Nachfrage bei der Versicherung ergab das Antwort: "BrandVersicherungswert gibt es schon seit etwa 15 Jahre nicht mehr".
Könnte mir jemand auf diesem Gebiet weiter helfen?
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Für die Nachlassaufstellung benötigen Sie den Brandversicherungswert des Hauses. Da Sie eine Hausversicherung auf Basis von Quadratmetern haben, die auch Brand abdeckt, können Sie folgende Schritte unternehmen:
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die korrekte Ermittlung des Brandversicherungswerts und des Verkehrswerts für eine Nachlassaufstellung eines 2005 errichteten Einfamilienhauses. Der Nutzer ist verunsichert, da die Versicherung mitteilt, dass der Begriff "Brandversicherungswert" seit etwa 15 Jahren nicht mehr verwendet wird. Dies ist fachlich korrekt: In der modernen Gebäudeversicherung wird heute meist der Wert 1914 oder der Neubauwert (gleitender Neuwert) herangezogen, nicht mehr der historische Brandversicherungswert.
Vielen Dank!
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