Bodenklasse bestimmen & lösen: Kosten, Methoden & Baugrundgutachten nachträglich?
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Bodenklasse bestimmen & lösen: Kosten, Methoden & Baugrundgutachten nachträglich?

Hallo zusammen,
zunächst muss ich zugeben, dass vor der Vergabe des Bodenaushubs keine Baugrunduntersuchung vorgenommen wurde. Das war wohl ein Fehler. Wir wussten, dass es sich (laienhaft) um schwer lösbaren Boden handelt. In unserer Gegend  -  Münsterland  -  nennt man das was sich in der Erde bfindet "Klipp". Ausgeschrieben wurde vom Architekten Bodenklasse 4. Der AN hat 8,65 € / m³ inkl. Abfuhr angeboten. Im Laufe der Ausschachtungsarbeiten stellte sich heraus, dass der Boden fester war als angenommen. Der Architekt sprach von Bodenklasse 5/6 allerdings ohne den Hinweis auf Mehrkosten! Vom AN liegt nun die Rechnung vor unter Anführung der Bodenklasse 6/7 vor, wofür ein Zuschlag von 4 EUR/ m³ berechnet wird. Es handelt sich um ein Bauvorhaben mit ca. 1.500 m³ Bodenaushub (Drei-Familienhaus mit kleiner Tiefgarage). Die Arbeiten wurden mit einem "Kettenbagger" mit Schaufel durchgeführt. Gemeißelt wurde von der Baugrube nichts, das war erst für die Streifenfundamente notwendig. Der Bagger war nach Aussage der Baggerführers zwei Tage länger im Einsatz als geplant.
Gibt es eine Zuordnung der Bodenklassen zu den einzusetzenden Maschinen / Anlagen? Wir möchten dem Bauunternehmer gerne den Mehraufwand (2 Tage Bagger und Personal) bezahlen und setzen dafür ca. 1.500 € an. Wäre das realistisch? Unser Architekt (Leistungsphasen 1 bis 10) ist im Rahmen der Verhandlungen mit den Unternehmern keine große Hilfe. Ich würde mich freuen, wenn ich von Ihnen neutrale Informationen bekommen könnte.
Vielen Dank
Hartmut Gamm
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  • Hartmut Gamm
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Ohne Baugrundgutachten besteht die Gefahr, dass die Gründung Ihres Hauses nicht ausreichend tragfähig ist.

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    Ich verstehe, dass Sie ohne vorheriges Baugrundgutachten mit unerwarteten Bodenverhältnissen konfrontiert sind. Das ist leider keine Seltenheit und kann zu erheblichen Mehrkosten führen.

    🔴 Gefahr: Unklare Bodenverhältnisse können die Statik Ihres Bauvorhabens gefährden und zu langfristigen Schäden führen.

    Um die Bodenklasse nachträglich zu bestimmen, empfehle ich folgende Schritte:

    • Baugrundgutachten erstellen lassen: Ein Geotechniker kann durch Bohrungen und Analysen die genaue Bodenbeschaffenheit feststellen.
    • Bodenproben analysieren: Die Analyse gibt Aufschluss über die Zusammensetzung des Bodens und seine Tragfähigkeit.
    • Dokumentation der Aushubarbeiten: Halten Sie fest, welche Maschinen zum Einsatz kommen mussten und wie lange die Arbeiten gedauert haben. Dies dient als Nachweis für den Mehraufwand.

