Munition auf Grundstück gefunden: Kosten für Bergung, Untersuchung & Verantwortlichkeiten?
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Munition auf Grundstück gefunden: Kosten für Bergung, Untersuchung & Verantwortlichkeiten?

Hallo, bei der Untersuchung unseres Grundstückes (noch nicht gekauft) wurden durch den staatl. Munitionsbergungsdienst 2 Panzerfäuste gefunden. Nun wird eine Ausschreibung gemacht und dann wird eine Fremdfirma das Grundstück erneut und intensiver untersuchen (denke mal, auch die Munition bergen?!) Wem ging es ähnlich und welche Kosten kommen da auf uns zu? (1. Rechnung staatl. Bergungsdienst, 2. Rechnung Fremdfirma)
Silvia Semmel
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Betreten Sie das Grundstück nicht ohne Begleitung des Munitionsbergungsdienstes.

    🔴 Kritisch: Jegliche Eigeninitiative zur Bergung der Munition ist lebensgefährlich.

    🔴 Kritisch: Informieren Sie umgehend die zuständigen Behörden (Polizei, Ordnungsamt), falls Sie weitere verdächtige Gegenstände finden.

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    🔴 Gefahr: Das Auffinden von Munition auf einem Grundstück stellt eine erhebliche Gefahr dar. Unbedingt die Finger davon lassen und den Bereich absichern!

    Ich empfehle, dass Sie sich vor dem Kauf des Grundstücks umfassend über die Kosten und Verantwortlichkeiten informieren. Die Kosten für die Bergung von Munition können erheblich sein und hängen vom Umfang der Kontamination ab.

    In der Regel ist der Grundstückseigentümer für die Beseitigung von Kampfmitteln verantwortlich. Allerdings kann es sein, dass der Verkäufer oder ein Voreigentümer haftbar gemacht werden kann, wenn er von der Belastung wusste oder hätte wissen müssen. Dies sollte im Kaufvertrag geregelt werden.

