Bauleistungsversicherung bei Insolvenz des Bauunternehmers: Zahlt sie bei Baumängeln in NRW?
In diesem Forum sind Sie: Bauversicherung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026
Die Bauleistungsversicherung zahlt nicht für Baumängel, die durch die Insolvenz des Bauunternehmers entstanden sind. Eine Konkursverschleppung könnte jedoch zur Durchhaftung auf das Privatvermögen des Bauunternehmers und Architekten führen. Es wird empfohlen, eine Rechtsschutzversicherung in Betracht zu ziehen und die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Betrugs zu prüfen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung
Bauleistungsversicherung bei Insolvenz des Bauunternehmers: Zahlt sie bei Baumängeln in NRW?
Wir haben im vorigen Jahr unser neues Haus bezogen. Zu diesem Zeitpunkt war der Bauunternehmer schon pleite und verschollen. Die bauleitende Architektin hat uns allein gelassen und wie wir später erfahren haben durch diverse Gutachten auch ihren Job nicht bzw. wenn schlecht gemacht. Zudem hat sie nicht, wie vertraglich vereinbart, eine Haftpflichtversicherung und hat während unserer Bauphase Insolvenz angemeldet (was wir erst vor einem Monat erfahren haben). Also: alles ganz blöd gelaufen. Wir haben eine Menge finanziell zu schultern, u.a. komplett neue Dränage, Austausch der Abdichtung nach unten, da fehlerhaft, Austausch eines großen Fensters, da es nicht öffnet (falsch ausgemessen) u.v.m. Außerdem haben wir einen Wasserschaden auf eigene Kosten trocknen lassen.
Nun meine Frage: ich habe gehört, dass in solchen Fällen eine Bauleistungsversicherung einspringt. Die hatten wir natürlich, haben uns aber immer von dem Passus, der Baumängel ausschließt, abschrecken lassen. Nun will ich es aber doch mal versuchen. Schließlich kann ich ja auch mit Bauleitungsfehlern argumentieren. Hat da jemand Erfahrung mit? Bin für jeden Tipp dankbar.
Petra
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Unverzügliche fachkundige Schadensanalyse durch unabhängigen Bausachverständigen (DINAbk. 18115 oder zertifizierter Bausachverständiger) zur Klärung der Ursache des Wasserschadens – nur so lässt sich zwischen versichertem Ereignis und Baumangel unterscheiden.
🔴 KRITISCH: Sofortmaßnahmen zur Trocknung und Feuchtesanierung einleiten – ohne diese ist mit akuter Schimmelbildung und dauerhafter Bausubstanzschädigung zu rechnen.
⚠️ WICHTIG: Keine Inanspruchnahme der Bauleistungsversicherung für Mängelbeseitigung – diese deckt weder Planungs-, Bauleitungs- noch Ausführungsfehler ab; ein solcher Versuch birgt das Risiko einer schriftlichen Ablehnung mit Ausschluss weiterer Ansprüche.
⚠️ WICHTIG: Sammlung und Sicherung aller Vertragsunterlagen, Baubeschreibungen, Abnahmeprotokolle, Fotos und Mängellisten – diese sind zwingend für etwaige zivilrechtliche Schritte oder Rechtsschutzversicherung.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie nach der Insolvenz Ihres Bauunternehmers und Baumängeln an Ihrem Neubau in NRW wissen möchten, ob die Bauleistungsversicherung für die entstandenen Schäden aufkommt.
Grundsätzlich deckt die Bauleistungsversicherung Schäden ab, die während der Bauzeit unvorhergesehen entstehen. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Vandalismus, Sturm oder auch bestimmte Bauausführungsfehler. Ob die Versicherung im konkreten Fall zahlt, hängt jedoch stark von den Versicherungsbedingungen und den genauen Ursachen der Mängel ab.
🔴 Gefahr: Bauleitungsfehler sind oft ein Streitpunkt. Viele Versicherungen schließen Schäden durch Planungs- oder Bauleitungsfehler explizit aus. Es ist entscheidend, ob die Architektin grob fahrlässig gehandelt hat und ob dies nachweisbar ist.
