2012 verlangt der Nachbar ohne Angabe von Gründen (Altersproblem?) den Rückbau. Er bestreitet die mündliche Zustimmung, hat aber nachweislich 3 Jahre später, 1975, in Eigenarbeit seine Grenzmauer bündig entlang meines Prüfschachts gebaut und mein Abwasserrohr in seine Grenzmauer eingemörtelt.
Wie ist die Rechtslage? Tritt z.B. nach 30 Jahren Verjährung ein? Mit freundlichem Dank für Ihre Antworten
