Abwassergebühren Zisternenwasser: Rechtliche Grundlage, Kosten & Pflichten für Zisternenbetreiber?
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Abwassergebühren Zisternenwasser: Rechtliche Grundlage, Kosten & Pflichten für Zisternenbetreiber?

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Ein weiterer aber wichtiger Gesichtspunkt ist, dass, wenn die Toilette an die Zisterne angeschlossen wird und nur dann macht es Sinn und im Sommer die Zisterne leer läuft muss der Hausherr die Zisterne mit Frischwasser befüllen, da eine direkte Verbindung von Frischwasser und Regenwasser nicht zulässig ist.
Hier werden wir Zisternenbetreiber erneut beschissen, denn das Frischwasser, das wir in die Zisterne leiten müssen wir dann doppelt mit Abwassergebühren bezahlen  -  Betrug auf hohem Niveau?
Die Kosten für den Bau der Anlage amortiesieren sich bei guter Nutzung erst in 10 Jahren, weshalb soll ich dann eine Zisterne bauen. Was soll mich die Volkswirtschaft interessieren, sollen doch die Städte in den Flusstälern bei viel Regen absaufen, wenn private Initiative vom Staat, Land oder den Gemeinden derart "bestraft" werden bzw. unterbunden werden  -  provokant ausgedrückt aber mit viel Wahrheit behaftet.
Auf welcher rechtlicher Grundlage beruht die Erhebung der Abwassergebühr für Zisternenwasser, welches in einem Mischkanal mit Abwasser entsorgt wird? Wer zahlt Abwassergebühren für dieses Wasser in einer vergleichbaren Situation?

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Erhebung von Abwassergebühren für Zisternenwasser ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt. Grundsätzlich gilt: Wenn Zisternenwasser in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird, können Abwassergebühren anfallen.

    Die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Abwassergebühren findet sich in den Kommunalabgabengesetzen der Länder und den jeweiligen Abwassersatzungen der Gemeinden. Diese Satzungen regeln, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Abwassergebühren erhoben werden dürfen.

    Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, ob das Zisternenwasser tatsächlich in die öffentliche Kanalisation gelangt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Toilette an die Zisterne angeschlossen ist und das überschüssige Wasser in den Mischkanal abgeleitet wird. Wenn das Zisternenwasser jedoch ausschließlich für die Gartenbewässerung genutzt wird und versickert, fallen in der Regel keine Abwassergebühren an.

    👉 Handlungsempfehlung: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung über die geltenden Abwassersatzungen und lassen Sie sich individuell beraten, um Klarheit über Ihre Pflichten als Zisternenbetreiber zu erhalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abwassergebühren
    Gebühren, die für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation erhoben werden. Sie dienen der Finanzierung der Abwasserentsorgung.
    Verwandte Begriffe: Kanalgebühren, Klärgebühren, Wassergeld
    Zisternenwasser
    Regenwasser, das in einer Zisterne gesammelt und gespeichert wird. Es kann für verschiedene Zwecke wie Gartenbewässerung oder Toilettenspülung genutzt werden.
    Verwandte Begriffe: Regenwasser, Grauwasser, Brauchwasser
    Mischkanal
    Ein Kanal, der sowohl Schmutzwasser als auch Regenwasser aufnimmt und gemeinsam zur Kläranlage transportiert.
    Verwandte Begriffe: Trennkanal, Kanalisation, Abwasserkanal
    Kommunalabgabengesetze
    Gesetze der Bundesländer, die die Erhebung von Kommunalabgaben regeln, einschließlich der Abwassergebühren.
    Verwandte Begriffe: Abwassersatzung, Gebührenordnung, Kommunalrecht
    Abwassersatzung
    Eine Satzung der Gemeinde, die die Einzelheiten der Abwasserentsorgung und die Erhebung von Abwassergebühren regelt.
    Verwandte Begriffe: Gebührensatzung, Entwässerungssatzung, Ortsrecht
    Regenwassernutzung
    Die Nutzung von Regenwasser als Ressource, beispielsweise zur Gartenbewässerung, Toilettenspülung oder Waschmaschine.
    Verwandte Begriffe: Zisternen, Regenwassernutzungsanlagen, Wasserkreislauf
    Zisterne
    Ein Behälter zur Sammlung und Speicherung von Regenwasser. Zisternen können unterirdisch oder oberirdisch angelegt sein.
    Verwandte Begriffe: Regenwassertank, Wasserspeicher, Sammelbecken