🔴 Gefahr: Ein Wasserschaden deutet auf ein erhebliches Problem hin. Die Ursache muss unbedingt gefunden und behoben werden, um Folgeschäden wie Schimmel zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Bauleistungsversicherung von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen. Dieser kann beurteilen, ob ein Leistungsanspruch besteht und Sie bei der Durchsetzung unterstützen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt schildert eine komplexe und belastende Situation nach dem Hausbau, bei der der Bauunternehmer insolvent und die Architektin ebenfalls zahlungsunfähig ist. Die Bauherrin sucht nach einem möglichen Anspruch aus der Bauleistungsversicherung für aufgetretene Mängel und Schäden. Es ist wichtig, die grundlegende Funktion dieser Versicherung zu verstehen: Sie deckt in der Regel unvorhergesehene Schäden an der versicherten Bausache während der Bauzeit ab, wie etwa durch Sturm, Brand oder Vandalismus. Sie ist jedoch keine Mängelhaftpflicht- oder Gewährleistungsversicherung.
❌ Widerspruch: Die Annahme, die Bauleistungsversicherung könne für Baumängel wie eine fehlerhafte Abdichtung oder ein falsch ausgemessenes Fenster einspringen, ist grundlegend falsch. Diese Versicherung deckt explizit keine Mängel, Planungsfehler oder Ausführungsfehler ab, die auf mangelhafte Arbeit des Bauunternehmers oder der Architektin zurückzuführen sind. Der von der Bauherrin selbst zitierte Ausschlusspassus ist hier korrekt und maßgeblich.
➕ Ergänzung: Die Bauleistungsversicherung könnte allenfalls für den Wasserschaden in Betracht kommen, wenn dieser durch ein versichertes Ereignis (z.B. Rohrbruch) und nicht durch einen Baumangel verursacht wurde. Die Trocknungsarbeiten wären dann möglicherweise versichert. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Die eigentliche Ursache des Wasserschadens (fehlerhafte Abdichtung) ist jedoch ein Mangel und daher nicht gedeckt.
👉 Handlungsempfehlung: Die Bauherrin sollte dringend einen auf Bau- und Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche gegen die Architektin aus der (nicht vorhandenen) Haftpflichtversicherung oder persönlich bestehen. Zudem sollte die private Rechtsschutzversicherung auf Deckung für die Verfolgung dieser Ansprüche geprüft werden. Eine direkte Inanspruchnahme der Bauleistungsversicherung für die Mängelbeseitigung ist nach derzeitigem Stand aussichtslos.
KI-Analyse (Qwen)
Die Anfrage betrifft die mögliche Inanspruchnahme einer Bauleistungsversicherung nach Insolvenz des Bauunternehmers und der bauleitenden Architektin in Nordrhein-Westfalen, verbunden mit erheblichen Baumängeln wie fehlerhafter Abdichtung, mangelhafter Dränage, funktionslosem Fenster und einem nicht abgesicherten Wasserschaden.
🔴 Gefahr: Die beschriebenen Mängel – insbesondere die fehlerhafte Abdichtung und Dränage – bergen ein erhebliches Risiko für Feuchteschäden, Schimmelbildung und langfristige Bausubstanzschädigung; diese sind nicht nur kostenintensiv, sondern können auch die Gesundheit der Bewohner gefährden.
⚠️ Korrektur: Eine Bauleistungsversicherung deckt grundsätzlich nur die finanzielle Absicherung bei Nichterfüllung der vertraglichen Bauleistung durch den Bauunternehmer (z. B. bei Insolvenz), jedoch ausdrücklich keine Baumängel – weder bei der Ausführung noch bei der Bauleitung; Mängelansprüche richten sich stattdessen gegen den Vertragspartner oder dessen Haftpflichtversicherung.
➕ Ergänzung: Da die Architektin insolvent ist und keine Haftpflichtversicherung nachweisen kann, entfällt eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht; zudem ist die Bauleistungsversicherung in NRW nicht verpflichtet, für fehlerhafte Bauleitung einzustehen – dies fällt unter die gesonderte Architektenhaftpflicht, die hier nicht besteht.
