Consult-Bau M. Außenhofer GmbH Erfahrungen: Hausbau mit dem Bauträger aus Pegnitz?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 13.01.2026

Der Thread diskutiert Erfahrungen mit Consult-Bau M. Außenhofer GmbH aus Pegnitz. Es werden sowohl positive als auch kritische Stimmen laut. Ein wichtiger Punkt ist die frühere Insolvenz unter dem Namen MAM. Die Absicherung durch die SGWN wird ebenfalls thematisiert, wobei deren eigene Insolvenz erwähnt wird. Bauherren sollten Kaufverträge immer von einem Anwalt prüfen lassen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 🔴 Kritisch/Risiko · ✅ Zustimmung/Empfohlen · 👉 Handlungsempfehlung

Consult-Bau M. Außenhofer GmbH Erfahrungen: Hausbau mit dem Bauträger aus Pegnitz?

Hallo,
wer kennt bzw. hat Erfahrung mit der Firma Consult-Bau M. Außenhofer GmbH aus Pegnitz. Habe vor zu bauen und interessiere mich für einen Haustyp dieser Firma.
  • Name:
  • K. Groß
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Vertragsunterzeichnung ohne vorherige Prüfung durch einen auf Bau- und Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sowie Nachweis einer Vertragserfüllungsversicherung gemäß § 650f BGBAbk..

    🔴 KRITISCH: Vor Vertragsabschluss zwingende Prüfung der aktuellen Handelsregisterauskunft (http://www.handelsregister.de), Insolvenzdatei (http://www.insolvenzbekanntmachungen.de) und Eintragung bei der Bayerischen Architektenkammer bzw. Baukammer Bayern.

    ⚠️ WICHTIG: Unabhängige Baubegleitung durch zertifizierten Sachverständigen (DINAbk. 18115) ist zwingend erforderlich – kein Vertrauen in interne Bauleiter oder „hausinterne Qualitätssicherung“.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Zwischenzahlung ohne vorherige, schriftlich dokumentierte Abnahme durch den Bauherren oder seinen Vertreter – nicht durch den Bauträger selbst.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich kann Ihnen keine persönlichen Erfahrungen mit der Firma Consult-Bau M. Außenhofer GmbH liefern. Meine Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Daten und allgemeinen Branchenkenntnissen.

    Allgemeine Tipps zur Bauträgerwahl:

    • Referenzen prüfen: Fragen Sie nach Referenzprojekten und kontaktieren Sie ehemalige Bauherren.
    • Bonität prüfen: Informieren Sie sich über die finanzielle Situation des Unternehmens (z.B. über Creditreform).
    • Bauvertrag prüfen: Lassen Sie den Bauvertrag von einem unabhängigen Anwalt prüfen. Achten Sie auf klare Regelungen zu Bauzeit, Kosten und Gewährleistung.
    • Baubegleitung: Engagieren Sie einen unabhängigen Bausachverständigen, der den Baufortschritt überwacht.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu anderen Bauherren auf, die mit Consult-Bau M. Außenhofer GmbH gebaut haben, um sich ein umfassendes Bild zu machen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der Nutzer fragt nach Erfahrungen mit der Consult-Bau M. Außenhofer GmbH aus Pegnitz, einem Bauträger für schlüsselfertige Hausbauprojekte. Die Anfrage ist allgemein gehalten und enthält keine konkreten Hinweise auf Mängel oder Probleme. Dennoch ist bei der Auswahl eines Bauträgers stets eine gründliche Prüfung erforderlich, da der Hausbau eine erhebliche finanzielle und rechtliche Tragweite hat.

    ➕ Ergänzung: Es fehlen wichtige Informationen zur Bonität des Unternehmens, zu Referenzobjekten und zur Vertragsgestaltung. Vor einer Beauftragung sollten Sie unbedingt die aktuelle Handelsregistereintragung, die Gewerbeanmeldung und mögliche negative Einträge bei Verbraucherportalen prüfen. Auch die Bauleistungsversicherung des Bauträgers ist ein entscheidendes Kriterium.

