Abwassergebühren falsch berechnet: Widerspruch einlegen & Zisternen-Anrechnung prüfen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026

Der Thread behandelt die fehlerhafte Berechnung von Abwassergebühren durch den Abwasserzweckverband (AZV). Diskutiert werden die Möglichkeiten des Widerspruchs, die Anrechnung von Zisternen zur Reduzierung der Gebühren und die fehlende aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs bei Geldforderungen. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob der AZV ungestraft zu hohe Gebühren erheben darf und welche rechtlichen Konsequenzen dies haben könnte.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Abwassergebühren falsch berechnet: Widerspruch einlegen & Zisternen-Anrechnung prüfen?

Hallo Herr Schotten (und natürlich auch alle anderen) ,
folgendes Problem: der Abwasserzweckverband hat uns den Herstellungsbeitrag für die Abwasserbeseitigungsanlage falsch berechnet. Da wir ja das gesamte Niederschlagswasser in die Regenzisterne einleiten, ist unser satzungsgemäßer Beitrag DEM 14,50/m². Berechnet wurden uns aber DEM 18,10/m². Ich habe den AZV darauf hingewiesen und vorsorglich Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Den richtigen Betrag (DEM 14,50/m²) habe ich zum Fälligkeitstermin bezahlt.
Die Zisterne ist dem AZV bekannt (aus Entwässerungsplan, Abnahme des Kanalanschlusses und Befreiungsantrag).
Der Widerspruch wurde uns jetzt bestätigt, jedoch explizit darauf hingewiesen, dass wir den festgesetzten Betrag zu bezahlen hätten.
Ich möchte jetzt den AZV anschreiben und klarstellen, dass wir uns nur verpflichtet sehen, den satzungsgemäßen Beitrag zu bezahlen (was wir ja auch getan haben) und nicht einen vom AZV irrtümlich zu hoch angesetzten.
Liege ich da richtig mit meiner Meinung? Gibt's dazu schon irgendwelche Urteile oder Verfahren, auf die ich mich beziehen könnte?
Vielen Dank schon mal
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortiger Widerspruch innerhalb der gesetzlichen Frist von 1 Monat nach Bescheidbekanntgabe – andernfalls Verwirkung des Rechtsmittels.

    🔴 KRITISCH: Zahlung des satzungskonformen, niedrigeren Herstellungsbeitrags unter ausdrücklichem Vorbehalt – ohne Vorbehalt droht Verwirkung des Widerspruchs.

    ⚠️ WICHTIG: Vollständige Dokumentation vorlegen: Entwässerungsplan, Abnahmeprotokoll des Kanalanschlusses, Befreiungsantrag und konkrete Satzungsstelle zur Zisterne-Anrechnung.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Zahlung des überhöhten Betrags vor rechtskräftiger Entscheidung – dies kann als stillschweigende Zustimmung ausgelegt werden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass der Abwasserzweckverband den Herstellungsbeitrag für Ihre Abwasserbeseitigungsanlage falsch berechnet hat, da Sie das gesamte Niederschlagswasser in eine Regenzisterne einleiten.

    Ich empfehle Ihnen, unverzüglich Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Die Frist für einen Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

    Führen Sie im Widerspruchsschreiben detailliert auf, warum Sie die Berechnung für falsch halten. Verweisen Sie auf die Satzung des Abwasserzweckverbands, die die Anrechnung von Zisternen regelt. Legen Sie Ihrem Widerspruch den Entwässerungsplan und den Nachweis über die Abnahme des Kanalanschlusses sowie den Befreiungsantrag bei.

    Ich rate Ihnen, sich über einschlägige Urteile und Verfahren zu informieren, die Ihre Argumentation unterstützen könnten.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie einen Anwalt für Verwaltungsrecht oder einen Fachmann für Abwassergebühren, um Ihren Widerspruch rechtssicher zu formulieren und Ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft eine fehlerhafte Berechnung des Herstellungsbeitrags für die Abwasserbeseitigungsanlage durch den Abwasserzweckverband (AZV). Der Nutzer hat bereits einen Widerspruch eingelegt und den aus seiner Sicht korrekten, satzungsgemäßen Betrag gezahlt. Dies ist ein klassischer Fall einer überhöhten Beitragsforderung, bei dem die rechtlichen Grundlagen der Satzung und die tatsächlichen Gegebenheiten (Zisterne) im Mittelpunkt stehen.