❌ Widerspruch: Der Hinweis, man könne "mit Bauleitungsfehlern argumentieren" ist rechtlich unzutreffend: Die Bauleistungsversicherung ist kein Ersatz für fehlende oder unwirksame Haftpflichtdeckungen und bietet keinerlei Schutz gegen Mängel, unabhängig von deren Ursache oder Verursacher.
✅ Zustimmung: Die Entscheidung, die Versicherungsbedingungen kritisch zu prüfen, ist durchaus sinnvoll – allerdings muss klar sein, dass der Ausschluss von Baumängeln in der Bauleistungsversicherung gesetzlich zulässig und branchenüblich ist; eine Ausnahme ist nicht vorgesehen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden (z. B. nach DIN 18115 oder mit Bausachverständigen-Zertifikat), um die Mängel dokumentieren, ihre Ursachen klären und die Sanierungskosten zu bewerten; nur so können Sie rechtlich abgesicherte Schritte gegen ggf. haftende Dritte (z. B. Subunternehmer mit Haftpflicht) oder bei Vorliegen von Vertragsverletzungen durch den Bauherrn selbst einleiten.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Bauleistungsversicherung keine Baumängel – unabhängig von Ursache (Ausführung, Planung, Bauleitung) – abdeckt.
- Alle drei betonen die Dringlichkeit der Schadensursachenklärung beim Wasserschaden – insbesondere die Abgrenzung zwischen versichertem Ereignis (z. B. Rohrbruch) und Mangel (z. B. fehlerhafte Abdichtung).
- Alle drei empfehlen die Einbeziehung eines Rechtsanwalts für Baurecht bzw. Bau- und Versicherungsrecht.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI formuliert noch eine vorsichtige Möglichkeit, „Bauleitungsfehler“ zu prüfen – DeepSeek und Qwen widersprechen dies ausdrücklich und klassifizieren diese Argumentation als grundsätzlich unzulässig (Qwen: „rechtlich unzutreffend“; DeepSeek: „grundlegend falsch“).
- GoogleAI erwähnt „grobe Fahrlässigkeit“ als potenziellen Ansatz – DeepSeek und Qwen relativieren dies: Qwen betont ausdrücklich, dass selbst grobe Fahrlässigkeit der Architektin nicht den Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung auslöst, da dieser nicht auf Haftpflicht, sondern auf Erfüllungsrisiko abzielt.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt klar die Unterscheidung zwischen Bauleistungsversicherung (Erfüllungsabsicherung bei Insolvenz) und Architektenhaftpflicht (Schadensersatz für Berufspflichtverletzung) – DeepSeek erwähnt dies implizit, GoogleAI nicht.
- Qwen fordert explizit die Beauftragung eines zertifizierten Bausachverständigen mit DIN-Bezug – GoogleAI und DeepSeek nennen dies nicht konkret, sondern sprechen allgemein von „Fachleuten“ oder „Prüfung“.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert, dass eine Prüfung der Versicherungsbedingungen „beurteilen kann, ob ein Leistungsanspruch besteht“ – DeepSeek und Qwen widersprechen dem nachdrücklich: Qwen betont „kein Ersatz für fehlende Haftpflicht“, DeepSeek: „aussichtslos“. Die sicherere Einschätzung (Vorsichtsprinzip) ist die von DeepSeek/Qwen: Kein Leistungsanspruch aus Bauleistungsversicherung für Mängel.