    Es ist ratsam, vor dem Kauf ein Bodengutachten erstellen zu lassen, um das Ausmaß der Belastung festzustellen und die Kosten für die Bergung besser einschätzen zu können. Klären Sie auch, wer die Kosten für die Untersuchung durch den Munitionsbergungsdienst trägt.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Immobilienrecht und einem Experten für Kampfmittelbeseitigung beraten, bevor Sie das Grundstück kaufen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Kampfmittelbeseitigung
    Die Kampfmittelbeseitigung umfasst die Suche, Freilegung, Bergung, den Transport und die Vernichtung von Kampfmitteln (z.B. Bomben, Granaten, Munition). Sie dient der Gefahrenabwehr und dem Schutz der Bevölkerung.
    Verwandte Begriffe: Munitionsbergung, Altlastensanierung, Delaboration.
    Munitionsbergungsdienst
    Der Munitionsbergungsdienst ist eine staatliche oder private Organisation, die für die Suche, Identifizierung und Bergung von Munition zuständig ist. Er arbeitet eng mit den Behörden zusammen.
    Verwandte Begriffe: Kampfmittelräumdienst, Kampfmittelbeseitigung, Sondierungsfirma.
    Bodengutachten
    Ein Bodengutachten ist eine Untersuchung des Bodens auf seine Beschaffenheit und mögliche Verunreinigungen. Es dient als Grundlage für die Planung von Bauvorhaben und die Sanierung von Altlasten.
    Verwandte Begriffe: Baugrundgutachten, Umweltgutachten, Altlastenuntersuchung.
    Altlasten
    Altlasten sind durch frühere industrielle oder militärische Nutzung entstandene Boden- und Grundwasserverunreinigungen, die eine Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit darstellen können.
    Verwandte Begriffe: Kontamination, Umweltschaden, Bodensanierung.
    Panzerfaust
    Eine Panzerfaust ist eine tragbare, rückstoßfreie Waffe zur Panzerbekämpfung. Sie wurde im Zweiten Weltkrieg entwickelt und eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Panzerabwehrwaffe, Raketenwerfer, Hohlladungswaffe.
    Ausschreibung
    Eine Ausschreibung ist ein Verfahren, bei dem öffentliche oder private Auftraggeber Leistungen oder Lieferungen öffentlich bekannt machen und Angebote von verschiedenen Anbietern einholen.
    Verwandte Begriffe: Submission, Angebotsverfahren, Vergabeverfahren.
    Grundstückskaufvertrag
    Ein Grundstückskaufvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der den Verkauf und die Übertragung eines Grundstücks regelt. Er enthält alle wesentlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer.
    Verwandte Begriffe: Immobilienkaufvertrag, Auflassung, Eigentumsübertragung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer trägt die Kosten für die Munitionsbergung auf einem Grundstück?
      In der Regel trägt der Grundstückseigentümer die Kosten. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn der Verursacher bekannt ist oder eine Versicherung greift. Eine Klärung im Kaufvertrag ist entscheidend.
    2. Was ist ein Bodengutachten und wozu dient es bei Munitionsfunden?
      Ein Bodengutachten untersucht den Boden auf Verunreinigungen, in diesem Fall Kampfmittel. Es dient dazu, das Ausmaß der Belastung festzustellen und die Kosten für die Bergung zu kalkulieren.
    3. Welche Behörden sind bei Munitionsfunden auf einem Grundstück zu informieren?
      Zunächst sind die Polizei und das Ordnungsamt zu informieren. Diese koordinieren dann die weiteren Schritte, wie die Einschaltung des Munitionsbergungsdienstes.
    4. Kann man ein Grundstück trotz Munitionsfunden kaufen?
      Ja, aber es ist ratsam, sich vorher umfassend über die Risiken und Kosten zu informieren. Der Kaufvertrag sollte Regelungen zur Verantwortlichkeit für die Munitionsbergung enthalten.
    5. Was passiert bei einer Ausschreibung zur Munitionsbergung?
      Bei einer Ausschreibung werden verschiedene Firmen zur Abgabe eines Angebots für die Bergung der Munition aufgefordert. Dies dient dazu, einen wirtschaftlichen Preis für die Leistung zu erzielen.
    6. Wie lange dauert eine Munitionsbergung?
      Die Dauer einer Munitionsbergung hängt vom Ausmaß der Belastung und der Art der gefundenen Kampfmittel ab. Sie kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen oder Monaten dauern.
    7. Welche Risiken bestehen beim Kauf eines Grundstücks mit Munitionsbelastung?
      Die Risiken umfassen hohe Kosten für die Bergung, mögliche Verzögerungen bei der Bebauung und gesundheitliche Gefahren durch die Kampfmittel.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Munitionsbergungsdienst und einer Fremdfirma?
      Der staatliche Munitionsbergungsdienst führt erste Untersuchungen durch und koordiniert die weiteren Maßnahmen. Eine Fremdfirma wird in der Regel mit der eigentlichen Bergung der Munition beauftragt.

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  2. Grundstückskauf: Kostenübernahme der Munitionsbergung klären!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Flinte ins Korn geworfen?
    Hallo Frau Semmel, Sie haben doch geschrieben, dass Sie das Grundstück noch nicht gekauft haben?! Gibt es keine Möglichkeit, die Räumung dem Noch-Besitzer umzuhängen?
    Kampfmittelräumdienst hatte ich auch schon mal, ich muss mal gucken, ob ich die Unterlagen noch finde ...
  3. Kosten für Munitionsbergung: Vorbesitzer haftet vor Kauf!

    Zu den Kosten ...
    kann ich Ihnen leider nichts sagen, aber meiner bescheidenen Bauherren-Meinung nach, kommen diese Kosten nicht auf Sie, sondern auf den Vorbesitzer zu. Da Sie ja noch nicht gekauft haben, sollte eigentlich er für die Lasten des Grundstückes verantwortlich sein. Sie sollten dies aber mit dem Notar und/oder einem RA besprechen, wenn es hier zu Meinungsverschiedenheiten kommen sollte.
  4. Altlastenfreies Grundstück: Kaufvertragliche Absicherung!

    falsche Rubrik?
    aber egal, wird schon gefunden.
    Warum sollen Kosten auf Sie zukommen? Haben Sie den Auftrag zur Munitionssuche erteilt?
    Der jetzige Eigentümer will doch verkaufen und Sie sind in den Verhandlungen doch wohl von einem altlastenfreien Grundstück ausgegangen, oder?
    Wenn Sie das Grundstück kaufen, sollten Sie in den Kaufvertrag aufnehmen lassen, dass der Verkäufer sie von Altlasten freistellt. Sprechen Sie mal mit dem Notar, der den Kaufvertrag beurkundet, drüber.
  5. Diskussion im Bauforum: Expertise vs. Autodidaktik

    Klasse!
    Innerhalb von 2 Minuten hängen die "Autodidakten" die Ekschbärden ab ... =;-)) )
  6. Experten-Rat im Forum: Verfügbarkeit und Kompetenz

    Foto von Lieselotte Tussing

    Aber nur,
    weil die Eckbärrten grad unnewechs sind  -  nehme ich an!
    • Name:
  7. Munitionsbeseitigung: Verkäufer zur Kostentragung verpflichten?

