat Murks gemacht. …
- … sitzen. Die hätten die Diskrepanz erkennen müssen. Da das Unternehmen den Architekt auch noch empfohlen hat, würde ich vom Unternehmen verlangen, dass das …
- … Hätte die Baufirma nicht die Pläne des Architekten prüfen müssen? zumal sie ihn ja offensichtlich auch an den …
- … - Architekten Experten sind, …
- … nur von mir ist. Aber wir, das sind der Bauherr, mein Architekt und ich haben unser Haus in enger Abstimmung so an das …
- … und i.r.l. kommt es mir stark gegenteilig vor. Wird z.B. ein Architekt nur mit LPh 1-4 beauftragt, muss er, da für ihn obiges …
- … sind doch nicht die Einzigen die vor Vertragsabschluss NICHT Baurecht oder Architektur studiert haben! …
- … Haftungsfrage: Freiberufler vs. Unternehmer – Architekt haftbar? …
- … Und da nach ernüchterntem Aufwachen manches Fertighaus-Pechhasen plötzlich nur noch der Architekt auf weiter Flur der einzige ist, an dem man sich noch …
- … Stichwort: Planungsfehler oder Aufsichtspflichtverletzung . Und alle anderen, auch die unbescholtenen Architekten zahlen dieses neue lustige Gesellschaftsspiel mit. …
- … und Keller verschieden - leider ...) auf Basis der Genehmigungsplanung des Architekten erstellt. Herangezogen wurden die Grundrisse, nicht die Ansicht, sonst wäre …
- … die Genehmigungsmappe bekommen und somit Ansichten und Grundrisse gesehen. Und vom Architekten haben sie die Ansicht auch erhalten. Im Vertrag mit der …
- … Die Quelle des Fehlers ist jedoch der Architekt. Er hat den Mist gebaut, und zwar als derjenige, der mit …
- … fein heraus, indem sie die Bauherren auffordert, den Vertrag mit den Architekten selbst zu machen. Sonst hätte der Bauherr jetzt einen eindeutigen …
- … Planungsfehler: Architekt & Baufirma – Anstand zeigen! …
- … Wenn Architekt und Verantwortlicher der Baufirma …
- … Wenn Architekt und Verantwortlicher der Baufirma auch nur einen Funken Anstand hätten, dann würden sie den Planungsfehler wieder wettmachen und die Fenster dahin setzen, wo Sie diese hin haben wollten und immer noch wollen, unabhängig davon, wer letztendlich im Recht ist. …
- … Wenn ich dieser Architekt wäre, würde ich versuchen, die Angelegenheit zu Ihrer vollsten Zufriedenheit …
- … Ich fass es nicht! Hat denn der Architekt kein schlechtes Gewissen, ist es ihm denn völlig egal, wie ihr …
- … Gesamtauftrag: Schnittstellenkoordination – Architekt vs. GUAbk.! …
- … Nicht einverstanden. Zumindest wenn Sie das als Argument contra Architekt und pro Generalübernehmer gemeint haben. Im vorliegenden Fall wurde ein Gesamtauftrag …
- … ohne die Schnittstellenkoordination im Auge zu behalten. Bei durchgängiger Beauftragung aller Architektenleistungen wäre das nicht passiert, da gibt es den Koordinator. Beim …
- … Architekt Fehler: Lage der Fenster – Eindeutige Zuordnung! …
- … Sie haben natürlich recht, außer, dass ich nun wirklich nicht diesen Generalunternehmer in Schutz nehmen möchte: Hätte der Architekt den Auftrag gehabt, auch die genaue Lage der Fenster anzugeben, …
- … Eventuell hat der Generalunternehmer unverdientes Glück, weil der Schwärzeste Peter beim Architekt liegt. Vielleicht müsste es eine Verordnung geben, dass ein Generalunternehmer bei …
- … Architekt Schuld: Unstimmige Pläne – Ausführungsrelevanz prüfen! …
- … zweifellos ist nur der Architekt schuld! …
- … (und integrierte Fachplanung) notwendig. der Architekt wurde nicht damit beauftragt! …
- … Architekt stimmen - d.h., in der Genehmigungsplanung …
- … Baufirma. typisch Architekt! schuldig! mag einfach nicht kostenlos arbeiten! …
- … beim Architekt liegt . …
- … Und was wäre passiert, wenn der Architekt gar keine Maße für die Fenster dargestellt hätte? …
- … in diesem Fall) eine Werkplanung ... iss ja billiger wie beim Architekten (!) ... ODER glaubt Ihr ernsthaft dass man mit …
- … das nenn ich miteinander arbeiten (!) ... und wenn der Architekt halbwegs seine Prinzipien hat wird er sagen selber SCHULD SIE haben …
- … PS: ich weiß nimmer welcher Held den Vorschlag gemacht hat der Architekt möge sich mich den Handwerker diese Kosten teilen um die Fenster …
- … dann geb's solche Anfragen erst gar ned ... zumal der Architekt dafür haftet (!) …
- … Architekt Haftung: Falschberatung? LPAbk. 1-4 ausreichend? …
- … falschen Ende gespart wird? Deswegen schon früher meine Frage: hat der Architekt empfohlen ihn nur mit den LPAbk. 1 bis 4 zu beauftragen …
- … Im ersten Fall sollte der Architekt haften - aber nicht wegen falscher Maße, sondern wegen Falschberatung. Im …
- … stehen und dann sind die einzelnen Schnitte aufeinander abgestimmt. Aber viele Architekten arbeiten noch immer lieber mit dem dicken Bleistift - und …
- … Generalunternehmer: Architekt empfohlen – Planungsleistung kostenlos? …
- … Der Architekt wurde vom …