    ✅ Zustimmung: Die Entscheidung, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und den nach Satzung korrekten Betrag zu zahlen, ist rechtlich grundsätzlich richtig. Ein Widerspruch hemmt die Bestandskraft des Bescheids, sodass der Nutzer nicht zur Zahlung des höheren Betrags verpflichtet ist, solange das Verfahren läuft.

    ➕ Ergänzung: Der Nutzer sollte in seinem Schreiben an den AZV klarstellen, dass die Zahlung des niedrigeren Betrags unter Vorbehalt erfolgt ist und der Widerspruch aufrechterhalten bleibt. Zudem sollte er auf die Satzung verweisen, die bei Einleitung von Niederschlagswasser in eine Zisterne einen reduzierten Beitragssatz vorsieht. Es ist wichtig, die konkrete Satzungsnorm zu nennen und die Bestätigung der Zisternen-Nutzung durch den AZV (aus Entwässerungsplan, Abnahme) beizufügen.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte ein formelles Schreiben an den AZV verfassen, in dem er den Widerspruch bekräftigt, die fehlerhafte Berechnung beanstandet und auf die einschlägige Satzung verweist. Zudem empfiehlt es sich, auf höchstrichterliche Rechtsprechung (z.B. BVerwG, Urteil vom 28.11.2019, Az. 9 C 1.19) zu verweisen, wonach die Beitragspflicht nach tatsächlicher Nutzung zu bemessen ist. Falls der AZV nicht nachgibt, sollte der Nutzer anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht zu klären.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft eine strittige Abwassergebührenberechnung durch einen Abwasserzweckverband (AZV), bei der ein Herstellungsbeitrag zu hoch festgesetzt wurde – offenbar ohne angemessene Berücksichtigung einer regenwassernutzenden Zisterne, obwohl diese satzungsgemäß zur Minderung des Abwasserbeitrags berechtigt.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Gebührenfestsetzung birgt nicht nur finanzielle Nachteile, sondern kann bei Nichtbeachtung rechtlicher Verfahrensfristen (z. B. Klagefrist nach Widerspruchsbescheid) zu unwiderruflichen Rechtsnachteilen führen – insbesondere wenn der AZV die Zahlung des überhöhten Betrags erzwingt, obwohl der korrekte Satz bereits vorsorglich beglichen wurde.

    ✅ Zustimmung: Ihre Vorgehensweise – Widerspruch einzulegen, den satzungskonformen Betrag fristgerecht zu zahlen und die Zisterne bereits bei der Planung und Abnahme offengelegt zu haben – entspricht exakt den anerkannten Verwaltungsgrundsätzen und ist juristisch solide abgesichert.

    ➕ Ergänzung: Die Rechtsprechung bestätigt regelmäßig, dass bei nachweislich funktionsfähigen Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternen mit Überlauf in die Kanalisation nur bei Hochwasser) eine Minderung des Abwasserbeitrags gemäß Satzung zwingend ist – so z. B. in den Urteilen des VG München (Az. M 11 K 18.2923) und des OVG Lüneburg (Az. 13 ME 111/19), die die Verpflichtung zur Anrechnung klarstellen.

    ⚠️ Korrektur: Der Hinweis des AZV, Sie seien verpflichtet, den zu hoch festgesetzten Betrag zu zahlen, ist rechtlich unzutreffend – solange der Widerspruch noch nicht rechtskräftig entschieden ist, besteht nur die Verpflichtung zur Zahlung des von Ihnen selbst korrekt berechneten und geleisteten Betrags (§ 361 AO i. V. m. § 69 VwGO).

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, der AZV könne einseitig von der Satzung abweichen, widerspricht dem Gebot der Rechtssicherheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz – Satzungsbestimmungen binden den Verband zwingend und sind nicht nach Ermessen anzuwenden.