👉 Empfehlung:
- Sichere Einschätzung priorisieren: Bauleistungsversicherung ist für Mängel nicht zuständig – Fokus muss auf Sachverständigenbeauftragung, Dokumentation und ggf. zivilrechtlichen Alternativen (Subunternehmer, Rechtsschutzversicherung) liegen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Bauleistungsversicherung deckt Baumängel ab ❌ Widerspruch Alle drei Modelle lehnen dies eindeutig ab: Mängel (Planung, Ausführung, Bauleitung) sind ausdrücklich ausgeschlossen – auch bei Insolvenz. Möglichkeit eines Anspruchs bei Wasserschaden ⚠️ Abwägung Nur bei Nachweis, dass der Wasserschaden durch ein versichertes Ereignis (nicht durch Mangel) entstand – dies erfordert fachliche Ursachenklärung durch Sachverständigen. Relevanz der Architekteninsolvenz ✅ Konsens Keine Auswirkung auf Bauleistungsversicherung – Architektenhaftpflicht ist gesondert und hier nicht vorhanden; somit fehlt die zivilrechtliche Schadensersatzgrundlage. Notwendigkeit eines Bausachverständigen ✅ Konsens Alle Modelle fordern eine fachliche Schadensursachenanalyse – Qwen präzisiert dies mit DIN-Bezug und Zertifizierung. Handlungsempfehlung Rechtsanwalt ✅ Konsens Alle drei Modelle empfehlen ausdrücklich die Beauftragung eines auf Baurecht und/oder Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalts. 👉 Handlungsempfehlung: Konzentrieren Sie sich nicht auf eine vergebliche Inanspruchnahme der Bauleistungsversicherung für Mängel, sondern beauftragen Sie umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Bausachverständigen zur Ursachenanalyse – erst auf dieser Basis können gezielt weitere Schritte (z. B. gegen haftende Subunternehmer oder über Rechtsschutzversicherung) eingeleitet werden.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unterlassene Soforttrocknung des Wasserschadens Massive Schimmelbildung, gesundheitliche Gefährdung, irreversible Bausubstanzschädigung, Folgekosten bis zu 100.000 €+ 🔴 Risiko Fehlinterpretation der Bauleistungsversicherung als „Mängelversicherung“ Zeitverlust, verpasste Fristen für zivilrechtliche Ansprüche, schriftliche Versicherungsausschlüsse, Ausschluss von Rechtsschutzversicherung 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation der Mängel vor Sanierung Unmöglichkeit, Ursachen- und Kostenzusammenhänge für Gericht oder Versicherung nachzuweisen – Beweislastversagen 🔴 Risiko Versuch, Architektin persönlich in Haftung zu nehmen ohne Vermögensauskunft oder Titel Unrealistische Kosten- und Zeitbelastung, bei Zahlungsunfähigkeit keinerlei Erfolg 🔴 Risiko Verzicht auf Rechtsschutzversicherungsprüfung Ausfall der Deckung für fachanwaltliche Beratung und Prozessführung – Selbstkosten für Rechtsverfolgung bis zu 20.000 € ✅ Chance Beauftragung eines zertifizierten Bausachverständigen jetzt Rechtssichere Dokumentation, klare Kostenberechnung, Grundlage für alle Schadensersatzansprüche – auch gegen haftende Subunternehmer ✅ Chance Nutzung der privaten Rechtsschutzversicherung Kostenfreie fachanwaltliche Beratung und Prozessführung – oft bereits ab 200 € Eigenbeteiligung ✅ Chance Identifikation haftender Subunternehmer (z. B. Abdichtungsfirma) Direkter Anspruch aus Gewährleistung oder Haftpflicht – oft mit bestehender Versicherung und Liquidität ✅ Chance Abgrenzung des Wasserschadens als versichertes Ereignis (z. B. Rohrbruch bei Bauabschluss) Möglichkeit einer teilweisen Kostenübernahme für Trocknung und Folgeschäden durch Bauleistungsversicherung ✅ Chance Vertragliche Rückgriffsmöglichkeiten gegenüber der Bauträgergesellschaft (falls zutreffend) Alternativer Anspruchsgegner – ggf. mit finanzieller Leistungsfähigkeit und Haftpflichtversicherung Orientierungshilfen
- Unverzügliche Trocknung einleiten: Beauftragen Sie noch heute einen zertifizierten Trocknungsexperten (z. B. nach VdS 3150 oder ZVSHK-Richtlinie) – dokumentieren Sie alle Maßnahmen fotografisch und zeitlich.
- Sachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie einen unabhängigen, DIN 18115-zertifizierten Bausachverständigen oder Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Baugutachter (BAGAbk.) – mit ausdrücklichem Auftrag zur Ursachenanalyse des Wasserschadens.
- Rechtsschutzversicherung prüfen: Fordern Sie schriftlich von Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für die Durchsetzung von Mängelansprüchen – verlangen Sie schriftlich die Zuweisung eines Fachanwalts für Baurecht.
