ich habe eine Frage zu o.g. Thema.
Wir bauen gerade ein neues Einfamilienhaus mit einem Bauträger. Dieser hat z.B. den Tiefbauer beauftragt sein Gewerk auszuführen.
Unser Grundstück befindet sich in einer leichten Hanglage. Die Zufahrtsstraße verläuft parallel zur Grundstücksgrenze an der Oberseite des Hangs.
Ein Grenzstein wurde im Zuge des Aushubs des Kellers durch den beauftragten Tiefbauer umgeworfen.
Wer haftet für den entstandenen Schaden? Der Grenzstein muss jetzt durch das amtliche Vermessungsamt wiederhergestellt werden.
Vielen Dank für die Unterstützung!
Klaus M.