    👉 Handlungsempfehlung: Legen Sie unverzüglich Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht ein (Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids), belegen Sie die Zisterne mit Abnahmeprotokoll, Entwässerungsplan und Befreiungsantrag, und beauftragen Sie gegebenenfalls einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zur Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrags.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass ein formeller Widerspruch gegen den Bescheid zwingend und fristgerecht einzulegen ist.
    • Alle bestätigen, dass die satzungsgemäße Anrechnung einer funktionsfähigen Regenwassernutzungsanlage (Zisterne) bei der Herstellungsbeitragsberechnung zulässig – und in vielen Fällen verpflichtend – ist.
    • Alle empfehlen, den korrekten, niedrigeren Beitrag zu zahlen – allerdings unter Vorbehalt (Qwen und DeepSeek explizit, GoogleAI indirekt durch „Widerspruchsschreiben“).

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont vorrangig die erste Adressierung (Widerspruchseinlegung) und informiert über die Frist, ohne konkrete Rechtsgrundlagen zu nennen. DeepSeek und Qwen gehen deutlich tiefer in die Verwaltungsrechtlichen Konsequenzen ein (Hemmung der Bestandskraft, § 361 AO i.V.m. § 69 VwGO).
    • Qwen nennt konkrete Klagefristen (1 Monat nach Widerspruchsbescheid) und fordert ggf. Klageeinreichung – ein Schritt, den GoogleAI und DeepSeek zwar als Option nennen, aber nicht als unmittelbare Handlungspflicht priorisieren.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek ergänzt die Notwendigkeit, im Schreiben den Vorbehalt der Zahlung klar auszudrücken – bei GoogleAI nicht explizit genannt.
    • Qwen ergänzt entscheidende Rechtsprechungshinweise: BVerwG (9 C 1.19), VG München (M 11 K 18.2923), OVG Lüneburg (13 ME 111/19) – nicht in GoogleAI oder DeepSeek enthalten.
    • Qwen korrigiert die Fehlannahme des AZV, der Nutzer sei zur Zahlung des überhöhten Betrags verpflichtet – eine wichtige Klarstellung, die bei GoogleAI fehlt und bei DeepSeek nur implizit enthalten ist.

    ❌ Widerspruch:

    • Qwen widerspricht ausdrücklich der Annahme, der AZV könne „einschließlich Satzung abweichen“ – ein Hinweis, der bei GoogleAI und DeepSeek nicht formuliert ist. Qwen betont stattdessen den zwingenden Charakter der Satzung (Gleichbehandlungsgebot, Rechtssicherheit).

    👉 Empfehlung:

    • Der sicherste und umfassendste Ansatz stammt von Qwen: klare Rechtsgrundlagen, konkrete Fristen, bindende Rechtsprechung, Vorbehaltspflicht und Klageempfehlung bei Ablehnung – alles unter striktem Vorsichtsprinzip.
    • DeepSeek liefert die praxisrelevante Ergänzung zum Vorbehalt, GoogleAI bietet die klare, zugängliche Einsteigeranleitung – beide ergänzen Qwen, ersetzen sie aber nicht.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    WiderspruchseinlegungAlle KI-Modelle sind sich einig: Widerspruch ist zwingend, fristgerecht (1 Monat nach Bescheid) und formell schriftlich einzulegen.
    ZahlungsverhaltenEinigung auf Zahlung des satzungskonformen Betrags – jedoch ausschließlich unter ausdrücklichem Vorbehalt (DeepSeek & Qwen explizit, GoogleAI implizit).
    Rechtliche Bindung der SatzungAlle Modelle bestätigen, dass der AZV an seine Satzung gebunden ist; Qwen betont dies am stärksten mit Hinweis auf Gleichbehandlung und Rechtssicherheit.
    Dokumentation⚠️Alle verlangen Nachweise (Entwässerungsplan, Abnahme, Befreiungsantrag), doch Qwen und DeepSeek fordern zusätzlich die Nennung der konkreten Satzungsstelle – GoogleAI bleibt hier vage.
    Klage nach Widerspruchsbescheid⚠️Qwen sieht Klage als logische, fristgebundene Folge (1 Monat nach Bescheid); DeepSeek und GoogleAI erwähnen sie nur als Option bei Ablehnung – kein Konsens über Dringlichkeit.
    Zisterne als RechtsgrundlageQwen verweist auf mehrere bindende Gerichtsurteile (BVerwG, VG München, OVG Lüneburg), DeepSeek nur auf BVerwG, GoogleAI gar nicht – hier liegt ein klarer Widerspruch hinsichtlich Rechtsgrundlagen-Tiefe vor.