    Die Zuordnung zu einer Bodenklasse (1-7) erfolgt anhand der DINAbk. 18300 (VOBAbk., Teil C). Die Bodenklasse bestimmt den Aufwand für den Aushub.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie umgehend ein Baugrundgutachten erstellen, um die Bodenklasse zu bestimmen und die statische Sicherheit Ihres Bauvorhabens zu gewährleisten. Verhandeln Sie auf Basis des Gutachtens mit dem Bauunternehmer über die Mehrkosten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bodenklasse
    Die Bodenklasse ist eine Kategorisierung von Böden basierend auf ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Aushubarbeiten. Es gibt 7 Klassen, wobei Klasse 1 leicht lösbaren Boden und Klasse 7 Felsgestein darstellt. Die Bodenklasse beeinflusst die Wahl der Aushubtechnik und die damit verbundenen Kosten.
    Verwandte Begriffe: Baugrund, Bodengutachten, Erdarbeiten.
    Baugrundgutachten
    Ein Baugrundgutachten ist eine geotechnische Untersuchung des Baugrunds, die vor Baubeginn durchgeführt wird. Es liefert Informationen über die Bodenbeschaffenheit, die Tragfähigkeit des Bodens und das Vorhandensein von Grundwasser. Das Gutachten dient als Grundlage für die Planung der Gründung und anderer Baumaßnahmen.
    Verwandte Begriffe: Geotechnik, Bodengutachten, Baugrund.
    DIN 18300
    Die DIN 18300 ist die VOB Teil C und regelt die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen im Bereich Erdarbeiten. Sie enthält unter anderem Definitionen der Bodenklassen und Anforderungen an die Ausführung von Erdarbeiten.
    Verwandte Begriffe: VOB, ATV, Erdarbeiten.
    Erdarbeiten
    Erdarbeiten umfassen alle Arbeiten, die mit dem Bewegen von Erdreich im Zusammenhang stehen, wie z.B. Aushub, Verfüllung und Verdichtung. Sie sind ein wichtiger Bestandteil von Bauprojekten und dienen der Vorbereitung des Baugrunds für die Bebauung.
    Verwandte Begriffe: Aushub, Verfüllung, Bodenaushub.
    Tragfähigkeit
    Die Tragfähigkeit des Bodens ist seine Fähigkeit, Lasten zu tragen, ohne zu versagen. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Planung der Gründung von Bauwerken. Ein Baugrundgutachten gibt Auskunft über die Tragfähigkeit des Bodens.
    Verwandte Begriffe: Baugrund, Setzung, Gründung.
    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Regelwerk, das die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen in Deutschland regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Vertragsbedingungen).
    Verwandte Begriffe: DIN, Bauvertrag, Bauwesen.
    Aushub
    Aushub bezeichnet das Ausheben von Erdreich, um Platz für Bauwerke zu schaffen. Der Aushub kann von Hand oder mit Maschinen erfolgen, abhängig von der Bodenklasse und der Größe des Bauvorhabens.
    Verwandte Begriffe: Erdarbeiten, Bodenaushub, Baugrube.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Bodenklasse?
      Die Bodenklasse beschreibt die Art und Beschaffenheit des Bodens hinsichtlich seiner Bearbeitbarkeit beim Aushub. Es gibt sieben Bodenklassen, von leicht lösbarem Boden (Klasse 1) bis zu Fels (Klasse 7). Die Bodenklasse beeinflusst den Aufwand und die Kosten für die Erdarbeiten erheblich.
    2. Warum ist ein Baugrundgutachten wichtig?
      Ein Baugrundgutachten gibt Aufschluss über die Bodenverhältnisse auf Ihrem Grundstück. Es hilft, Risiken wieSetzungen, Hangrutschungen oder das Vorhandensein von Schadstoffen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ein Gutachten ist die Basis für eine sichere und wirtschaftliche Bauplanung.
    3. Was tun, wenn kein Baugrundgutachten vorliegt?
      Auch wenn bereits mit den Bauarbeiten begonnen wurde, ist es ratsam, nachträglich ein Baugrundgutachten erstellen zu lassen. Die Kosten dafür sind zwar ärgerlich, können aber deutlich höhere Folgekosten durch Bauschäden verhindern. Ein Gutachten schafft Klarheit über die tatsächlichen Bodenverhältnisse.
    4. Wie werden Bodenproben entnommen?
      Bodenproben werden in der Regel durch Bohrungen entnommen. Ein Geotechniker führt diese Bohrungen durch und entnimmt in verschiedenen Tiefen Proben des Bodens. Diese Proben werden dann im Labor analysiert, um die Bodenart, die Tragfähigkeit und eventuelle Schadstoffbelastungen zu bestimmen.
    5. Welche Maschinen werden für unterschiedliche Bodenklassen benötigt?
      Für leicht lösbare Böden (Klasse 1-3) reichen in der Regel einfache Bagger aus. Bei schwer lösbaren Böden (Klasse 4-5) kommen schwerere Geräte wie Kettenbagger oder Bagger mit Meißel zum Einsatz. Fels (Klasse 7) erfordert den Einsatz von Sprengungen oder Spezialgeräten.
    6. Was bedeutet DIN 18300?
      Die DIN 18300 ist die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil C und beschreibt die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) im Bereich Erdarbeiten. Sie regelt unter anderem die Einteilung der Böden in Bodenklassen und die Anforderungen an die Ausführung von Erdarbeiten.
    7. Wie beeinflusst die Bodenklasse die Kosten des Bodenaushubs?
      Je höher die Bodenklasse, desto aufwändiger und teurer ist der Bodenaushub. Schwer lösbare Böden erfordern den Einsatz von schwereren Geräten, mehr Personal und mehr Zeit. Dies führt zu höheren Kosten, die der Bauherr tragen muss.
    8. Was ist bei der Entsorgung von Aushubmaterial zu beachten?
      Aushubmaterial muss fachgerecht entsorgt werden. Je nach Bodenart und eventuellen Schadstoffbelastungen sind unterschiedliche Entsorgungswege vorgeschrieben. Es ist wichtig, sich vorab über die geltenden Bestimmungen zu informieren und die Entsorgung von einem zertifizierten Unternehmen durchführen zu lassen.