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Wann fallen Abwassergebühren für Zisternenwasser an?
      Abwassergebühren fallen an, wenn Zisternenwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Dies ist typischerweise der Fall, wenn die Toilette an die Zisterne angeschlossen ist und überschüssiges Wasser in den Mischkanal gelangt.
    2. Frage: Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Erhebung von Abwassergebühren?
      Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den Kommunalabgabengesetzen der Länder und den Abwassersatzungen der Gemeinden. Diese regeln die Voraussetzungen und die Höhe der Gebühren.
    3. Frage: Was passiert, wenn das Zisternenwasser nur für die Gartenbewässerung genutzt wird?
      Wenn das Zisternenwasser ausschließlich für die Gartenbewässerung verwendet wird und versickert, fallen in der Regel keine Abwassergebühren an.
    4. Frage: Wie kann ich die Abwassergebühren für Zisternenwasser reduzieren?
      Eine Möglichkeit ist, das Zisternenwasser möglichst effizient zu nutzen und den Überlauf in die Kanalisation zu minimieren. Auch der Einbau eines separaten Zählers für das Zisternenwasser kann helfen, die Gebühren korrekt zu berechnen.
    5. Frage: Muss ich meine Zisterne beim zuständigen Amt anmelden?
      In vielen Gemeinden ist die Nutzung einer Zisterne anmeldepflichtig. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die geltenden Bestimmungen.
    6. Frage: Was ist ein Mischkanal?
      Ein Mischkanal ist ein Kanal, der sowohl Schmutzwasser als auch Regenwasser aufnimmt und gemeinsam zur Kläranlage transportiert.
    7. Frage: Kann ich Zisternenwasser bedenkenlos für die Toilettenspülung nutzen?
      Grundsätzlich ja, aber achten Sie auf die Qualität des Zisternenwassers. Es sollte regelmäßig gereinigt und gewartet werden, um Verunreinigungen zu vermeiden.
    8. Frage: Gibt es Fördermöglichkeiten für den Bau einer Zisterne?
      Ja, in vielen Regionen gibt es Förderprogramme für die Nutzung von Regenwasser. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Bundesland über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

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  2. Zisternenvolumen: Einfluss auf Hochwasserschutz – Eine Analyse

    Foto von Martin G. Halbinger

    Gedanken
    • die 5 m³ die in der Zisterne Platz haben haben keinerlei Auswirkung auf den Hochwasserschutz.

    Begründung: Bei den massiven Regenfällen im Herbst 2002 vielen deutlich über 50 mm/m²; bei einer Dachfläche von 100 m² wäre die Zisterne übergelaufen; Sie haben aber mehr Dachfläche und auf dem restlichen Grundstück versickert auch noch Einiges ...

    • Das Regenwasser im Mischkanal ist sauber, mit Ihrem Wasser aus der Zisterne spülen Sie Ihre ganz Schei.. und Sonstiges weg.
  3. Regenwassernutzung: Trinkwassersparen vs. Kanalspülung – Abwassergebühren

    Gründe
    Regenwassernutzung macht nur Sinn um kostbares Trinkwasser zu sparen. Mit Trinkwasser die Toilette spülen war vielen zuwider.
    Weder bei Benutzung noch bei Regengüssen wird der Kanal gespült, der Sand und Schlamm sitzt fest wie gesintert und muss mit Hochdruckstrahl gelöst werden.
    In manchen Gegenden muss das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern, die Kanalgebühr richtet sich nach dem Frischwasser, Abwasser wird nie gemessen.
    Also muss man für Regenwassernutzung bezahlen.
    In anderen Gegenden werden versiegelte Flächen pauschal mit einer Abwassergebühr belegt, logisch dass die Regenwassernutzung zu bezahlen ist.
    In meiner Gegend ist die Einleitung von Regenwasser in den Kanal (zurzeit) kostenfrei, auch wenn das Wasser den Umweg über die Toilette nimmt.
    Damit spare ich Frischwasser und auch Abwassergebühren.
    Andererseits ist es mir verboten, den Überlauf unterirdisch versickern zu lassen, weil Schadstoffe nicht abgebaut werden, dies geschähe nur in den ersten 30 cm Boden mit viel Luft.
    Wenn Sie in einer Flussniederung wohnen:
    Natürlich wissen (und grollen) die Kommunen, weil viele einen Brunnen geschlagen haben und seit Jahrzehnten dieses Wasser einleiten, natürlich ohne Gebühren!
    Diese Kommunen wollen nicht, dass das nochmal mit Regenwasser passiert.
    Die Kostenregelung basiert in allen Fällen auf der Abwassersatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
    • Name:
    • Herr Klaus
  4. Abwassergebühren: Rechtliche Grundlagen & kommunale Gebührenhoheit

