Holztreppe auf Beton: Mängel, Knacken, Flecken – Was tun? Kosten, Rechte, Gutachter?
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Holztreppe auf Beton: Mängel, Knacken, Flecken – Was tun? Kosten, Rechte, Gutachter?
Unser Haus ist 17 Jahre alt und wir hatten uns entschlossen, eine Holztreppe (Kosten: 5.300 €) auf die vorhandene Betontreppe aufzubringen (einmal vom EGAbk. zum OGAbk. und einmal vom EG zum Keller). Fliesen und Estrich wurden von uns entfernt. Die Trittstufen bestehen aus Eiche massiv (ca. 43 mm dick), dunkel gebeizt und lackiert, die Setzstufen aus MDF-Platten hell lackiert. Auf Vorschlag des Schreiners haben wir auf Scheuerleisten verzichtet. Der Schreiner hat die Treppe auch mit Fliesenbelag gesehen und uns sein OK gegeben, als die Fliesen entfernt waren. Nun kommen die Probleme:
1. Die Abstände zur Wand sind sehr unterschiedlich, teilweise
mehr als 1 cm. Da wir keine Scheuerleisten haben, fällt
das natürlich ins Auge. Der Flur wird zwar noch gespachtelt,
der Maler sagt aber, dass die unterschiedlich großen
Abstände immer auffallen werden, auch nach der Versiegelung.
Der Schreiner hat nicht jede einzelne Stufe ausgemessen,
sondern sich nur 3 Punkte genommen und die Stufen dann
vom PC errechnen lassen. Somit wurden nur gerade Wände
berücksichtigt. Muss ein Fachmann bei einer maßangefertigen
Treppe jede Stufe einzeln ausmessen? Wie hoch ist die
Toleranz bzgl. der unterschiedlichen Abstände?
2. Die Stufen knacken beim Begehen. Mal weniger, mal sehr
häufig u. laut. Der Schreiner ist selbst ratlos. Er hat die
Stufen auf Bolzen aufgebracht. Zunächst hat er versucht,
das Knacken zu beseitigen, indem an drei Stufen Keile
zwischen Wand und Stufe eingebracht hat. Der Erfolg war nur
von kurzer Dauer (2 - 3 Tage). Nunmehr hat er Löcher in
die Treppenwangen gebohrt und jede Stufe einzeln
ausgeschäumt. Einige Stufen knacken immer noch.
3. Beim Ausschäumen ist PU Schaum auf die Holzstufen gefallen.
Der Schreiner hat den Schaum mit Waschbenzin beseitigt.
Ergebnis: Flecken auf den Holzstufen. Die lackierten MDF
Platten sind mit dem Schaum beschmiert. Erkundigungen beim
Maler haben ergeben, dass man den Schaum zwar entfernen
kann, man jedoch dann immer noch (im Licht) sehen kann,
wo der Schaum gehaftet hat. Stimmt das?
4. Bzgl. der Treppe vom EG zum OG waren zwei Stufen um
1,5 cm zu kurz (sichtbar im Treppenauge).
Diese wurden ausgechselt.
Die halbe Treppe musste dafür wieder ausgebaut werden.
Jedoch sind die neuen Stufen wesentlich rauer als die
anderen.
Der Schreiner schlägt vor, hier vor Ort die Stufen mit
einem Stahlschwamm zu bearbeiten und anschließend mit
Sprühlack zu lackieren. Muss man das hinnehmen? Genauso
will er mit den Flecken Verfahren (einer hat einen
Durchmesser von ca. 9 cm).
5. Bzgl. der Treppe vom EG zum Keller sind auch zwei Stufen
um 1,5 cm (wiederum im Treppenauge ) zu kurz.
(Die Tritt- und Setzstufen (Trittstufen, Setzstufen) stehen im Treppenauge über,
zwei Stufen sind dort zu kurz)
Diese wollen wir eigentlich gegen einen Preisnachlass
belassen. Jedoch befinden sich ja nun noch Flecken auf
anderen Stufen der Kellertreppe, sodass wir eigentlich nicht
mehr damit einverstanden sind.
Der Schreiner war heute hier und meinte, dass das alles mit einem geringen Aufwand erledigt wäre. Wir sollten die zu kurze Stufe belassen, weil er ansonsten die halbe Treppe wieder ausbauen müsste. Er geht davon aus, dass die Sache mit einem Preisnachlass von 265,00 € erledigt wäre.