    🔴 Gefahr: Ein ungeprüfter Bauträgervertrag birgt erhebliche Risiken, insbesondere bei unklaren Zahlungsplänen, fehlenden Gewährleistungsrechten oder versteckten Kostenklauseln. Ohne eine unabhängige Baubegleitung können Mängel am Bau später schwer nachweisbar sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie vor Vertragsunterzeichnung einen unabhängigen Bausachverständigen mit der Prüfung des Bauvertrags und der Baubeschreibung. Holen Sie zudem aktuelle Kundenreferenzen ein und lassen Sie sich die Eintragung in die Handwerksrolle sowie die Insolvenzfähigkeit des Unternehmens bestätigen. Nur so können Sie finanzielle und rechtliche Risiken minimieren.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft eine Anfrage zu Erfahrungen mit der Bauträgerfirma Consult-Bau M. Außenhofer GmbH aus Pegnitz im Kontext eines geplanten Hausbaus. Es handelt sich um eine typische Vorabrecherche durch einen Bauinteressenten, der sich über Seriosität, Qualitätsstandards und mögliche Risiken des Unternehmens informieren möchte.

    🔴 Gefahr: Bauträgerverträge bergen grundsätzlich erhebliche finanzielle und rechtliche Risiken – insbesondere bei fehlender Baugenehmigungsvorlage, unklarer Vertragsgestaltung oder fehlender Baufinanzierungsabsicherung. Ohne aktuelle, unabhängige Gutachten oder öffentliche Bauberichte zu dieser Firma lässt sich deren aktueller Leistungs- und Solvenzstatus nicht bewerten.

    ⚠️ Korrektur: Die bloße Existenz einer Website (consult-bau.de) ist kein Indikator für Seriosität – viele insolvente oder abgemeldete Firmen behalten Webpräsenzen lange online. Eine aktuelle Handelsregisterauskunft (http://www.handelsregister.de) und Prüfung der Eintragung bei der zuständigen Architektenkammer oder der Baukammer Bayern ist zwingend erforderlich.

    ➕ Ergänzung: Wichtige Prüfkriterien sind: Vorliegen einer Baugenehmigung für den gewünschten Haustyp, Nachweis einer Vertragserfüllungsversicherung gemäß § 650f BGB, Eintragung in der Liste der Bauträger beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr sowie aktuelle Gerichtsverfahren (Rechtsprechungsdatenbank).

    ❌ Widerspruch: Es ist falsch, sich allein auf Kundenbewertungen oder Social-Media-Einträge zu verlassen – diese sind häufig nicht verifiziert und können manipuliert sein. Auch fehlende negative Erfahrungsberichte garantieren keine Risikofreiheit.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor ein Vertrag unterzeichnet wird, lassen Sie den geplanten Bauträgervertrag durch einen auf Bau- und Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen – zusätzlich ist eine unabhängige Baubegleitung durch einen zertifizierten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden (z. B. nach DIN 18115) dringend zu empfehlen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die Notwendigkeit einer unabhängigen Rechtsprüfung des Bauvertrags.
    • Alle drei fordern explizit unabhängige Baubegleitung – kein Vertrauen in interne Kontrollen.
    • Alle drei verweisen auf die zentrale Bedeutung der Bonitäts- und Handelsregisterprüfung.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI fokussiert auf praktische Erfahrungsaustausch-Strategien (Referenzkontakt, ehemalige Bauherren), während DeepSeek und Qwen stärker auf juristisch verankerte Sicherheitsmechanismen (Vertragserfüllungsversicherung, Kammer-Eintragung) abstellen.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt den Aspekt der Bauleistungsversicherung und der Insolvenzfähigkeitsbestätigung.
    • Qwen benennt konkrete Rechtsgrundlagen (§ 650f BGB), fordert die Prüfung der Baugenehmigungsvorlage und korrigiert die Fehleinschätzung, dass eine aktuelle Website Seriosität indiziert.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Verlässlichkeit von Kundenbewertungen und Social-Media-Einträgen – GoogleAI hingegen sieht den Kontakt zu ehemaligen Bauherren als sinnvolle Ergänzung an. Da Qwen das Vorsichtsprinzip anwendet und die Manipulierbarkeit von Bewertungen nachweist, gilt hier die sicherere Einschätzung (Qwen).