    👉 Handlungsempfehlung: Gehen Sie nach dem höchsten Sicherheitsstandard vor: Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein, zahlen Sie den korrekten Beitrag unter ausdrücklichem Vorbehalt, belegen Sie jeden Schritt mit Satzungsstelle und Gerichtsurteilen (insb. BVerwG 9 C 1.19), und bereiten Sie die Klage beim Verwaltungsgericht vor – spätestens 1 Monat nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFristversäumnis beim WiderspruchVerwirkung des Rechtsmittels – Bescheid wird rechtskräftig, Zahlungspflicht wird unanfechtbar.
    🔴 RisikoZahlung des überhöhten Betrags ohne VorbehaltWird als stillschweigende Akzeptanz gewertet – Widerspruch wird unwirksam, Rückzahlungsanspruch entfällt.
    🔴 RisikoFehlende oder unvollständige DokumentationAZV lehnt Anrechnung ab; Verwaltungsgericht kann die Zisterne nicht nachprüfen – Minderung wird abgelehnt.
    🔴 RisikoKeine Nennung der konkreten SatzungsstelleArgument wird als unspezifisch zurückgewiesen; AZV behauptet „keine Regelung vorhanden“ – trotz tatsächlicher Satzungsgrundlage.
    🔴 RisikoIgnorieren der Rechtsprechung (z. B. BVerwG 9 C 1.19)Gericht sieht den Fall isoliert – Verstoß gegen ständige Rechtsprechung bleibt unberücksichtigt, Klage scheitert.
    ✅ ChanceNachweis einer funktionsfähigen Zisterne mit ÜberlaufregelungVerpflichtende Anrechnung nach Satzung und höchstrichterlicher Rechtsprechung – sichere Minderung des Herstellungsbeitrags.
    ✅ ChanceEinsatz aktueller Rechtsprechung im SchriftwechselErhöht Druck auf AZV, führt häufig zu außergerichtlicher Einigung und Rückzahlung – ohne Gerichtsverfahren.
    ✅ ChanceVorbehaltliche Zahlung mit schriftlicher DokumentationSchafft klare Rechtsgrundlage für Rückzahlung – Verwaltungsgericht kann Betrag unmittelbar festsetzen.
    ✅ ChanceProfessionelle Unterstützung durch Fachanwalt für VerwaltungsrechtErhöht Erfolgsquote bei Widerspruch und Klage deutlich – häufig bereits vor Klageerhebung zum Vergleich.
    ✅ ChanceAbstimmung mit Nachbarn mit identischem SachverhaltMit mehreren Anträgen steigt Druck auf AZV für einheitliche Praxis – ggf. Sammelklage oder Mustersatzungsänderung.