- … Wenn der Architekt 1-4 erledigt hat, dann hat er fertig! …
- … also, Werkplanung? wofür? macht doch die Baufirma - und Architekten sind sowieso …
- … -://bau.net/forum/architektur/10296.php …
- … Moral und Gewissen, denn auch die Diskussion über die Haftung des Architekten ist seitens der Firma mit solchen dibiosen Beratern wieder einmal …
- … ein klarer Fall von Haltet den Dieb , auch wenn der Architekt sich hier nun wirklich nicht mit Ruhm bekleckert hat! …
- … Nochmal zur vermeintlichen Haftung des Architekten, sofern nur mit LPH 1-4 beauftragt: der Architekt schuldet grundsätzlich nur eine genehmigungsfähige Planung. Genehmigungsfähig heißt konkret Übereinstimmung …
- … Fertighaus: Günstiger Architekt – Bauüberwachung fehlt! …
- … Als günstiger Bauantrags-Architekt wurde xy empfohlen. 2500 . …
- … Wenn der Architekt nach getaner Arbeit es wagen sollte, zu sagen, dass er die fehlenden Leistungsphasen für 10.000-15.000 dringend empfiehlt, dann hätte ich durchaus Verständnis, wenn er dafür eine saftige Ohrfeige einstecken müsste. …
- … Dieser Architekt wäre für eine durchaus sinnvolle Bauüberwachung nicht geeignet. Er ist …
- … Dienstleistungsvertrag: Architekt als Sub der Baufirma – Moral? …
- … Er (der Berater ) bringt den Architekt an, der uns die Pläne zeichnen soll. Werkpläne werden dann von …
- … der Baufirma gezeichnet, die die Pläne des Architekten, mit dem sie zusammenarbeitet, erhält. Und selbstverständlich auf deren Basis die Werkpläne erstellt! …
- … Klar, der Architekt als Sub der Baufirma, ist moralisch mit im Boot und, …
- … dem von den Experten hier immer empfohlenen Dienstleistungsvertrag beim unabhängigen (freien) Architekten/Bauingenieur/Bauüberwacher versus einem verunklärten Werkliefervertrag beim Fertighausbauer. Und zu …
- … sein, als es zuerst aussieht: die Anbieter müssten nunmehr entweder ihre Architekten einstellen oder eben deren Haftung voll übernehmen. Das Angebot der …
- … richtig lieblosen und oft schlichtweg verkorksten Hütten, sondern auch bei den Architekten, weil die nicht mehr auf völlig verlorenem Posten konkurrieren müssten …
- … Bauherr: Schuld an allem? Architekt Alibi? …
- … Dürfen wir Mitleser Ihre verschlüsselte Mitteilung an Herrn Heitzmann auch verstehen? Wer hat hier die schlechte Nachricht überbracht? Und wird aus diesem Grunde verantwortlich gemacht? Kombiniere, sprach Nick Knatterton, die Nachricht wurde vom Bauherrn überbracht. Meint Frau Hänel a) Der Bauherr wird zu Unrecht verdächtigt, b) Der Bauherr ist an allem schuld, oder c) Der Architekt hat ein Alibi, denn er hat keine DINAbk.-Vorschriften für technische …
- … Mängelfreies Haus: Architekt reicht nicht – Fahrplan fehlt! …
- … zu deren Vermeidung. Der vielfältig postulierte Hinweis Nehmen Sie sich einen Architekten und alles wird gut ist zu platt, ein Komplettstudium des …
- … eigenes Dach über dem Kopf aufzeigt. Darin wären sämtliche Alternativen von architektengeplant und handgefertigt bis industrielle Konfektionsware . Dieses Produkt müsste dann …
- … Ich sage ja auch nicht, dass alle Architekten Pfuscher und alle Bauunternehmer Betrüger sind, obwohl es solche sicher …
- … Aber das ewige und schon reflexartige: Der Architekt ist an allem schuld, egal ob er schuld hat oder nicht …
- … Nicht zufällig werden also heute nur noch 3 % der Einfamilienhaus von Architekten entworfen, die Realität spricht ihre Sprache. …
- … zwischen richtigen und falschen Bauexperten. In den Augen der Bauherren sind Architekten, Generalunternehmer, Bauträger, Bau-Ing's, Vertreter von Hausfirmen etc. ALLE GLEICHERMAßEN …
- … sie z.B. nicht, was daran falsch sein könnte, einige Leistungsphasen vom Architekten auf die hauseigenen Experten der Baufirma zu übertragen (weil kostengünstiger). …
- … 5.) Wieso ist Festpreis beim Architekten nicht möglich? Ist doch beim Auto genauso (siehe 1.) ) …
- … soll er das wissen? Wie soll er die unterschiedlichen Berater , Architekten, Pseudo-Experten etc. einordnen und richtig unterscheiden? …
- … natürlich weiß ich, warum ein Architekt keine Häuser zum Festpreis anbieten kann. Auch die anderen Punkte sind …
- … Architektur: Schubladen-Pläne – Grundstück verpflanzt! …
- … ... ja es iss schon mitunter ein Graus was draußen abgezogen wird ... früher hat der Architekt ganze Straßenzüge aufgenommen und geschaut was am besten reinpasst ... …
- … ) ... da lob ich mir den Flair von Altstädten wo Architektur noch groß geschrieben wurde. …
- … gute Architektur ist schon was großartiges es macht eine Freude solch durchdachten …
- … Häuser bauen zu dürfen ... NUR versteh ich unsere Architekten nicht die diesem Treiben scheinbar machtlos zuschaun ... ich bin auch der Meinung das hier mal richtig Aufklärung betrieben wird (!) ... es kann ja ned angehen das man ein Hochglanzprospekt mit eieinem Gackerlgelben (ich kann die Farbe bald nimmer sehn) Haus und eieinem dickem Festpreisbetrag als Architektur verkloppt? …