    Vorurteile und Gedankenfehler
    Die Frage von Herrn Langbein ist berechtigt und fast so alt wie die Regenwassernutzung. Die rechtliche Grundlage zu Abwassergebühren liegt in der Gebührenhoheit der einzelnen Gemeinden und dem Umlageverfahren von Kosten als Gebühren (Gebühren = Zweckabhängige Kostenumlage; anders als Steuern). Grundsätzlich ist alles Wasser, das in den öffentlichen Kanal zur Entsorgung eigeleitet wird, gebührenpflichtig, da auch Kosten anfallen.
    Die Handhabung dieser Gebühren ist aber leider in einigen Gemeinden äußerst abenteuerlich und mit keiner Logik nachzuvollziehen. Zu diesem Thema finden Sie in meinem Ratgeber unter der Rubrik "Gebühren" einen ausführlichen Artikel, der bereits vor Jahren im "Wasserspiegel" und anderen Publikationen veröffentlicht wurde. Ebenso finden sich im Ratgeber unter "VGH-Urteil" auch Grundsatzurteile zu Abwassergebühren.
    Bei der Erhebung von Abwassergebühren ist auch der verfassungsmäßige Grundsatz der Gleichbehandlung zu berücksichtigen.
    Eine Erhebung von Abwassergebühren rein nach dem Prinzip des Frischwasserbezugs ist Aufgrund vieler Grundsatzurteile an enge Bedingungen geknüpft, die von Gemeinden auch manchmal übersehen werden. Grundsätzlich ist auch Oberflächenwasser (Regenwasser), das in den Kanal entsorgt wird gebührenpflichtig, da für die Entsorgung Kosten anfallen. Wird nun bei einem Mischkanal für Oberflächenwasser keine Abwassergebühr erhoben, darf auch für genutztes Regenwasser keine Gebühr erhoben werden, da dies eine Ungleichbehandlung wäre (entweder zahlen Alle, oder Keiner).
    Die fairste Gebührenberechnung ist eine gesplittete Abwassergebühr, die einen Teil nach dem Frischwasserbezug und einen Teil nach dem eingeleiteten Oberflächenwasser berechnet (hier dürfen Zisternen nicht doppelt berechnet werden).
    Wenn für Oberflächenwasser, und somit auch für Zisternenwasser, eine Abwassergebühr erhoben wird, ist bei der Ermittlung darauf zu achten, dass Nachspeisewasser mit einem Zähler erfasst und von der Zisternenwassermenge abgezogen wird (Stand der Technik nach DINAbk. 1989: Zwischenzähler in der Trinkwassernachspeisung). Damit wird eine unzulässige Doppelberechnung vermieden.
    Der Argumentation von Herrn Halbiger kann ich nicht zustimmen:
    Sicher ist eine einzelne Zisterne kein Hochwasserschutz, sondern nur eine Vielzahl von Zisternen. Darum gibt es in vielen Gemeinden zwischenzeitlich sogar die Bauauflage, Regenwasserzisternen einzubauen, da damit die Gemeinde teure und zentrale Regenrückhaltebecken, sowie Vergrößerungen von alten Kanalnetzen einsparen kann. Bei dem angegebenen Ausnahmebeispiel der massiven Regenfälle im Herbst 2002 hat auch der Wald nicht seine natürliche Funktion der Wasserspeicherung mehr erfüllen können. Hier wird schlichtweg Ursache und Wirkung verwechselt, da diese massiven Regenfälle eine andere Ursache haben, mit der Auswirkung des Hochwassers, das in dieser Größenordnung ebenfalls eine "hausgemachte" Ursache von Baufehlern (Eingriffe in die Natur) hatte. Zumindest hätten aber Zisternen die Hochwassermenge reduziert, auch wenn sie übergelaufen sind.
    Es ist ein altes und längst widerlegtes Vorurteil, das Regenwasser zum Spülen von Kanalrohren benötigt würde. Kanalrohre müssen nach DIN 1986 auch ohne Regenwasser den Schmutz abtransportieren (falls korrekt verlegt). Im Gegenteil schadet sauberes Regenwasser im Kanal, da es die Schmutzfracht verdünnt und somit Reinigungspropbleme im Klärwerk verursacht (Absterben von Bakterienkulturen).
    Leider muss ich auch Hr. Klaus widersprechen, dass Regenwasser nur Sinn macht, kostbares Trinkwasser zu sparen. Flächendeckende Regenwassernutzung ist unbestritten ein Beitrag zur Abwasserreduzierung und somit Hochwasserschutz! Hierrüber gibt es an vielen Hochschulen die unterschiedlichsten Untersuchungen.
    Es ist auch ein großer Gedankenfehler bzgl. der Abwassergebühren Regenwassernutzung mit Eigenbrunnennutzung gleichsetzen zu wollen.
    Hier ist ein riesiger Unterschied: Regenwassernutzer nutzen nur Oberflächenwasser, das ohnehin anfällt und entsorgt werden muss (ob genutzt oder ungenutzt ist egal). Sie produzieren kein zusätzliches Abwasser!
    Brunnenwassernutzer fördern unterirdisches Wasser an die Oberfläche und produzieren damit zusätzliches Abwasser. Nicht nur dass sie zusätzliches Abwasser produzieren, sie vergrößern auch noch den Oberflächenwasserkreislauf indem sie dem Boden Grundwasser entziehen und in den Oberflächenwasserkreislauf zur Verdunstung einbringen. Zusammen mit der Klimaerwärmung fördern sie dadurch erhöhte Niederschläge und erhöhen das Hochwasserrisiko.
    Solange aber Umweltschutz in Deutschland nur nach einer Formel der Amortisation, sowie nur unter dem Gesichtspunkt von eigenen Gebühreneinsparungen gesehen wird, ist daran wohl nichts zu ändern. So gäbe es aus diesem Grund als Beispiel bis heute sicher noch keine schadstoffärmeren Autos (Katalysator amortisiert sich nie), wenn nicht durch den Gesetzgeber der Katalysator zur Pflicht gemacht worden wäre (Beste Vorbilder: Radikalökos mit Uraltautos als "Dreckschleuder" und Greenpeace-Umweltaufklebern).
  5. Mischkanal & Regenwasser: Ungleichbehandlung bei Abwassergebühren?