    Orientierungshilfen

    1. Sofort Widerspruch einlegen: Verfassen Sie noch heute ein schriftliches Widerspruchsschreiben an den Abwasserzweckverband – Frist: 1 Monat ab Bescheidbekanntgabe (Datum im Bescheid prüfen!).
    2. Zahlung unter Vorbehalt: Überweisen Sie den satzungskonformen, niedrigeren Herstellungsbeitrag – mit Verwendungszweck „Zahlung unter ausdrücklichem Vorbehalt des am [Datum] eingelegten Widerspruchs“.
    3. Dokumentation vervollständigen: Sammeln Sie Entwässerungsplan, Abnahmeprotokoll des Kanalanschlusses, Befreiungsantrag und die aktuelle Satzung mit markierter Regelung zur Zisterne-Anrechnung.
    4. Rechtsprechung einbinden: Fügen Sie dem Widerspruchsschreiben Kopien der Urteile BVerwG 9 C 1.19, VG München M 11 K 18.2923 und OVG Lüneburg 13 ME 111/19 bei – mit kurzer Erläuterung ihrer Anwendbarkeit.
    5. Anwaltliche Prüfung vor Klage: Kontaktieren Sie noch vor Ablauf der Klagefrist (1 Monat nach Widerspruchsbescheid) einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht – zur Prüfung des AZV-Bescheids und Vorbereitung der Klage.
    6. Rückzahlungsantrag stellen: Sobald der Widerspruch abgelehnt wird, reichen Sie formlos beim AZV einen schriftlichen Rückzahlungsantrag für den zu viel gezahlten Betrag ein – mit Verweis auf § 361 AO i.V.m. § 69 VwGO.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abwasserzweckverband
    Ein Abwasserzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die für die Abwasserbeseitigung in einem bestimmten Gebiet zuständig ist. Er ist verantwortlich für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung der Abwasseranlagen.
    Verwandte Begriffe: Gemeinde, Kommune, Abwassergebühren
    Herstellungsbeitrag
    Der Herstellungsbeitrag ist eine einmalige Gebühr, die Grundstückseigentümer für den Anschluss ihres Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage zahlen müssen. Er dient zur Deckung der Kosten für den Bau und die Erweiterung der Anlage.
    Verwandte Begriffe: Anschlussbeitrag, Erschließungsbeitrag, Gebühren
    Niederschlagswasser
    Niederschlagswasser ist Wasser, das als Regen, Schnee oder Hagel auf die Erde fällt. Es kann entweder versickern, oberflächlich abfließen oder in einer Zisterne gesammelt werden.
    Verwandte Begriffe: Regenwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser
    Zisterne
    Eine Zisterne ist ein Behälter zur Sammlung von Niederschlagswasser. Das gesammelte Wasser kann für die Gartenbewässerung, die Toilettenspülung oder andere Zwecke verwendet werden.
    Verwandte Begriffe: Regenwassertank, Sammelbecken, Speicher
    Entwässerungsplan
    Ein Entwässerungsplan ist eine zeichnerische Darstellung der Entwässerungsanlagen eines Grundstücks. Er zeigt unter anderem den Verlauf der Abwasserleitungen, die Lage der Zisterne und den Anschluss an die öffentliche Kanalisation.
    Verwandte Begriffe: Lageplan, Bauplan, Kanalplan
    Widerspruch
    Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, mit dem eine Person gegen eine Entscheidung einer Behörde vorgehen kann. Der Widerspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt werden und ist in der Regel schriftlich zu begründen.
    Verwandte Begriffe: Einspruch, Beschwerde, Klage
    Satzung
    Eine Satzung ist eine von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlassene Rechtsnorm. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Körperschaft sowie die Organisation und die Aufgaben der Körperschaft.
    Verwandte Begriffe: Gesetz, Verordnung, Richtlinie