- … vorzugestalten, dass Sie und ich nachher von der schönen und abwechslungsreichen Architektur begeistert wären? Im Gegenteil ist es doch wohl so, dass …
- … diese Herren entweder allen Bauherren und deren Architekten ihren eigenen Kleinbürgergeschmack aufdiktieren wollen, oder dass sie kritiklos in die Baupläne hineinschreiben, was der Bauträger, der auch das Baugebiet erschlossen hat, so geplant hat und was er dort verkaufen will. z.B. alle Häuser mit ausschließlich Satteldächern gleicher Neigung, gleicher Hauptfirstrichtung und in Baufenstern gleicher Höhe: Kompaniiie - stillgestanden! Ach ja, natürlich alle Dachsteine anthrazit, ob es nun zum einzelnen Haus passt oder nicht. Genauso ist es in unserer Straße. Ich habe' die Herrschaften (Entschuldigung, eine Dame war damals Abteilungsleiterin) allerdings ein wenig ausgetrickst, :-), das gehört aber nicht hierher. …
- … Architekt: Plänchenzeichner – Beruf prüfen! …
- … eben zu viele Plänchenzeichner und vielleicht wurde mal wieder jemand als Architekt bezeichnet, der gar keiner ist. …
- … Für manche Bauherren ist jeder, der einen Plan zeichnet gleich ein Architekt. …
- … Fertighausbranche: Vorwurf – Abstimmung & Architektur! …
- … ) ... und ich fahr morgen raus und fotographier diese tolle Architektur (!) …
- … ... nicht jeder Planzeichner ist gleich Architekt ... ich sage nicht mal ein Drittel der Pläne die ich für's Angebot auf Tisch bekomme wurde von einem Architekten gezeichnet ... und das trauige dabei diese 0815 Pläne …
- … kann der Bauherr nicht ned mal bewerten ... ein Architekt würde aus den Latschen kippen wenn er so manchen dieser Pläne sehn würde und wir Unternehmer müssen mit diesem Dreck (als mehr kann man des mitunter ned bezeichnen) dann eine gescheite Arbeit abliefern ... darum und NUR darum habe ich mich in diesem Thread überhaupt zu Wort gemeldet (!) …
- … wie eine Überwachung zur Verhinderung architektonisch/ästhetischer …
- … Falsche Baupläne: Architekt haftbar? Ansprüche & Vorgehen bei Fehlplanung …
- … Bauplänen haftet. Dabei werden verschiedene Aspekte beleuchtet, darunter die Verantwortlichkeiten von Architekten, Baufirmen und Bauherren. Einigkeit besteht darin, dass eine lückenlose Dokumentation …
- … 🔴 Risiko: Der Beitrag Architekt Haftung: Falschberatung? LPAbk. 1-4 ausreichend? warnt davor, dass Bauherren oft am …
- … falschen Ende sparen, indem sie den Architekten nur mit den Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragen, was zu mangelhafter Ausführungsplanung führen kann. …
- … Die Diskussion zeigt, dass die Frage der Architektenhaftung bei falschen Bauplänen komplex ist und von vielen Faktoren …
- … Konsequenzen zu schützen. Die Integration von Keywords wie "falsche Baupläne", "Architekt Fehler", "Baumängel", "Schadensersatz", "Bauplanung", "Bauherrenrechte" und "Architekt …
- … forum/architektur/11417.php,/forum/architektur/11412.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Publikumsbeschimpfung in der Kunst: Ausdruck von Kritik oder Geschäftsmodell?
- … haben. soweit ich informiert bin, handelt es sich um eines der pseudonyme von kurt tucholsky. …
- … Ignaz Wrobel: Theobald Tiger Pseudonym – Fast sicher! …
- … Kaspar Hauser fehlt: Recherche zum Theobald Tiger Pseudonym …
- … meinem besuch in Schweden hat sich übrigens meine These verfestigt, das pseudo-romantische Bauten in unseren - und auch in schwedischen - Neubaugebieten …
- … Tucholsky (Peter Panter) bestätigt die Autorenschaft von Kurt Tucholsky unter dem Pseudonym Theobald Tiger. Dies unterstreicht die Bedeutung seiner Beiträge zur Gesellschaftskritik. …
- … 1775831293,/forum/architektur/10285.php,/forum/alternat/11436.php,/forum/alternat/11434.php,/forum/alternat/11426.php, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Forum-Beitrag anonymisieren: Rechte, Grenzen & Risiken bei Unzufriedenheit?
- … Forum, Beitrag, anonymisieren, Recht, Risiko, Unzufriedenheit, Kündigung, Architekt, Diskussion …
- … d) böser Architekttekt - guter Architekt: die Diskussion liegt mir fern. Ich …
- … auf Ihr (@tu) Einsehen, dass mich die Grauzone zwischen schlechter Architekt-Leistung (dürfen Sie gerne ausführlich hören - brauchen lange Zeit - …
- … Konsequenzen haben, wenn dadurch Beweismittel in laufenden Verfahren (z.B. gegen den Architekten) vernichtet werden. Dies könnte als Beweisvereitelung gewertet werden. …
- … Dies kann durch Löschen, Verfremden oder Verallgemeinern der Daten geschehen.Verwandte Begriffe: Pseudonymisierung, Datenschutz, Personenbezogene Daten …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt/Bauingenieur Detmold: Baueingabe & Bauleitung – Empfehlungen für Holzbauerfahrung?