- Vertragsunterlagen sichern: Sammeln Sie sämtliche Dokumente: Bauvertrag, Architektenvertrag, Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis, Fotos vor/zu Bauabschluss, Mängellisten, E-Mails, Abnahmeprotokolle – speichern Sie zwei identische Kopien (lokal + verschlüsselt in der Cloud).
- Subunternehmer identifizieren: Recherchieren Sie anhand der Baubeschreibung und der Baustellendokumentation die ausführenden Firmen (z. B. für Abdichtung, Fenster, Dränage) – prüfen Sie deren Website, Handelsregister und ggf. Haftpflichtversicherung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
- Versicherungsbedingungen archivieren: Fordern Sie von Ihrer Bauleistungsversicherung schriftlich die vollständigen Versicherungsbedingungen sowie alle Zusatzvereinbarungen an – speichern Sie dies als PDF mit Datum.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauleistungsversicherung
- Die Bauleistungsversicherung ist eine Sachversicherung, die Bauherren vor unvorhergesehenen Schäden an ihrem Bauvorhaben während der Bauzeit schützt. Sie deckt beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Vandalismus oder auch bestimmte Bauausführungsfehler ab. Verwandte Begriffe: Bauzeitversicherung, Bauwesenversicherung, Baurisikoversicherung.
- Baumangel
- Ein Baumangel ist eine Abweichung des Ist-Zustandes eines Bauwerks vom Soll-Zustand, die zu einer Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit oder des Wertes führt. Baumängel können verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise Planungsfehler, Ausführungsfehler oder Materialfehler. Verwandte Begriffe: Bauschaden, Sachmangel, Gewährleistung.
- Insolvenz
- Die Insolvenz ist ein Zustand der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. Im Falle einer Insolvenz wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, in dem die Gläubiger ihre Forderungen geltend machen können. Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Konkurs, Insolvenzverfahren.
- Architektenhaftung
- Die Architektenhaftung bezeichnet die zivilrechtliche Verantwortung des Architekten für Schäden, die durch seine Planungs- oder Bauleitungsfehler entstehen. Architekten sind verpflichtet, ihre Leistungen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen. Verwandte Begriffe: Bauleitungsfehler, Planungsfehler, Berufshaftpflichtversicherung.
- Wasserschaden
- Ein Wasserschaden entsteht durch das unkontrollierte Austreten von Wasser, das zu Schäden an Gebäuden oder Gegenständen führt. Wasserschäden können verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise Rohrbrüche, Überschwemmungen oder defekte Dächer. Verwandte Begriffe: Rohrbruch, Feuchtigkeitsschaden, Schimmelbildung.
- Grobe Fahrlässigkeit
- Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und dabei die einfachsten und naheliegendsten Überlegungen außer Acht lässt. Im Versicherungsrecht kann grobe Fahrlässigkeit dazu führen, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder verweigert. Verwandte Begriffe: Fahrlässigkeit, Vorsatz, Obliegenheitsverletzung.
- Bauleitungsfehler
- Ein Bauleitungsfehler liegt vor, wenn der Bauleiter seine Pflichten bei der Überwachung und Koordination der Bauarbeiten verletzt und dadurch Schäden entstehen. Bauleitungsfehler können beispielsweise in der mangelhaften Kontrolle der Bauausführung oder der unzureichenden Koordination der Gewerke liegen. Verwandte Begriffe: Architektenhaftung, Bauüberwachung, Koordination.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was deckt eine Bauleistungsversicherung ab?
Die Bauleistungsversicherung deckt unvorhergesehene Schäden am Bauvorhaben während der Bauzeit ab. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel, Vandalismus oder auch bestimmte Bauausführungsfehler. Nicht abgedeckt sind in der Regel Schäden durch Planungsfehler oder normale Abnutzung. - Zahlt die Bauleistungsversicherung bei Insolvenz des Bauunternehmers?
Die Insolvenz des Bauunternehmers selbst ist kein versicherter Schaden. Allerdings können durch die Insolvenz verursachte Baumängel unter bestimmten Umständen von der Versicherung gedeckt sein, beispielsweise wenn diese auf Ausführungsfehler zurückzuführen sind, die während der Bauzeit entstanden sind. - Was ist bei Baumängeln zu tun?