    Foto von

    @Herr Steinle
    erst einmal Danke für Ihre ausführliche Darstellung des Sachverhalts, die mir schon etwas weiterhilft. Befallen hat mir neben den zahlreichen Fachlichen Informationen die Aussage:
    "Wird nun bei einem Mischkanal für Oberflächenwasser keine Abwassergebühr erhoben, darf auch für genutztes Regenwasser keine Gebühr erhoben werden, da dies eine Ungleichbehandlung wäre (entweder zahlen Alle, oder Keiner).
    Die Frage ist, kann diease Aussage durch ein Urteil bereits untermauert werden. Mir geht es genau um diesen Punkt. Unstrittig ist bei Mischkanälen, dass, wer Regenwasser in die Kläranlage leitet, das sogar noch durch die Toilette ging, hierfür zu zahlen hat. Ich sträube mich aber dagegen zu zahlen, während mein Nachbar nicht zahlen muss und ich sträube mich dagegen, dass ich, weil Neubau zahle, die Altbauten, die "heimlich" umrüsten kostenfrei ausgehen.
    Die Sache mit dem Umweltschutz am Schluss möchte ich nicht ganz teilen, wobei Sie im Prinzip Recht haben. Im konkreten Fall werden die Zisternennutzer doppelt und dreifach "von der Allgemeinheit" bestraft, denn die Wasseruren, die Stand der Technik sind, müssen geeicht werden, also über die Gemeinde bezogen werden. Im konkreten Fall muss ich eine Wasseruhr installieren für das Wasser, das von der Zisterne ins WC läuft (6.70 € + MwsT/Jahr) und wenn ich Nachspeise, dann nochmal (6.70 € +Mächensteuer) für die zweite Wasseruhr. Hinzu kommen dann knapp 2 € Abwassergebühr pro m³ Zisternenwasser, das wie gesagt im Mischkanal landet.
    Es ist vollkommen klar, dass Kosten, die einer Gemeinde entstehen auf die Bürger umgelegt werden müssen, aber dann bitte so Gerecht wie möglich.
    Auch Umweltschutz muss sich rechnen  -  Utopische Zuschläge dürfen es nicht sein.
  6. Zisternen-Umschaltung: Frischwasser statt Rückpumpen – Gebühren sparen

    Es gibt aber auch
    Regenwassernutzungsanlagen welche bei Leere in der Zisterne nicht in den Schacht zurück pumpen, sondern nur umschalten auf Frischwasser. Hierbei hat man einen kleinen (vielleicht 40 l) Vorratsbehälter im Haus, in welchen entweder Zisternenwasser oder Frischwasser eingespeist wird.
    Damit spart man wenigstens die Doppelte Gebühr über beide Zähler und die Mehreinspeisung wegen träge Schwimmer in der Zisterne.
    Für die Reinigung des Regenwassers über die Kläranlage fallen Natürlich Gebühren an. Die Problematik mit der Zweiten Uhr bleibt.
  7. Gebührenordnung Anfechtung: Fachanwalt für Verwaltungsrecht konsultieren!