- … Architekt/Bauingenieur Detmold finden …
- … Suche Architekt oder Bauingenieur mit Holzbauerfahrung in Detmold für Baueingabe und Bauleitung? Jetzt Empfehlungen finden! …
- … Architekt Detmold, Bauingenieur Detmold, Holzbau, Baueingabe, Bauleitung, Empfehlung, Ingenieurwissen, akkurate Arbeit …
- … Architektur, Bauingenieurwesen, Holzbau, Baurecht, Bauleitung …
- … Architekt/Bauingenieur Detmold: Baueingabe & Bauleitung …
- … Kann mir jemand einen Holzbauerfahrenen Architekten oder Bau-Ing. im Raum Detmold für Baueingabe und Bauleitung (auch Trennung möglich) empfehlen? Ingenieurwissen und akkurate Arbeit steht dabei im Vordergrund. …
- … Ich empfehle Ihnen, bei der Suche nach einem Architekten oder Bauingenieur mit Holzbauerfahrung in Detmold folgende Aspekte zu …
- … Qualifikation: Achten Sie auf einen Hochschulabschluss im Bereich Architektur oder Bauingenieurwesen sowie eine Spezialisierung oder Weiterbildung im Holzbau. …
- … Mitgliedschaften: Eine Mitgliedschaft in relevanten Berufsverbänden (z.B. Architektenkammer, Ingenieurkammer) kann ein Qualitätsmerkmal sein. …
- … dass der Architekt oder Bauingenieur über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie die Architektenkammer oder Ingenieurkammer in Nordrhein-Westfalen, um eine Liste von qualifizierten …
- … Baubehörde einzureichen. Sie ist in der Regel an einen bestimmten Berufsstand (Architekt, Bauingenieur) und an bestimmte Qualifikationen gebunden.Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Planvorlage. …
- … Architekt …
- … Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden …
- … ist verantwortlich für die Standsicherheit, die Tragwerksplanung und die Bauausführung.Verwandte Begriffe: Architekt, Statiker, Tragwerksplaner. …
- … ist ein formaler Antrag auf Baugenehmigung und muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur erstellt werden. …
- … Baubehörde einzureichen. Sie ist in der Regel an einen bestimmten Berufsstand (Architekt, Bauingenieur) und an bestimmte Qualifikationen gebunden. …
- … Der Holzbau stellt besondere Anforderungen an die Planung und Ausführung. Ein Architekt oder Bauingenieur mit Erfahrung im Holzbau kennt die spezifischen Eigenschaften des …
- … Welche Rolle spielt die Architektenkammer/Ingenieurkammer? …
- … Die Architektenkammer und Ingenieurkammer sind Berufsvertretungen, die die …
- … Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Architekten und Bauingenieure vor finanziellen Schäden, die durch Fehler bei der …
- … Wie finde ich heraus, ob ein Architekt/Ingenieur qualifiziert ist? …
- … Architektenkammer NRW …
- … Informationen zur Architektensuche und Architektenliste in Nordrhein-Westfalen. …
- … Architekt Detmold: Leistungsphasen 4/8 Fokus – Was steckt dahinter? …
- … Architektensuche Detmold: Klare Fragestellung vs. Berufspolitik …
- … Monaten gebetsmühlenartig beteuert, dass ich keine Schubladenhäuser habe. Aber die Herren Architekten im Forum möchten dies lieber nicht zur Kenntnis nehmen, und …
- … arbeitender Hausanbieter schon solche Probleme habe, wie gehen dann die freien Architekten mir dieser Mentalität um? Denn für die wird es auch …
- … Diese trügerische Sicherheit und die Pseudoschlagworte beim Hausbau sollen den Konsumenten in die Irre führen, schließlich …
- … nichts zu verstehen. Und hier liegt auch ein Hauptvorteil des freien Architekten. Er kann natürlich anbieterunabhängig beraten. Allerdings darf man auch dort …
- … nicht automatisch Objektivität voraussetzen. Der eine Architekt ist ein ausgesprochener Kalksandsteinfreak, ein anderer arbeitet grundsätzlich mit bestimmten Handwerkern zusammen, was manchmal Vorteile für ihn auslöst, und ein weiterer möchte möglichst wenig rechte Ecken bauen, weil er vielleicht anthroposophisch geprägt ist. Also muss man als Bauinteressent auch da gucken, bei welchem Architekten man sich wohlfühlt. Und welcher auch das Budget des …
- … es jedenfalls gut, dass Herr Stodenberg für seinen Kunden einen seriösen Architekten sucht. …
- … Architekt/Bauingenieur Detmold: Empfehlungen für Holzbauerfahrung …
- … 💡 Kernaussagen: Der Thread dreht sich um die Suche nach einem Architekten oder Bauingenieur mit Erfahrung im Holzbau im Raum Detmold …
- … Konsumentensicht und trügerische Sicherheit wird die trügerische Sicherheit durch Gesetze und Pseudoschlagworte beim Hausbau kritisiert. Es wird angemerkt, dass Konsumenten oft nicht …
- … bedeuten, sondern auch individuelle Bauweisen möglich sind. Dies wird oft von Architekten im Forum übersehen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baukosten schätzen: Architekt vs. Fertighaus? Kostenplanung für Massivhaus & Holzständer?
- … Baukosten schätzen: Architekt oder Fertighaus? …
- … Baukosten für Einfamilienhaus präzise schätzen? Architekt vs. Fertighaus? Massivhaus, Holzständerbauweise? Jetzt Infos zur Kostenplanung! …
- … baue (Holz oder Massiv) oder ob ich mit einem Architekten zusammen ein Haus baue und dann auch ob Holzständerbauweise oder …
- … Davon, wie das ganze preislich aussieht wenn ich mit einem Architekt selber baue habe ich leider keinen schimmer. Da fehlt mir also …
- … Wie bekomme ich die am besten? Kann ich z.B. zu einem Architekten …
- … Ein Architekt kann Ihnen eine individuelle Planung erstellen und die Kosten detailliert kalkulieren. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Vergleichen Sie Angebote von Architekten und Fertighausanbietern und prüfen Sie die Bauleistungsbeschreibungen genau. Berücksichtigen Sie …