Baumängel sollten umgehend dokumentiert und dem Bauleiter sowie dem Bauunternehmer (sofern noch existent) gemeldet werden. Es ist ratsam, ein Gutachten erstellen zu lassen, um die Mängel und deren Ursachen festzustellen. Dies ist auch wichtig für die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung. - Welche Rolle spielt die Architektenhaftung?
Wenn die Architektin Bauleitungsfehler begangen hat, die zu den Mängeln geführt haben, kann sie haftbar gemacht werden. Allerdings ist der Nachweis von Fehlern und deren Kausalität oft schwierig. Eine Berufshaftpflichtversicherung der Architektin kann in solchen Fällen für den Schaden aufkommen. - Was tun bei einem Wasserschaden?
Bei einem Wasserschaden ist es wichtig, die Ursache schnellstmöglich zu finden und zu beheben. Zudem sollte der Schaden der Versicherung gemeldet und eine fachgerechte Trocknung veranlasst werden, um Folgeschäden wie Schimmel zu vermeiden. - Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?
Die Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den vertraglichen Vereinbarungen. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um keine Fristen zu versäumen. - Was bedeutet "grobe Fahrlässigkeit" im Zusammenhang mit der Bauleistungsversicherung?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die Architektin oder der Bauunternehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat. Dies kann dazu führen, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder verweigert. - Wie finde ich einen geeigneten Fachanwalt für Baurecht?
Ein Fachanwalt für Baurecht sollte über fundierte Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht verfügen und Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen haben. Empfehlungen von anderen Bauherren oder Architekten können hilfreich sein.
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Bauleistungsversicherung: Kein Ersatz für Baumängel!
keine Chance
Hallo,
die Bauwesenversicherung ersetzt Schäden, die an einer mangelfreien Leistung ohne Verschulden des Unternehmers entstanden sind und deshalb vom Bauherren doppelt zu vergüten wären. Sie ist keine "Pfusch"-Versicherung.
Das Porto bzw. die Telefonkosten können Sie sich sparen.
Mit freundlichen Grüßen -
Insolvenzrecht: Konkursverschleppung prüfen lassen!
Konkursverschleppung?
Wenn es so spät bekannt wurde, dass Bauunternehmer und Architekt insolvent sind, kann es sich auch um Konkursverschleppung handeln. Dies prüft im Zweifel die Staatsanwaltschaft nach Anzeige.
Für diesen Fall kann dann nach meinem Wissensstand eine Durchhaftung auch auf das Privatvermögen der beiden erfolgen. -
Insolvenz: Konkursverschleppung – Durchhaftung möglich!
Konkursverschleppung kann Durchhaftung begründen
Ich kann hier die vorausgehende Darstellung nur unterstützen. Die Bauleistungsversicherung leistet hier nicht.
Aber: Wenn es so spät bekannt wurde, dass Bauunternehmer und Architekt insolvent sind, kann es sich auch um Konkursverschleppung handeln. Dies prüft im Zweifel die Staatsanwaltschaft nach Anzeige.
Für diesen Fall kann dann nach meinem Wissensstand eine Durchhaftung auch auf das Privatvermögen der beiden erfolgen soweit Forderungen einklagbar sind. Hierzu kann Sie sicherlich spezialisierter Rechtsanwalt beraten.
Viel Erfolg und gute Nerven in dieser Angelegenheit wünscht
Robert Seb. Grafetstetter -
Rechtsschutzversicherung: Empfehlung für Fragesteller
Na auf jeden Fall sollten Sie dann dem Fragesteller ...
Na auf jeden Fall sollten Sie dann dem Fragesteller auch noch zu einer Rechtsschutzversicherung raten. Zum Ablauf: wenn Sie eine Anzeige starten, dauert es so ca. 3-4 Jahre bis zur Entscheidung. Wenn, aber nur wenn, es dort ein für den Fragesteller positives Ergebnis gibt, werden geschätzte weitere 3 Jahre vergehen, bis ein weiteres für den Fragesteller mögliches positives Ergebnis gibt. Falls nicht, haftet der Fragesteller für alle Kosten! Falls es im ersten Fall kein positives Ergebnis gibt, macht sich der Anzeigende möglicherweise strafbar. Fazit: diese Beiträge waren Murks. Abgesehen davon: Sich selbst zu bestätigen, ist schon etwas ... na ja ... -
Rechtsschutz: Vorvertraglicher Schaden – Keine Leistung!