    @Herr Langbein
    Ihre berechtigte Verärgerung für solche "WildWest"-Praxis verstehe ich, aber es besteht nun ein kleines Problem. Da es um die evtl. Anfechtung einer Gemeindegebührenordnung geht, darf juristischer Rat nur von Anwälten erteilt werden, weshalb zu empfehlen ist, sich mit der Gebührenordnung von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten zu lassen (Anwaltsberatung kostet nicht viel) und ggf. die Gebührenordnung über das Verwaltungsgericht anzufechten. Der kann Ihnen auch sagen, ob es zu diesem Thema zwischenzeitlich auch neuere Urteile gibt.
    Bei der Gebührenordnung ihrer Gemeinde sind folgende Punkte auf Rechtmäßigkeit zu prüfen:
    1. Ist eine Abwasserberechnung in dieser Gemeinde nur nach Frischwasserbezug gem. Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.3.1985 (Az. : 8 B 11/84) überhaupt noch zulässig, oder muss eine Gebührensplittung mit Gebührenerhebung für Oberflächenwasser eingeführt werden? (z.B. mehr als 14 % des Abwasseraufkommens aus Oberflächenwasser?)
    2. Wird durch die unterschiedliche Gebührenbehandlung von Regenwasser zwischen Nichtnutzern und Regenwassernutzern der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 der Verfassung verletzt?
    3. Nach welchen rechtlichen und zulässigen Grundsätzen will die Gemeinde sie zwingen, für Ihre private Eigenwasserversorgung (Regenwassernutzungsanlage) einen Wasserzähler zu mieten?
    Des weiteren sehe ich gute Chancen, sich gerichtlich gegen die unberechtigte Doppelerhebung für Nachspeisewasser zu wehren.
    Geeichte "Wohnungswasserzähler" finden Sie bereits für ca. 15,- €. Die Eichgebühr liegt bei ca. 7,- € alle paar Jahre. Warum also nicht in der eigenen Anlage auch eigen Zähler verwenden?
    Bei allen Ungerechtigkeiten sollten auch Bagatellegrenzen berücksichtigt werden. Ein Streit um z.B. 5 m³ Abwasser im Jahr für Nachspeisung steht in keinem Verhältnis zum Kosten- und Verwaltungsaufwand (Kostenaufwand, Verwaltungsaufwand), auch wenn es ungerecht ist. Evtl. ist ein persönliches Gespräch mit verschiedenen Gemeindevertretern (die von den Bürgern als Ihre Vertretung geählt wurden) mit stichhaltigen Argumenten aus meinem Fachaufsatz auch erfolgreich.
  8. Umweltbelastung Auto: Produktion vs. Betrieb – Eine kritische Betrachtung

    @Herr Steinle
    (Beste Vorbilder: Radikalökos mit Uraltautos als "Dreckschleuder" und Greenpeace-Umweltaufklebern).
    Zu diesem Satz kann ich mir doch einen Kommentar nicht verkneifen.
    Es gilt als wissenschaftlich erwiesen, das ein Auto die größten Umweltbelastungen verursacht hat sobald es produziert ist. Der Austausch gegen ein Neufahrzeug mit Kat hilft der Umwelt nicht ... aber der Autoindustrie.
    Es gibt sogar Aussagen, deren Wahrheitsgehalt ich aber nicht einschätzen kann, die besagen das der höhere Bauaufwand (Die Produktion von Elektronikbauteilen ist sehr Umweltbelastend, Platingewinnung für den Katalysator ...) bei der Herstellung zu höheren Belastungen führt als der Kat jemals einspart.
    Das sehr beliebte Argument  -  Öko mit Stinker  -  ist wissemschaftlich nicht haltbar.
  9. Auto-Umweltbilanz: Schadstoffproduktion vs. Fortschritt – Eine Ansicht