- … ArchitektEin Fachmann, der Gebäude entwirft, plant und die Bauausführung überwacht. Er berät Bauherren in allen Fragen rund um den Bau.Verwandte Begriffe: Bauplaner, Bauingenieur, Innenarchitekt …
- … BaunebenkostenKosten, die zusätzlich zu den reinen Baukosten anfallen, z.B. Architektenhonorar, Baugenehmigung, Vermessung, Versicherungen und Finanzierungskosten.Verwandte Begriffe: Nebenkosten, Zusatzkosten, Baunebenkostenquote …
- … beim Hausbau?Die größten Kostenfaktoren sind Materialkosten, Arbeitskosten, Grundstückspreis, Baunebenkosten (z.B. Architekt, Genehmigungen) und die gewählte Bauweise. Eine detaillierte Planung hilft, Kosten zu …
- … Wie finde ich einen guten Architekten?Empfehlungen von Freunden und Bekannten, Online-Bewertungen und die Architektenkammer sind gute Anlaufstellen. Achten Sie auf Erfahrung mit ähnlichen …
- … Kosten, die nicht direkt mit dem Bau des Hauses zusammenhängen, z.B. Architektenhonorar, Baugenehmigung, Vermessung, Versicherungen und Finanzierungskosten. …
- … Sie mit Bauherren zu sprechen, da erfährt man vieles (z.B. welcher Architekt nichts taugt, welcher Bauunternehmer gute Arbeit leistet, etc.) …
- … Architekt finden: Grundstück, …
- … zur frage: martin, am besten, du gehst zu einem Architekten deines Vertrauens (den zu finden ist vorerst die schwierigste Aufgabe), …
- … Informationen über Architekten kannst du über Veröffentlichungen bekommen, über Veranstaltungen (z.B. Tag der …
- … Architektur, der bundesweit stattfindet - leider erst wieder im Sommer), Fachzeitschriften …
- … für Wahnsinn, schließlich investierst du eine Menge Geld. mit einem unabhängigen Architekten zu bauen ist für die meisten Bauherren die bessere Entscheidung. …
- … zu einem günstigen Preis untergekommen. teurer wird dermit einem Architekten übrigens auch nicht - wer dies behauptet, hat noch nicht …
- … Fertighaus vs. Architekt: Kostenkontrolle und Bemusterung …
- … eher um Fertighaus oder Architektenhaus. …
- … Macht das ein Architekt oder wird das nur eine überflüssige (weil evtl. teure) Ausgabe? …
- … Baukosten: Handwerkerpreise bei Fertighaus und Architektenhaus …
- … diese Handwerksleistung auch das Gleiche. Der Bauträger/Generalübernehmer/Fertighaushersteller wird einen Architekten beschäftigen, bei der Planung aber dadurch sparen können, dass er …
- … Er will selbst auch leben und kalkuliert seinen Gewinn dazu. Beim Architektenhaus gibt es diesen zusätzlichen am Bau Beteiligten und seine Kosten …
- … entweder das gleiche Haus schon gebaut hat oder Sicherheiten einkalkuliert. Der Architekt macht die Preise der Handwerker nicht selbst, sondern nähert sich ihnen …
- … Generalunternehmer von seinem Zuschlag, drückt seine Nachunternehmer oder geht pleite. Der Architekt steuert planerisch dagegen (Design to Cost). Auch beim Bauträger/Generalunternehmer gibt …
- … Sie flexibel bleiben bis zuletzt, sind Sie der Typ für ein Architektenhaus. Zusammen mit einem Architekten, zu dem die Chemie stimmen …
- … Architekt: Bauweise festlegen für optimale Kostenkontrolle …
- … Erst Bauweise festlegen, dann Architekt …
- … mit Architekt) kann einiges nur bekräftigen : …
- … - Das Bauen mit Architekt ist nicht teurer! Dem Handwerker, der ausführt, ist es egal, …
- … das Geld gibt. Gleiche Leistung kostet bei ihm gleiches Geld. Manche Architekten arbeiten sowohl für private Bauherren als auch für Bauträger, z.B. …
- … hat gar keine Alternativen, wen er für die Ausführung beauftragt. Beim Architekten kann ich in aller Ruhe Gewerk für Gewerk entscheiden, wie …
- … überlegen, ob ich ein Holz- oder Massivhaus will. Und dann einen Architekten suchen, der Erfahrung mit diesem Baustil hat. Nicht jeder kann …
- … - Prinzipiell würde ich mir mehrere Architekten anschauen. Auch wenn der erste schon OK ist nochmal ein paar besuchen. Man nimmt ja auch nicht den erst besten Handwerker. …
- … - Gute Architekten halten ihre Kosten sehr präzise (meiner wohl +/- 3 …
- … Architekt finden: Bauweise und Lösungsauswahl …
- … gibt's unter den Architekten wirklich pfeifen. die sollte man aber eher ausklammern und …
- … davon ausgehen, dass der richtige Architekt sehr wohl alle Bauweisen soweit beherrscht, …
- … also eher: den richtigen Architekt finden. …
- … Architekt: Ausschreibungsmängel und Kostennachteile vermeiden …
- … ... gibt es bei Architekten durchaus. Ein Kollege hat z.B. so einen (finde ich): Bei gleicher Bauweise wie mein Haus und gleicher Kubatur *extrem* viel mehr an Baukosten. Resultierend zum großen Teil aus unzureichende Ausschreibungen mit daraus entstehenden erheblichen Kostennachträgen der Handwerker. Zudem schlecht Synchronisation der Ausschreibungen, sodass oft nur ein Angebot vorliegt dass dann genommen werden muss. Das Architektenbüro hat zwar einen Edel -Ruf, aber außer mehr Kosten …
- … - Zum Punkt Erst Bauweise, dann Architekt . Mein erster Architekt war verliebt in seinen Holzhausbau. Am Anfang …
- … für komplexe Details zur Wärmebrückenvermeidung produziert, bin ich froh, dass mein Architekt das schon öfters gemacht hat. …
- … Architektenhaus: Individuelle Planung …
- … Architektenhaus als offener prozess …
- … wenn sie ein Haus von einem Architekten planen und koordinieren lassen, haben sie den Vorteil, dass …
- … des Planungsprozesses nur sie und ihre wünsche und Vorstellungen stehen. der Architekt übersetzt und begleitet diese ureigenen wünsche in Varianten in unterschiedlichen maßstäben …
- … wenn sie sich für ein Haus mit Architekt entscheiden, müssen sie sich auf einen die Hauswerdung begleitenden Prozess einlassen …
