Als wir das Grundstück gekauft haben bestand es aus einer einzigen "Lehm-Matsch-Wüste". Wenn es geregnet hatte lief das Wasser auf der bindigen Oberfläche einfach zur Straße hin ab.
Zur Erschließung haben wir dann auf den Weg zwischen 30 und 50 cm Schotter aufgebracht und verdichtet.
Nun meldet sich unser Nachbar weil nach Starkregenereignissen Wasser in seinen Keller tritt. Die Eintrittsstellen sind alle in Höhe der 1. +2. Steinreihe auf den FUNDAMENTEN (keine Bodenplatte) zu unserer Grundstücksseite.
Ich vermute, dass es daran liegt, dass das Wasser nicht mehr AUF dem Lehm ablaufen kann, sondern jetzt im Schotter "gespeichert" wird und dadurch erst die Zeit hat in den Keller zu sickern.
So, und jetzt habe ich folgende Fragen:
1) der Nachbar will, dass wir auf unsere Kosten die Wand freilegen und abdichten. Ich finde aber, auch wenn wir 30 cm Schotter aufgebracht haben bin ich doch nicht verpflichtet dem Nachbarn den Keller abzudichten. Wer an so einem Hang keine ordentliche Kellerabdichtung einbaut ist doch selbst Schuld. Ich kann doch nichts dafür das es regnet, Schotter hin oder her. Dabei ist es doch auch egal ob nun der Schotter aufgefüllt ist oder ob vorher 50 cm Lehmboden abgetragen wurden, oder?
1a) Wenn ich doch verpflichtet bin, habe ich ja was falsch gemacht. Muss da nicht meine Bauherrenhaftpflicht zahlen? Und was mach ich wenn es die Versicherung gar nicht mehr in Deutschland gibt?
2) Wenn ich nun um des lieben Friedens willen den Keller ausgrabe und abdichte, was muss ich machen damit es richtig ist? Ich schreib mal was ich so vorhatte:
- Kellerwand bis 50 cm OK Fußboden mit Bagger freilegen
- Kellerwand mit Bitumenvoranstrich 2x streichen
- Bitumenschweißbahn (welche?) 2 lagig mit versetzten Stößen aufschweißen
- verfüllen und verdichten
3) Muss ich beim freilegen der Wand was beachten. Es gibt da irgendeine DINAbk. für Erdarbeiten an bestehenden Gebäuden kann ich mich erinnern. Ist die relevant?
4) Lass ich mir das Aufgraben durch den Nachbarn besser vorher schriftlich genehmigen? Was passiert wenn beim Aufgraben Schäden an seinem Haus entstehen?