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  2. Bodenklasse 4/5: Definition nach DIN 18300 VOB/C

    Definition (DINAbk. 18 300 VOBAbk./C)
    Hallo,
    mal eine kurze Definition der Bodenklassen:
    Klasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten
    Gemische von Sand, Kies, Schluff und Ton mit mehr als 15 % der Korngröße kleiner als 0,06 mm.
    Bindige Bodenarten von leichter bis mittlerer Plastizität, die je nach Wassergehalt weich bis halbfest sind und die höchstens 30 % Steine über 63 mm Korngröße bis zu 0,01 m³ Rauminhalt enthalten.
    Klasse 5: Schwer lösbare Bodenarten
    Bodenarten nach den Klassen 3 und 4, jedoch mit mehr als 30 % Steinen von über 63 mm Korngröße bis zu 0,01 m³ Rauminhalt *).
    Nichtbindige und bindige Bodenarten mit höchstens 30 % Steinen von über 0,01 m³ bis 0,10 m³ Rauminhalt.
    Ausgeprägt plastische Tone, die je nach Wassergehalt weich bis halbfest sind.
    Klasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten
    Felsarten, die einen inneren mineralischen gebundenen Zusammenhalt haben, jedoch stark klüftig, brüchig, bröckelig, schiefrig, weich oder verwittert sind, sowie vergleichbar feste oder verfestigte bindige oder nichtbindige Bodenarten, z.B. durch Austrocknung, Gefrieren, chemische Bindungen.
    Nichtbindige und bindige Bodenarten mit mehr als 30 % Steinen von über 0,01 m³ bis 0,10 m³ Rauminhalt.
    Klasse 7: Schwer lösbarer Fels
    Felsarten, die einen inneren, mineralisch gebundenen Zusammenhalt und hohe Gefügefestigkeit haben und die nur wenig klüftig oder verwittert sind.
    Festgelagerter, unverwitterter Tonschiefer, Nagelfluh-Schichten, Schlackenhalden der Hüttenwerke und dergleichen.
    Der Zuschlag von 4,- €/m³ für Änderung Bodenklasse 4 auf 7 erscheint mir als durchaus angemessen. Welche Bodenart wirklich vorlag (und welche Mehrkosten), sollte jedoch in einem 6-Augen-gespäch geklärt werden.
    Im übrigen trifft den Unternehmer im allgemeinen eine Anzeigepflicht, wenn er Mehrkosten infolge von geänderten Verhältnissen usw. geltend machen will.
    Ein ruhiges Gespräch zwischen den Beteiligtzen dürfte das Problem wohl beheben.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Urkalkulation: Neue Preise bei geänderten Leistungen

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    neuer Preis auf Basis der Urkalkulation
    Bei geänderten Leistungen ist der neue Preis auf der Basis des ursprünglich kalkulierten Preises unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten (Mehrkosten, Minderkosten) zu bilden. Lassen Sie sich den ursprünglichen Preis aufschlüsseln. Er besteht im Wesentlichen aus Personalkosten (Stunden pro m³) und Gerätekosten (Bagger), evtl. An- und Abtransport (Antransport, Abtransport) des Geräts (falls nicht in einer eigenen Position erfasst). Außerdem enthält er einen Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten und einen Zuschlag für die Gemeinkosten der Baustelle. Ist das Abfahren des Aushubs auch enthalten, müssen auch dafür Zeitansätze, Gerätekosten (Lkw) und Deponiekosten ausgewiesen sein. Der Preis enthält Bestandteile die sich nicht ändern und welche, die sich ändern. Hier können Sie Ihre Beobachtungen und die Aussage des Baggerfahrers einbringen. Ihr Architekt sollte hierbei mitwirken. Es ist noch nicht zu spät zu verhandeln und sich zu einigen. Die geänderte Leistung ist bis jetzt nur dem Grunde nach, aber nicht der Höhe nach beauftragt. Nicht nachvollziehbare Preise müssen Sie nicht bezahlen. Wie Herr Stöckel schrieb, könnte ein Knackpunkt sein, dass nicht die gesamte Menge Bodenklasse 6/7 war. Sonst wären nämlich mehr als 4 € Differenz pro m³ berechtigt.
  4. Bodenklasse: Nachträglich 'hinrechnen' – Realistisch?