- … werden angeboten: Grundstücksvermittlung (nicht Verkauf, sonst wäre es ein Bauträgergeschäft), Finanzierung, Architektenleistungen, schlüsselfertiger/einzugsfertiger Hausbau, manchmal noch Gartenbau. Allerdings gibt es auch …
- … Auch beim Bauen mit dem Architekten muss man jede Entscheidung zu einem je spätesten Zeitpunkt treffen. …
- … Was dafür spricht, dass Entwurf und Bauantrag vom Architekten oder Ingenieur des Herstellers kommen, ist dessen Kenntnis der konstruktiven …
- … ist nach meiner Meinung höher als beim kleinen Zimmerer und dem Architekten X, die von ihrem Handwerks- und Individualistenimage leben. Im Einzelfall …
- … Beide Entscheidungen, Bauen mit dem Architekten oder mit der Fertighausfirma, können also im Extremfall identisch oder …
- … Kostenvergleich: Architektenhaus vs. Fertighaus inkl. Baunebenkosten …
- … Kostenvergleich Architektenhaus/Fertighaus …
- … beide bauen das gleiche Haus. Zu den reinen Baukosten kommen beim Architektenhaus noch rund 15 % Baunebenkosten für alle Architekten- und Ingenieurleistungen …
- … (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen). Die unabhängige Bauüberwachung ist auch schon drin, weil ureigene …
- … Architektenaufgabe. Würden Sie mit Ihren Nebenkosten auch mit 15 % hinkommen? Ich …
- … will Ihnen auch keine Geschäftsgeheimnisse entreißen. Bestimmt werden Sie bei den Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) einsparen, dafür müssen Sie …
- … Nebenkosten: Architektenhaus-Vorteil durch Direktvertrieb …
- … nämlich bei einem Fertighaus nicht zu unterschätzen, und hier hat das Architektenhaus einen Vorteil, weil nämlich der Arrchitekt nicht werben darf und …
- … der Handwerker seinen Aufträge über den Architekten bekommt. Das System lebt vom Referenzprinzip und nur örtlich oder regional. Auf der anderen Seite sind aber die Nebenkosten beim Fertighaus eben bedeutend geringer. Auch wenn nicht an der falschen Stelle, sprich an der Bauleitung, gespart wird (kommt aber auch vor), werden Teile der Vorplanung (HOAIAbk. 1-3) schon im Vertriebsbereich geleistet. Das sind diejenigen Klärungen und Beratungen, die ein guter Fachverkäufer auch beherrschen müsste. Allerdings integriere ich z.B. den Architekten immer schon dann, wenn es z.B. um nichtebene Grundstücke …
- … nicht verallgemeinern. Ich kann nicht beurteilen, inwieweit andere Firmen Teile der Architektenleistungen vorweg selber übernehmen können, ohne sachliche Fehler zu riskieren. …
- … im Holzbau würde ich konsequent einem Architektenhaus den vorzug geben. im Zusammenwirken mit dem Statiker und einem …
- … modernen Fachbetrieb, welcher dann vom unabhängigen Architekten überwacht wird, wird ein innovativer Holzbau entstehen, mit dem sich die Fertighaushersteller nicht messen können - auch preislich nicht. aber wir können das ja hier gerne weiter ausdiskutieren. endlich kommen mal Fakten auf den Tisch. schöne Grüße …
- … Zum Thema Baukosten für das Fertighaus ... da würd ich gerne mal eine Gegenkalkulation zusammen mit einem Architekten/Bauleiter u. Statiker/Geologen dem gegenüber stellen damit man …
- … klar es gibt hervorragende Holzbauten ABER die wurden fast immer von Architekten errichten (!) …
- … 1.) Planung durch ausgebildete Fachleute, z.B. Architekten …
- … 4.) unabhängige Bauüberwachung durch Architekten oder Ingenieure …
- … Qualifikation: Architekt, Ingenieur, Handwerker – Kompetenz im Bauwesen …
- … : ich bin Handwerker mit abgeschlossener Ausbildung, diplomingenieur und Architekt. was sind sie eigentlich von beruf? sie schreiben hier immer von inkompetenz, da bin ich nun mal gespannt. freundliche Grüße …
- … @Pseudonym Hr. Rossi …
- … Baukosten: Architekt vs. Alternativen – Abschätzung und Erfahrungen …
- … Originalfrage: Baukostenabschätzung mit Architekt oder wie sonst? Für mich ist die Frage letztes Jahr schon beantwortet aber interessant ist die Frage allemal, da man mit dem Architekten erst etwas später weiß, wie die Kosten sein werden. …
- … Architekt: Kostensicherheit und Planungssicherheit im Hausbau …
- … Aber eigentlich wollte noch etwas zur Planungs- bzw. Kostensicherheit (Planungssicherheit, Kostensicherheit) sagen. Herr Stubenrauch hat m.E. sehr idealisierend von einer Sicherheit bei der Kostenschätzung durch den Architekten von +/- 3 % gesprochen, wenn ich ihn richtig verstanden …
- … wurde, und dann war es DM 60.000,- teurer, als es der Architekt vorhergesagt hatte. Na gut, heute darf sich ein Architekt solche extremen …
- … Kostenüberschreitung: Architekturschuld oder Bauherren-Wünsche? …
- … es auch Ursachen dafür geben. eine mögliche Ursache ist, das der Architekt Fehler gemacht hat. eine andere ist, das es zu Änderungswünschen seitens …
- … es die Möglichkeit direkt am Budget des Bauherren zu planen. festes Architektenhonorar vereinbaren und ein Budget bekanntgeben, anhand dessen geplant wird (design …
- … Hr. Rossi vor einigen Wochen eigentlich dahingehend verstanden, dass man als Architekt eher nicht alles umsetzen solle, was den Bauherren als Laien so …