Damit bin ich nicht einverstanden. Sind wir zu pingelig? Was kann ich erwarten, wenn ich eine maßangefertigte Treppe bestelle?
Kann ich eine Aufwandsentschädigung verlangen? Zum Nachbessern (Treppe abbauen, wieder einbauen, Stufen ausschäumen, Mängel besichtigen usw. usw.) hat er mir mittlerweile über 10 Stunden meiner Zeit gestohlen. Wenn er die anderen Arbeiten erledigt (evtl. die andere Treppe auch noch halb ausbauen und wieder einbauen, Flecken beseitigen und MDF-Platten reinigen - falls möglich), kommen wieder einige Stunden (mind. 10) zusammen. Ganz zu schweigen von der Zeit, in der wir wieder mal auf Beton gehen müssen und aufpassen müssen, dass wir nicht über die Bolzen (in jeder Stufe 3) stolpern). Wir wohnen ja hier mit vier Personen in dem Haus, haben einige Zeit ohne Treppengeländer überbrückt und die Zeit verlängert sich natürlich, weil das Geländer auf den Treppenstufen befestigt wird.
Wenn es nicht anders geht, muss ein gerichtliches Beweisverfahren beantragt werden, jedoch dauert das zu lange. Müsste der Schreiner dann für eine Absicherung sorgen? Die Malerarbeiten verschieben sich dadurch auch noch. Kann man auch hier eine Entschädigung verlangen, da die Wohnqualität massiv beeinträchtigt ist?
Kann mir jemand sagen, ob wir es auf ein Beweisverfahren ankommen lassen sollen (jedoch läuft uns die Zeit davon)? Oder sind die Mängel wirklich relativ einfach zu beseitigen?
Danke
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Bei anhaltenden oder zunehmenden Knackgeräuschen sollte die Treppe umgehend von einem Fachmann überprüft werden, um die Stabilität zu gewährleisten.
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Ich verstehe, dass Sie mit Ihrer neuen Holztreppe unzufrieden sind. Mehrere Probleme scheinen vorzuliegen, die ich im Folgenden beurteile:
Knackgeräusche: Knackgeräusche bei Holztreppen können verschiedene Ursachen haben. Möglicherweise sind die Holzstufen nicht ausreichend fixiert oder es gibt Spannungen zwischen Holz und Beton. Auch die Verwendung von Keilen und Ausschäumen deutet auf Passungsprobleme hin.
Flecken: Flecken durch Waschbenzin sind natürlich ärgerlich. Hier sollte der Schreiner für eine fachgerechte Entfernung oder einen Austausch der betroffenen Stufen sorgen.
Abstände zur Wand: Ungleichmäßige Abstände zur Wand sind ein optischer Mangel, der bei einer Maßanfertigung nicht auftreten sollte. Hier muss der Schreiner nachbessern.
🔴 Gefahr: Eine unsachgemäße Montage kann langfristig die Stabilität der Treppe beeinträchtigen.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und setzen Sie dem Schreiner eine Frist zur Nachbesserung. Ziehen Sie bei Bedarf einen unabhängigen Sachverständigen hinzu, um die Mängel fachlich beurteilen zu lassen. Klären Sie Ihre Rechte bezüglich Aufwandsentschädigung und Minderung des Kaufpreises.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Sachverständiger
- Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis auf einem bestimmten Gebiet, die in der Lage ist, objektive Gutachten zu erstellen. Im Baubereich werden Sachverständige häufig zur Beurteilung von Mängeln und Schäden eingesetzt.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Schadensgutachter - Mangel
- Ein Mangel liegt vor, wenn eine Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Im Baurecht hat der Auftraggeber bei Mängeln Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz.
Verwandte Begriffe: Fehler, Defekt, Beanstandung - Ausschäumen
- Ausschäumen ist ein Verfahren, bei dem Hohlräume mit Bauschaum gefüllt werden, um eine bessere Stabilität oder Dämmung zu erreichen. Im Treppenbau kann Ausschäumen verwendet werden, um Stufen zu fixieren oder Geräusche zu reduzieren. Allerdings kann es auch zu Problemen führen, wenn es unsachgemäß angewendet wird.
Verwandte Begriffe: Hinterfüllen, Dämmen, Isolieren - Treppenwange
- Die Treppenwange ist das seitliche Bauteil einer Treppe, das die Stufen trägt. Sie kann aus Holz, Stahl oder Beton bestehen.