    Munitionsbeseitigung durch Verkäufer?
    Silvia Semmel schreibt: Ja, den Auftrag auf Munitionsüberprüfung habe ich gegeben, schließlich will ich ja mein Haus darauf setzen und die Baufirma verlangt solch Überprüfung. Habe ich ein Recht darauf, dass der Verkäufer für diese Kosten aufkommt, weil es Altlasten sind die "er beseitigen muss"? Vertrag für Grundstücksverkauf bei seinem! Notar ist in Arbeit.
  8. Munition auf Grundstück: Wer trägt die Bergungskosten?

    Wem gehört die Munition?
    Sein! Notar gibt es nicht. Notar ist für alle da. Zur Sache: Möglicherweise müssen Sie die Untersuchung bezahlen, das diese von Ihnen in Auftrag gegeben wurde. Allerdings: Kampfmittel müssen sofort geräumt/entschärft werden. Und im Moment ist ja der Verkäufer noch Eigentümer der Grundstückes, mit allem was darauf und darin ist. Er wird also auch für die Kosten der Räumung aufkommen müssen. Im übrigen GLAUBE ich sowieso, dass er Ihnen ein mit Kampfstoffen belastetes Grund gar nicht verkaufen darf. Dies ist wie immer keine in irgendeiner Weise juristisch fundierte Aussage, sondern meine persönliche Ansicht als Friseur. Ich empfehle zur Sicherheit, einen Rechtsanwalt zu befragen. Alles Gute! Stefan
  9. Kampfmittelräumdienst: Luftbildauswertung beim Regierungspräsidium

    Foto von Helmuth Plecker

    Kampfmittelräumdienst  -  beim Regierungspräsidenten nachfragen
    Ich habe sowas gerade hinter mir. Ich werde in kürze eine Baustelle inmitten der Stadt Ratingen betreuen. Da ein Abriss eines alten Gebäudes vorsteht und auch ggf. Rammarbeiten erforderlich werden, habe ich beim Regierungspräsidium (RP) Düsseldorf Luftbildauswertungen beantragt. Gott sei Dank ist die Auswertung jedoch negativ, dass heißt dass keine Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg zu erwarten sind. Wer die Kosten für eine mögliche Sondierung wann ünbernimmt, müsste Ihnen das zuständige RP sagen können.
  10. Kostenübernahme Kampfmittel: Vertragliche Regelung entscheidend!

    Foto von

    Glaube ich nicht, HP
    sicher ist der RP zuständig, wenn es darum geht, die Räumung anzuordnen und zu überwachen. Wer aber für die Kosten aufkommen muss, ist hier wohl Privatrecht. Ich sehe das so, dass es auf den Vertrag ankommt und ob
    • der Verkäufer einem zusätzlichen Passus zustimmt oder
    • vielleicht sogar ein Passus über Altlasten o.ä. bereits enthalten ist.

    Der Notar muss darüber Auskunft geben und auch beratend tätig sein.
    Ist aber auch nur meine private Friseurmeinung 😉
    Also, Suche momentan nicht erfolgreich zwischenabgeschlossen. Ich muss mal zu Hause gucken.
    Vielen Dank, Chris, für die E-Mail  -  ist aber nicht notwendig, alles weitere erscheint eh hier im Forum.

    • Name:
  11. Munitionsfund: Besitzer haftet – Kein Verkauf ohne Räumung!