Also am Besten still halten Herr und Frau Berg?
Vielleicht hätten Sie meine ganzen Ausführungen lesen sollen Herr/Frau Berg. Dann hätten Sie auch meinen Verweis auf den Fachanwalt gelesen. Murks ist allenfalls, wenn man jemanden zu einem Rechtsschutzvertrag rät wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Der Schaden ist dann nämlich eindeutig vorvertraglich und die Rechtsschutzversicherung leistet nicht.
Die Staatsanwaltschaft ist bedeutend schneller und in der Regel auch die Gerichte als Sie hier darzustellen versuchen (Ausnahmen bestätigen die Regel). Was ist denn Ihre Alternative?
Die "Schlawiner" einfach ziehen lassen?
Ich denke es gibt gerade in diesen Branchen genug Unternehmer, die eine GmbH in den Sand setzen und sofort an der selben Anschrift mit der selben Telefonnummer etc. die nächste GmbH eröffnen. Dass hier der Bauunternehmer "verschollen" ist, dürfte allein schon genug Grund sein aktiv zu werden.
Außerdem kann ich nicht nachvollziehen, welche großen Kosten entstehen sollen, wenn durch die Staatsanwaltschaft zunächst prüft ob eine Konkursverschleppung vorliegt. Höhere Kosten entstehen doch erst, wenn man dann zivilrechtlich Ansprüche stellt.
Aber wie gesagt, ich bin gespannt auf Ihre aussagefähigen Vorschläge ... -
Architektenhaftung: Strafanzeige wegen Betrugs läuft
Lohnt nicht zu streiten *lächel*
Hallo zusammen,
na, da wollte ich doch nichts lostreten - danke für die Hinweise. Konkursverschleppung haben wir noch nicht prüfen lassen. Durchhaftung auf Privatvermögen nutzt uns momentan allerdings nichts, weil Architektin insolvent und Bauunternehmer im Zweifelsfalle auch. Gegen Architektin (die immer noch aktiv und in der Architektenkammer) läuft eine Strafanzeige wegen Betrugs (fehlende Haftpflicht trotz Angabe derselben im Vertrag), ebenso gegen den Bauunternehmer. Außerdem habe ich der Architektenkammer den Fall geschildert und bin gespannt auf deren Reaktion. Die Bauleistungsversicherung hat abgelehnt, aber ich wollte es zumindest probiert haben.
Herzliche Grüße
Petra Lersch -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Bauleistungsversicherung bei Insolvenz: Baumängel in NRW?
💡 Kernaussagen: Die Bauleistungsversicherung zahlt nicht für Baumängel, die durch die Insolvenz des Bauunternehmers entstanden sind. Eine Konkursverschleppung könnte jedoch zur Durchhaftung auf das Privatvermögen des Bauunternehmers und Architekten führen. Es wird empfohlen, eine Rechtsschutzversicherung in Betracht zu ziehen und die Möglichkeit einer Strafanzeige wegen Betrugs zu prüfen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Bauleistungsversicherung: Kein Ersatz für Baumängel! ersetzt die Bauwesenversicherung keine Schäden, die durch Pfusch entstanden sind.
✅ Zusatzinfo: Eine Konkursverschleppung kann zur Durchhaftung auf das Privatvermögen führen, wie in Insolvenz: Konkursverschleppung – Durchhaftung möglich! erläutert wird. Dies sollte von der Staatsanwaltschaft geprüft werden.
🔴 Kritisch/Risiko: Eine Rechtsschutzversicherung sollte nicht abgeschlossen werden, wenn der Schaden bereits vor Vertragsabschluss entstanden ist, da in diesem Fall keine Leistung erfolgt, wie im Beitrag Rechtsschutz: Vorvertraglicher Schaden – Keine Leistung! dargelegt wird.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Möglichkeit einer Konkursverschleppung und ziehen Sie rechtliche Schritte in Betracht. Der Beitrag Insolvenzrecht: Konkursverschleppung prüfen lassen! gibt hierzu wichtige Hinweise. Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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