- … einfällt, sondern diese eher so lange beraten (der Architekt als Pädagoge), bis der Bauherr einsieht, wie es richtig ist. Vielleicht habe ich das jetzt etwas überspitzt formuliert. Und ich sehe auch durchaus das Problem mit vielen Bauherrenvorstellungen, denn ich habe ja selbst ständig damit zu tun. Mit den meisten Bauherren kann man jedoch gottseidank problemlos reden und klarkommen. Aber ich wollte eigentlich auf etwas anderes hinaus: Können Sie sich nicht gelegentlich abgewöhnen, in Bezug auf Fertighäuser ständig von fertigen Grundrisssen zu sprechen? Es muss fertigge Grunddrisse geben, weil die Leute diese berechtigterweise als Anregung haben möchten und deshalb auch zugesandt bekommen. Wenn man den aktiv mitdenkenden Bauherrn haben möchte, dann benötigt er Anschauungsmaterial für seine Fantasie. Nur so komme ich als Berater hinter seine Wünsche und Vorstellungen. Nur verbal reicht da nicht. Aber wer baut denn diese fertigen Grundrisse? Bei mir noch kein einziger Bauherr. Und da stehe ich nicht alleine. Alle bisherigen Häuser sind individuell entworfen worden. Das betone ich auch schon zum x-ten Male. Ich habe versucht, ein Standardmodell anzubieten, das für die meisten Familien in fast allen Merkmalen passt, und das dann besonders preisgünstig zu machen. Ich habe es auch schon ein paarmal gebaut. Aber es hat nicht geklappt, wie ich es gedacht hatte: Jedes Exemplar ist anders ausgefallen. Weil es nämlich auch einen Unterschied gibt zwischen objektiven Erfordernissen, wie ich sie vielleicht noch generalisierend für einen bestimmten häufigen Familientyp formulieren kann, und den subjektiven Wünschen und Träumen der individuellen Persönlichkeiten. Irgendetwas wird eben immer individuell. Und dem muss man in dem möglichen Rahmen (Größe des Hauses etc.) Rechnung tragen (können). Das Haus von der Stange ist eine faszinierende Idee unter ökonomischen Gesichtspunkten, aber besonders in Deutschland kriegt man damit keine Schnitte. Vielleicht ist das auch gut so. …
- … Baukosten schätzen: Architekt vs. Fertighaus? Kostenplanung für Massivhaus & Holzständer? …
- … dreht sich um die Vor- und Nachteile von Architektenhäusern und Fertighäusern hinsichtlich Baukosten, Planungssicherheit und Individualisierung. Ein wichtiger Punkt ist die Transparenz der Kosten bei Fertighäusern im Vergleich zu den oft schwerer kalkulierbaren Kosten bei Architektenhäusern. Die Wahl der Bauweise (Massivhaus, Holzständerbauweise) beeinflusst die Kosten …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Architekt: Ausschreibungsmängel und Kostennachteile vermeiden erwähnt, können unzureichende Ausschreibungen durch Architekten …
- … ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Nebenkosten: Architektenhaus-Vorteil durch Direktvertrieb wird argumentiert, dass Architektenhäuser durch den Direktvertrieb …
- … 💰 Kosten: Die Diskussionsteilnehmer vergleichen die Kostenstrukturen von Architektenhäusern und Fertighäusern, wobei die Baunebenkosten und potenziellen Aufpreise für Sonderwünsche …
- … eine wichtige Rolle spielen. Ein Kostenvergleich wird im Beitrag Kostenvergleich: Architektenhaus vs. Fertighaus inkl. Baunebenkosten angestrebt. …
- … 1775831221,/forum/alternat/11357.php,/forum/alternat/10872.php,/forum/alternat/10863.php,/forum/alternat/10637.php,/forum/alternat/10538.php,/forum/alternat/10355.php,/forum/alternat/10315.php,/forum/alternat/10228.php,/forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11409.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10151: Pseudo-Architekt entlarvt: Rechte, Vorgehen & Kosten nach Pfusch am Bau?
- … Pseudo-Architekt: Was tun? …
- … Pseudo-Architekt entlarvt? Informieren Sie sich über Ihre Rechte, das …
- … Pseudo-Architekt, falscher Architekt, Architekt ohne Zulassung, Baubetrug, Baumängel, Schadensersatz, …
- … Honorar, Baurecht, Architektenkammer …
- … Baurecht, Architektenrecht, Bauwesen, Schadensersatz, Betrug …
- … Pseudo-Architekt entlarvt: Rechte, Vorgehen & Kosten nach Pfusch am Bau? …
- … Hat einer Erfahrung mit Leuten, die sich als Architekt ausgeben und auch so abrechnen, aber gar keine Architekten sind …
- … ? Gefahr: Fehlerhafte Bauausführung durch einen unqualifizierten Architekten kann die Bausubstanz gefährden und zu hohen Sanierungskosten führen. …
- … Ich verstehe, dass Sie einen Architekten beauftragt haben, der sich nun als nicht qualifiziert herausstellt. Das ist eine sehr ernste Situation, die rechtliche Konsequenzen haben kann. …
- … Beweise sichern: Sammeln Sie alle Verträge, Rechnungen, E-Mails und sonstige Dokumente, die die Beauftragung und die erbrachten Leistungen des vermeintlichen Architekten belegen. …
- … Architektenkammer informieren: Melden Sie den Vorfall der zuständigen Architektenkammer. Diese kann prüfen, ob ein Verstoß gegen Berufsrecht vorliegt. …
- … Gutachter beauftragen: Lassen Sie die bisher erbrachten Leistungen des vermeintlichen Architekten von einem unabhängigen Gutachter überprüfen. So können Sie Baumängel und Schäden feststellen und dokumentieren. …
- … ? Gefahr: Durch die fehlerhafte Planung oder Bauleitung eines nicht qualifizierten Architekten können erhebliche Baumängel und Folgeschäden entstehen. …
- … Architekt …
- … Ein Architekt ist ein Planer und Gestalter von Bauwerken. Die Berufsbezeichnung ist …
- … in Deutschland geschützt und erfordert ein abgeschlossenes Architekturstudium sowie die Eintragung in die Architektenkammer. Architekten sind für die Entwurfsplanung, Bauleitung und Koordination …
- … von Bauprojekten zuständig.Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Innenarchitekt, Stadtplaner …
- … Architektenkammer …
- … Die Architektenkammer ist eine berufsständische Selbstverwaltungsorganisation der Architekt …
- … Was ist ein Pseudo-Architekt?Ein Pseudo-Architekt ist eine Person, die sich fälschlicherweise …
- … als Architekt ausgibt, ohne die erforderliche Qualifikation und Zulassung zu besitzen. Dies kann rechtliche Konsequenzen haben, da die Berufsbezeichnung "Architekt" in Deutschland geschützt ist. …