    ich glaube ich habe da mal was
    gehört von Geschäftsführung ohne Auftrag in einem ähnlichen Fall. Vielleicht kann JG da weiterhelfen. Aber es ist doch so, dass der Besitzer die Dinger an der Backe hat. Keine Räumung, kein Verkauf. Kein Verkauf, kein Geld. Der müsste also von sich Interesse haben. Und bei der Beurkundung gehört es auch noch rein, sonst keine Unterschrift. Einen Munitionsfund kann bei uns jeder melden, das wird dann behördlich verfolgt und kostet dem Beobachter nix. Also wie wäre es ganz einfach zu sagen. Bei der Begehung des Grundstücks habe ich was verdächtiges bemerkt?
  12. Gebühren für Kampfmittelsondierung: Brandenburgs Regelungen

    bis letztes Jahr war es in Brandenburg wohl ...
    bis letztes Jahr war es in Brandenburg wohl auch völlig kostenlos, sodass man sich da nicht streiten musste. jetzt aber wurde die Gebührenordnung geändert, Bauherren haben immer irgendwas zu tragen. Mindestsatz fürs "draufschauen" so 80 dm. sonst weiß ich auch nichts mehr ...
  13. Humor im Bauforum: Panzerfäuste als Werkzeug betrachtet

    Wieso falsche Rubrik, HR
    Panzerfäuste sind auch Werkzeug ... *g*
    Gruß bf
  14. Kampfmittel auf Grundstück: Kostenübernahme Verhandlungssache!

    Foto von

    @tu
    Ja, da haben wir irgendwie aneinander vorbeigeredet. Erst mal ist doch festzustellen, ob der RP die Kosten übernimmt oder der "Private". Wenn es denn der Private ist, dann ist das, denke ich, Verhandlungssache, ob der Verkäufer oder der Käufer die Kosten übernimmt. In der Regel kauft der Erwerber eines Grundstücks das Objekt wie gesehen mit alles unterirdischen Risiken und kann den Käufer nicht haftbar machen. Das sollte grundsätzlich von einem Notar erläutert werden. Wenn nun aber vor Kauf ersichtlich ist, dass Kampfmittel oder auch Altlasten, abzureißende Bauteile oder Bäume mit Wurzelstöcken auf dem Grundstück stehen, dann entsteht hierdurch eine Verhandlungsbasis. Wie gesagt: In bestimmten Fällen kommt es aber auch vor, dass der RP die Kampfmittel auf seine Kosten sucht und auch beseitigt  -  meine ich so in Erinnerung zu haben. Deshalb ist grundsätzlich die Frage beim RP zu stellen, ob er Kosten übernimmt.
  15. Kampfmitteluntersuchung: Leistungsbeschreibung und Verantwortlichkeiten

    Foto von

    Nein nein, HP,
    da habe ich Sie missverstanden.
    Zum Procedere selbst konnte ich leider keine Unterlagen mehr finden (Ordnung  -  Note 6!) aber aus dem Gedächtnis so viel:
    Ich hatte 1 Bauvorhaben als Generalunternehmer, bei dem bereits im LVAbk. (bzw. Leistungsbeschreibung) die Untersuchung der Flächen durch meine Firma vorgeschrieben war (Luftbild-Anforderungen, weitergehende Untersuchungen). Hier hat der Bauherr die (negative) Untersuchung gezahlt. An den Betrag erinnere ich mich leider nicht mehr. Ob an den Vorbesitzer des Grundstückes oder die Landeskasse weiterberechnet wurde, kann ich nicht sagen.
    Bei einem zweiten BVAbk. wurde während der Erdarbeiten eine 50 kg Bombe gefunden. Der notwendige Einsatz des Kampfmittelräumdienstes wurde damals tatsächlich vom Land direkt gezahlt (Freilegung des Objekts, Entschärfung des Zünders, Abtransport und Entsorgung, inkl. ggf. Räumung der Umgebung).
    Bei so zwei kleinen Panzerfäusten würde ich als alter Kriegsveteran 😉 mal sagen, dass diese  -  je nach Zustand  -  abtransportiert und in der Sprengkammer unschädlich gemacht werden.
    Leider leider kann ich zu den Preisen tatsächlich nichts sagen  -  sorry. Aber eine Nachfrage bei der zuständigen Stelle dürfte zumindest einen Stundenlohn und Zeit nach Erfahrungswerten ergeben.
    • Name:
  16. Kampfmittel-Fund: Handgranaten in der Kartoffelverarbeitung!