Verwandte Begriffe: Holm, Seitenbrett, Treppenseite - Trittstufe
- Die Trittstufe ist die horizontale Fläche einer Treppe, auf die man tritt. Sie kann aus verschiedenen Materialien wie Holz, Stein oder Metall bestehen.
Verwandte Begriffe: Stufe, Auftritt, Treppenstufe - Setzstufe
- Die Setzstufe ist das vertikale Bauteil zwischen zwei Trittstufen. Sie kann geschlossen oder offen sein.
Verwandte Begriffe: Stellstufe, Füllstufe, Treppenblende - Toleranz
- Eine Toleranz ist eine zulässige Abweichung von einem Sollwert. Im Bauwesen gibt es Toleranzen für Maße und Ausführungen, die eingehalten werden müssen. Wenn die Toleranzen überschritten werden, liegt ein Mangel vor.
Verwandte Begriffe: Abweichung, Spielraum, Messgenauigkeit
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was sind typische Mängel bei einer Holztreppe?
Typische Mängel sind Knackgeräusche, ungleichmäßige Abstände, Flecken, Risse im Holz, mangelhafte Versiegelung und eine instabile Konstruktion. Diese Mängel können die Sicherheit und Optik der Treppe beeinträchtigen. - Welche Rechte habe ich bei Mängeln an einer neuen Treppe?
Sie haben das Recht auf Nachbesserung durch den Handwerker. Wenn die Nachbesserung fehlschlägt, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Dokumentieren Sie alle Mängel und setzen Sie dem Handwerker eine angemessene Frist zur Nachbesserung. - Wie finde ich einen geeigneten Sachverständigen für Treppen?
Suchen Sie nach einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Tischler- oder Schreinerhandwerk oder für Holzbau. Die Handwerkskammer oder die Architektenkammer können Ihnen Kontakte vermitteln. - Was kostet ein Gutachten für eine Treppe?
Die Kosten für ein Gutachten hängen vom Aufwand ab. Ein einfaches Gutachten kann einige hundert Euro kosten, während ein umfassendes Gutachten mit Materialprüfungen mehrere tausend Euro kosten kann. Klären Sie die Kosten vorab mit dem Sachverständigen. - Wie kann ich Knackgeräusche bei einer Holztreppe reduzieren?
Knackgeräusche können durch das Nachziehen von Schrauben oder das Unterfüttern loser Stufen reduziert werden. Bei größeren Problemen sollte ein Fachmann hinzugezogen werden, um die Ursache zu beheben. - Welche Holzarten sind für Treppen besonders geeignet?
Harthölzer wie Eiche, Buche, Ahorn und Esche sind besonders geeignet, da sie robust und langlebig sind. Weichere Hölzer wie Kiefer sind weniger empfehlenswert, da sie anfälliger für Beschädigungen sind. - Wie pflege ich eine Holztreppe richtig?
Reinigen Sie die Treppe regelmäßig mit einem Staubsauger oder einem feuchten Tuch. Verwenden Sie spezielle Holzpflegemittel, um das Holz zu schützen und die Oberfläche zu versiegeln. Vermeiden Sie aggressive Reinigungsmittel, die das Holz beschädigen können. - Was ist bei der Versiegelung einer Holztreppe zu beachten?
Die Versiegelung sollte widerstandsfähig gegen Abrieb und Feuchtigkeit sein. Verwenden Sie Lacke oder Öle, die speziell für Treppen geeignet sind. Achten Sie auf eine gleichmäßige Auftragung und lassen Sie die Versiegelung ausreichend trocknen.
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-
Mangelhafte Holztreppe: Anspruch auf Nachbesserung!
selbstverständlich
haben sie ein Anrecht auf ein optisch ansprechendes und im Rahmen der Handwerkstoleranzen mängelfreies Ergebnis.
Natürlich können diese Fehler vermieden werden, manchmal reichen da schon Pappschablonen.
Aber man kennt nicht ihr Vertragswerk, was war vereinbart.
Einzig und allein Ihre "Beeinträchtigung im Wohnen" würde ich nicht so hoch aufhängen.