    👉 Empfehlung: Priorisieren Sie juristisch verankerte Sicherheitsinstrumente (Vertragserfüllungsversicherung, Kammer-Eintragung, Rechtsprüfung) vor informellen Erfahrungsaustausch – letzterer bleibt ergänzend, aber nicht entscheidend.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtliche VertragsprüfungAlle Modelle sehen eine Prüfung durch einen auf Bau- und Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt als unverzichtbar an.
    Unabhängige BaubegleitungEinvernehmlich gefordert – nach DIN 18115 zertifizierter Sachverständiger, nicht vom Bauträger gestellt.
    Bonitäts- & RegistereintragprüfungEinvernehmlich: Handelsregister, Insolvenzdatei, Architekten-/Baukammer Bayern, aktuelle Gewerbeanmeldung.
    Vertragserfüllungsversicherung⚠️DeepSeek und Qwen betonen sie ausdrücklich als zwingend (§ 650f BGB); GoogleAI erwähnt sie nicht – daher Abwägung notwendig.
    Verlässlichkeit von KundenbewertungenQwen widerspricht GoogleAI explizit: Bewertungen sind nicht verifiziert und manipulierbar – Qwen wird im Sinne des Vorsichtsprinzips als maßgeblich gewertet.

    👉 Handlungsempfehlung: Orientieren Sie sich ausschließlich an juristisch verankerten Sicherheitsstandards – keine Vertragsunterzeichnung ohne bestätigte Vertragserfüllungsversicherung, aktuelle Handelsregisterauskunft und anwaltliche Vertragsprüfung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende oder ungültige VertragserfüllungsversicherungFinanzieller Totalverlust bei Bauträger-Insolvenz oder Vertragsbruch
    🔴 RisikoUngeprüfte Bonität und aktuelle InsolvenzgefahrUnterbrechung oder Abbruch des Bauprojekts – Zwangsrückzug ohne Entschädigung
    🔴 RisikoVertragsklauseln ohne Gewährleistungsrechte oder mit unklaren ZahlungsplänenRechtsunsicherheit, hohe Nachbesserungskosten oder gerichtliche Streitigkeiten
    🔴 RisikoFehlende unabhängige BaubegleitungVerdeckte Mängel werden nicht dokumentiert – späterer Nachweis unmöglich, Kosten für Sanierungen trägt Bauherr
    🔴 RisikoKeine vorliegende Baugenehmigungsvorlage für den gewünschten HaustypBauverbot, Umbaupflicht oder Rückabwicklung – massive Planungs- und Kostenverzögerungen
    ✅ ChanceFrühzeitige Prüfung der Kammer-Eintragung und BaugenehmigungsvorlageNachweis der fachlichen Qualifikation und rechtlichen Handlungsfähigkeit – klare Entscheidungsgrundlage
    ✅ ChanceEngagement eines zertifizierten Bausachverständigen bereits vor VertragsabschlussVermeidung von Risiken durch präventive Baubeschreibungskontrolle – klare Abgrenzung von Leistungsumfang
    ✅ ChanceNutzung der Rechtsgrundlage § 650f BGB für VertragserfüllungsversicherungRechtlich gesicherte Absicherung gegen Bauträger-Insolvenz – volle Rückerstattung aller gezahlten Beträge
    ✅ ChancePrüfung von Gerichtsverfahren über RechtsprechungsdatenbankenAufdeckung wiederholter Mängel oder Vertragsverletzungen – frühzeitige Risikoerkennung
    ✅ ChanceAbgleich der Leistungsbeschreibung mit DIN-Normen (z. B. DIN 18115, DIN 276)Objektiv nachvollziehbare Qualitätsmaßstäbe – klare Mängeldefinition und Durchsetzbarkeit