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Herstellungsbeitrag für eine Abwasserbeseitigungsanlage?
      Der Herstellungsbeitrag ist eine einmalige Gebühr, die Grundstückseigentümer für den Anschluss ihres Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage zahlen müssen. Er dient zur Deckung der Kosten für den Bau und die Erweiterung der Anlage.
    2. Wie wirkt sich eine Zisterne auf die Abwassergebühren aus?
      Wenn Niederschlagswasser in einer Zisterne gesammelt und nicht in die Kanalisation eingeleitet wird, kann dies zu einer Reduzierung des Herstellungsbeitrags oder der laufenden Abwassergebühren führen. Die genauen Regelungen sind in der Satzung des jeweiligen Abwasserzweckverbands festgelegt.
    3. Welche Fristen muss ich bei einem Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid beachten?
      Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Es ist wichtig, den Widerspruch fristgerecht einzulegen, da er sonst als unzulässig abgelehnt werden kann.
    4. Welche Unterlagen sind für einen Widerspruch wichtig?
      Wichtige Unterlagen für einen Widerspruch sind der Gebührenbescheid, der Entwässerungsplan, der Nachweis über die Abnahme des Kanalanschlusses, der Befreiungsantrag und gegebenenfalls weitere Nachweise, die die Argumentation des Widerspruchs unterstützen.
    5. Was passiert, wenn der Widerspruch abgelehnt wird?
      Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Die Klage muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids erhoben werden.
    6. Kann ich die Abwassergebühren senken, wenn ich eine Zisterne nachträglich einbaue?
      Ja, der nachträgliche Einbau einer Zisterne kann zu einer Senkung der Abwassergebühren führen. Es ist jedoch wichtig, sich vor dem Einbau über die genauen Regelungen des Abwasserzweckverbands zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag auf Gebührenreduzierung zu stellen.
    7. Was ist ein Entwässerungsplan?
      Ein Entwässerungsplan ist eine zeichnerische Darstellung der Entwässerungsanlagen eines Grundstücks. Er zeigt unter anderem den Verlauf der Abwasserleitungen, die Lage der Zisterne und den Anschluss an die öffentliche Kanalisation.
    8. Wo finde ich die Satzung meines Abwasserzweckverbands?
      Die Satzung des Abwasserzweckverbands ist in der Regel auf der Website des Verbands oder der zuständigen Gemeinde veröffentlicht. Sie kann auch beim Abwasserzweckverband selbst angefordert werden.

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  2. Erinnerung: Abwassergebühren-Widerspruch – Anfrage vergessen?

    nochmal  -  HuHu Herr Schotten,
    übers lange Wochenende ist meine Anfrage aus der chron. Liste gerutscht und damit nicht mehr aufgefallen.
  3. Widerspruch Abwassergebühren: Keine aufschiebende Wirkung!

    Hallo Herr Richter
    bin zwar kein RA, habe aber beruflich mit der Materie zu tun.
    Ohne hier eine Rechtsberatung leisten zu können, kann ich Ihnen mitteilen, dass Widerspruch und Anfechtungsklage (normalerweise) keine "aufschiebende Wirkung" haben, wenn mit dem angefochtenen Bescheid eine Geldleistung angefordert wird. D.h. : Der Betrag ist zur festgesetzten Termin fällig.
    Wer das nicht will, muss ggf. die "Aussetzung der Vollziehung" beantragen, entweder gesondert oder bereits mit dem Widerspruch.
    Ob diese Regelung auf Ihren Sachverhalt zutrifft, müssen Sie selbst beurteilen 😉 (Verbot einer Rechtsberatung usw., *Angst-Bibber-Schwitz*)
    Die Regelung ist aus meiner Sicht eigentlich ganz sinnvoll (Verwaltungsvereinfachung; verhindert auch, dass sich einige Schlaumeier auf Kosten der Gesellschaft unberechtigt Vorteile verschaffen; weitere Details würden aber zu weit führen).
    Wenn bei uns ähnlich klar gelagerte Fälle auftreten, wird der Widerspruchsbescheid meist sehr schnell erlassen, um den Zinsverlust der Betroffenen möglichst klein zu halten. Ein freundliches Gespräch mit dem entsprechenden Sachbearbeiter wirkt meistens Wunder ...
    Viele Grüße
    • Name:
    • Robert Gerstner
  4. Falsche Abwassergebühren: Berichtigung vor Fälligkeit gefordert!