Geben sie ihrem Auftragnehmer die Möglichkeit zur fachgerechten Nachbesserung. Wenn er mit Polieren eine vertragsgerechte Optik herstellen kann und die anderen Probleme in den Griff bekommt, soll es doch gut sein. Auch die zu kurzen Treppenstufen in das KG "müssen" sie nicht akzeptieren, auch wenn er dafür halt nochmal die Treppe demontieren muss (versteh ich zwar nicht, aber o. k), eigentlich sein Problem.
Außer, sie einigen sich "einvernehmlich" auf einen Minderungsbetrag.
Zwei neue Trittstufen zu fertigen sowie eine neue Setzstufe sind doch keine Weltuntergänge, für den Schreiner schon gar nicht.
Ich würde auf vertragsgerechte Erstellung des Werkes bestehen.
Ohne AbzAbk.üge bei Erfüllung.
Und gut is.
Gruß Christian -
Gutachter entdeckt Mängel: Treppenüberstand & Oberfläche
Weitere Mängel
So, jetzt war der Gutachter da.
Er hat noch folgende Mängel festgestellt:- die Treppenüberstände sind zu kurz
- die Oberflächen sind allgemein schlecht
heißt: auf den lackierten Stufen setzt sich trotzdem
der Staub in der Maserung ab
Die Stufen wurden wohl nicht genug abgeschliffen- es gibt zwei Stellen, an denen die Beize nicht richtig
aufgenommen wurde; laut Gutachter hätten diese beiden
Stufen gar nicht verarbeitet werden dürfenauch noch zu kurz
der Schreiner sagte vorher immer, das läge im Toleranzbereich,
der Gutachter fragte nur, wo die Toleranz denn wohl aufhören
würde
Er meinte, die Stufen könnten bzgl. Oberfläche und Flecken
nur bearbeitet werden, wenn sie herausgenommen, mitgenommen, abgeschliffen und komplett neu überlackiert werden. Mit dem Schreiner hat er sich in Verbindung gesetzt. Dann rief der Gutachter wieder an und plötzlich ist er der Meinung, dass alles vor Ort erledigt werden könnte ohne Ausbau (Schleifen, Lackieren), wobei er vorher sagte, dass das auf keinen Fall geht. Er ist der Meinung, wenn die Stufen hier im Haus (wir wohnen ja in diesem Chaos) abgeschliffen werden, könnten wir ja alle Fenster öffnen.
Bzgl. der insgesamt zu kurzen Überstände ist er nun der Meinung, dass sowieso alles zu spät ist.
Jetzt kommt er am Montag nochmal mit dem Schreiner, um die Sache zu besprechen.
Was soll man davon halten? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 11.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Holztreppe auf Beton: Mängel und Rechte – Was tun?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um Mängel an einer neu installierten Holztreppe auf einer Betontreppe. Ein Gutachter wurde hinzugezogen, der zusätzliche Mängel wie zu kurze Treppenüberstände und mangelhafte Oberflächen festgestellt hat. Der Fokus liegt auf den Rechten des Auftraggebers und den Möglichkeiten der Nachbesserung durch den Schreiner.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Gutachter entdeckt Mängel: Treppenüberstand & Oberfläche wurden erhebliche Mängel festgestellt, die über rein optische Beeinträchtigungen hinausgehen. Dies betrifft insbesondere die Oberflächenbeschaffenheit der lackierten Stufen und die korrekte Aufnahme der Beize.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Mangelhafte Holztreppe: Anspruch auf Nachbesserung! wird betont, dass ein Anspruch auf ein optisch ansprechendes und mängelfreies Ergebnis im Rahmen der Handwerkstoleranzen besteht. Pappschablonen können helfen, Fehler bei der Erstellung zu vermeiden.
🔧 Praktische Umsetzung: Es wird empfohlen, dem Auftragnehmer (Schreiner) die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Ein Gutachter kann hinzugezogen werden, um den Umfang der Mängel festzustellen und eine Grundlage für die Nachbesserung oder eine mögliche Minderung des Preises zu schaffen. Die korrekte Ausführung von Holzverarbeitung und Treppenbau ist entscheidend für die Langlebigkeit und Optik der Treppe.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert und setzen Sie dem Schreiner eine Frist zur Nachbesserung. Holen Sie bei Bedarf ein unabhängiges Gutachten ein, um Ihre Ansprüche zu untermauern. Beachten Sie die spezifischen Vereinbarungen im Vertragswerk bezüglich der Beschaffenheit der Holztreppe und der zulässigen Toleranzen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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