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Rechtsprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bau- und Vertragsrecht – nur mit dessen schriftlichem Freigabe darf der Vertrag unterzeichnet werden.
    2. Handelsregister & Insolvenzdaten prüfen: Laden Sie die aktuelle Handelsregisterauskunft von http://www.handelsregister.de und die Insolvenzdatei von http://www.insolvenzbekanntmachungen.de herunter – überprüfen Sie auch die Eintragung bei der Architektenkammer Bayern.
    3. Vertragserfüllungsversicherung einfordern: Fordern Sie vor Vertragsabschluss den Versicherungsnachweis gemäß § 650f BGB an – ohne diesen Nachweis kein Vertragsabschluss.
    4. Zertifizierten Bausachverständigen engagieren: Beauftragen Sie noch vor Vertragsunterzeichnung eine unabhängige Prüfung der Baubeschreibung und der geplanten Leistungen nach DIN 18115.
    5. Baugenehmigungsvorlage einsehen: Verlangen Sie die vorliegende, behördlich genehmigte Baugenehmigung für den konkreten Haustyp – keine Vorlage = kein Vertragsabschluss.
    6. Gerichtsverfahren recherchieren: Prüfen Sie über die Rechtsprechungsdatenbank des BGH und die bayerische Justiz-Online-Rechercheseite nach aktuell laufenden oder abgeschlossenen Verfahren gegen Consult-Bau M. Außenhofer GmbH.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er tritt als Verkäufer der fertigen Immobilie auf und übernimmt die Verantwortung für die gesamte Bauabwicklung.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler
    Bonität
    Die Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens oder einer Person. Sie gibt Auskunft darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass finanzielle Verpflichtungen pünktlich und vollständig erfüllt werden können.
    Verwandte Begriffe: Kreditwürdigkeit, Zahlungsfähigkeit, Rating
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer regelt. Er enthält detaillierte Angaben zum Bauvorhaben, den Kosten, der Bauzeit und den Gewährleistungsfristen.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungsvertrag, VOBAbk.
    Baubegleitung
    Die Baubegleitung ist die unabhängige Überwachung eines Bauprojekts durch einen Sachverständigen. Sie dient der Qualitätssicherung und der frühzeitigen Erkennung von Baumängeln.
    Verwandte Begriffe: Bausachverständiger, Bauüberwachung, Qualitätskontrolle
    Referenzprojekt
    Ein Referenzprojekt ist ein Bauvorhaben, das ein Unternehmen bereits erfolgreich realisiert hat. Es dient als Nachweis der Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Unternehmens.
    Verwandte Begriffe: Bauprojekt, Bauvorhaben, Leistungsnachweis
    Bauanzeige
    Die Bauanzeige ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für bestimmte Bauvorhaben, bei dem die Bauaufsichtsbehörde lediglich über das Vorhaben informiert wird. Sie ist weniger aufwendig als ein Bauantrag.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Genehmigungsverfahren
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel am Bauwerk einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Verjährung

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Bauträger?
      Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant und durchführt. Er ist sowohl für die Planung als auch für die Bauausführung verantwortlich und verkauft die fertigen Immobilien an die Käufer.
    2. Warum ist es wichtig, die Bonität eines Bauträgers zu prüfen?
      Die Bonität eines Bauträgers gibt Auskunft über seine finanzielle Stabilität. Ein finanziell stabiler Bauträger ist eher in der Lage, das Bauprojekt erfolgreich abzuschließen und Gewährleistungsansprüche zu erfüllen.
    3. Was sollte in einem Bauvertrag unbedingt geregelt sein?
      Ein Bauvertrag sollte detaillierte Angaben zum Bauvorhaben enthalten, einschließlich der Bauzeit, der Kosten, der Zahlungsmodalitäten, der Gewährleistungsfristen und der Regelungen bei Bauverzögerungen oder Mängeln.
    4. Welche Vorteile bietet eine Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen?
      Ein unabhängiger Bausachverständiger überwacht den Baufortschritt, erkennt Mängel frühzeitig und berät den Bauherrn in allen technischen Fragen. Dies kann helfen, Baumängel zu vermeiden und Kosten zu sparen.
    5. Wie finde ich Referenzen von einem Bauträger?
      Fragen Sie den Bauträger direkt nach Referenzprojekten und Kontaktdaten ehemaliger Bauherren. Besichtigen Sie idealerweise die Referenzobjekte und sprechen Sie mit den Eigentümern.
    6. Was ist bei der Besichtigung eines Musterhauses zu beachten?
      Ein Musterhaus dient der Veranschaulichung des Baustils und der Ausstattung. Achten Sie auf die Qualität der Materialien und die Ausführung der Arbeiten. Klären Sie, welche Ausstattungsmerkmale im Standard enthalten sind und welche zusätzlich kosten.
    7. Welche Rolle spielt das Baurecht beim Hausbau?
      Das Baurecht regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben und legt fest, welche Vorschriften und Bestimmungen beim Bauen einzuhalten sind. Es umfasst unter anderem das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.
    8. Was ist eine Bauanzeige?
      Eine Bauanzeige ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für bestimmte Bauvorhaben. Sie ist weniger aufwendig als ein Bauantrag, erfordert aber dennoch die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.