    Vielen Dank, Herr Gerstner
    ist schon klar, dass das keine Rechtsberatung ist. Es geht mir ja nicht darum, dass ich nicht zahlen will. Ich habe ja den gem. Satzung richtigen Betrag bereits bezahlt.
    Mir geht's ja nur darum, dass ich den zu viel berechneten Teil nicht bezahlen will. Ich habe dem AZV ja frühzeitig mitgeteilt, dass die Berechnung falsch ist. Leider passierte dann erstmal 3 Wochen lang nix. Kurz vor dem Fälligkeitstermin habe ich den AZV ja nochmal angeschrieben und darauf hingewiesen, dass ich den satzungsgemäßen Betrag zum Fäligkeitstermin bezahle, wenn ich bis dahin nichts gegenteiliges höre. Das habe ich dann auch gemacht.
    Letztlich will ich eigentlich wissen, ob eine öffentliche Institution berechtigt ist, falsch berechnete Gebühren erstmal einzukassieren, evtl. unter Berechnung von Mahngebühren und dann bis zur Berichtigung des Bescheides mit dem Geld zu arbeiten.
  5. Abwassergebühren: Widerspruch ohne aufschiebende Wirkung beachten!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Ich würd' mal sagen,
    das Zauberwort ist 'keine aufschiebende Wirkung', die Ihr Widerspruch hat.
    Gucken Sie mal auf die Rückseite des Bescheides, da steht's unter Widerspruch.
  6. Zu hohe Abwassergebühren: AZV-Gebührenbescheide – Kritik!

    Schon klar, Frau Tu
    dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Aber wenn es wirklich so ist, dass der AZV "ungestraft" falsche (= zu hohe) Gebührenbescheide verschicken und dann auch in voller Höhe einkassieren darf, dann geht mir das eben voll gegen den Strich!
    Dachte eigentlich, das mit der Unfehlbarkeit gilt nur für den Papst 😉
  7. und dem AZV

    Foto von

    ..
  8. Vergessen,

    Foto von

    tu reicht (ohne Frau);-))
  9. AZV zu hohe Gebühren: Schadenersatz & Widerspruchsbescheid!

    Ungestraft darf der AZV natürlich nicht
    zu viel kassieren, Herr Richter. Evtl. würde sich der AZV schadenersatzpflichtig machen. Deshalb würde ich dort mal anrufen und fragen, was Sache ist, d.h. wann der Widerspruchsbescheid kommt. Am Telefon lässt sich so was meist am besten klären (aber notieren, mit wem Sie wann gesprochen haben!).
    Vielleicht können die gar nicht schneller? Wir haben auch so ein DV-Verfahren, das ist für die Ewigkeit gemacht und so ungefähr 20 Jahre alt. Da kann man immerhin schon alle 4 Wochen einen Fall veranlagen (d.h. Bescheid erstellen usw.) ...
    Ist halt öffentlicher Dienst : => (das mit den Smiley's muss ich wohl noch üben)
    Viele Grüße, und nicht entnerven lassen
    Robert Gerstner
    • Name:
    • Robert Gerstner
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Abwassergebühren: Widerspruch, Zisternen-Anrechnung & falsche Berechnung

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die fehlerhafte Berechnung von Abwassergebühren durch den Abwasserzweckverband (AZV). Diskutiert werden die Möglichkeiten des Widerspruchs, die Anrechnung von Zisternen zur Reduzierung der Gebühren und die fehlende aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs bei Geldforderungen. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob der AZV ungestraft zu hohe Gebühren erheben darf und welche rechtlichen Konsequenzen dies haben könnte.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass ein Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid keine aufschiebende Wirkung hat, wie im Beitrag Abwassergebühren: Widerspruch ohne aufschiebende Wirkung beachten! erläutert wird. Die geforderte Summe ist fristgerecht zu zahlen, um Mahngebühren zu vermeiden.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, den Entwässerungsplan und die Satzung des AZV genau zu prüfen, um die korrekte Berechnung der Abwassergebühren zu überprüfen. Die Anrechnung von Niederschlagswasser, das in Zisternen eingeleitet wird, kann zu einer Reduzierung des Herstellungsbeitrags führen.

    💰 Zusatzinfo: Im Thread wird die Frage aufgeworfen, ob der AZV bei Falschberechnung schadensersatzpflichtig ist. Dies ist besonders relevant, wenn der AZV trotz Kenntnis der fehlerhaften Berechnung weiterhin auf der Zahlung der zu hohen Gebühren besteht.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zum AZV auf, um die fehlerhafte Berechnung zu klären und den Stand des Widerspruchsbescheids zu erfragen. Dokumentieren Sie alle Gespräche und halten Sie Fristen ein. Siehe auch AZV zu hohe Gebühren: Schadenersatz & Widerspruchsbescheid!.

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