- … Architekt tatsächlich qualifiziert ist?Überprüfen Sie die Eintragung in der Architektenkammer …
- … des jeweiligen Bundeslandes. Dort sind alle Architekten mit gültiger Berufszulassung registriert. Fragen Sie nach der Urkunde über die bestandene Architektenprüfung und lassen Sie sich Referenzen zeigen. …
- … bei der Beauftragung eines Pseudo-Architekten?Ein Pseudo-Architekt verfügt nicht über die notwendige Fachkenntnis und Erfahrung, um ein Bauvorhaben …
- … Bauverzögerungen und erhöhten Kosten führen. Zudem besteht das Risiko, dass der Pseudo-Architekt keine Berufshaftpflichtversicherung hat, was im Schadensfall problematisch ist. …
- … Schritte kann ich gegen einen Pseudo-Architekten einleiten?Sie können den Pseudo-Architekten wegen Betrugs und unlauteren Wettbewerbs anzeigen. Zudem …
- … Kann ich das Honorar des Pseudo-Architekten zurückfordern?Ja, unter Umständen können Sie das Honorar zurückfordern, …
- … da der Vertrag mit dem Pseudo-Architekten aufgrund von arglistiger Täuschung anfechtbar sein kann. Dies hängt jedoch von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. …
- … Was ist der Unterschied zwischen einem Architekten und einem Bauingenieur?Ein Architekt ist hauptsächlich für die …
- … der technischen Umsetzung, Statik und Konstruktion befasst. In der Praxis arbeiten Architekten und Bauingenieure oft eng zusammen. …
- … eines Pseudo-Architekten auf meine Gewährleistungsansprüche aus?Die Beauftragung eines Pseudo-Architekten kann Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber anderen am Bau …
- … beteiligten Unternehmen beeinträchtigen, da die mangelhafte Planung oder Bauleitung des Pseudo-Architekten als Ursache für Baumängel angesehen werden kann. …
- … ich tun, wenn ich den Verdacht habe, dass mein Architekt ein Pseudo-Architekt ist?Stellen Sie die Zahlungen an den Architekten ein, …
- … holen Sie sich umgehend rechtlichen Rat. Informieren Sie auch die zuständige Architektenkammer. …
- … Die Rolle des Architekten im BauprozessAufgaben und Verantwortlichkeiten eines Architekten von der Planung …
- … HOAIAbk.-Abrechnung: Architektenleistung vs. Titelmissbrauch …
- … 1 wer Architektenleistungen erbringt …
- … 2 wer sich als Architekt ausgibt, aber keiner ist, benutzt einen geschützten Titel - was tun …
- … verklagen? der Architektenkammer melden? …
- … Architektenkammer informiert: Vorgehen bei Titelmissbrauch …
- … Fristlose Kündigung: Pseudo-Architekt & Architektenkammer …
- … die Architektenkammer …
- … Ich würde an Ihrer Stelle fristlos kündigen, das können Sie bei Architektenverträgen sowieso. Dass Sie getäuscht worden sind kommt Ihnen zugute, …
- … Als 'echter' Architekt lege ich Ihnen nahe, der Architektenkammer Ihres Bundeslandes eine Mitteilung zu machen. Die Bayer. Architekt …
- … Haftung: Pseudo-Architekt vs. Werkvertragsrecht …
- … Auch wenn der Pseudo-Architekt nicht nach HOAIAbk. abrechnen darf und im Nachhinein gesehen nur den Status eines unqualifizierten Bauberaters hat, haftet er nach dem Werkvertragsrecht. Er schuldet den Erfolg und keine Dienstleistung und muss sich daher am Leistungsbild eines Architekten oder Ingenieurs messen lassen. Weniger Honorar = weniger Haftung …
- … Qualifikation prüfen: Pseudo-Architekt – Bauingenieur? …
- … kann dieser Pseudo-Architekt denn nun wirklich dokumentieren? Ist er Bau-Ing oder …
- … Architekt: Selbstbezeichnung vs. Fremdzuschreibung …
- … wäre noch interessant zu wissen ober er sich explizit als Architekt ausgibt (in seinem Stempel oder Briefkopf) oder ob diese Bezeichnung …
- … es immer wieder dass in Firmenwerbung oder auf Zeitschriften der Titel Architekt auftaucht, ohne dass ich mich als einer ausgebe). …
- … ansonsten, auf jeden Fall der Architektenkammer melden. …
- … Pseudo-Architekt entlarvt: Rechte, Vorgehen & Kosten …
- … Kernaussagen: Bei Verdacht auf einen Pseudo-Architekten sollte man die Qualifikation prüfen, die Architektenkammer informieren und den Vertrag gegebenenfalls fristlos kündigen. Die Abrechnung …
- … Leistung gebunden, unabhängig von der Kammermitgliedschaft. Auch ohne HOAIAbk.-Grundlage haftet der Pseudo-Architekt nach Werkvertragsrecht. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Fristlose Kündigung: Pseudo-Architekt …
- … & Architektenkammer kann eine Täuschung über die Architekteneigenschaft zur fristlosen …
- … ✅ Zusatzinfo: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist die Abrechnungsgrundlage für Architektenleistungen, wie …
- … in HOAIAbk.-Abrechnung: Architektenleistung vs. Titelmissbrauch erläutert wird. Die Meldung an die Architektenkammer ist ein wichtiger Schritt, wie im Beitrag Architektenkammer …
- … 🔴 Kritisch/Risiko: Es ist entscheidend, die Qualifikation des Architekten zu überprüfen, um Baumängel und finanzielle Schäden zu vermeiden. Ein …
- … Pseudo-Architekt haftet möglicherweise nicht im gleichen Umfang wie ein zugelassener Architekt …
- … über Ihre Rechte im Baurecht. Bei Verdacht auf einen Pseudo-Architekten sollten Sie umgehend die Architektenkammer kontaktieren und rechtlichen Rat …
- … einholen. Beachten Sie den Beitrag Architekt: Selbstbezeichnung vs. Fremdzuschreibung zur korrekten Bezeichnung. …
- … 1775833940,/forum/alternat/10355.php,/forum/architektur/11282.php,/forum/architektur/10535.php,/forum/architektur/10525.php, …
- … forum/architektur/10296.php,/forum/architektur/10285.php,/forum/architektur/10252.php,/forum/architektur/10238.php,/forum/architektur/10197.php,/forum/architektur/10151.php …
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