    Danke Herr Engelhardt!
    Endlich mal jemand der meine Ansicht zu diesem Thema teilt! Es hängt mir schon zu den Ohren aus wenn Autoindustrie und ADAC in dieses Horn tuten! Nach meiner Kenntnis erzeugt ein Auto sage und schreibe 80 % seiner Schadstoffe bei der Produktion. Und da der Verbrauch trotz der gepriesenen Fortschritte in der Motorentechnik in den letzten 10 Jahren kaum gesunken ist (mein 86er Golf Diesel verbrauchte 5,5, mein aktueller 89er Golf Benziner 7 Liter) spare ich das Geld für einen überteuerten Neuwagen lieber und investiere es in unseren Wildpflanzengarten und die projektierte ReWa-Anlage. Man darf natürlich kein Imageproblem haben oder sollte tendenziell alte Autos sowieso schöner finden (so wie ich).
  10. Altfahrzeug Nachrüstung: Sinnvoller als Neuanschaffung – Abwasser

    Nichts gegen alte Autos
    Wer hat denn hier behauptet, dass alte Autos erneuert werden müssten? Ich nicht! (Ich habe lediglich von "Dreckschleudern" in Verbindung mit Öko-Aufklebern gesprochen! Bitte nicht umdeuten!) Es gibt auch die Alternative ein Altfahrzeug nachzurüsten, anstelle gleich neu anzuschaffen! (Reparieren ist sinnvoller als Wegwerfen und Neuanschaffen)
    Die Behauptung, dass die Produktion eines Kat mehr Schadstoffe erzeugt, als durch den Betrieb zurück gehalten werden, glauben Sie wohl selber nicht, oder ist für Sie Energieverbrauch = Schadstoffproduktion? Es kommt immer darauf an, welche Primärenergie verbraucht und wie Sekundärenergie erzeugt wurde.
    Ich kann eine Einstellung "Bei der Produktion sind sowieso schon 80 % Schadstoffe entstanden, also kommt es auf den Rest von 20 % auch nicht mehr an", nicht toll finden.
    Nach solcher Argumentation wäre die Verwendung z.B. von Photovoltaikanlagen zur solaren Stromerzeugung unsinnig, da 75 % der später erzeugten Energie bereits bei der Produktion der Anlage verbraucht wurden.
    Viele kleine Schritte ergeben erst die Summe.
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

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    Abwassergebühren für Zisternenwasser: Rechtliche Grundlagen & Kosten

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit von Abwassergebühren für Zisternenwasser, die Unterschiede in der Gebührenhoheit der Gemeinden, die Sinnhaftigkeit der Regenwassernutzung zur Trinkwassereinsparung und die Problematik der doppelten Gebühren bei Zisternen mit Frischwasseranschluss. Zudem wird die Umweltbilanz von Autos und die Sinnhaftigkeit von Nachrüstungen diskutiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Gebührenordnung Anfechtung: Fachanwalt für Verwaltungsrecht konsultieren! ist bei Anfechtung einer Gemeindegebührenordnung juristischer Rat von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht empfehlenswert.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Zisternen-Umschaltung: Frischwasser statt Rückpumpen – Gebühren sparen beschreibt eine Möglichkeit, durch Umschaltung auf Frischwasser bei leerer Zisterne doppelte Gebühren zu vermeiden.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die Ableitung von Niederschlagswasser können je nach Gemeinde variieren. Einige erheben Gebühren basierend auf der versiegelten Fläche, während andere eine Versickerung auf dem Grundstück fordern, wie im Beitrag Regenwassernutzung: Trinkwassersparen vs. Kanalspülung – Abwassergebühren erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Zisternenbetreiber sollten sich über die spezifischen Regelungen und Gebührenordnungen ihrer Gemeinde informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Prüfen Sie, ob eine Umschaltung auf Frischwasser bei leerer Zisterne möglich ist, um Abwassergebühren zu sparen, wie im Beitrag Zisternen-Umschaltung: Frischwasser statt Rückpumpen – Gebühren sparen beschrieben.

    Die Diskussion beleuchtet die komplexen Zusammenhänge zwischen Regenwassernutzung, Abwassergebühren und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Es wird deutlich, dass die Gebührenpflicht für Zisternenwasser von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Art des Kanalsystems (Mischkanal oder Trennsystem) und die kommunale Gebührenhoheit. Die Teilnehmer tauschen Erfahrungen und Meinungen aus, wobei auch kritische Aspekte wie die Umweltbelastung durch die Produktion von Neuwagen angesprochen werden, wie im Beitrag Umweltbelastung Auto: Produktion vs. Betrieb – Eine kritische Betrachtung diskutiert.

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