    Verwandte Themen

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      Worauf Sie bei der Auswahl eines Bauträgers achten sollten.
    • Baufinanzierung
      Informationen zur Finanzierung Ihres Hausbaus.
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      Was Sie bei Baumängeln tun können.
  2. Consult-Bau: Erfahrungen – Worauf Bauherren achten müssen

    Ich habe letztes Jahr
    Mit denen gebaut, war im großen und ganzen sehr zufrieden, sind bloß ein paar Sachen wo man aufpasen muss. Würde hier zu lange dauern alles auszuführen , entweder E-Mail oder ruf an unter 09621/785856
    MfG Herbert
  3. Consult-Bau: MAM-Pleite – Vorsicht bei Bauträgerwahl!

    Ach SO heißt jetzt die Firma ...
    • damals unter MAM bekannt. Mitte der 90'er Jahre pleite  -  und schwupp-di-schwupp: 1 Jahr später mit einer neuen Firma (war's der Schwager/Sohn/Vater?) wieder am Markt. Nachsehen hatten die Handwerker, die auf ihren Rechnungen sitzen blieben. Und die Bauherren, die auf ihren (manchmal mehr, manchmal weniger) Mängel sitzenblieben. Die Pleite kam sehr sehr schnell ...

    Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Holen Sie unbedingt Auskünfte über eine Auskunftei (z.B. Hoppenstedt) ein. Mir stinkt die Sache ..
    Qualität war eigentlich damals (unter MAM) überdurchschnittlich gut.

  4. Bauträger-Vertrauen: Wem kann man beim Hausbau trauen?

    Auskunftei  -  hmmm
    • Name:
    • Ulf Eberhard
  5. Hausbau: Kaufvertrag – Immer mit Anwalt prüfen lassen!

    Wie oft denn noch die F1-Taste?
    Muss mir bald eine neue kaufen ...
    NIE, NIE, NIE Kaufvertrag ohne eigenen Anwalt abschließen. Wann kommt das endlich in Deutschlands Köpfe?
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Consult-Bau: SGWN-Absicherung – Positive Erfahrungen

    Das mit der Pleite
    wusste ich , sagte mir der Junior damals recht offen. Die haben aber eine Absicherung Über die SGWN., ist eine Versicherung, wenn Bauunternehmen pleite macht. Also wir waren sehr zufrieden , mir wurde auch von vielen bauerfahrenen Leuten bestätigt das hier gute Arbeit gemacht wurde. Im großen und ganzen eine Firma die man ohne Bedenken weiterempfehlen kann.
    MfG Herbert
  7. SGWN Versicherung: Bauträger-Absicherung – Insolvent!

    SGWN
    und die Versicherung ist auch insolvent  -  hat nicht lange gedauert!
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Consult-Bau Außenhofer Erfahrungen: Bauträgerwahl in Pegnitz

    💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert Erfahrungen mit Consult-Bau M. Außenhofer GmbH aus Pegnitz. Es werden sowohl positive als auch kritische Stimmen laut. Ein wichtiger Punkt ist die frühere Insolvenz unter dem Namen MAM. Die Absicherung durch die SGWN wird ebenfalls thematisiert, wobei deren eigene Insolvenz erwähnt wird. Bauherren sollten Kaufverträge immer von einem Anwalt prüfen lassen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Consult-Bau: MAM-Pleite – Vorsicht bei Bauträgerwahl! wird auf die frühere Insolvenz der Firma unter dem Namen MAM hingewiesen. Dies sollte bei der Bauträgerwahl berücksichtigt werden.

    🔴 Kritisch/Risiko: Die im Beitrag SGWN Versicherung: Bauträger-Absicherung – Insolvent! erwähnte SGWN-Versicherung, die als Absicherung bei Bauträger-Insolvenz dienen sollte, ist selbst insolvent. Dies reduziert die Sicherheit für Bauherren erheblich.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Trotz der genannten Risiken gibt es auch positive Erfahrungen mit Consult-Bau, wie im Beitrag Consult-Bau: SGWN-Absicherung – Positive Erfahrungen beschrieben. Hier wird die gute Arbeit der Firma hervorgehoben.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor der Vertragsunterzeichnung mit Consult-Bau M. Außenhofer GmbH sollten Bauherren unbedingt Referenzen einholen, die finanzielle Situation des Unternehmens prüfen und den Kaufvertrag von einem Anwalt überprüfen lassen, wie im Beitrag Hausbau: Kaufvertrag – Immer mit Anwalt prüfen lassen! empfohlen wird. Die Informationen aus dem Beitrag Bauträger-Vertrauen: Wem kann man beim Hausbau trauen? können bei der Entscheidungsfindung helfen.

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