Darf Bauherr den Baukran für andere Gewerke (dasselbe Bauprojekt) mitbenutzen ? Muß der Besteller den Kran für andere Arbeiten mitführen ?
Oder muss für jeden Handwerker 1 extra Baukran zur Verfügung gestellt werden ?
Wie ist richtig ?
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Darf Bauherr den Baukran für andere Gewerke (dasselbe Bauprojekt) mitbenutzen ? Muß der Besteller den Kran für andere Arbeiten mitführen ?
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Die Frage dreht sich um die Nutzung eines Baukrans, der von einem Handwerker bestellt und vom Bauherrn bezahlt wird. Grundsätzlich gilt: Derjenige, der den Kran bestellt hat, hat primär das Nutzungsrecht.
Ob der Bauherr oder andere Gewerke den Kran mitbenutzen dürfen, hängt von den getroffenen Vereinbarungen ab. Ohne explizite Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Mitbenutzung. Der Besteller des Krans ist nicht verpflichtet, den Kran für andere Arbeiten zur Verfügung zu stellen.
[ Zitat Anfang ] ...Wenn der Unternehmer zur Durchführung einen Kran einsetzen will, ist es, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, seine Sache incl. Kostentragung.Handwerker (kein Generalunternehmer) bestellt Baukran für eine Zeitlang, den der Bauherr zahlt.... [ Zitat Ende ]
Stellt der Bauherr den Kran, trägt er auch die Verantwortung (Stichwort: Betriebsgefahr). Wie der Bauherr absichern will, dass die Bedienung nur durch geeignetes (geschultes) Personal erfolgt, ist mir rätselhaft.
Wurden hier die Leistungsphasen 5-8 nach HOAIAbk. "gespart"?
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