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    Nur mal so am Rande ...
    Nur mal so am Rande ich habe einen Bekannten, der als Schichtführer in einer Kartoffelverarbeitenden Firma arbeitet (Chips und Püree). Die Kartoffeln werden Lkw-weise geliefert und geschält. Da kommt es auch schon mal vor, dass eine Kartoffel aus Metall ist, nämlich eine Handgranate. Es ist schon sehr oft vorgekommen, dass deshalb der ganze Betrieb Stillstand, weil dann der Kampfmittelräumdienst ausrücken nusste. Dieser Beitrag ist zwar jetzt nicht ganz treffend auf die Urfrage, aber die Konsequenz für mich als Bauleiter ist, das auf jedem Baugrundstück im Bereich des Oberbodens Kampfmittel zu erwarten sind und deshalb mit entsprechender Vorsicht gearbeitet werden sollte.
  17. Kampfmittelfreiheitsbescheinigung: Baugenehmigung in Brandenburg

    Habe da was für Brandenburg:
    Die unteren Bauaufsichtsbehörden erteilen eine Baugenehmigung für mit Kampfmitteln belastete Gebiete erst nach Vorlage einer Kampfmittelfreiheitsbescheinigung. Diese kann durch den StMBD oder durch Nachweis einer vom Grundstückseigentümer/Antragsteller beauftragten Fachfirma beigebracht werden.
    Stellung nahmen auf Antrag zur Ermittlung der Kampfmittelbelastung sind gebührenpflichtig. (In Abhängigkeit von Tarifstelle 78,- bis 507,- DM. Die Veranlassung ggf. notw. Kampfmittelräummaßnahmen erfolgt, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kostenfrei und wird vom StMBD übernommen.
    Die Kosten für eine vom Grundstückseigentümer/Antragsteller selbst beauftragten Fachfirma übernimmt der StMBD nicht. Die Fachfirma ist berechtigt, nach Kampfmittel zu suchen, sie zu bergen bzw. freizulegen. Aufgefundene Kampfmittel werden vom StMBD abgeholt und vernichtet. Für die Entsorgung entstehen keine weiteren Kosten.
    Weitere Einzelheiten sind bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.
  18. Bombenfund beim Aushub: Baustelle verzögert, Kosten offen

    War am 7.12. davon betroffen ...
    auf unserem Grundstück wurde beim Ausheben der Baugrube eine 5 Zentner-Bombe aus WW2 gefunden. Evakuierung von 4000 Personen und Sperrung der A2 für 20 Minuten.
    Bis jetzt kam noch keine Rechnung. Drückt mir die Daumen, dass es so bleibt und dass das kein schlechtes Omen für den gesamten Bauverlauf ist ...
  19. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

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    Munition auf Grundstück: Kosten, Verantwortlichkeiten & Risiken

    💡 Kernaussagen: Bei einem Munitionsfund auf einem Grundstück vor dem Kauf sollte der Verkäufer für die Räumungskosten aufkommen. Eine vertragliche Freistellung von Altlasten im Kaufvertrag ist essentiell. Die Kostenübernahme kann Verhandlungssache sein, abhängig von den Vereinbarungen. Eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ist in manchen Bundesländern (z.B. Brandenburg) für die Baugenehmigung erforderlich. Die Beauftragung einer Munitionsüberprüfung vor dem Kauf kann sinnvoll sein, um Risiken zu minimieren.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Munition auf Grundstück: Wer trägt die Bergungskosten? müssen Kampfmittel sofort geräumt werden, wobei der Verkäufer als Eigentümer für die Kosten aufkommen muss.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Kampfmittelräumdienst: Luftbildauswertung beim Regierungspräsidium empfiehlt, beim Regierungspräsidium Luftbildauswertungen zu beantragen, um das Risiko von Blindgängern zu minimieren.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine Kampfmittelsondierung können je nach Bundesland variieren. In Brandenburg gab es bis vor kurzem kostenlose Sondierungen (siehe Gebühren für Kampfmittelsondierung: Brandenburgs Regelungen), während jetzt Gebühren anfallen.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor dem Grundstückskauf sollte eine umfassende Prüfung auf Altlasten durchgeführt und die Kostenübernahme für eventuelle Kampfmittelbeseitigung vertraglich geregelt werden. Konsultieren Sie einen Notar oder Rechtsanwalt, um sich rechtlich abzusichern. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Kostenübernahme Kampfmittel: Vertragliche Regelung entscheidend!.

    📊 Fakten/Zahlen: Ein Forumsmitglied berichtet im Beitrag Bombenfund beim Aushub: Baustelle verzögert, Kosten offen von einer 5-Zentner-Bombe, die beim Aushub gefunden wurde, was zur Evakuierung von 4000 Personen führte. Dies verdeutlicht die potenziellen Risiken und Konsequenzen von Kampfmitteln auf Baugrundstücken.

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