    @Stubenrauch  -  juristisch richtig aber
    Hallo,
    mal wieder den Nagel auf den Kopf getroffen, was die formelle Seite anbelangt. Aber mal Hand auf's Herz, lässt sich nicht alles (noch dazu im nachhinein) hinrechnen.
    "Es wird ein größerer Bagger benötigt der extra von sonst wo rangebracht werden musste. Hätte man das vorher gewusst, ja dann hätte man ja so planen können. Aber nun? "
    Den gesunden Menschenverstand, ein Gesprüch unter 6 Augen und ein wenig gegenseitiges vertrauen und Entgegenkommen sollte das Problem am ehesten lösen.
    Mit freundlichen Grüßen
  5. Nachträge: Auftraggeber in besserer Position?

    Foto von

    richtig, alles lässt sich hinrechnen
    Das gilt aber auch für die mit Sachverstand (Architekt) gewappnete Auftraggeberseite. Immerhin besteht AGAbk.-seitig die Bereitschaft, für die geänderte Leistung mehr zu bezahlen, nämlich eine Größenordnung, die bei Regiearbeiten angefallen wäre. Das sollte eine gute Basis für das 6-Augen-Gespräch sein. Nach meiner Erfahrung ist der AG bei Nachträgen in einer weit besseren Position als man landläufig meint und kann Preise, die nicht am Markt zustande gekommen sind, durchaus hinterfragen. Beim sachgerechten Zerpflücken der Urkalkulation werden Unstimmigkeiten auf den Punkt gebracht.
  6. Bodenklasse bestimmen: Keine weiteren Fragen

    es ist nichts mehr hinzu zu fügen
    es ist nichts mehr hinzu zu fügen
  7. Boden lösen: Einigung zur Bodenklasse in Sicht!

    Lösung naht
    Nach konstruktivem telefonischem Kontakt scheinen wir uns exakt in der Mitte zu treffen. Vielen Dank für Ihre Hinweise. Da wir erst anfangen zu bauen, werde ich bestimmt noch die ein andere Frage hier platzieren. Die bereits gegebenen Antworten in den anderen Rubriken haben mir schon weiter geholfen. Nochmals Danke!
    • Name:
    • Hartmut Gamm
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bodenklasse bestimmen: Kosten, Methoden & Nachträge

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die nachträgliche Bestimmung der Bodenklasse ohne vorheriges Baugrundgutachten. Es werden Definitionen der Bodenklassen nach DIN 18300 VOB/C erläutert (siehe Bodenklasse 4/5: Definition nach DIN 18300 VOB/C). Die korrekte Abrechnung geänderter Leistungen auf Basis der Urkalkulation ist entscheidend (Urkalkulation: Neue Preise bei geänderten Leistungen). Ein offenes Gespräch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird empfohlen, um eine faire Lösung zu finden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Nachträgliches "Hinrechnen" der Bodenklasse ist kritisch zu betrachten, da nicht alle Faktoren im Nachhinein korrekt erfasst werden können, wie im Beitrag Bodenklasse: Nachträglich 'hinrechnen' – Realistisch? diskutiert wird. Eine transparente Kommunikation ist hier entscheidend.

    ✅ Zusatzinfo: Auftraggeber können bei Nachträgen in einer besseren Verhandlungsposition sein, als oft angenommen, was im Beitrag Nachträge: Auftraggeber in besserer Position? hervorgehoben wird. Dies setzt jedoch Sachverstand und Marktkenntnis voraus.

    💰 Zusatzinfo: Die ursprüngliche Kalkulation des Preises sollte aufgeschlüsselt werden, um Personalkosten, Gerätekosten (Bagger) und Transportkosten transparent zu machen. Dies hilft, Mehrkosten und Minderkosten bei geänderten Leistungen nachvollziehbar zu gestalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Führen Sie ein offenes Gespräch mit allen Beteiligten, um eine Einigung bezüglich der Bodenklasse und der damit verbundenen Kosten zu erzielen. Die Einigung scheint im Beitrag Boden lösen: Einigung zur Bodenklasse in Sicht! in greifbarer Nähe.

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